Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7

Mittwoch, 4. November 2015

Fünf Jahre sind bereits vergangen, seit ich meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eingereicht hatte. Nicht nur die lange Zeit belastete mich massiv. Es war auch finanziell ein Kampf ums Überleben, dies wiederum geschuldet der Gnadenlosigkeit meiner Gegner.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nun war der Zeitpunkt gekommen: Das Verwaltungsgericht Dresden verhandelte endlich über meinen Rentenanspruch. Dumm nur, dass ich nichts davon wusste. Das Gericht hatte die Ladung zur mündlichen Verhandlung an eine falsche Anschrift übersandt. Dabei wusste man spätestens seit meinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wo ich mich aufhielt.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 6

Dem Verwaltungsgericht spielte meine Abwesenheit in die Karten. So musste man wenigstens nicht mit mir lästige Gespräche über verfassungsrechtliche Mindeststandards führen. Es widmete der Angelegenheit ganze 9 Minuten, wie aus dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung hervorgeht. Das ermöglichte immerhin den frühzeitigen Gang zur Mittagspause.

VG Dresden Protokoll vom 4.11.2015

Etwas unschön war dagegen, dass das Gericht meine ordnungsgemäße Ladung feststellte und im Protokoll vermerkte. Leider habe ich so etwas in den vergangenen Jahren oft erlebt. Es ist kein Einzelfall, dass in Sachsen Gerichte ohne die Betroffenen verhandeln, weil sie es zuvor versäumten, die Ladung zuzustellen. Wer nicht geladen wird, kann sich auch nicht äußern bzw. verteidigen. Vielleicht ist dies in einem hybriden Rechtsstaat ja auch nicht erwünscht.

 

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers

Die Arbeiten an der Fertigstellung meines Tagebuchs gehen zügig voran. In wenigen Wochen möchte ich es publizieren und damit eine öffentliche Diskussion über den von unserer herrschenden Kaste praktizierte Version des hybriden Rechtsstaates ermöglichen.

Vorab schon einmal für den geneigten Leser die Einleitung:

Jahrzehnte der Demokratie haben bei vielen die Wach-samkeit gegenüber Propaganda einschläfern lassen. Wir misstrauen zwar generell Politikern sowie Journalisten, trauen ihnen viele Lügen zu und berichten ausführlich über jeden Missstand bei uns. Aber gleichzeitig durchschauen wir es nicht, wenn die Lüge die Norm ist und Missstände die Regel sind. Dass jemand konsequent Recht bricht, Nachrichten und Sprache systematisch zur Manipulation nutzt und das Gegenteil von dem sagt, was er denkt und tut, können wir uns nicht vorstellen und deshalb auch nicht glauben.

Boris Reitschuster

Prolog

Dieses Buch zu schreiben fällt mir auch nach Jahren noch schwer. „Nichts ist wie es scheint“, formuliert Al Pacino treffend in dem Film „Der Einsatz“ und weist damit drastisch auf die Diskrepanz zwischen persönlicher Überzeugung und Wirklichkeit hin. Seine Worte beschreiben meine Erlebnisse am besten. Es geht um nicht erfüllte Hoffnungen, um den Traum vom Rechtsstaat.

Rückblickend gab es in meinem Leben zu viele schlechte Entscheidungen. Dabei sticht eine besonders heraus: Anfang 1993 wählte ich für meinen Berufsstart Leipzig. Ich glaubte gut vorbereitet zu sein. Immerhin hatte ich zwei juristische Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen. Das Justizsystem war meine Heimat. In meiner Doktorarbeit befasste ich mich auf mehr als 100 Seiten mit dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip. Ich wusste, welcher rechtliche Rahmen für die Inhaber der Staatsgewalt gilt, und wo sie ihre Grenzen überschreiten. Ich kannte meine Rechte. Oder etwa nicht? Damals fühlte ich mich vor staatlicher Willkür sicher.

Hierin lag meine größte Fehleinschätzung. Es ist eine Sache, Inhalt und Reichweite des Rechtsstaatsprinzips in einer Doktorarbeit herauszuarbeiten. Mein grundlegender Irrtum lag jedoch in der Annahme, die Justiz werde diesen Verfassungsgrundsatz so interpretieren wie viele etablierte Verfassungsrechtler dies taten. Ungünstiger hätte meine Ausgangslage daher nicht sein können.

Die gelebte Praxis entfernt sich von der Theorie jedoch durch den Faktor Mensch. Es war ein Irrglaube anzunehmen, Andere würden zu denselben Schlussfolgerungen gelangen wie ich oder rechtsstaatliche Bindungen respektieren. Womit ich allerdings nie gerechnet hatte war die Kaltschnäuzigkeit, mit der fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen wurden.

In den vergangenen 18 Jahren kämpfte ich in Sachsen an den unterschiedlichsten Fronten. Die Vertreter der öffentlichen Hand besitzen zu rechtsstaatlichen Mindeststandards allerdings ihre ganz persönliche Auffassung. Juristische Maßnahmen ordneten sich schnell dem politisch Gewollten unter. Sicherheit vor Willkür lernte ich unter diesem Primat der Politik nie kennen.

Die Krake besitzt viele Arme. In seinen Staatsanwaltschaften und Finanzämtern findet die herrschende politische Kaste eifrige Helfer. Von einem Tag auf den anderen wurde ich von der sächsischen Justiz zum Kopf einer kriminellen Vereinigung erhoben. Unter Berufung auf ein vermeintliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit fütterten meine Gegner die Boulevardpresse stets auf Neue mit ihren Vorwürfen. Man hatte mich der öffentlichen Hinrichtung preisgegeben.

Die Angriffe, derer ich mich bis heute ausgesetzt sehe, sind zu komplex um sie mit Zufällen zu erklären. Dem Vorgehen fehlen nämlich weder Strategie noch Steuerung. Derartige Zufälle sind nach jeder Wahrscheinlichkeitsrechnung ausgeschlossen. Am Ende handelt es sich auch um einen politisch motivierten Justizskandal.

Dass es so einfach ist, in die Fänge der Justiz zu geraten, lag außerhalb meiner Vorstellung. Dass es unmöglich ist, sich aus diesen Fängen wieder zu befreien, ebenso. Hat man sich einmal die Aufmerksamkeit des Establishments verdient, führt dies zu einem eheähnlichen Verhältnis, das ewig hält. Scheidung ausgeschlossen.

Meine Erlebnisse sprengen alles, was ich für möglich hielt. In Sachsen blühen nicht die Land-, sondern die Seilschaften. Von Machtoptionen wird erbarmungslos Gebrauch gemacht. Vor allem eins musste ich feststellen: Der Freistaat Sachsen besitzt ein exzellentes Gedächtnis.

Meine Ausführungen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen. Mein Schicksal sehe ich als Reaktion auf meine Arbeit als Aufbauhelfer. Ob dieses verallgemeinert werden kann, habe ich nicht zu entscheiden. Dies möge der geneigte Leser tun. Es gilt für mich allerdings, Missstände aufzuzeigen, sie zu thematisieren und damit den Raum frei zu machen für eine öffentliche Diskussion.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Montag, der 14.08.2017

Ein halbes Jahr benötigte das Insolvenzgericht Leipzig, um das Verfahren zu meiner Restschuldbefreiung einzuleiten. Der Zeitraum von sechs Jahren, in dem ich mein oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen abtreten muss, war längst verstrichen. Eigentlich hätte dieses Verfahren schon am 22.2.2017 beginnen müssen. Es wurde jedoch bislang vom Insolvenzgericht hinausgezögert, mit entsprechenden einschneidenden Folgen für mich. Nun ging mir endlich die Mitteilung des Insolvenzgerichts zu, dass das Verfahren beginnen könne.

Schreiben des Insolvenzgerichts Leipzig vom 14.08.2017 – Beginn der Anhörung zur Restschuldbefreiung

Anlass zur Hoffnung besteht jedoch nicht. Denn bereits in der Vergangenheit gab es massive Auseinandersetzungen zwischen mir und dem Insolvenzverwalter hinsichtlich derjenigen insolvenzrechtlichen Regelungen, die meinem Schutz dienen.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Auch hatte mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch mehrfach eine Verletzung meiner Kooperationspflichten gerügt. Allerdings wusste er, dass ich aufgrund meiner schweren psychischen Erkrankung kaum handlungsfähig war.

Hinzu kommt, dass das Insolvenzgericht Leipzig schon frühzeitig seine Befangenheit mir gegenüber zeigte. Bereits vor Einleitung des Verfahrens zur Gewährung der Restschuldbefreiung zweifelte es dessen erfolgreichen Ausgang an. Damit bestätigte es meine sechs Jahre zuvor bereits geäußerte Auffassung, dass man mir die Restschuldbefreiung nie gewähren wird. Nach meiner Meinung würde man sich bei Gericht unbeliebt machen, wenn man mir die Restschuldbefreiung gewährt. Hier gibt es eindeutig politische Zwänge.

siehe hierzu auch:

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Dienstag, der 21.11.2017

Es ist wie verhext. Wieder einmal versuche ich, dem Insolvenzgericht Leipzig eine Stellungnahme zu faxen. Diese ist wichtig, denn immerhin geht es darin um meine Restschuldbefreiung. Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte sich schriftlich geäußert. Obwohl mehrfach von mir beantragt, wurde mir seine Stellungnahme nicht zugeschickt. Das entspricht so ganz meiner Wahrnehmung des hybriden Rechtsstaats. Zwar besitzt jeder Bürger einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Doch wenn man nicht weis was einem vorgeworfen wird, kann man sich nicht vernünftig hierzu äußern.

Dass mir die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zugeschickt wird entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese sind in den Art. 20 und 103 des Grundgesetzes verankert. Leider orientiert sich das Leipziger Insolvenzgericht daran nicht. Meine Rüge, die ich vorab per Telefax übermitteln will, lässt sich nicht übertragen – mal wieder. Per Telefax ist das Insolvenzgericht leider nicht erreichbar. So bleibt mir nur der Postweg.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Dienstag, der 21.11.2017

Wenn man nicht selbst betroffen wäre könnte man glauben, dass es sich hier um einen spannenden Thriller handelt. Die Wirklichkeit schreibt wohl noch die besten Geschichten. Nur kann man über diese Realität nicht lachen, denn sie belegt Rechtsbeugung auf höchsten Niveau.

Am 24.11.2010 hatte ich einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Insolvenzgericht Leipzig bestritt jedoch stets, diesen Antrag erhalten zu haben. Trotz mehrfacher Rückfragen, einer Petition zum sächsischen Landtag, einem Brief an den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie diverser Dienstaufsichtsbeschwerden, in denen ich mich hierüber beschwerte, gab es keine Änderung. Mein Antrag sollte verschollen bleiben; nach meiner Ansicht war dies politisch gewollt.

Lediglich durch einen Zufall gelangte ich im Juni 2015 dann in den Besitz meines Antrags, der eindeutig den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug (25.11.2010). Damit war seine Existenz nicht mehr zu leugnen. Dennoch blieb er fünf Jahre lang verschollen.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Man könnte das Ganze „absolut unerhört“ nennen. Dies wäre jedoch glatt untertrieben. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Bankrotterklärung des hybriden Rechtsstaates.

Jegliche Fassung verliert man, wenn man sich in diesem Zusammenhang die gerichtliche Verfügung des Richters am Amtsgericht Leipzig Hock genauer durchliest.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dieser hatte geschrieben:

Allerdings ist dem Vorgang … zu entnehmen, dass der Abteilungsleiter der Abteilung Insolvenzen und Zwangsvollstreckung des Amtsgericht Leipzig, Herr wauRiAG Dr. Büttner Ende 2012, Anfang 2013 das Vorliegen des weiteren Antrags des Schuldners auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 … festgestellt haben muss. Sonst hätte er dies in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013, mit welchem er dem Präsidenten des Amtsgericht für dessen Stellungnahme an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden vom selben Tag Zuarbeit leistete, nicht ausdrücklich erwähnen können.

Mein Antrag auf Gewährung war daher von Anfang an bekannt. Nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Büttner, sondern auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden kannte ihn. Zugegeben sind letztere politische Ämter.

Man wollte meinen Antrag nicht finden. Er wurde vom Insolvenzgericht Leipzig unterschlagen. Das Ergebnis, ich sollte keine Restschuldbefreiung erhalten, war politisch gewollt. Und die Mittel des hybriden Rechtsstaats reichen aus, um dieses Ziel zu erreichen.

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Anfang Januar 2011 stand ich vor den Scherben meiner Tätigkeit in Leipzig. 18 Jahre waren vergangen. Ich kam als Aufbauhelfer nach Sachsen, wo ich meinen Beitrag zum Aufbau Ost leisten wollte. Es war die Zeit, als der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl blühende Landschaften in den neuen Bundesländern versprach. Ich wollte Teil dieser Entwicklung sein, die so optimistisch begonnen hatte.

Als Arbeitsrechtler hatte ich mir einen Namen gemacht. Politisch war ich als Kreisvorsitzender der FDP Leipzig bei mehreren Wahlkämpfen, vor allem aber bei der Oberbürgermeisterwahl 2005 gegen Wolfgang Tiefensee von der SPD, den ich sehr schätze, in Erscheinung getreten. Auch als Investor hatte ich mich betätigt und meine Ersparnisse in Immobilien und Biogasgesellschaften gesteckt.

Dies alles trug jedoch nicht zu stabilen Verhältnissen bei. Vielmehr lernte ich etwas kennen, was immer mehr zu meinem täglichen Begleiter wurde und meine Tätigkeit stark beeinträchtigte. Das waren abgrundtiefer Neid und ebensolche Diffamierung.

Meine Kämpfe hatten meine Gesundheit zerstört. Seit mehreren Jahren schon litt ich unter starken Depressionen, die meine anwaltliche Arbeit fast vollständig zum Erliegen brachten. Nur noch selten war ich in der Lage, zu arbeiten. Zwei Selbstmordversuche hatte ich unternommen.

Zum Jahreswechsel verschlechterte sich mein Gesundheitszustand weiter. Ich entschied mich dazu, Sachsen den Rücken zu kehren und zog am 13.01.2011 nach Ingolstadt. Ich hätte nicht länger in Leipzig überlebt, das war mir zwischenzeitlich klar geworden.

Damit war meine Tätigkeit als Aufbauhelfer beendet. Abgeschlossen hatte ich jedoch mit der Vielzahl meiner Niederlagen noch lange nicht. Diese sollten meine Psyche auch weiterhin stark belasten und eine Genesung verhindern. Zum Zeitpunkt meines Umzugs stand mein Kampf ums Rechtsstaatsprinzip jedoch immer noch in den Startlöchern. Es sollte noch Jahre so weitergehen. Denn die deutsche Justiz vergisst einen unbequemen Zeitgenossen nicht. Es ist vielmehr so als stünde man auf einer schwarzen Liste, die von jedem mit Machtbefugnissen eingesehen werden kann. Man gab mich zum Abschuss frei. Das Zeil war meine vollständige physische und psychische Vernichtung.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards zehrte an meinen ohnehin kaum vorhandenen Kräften. Die Flut von Nackenschlägen hatte meine Psyche längst aus dem Gleichgewicht gebracht. Immer wieder stellte ich mir die Sinnfrage. Wer lag hier eigentlich falsch? Ich oder die Justiz? Konnte es sein, dass all das, was ich über das Rechtsstaatsprinzip wusste, einfach falsch war? Immer wieder ging mir diese Frage durch den Kopf. Sie stellt sich mir auch heute noch, da die herrschende Kaste in der Bundesrepublik die Mär vom Rechtsstaatsprinzip dazu missbraucht, den Bürger zu beruhigen und ihn in einer vermeintlichen Sicherheit zu wiegen.

Nein, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem mein Prozesskostenhilfeantrag für meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen worden war, konnte und wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

VG Dresden14.1.2013

Wieder einmal schrieb mich mir mein Leid von der Seele herunter und legte in meiner Beschwerdeschrift dar, weshalb mir ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. So langsam stiegen jedoch meine Zweifel. Mein Verständnis des Grundgesetzes war wohl etwas völlig Anderes als das der hybriden Justiz.

Ich beschrieb eingehend, warum ich aufgrund meiner langjährigen Zahlungen in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besitze und berief mich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Verwaltungsgericht Dresden so schmerzlich ignoriert hatte.

Beschwerde vom 4.2.2013

Die Niederschrift dieser Argumente machte mir Mut. Ich konnte jedoch meine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass die sächsische Justiz eher ergebnisbezogen entschied. Man wollte mir die Berufsunfähigkeitsrente einfach nicht gewähren. Ich sollte kalt enteignet werden.

Da das Verwaltungsgericht Dresden sich weiterhin weigerte, mir in der Sache recht zu geben, wurde die Angelegenheit an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgegeben. Dieses entschied mit Beschluss vom 4.4.2013 zu meinem Gunsten.

Beschluss OVG4.4.2013

Bezeichnenderweise schloss sich das Oberverwaltungsgericht in vollem Umfang meiner rechtlichen Begründung an, die ich seit mehr als zwei Jahren gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sowie dem Verwaltungsgericht Dresden dargestellt hatte, ohne dort Gehör zu finden. Gab es nun doch so etwas wie einen Hoffungsschimmer? Jedenfalls gewährte mir das Oberverwaltungsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe. Der Kampf in der Sache konnte also beginnen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nach Einreichung meiner Klage gegen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beim Verwaltungsgericht Dresden machte ich mir natürlich Hoffnungen darauf, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen zu können. Immerhin hatte ich in meiner Klage meinen Rechtsstandpunkt plausibel begründet. Auch am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bestand kein Zweifel.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Woran sollte also meine Klage sowie der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe scheitern? Als Anstalt des öffentlichen Rechts war das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten und mir folglich auch die Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Immerhin setzten sich die Entscheider des Versorgungswerks vollständig aus Juristen zusammen. Dies alles hegte meine Hoffnung.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Mitte Januar 2013 zugestellt worden war, zog mir mal wieder schlagartig den Boden unter den Füßen weg. Das Verwaltungsgericht Dresden verweigerte mir die Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis, für meine Klage fehle die notwendige Erfolgsaussicht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente werde nur Mitgliedern des Versorgungswerks gezahlt. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München habe ich meine Mitgliedschaft verloren.

VG Dresden14.1.2013

Auch die entschädigungslose Enteignung meiner Mitgliedsbeiträge – ich hatte 16 Jahre lang Beiträge zum Versorgungswerk bezahlt und damit „Anwartschaften“ für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente begründet, hielt das Verwaltungsgericht Dresden für zulässig. Dieser Rechtsstandpunkt war in jedem Fall verfassungswidrig. Mir schien es damals, als sei die hybride sächsische Justiz immer noch im Sozialismus verhangen. Denn dort konnte man Bürger zwingen, nicht auszureisen, es sei denn, sie wollten sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche riskieren. Wer seine Anwaltszulassung nach Westdeutschland verlegt, wurde enteignet. Freizügigkeit gab es damit ebenso wenig wie die verfassungsrechtliche Berufsausübungsfreiheit. Vom Eigentumsschutz ganz zu schweigen.

Rechtsstaat sah wieder einmal anders aus.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Das musste ich erst einmal verdauen. Hatte doch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk meine Auffassung, dass wir in einem hybriden Rechtsstaat leben, eindrucksvoll bestätigt. Mit seinem Widerspruchsbescheid wies es meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Und das obwohl ich 18 Jahre lang in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eingezahlt hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Da nutzte es nichts dass ich meine Berufsunfähigkeit mit gleich mehreren Gutachten nachgewiesen hatte. Aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Und das obwohl ich weiterhin in Leipzig tätig war. Mit einer geradezu verfassungswidrigen Impertinenz wurden mir meine Ansprüche verweigert. Nun half es nichts, ich musste vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.

Kampflos aufgeben konnte ich einfach nicht. Und das obwohl ich bei meinem Kampf um die Gewährleistung verfassungsrechtlicher Mindeststandards bislang nur eine Niederlage nach der anderen kassiert hatte. Ich empfand die Haltung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks als eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Wieso sollte ich nun meine Ansprüche verlieren? Immerhin hatte das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk 16 Jahre lang meine Beiträge entgegengenommen und Vertrauen in mir darauf erweckt, man werde im Leistungsfall seinen Verpflichtungen nachkommen.

In meiner Klage legte ich zum wiederholten Mal dar, weshalb mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Bezeichnenderweise hatte mir die Bayerische Versorgungskammer der Rechtsanwälte sogar eine Berufsunfähigkeit für den Zeitraum meiner Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer München gewährt. In Bayern tickten die Uhren nun einmal anders. Dies konnte man von seinem sächsischen Gegenstück nicht behaupten.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Da ich über keinerlei Einnahmen verfügte, verband ich die Klage mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu gewähren. Bei der Niederschrift der Klage stieg meine Hoffnung, meine Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchsetzen zu können.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Man kann über die sächsische Justiz wirklich nur den Kopf schütteln. Jahrelang hatte ich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen, oder – wie er sich auch nennt – Lap Kristiansen gekämpft. Dieser hatte mich in betrügerischer Absicht aus zwei Biogasanlagen gedrängt und dabei Darlehen in Höhe von 670 T€ zzgl. Zinsen seit 2008 unterschlagen. Dass er vor Straftaten nicht zurückschreckt belegte er auch dadurch, dass er mir sämtliche Gewinne seit 2008 schuldig blieb. Und diese waren erheblich, dürften sich durchaus auf mehr als 1 Mio. € bewegen. Gleichzeitig cashte er die Gesellschaften aus, um seinen hohen Lebensstandard (Porsche turbo, 7er BMW u. a., Motorboot, Ibizaaufenthalte) zu bezahlen.

Zäh hatte ich vor den sächsischen Gerichten für meine Forderungen gekämpft. Das Verfahren zeichnete sich jedoch durch weitgehenden Stillstand aus. Nach mehr als sechs Jahren ist eine gerichtlich Entscheidung nicht in Sicht.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Nun liegt mir das Ergebnis vor. Über das Vermögen der operativ aktiven Biogasgesellschaften, der Biokon Liptitz GmbH & Co.KG sowie der Biokon Malkwitz GmbH & Co, JG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaften sind sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet. Was für ein großartiger Geschäftsführer dieser Lap Kristiansen doch ist!!

Insolvenzeröffnung Biokon Liptitz vom 09.10.2017

Insolvenzeröffnung Biokon Malkwitz vom 22.09.2017

Die weitgehende Tatenlosigkeit der sächsischen Justiz sowie der Staatsanwaltschaft Leipzig hat zu dieser Entwicklung nachhaltig beigetragen, ja sie sogar befördert. Hätte die Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt mal etwas unternommen, wäre der nun entstandene Schaden nicht so hoch. Als Krimineller darf man sich in Sachsen durchaus wohl fühlen. Aufgrund der dortigen Prozesse muss man offensichtlich nicht mit einer Strafe rechnen.

Wie ich den Beschlüssen entnehmen kann, hat Lap Kristiansen seinen Wohnsitz nun nach England verlegt. Das schließt einen gerichtlichen Zugriff weitgehend aus.

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