Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Eigentlich war mir von Anfang an klar, dass ich in Sachsen von einer Behörde nicht die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben erwarten kann, auch wenn diese unserem Grundgesetz zu entnehmen sind. Deshalb sah ich die Erfolgsaussichten meines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kritisch. Normalerweise handelt es sich hier um eine reine Banalität. Natürlich besitzt ein Rechtsanwalt, der berufsunfähig wurde, einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Rente. In Sachsen ticken die Uhren dagegen anders.

Wenig überraschend war daher die Haltung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks, als es mir meinen berechtigten Rentenanspruch verweigerte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nun begann für mich wieder einmal der Weg durch die Mühlen des hybriden Rechtsstaates. Irgendwann werde ich schon Recht bekommen, sagte ich mir. Spätestens – nach vielen Jahren – vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es braucht dazu allerdings ein gehöriges Maß Ausdauer und Durchsetzungsvermögen. Hieran scheitern viele Betroffene, die vor dem Ausmaß staatlicher Willkür kapitulieren, und die von der gelebten Realität unseres Rechtsstaates überfordert werden.

Natürlich legte ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch ein, womit sich andere Personen bei dem als Anstalt öffentlichen Rechts geführten Versorgungswerk der Rechtsanwälte befassen mussten. Es leuchtete mir nicht ein, warum ich – nachdem ich jahrelang der politischen Verfolgung ausgesetzt war – durch die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München auch noch meine Rentenansprüche verlieren sollte. Noch dazu, wo ich 18 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt und so erhebliche Anwartschaften begründet hatte.

Dass die Haltung des sächsischen Versorgungswerks einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Freizügigkeit, Berufsausübung sowie die Eigentumsgarantie begründeten, lag mehr als auf der Hand. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk blieb jedoch bei seiner Auffassung, wonach ich meinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu einem Zeitpunkt gestellt hatte, als ich nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, sondern der Rechtsanwaltskammer München war. Damit enteignete es mich hinsichtlich meiner langjährigen Beitragszahlungen in voller Höhe. Ich wurde wie jemand behandelt, der noch nie Beiträge entrichtet hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Bezeichnenderweise unterzeichnete Rechtsanwalt Dr. Thietz-Bertram als Vorsitzender des Vorstandes diesen Bescheid. Er hatte bereits den ursprünglichen Versagungsbescheid abgesegnet. Von einer unabhängigen Überprüfung der Angelegenheit konnte daher nicht gesprochen werden.

Da Anstalten des öffentlichen Rechts wie das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht willkürlich handeln dürfen, sondern der staatlichen Aufsicht unterlagen, suchte ich nun Hilfe bei den hierfür zuständigen Ministern Dr. Martens (Justiz) sowie Sven Morlok (Wirtschaft und Arbeit), also bei meinen früheren Parteikollegen. Ich bat diese darum, die Rechtsordnung wiederherzustellen und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte anzuweisen, entsprechend zu handeln.

Schreiben an Justizminister Dr. Martens vom 10.10.2017

Schreiben an Wirtschaftsminister Morlok vom 10.10.2012

Unterstützung erhielt ich von beiden dagegen nicht. Sie übten ihre Aufsichtspflichten durch Untätigkeit aus. Das widersprach eindeutig gesetzlichen Vorgaben.

Vielleicht durfte ich von staatlicher Stelle auch keine Unterstützung erwarten.

 

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