Nicht nur bei der sächsischen Justiz, sondern auch bei Anstalten des öffentlichen Rechts, wie dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk, tritt der vermeintliche Rechtsstaat in seiner hybriden Erscheinungsform auf. Und wieder einmal war ich selbst hiervon betroffen.
Im November 2010 stellte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Längst war ich nicht mehr in der Lage, meine Tätigkeit als Anwalt auszuüben. Aus Sicht meines behandelnden Neurologen Igor Meridonov aus Leipzig war ich längst berufsunfähig.
Für diesen Fall steht mir eine Berufsunfähigkeitsrente zu, welche ich vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einfordern kann. Immerhin hatte ich viele Jahre meine Beiträge an das Versorgungswerk der Anwälte gezahlt. Soweit so gut.
Allerdings wäre dieses in Sachsen zu einfach. Die geforderte Rente wurde mir durch Bescheid vom 22.11.2011 verweigert. Bei der Begründung griff das Versorgungswerk tief in die Trickkiste. Das Versorgungswerk verweigerte die Zahlung mit der Begründung, ich sei zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bei ihm Mitglied gewesen. Die Berufsunfähigkeitsrente könne jedoch nur an Mitglieder gezahlt werden.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Bescheid vom 22.11
Neun Monate zuvor hatte ich meine Anwaltszulassung aufgrund der perfiden Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und die sächsischen Finanzämter nach München verlegt. Meine anwaltliche Tätigkeit übte ich dagegen weiter in Leipzig aus, soweit das überhaupt möglich war.
Nun sollte ich für die Verlegung meiner Zulassung bestraft werden. Offensichtlich herrschte im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eine eher sozialistische Betrachtungsweise. Dass ich mich in Deutschland frei bewegen und überall meinen Beruf ausüben kann – was übrigens verfassungsrechtlich geschützt ist, spielte in Dresden keine Rolle. Nicht umsonst spricht man vom „Tal der Ahnungslosen“.
Die Angelegenheit hat einen mehr als schalen Beigeschmack. Sicherlich sitzen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Laien. Bei dem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bertram handelte es sich um einen ausgewiesenen Juristen. Man war daher im Versorgungswerk durchaus in der Lage, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente rechtlich sauber abzuarbeiten. Nur fehlte es hier an der notwendigen Bereitschaft.
Natürlich legte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Fortsetzung folgt.