siehe ferner „Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung“
Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung
Kapitel 1: Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk
Donnerstag, 11. November 2010
Die ewigen Attacken der Staatsanwaltschaft Leipzig forderten ihren Tribut. Meine Psyche hielt den hohen Belastungen nicht mehr stand. Meine Gegner hatten mich gesundheitlich erledigt. Ich besaß nun ganz andere Sorgen, es ging um mein physisches Überleben, um meine Rolle als Vater von zwei wunderbaren Kindern.
Oft saß ich in meinem Büro herum, ohne produktiv zu sein, sofern ich überhaupt den Weg in meine Kanzlei geschafft hatte. Gezeichnet von meiner Erkrankung, der damit verbundenen deutlichen Herabsetzung meiner kognitiven Fähigkeiten und eine hohe Dosis Psychopharmaka konsumierend, verfiel ich immer mehr.
Ich bemerkte kaum noch, wie die Stunden des Tages langsam vergingen, bis ich nach Hause gehen konnte. Dort erwarteten mich noch mehr Psychopharmaka und ein großes Glas Wodka (oder mehr), mit dem ich versuchte, meine Erinnerungen auszulöschen und Ruhe zu finden. Ruhe, die nicht lange andauerte, weil sie von der Angst, schlafen zu gehen und den zu erwartenden Albträumen abgelöst wurde. Eine Angst, die am folgenden Morgen in die Angst aufzustehen umschlug. Jede Nacht suchten mich Albträume mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks heim. Es waren entsetzliche Träume, an deren Ende nur absolute Dunkelheit und Tod standen. Immer wieder, jede Nacht. Und oft gleich mehrfach. Bis zum nächsten Morgen.
Lange hatte ich das Unausweichliche hinausgezögert. Aber es ging einfach nicht mehr. Meine Dämonen verfolgten mich jeden Tag.
Seit mehr als einem Monat war ich meiner Kanzlei ferngeblieben. Meine Depressionen hatten dies verhindert. Schon die Wochen zuvor war ich die meiste Zeit nicht mehr ansprechbar. Ich konnte mich nicht mehr auf die einfachsten Dinge konzentrieren. Stattdessen befasste ich mich regelmäßig mit der Frage, wie ich dieses Leben, das mir schon lange zur Qual geworden war, beenden konnte.
Statt ins Büro zu gehen suchte ich am heutigen Tage meinen Neurologen Meridonov auf. Nach einer kurzen Wartezeit ließ mich die Sprechstundenhilfe zu ihm vor.
Ich erzählte ihm wieder einmal, was mich bedrückte, schilderte meine Lage, die sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert hatte. Vorsichtig wies er darauf hin, dass meine schweren Depressionen mit meinen Rahmenbedingungen und der bestehenden Perspektivlosigkeit zusammenhingen.
Dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern würde, glaubte ich nicht. Zudem war ich gesundheitlich durch meine Erlebnisse in den vergangenen Jahren stark vorbelastet. Eine Stabilisierung meines Gesundheitszustandes war aus Sicht meines Neurologen jedoch zwingend erforderlich, um Schlimmeres zu verhindern. Aus diesem Grund, so seine Empfehlung, müsse ich die Belastungen insgesamt reduzieren. Dies schließe eine weitere Anwaltstätigkeit aus. Damit wiederholte er nur einen dringenden Ratschlag, den er mir schon zwei Jahre zuvor gegeben hatte.
Seine Worte überraschten mich nicht wirklich. Ich kannte sie ja bereits. Innerlich war das alles längst absehbar. Jeder hatte meinen psychischen Verfall in den vergangenen Jahren bemerkt. Die Zeiten meines Arbeitsausfalls nahmen ständig zu, meine Krankmeldungen bei Gericht summierten sich gewaltig. Gesundheitlich war ich schon lange ein absolutes Wrack.
Meridonov bekräftigte, ich sei definitiv berufsunfähig und empfahl mir zum wiederholten Mal, meine Kanzlei zu schließen. Finanziell müsse ich mich in diesem Fall zwar einschränken, mir werde jedoch mit Sicherheit eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Bei der Antragstellung werde er mich natürlich unterstützen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, welche für die Altersversorgung der meisten Arbeitnehmer zuständig ist, werden in die anwaltlichen Versorgungswerke nur Rechtsanwälte aufgenommen. Als Spartenversicherung regeln sie sämtliche Versicherungsfragen rund um die Tätigkeit dieser Berufsgruppe.
Einen Tag nach meinem Besuch bei Meridonov reichte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ein. Denselben Antrag stellte ich bei der Versorgungskammer Bayern, die für mich für die vorausgegangenen sieben Monate zuständig war. Ich hatte meine Anwaltszulassung wegen der vielen Anfeindungen in Leipzig zwischenzeitlich nach München verlegt.
Montag, 12. September 2011
Es war viel Zeit vergangen, bis ich mich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk über den Bearbeitungsstand meiner Berufsunfähigkeitsrente erkundigte. Natürlich vertraute ich darauf, bald die ersehnte Rentenzahlung zu erhalten.
Lange musste ich nicht auf eine Antwort warten. Die Geschäftsführerin des Versorgungswerks Piekara teilte mir mit, es läge bislang kein Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vor.
Meinem Ansinnen stand sie zudem mehr als skeptisch gegenüber. Nach der Satzung des Versorgungswerkes könnten lediglich Mitglieder der sächsischen Rechtsanwaltskammer eine Berufsunfähigkeitsrente beanspruchen. Meine Mitgliedschaft dort habe jedoch aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München geendet. Daher gehe mein Antrag inhaltlich „ins Leere“. Sportlich erklärte die Geschäftsführerin, sie könne mir gerne einen förmlichen Ablehnungsbescheid zukommen lassen, wenn ich dies wünsche.
So richtig überzeugte mich diese Begründung nicht. Der gesamte Vorstand des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks setzte sich aus Rechtsanwälten zusammen. Da musste man eigentlich wissen, wie mein Antrag zu beurteilen war.
Rechtlich ist der Sachverhalt nicht sonderlich kompliziert, dachte ich mir. Natürlich kann das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwälten ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht, genauer festlegen. Es befindet sich dabei allerdings nicht in einem rechtsfreien Raum; denn es muss bestimmte Rahmenbedingungen, insbesondere die Vorgaben des Grundgesetzes, beachten. Dieses Rechtsproblem, auch als sogenannte Drittwirkung der Grundrechte bekannt, war anscheinend nicht bis zu den Juristen im Anwaltsversorgungswerk vorgedrungen.
Es handelte sich hier um alles andere als eine Banalität. Jeder Jurastudent macht bereits frühzeitig mit der Drittwirkung der Grundrechte Bekanntschaft. Mir waren diese Grundsätze an der Universität Saarbrücken von Prof. Dr. Burmeister eingebläut worden. Burmeister trat als engagierter Verfechter der Grundrechtsgeltung in der mittelbaren Staatsverwaltung auf, zu der auch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk als Anstalt des öffentlichen Rechts zählt.
Man muss im Grundgesetz nicht lange suchen, um die Haltlosigkeit der Auffassung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks aufzuarbeiten. Zu dem Kern der Grundrechte zählen die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG), die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG) sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Diese Grundrechte sind von Anstalten des öffentlichen Rechts zwingend zu berücksichtigen.
Wo kämen wir denn hin, wenn staatliche und halbstaatliche Organisationen den Kernbestand unserer verfassungsrechtlichen Freiheiten einfach ignorieren? Nach dem Grundgesetz durfte ich in jedem Teil der Bundesrepublik einschränkungslos arbeiten, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Tätig war ich bis zuletzt allerdings nur in Leipzig.
Dass die Satzung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht wurde, ist für jeden Laien verständlich. Mehr als 15 Jahre lang hatte ich meine Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt. Dieses weckte in mir das Vertrauen, dass es mich im Fall einer Berufsunfähigkeit unterstützen wird.
Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk sah dies jedoch anders. Es sanktionierte die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München mit einer kalten, entschädigungslosen Enteignung. Für meine Beiträge sollte ich keine Gegenleistung, erst Recht keine Berufsunfähigkeitsrente, erhalten.
Da war sie wieder: Die mehr als eigenwillige Beziehung von Vertretern der öffentlichen Hand zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Hier bildete das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Ausnahme.
Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente hätte zu zusätzlichen Ausgaben des Versorgungswerks geführt. Dies war in meinem Fall wohl nicht opportun. Lieber entschied man sich dazu, elementare Regelungen unseres Rechtssystems nicht anzuwenden.
Ein Umdenken des Rechtsanwaltsversorgungswerks konnte ich in den folgenden Monaten nicht erreichen. Es wies meine Ansprüche ab und erließ ein Jahr später einen Widerspruchsbescheid. Es verwundert schon, dass das Versorgungswerk hierfür ein Jahr benötigte, zumal seine Rechtsauffassung von Anfang an feststand.
Für meinen Gesundheitszustand war diese Entscheidung verheerend. Bis zuletzt hatte ich mir Hoffnungen gemacht. Außerdem war ich auf das Geld dringend angewiesen. Nun musste ich beim Verwaltungsgericht Dresden Klage einreichen. Ich vertraute darauf, dass das Gericht diesem Unfug ein Ende setzt.
Donnerstag, 22. September 2011
Vorher machte ich meine Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente noch bei der Bayerischen Versorgungskammer geltend. Diese ist für die bayerischen Rechtsanwälte zuständig.
Die bayerische Versorgungskammer erwies sich als deutlich professioneller und kooperativer. Es gab weder bei der Antragstellung noch bei der Abwicklung irgendwelche Probleme. Allerdings betonte die Kammer zu Recht, dass meine Mitgliedschaft in der Versorgungskammer nur sieben Monate angedauert hatte. Daher stünden mir nur geringe Rentenleistungen zu. Meine höheren Ansprüche müsse ich gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk geltend machen.
Anstatt einer monatlichen Rente entschied ich mich für eine Kapitalabfindung. Jedenfalls ging die Bayerische Versorgungskammer ganz anders mit meinem Anliegen um.
Die Tatsache, dass die Bayerische Versorgungskammer meine Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente anerkannte und das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk dagegen nicht, habe ich bis heute nicht verstanden. Nach meiner Meinung waren hierfür eher persönliche Motive ausschlaggebend.
Persönliche Motive sollten nie über die Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze entscheiden.
Kapitel 2: Rechtsschutz in Sachsen
Montag, 26. November 2012
Die Tage und Wochen zuvor hatte ich mit einer wahren Fleißarbeit verbracht. Die Zeit drängte, um meine Ansprüche auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gerichtlich durchzusetzen.
Das Abfassen der Klageschrift bedeutete Stress, diese Tätigkeit war mit unschönen Erinnerungen verbunden, die ständig nach Aufmerksamkeit schrien. Wie konnte es sein, dass meine Kollegen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk mir meine Berufsunfähigkeitsrente vorenthielten? Und das noch zu einem Zeitpunkt, wo ich das Geld am dringendsten benötigte? Immer wieder gingen mir diese Fragen durch den Kopf.
Die juristische Arbeit war Öl auf die Mühlen meiner posttraumatischen Belastungsstörungen. Akribisch trug ich in meiner Klage die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen. Die juristische Datenbank „Juris“ war eine große Hilfe. Es gab zwar keinen einschlägigen Fall, was mich eigentlich wunderte. Vielleicht lag dies aber auch daran, dass die Anwaltsversorgungswerke in anderen Bundesländern die Ansprüche ihrer Mitglieder akzeptierten.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in der Vergangenheit mit ähnlichen Fällen herumschlagen müssen. Dort ging es zwar um die normale Rente. Seine Rechtsgrundsätze waren allerdings auf meinen Fall übertragbar. Das Gericht hatte die Ansprüche von Rentenempfängern ausschließlich bejaht. Diese dürften nicht entschädigungslos enteignet werden.
Natürlich kennen auch die Anwälte im sächsischen Versorgungswerk diese Rechtsprechung. Über das Verbot einer Enteignung von Versicherungsansprüchen musste man auf dem Boden unseres Grundgesetzes nicht lange diskutieren.
Nun war meine Klageschrift fertig. Zu diesem Zeitpunkt lebte ich von Hartz-IV und war nicht in der Lage, den Rechtsstreit zu finanzieren. Meine Klage verband ich daher mit einem Prozesskostenhilfeantrag.
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn man selbst nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen und die Angelegenheit Erfolgsaussichten besitzt. Mit dieser Regelung ermutigt der Gesetzgeber Bürger ohne ausreichende finanzielle Mittel, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, anstatt darauf zu verzichten. Hierbei handelt es sich um einen rechtsstaatlichen Aspekt unseres Prozessrechts. Viele Gerichte gehen deshalb großzügig mit diesen Anträgen um.
Ich rechnete trotz meiner schlechten Erfahrungen mit der sächsischen Justiz fest mit einer Gewährung der Prozesskostenhilfe. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München konnte ich meine beim sächsischen Versorgungswerk angesparten Ansprüche unmöglich verlieren. Vielleicht gingen in Sachsen die Uhren aber auch anders.
Rückblickend betrachtet ist es mehr als verwunderlich, wieso ich immer noch an rechtsstaatliche Verhältnisse in der sächsischen Justiz glaubte. Hatte ich denn in den vergangenen Jahren nichts dazugelernt? Wieso sollte es dieses Mal anders werden? Es gibt Dinge, die sich nicht ändern, weil die Menschen, welche die Entscheidungen treffen, nicht an einer Änderung interessiert sind.
Und so sollte es auch dieses Mal sein.
Montag, 14. Januar 2013
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, die ich nun in Händen hielt, ließ mir das Blut in den Adern gefrieren. An einem kühlen Montagmorgen stürzte mich das Gericht in ein eisiges Nirwana. Es lehnte meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab und nahm mir damit die Möglichkeit, meine Rechte mit staatlicher Unterstützung zu verfolgen.
Auch dies besaß meiner Meinung nach Tradition. Die Probleme der Justiz liegen meistens in der Rechtsanwendung. In der Praxis kommt es immer darauf an, wie man mit geltendem Recht umgeht, was man also aus den rechtlichen Regelungen herausliest. Wenn man einem Bürger nicht Recht geben oder ihn davon abhalten will, seine Rechte durchzusetzen, so wird man hierfür einen Weg finden und diesen entsprechend begründen.
Im Fall des Verwaltungsgerichts Dresden geschah dies wie folgt: Man sah keine Erfolgsaussicht für meine Klage. Zum Zeitpunkt meines Antrags auf Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Damit setzte sich das Verwaltungsgericht Dresden über sämtliche grundrechtlichen Bindungen sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinweg.
Was war also mit meinen langjährigen Beitragszahlungen, mit denen ich Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente begründet hatte? Waren diese nichts wert? Durften mir diese einfach genommen werden? Anscheinend ja. Mit meiner verfassungsrechtlichen Kritik setzte sich das Verwaltungsgericht gar nicht erst auseinander.
Wir leben nicht mehr in einem Land, in dem Bürger, welche aus nachvollziehbaren Gründen wegzogen, einfach enteignet werden konnten. Hatte sich das etwa im Freistaat Sachsen nicht herumgesprochen? Und was war mit meiner Freiheit, meinen Beruf dort auszuüben, wo ich dies für sinnvoll hielt? In Sachsen galt all dies alles nicht. Dass Richter es nach einer so langen Berufsausbildung nicht besser wissen, war für mich nicht nachvollziehbar.
Es geht hier nicht um hemmungslose Richterschelte. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Verwaltungsgericht Dresden sehr wohl in der Lage war, den Sachverhalt sauber zu beurteilen. Dass es dies am Ende nicht tat, macht mich nachdenklich.
Mir platzte beim Lesen der Kragen. Eine derartige Katastrophenentscheidung wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich legte Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein. Vielleicht war dieses ja geneigt, sich mit meiner verfassungsrechtlichen Kritik auseinanderzusetzen.
Auf eines durfte ich sicherlich hoffen: Richter in höheren Instanzen weisen regelmäßig eine deutlich größere Erfahrung auf. Sie sind ferner unabhängiger vor einer politischen Einflussnahme, zumal sie einen wesentlichen Teil ihres Karrierewegs schon hinter sich haben.
Donnerstag, 4. April 2013
Es war etwas Zeit seit meiner Niederlage vor dem Verwaltungsgericht vergangen. Dass es nicht bei dieser Niederlage bleiben sollte, überraschte mich dann doch. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gab meiner Beschwerde in vollem Umfang statt.
Was ich lesen konnte, war Öl auf meine rechtsstaatlichen Wunden. Natürlich bestünde für meine Klage eine Erfolgsaussicht, so das Oberverwaltungsgericht. Aufgrund meiner langjährigen Beitragszahlungen habe ich Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente erworben. Diese unterfallen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG).
Das Oberverwaltungsgericht begründete meinen Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente genauso, wie ich dies in meiner Klage getan hatte. Es zitierte auch dieselben Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.
Für das Verwaltungsgericht Dresden war dies eine schallende Ohrfeige, die nicht nur aufhorchen ließ, sondern mir auch noch Mut machte. Denn damit deutete das Oberverwaltungsgericht an, wie es über meinen Fall in einem Berufungsverfahren entscheiden würde.
Jedenfalls stand mir nun die Prozesskostenhilfe zu. Der Kampf um die Sache konnte beginnen. Ich hatte einen wichtigen Punktsieg errungen. Und natürlich hoffte ich, dass das Verwaltungsgericht Dresden sich an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts orientieren wird. Danach waren meine Chancen, meine Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich geltend zu machen, deutlich gestiegen.
Mittwoch,12. November 2014
Das Verwaltungsgericht Dresden nahm sich Zeit für seine Entscheidung. Zwei Jahre waren seit Einreichung meiner Klage vergangen. Zwei Jahre, in denen ich immer wieder bei Gericht nachfragte, wann ich mit einem Verhandlungstermin rechnen kann. Zwei Jahre, in denen die einsilbige Antwort des Gerichtes lautete, man sei völlig überlastet. Es waren aber auch zwei Jahre, in denen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht die Spur eines Entgegenkommens zeigte.
Auch so lassen sich rechtsstaatliche Grundsätze aushebeln. Die Gerichte sind – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage, zeitnah Entscheidungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Sozialgerichte, wo ein Rechtsstreit in einer Instanz durchaus fünf Jahre dauern kann.
Dort, wo Rechtsschutzsuchende auf ein schnelles Urteil angewiesen sind, werden sie hingehalten. Betroffene schrecken daher oft vor der Geltendmachung ihrer Rechte zurück. Unseren Herren an den Schalthebeln der Macht scheint diese Entwicklung egal zu sein. Gegenmaßnahmen, etwa in Gestalt einer besseren personellen Ausstattung der Gerichte, haben sie nicht ergriffen.
Natürlich war die Angelegenheit für mich dringend. Ich musste schließlich meinen Lebensunterhalt irgendwie finanzieren. Der tägliche Kampf ums Überleben stellte eine immense Belastungsprobe dar. Meine Gegner profitierten dagegen von der Verzögerung des Rechtsstreits. Da half meine rechtliche Überzeugung wenig.
Also entschied ich mich dazu, das Ganze zu beschleunigen. Ich reichte beim Verwaltungsgericht Dresden einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein und verband diesen erneut mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Damit wollte ich eine schnellere Entscheidung des Gerichts erzwingen. Nun musste sich das Verwaltungsgericht zeitnah mit meiner Berufsunfähigkeitsrente befassen.
An die Erfolgsaussichten meines Antrags glaubte ich irgendwie schon. Das Oberverwaltungsgericht hatte schließlich deutlich den bestehenden Rechtsrahmen aufgezeigt und die Erfolgsaussichten meiner Klage bejaht. Ich wusste, dass Richter es nicht gerne sehen, wenn ihr Entscheidungen von der nächst höheren Gerichtsinstanz aufgehoben werden. Daher orientieren sie sich gerne an deren Rechtsprechung.
Mittwoch, 18. Februar 2015
Wie heißt es so schön? „Wer sich in die Fänge der Justiz begibt, kommt darin um!“ Nach diesem Sprichwort geht es nicht darum, Recht zu haben, sondern dieses auch zu bekommen.
Der Grundtenor des Sprichwortes ist eindeutig pessimistisch. Man wird vielleicht alles verlieren, wenn man sich überhaupt auf ein Gerichtsverfahren einlässt. Das Sprichwort zeugt von der Bitterkeit vieler Betroffener, die vor Gericht ergebnislos ihr Recht gesucht, dieses nicht gefunden und später resigniert haben.
Wieder einmal war der Tag der Entscheidung gekommen. Heute befasste sich das Verwaltungsgericht mit meiner Berufsunfähigkeitsrente. Meine Hoffnungen hatten schon vorher einen herben Dämpfer erhalten, da für meinen Antrag dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts zuständig war, die bereits meinen vorherigen Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt hatte.
Das Verwaltungsgericht blieb seiner Linie treu und beschied sowohl meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, als auch meinen Prozesskostenhilfeantrag negativ. Mit keinem Wort beschäftigte es sich mit der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts.
Damit konnte ich nicht auf einem schnelleren Wege die Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente erzwingen. Wenigstens den Prozesskostenhilfeantrag hätte man mir genehmigen können.
Leider steht die sächsische Justiz nur selten auf der Seite Schutzsuchender. Oft wurden Ansprüche der Betroffenen abgewiesen. Aus dieser Praxis folgt tiefe Resignation. Sie führt zu einem Verzicht der Betroffen auf jegliche Rechtsverfolgung. Und das selbst dort, wo sie das Recht eigentlich auf ihrer Seite haben.
Damals glaubte ich, auf einer schwarzen Liste zu stehen. Anders waren all diese „Zufälle“ nicht zu erklären. Mein langjähriger Kampf um das Recht schien bei meinen Gegnern nie in Vergessenheit geraten zu sein.
Unser Rechtsstaat krankt außerdem daran, dass Richter Karriere machen wollen. Am Ende entscheidet das Justizministerium darüber, ob sie in der Hierarchie aufsteigen, also zu höheren Weihen befähigt sind. Da liegt es auf der Hand, dass es sich einige Richter nicht mit ihren Vorgesetzten verscherzen wollen.
Sofort dachte ich wieder an den ehemaligen sächsischen Justizminister Heitmann, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, gerichtliche Entscheidungen zu korrigieren und so darüber entschied, welcher Richter beförderungsfähig war und welcher nicht[1].
Sachfremde Motive des Verwaltungsgerichts Dresden vermute ich bis heute. Beweisen kann ich dies natürlich nicht. Überrascht hat mich allerdings, dass sich das Verwaltungsgericht seiner Sache doch nicht so sicher zu sein schien. Denn es begründete nun, warum meine langjährigen Beitragszahlungen nicht von der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG) geschützt werden.
Für den juristischen Laien ist diese Begründung mehr als unverdaulich. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts besaß meine Berufsunfähigkeitsrente nur Versicherungscharakter, der durch die grundgesetzliche Eigentumsgarantie nicht geschützt wird. Das mag verstehen, wer will. Am Ende war diese richterliche Spitzfindigkeit entscheidend.
Überzeugt hat mich diese Meinung bis heute nicht. Denn selbst wenn meine Berufsunfähigkeitsrechte Versicherungscharakter besitzen würde, ändert dies nichts daran, dass ich mit meinen Beitragszahlungen Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente begründet habe. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden traf daher nicht den Kern des Rechtsproblems.
Das Verwaltungsgericht versuchte zu rechtfertigen, was in der Sache nicht zu rechtfertigen war.
Natürlich musste ich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Hier sorgte das Gericht für eine maximale Belastung, indem es den Streitwert hoch ansetzte. Dementsprechend heftig fielen die von mir zu zahlenden Gerichtskosten aus. Ich sah das Ganze als eine Bestrafung meiner Hartnäckigkeit.
Aus Sicht der Justiz macht eine derartige Kostenfolge durchaus Sinn. Sie besitzt disziplinierende Wirkung und führt dazu, dass Betroffene von weiteren Klagen Abstand nehmen. Es wird für sie einfach zu teuer, die eigenen Rechte geltend zu machen. Billiger dagegen ist es, von vornherein auf den Weg zum Gericht zu verzichten.
Mittwoch, 4. November 2015
Für mich war dieser Tag ein Tag wie jeder andere. Ich ging meiner Arbeit nach und erstellte Betriebsvereinbarungen für meinen neuen Arbeitgeber, die Standard Life Ltd. in Frankfurt-Niederrad.
Während ich mir in meinem Großraumbüro den Kopf zerbrach, tagte fast 500 Kilometer entfernt das Verwaltungsgericht Dresden. Es verhandelte meine Klage auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, das sogenannte Hauptsacheverfahren, auf das ich so lange gewartet hatte.
Die Sache besaß nur einen Haken: Ich kannte den Gerichtstermin nicht. Damit ging es wieder um meinen Anspruch auf rechtliches Gehör, den jedes Gericht in der Bundesrepublik beachten muss. Die Ladung zu einem Gerichtstermin stellt eine absolut grundlegende Voraussetzung dieses Anspruchs dar. Wer nicht geladen wird, kann seine Meinung nicht äußern und sich verteidigen.
Dennoch erschien mir das Ganze nicht weiter schlimm. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte mir noch nie Recht gegeben. Seine Vorstellungen über die Anwendung meiner Grundrechte lagen weit von meiner Auffassung entfernt. Warum sollte ich also nach Dresden fahren, wenn ich an der Meinung des Gerichts ohnehin nichts ändern konnte? Über meine Hauptsacheklage entschied zudem dieselbe Kammer, die zuvor bereits meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte.
Es war nicht das erste Mal, dass ich keine Kenntnis von einem Gerichtstermin besaß. Ähnliche Erfahrungen machte ich zuvor bereits beim Amts- sowie beim Landgericht Leipzig. Für mich galt da eher das Gesetz der Serie. Vielleicht war das Zynismus, vielleicht war meine Anwesenheit ja wirklich nicht erwünscht.
Dennoch stellte das Verwaltungsgericht Dresden meine ordnungsgemäße Ladung fest, obwohl mir diese nie zugegangen war. Damit sah das Gerichtsprotokoll so aus, als hätten die Richter alles richtiggemacht. Dem Verwaltungsgericht spielte meine Abwesenheit in die Hände. Es machte kurzen Prozess, schloss die Verhandlung nach nur neun Minuten und hatte damit ausreichend Zeit für das tägliche Mittagessen. Wenigstens dieses Bedürfnis konnte zeitnah befriedigt werden.
Donnerstag, 21. November 2015
Dass das Verwaltungsgericht Dresden über meinen Fall verhandelt hatte, wusste ich immer noch nicht. Umso überraschter war ich, als ich Post bekam. Wieder einmal fiel ich aus allen Wolken. Entgegen meiner Hoffnung ließ es sich nicht von der gegenteiligen Meinung des Oberverwaltungsgerichts beeindrucken.
Nein, ich habe keinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, so das Gericht. Diese werde zwar jedem Mitglied schon nach einer einmaligen Beitragszahlung gewährt. In meinem Fall wären meine Ansprüche jedoch nicht geschützt.
Das verstand ich immer noch nicht. Gerade wenn der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bereits nach einer einmaligen Beitragszahlung entsteht, muss er dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes unterfallen. Dann waren meine Ansprüche sogar noch stärker, als ich angenommen hatte. Wieso konnte ich mich dann nicht auf sie berufen? Diese Frage wollte mir das Verwaltungsgericht Dresden nicht beantworten. Das war meine Schuld, denn schließlich hatte ich die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung versäumt.
War denn alles falsch, was ich während meines Jurastudiums über die Reichweite des Grundgesetzes gelernt hatte? Wie war es möglich, dass das Gericht erneut alle verfassungsrechtlichen Grundsätze über Bord warf? Oder unterlag ich einem permanenten rechtlichen Irrtum?
Wie wenig rechtsstaatliche Forderungen in meinem Fall eine Rolle spielten, musste ich auch aus einem anderen Grund feststellen: Denn das Verwaltungsgericht Dresden ließ eine Berufung gegen sein Urteil nicht zu. Damit war dieses rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht war sich seiner Sache also ganz sicher. Und es betrachtete die Angelegenheit als abgeschlossen.
Zu den ehernen rechtsstaatlichen Prinzipien zählt der Anspruch jedes Bürgers auf ein faires Verfahren. Dieses beschränkt sich nicht nur auf eine gerichtliche Instanz, sondern eröffnet die Möglichkeit, ein Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen.
Bei einer derart wichtigen Frage wie der Reichweite der Grundrechte bei der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente hätte das Verwaltungsgericht meiner Meinung nach die Berufung zulassen müssen. Oder wollte man verhindern, dass das Oberverwaltungsgericht sich der Sache annimmt?
Es fiel mir schwer, diese erneute Niederlage zu verarbeiten. Je mehr man einstecken muss desto größer ist die Bereitschaft, in einem See der Tränen zu versinken und endgültig loszulassen. Zuerst natürlich den Glauben an den Rechtsstaat.
Mittwoch, 16. Dezember 2015
Lange grübelte ich über das Urteil des Verwaltungsgerichts. Zum wiederholten Mal stellte sich die Sinnfrage. Die endlos anmutende Kette gerichtlicher Niederlagen hatte sich um eine weitere Episode verlängert. Wofür noch Kraft und Energie in ein aussichtsloses Unterfangen investieren?
Am Ende wollte ich mich wieder einmal nicht so abspeisen lassen. Es war ja nicht nur mein Kampf, redete ich mir ein. Auch andere Menschen befanden sich in einer vergleichbaren Lage. Die Frage musste also abschließend geklärt werden.
Ich weiß nicht, was am Ende den Ausschlag gab. Ich nahm ein weiteres Mal meine Kräfte zusammen und verfasste einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Diesen wies das Verwaltungsgericht ab und übergab die Angelegenheit an das Oberverwaltungsgericht zur endgültigen Entscheidung. Dort war nun derselbe Senat zuständig, der schon einmal meinen Prozesskostenhilfeantrag positiv beschieden hatte.
Dienstag, 23. August 2016
Viel Zeit war vergangen. Nun hielt ich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in meinen Händen. Mein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. An dieser Entscheidung wirkte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Künzler mit. Was für eine schallende Ohrfeige!
Das Oberverwaltungsgericht setzte sich nicht einmal mit meiner Rechtsauffassung auseinander. Mein Antrag wurde allein deshalb zurückgewiesen, weil ich vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Anwalt hinzugezogen hatte. Dies sei für ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zwingend notwendig.
Ich traute meinen Augen kaum, denn ich hatte mich gegenüber dem Oberverwaltungsgericht gar nicht geäußert. Mein Antrag auf Zulassung der Berufung gelangte nur deshalb nach Bautzen, weil dieser zuvor vom Verwaltungsgericht Dresden abschlägig beurteilt worden war.
In diesem Fall bin ich meiner Meinung nach nicht auf die Unterstützung eines Anwalts angewiesen. Weder habe ich vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt noch irgendwelche Anträge gestellt. Nur dann wäre die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig gewesen.
Es muss möglich sein, seine Rechtsauffassung bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung auch ohne anwaltliche Unterstützung zu äußern. Für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fehlten mir zudem die notwendigen finanziellen Mittel. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen sah dies jedoch anders und verurteilte mich dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wieder einmal wurde der hierfür maßgebliche Streitwert ausgereizt.
Der Kampf um meine Berufsunfähigkeitsrente nahm sieben Jahre in Anspruch. Am Ende stand nur endlose Ohnmacht. Soviel Energie hatte ich in diese Auseinandersetzung gesteckt, allen Depressionen zuwider. Es war alles umsonst. Zwar überlegte ich mir, gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen Verfassungsbeschwerde einzulegen, ich entschied mich letztendlich dagegen. Mir fehlte einfach die Kraft.
Für mich war mein Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente kein normaler Kampf. Es ging mir vor allem um die Einhaltung grundgesetzlicher Vorgaben. Meine (Wunsch-)Vorstellungen scheiterten in dramatischer Weise an der harten Realität. Offensichtlich machte es im Freistaat Sachsen keinen Sinn, weiter für seine Rechte zu kämpfen.
Dienstag, 24. Oktober 2017
Zu meiner Überraschung war der Kampf um meine Berufsunfähigkeitsrente wohl doch noch nicht vorbei. Nachdem der Leipziger Universitätsprofessor Dr. Schönknecht mich untersucht hatte, legte er sein Gutachten vor. Danach konnte ich seit dem Jahre 2008 nicht mehr meinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben und war damit berufsunfähig.
Da ich erst zwei Jahre später meine Anwaltszulassung nach München verlegt hatte, musste sich nun das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk mit meiner Berufsunfähigkeitsrente befassen. Also wandte ich mich erneut an das Versorgungswerk und bat um eine Neubewertung meines Antrags.
Die Antwort, die ich aufgrund einer Nachfrage erhielt, war wenig überraschend. Das Versorgungswerk berief sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sowie darauf, ich sei in Wirklichkeit erst drei Jahre später berufsunfähig geworden. Da besitzt das Versorgungswerk wohl eine höhere ärztliche Expertise als Prof. Dr. Schönknecht.
Wie dem auch sei. Ich werde nun erneut beim Verwaltungsgericht Dresden auf Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente klagen müssen. Das Rennen geht also in die Verlängerung. Allerdings gebe ich mich gar nicht erst dem Trugschluss hin, vor einem sächsischen Gericht gewinnen zu können. Die endgültige Entscheidung wird daher erst vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fallen. Bis die Angelegenheit endgültig entschieden wird, dürften noch 10 Jahre vergehen. Und das bei einer Rentenzahlung, auf die ich aufgrund meiner miserablen wirtschaftlichen Situation dringend angewiesen bin. Ach du mein schauriges Vaterland.
[1] Siehe www.spiegel.de/politik/deutschland/sachsen-justizminister-heitmann-zurueckgetreten-a-92979.html; www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/blocker/?callback=%2Farchiv%2Funertraeglichen-angriffe-fuehren-zum-ruecktritt-sachsens-justizminister-heitmann-gibt-auf%2F2004406.html; http://www.rp-online.de/politik/sachsens-justizminister-zurueckgetreten-aid-1.2268419