Sicherlich habe ich schon eine ganze Menge erlebt doch das ist nun wirklich die Krone. Die gezielte Verfolgung meiner Person durch die deutsche Justiz nimmt kein Ende. Nun hat das Finanzamt Saarlouis gegen mich Strafantrag gestellt. Ich soll als faktischer Geschäftsführer der IBO UG Straftaten nach der Insolvenzordnung begangen haben.
Dies besitzt ganz klar eine neue Dimension. Man sieht an dem Beispiel sehr gut, mit welcher Verbissenheit Finanzbeamte versuchen, Steuerforderungen beizutreiben.
Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt
Finanzämter und der Obrigkeitsstaat
Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn die Steuerforderungen nicht bestehen. In einem demokratischen Rechtsstaat sind diese Finanzämter nicht angekommen. Ihr denken ist nach wie vor im absolutistischen Obrigkeitsstaat verankert, in welchem der Lehensherr seinen Untertanen, den Leibeigenen, begegnete.
Ich bin nicht gewillt, klein beizugeben. Dies gilt umso mehr, als das Finanzamt Saarlouis den Vorgang genau beurteilen kann, da ich ihm wiederholt die notwendigen Unterlagen geliefert habe. Gleiches soll hier mit Gleichem vergolten werden. Also erstattete ich meinerseits Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis wegen falscher Verdächtigung und kündigte wegen der versuchten Beitreibung nicht bestehender Steuerforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung Strafantrag wegen räuberischer Erpressung an.
Schreiben an das Polizeipräsidium Südhessen vom 05.11.2017