Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.

Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.

Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.

Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.

Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren

Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…

Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.

Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.

Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.

Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.

Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Fast sieben Jahre ist es her, dass das Insolvenzgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet hatte. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Finanzamtes Grimma, das mich mit völlig überzogenen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zur Strecke bringen wollte.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Wenn man sich überlegt, was ich in den vergangenen sieben Jahren erlebt habe, glaubt man, man befinde sich in einem schlechten Film. Schon der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma war rein ergebnisbezogen. Man setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass ich sie beim besten Willen nicht begleichen konnte. Dies hatte mit einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung nicht das Geringste zu tun.

In dieses Bild passt es dann, dass mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig „verloren ging“. Man tat von Seiten der sächsischen Justiz wirklich alles, um eine Restschuldbefreiung meinerseits und damit eine Rückkehr in den Anwaltsberuf zu verhindern.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Damit, dass dieser Antrag später wieder auftauchen würde, hat wohl niemand auf Seiten meiner Gegner gerechnet. Ebenso wenig mit der Tatsache, dass er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Offensichtlich lässt sich das Insolvenzgericht nicht von seinem Kurs abbringen. Eigentlich muss nach der Insolvenzordnung nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das war vor nun einem Jahr. Das Insolvenzgericht Leipzig leitete dieses Verfahren jedoch erst mit einer sechsmonatigen Verspätung ein. Angeblich lagen ihm meine Akten nicht vor. Vielleicht waren sie ja – ähnlich wie mein Antrag auf Restschuldbefreiung – verloren gegangen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Bis heute habe ich nichts mehr vom Insolvenzgericht gehört. Eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung ist seit einem Jahr überfällig. Es sieht derzeit so aus, als wolle das Insolvenzgericht das Verfahren nach besten Gründen verzögern. Dazu passt auch, dass es sechs Monate nach der verspäteten Einleitung des Verfahrens immer noch nicht zu einer Entscheidung gelangt ist.

Mit Rechtstaatlichkeit hat dies sicherlich nichts zu tun.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Freitag, 20. Dezember 2013

Es war Weihnachtszeit, Zeit der Ruhe und der Besinnung. Es ist eine Zeit, in der man normalerweise den Begehrlichkeiten der Finanzämter aus dem Wege geht. Leider galt dies im Fall meiner Exfrau nicht.

Das Finanzamt Grimma dachte nicht an die Einhaltung des Weihnachtsfriedens. Zugegeben, mit seinem gegen mich gestellten Insolvenzantrag hatte es einen wichtigen Etappensieg errungen. Dieser führte jedoch auch dazu, dass das Finanzamt den größten Teil der von ihm schön aufgehübschten Steuerforderungen ausbuchen musste.

Für eine deutliche Befriedigung meiner Gläubiger wurde in meinem Insolvenzverfahren zu wenig Geld eingetrieben. Also sann das Finanzamt nach anderen Möglichkeiten, um sich schadlos zu halten. Nun ging es auf meine Exfrau los, um ihr und meinen Kindern die Lebensgrundlage zu entziehen.

Rücksichtslos machte das Finanzamt gegenüber dieser eine Steuerforderung in Höhe von 33.000 € für das Jahr 2005 auf. Es handelte sich um einen Zeitraum, in dem wir trotz unserer Trennung steuerlich noch gemeinsam veranlagt wurden. Bis dahin ließ das Finanzamt meine Exfrau in Ruhe.

Die nun auf dem Tisch liegende Steuerforderung konnte meine Exfrau unmöglich ausgleichen. Seit mehreren Jahren war sie nicht mehr berufstätig und kümmerte sich um die Kinder. Sie verfügte daher über kein pfändbares Einkommen. Das musste auch dem letzten Mitarbeiter des Finanzamtes Grimma klar gewesen sein. Nur sollte meine Exfrau dennoch für meine Steuerzahlungen einstehen. Ich empfand diese Attacke als völlig überzogen.

Meine Exfrau wehrte sich nach besten Kräften. Wenige Wochen später führte ihre massive Kritik zu einer „Neuberechnung“. Am Ende standen nicht die geforderten 33.000 € Steuern, sondern nur noch 3.500,00 €, die nachzuzahlen waren. Das waren knapp 10 % des ursprünglich geltend gemachten Betrags. Anscheinend hatte sich das Finanzamt um mehrere hundert Prozent verrechnet. Galt das nur im Fall meiner Exfrau oder vielleicht auch bei mir? Diese Frage drängte sich förmlich auf.

Als ob dem Finanzamt Grimma seine überzogenen Steuerforderungen nicht bereits vorher klar gewesen sein mussten. Das Finanzamt führte jedoch seinen eigenen Vernichtungsfeldzug. Und dieser betraf die ganze Familie.

Für meine Exfrau war die verbliebene Steuerforderung dennoch nicht zu stemmen. Am Ende übernahm ihr zweiter Ehemann die Zahlung.

Mittwoch, 18. März 2015

Wenn man denkt, es müsse langsam genug sein, sieht man sich getäuscht. Das Finanzamt Grimma zeichnete sich durch einen unbändigen Appetit und die Unfähigkeit zu Vergessen aus. Nicht einmal 18 Monate später ging es noch einmal auf meine Exfrau los und zeigte sich unerbittlich. Dieses Mal ging es um Einkommenssteuern aus dem Jahr 2006, welche das Finanzamt aufgrund meiner Insolvenz ausbuchen musste.

Das Finanzamt forderte meine Exfrau dieses Mal auf, Steuern in Höhe von 18.000,00 € nachzuzahlen. Zu Recht platzte dieser nun endgültig der Kragen. Sie hatte gehofft, es werde endlich Frieden einkehren. So etwas wie Friedensabsichten sind im Finanzamt Grimma allerdings völlig unbekannt.

Meine Exfrau wusste sich zur Wehr zu setzen: Sie rief kurzerhand die Sachbearbeiterin des Finanzamtes an und beschwerte sich massiv über ihre Vorgehensweise. Dabei redete sie ihr lange ins Gewissen, was meine Exfrau ziemlich gut beherrscht. Sie stellte der Sachbearbeiterin unter anderem die Frage, ob es dem Finanzamt nicht ausreicht, mich beruflich vernichtet und mir meine Lebensgrundlage genommen zu haben.

Ich kann mir gut vorstellen, wie die Sachbearbeiterin während des Telefonats nervös auf ihrem Stuhl hin und her rutschte und am Ende immer kleiner wurde. Nachdem meine Exfrau ihren Unmut losgeworden war, erklärte die Sachbearbeiterin, sie wolle die Steuern noch einmal nachrechnen.

Dies geschah dann drei Wochen später. Für meine Frau führte die „Neuberechnung“ zu einem glücklichen Ausgang. Das Finanzamt Grimma schickte ihr einen neuen Steuerbescheid. Danach musste sie für das Jahr 2006 nur noch 55,00 € Steuern zahlen.

So sehr mich dies für meine Exfrau gefreut hatte, so fassungslos war ich auf der anderen Seite. Das Finanzamt Grimma hatte wieder einmal gezeigt, wie beliebig seine Steuerfestsetzung war. Die Steuerfestsetzung folgte dort anscheinend persönlichen Motiven.

Der Weg von 18.000,00 € zu zahlender Steuern zurück auf 55,00 € war weit, eine ordnungsgemäße Steuerfestsetzung damit reines Glücksspiel. Glück, auf das ich jedenfalls nicht hoffen konnte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Freitag, 26. Oktober 2012

Am heutigen Tag ging es mir etwas besser. Es gab auch diese Tage, an denen meine Depressionen nachließen und ich in der Lage war, mich meinen Problemen zu stellen.

Nun ging ich erstmals daran, meine Erlebnissen niederzuschreiben und dafür zu sorgen, dass sich diese nicht wiederholen. Handelte es sich wirklich um eine Aktion, die von meinen Gegnern in der sächsischen Justiz gesteuert wurde, oder um eine Vielzahl von Zufällen? Zugegebenermaßen glaubte ich an Letzteres nicht mehr. Meine Fragen forderten jedenfalls eine Antwort.

Ich würde mir später einmal große Vorwürfe machen, wenn ich nicht wenigstens den Versuch unternommen hätte, die Dinge aufzuarbeiten und bekannt zu machen. Zudem wollte ich eine Hintertür für die politische Kaste in Sachsen schließen, für den Fall, dass deren Vertreter später einmal auf die Ereignisse angesprochen werden. Politiker behaupten zum Selbstschutz gerne, keine Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt zu besitzen. So einfach wollte ich es meinen Gegnern jedoch nicht machen. Sie sollten gar nicht erst die Chance bekommen, sich später einmal herauszureden.

Also fasste ich in einer 20seitigen Dienstaufsichtsbeschwerde meine Erfahrungen in Sachsen zusammen und sandte diese an den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich persönlich. Ich schilderte meine Auseinandersetzungen mit den sächsischen Spielbanken, die Attacken der Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden, die Vorgehensweise der Finanzämter in Leipzig und Grimma sowie das Zustandekommen und den Ablauf meines Insolvenzverfahrens. Vor allem das Verschwinden meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung hatte ich noch nicht verkraftet. Auch auf die enge Kooperation zwischen der sächsischen Justiz und der BILD kam ich zu sprechen. Daraus ergab sich für den sächsischen Ministerpräsidenten ein umfassendes Bild. Er konnte nun selbst entscheiden, ob sich eine Intervention oder gar eine Aufarbeitung lohnen.

Hoffnungen darauf, dass etwas geschehen würde, besaß ich keine. Ich konnte lediglich den Ministerpräsidenten veranlassen, die ganze Angelegenheit zu überprüfen, sei es auch nur, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Mein Schreiben leitete Tillich an die jeweiligen Fachressorts weiter. Das war wenigsten etwas. Damit gelangte es unter anderem an den Justizminister sowie die Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Hagenloch.

Samstag, 19. Januar 2013

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde allein begnügte ich mich allerdings nicht. Mein nächster Schritt galt dem sächsischen Landtag. Hierzu verfasste ich eine Petition.

Das Petitionsrecht steht in der Verfassung. Jeder Bürger kann sich bei seinem Landesparlament über seine Behandlung durch die öffentliche Hand beschweren und auf eine Abhilfe hinarbeiten. Es handelt sich hierbei allerdings nur um ein Placebo. Der Betroffene folgt meist seinem Gewissen, das es ihm nicht erlaubt, einfach einen Schlussstrich unter seine Erlebnisse zu ziehen.

Mit der Petition ist es wie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie kann formlos, ohne eine bestimmte Frist, also fristlos eingereicht werden und verläuft am Ende zwecklos.

Hiervon ging ich auch in meinem Fall aus. Meine Erwartungshaltung war zudem deshalb gering, weil mein ehemaliger Parteikollege aus der sächsischen FDP, der Landtagsabgeordnete Tino Günther, Vorsitzender des Petitionsausschusses war. Argwöhnisch fragte ich mich, ob meine Petition unter diesen Voraussetzungen überhaupt beim Landtag eingehen wird. Vielleicht war ich auch einfach nur ein gebranntes Kind.

Wegen meiner Zweifel versandte ich meine Petition außerdem an den Vertreter der Partei DIE LINKE im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, der mich wenig später davon unterrichtete, die Petition erhalten zu haben. Bei dem Landtagsabgeordneten Bartl handelt es sich um einen der wenigen Politiker in Sachsen, der Betroffene in ihrem aussichtslosen Kampf gegen staatliche Willkür unterstützt.

Mittwoch, 27. Februar 2013

Es ist alles andere als schön, wenn sich böse Befürchtungen bestätigen. Nachdem ich über einen Monat nichts von meiner Petition gehört hatte – nicht einmal deren Eingang wurde mir bestätigt – wandte ich mich nicht mehr an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sondern an den damaligen Präsidenten des sächsischen Landtags Dr. Rößler. Ich bat diesen darum, den Eingang meiner Petition zu bestätigen. Zu meinem Bedauern teilte mir der Landtagspräsident wenig später mit, meine Petition sei beim sächsischen Landtag nie eingegangen.

Das passte mal wieder hervorragend zu meinen Erfahrungen mit der herrschenden Kaste in Sachsen. Verlorengegangen war meine Petition mit Sicherheit nicht. Vielleicht wollte mein ehemaliger Parteikollege mir auch nicht weiterhelfen. Jedenfalls zweifle ich nicht daran, dass er die Petition erhalten hatte.

Freitag, 15. März 2013

Also wandte ich mich erneut an den sächsischen Landtag. Dieses Mal versandte ich meine Petition per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Wenig später erhielt ich die Nachricht, meine Petition liege dem Petitionsausschuss vor. Er werde sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen.

Das geschah dann sogar. Die Antwort, die ich erhielt, überraschte mich in ihrer Schärfe allerdings doch. Es sei bei meiner Behandlung alles mit rechten Dingen zugegangen. Vor allem Prof. Dr. Milbradt habe sich nichts vorzuwerfen, wie dieser selbst in einer Landtagsrede – die man mir gleich übermittelte – ausgeführt hatte.

Nun ja. Wenn Prof. Dr. Milbradt sich ein fehlerfreies Handeln bescheinigt, gab es daran für die Vertreter der CDU im Petitionsausschuss nichts zu zweifeln. Also wies der Ausschuss meine Petition mit den Stimmen der CDU ab.

Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde erhielt ich eine ähnliche Antwort. Sowohl die sächsische Justiz als auch die beteiligten Finanzämter hätten in meinem Fall nur geltendes Recht angewendet. Dies mag aus deren Sicht sogar stimmen.

Wovon träumten diese Herren eigentlich sonst?

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Kapitel 1: Der Anfang vom Ende

In meiner Systemkritik darf ein Abschnitt über mein Insolvenzverfahren nicht fehlen. Auch dieses zeigt exemplarisch, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze in der sächsischen Justiz Anwendung finden.

Aus internen Quellen geht hervor, dass mein Insolvenzverfahren im sächsischen Finanzministerium genau beobachtet wurde. Daher verwundert es nicht, wenn die Vertreter der sächsischen Justiz besonders konsequent vorgingen. Sie wollten sich keine Blöße geben. Eine zentrale Steuerung liegt auch in diesem Fall nahe.

Meine Kritiker mögen dies als Verschwörungstheorie abtun. Eine belastbare Erklärung für meine Behandlung haben auch sie nicht zu bieten. In Sachsen bescheinigt sich die herrschende politische und juristische Kaste ohnehin gerne ihre eigene Gesetzestreue. Nur scheinen sie darunter etwas völlig anderes zu verstehen als der gemeine Bürger. Die Frage war hier nur, wer in einer Parallelwelt lebte.

Für jedes Insolvenzverfahren bildet die Insolvenzordnung den rechtlichen Rahmen. Der Betroffene, Insolvenzschuldner genannt, wird zwar seiner finanziellen Handlungsmöglichkeiten weitgehend beraubt, rechtlos ist er damit aber nicht. Die den Insolvenzschuldner schützenden Mindeststandards ergeben sich nicht zuletzt aus dem Grundgesetz. Nur dass die sächsische Justiz über dessen Geltung andere Vorstellungen besitzt als ich selbst.

Wenn man glaubt, dass sich der gesetzliche Rahmen auch hier nicht ausdehnen lässt, irrt man sich gewaltig. Nichts von den mir zustehenden Rechten erwies sich als belastbar. Die sächsische Justiz ließ keine Gelegenheit aus, mir zu zeigen, wer der Chef im Ring ist. Im Ergebnis drängte man mich in die Rolle eines wertlosen Objekts, mit dem man verfahren konnte, wie es einem beliebt.

Sowohl das Insolvenzgericht Leipzig als auch der von ihm bestimmte Insolvenzverwalter übertrafen sich in ihren Anstrengungen. Die Zahl der Rechtsbrüche nahm ständig zu. So verweigerte man mir gleich zu Beginn die Restschuldbefreiung, gab außerdem Informationen an die BILD weiter und sorgte so für eine bundesweite Stigmatisierung meiner Person, welche sich auf mein berufliches Fortkommen verheerend auswirkte. Dass man zudem nicht einmal bereit war, Pfändungsfreigrenzen zu respektieren und mir das verfassungsrechtliche Mindesteinkommen zu belassen, geriet eher zu einer Nebenerscheinung.

Samstag, 14. August 2010

Heute war Rückreisetag. Mit meinen Kindern Carmen und Daniela sowie meiner damaligen Lebensgefährtin hatte ich 14 erholsame Tage in der Toskana verbracht. Den Urlaub hatte ich dringend nötig. Wir schwelgten nicht im Luxus, sondern achteten genau auf die Kosten.

Im Mittelpunkt unseres Urlaubs stand die kulturelle Vielfalt Italiens, die wir in wunderschönen Städten wie Florenz, Volterra und Siena fanden. Die Toskana half mir, etwas abzuschalten, meinem Hobby zu frönen und mehr als 2.000 Fotos zu schießen. Daraus wollte ich später ein Fotobuch erstellen.

Trotz aller Bemühungen verließen mich meine Sorgen auch im Urlaub nicht. Ich musste mich über die Ereignisse in Deutschland auf dem Laufenden halten. Immerhin war der Streit mit meinem Geschäftspartner Lap K. eskaliert, nachdem mich dieser von den Einnahmen der Biogasanlagen abgeschnitten und die Rückzahlung der Darlehen verweigert hatte. Damit trug er seinen Teil zu meiner Insolvenz bei. Gegen ihn hatte ich mehrere Strafanzeigen erstattet und auf die Hilfe der Staatsanwaltschaft Leipzig gehofft.

Nun fuhren wir zurück nach Deutschland, in das Land, das ich schon lange nicht mehr als meine Heimat ansah. Innerlich hatte ich meine schlechten Erfahrungen in Sachsen auf den Rest der Republik übertragen.

Glücklicherweise war ich während meines Italienurlaubs von meinen Emails abgeschnitten. Dies versprach wenigstens etwas Ruhe. Auch gelang es meinen Kindern, mich aufzuheitern. Sie zählen zu den wenigen Personen, die mich zum Lachen bringen können. In meinem Urlaub wurde mir immer mehr bewusst, dass sie der einzige Grund waren, weshalb ich noch lebte. Ohne ihre Liebe, die ich jeden Tag spürte, hätte mich jeder Lebensmut längst verlassen.

Wir waren morgens in Italien gestartet und durchquerten die Schweiz. Als wir Zürich erreichten, war es längst dunkel geworden. Es war eine Dunkelheit, die sich düster auf meine Seele legte und umso stärker anwuchs, je näher wir der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz/Kreuzlingen kamen. Mit jedem Kilometer verstärkten sich meine aufkommenden Depressionen.

Gegen 21:30 Uhr erreichten wir Allensbach. In trauriger Stimmung übergab ich meine Kinder ihrer Mutter und verabschiedete mich von ihnen. Ich nahm sie fest in die Arme, küsste sie und bedankte mich für die wunderschöne gemeinsame Zeit.

Von meinen Kindern aus ging es in unser Hotel, den Landgasthof Mindelsee. Wir waren zu müde, um sofort zurück nach Leipzig weiterzufahren. Mit Sorge schaute ich auf mein Handy und stellte den Eingang von mehr als 130 Emails fest. Mit wachsender Angst vor der Rückkehr in mein anwaltliches Leben blätterte ich diese durch. Hoffentlich gab es keine schlechten Nachrichten.

Ich hoffte vergeblich und spürte, wie sich die im Urlaub gewonnene Erholung schlagartig in Luft auflöste.

Auf meinem Handy erschien eine E-Mail von Rechtsanwalt Rüdiger B. aus Leipzig. Er hatte ergebnislos versucht, mich in meinem Büro zu erreichen. B. teilte mir mit, er sei vom Insolvenzgericht Leipzig zu meinem vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt worden. Vorausgegangen war der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma.

Ich war völlig schockiert und zitterte am ganzen Leib wie Espenlaub. Zwar hatte ich schon Einiges erlebt, aber mich selten so schlecht gefühlt. Was war nun wieder geschehen? Stand gar die Vernichtung meiner Existenz bevor? War alles, wofür ich all die Jahre gekämpft hatte, nun etwa umsonst? Nun kam es wirklich knüppeldick.

Mit dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma rechnete ich damals nicht. Mein Rechtsanwalt und guter Freund, Frank V., der mich gegenüber dem Finanzamt vertrat, verwies mehrfach auf seine guten Beziehungen zum Amtsleiter des Finanzamtes Grimma und verneinte die Gefahr eines Insolvenzantrags. Schließlich sei man auf einem guten Weg. Dass er seine Einflussmöglichkeiten gründlich überschätzt hatte, stand nun schwarz auf weiß in der Email meines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die Nacht verbrachte ich weitestgehend schlaflos, grübelnd. In den wenigen Minuten, die ich Schlaf fand, quälten mich entsetzliche Albträume. In diesen wurde ich – wie so oft – brutal gejagt und am Ende vernichtet.

Ich war nicht in der Lage, meine Gedanken zu ordnen. Der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma hätte mir doch zugestellt werden müssen, um meinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren! So jedenfalls forderte es unser Rechtsstaatsprinzip. Wieso wusste ich nichts davon?

Es half alles nichts. Ich kam nicht weiter. Die ganze Nacht wälzte ich mich hin und her. Verzweiflung und Panik hatten von mir vollständig Besitz ergriffen.

Gleich morgens früh rief ich meine Sekretärin an und fragte sie, ob sie etwas von einem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma gehört habe. Sie hielt während meines Urlaubs im Büro die Stellung. Ein Insolvenzantrag war jedoch nicht eingegangen.

Bis heute hat mir das Insolvenzgericht Leipzig diesen Antrag nicht zugestellt. Offensichtlich wollte man gar nicht erst, dass ich mich hierzu äußere oder versuche, ihn mit einer einstweiligen Verfügung abzuwehren. Das war ein klarer Verstoß gegen elementarste rechtsstaatliche Prinzipien.

Die Rückfahrt von Allensbach nach Leipzig lief wie in einem Film an mir vorbei, ein Film, in dem ich apathisch nicht einmal eine einzige Szene wahrnahm. Ich dämmerte nur vor mich hin. Wegen meiner schlechten psychischen Verfassung hatte meine Lebensgefährtin das Steuer meines Audis übernommen. Ohne einen Funken Hoffnung stand für mich fest, dass mein langer Kampf gegen die sächsische Justiz und das Finanzamt Grimma verloren war. Ich besaß einfach keine Kraft mehr.

Meine Gegner sollten am Ende gewinnen und das erreichen, was sie seit mehr als 10 Jahren versuchten. Gleichzeitig erhob ich massive Vorwürfe gegen mich selbst. Warum hatte ich Leipzig nicht schon früher verlassen und war ins Ausland gegangen? Ich kämpfte in Sachsen auf verlorenem Posten, ohne Verbündete und echte Freunde.

Je näher wir der sächsischen Grenze kamen, desto schlechter wurde meine Stimmung. Ansprechbar war ich schon lange nicht mehr. Meine Lebensgefährtin versuchte mich aufzuheitern. Wir würden das schon schaffen, sagte sie. Das Ganze sei ein Irrtum, denn sonst hätte ich längst etwas von diesem Insolvenzantrag gehört.

Nur gibt es diese Art von Irrtümern in Sachsen nicht.

Mittwoch, 25. August 2010

Lange hatte ich diesen Termin vor mir hergeschoben. Nun war er nicht länger aufzuhalten, ich musste mich mit meinem vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger B. treffen. Nach wie vor wartete ich auf die Zustellung des Insolvenzantrags.

In der Besprechung war ich nicht ansprechbar. Mich plagten schwerste Depressionen und verhinderten, dass ich auch nur einen klaren Gedanken fassen konnte. Aus diesem Grund begleitete mich mein langjähriger Freund Frank V.

Das Treffen verlief unspektakulär. B. übergab mir Unterlagen und forderte mich auf, mein Vermögen aufzulisten. Er müsse ein Gutachten für das Insolvenzgericht schreiben und darlegen, ob für eine Insolvenzeröffnung eine ausreichende Vermögensmasse vorhanden sei.

Ich stammelte etwas davon, dass die Steuerforderungen des Finanzamtes Grimma nicht bestehen. Das Finanzamt hatte schließlich keine meiner Steuerabschreibungen berücksichtigt. Warum auch, denn dann wäre ein Insolvenzantrag von Anfang an aussichtslos gewesen.

  1. empfahl mir, dies auf dem kurzen Dienstweg mit dem Finanzamt zu klären. Mein Freund V. sagte zu, dieser Empfehlung nachzukommen. Daneben werde er auch mit meinem Geschäftspartner Lap K. verhandeln, der mir die Rückzahlung von Darlehen über 670.000 € schuldig geblieben war. Auch hier wäre eine Lösung möglich, so dass Forderungen des Finanzamtes notfalls sogar in voller Höhe ausgeglichen werden könnten. Jedenfalls wäre ich bereits mit einem Teil dieser Darlehen in der Lage gewesen, die Steuerforderungen des Finanzamtes Grimma zu tilgen. Das wusste auch Lap K. – und verweigerte die Rückzahlung.

Im Zeitpunkt größter Not ließ mich dann jedoch mein langjähriger Freund Frank V. von heute auf morgen hängen. Seit 15 Jahren kannte ich ihn. Durch mich hatte er seine Frau aus Ekuador kennengelernt, diese war Patin meiner ältesten Tochter Carmen.

Frank V. stellte seine Tätigkeit ohne vorherige Ankündigung ein. Er war von heute auf morgen nicht mehr für mich erreichbar. Mit dem Insolvenzantrag des Finanzamtes hatte ich für ihn jegliche Bedeutung verloren. In den folgenden Wochen rief ich zwar ständig in seinem Büro an und schrieb zahllose Emails, in denen ich ihn bat, mich über den Stand seiner Bemühungen zu unterrichten. Wegen meiner schlechten gesundheitlichen Verfassung war ich auf jede Unterstützung angewiesen. Ich dachte, unsere langjährige Freundschaft sei wenigsten ein Rückruf wert. V. antwortete jedoch nicht. Seitdem sind wir uns nicht mehr begegnet.

Eines habe ich in dieser düsteren Phase meines Lebens gelernt: Ich besaß in Leipzig keine wirklichen Freunde. Und was noch viel schlimmer war: Diejenigen, die Jahre lang als meine Freunde auftraten, traten nun, da ich krank am Boden lag, noch einmal richtig zu. Dies zählt allerdings wohl eher zu den normalen Begleiterscheinungen einer Insolvenz.

Einigen Freunden hatte ich damals Geld geliehen, als sie in Schwierigkeiten waren. Ich half immer gerne. Das war Teil meines antiquierten humanistischen Weltbildes, das den Praxistest nie bestanden hat. Keiner meiner Freunde zahlte jedoch seine Schulden zurück. Schon gar nicht, als ich das Geld am dringendsten brauchte. Fortan wandten sie mir den Rücken zu.

Freitag, 17. September 2010

Was ich längst vermutet hatte, wurde nun zur Gewissheit. Die Leipziger Volkszeitung bekam Wind vom Insolvenzantrag des Finanzamtes und berichtete groß auf Seite 1 ihres Regionalteils. Gottseidank blieb mir wenigsten ein Bericht in der BILD erspart.

Die Schlagzeile fiel moderat aus („Rechtsanwalt Ulrich Keßler in Nöten: Amt hat Insolvenzantrag gestellt“)[1]. Nachdem ich den Bericht nicht verhindern konnte, unterhielt ich mich lange mit der Redakteurin Sabine Kreuz. Über all die Jahre war mein Verhältnis zur Leipziger Volkszeitung ungetrübt.

Dennoch stellte sich die Frage, wie die Leipziger Volkszeitung Kenntnis von meinem vorläufigen Insolvenzverfahren erlangt hatte. Nur wenige Menschen wussten hierüber Bescheid. Damals vermutete ich, dass ein Angehöriger des Leipziger Insolvenzgerichts der Zeitung diese Informationen zukommen ließ.

Meine persönliche Lage und meine Gesundheit verschlechterten sich durch den Bericht natürlich weiter. Denn welcher Mandant ist bereit, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, gegen den ein Insolvenzverfahren anhängig ist?

Fortan machten sich auch meine Anwaltskollegen aus Leipzig über meine Lage verstärkt lustig, natürlich ohne die Hintergründe zu kennen. Es kam dazu, dass sie mich im Gerichtssaal verhöhnten. Ich bekam das, was ich aus ihrer Sicht seit langem verdiente.

Freitag, 12. November 2010

Früh am Morgen, kurz vor acht Uhr, klingelte es an der Haustür. Es war einer der Tage, an denen ich mich lange quälen musste, um überhaupt aufzustehen. Meistens dauerte dieser Prozess mehr als zwei Stunden. Meine Depressionen forderten ihren Tribut. Von der Wirkung der Psychopharmaka völlig benebelt, versuchte ich, aus dem Bett zu kriechen. Es hatte alles keinen Sinn mehr. Wozu also das Bett verlassen?

Meine Lebensgefährtin öffnete die Wohnungstür. Sie sprach gedämpft, ich konnte vom Schlafzimmer aus nicht verstehen, worum es ging. Sofort dachte ich an eine von der Staatsanwaltschaft Leipzig veranlasste Hausdurchsuchung, nur, dass ich nicht wusste, was ich dieses Mal wieder verbrochen haben sollte. Jedenfalls stieg sofort Panik in mir hoch, es gab die üblichen Fluchtreflexe. Ich wollte schon im Schlafanzug aus dem Fenster springen. Aber wohin sollte ich fliehen?

Meine Lebensgefährtin kam ins Schlafzimmer und erklärte mir, vor der Haustür stehe der Obergerichtsvollzieher Lux und Frank Fester, seines Zeichens Verwerter des vorläufigen Insolvenzverwalters Rüdiger B. Sie hatten ihr einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12. November 2011 vorgelegt, worin die Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei angeordnet wurde.

Drei Tage vorher wurde von meinem vorläufigen Insolvenzverwalter B. der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses beantragt. Die Mühlen in der sächsischen Justiz liefen heiß, wenn es darum ging, Durchsuchungsbeschlüsse gegen mich auszufertigen. Mein vorläufiger Insolvenzverwalter begann also scharf zu schießen.

Obergerichtsvollzieher Lux hatte ich noch wenige Monate vorher unentgeltlich beraten, nachdem er selbst in die Fänge der sächsischen Justiz geraten war. Er sei gekommen, um sämtliche Vermögenswerte für den vorläufigen Insolvenzverwalter sicherzustellen, teilte er energisch mit.

Gegen den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss konnte ich nichts unternehmen. Im Fall meiner Weigerung wären die Herren mit der Polizei wiedergekommen.

Für mich war dieser unangekündigte Besuch ein weiterer Tiefschlag. Einmal mehr fühlte ich mich der Staatsgewalt hilflos ausgeliefert. Da wäre sicherlich auch eine andere Lösung möglich gewesen, dachte ich mir. Nur trat die sächsische Justiz mir gegenüber in der Vergangenheit nicht besonders zimperlich auf.

Obergerichtsvollzieher Lux legte besonderes Engagement an den Tag. Eigentlich hatte ich gehofft, dass er an die Sache einigermaßen objektiv herangehen würde. Schließlich kannten wir uns. Dennoch erteilte er mir eine bittere Lektion. Nun war der „Payday“ für den Freistaat gekommen, der Tag, endlich einmal alte Rechnungen zu begleichen. Hier sahen meine Gegner offensichtlich noch Nachholbedarf.

Lux nahm mir u. a. meine Bankkarte sowie die Kreditkarte weg. Ich berief mich ihm gegenüber auf den mir zustehenden Pfändungsfreibetrag, worauf er mich nur höhnisch angrinste. Es ging also bei der ganzen Aktion schon einmal nicht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Meine Fotoausrüstung interessierte Lux besonders. Er war von ihrem Fund so begeistert, dass er gleich auch noch die Kamera meiner damaligen Lebensgefährtin mitnahm. Diese brauchte sie zwar für ihre berufliche Tätigkeit als Maklerin. Für Lux spielte dies allerdings keine Rolle.

Eigentlich durfte Lux kein Eigentum meiner Lebensgefährtin anrühren. Das war ihm jedoch egal. Die Uhren gingen in Sachsen anders. Dort galt das Prinzip der Sippenhaft.

Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hatte dies nicht das Geringste zu tun. Lux musste eigentlich nachweisen, dass die Kamera in meinem Eigentum stand. Und hierfür gab es nicht das geringste Indiz, zumal sich auf dem Speicherchip der Kamera Bilder von verschiedenen Wohnungen, die meine damalige Lebensgefährtin vermietete, befanden. Dies belegte eigentlich, dass es sich um ihre Kamera handelte. Aber was zählt schon geltendes Recht?

Meine Drohung, mich beim Insolvenzgericht zu beschweren, sorgte nur für ein müdes Lächeln. Lux machte zielstrebig weiter. Als nächstes pfändete er den MacBook meiner Lebensgefährtin, den sie ebenfalls für ihre Arbeit benötigte. Auf diesem Laptop befanden Präsentationen der zu vermietenden Wohnungen. Auch das interessierte Lux nicht.

Mit seiner Vorgehensweise versuchte er, einen Keil zwischen mich und meine Lebensgefährtin zu treiben. Sie sollte den Preis für ihre Loyalität mir gegenüber zahlen. Wenn die sächsische Justiz tätig wird, geht sie ein Problem gerne an der Wurzel an.

Wie ich in den folgenden Stunden feststellen musste, ging es aber noch um mehr. Die Aktion diente auch dazu, meine Rechtsanwaltskanzlei zu zerschlagen und mir jede Chance auf eine weitere Berufsausübung zu nehmen. Und das obwohl das Insolvenzverfahren noch lange nicht eröffnet war.

Mein vorläufiger Insolvenzverwalter schuf unumkehrbare Fakten. Denn eins war der sächsischen Justiz klar: Ich hatte als Rechtsanwalt lange gut verdient. Es bestand daher für meine Gegner die Gefahr, dass mir dies in den kommenden Monaten durch die Akquisition eines Großprojekts erneut gelingen könnte. Mit diesen Einnahmen wäre ich in der Lage gewesen, den Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma abzuwenden. Darauf wollte man es gar nicht erst ankommen lassen.

Es blieb nicht bei der Pfändung meiner Wertgegenstände. Dr. Fester erklärte mir, er sei auch gekommen, um den von mir geleasten Audi sowie meinen Motorroller mitzunehmen. Auf mein Auto war ich dringend angewiesen. Immerhin musste ich regelmäßig zu den Arbeitsgerichten in Erfurt, Berlin, Rostock und Dresden fahren, um meine Mandanten zu vertreten.

Fester meinte jedoch, er könne in der Sache nichts machen. Er habe einen klaren Auftrag meines vorläufigen Insolvenzverwalters. Im Fall des Leasingfahrzeugs war dies reine Schikane, denn dieses gehörte nicht mir, sondern der Leasingbank. Damit durfte es mein vorläufiger Insolvenzverwalter auch nicht verwerten. Auch dies spielte jedoch keine Rolle.

Wie sollte ich unter diesen Rahmenbedingungen noch als Anwalt arbeiten? Zur Beruhigung griff ich zu einem großen Glas Wodka. Es war das erste Mal in meinem Leben, dass ich so früh Hochprozentiges zu mir nahm. Aber ohne Wodka war die Welt schon lange nicht mehr zu ertragen.

Nachdem die Herren Lux und Fester mir erfolgreich den Tag ruiniert hatten, fuhren sie zu meinem Büro. Ich erfuhr hiervon durch einen Anruf meiner Sekretärin. Damit wurde die Zielrichtung des Angriffs erneut deutlich: Es ging um meine anwaltliche Tätigkeit. Man wollte mich zwingen, meine Arbeit lange vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzustellen und meine Mandanten im Stich zu lassen.

Was nun folgte kannte ich bereits. Schwere depressive Rückfälle traten innerhalb kürzester Zeit auf. Die ganze Aussichtslosigkeit meiner Lage wurde mir immer wieder aufs Neue bewusst. Ich konnte einfach nicht mehr.

Selbst zum Aufstehen brauchte ich morgens unendlich lange. Mein erster Griff galt meinen Psychopharmaka, auf die ich mich sofort stürzte. Ich warf zu diesem Zeitpunkt immer die doppelte Dosis ein. Aber immerhin töteten sie meine Gefühle fast vollständig ab. Den Rest erledigte der Wodka. Den Weg in meine Kanzlei fand ich dagegen nicht mehr.

Mittwoch, 24. November 2010

Auf Empfehlung meines vorläufigen Insolvenzverwalters reichte ich einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Leipzig ein und schuf damit endgültige Fakten. Für einen weiteren Kampf ums Überleben fehlte mir die Kraft. Ich hatte lange ergebnislos versucht, noch das Unmögliche zu schaffen. Um mich herum war es einsam und still geworden. Die innerliche Leere verschlang meine Seele.

Neben dem Eigenantrag beantragte ich außerdem die Restschuldbefreiung, damit mir – so wie es das Gesetz vorsieht – nach sechs Jahren meine Schulden erlassen werden. Hierzu füllte ich das im Internet verfügbare Formblatt aus, unterschrieb es, fuhr damit zum Insolvenzgericht und warf es in den Hausbriefkasten. Sicherheitshalber nahm ich meine Lebensgefährtin mit, damit diese den Einwurf des Insolvenzantrags bestätigen konnte.

Mein Misstrauen gegenüber der sächsischen Justiz konnte nicht größer sein. Trotz meiner schlechten Erfahrungen hatte ich es aber noch nie erlebt, dass Schriftstücke im Amtsgericht Leipzig verloren gingen. Mit dem Einwurf meines Insolvenzantrags fand ein wichtiger Teil meines Berufslebens seinen Abschluss. Ich hatte aufgegeben. Eigentlich konnte es nicht mehr schlimmer kommen.

Doch es kam schlimmer, viel schlimmer. Das, was ich nie für möglich gehalten hatte, trat ein. Mein Antrag auf Restschuldbefreiung ging auf den Fluren des Amtsgerichts Leipzig verloren. Dies jedoch sollte ich erst drei Monate später erfahren.

Samstag, 18. Dezember 2010

In den folgenden Tagen verschlechterte sich meine Gesundheit weiter. Mir war jeglicher Lebensmut abhandengekommen.

Die Perspektivlosigkeit und die Angst vor meinen rechtlich entfesselten, übermächtigen Gegnern setzte mir kräftig zu. Irgendwann kommt ein Punkt, an dem man nicht mehr aufstehen kann. Meine Depressionen verschlimmerten sich von Tag zu Tag, obwohl das kaum mehr möglich war. Gearbeitet hatte ich schon seit Wochen nicht mehr. Ich überließ die Dinge ihrem Schicksal.

Eigentlich war es ein belangloser Streit mit meiner damaligen Lebensgefährtin. Bei mir brachte er aber das Fass zum Überlaufen. In den Wochen zuvor hatte ich immer wieder an Selbstmord gedacht. Schon einmal unternahm ich einen Versuch. Offen war nur noch die Methode, mit der ich Hand an mich legen wollte. Eine Fortsetzung dieses beschissenen Lebens machte einfach keinen Sinn mehr.

Bei depressiven Menschen ist dieser Zeitpunkt kritisch. Der Abschied vom Leben wird als einzige Möglichkeit angesehen, um zu verhindern, dass die Dinge sich noch schlimmer entwickeln. Tod bedeutet ewige Verheißung, sagte ich mir damals immer wieder. Es war der logische Schritt, um weitere schlechte Erfahrungen mit tödlicher Sicherheit zu verhindern. Was hatte mir das Leben noch zu bieten? An eine Besserung glaubte ich schon lange nicht mehr.

In den Tagen zuvor war meine Verbindung zur Realität endgültig abgerissen. Die meisten Dinge nahm ich nicht mehr wahr. Zuhause saß ich in meinem Sessel und schaute trübsinnig vor mich hin. Und oft drank ich Wodka.

Gegen Abend verließ ich die Wohnung. Ich hatte meine Methode gefunden. Es war Tod durch Erfrieren. Das soll ein schöner Tod sein. Ich wollte endlich friedlich einschlafen.

Mein Weg sollte mich über die Prager Straße in ein Waldgebiet im 10 Kilometer entfernten Großpösna führen. In der Dunkelheit würde ich mich schnell verlaufen und den Wald nicht mehr lebend verlassen. Also marschierte ich los. Ich wusste, dass meine Lebensgefährtin mich in diesem Gebiet niemals vermuten würde.

Nachdem ich den Leipziger Süden erreicht hatte, bog ich in die Prager Straße ein. Zuvor hatte ich mich nur auf kleinen Nebenstraßen bewegt. Der Weg war beschwerlich, überall lagen Schnee und Eis. Es herrschte bittere Kälte. Die ehemalige Leipziger Messe, die trostlos und verödet zu meiner Rechten lag, ließ ich hinter mir und kämpfte mich weiter.

Irgendwann erreichte ich die Prager Straße 173, wo das Unfassbare geschah. Ich lief meinem Neurologen Meridonov in die Arme, der gerade aus seinem Auto ausstieg. Was trieb dieser an einem Samstag um diese Uhrzeit vor seiner Arztpraxis? Weiter konnte ich nicht, denn dann musste ich an ihm vorbei. Er hätte mich in der Dunkelheit bemerkt.

Wenn es schon mal schief geht dann läuft alles aus dem Ruder. Diese Begegnung rettete mir an diesem kalten Abend das Leben. Mein weiterer Weg war versperrt. Zögernd stoppte ich etwa 10 Meter von Meridonov entfernt, drehte mich um und überlegte. Nein, in ein Gespräch mit ihm wollte ich mich gar nicht erst verwickeln lassen. Wahrscheinlich hätte er mich sofort in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses einweisen lassen.

Durch die Kälte marschierte ich nun wieder zurück. Gegen 23 Uhr kam ich in meiner Wohnung an und traf auf meine völlig verzweifelte Lebensgefährtin. Offensichtlich hatte sie geahnt, was ich vorhatte und Freunde gebeten, nach mir zu suchen.

Ich weiß nicht was geschehen wäre, hätte ich meinen Neurologen an diesem Abend nicht getroffen. Wahrscheinlich wäre ich weitermarschiert, meinem Ziel nähergekommen und schließlich im Wald erfroren. Damals fielen die Temperaturen nachts bis auf minus 20 Grad.

Dienstag, 4. Januar 2011

Vor drei Wochen lud mich das Insolvenzgericht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Die Ladung verband es gleich mit einer einschneidenden Drohung: Würde ich nicht freiwillig erscheinen – so das Insolvenzgericht – werde man mich verhaften und durch die Polizei vorführen lassen. Auf meine angeschlagene Gesundheit nahm das Gericht keine Rücksicht.

Heute sollte der Termin stattfinden. Es kam jedoch nicht dazu. Wegen meiner andauernden Depressionen war ich nicht verhandlungsfähig, so mein Neurologe Meridonov. Wenigstens auf ihn konnte ich immer zählen. Er versuchte nach Kräften, mich zu schützen.

Vor weiteren gerichtlichen Aktivitäten schützte mich dies allerdings nicht. Denn das Amtsgericht Leipzig erließ am heutigen Tage einen weiteren Durchsuchungsbeschluss gegen meine verwaiste Kanzlei. Längst hatte ich den Überblick über die Zahl der bis zu diesem Tag gegen mich erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse verloren. Ich bezweifle, dass die sächsische Justiz vergleichbaren Fällen dieselbe Aufmerksamkeit zukommen ließ. Wahrscheinlich war ich längst Rekordhalter geworden.

Dienstag, 11. Januar 2011

Die Dinge nahmen ihren Lauf. Geringfügige Besserung brachte ein einwöchiger Urlaub, den meine Lebensgefährtin auf den Kanaren gebucht hatte. Meine Kinder waren mit uns geflogen und dadurch hellte sich meine Stimmung etwas auf.

Einen letzten Termin beim Arbeitsgericht Leipzig nahm ich noch wahr, dann war meine anwaltliche Laufbahn beendet. Es war nur ein Gütetermin, der vielleicht 10 Minuten dauerte. Zu mehr war ich nicht mehr in der Lage.

Nachdem dieser Termin vorbei war, verabschiedete ich mich vom Vorsitzenden Richter, dankte für die lange und gute Zusammenarbeit und bat ihn außerdem, seine Kolleginnen und Kollegen von mir zu grüßen. Für mich sei das heute meine letzte Vorstellung gewesen. Am morgigen Mittwoch würde ich eine neue Tätigkeit in der Schweiz antreten.

Dies war zwar falsch. Ich besaß jedoch nicht die Absicht, größere Spuren zu hinterlassen. Zu sehr hatten mich meine Peiniger in den letzten Jahren gequält. Ein Wechsel in die Schweiz, den ich schon immer vollziehen wollte, klang da plausibel. Schließlich trennte mich dort die Staatsgrenze von weiteren Angriffen aus Leipzig. Und diese musste sogar der Freistaat Sachsen akzeptieren. Außerdem war der Weg zu meinen in Allensbach lebenden Kindern von dort aus nur kurz.

In Wirklichkeit würde ich morgen in Ingolstadt die Stelle des Leiters der Rechtsabteilung in einem mittelständischen Unternehmen antreten. Damit bestand zum ersten Mal seit langem eine berufliche Perspektive.


 

Kapitel 2: Die Verweigerung der Restschuldbefreiung

Samstag, den 12. Februar 2011

Meinen Abschied von Leipzig habe ich nie auch nur eine Sekunde bereut. Im Gegenteil. Bis heute ist diese Stadt für mich ein rotes Tuch, der Inbegriff meiner schlechten Erfahrungen. Sicherlich liegt dies an meiner ganz persönlichen Sichtweise. Längst ging es für mich nur noch darum, meine Lebensgefährtin, eine gebürtige Leipzigerin, ebenfalls zum Abschied aus dieser Stadt zu bewegen.

Seit meinem Umzug nach Ingolstadt hatten wir uns nur noch am Wochenende gesehen. Das Wochenende am 12./13. Februar 2011 sollte mir allerdings in nachhaltiger Erinnerung bleiben – und zwar in seiner denkbar schlechtesten Form.

Als ich freitags abends in Leipzig ankam, informierte mich meine Lebensgefährtin über einen Anruf des Insolvenzgerichts. Dieses wies darauf hin, dass ich noch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen müsse. Ohne ihn könne ich nach sechs Jahren keine Befreiung von meinen Schulden erlangen.

Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Denn ich erinnerte mich noch gut an meinen Antrag vom 24. November 2011, den ich beim Insolvenzgericht eingeworfen hatte. War dieser etwa verloren gegangen? Das durfte beim besten Willen nicht geschehen. Ich war wütend wie schon lange nicht mehr. Was war denn in der sächsischen Justiz noch alles möglich?

An ein zufälliges Verschwinden meines Antrags vom November glaubte ich nicht. Vielmehr war ich davon überzeugt, dass ihn jemand verschwinden ließ.

Also stellte ich beim Insolvenzgericht einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung wird nur gewährt, wenn der Schuldner für die Dauer der sechsjährigen Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren das Einkommen, das er oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdient, abtritt. Hieraus werden dann die Gläubiger und die Verfahrenskosten bezahlt.

Aufgrund meiner katastrophalen Erfahrungen mit der sächsischen Justiz und der ständigen Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien wies ich in dem Antrag deutlich auf die Gesetzeslage hin. Den entsprechenden Passus, wonach ich mein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze abtrete, ergänzte ich durch folgenden Zusatz:

„Dies gilt, solange das Insolvenzverfahren lauft.“

Damit stellte ich klar, dass die Abtretung meines Einkommens nur für die Dauer des Insolvenzverfahrens gilt. Ich verwies also auf nichts anderes als geltendes Recht, das jedem, der in Insolvenz gerät, zusteht.

So wollte ich vermeiden, dass mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. den pfändungsfreien Teil meines Einkommens ohne zeitliche Einschränkung verlangt. Mein Misstrauen gegenüber der sächsischen Justiz war zwischenzeitlich grenzenlos. Ich glaubte den Herren in den schwarzen Roben und den weißen Kragen gar nichts mehr. Längst brannten bei mir alle Alarmlampen hell.

Meinen Antrag auf Restschuldbefreiung verband ich mit einem geharnischten Brief, indem ich meine Behandlung durch das Insolvenzgericht rügte. Dieser schloss mit den Worten:

            „Ich persönlich glaube auch nicht an eine Restschuldbefreiung. Hier wird es längst klare Anweisungen von oben geben.“

Ich schaffte den Antrag zum Insolvenzgericht, wo ich ihn in Gegenwart meiner Lebensgefährtin in den Briefkasten einwarf. Nun galt es abzuwarten.

Montag, 22. Februar 2011

Es war ein neuer Arbeitstag, ein gutes Stück entfernt von Leipzig. Allein die räumliche Distanz war Balsam auf meine Wunden. Niemand in Leipzig außer meiner Lebensgefährtin wusste, wo ich mich aufhielt.

Am Vormittag rief sie mich an. Es gab Post vom Insolvenzgericht. Dieses habe das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet und Rechtsanwalt Rüdiger B. zu meinem Insolvenzverwalter bestellt.

Donnerstag, 19. Mai 2011

Heute fuhr ich von Ingolstadt nach Frankfurt am Main, um mich mit meinem Insolvenzverwalter zu treffen. Es ging um eine Klärung diverser Sachverhalte.

Das Gespräch dauerte etwa zwei Stunden und verlief in freundlicher Atmosphäre, bis mir B. einen Beschluss des Insolvenzgerichts vorlegte. Dieser datierte auf den 22. Februar 2011 und hätte mir eigentlich von meinem damaligen Rechtsanwalt Gunnar Sch., der mich im vorläufigen Insolvenzverfahren vertreten hatte, zugestellt werden müssen. Nur hatte Rechtsanwalt Sch. genau dies unterlassen.

Für mich enthielt der Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig fürchterliche Nachrichten: Amtsrichter Hock verweigerte mir die begehrte Restschuldbefreiung. Die Begründung hierfür sprach einmal mehr für sich. Was ich nun las war ein glatter Hohn und der Gipfel einer entfesselten Justiz. Das Insolvenzgericht begründete die Verweigerung der Restschuldbefreiung mit meinem handschriftlichen Zusatz, mit dem ich mich auf geltendes Recht berufen hatte. Wörtlich hieß es in seiner Entscheidung:

            „Mit dem vom Schuldner angebrachten handschriftlichen Zusatz, mit dem der Schuldner nach Auffassung des Gerichts deren zeitliche Geltung auf das laufende Insolvenzverfahren beschrankt hat, ist die Abtretungserklärung aber unwirksam.“

Natürlich hatte ich die zeitliche Geltung der Abtretung auf das Insolvenzverfahren bezogen. Außerhalb der Insolvenz bzw. nach deren Beendigung bin ich nicht mehr verpflichtet, mein Einkommen an meine Gläubiger abführen. Genau so steht es in der Insolvenzordnung. Wo war ich hier überhaupt gelandet? Was für ein schlechter Film wurde gerade gespielt? Sicherlich ein übler Schmuddelfilm, und darin spielte Amtsrichter Hock die Hauptrolle.

Nun lernt jeder Student zu Beginn seiner Ausbildung, dass ein Richter auf bestehende Unklarheiten in Schriftstücken hinweisen muss, damit der Betroffene die Gelegenheit hat, Fehler abzustellen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer gerichtlichen Hinweispflicht. Sie steht in der Zivilprozessordnung und stellt eine Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.

Der Richter am Insolvenzgericht Hock dachte allerdings nicht daran, einen derartigen Hinweis zu erteilten. Meinen Fehler konnte ich daher auch nicht mehr korrigieren.

Für mich war einmal mehr bezeichnend, wie wenig Recht Richter sprachen.

Und was noch viel schlimmer war: Von meinem Insolvenzverwalter erfuhr ich außerdem, dass das Insolvenzgericht den Beschluss über die Versagung meiner Restschuldbefreiung meinem Rechtsanwalt Sch. zugestellt hatte. Nur leitete ihn dieser nicht an mich weiter. Damit wurde der Beschluss rechtskräftig. Er war nicht mehr angreifbar.

Also blieben meine Schulden nach Ablauf des Insolvenzverfahrens bestehen. An das erste Insolvenzverfahren würde sich später ein zweites Verfahren anschließen. Finanziell bedeutete dies den absoluten Knock-out, die größt denkbare Katastrophe. Und das auf Lebenszeit. Meine eben erst neu gewonnene berufliche Perspektive hatte sich in Nichts aufgelöst.

Meiner Meinung nach hatte das Insolvenzgericht Leipzig nie vor, mir die Restschuldbefreiung zu gewähren. Deren Versagung machte noch aus einem anderen Grund Sinn: Sie verhinderte meine Rückkehr in den Anwaltsberuf. Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt sind „geordnete Vermögensverhältnisse“. Im Fall einer Insolvenz liegen diese nicht vor. Aufgrund der dauerhaften Verweigerung meiner Restschuldbefreiung konnte ich nie wieder als Rechtsanwalt arbeiten. Damit beugte die sächsische Justiz der Gefahr vor, dass ich künftig wieder als Rechtsanwalt Prozesse gegen den Freistaat Sachsen führen würde. Letztlich verhängte das Insolvenzgericht damit ein lebenslängliches Berufsverbot.


 

Kapitel 3: Staatlicher Rufmord

Montag, 27. Juni 2011

Es dauerte nicht lange bis mich die Nachricht aus Leipzig erreichte. Es ging um einen Artikel in der heutigen BILD, der groß aufgemacht auf Seite 3 erschienen war. Dieser hatte es in sich.

Die BILD machte ihrem zweifelhaften Ruf wieder einmal alle Ehre. Es sind deren allmächtige Redakteure, die über menschliche Schicksale entscheiden, die definieren, was gut und was böse ist. Und das taten sie in meinem Fall wieder einmal durch meine persönliche Redakteurin Martina Kurtz. Eine Frau, die mit einem gewaltigen Maß an Selbstüberschätzung von sich immer behauptete, die Stimme des Volkes zu repräsentieren.

Kurtz ließ ihrer menschenverachtenden, wahrlich begrenzten Fantasie freien Lauf. Sie formulierte vernichtend: „Richter jagen Leipziger Ex-OB-Kandidat“ sowie „FDP-Ulrich Kessler nach Pleite offenbar untergetaucht“.[2] Weite Teile des Berichtes waren frei erfunden. Ich wurde als Lebemann, Aktfotograf, Porschefahrer und Pleitier gebrandmarkt. Das war wie in den vorangegangenen Pamphleten dieser Zeitung eine erneut öffentliche Hinrichtung. Steigbügelhalter meiner Exekution war das Insolvenzgericht Leipzig.

Martina Kurtz unternahm gar nicht erst den Versuch einer fairen Berichterstattung. Der Artikel war nichts anderes als eine schwere Verleumdung. Kurtz verwies auf frühere Strafverfahren, aus denen ich mich „wortreich“ herausgeredet haben soll. Damit unterstellte sie, ich habe Straftaten gegangen, am Ende jedoch über das nötige Maß an Glück verfügt und sei deshalb noch einmal davongekommen.

Natürlich wusste sie es besser, aber um die Wahrheit ging es ihr nie. Sie verzieh mir nicht, dass ich mich fünf Jahre zuvor wegen ihrer permanent wahrheitswidrigen Berichterstattung endgültig geweigert hatte, gegenüber der BILD noch irgendwelche Statements abzugeben. Bei der BILD galt dies jedoch als Hochverrat. Damit war ich zum „journalistischen“ Abschuss freigegeben. Und hierfür verwendete sie großkalibrige Munition.

Natürlich erreichte dieser Bericht sein Ziel. Jeder sollte wissen, dass ein Schwerkrimineller vor seiner Strafverfolgung das Weite gesucht hatte. Um die Wirkung des Berichts noch zu steigern, stellte ihn die BILD ins Internet ein. Seitdem musste man nur noch meinen Namen eingeben und fand diesen Artikel bei Google auf Platz 1.

Der Artikel war jedoch nur eine Seite der Medaille. Interessanter war die Frage, wie die BILD-Redakteurin an die Informationen herangekommen war. Aufgrund des Inhalts dieses Artikels stand fest, dass ein Vertreter des Insolvenzgerichts gegenüber der BILD aus dem Nähkästchen geplaudert haben musste.

Was dies für persönliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen würde, musste dem Insolvenzgericht klar gewesen sein. Dennoch hielt es dies nicht davon ab, der BILD hochsensible Informationen zuzuspielen.

Es war nicht schwierig herauszufinden, wo die undichte Stelle im Insolvenzgericht lag. Es genügte ein einziger Anruf. Das Telefon nahm die Rechtspflegerin M. ab. Was ich mir von ihr anhören musste, war kaum zu glauben. Ja, sie habe mit der BILD gesprochen. Ich sei für das Insolvenzgericht nicht erreichbar gewesen, also wandte man sich an die BILD und vertraute darauf, dass mir dieser Artikel zu Ohren kommt. Ich würde mich dann schon melden, fuhr sie fort.

Für M. schien dies ein ganz normaler Vorgang zu sein. Sie widmete keine Sekunde der Frage, ob nicht mein allgemeines Persönlichkeitsrecht eine Weitergabe derart sensibler Informationen an die Boulevardpresse ausschloss. An Armseligkeit ist dies sicherlich nicht mehr zu überbieten. Und das von einem Vertreter der sächsischen Justiz.

Ich weiß auch nicht, ob sie sich überhaupt Gedanken darüber machte, wie die Berichterstattung der BILD ausfallen würde. Es interessierte sie zudem nicht im Mindesten, wie sich dieser Artikel und seine Veröffentlichung im Internet auf meinen Beruf und mein dem Gericht bekannten schlechten Gesundheitszustand auswirken würde. Mit der Veröffentlichung verlor ich jedenfalls meine Stelle in Ingolstadt.

Beruflich blieben seitdem mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis, trotz einer guten Qualifikation. Lediglich in zwei Fällen fand ich eine, wenn auch nur kurzfristige Beschäftigung. Damit erwies M. den Gläubigern in meinem Insolvenzverfahren einen Bärendienst. Ohne eine Anstellung gab es natürlich auch kein pfändbares Einkommen. Daran schien M. nicht gedacht zu haben. Vielleicht standen für sie aber auch nur andere Motive im Vordergrund.

Gesundheitlich löste das Insolvenzgericht Leipzig erneut die schlimmsten Depressionen aus, die ich seit langem durchlebte. Aber daran vergeudete M. keinen Gedanken. Vielmehr erhöhte sie den Druck und lud mich zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach Leipzig vor, um ein paar offene Fragen meines Insolvenzverwalters zu klären. Wie bei allem, was aus Leipzig kam, führte das zu einem gesundheitlichen Kollaps. Ich ging zu meiner Ingolstädter Neurologin Dr. Mehnert und ließ mich krankschreiben.

Die Vorlage des ärztlichen Attests reichte M. jedoch nicht, um den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abzusagen. Sie verlangte die Stellungnahme eines Amtsarztes über meine Verhandlungsfähigkeit. Wenn ich nicht beim Insolvenzgericht erscheine, werde sie mich verhaften und zwangsweise vorführen lassen, äußerte M. kaltschnäuzig. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls habe sie bereits vorbereitet. Erfahrungsgemäß werde dieser vom zuständigen Richter sofort unterschrieben. Wenigstens in dieser Hinsicht arbeitete das Insolvenzgericht professionell. Für dieses Gericht war ich vogelfrei.

Mit ihrer Drohung versetzte das Insolvenzgericht meiner Gesundheit jedenfalls einen schweren Schlag. Ich war mir sicher, dass die Leipziger Justiz seit langem schon nur nach einem Vorwand suchte, um mich verhaften zu lassen. Sicherlich hätte man mich nur allzu gern hinter schwedischen Gardinen sehen, also dort, wo ich aus der Sicht meiner Gegner auch hingehöre. Das mag Paranoia sein, ist jedoch ein wesentlicher Teil meiner Krankheitsgeschichte. Seit mehr als einer Woche war ich nun nicht mehr ansprechbar, aß kaum etwas und schlief ebenso wenig. Die meiste Zeit lag ich nur noch apathisch auf der Couch im Wohnzimmer meiner Ingolstädter Wohnung rum.

Der Schachzug des Insolvenzgerichts Leipzig ging allerdings nach hinten los. Vielmehr musste es seiner Vorgehensweise Tribut zollen. An dem Tag, an dem ich die eidesstattliche Versicherung in Leipzig abgeben sollte, erschien ich stattdessen beim Gesundheitsamt in Ingolstadt, wo ich Frau Dr. Büchl meine Geschichte erzählte. Ich traf auf eine sehr kompetente und empathische Ärztin. Bei ihr hinterließ ich einen derart desaströsen Eindruck, dass sie mich sofort ins Klinikum Ingolstadt zur stationären Behandlung einweisen wollte. Sie stand kurz davor, einen Krankenwagen zu rufen.

Im Klinikum Ingolstadt empfahl sie mich dem Neurologen Dr. Scholz, einer Koryphäe auf seinem Gebiet. Gleichzeitig informierte sie das Insolvenzgericht Leipzig darüber, dass ich aufgrund schwerster Depressionen den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, zu dem die Rechtspflegerin M. sicherlich auch die BILD eingeladen hatte, nicht wahrnehmen könne. Sie bestätigte damit das von mir zuvor vorgelegte ärztliche Attest meiner Neurologin.

Damit platzte der zweite Versuch des Insolvenzgerichts, mich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Glaubte man dort wirklich den Attesten meiner Ärzte nicht? Oder hatte man zwischenzeitlich sogar ferndiagnostische Fähigkeiten und eine eigene Sichtweise auf meine psychische Erkrankung entwickelt? Ich bewerte die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts auch heute noch als absolute Schikane.

Donnerstag, 24. November 2011

Seit drei Monaten war ich in Ingolstadt in Behandlung meiner Neurologin Dr. Cordula Mehnert, eine engagierte Ärztin mit ausgezeichnetem Leumund. Sie hatte mich medikamentös neu eingestellt und erste Therapieansätze entwickelt.

Aus ihrer Sicht war ich bei der Berufswahl „falsch abgebogen“. Von Haus aus eher künstlerisch veranlagt, hätte ich mich nie für das harte Studium der Rechtswissenschaften und den Anwaltsberuf entscheiden dürfen. Sie riet mir, zu meinen Wurzeln zurückzukehren.

Am heutigen Tag nahm ich wieder einen Termin bei meiner Neurologin wahr. Es ging erneut um meine Verhandlungsunfähigkeit. Anfang Dezember sollte ich am Landgericht Leipzig einer Verhandlung beiwohnen.

In der Zeit nach meinem Wegzug hatte ich auf alles, was mit Leipzig zusammenhing, einen gewaltigen Hass entwickelt und massive Fluchtreflexe ausgebildet. Zu einer objektiven Aufarbeitung meiner Erlebnisse war ich schon lange nicht mehr in der Lage. Jede Nacht litt ich unter massiven, immer wiederkehrenden Albträumen, die mich nervlich zerrissen.

Natürlich erkannte Frau Dr. Mehnert die Zusammenhänge. Es ging ihr darum, mich von negativen Reizen so gut wie möglich abzuschotten. Sie glaubte zudem nicht daran, dass ich selbst in der Lage war, die grundlegenden Dinge in meinem Leben zu ordnen.

Daher stellte sie beim Amtsgericht Ingolstadt den Antrag, mir einen rechtlichen Betreuer zur Seite zu stellen. Wenig später setzte das Betreuungsgericht Frau Rechtsanwältin Ihm als Betreuerin ein. Diese war fortan vor allem für meine finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Belange zuständig, selbst für die Bearbeitung meiner Post. Da ich über keinerlei Einkünfte verfügte und nicht mehr krankenversichert war, beantragte sie für mich beim Jobcenter Ingolstadt Hartz-IV, was ohne weiteres genehmigt wurde.

Außerdem attestierte mir Frau Dr. Mehnert meine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit. Diese wurde ein halbes Jahr später vom Ingolstädter Landgerichtsarzt Dr. Steinkirchner bestätigt.

Die verhängte rechtliche Betreuung sowie die von ihr attestierte Verhandlungsunfähigkeit blockierten damit weitgehend die ständigen Attacken der Leipziger Justiz, die in der Folgezeit etwas ratlos erschien. Nun musste man meinen schlechten Gesundheitszustand zur Kenntnis nehmen.

Überhaupt liefen in Ingolstadt die Uhren anders. Zum ersten Mal seit vielen Jahren hatte ich den Eindruck, dass man mir wirklich helfen wollte. Ich fand nun auch als Mensch Beachtung.

Hierin lag der elementarste Unterschied zwischen Sachsen und meiner neuen, oberbayerischen Heimat. Während die bayerischen Behörden mit einem hohen Professionalitätsgrad aufwarteten und wirklich etwas für mich taten, ging es in Sachsen nur darum, den rechtlich möglichen Handlungsspielraum auf dem Weg zu meiner vollständigen Vernichtung auszuschöpfen. Die sächsische Justiz traf ihre Entscheidungen immer gegen den Menschen, wie mir eine nach München emigrierte Leipzigerin einmal erzählte. In Sachsen fragte niemand nach, was man für mich tun konnte. Die Vertreter in den Machtpositionen dieses Bundeslandes waren zu sehr im obrigkeitsstaatlichen Denken verhaftet und verfuhren dementsprechend mit ihren Bürgern.

Leider war ich kein Einzelfall. Viele Personen machten ähnliche Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz. Dass keine Landschaften blühen konnten, wenn man die Blüten bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem juristischen Fallbeil abschneidet, steht auf einem ganz anderen Blatt. Im Verlauf dieser Zeit ist mir endgültig klargeworden, dass der Aufholprozess in Sachsen auch aus menschlicher Sicht nicht gelingen konnte. Hierfür gab es einfach nicht genug Potenzial.

Meine Zeit als Aufbauhelfer war ohnehin mit meinem Wegzug aus Leipzig beendet. Ich hatte dort 18 Jahre meines Lebens gelassen, aus meiner heutigen Sicht eine unglaubliche, durch nichts gerechtfertigte Verschwendung von Energie und Lebenszeit. Was ich in mein neues Leben mitnahm waren viele schlechte Erfahrungen und die schwierige psychische Aufarbeitung meiner Erlebnisse. Auf Beides hätte ich gerne verzichtet. In dieser Zeit entstand mein fester Wille, nie wieder nach Sachsen zurückzukehren.

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Auf diesen Tag hatte ich lange hingearbeitet. Es war einer der wenigen Lichtblicke in meinem Leben. Noch in Leipzig besuchte ich die öffentlichen Abende der Freimaurerloge Minerva. Deren Mitglieder standen für eine andere Welt als diejenige, die ich außerhalb ihrer wehrhaften Mauern kennengerlernt hatte. Hier gab es keine vorgefassten Meinungen oder Denunziationen hinter meinem Rücken.

Die Mitglieder dieser Freimaurerloge waren offen und neugierig. Sie interessierten sich für den Menschen, nicht für das, was über ihn geredet oder geschrieben wurde. In Leipzig war diese Loge zu meiner Heimat geworden. Meine Erhebung in den Freimaurerstand scheiterte allerdings an meinem Umzug nach Ingolstadt. Bis heute blieb mir die Loge Minerva in bester Erinnerung.

In Ingolstadt entschied ich mich für die Loge „Theodor zur festen Burg“. Es handelte sich um eine kleine Loge, die für jeden Interessierten offenstand. Auch deren Abende besuchte ich regelmäßig. Weil sich deren Mitglieder meine Aufnahme vorstellen konnten, erhielt ich vom Meister vom Stuhl die Nachricht, meine Erhebung in den Freimaurerstand solle nun stattfinden. Dies löste zum ersten Mal richtige Freude aus.

Doch es sollte anders kommen. Vor meiner Erhebung in den Freimaurerstand googelte mich ein Logenmitglied und stieß dabei auf den Bericht in der BILD vom 27. Juni 2011. Dieser sorgte für erheblichen Gesprächsbedarf. Immerhin wurde ich darin als Person gebrandmarkt, die von Richtern gejagt wurde und gegen die die Staatsanwaltschaft Leipzig mehrfach ermittelte. Von der Berichterstattung ließen sich einige Mitglieder der Loge beeinflussen, weshalb mein Aufnahmetermin kurzfristig abgesagt wurde.

Psychisch nahm mich das stark mit. Die Freimaurerloge war für mich ein Zufluchtsort. Dies hatte sich nun geändert. Nun fühlte ich mich ausgestoßen. In Ingolstadt spürte ich wieder einmal, wie weit der Atem der sächsischen Justiz und der BILD-Leipzig reichen.

Für mich war das Thema Freimaurerei damit beendet. Ich wollte der Loge „Theodor zur festen Burg“ eine belastende Auseinandersetzung über meine Person ersparen und zog meinen Aufnahmeantrag zurück. Seitdem habe ich nie wieder eine Freimaurerloge betreten.

Freitag, 20. Juli 2012

Auch wenn die Leipziger Gerichte erst einmal Ruhe gaben, verlief mein Genesungsprozess nicht ungestört. Leider interessierte sich mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. ebenfalls nicht für meine schlechte Gesundheit. Natürlich betrachtete er seine Tätigkeit rein administrativ. Gesundheitlich wäre es jedoch besser gewesen, wenn er weniger radikale Wege gewählt hätte.

Langsam unternahm ich wieder erste Gehversuche und bemühte mich um Ordnung in meinem Leben. Die Arbeitssuche trat bald in den Mittelpunkt.

Hier bestand Handlungsbedarf. Der im Juni 2011 von der BILD veröffentlichte Artikel drohte meine Bemühungen im Keim zu ersticken. Weitere Anhänger der perfiden Berichterstattung hatten diesen Bericht im Internet gespiegelt, weshalb die gegen mich veröffentlichten Vorwürfe weit verbreitet waren.

Für meine anstehende Bewerbungsphase war dies absolut tödlich. Jeder Personaler wird diejenigen Kandidaten, die in die engere Wahl kommen, im Internet recherchieren. Aufgrund der Berichterstattung der BILD konnte ich nicht auf ein positives Echo zu meinen Bewerbungen hoffen.

Google hatte sich trotz mehrfacher Nachfragen geweigert, den BILD-Bericht zu entfernen. Nach Auffassung des Internetriesen bestand ein öffentliches Interesse an der Vermittlung eben dieser Informationen. Für Google gab es also ein Recht zur Denunziation. Selbst eine Klageandrohung führte nicht zu einem Einlenken. Auf einen Rechtsstreit wollte ich mich jedoch nicht einlassen. Hierzu fehlten mir Kraft und Geld.

Ein Bekannter schlug mir eine andere Form der Internetbereinigung vor. Hierbei ging es um Artikel, die positiv über mich berichteten. Diese wollte er auf seinen eigenen Internetseiten veröffentlichen und die Beiträge mehrfach publizieren. Er würde dafür sorgen, dass die neuen Berichte innerhalb kürzester Zeit bei Google vorne gelistet werden und damit die negative Berichterstattung der BILD verdrängen.

Die Idee fand ich gut, also machten wir uns an die Arbeit. Einige erste Berichte waren bereits veröffentlicht, um das Ranking der Beiträge zu testen. Darin war nachzulesen, dass ich zwischenzeitlich Vorträge über Immobilien in Süddeutschland hielt. Das traf zwar nicht zu, die Artikel meines Bekannten waren jedoch schnell in den Hitlisten von Google zu finden.

Dort fand sie mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. dann ebenso schnell. Aus der Berichterstattung schloss er unmittelbar auf einen neuen Job als Referent und damit auf Einnahmen aus dieser Tätigkeit. Natürlich hätte B. vorher bei mir nachfragen können, ob es diese Einkünfte wirklich gab. Hierauf verzichtete er jedoch. Er machte sich nicht die Mühe, die Angelegenheit durch Rücksprache mit mir aufzuklären.

Stattdessen wandte er sich direkt an das Jobcenter Ingolstadt und informierte dieses über meine angebliche Nebentätigkeit sowie die daraus resultierenden Einkünfte. Demzufolge solle mir das Jobcenter die Hartz-IV-Zahlung entziehen, womit mir wieder einmal die Lebensgrundlage genommen worden wäre. Sein Schreiben war die übliche Verfahrensweise, wie ich sie aus Leipzig kannte. Erst mit scharfer Munition schießen und dann – falls es noch etwas aufzuklären gab – vielleicht noch recherchieren.

Natürlich ging das Jobcenter den Vorwürfen meines Insolvenzverwalters nach und befragte meine Betreuerin Ihm. Diese stellte den Sachverhalt richtig. Ich bin mir sicher, dass das Ganze in Leipzig anders ausgegangen wäre. Dort wäre man sicherlich der Empfehlung meines Insolvenzverwalters ohne meine vorherige Anhörung gefolgt.

Es war leicht, hinter dem Rücken eines Betroffenen unwahre Tatsachen zu verbreiten. Besonders dramatisch war dies in meinem Fall, zumal ich erst aufgrund des Hartz-IV-Bezuges wieder krankenversichert war. Deshalb verzieh ich meinem Insolvenzverwalter diesen Tiefschlag nie. Ohne eine Krankenversicherung standen meine Genesung und vielleicht auch mein Leben auf dem Spiel.

[1]              Leipziger Volkszeitung vom 17. September 2010, Seite 17

[2]              www.bild.de/regional/leipzig/schulden/richter-jagen-leipziger-ex-ob-kandidat-18534700.bild.html

Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Wenn man die Machtverhältnisse in Sachsen kennt ist es kein Wunder, dass ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ärger mit den Finanzämtern bekam.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Dem eigentlichen Chef der sächsischen Spielbanken, der ehemalige Finanzminister und spätere Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt, unterstehen auch die sächsischen Finanzämter. An Zufälle glaube ich nicht.

Hier nun die Schilderung meiner Auseinandersetzungen mit den sächsischen Finanzämtern:

Kapitel 1: Vom Jäger zum Gejagten

In den ersten fünf Jahren meiner Anwaltstätigkeit war mein Verhältnis zu den sächsischen Finanzämtern unbelastet. Einer intensiveren Betreuung erfreute ich mich ab dem Zeitpunkt, als die Auseinandersetzungen um die sächsischen Spielbanken eskalierten und sich das sächsische Finanzministerium von Prof. Dr. Milbradt mit meiner Personalie befasste. Auch hier werden meine Gegner sicherlich jede Zufälle verneinen.

Von heute auf morgen geriet ich in den Fokus meines Heimatfinanzamtes, ohne dass mir die Zusammenhänge klar waren. Ich wurde mit neuen, für mich nicht nachvollziehbaren Steuerforderungen konfrontiert. Im Ergebnis handelte es sich nur um das Vorspiel für die weitere Entwicklung, deren Tempo immer schneller wurde und die zunehmend an Dramaturgie gewann.

Heute glaube ich nicht an einen Zufall. Vielmehr gehe ich von einer zentralen Steuerung durch meine Gegner in Sachsen aus. Als Einzelfall sehe ich mich dabei nicht. Bereits vor und nach mir machten widerspenstige Personen Erfahrungen mit den sächsischen Finanzämtern, den Steigbügelhaltern der politischen Kaste. Nicht nur in meinem Fall wurden die Finanzämter zur Ausschaltung von Gegnern instrumentalisiert[1].

Dass die Finanzämter als verlängerter Arm des sächsischen Finanzministeriums handelten, steht für mich fest. Genauso überzeugt bin ich davon, dass sich die involvierten Finanzbehörden stets auf eine ordnungsgemäße Behandlung meiner Person berufen werden. Natürlich haben sie am Ende alles richtiggemacht. Aus ihrer Sicht mag das sogar zutreffen.

Die Attacken der sächsischen Finanzämter wurden ein Teil meines Lebens bzw. des nun folgenden Kampfes ums Überleben. Dabei waren der Kreativität der Finanzämter keinerlei Grenzen gesetzt. Fortan machten sie die unterschiedlichsten Steuerforderungen geltend.

In meinem Fall ging es nicht nur darum, Steuern um jeden Preis festzusetzen, auch wenn man dabei das Huhn, das goldene Eier legt, schlachtet. Geradezu bezeichnend war die Art und Weise, wie Steuergesetze (nicht) angewendet wurden.

Oft genug haben Finanzämter Steuerzahler bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus geschröpft. Am Ende liegen die Steuerätze der Betroffenen deutlich über den gesetzlich maximal zulässigen Höchstgrenzen. Rechtsstaatlich ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht.

 

Dienstag, 21. März 2000

Leider beschäftigten mich nicht nur die sächsischen Staatsanwaltschaften. Vielmehr musste ich auch an einer anderen Front kämpfen. Während mein Verhältnis zu den sächsischen Steuerbehörden lange unbeschwert war, änderte sich dies ab dem Zeitpunkt, als die Prozesse um den Erhalt des klassischen Spiels bei den sächsischen Spielbanken begannen.

Wir erinnern uns: der damalige sächsische Finanzminister und spätere Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt war persönlich für die Geschicke der Spielbanken zuständig. Ihm unterstanden jedoch auch die sächsischen Finanzämter. Meiner Meinung nach war es alles andere als ein Zufall, dass ich nun ins Visier der sächsischen Steuerbehörden geriet.

Zeitgleich mit den Auseinandersetzungen um die sächsischen Spielbanken sandte mir das Finanzamt Leipzig einen geharnischten Steuerbescheid. Es forderte neben den normalen Steuern weitere 200.000 DM an Einkommenssteuern, ohne dass ich mehr Geld verdient hätte. Damit lagen meine Steuern auf derselben Höhe wie meine Einnahmen, was einem Steuersatz von 100 % entspricht. Gerecht ist dies sicherlich nicht. Ungewöhnlich trotz der vielfach gerühmten vermeintlichen Steuergerechtigkeit aber auch nicht.

Was war geschehen?

Der gegen mich gerichtete Vorwurf des sächsischen Finanzministeriums, wonach ich Kopf einer kriminellen Vereinigung war, führte zu einer Trennung von meinen damaligen Kollegen. Beide waren als Insolvenzverwalter tätig und abhängig von Aufträgen der sächsischen Justiz. Eine weitere Zusammenarbeit mit mir stellte aufgrund meines neu gewonnenen, zweifelhaften strafrechtlichen Nimbus keine wirkliche Option für sie dar. Für mich führte die Trennung allerdings zu einem schweren Rückschlag.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Steuern immer brav bezahlt. Dem Finanzamt Leipzig kam die Trennung von meinen Kollegen wie gerufen. Es vertrat die Auffassung, meine Kollegen hätten mir einen Teil der gemeinsamen Kanzlei verkauft. Und dabei sei ein zu versteuernder Veräußerungsgewinn entstanden.

Von einem Verkauf eines Teils der Kanzlei konnte überhaupt nicht gesprochen werden, zumal diese als reines Profit-Center organisiert war. Die einzelnen Dezernate der Kanzlei bildeten selbständige Einheiten. Es gab ein Insolvenzdezernat, ferner ein Wirtschaftsrechtdezernat. Jeder Kollege arbeitete und kaufte auf eigene Rechnung. Die Gewinne aus der Anwaltstätigkeit wurden demjenigen Anwalt zugeordnet, der sie verdiente.

Ich verließ die Kanzlei nur mit dem, was mir gehörte und was ich vorher selbst bezahlt hatte. Mit einem Verkauf eines Teils der Kanzlei hatte dies nicht das Geringste zu tun. Schließlich gab es weder einen Kaufvertrag noch einen Kaufpreis, den ich anlässlich meines Ausscheidens zahlen musste.

All das interessierte das Finanzamt Leipzig wenig. Es erfand die Mär vom Veräußerungsgewinn, den ich anlässlich der Trennung erzielt habe. Und für diesen müsse ich zusätzliche Einkommenssteuern zahlen. Obwohl jegliche Hinweise für den Verkauf eines Teils der Kanzlei fehlten, behauptete das Finanzamt, meine Kollegen hätten den mir gehörenden Teil der Kanzlei an mich verkauft. Und dabei sei eben ein hoher Gewinn bei mir entstanden.

Man muss es sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Meine Kollegen sollen den mir gehörenden Teil der Kanzlei an mich verkauft haben. Das war starker Tobak und bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Hierbei handelte es sich um eine außergewöhnlich gewagte Konstruktion des Finanzamtes.

Ich fragte mich damals oft wie man auf eine derart abwegige Idee kommen konnte. Mit einer rechtsstaatskonformen Steuerfestsetzung hatte dies nichts zu tun.

Bei diesem vermeintlichen Verkauf verschrieb sich das Finanzamt dem Grundsatz, möglichst hohe Steuern zu erheben. Daher sollte ich nun zusätzliche Einkommenssteuern in Höhe von 200.000 DM zahlen.

Um diesen Betrag zu rechtfertigen musste der vermeintliche Veräußerungsgewinn bei etwa 500.000 DM liegen. Dieser Wert war völlig aus der Luft gegriffen. Es gab hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte. Wieso sollte ein Veräußerungsgewinn vorliegen, wenn ich gleichzeitig die Mandate meiner Kollegen verliere? Wäre dies nicht gegenzurechnen?

Der Steuerbescheid war natürlich sofort vollstreckbar. Dies führt vor allem bei Rechtsanwälten schnell zu einer Katastrophe, insbesondere bei hohen Steuerforderungen: Ist man nicht in der Lage, die Steuerforderung zu begleichen – auch wenn sie zu Unrecht besteht – gilt man für die Finanzämter als zahlungsunfähig. Unsolide Finanzen können bei Rechtsanwälten schnell zum Entzug ihrer Zulassung führen. Finanzämter verstehen leider keinen Spaß, selbst wenn es um die Eintreibung frei erfundener Steuern geht. Für sie mutiert man an dieser Stelle schnell zu einem Steuerbetrüger. Und das darf natürlich nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Die sächsischen Finanzämter sind besonders geübt darin, einen Insolvenzantrag zu stellen und berufliche Existenzen zu vernichten. Die Zahlungsunfähigkeit und damit der wirtschaftliche Tod können daher bereits mit Zugang des Steuerbescheids eintreten. Ein Toter ist nicht mehr in der Lage, kritische Fragen zu stellen und beim Finanzgericht zu klagen. Das Finanzamt schafft so seine eigenen Fakten.

Selbstverständlich belastete mich diese Situation schwer. Zu meinen geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kam nun auch noch eine hohe Steuerforderung hinzu. Es war, als wüsste das Finanzamt, wo es seine Daumenschrauben ansetzen muss.

Natürlich legte ich gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und beantragte die sofortige Aussetzung der Vollziehung.

Montag, 12. November 2001

Das Finanzamt Leipzig ließ sich von seiner Konstruktion in der Folgezeit nicht abbringen. Ich sollte für den (nicht) entstandenen Veräußerungsgewinn bluten. Nur bei seiner Berechnung gab es Bewegung. Es schien, als würden dem Finanzamt hier die Ideen ausgehen. Anscheinend hatte es zu hoch gepokert.

Nach zähem Kampf reduzierte das Finanzamt seine Forderung auf knapp 30.000 DM, die ich widerwillig zahlte. Die Konstruktion des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns empfand ich als Erpressung. Für mich handelte es sich um eine Sondersteuer, für die jede gesetzliche Grundlage fehlte. Damit erhöhte sich mein individueller Steuersatz deutlich. Rechtlich zulässig war dies aus meiner Sicht nicht.

Auch aus einem anderen Grund verstehe ich diese Vorgehensweise nicht: Warum hatte das Finanzamt seine Steuerforderung zunächst derart hochgeschraubt, wenn sich so wenig Substanz hinter seinen Berechnungen verbarg? Besaß man nicht einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Steuerfestsetzung? Oder wollte das Finanzamt eine möglichst große Verhandlungsmasse für eine spätere Einigung mit dem Steuerpflichtigen generieren?

Die Vorgehensweise des Finanzamtes Leipzig erinnerte mich an meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft, welche gerne anklagte, um anschließend für die Einstellung eines Strafverfahrens hohe Beträge einzufordern. Das besaß in Sachsen offensichtlich Methode. So wurde man gezwungen, dem Staat möglichst weit entgegen zu kommen und einen – wenn auch völlig überhöhten – Beitrag zur Sanierung der maroden Staatskassen zu leisten. Diese Praxis erschien mir mehr als fragwürdig.

Leider interessieren sich die sächsischen Finanzämter nicht für die Auswirkungen dieser Vorgehensweise auf die Betroffenen oder die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Standort Sachsen. Anlass, ihre Politik zu ändern, besteht für sie jedenfalls nicht.

Ich dachte, mit meiner Zahlung würde Ruhe einkehren. Es handelte sich jedoch um eine trügerische Hoffnung, denn das Finanzamt Leipzig hatte gerade erst begonnen, sich auf mich einzuschießen. Erneut unterschieden sich seine Strategien nicht von denen der Staatsanwaltschaft. An Zufälle glaube ich hier nicht. Schließlich entstanden meine Probleme mit der Staatsanwaltschaft und den Finanzämtern zum selben Zeitpunkt. Eine Verbindung kann ich natürlich nicht beweisen. Für mich liegt sie jedoch auf der Hand.

Montag, 13. Januar 2003

Auch in der Folgezeit machte das Finanzamt Leipzig durch eine hohe Kreativität bei der Erfindung neuer Steuern auf sich aufmerksam. Es beabsichtigte gar nicht erst, zu einer fairen Behandlung meiner Person zurückzukehren oder mich in Ruhe zu lassen.

Nach der Trennung von meinen Kollegen schloss ich mich mit meinem damaligen Steuerberater G. zu einer Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei zusammen. Auch diese Kanzlei war als Profit-Center organisiert. Die Struktur hatte sich somit nicht geändert. Eine gemeinsame Kasse, in welche die Unternehmensergebnisse fließen sollten, gab es demzufolge nicht. Jeder war für sich selbst – auch gegenüber dem Finanzamt Leipzig – verantwortlich.

Was den Standort der neuen Kanzlei angeht, hatten wir uns klar verbessert. Wir residierten nun zentral in der Innenstadt von Leipzig in der Petersstraße, oberhalb von Hugendubel im dritten Stock. Es waren schöne Räumlichkeiten, die ich damals gefunden hatte.

Nun läutete das Finanzamt eine neue Phase ein, die mich bis an die Grenzen meiner zeitlichen und finanziellen Belastbarkeit in Anspruch nahm. Heute halte ich einen unfassbaren Umsatzsteuerbescheid in den Händen. Danach – so der Vorwurf – waren mir für den Zeitraum 2000 bis 2002 Umsatzsteuern in Höhe von mehr als 600.000 DM zu Unrecht erstattet worden. Diesen Betrag forderte das Finanzamt Leipzig zurück und kündigte die sofortige Zwangsvollstreckung an.

Doch wie kam es dazu? Als Unternehmer war ich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Meine Vertragspartner, insbesondere meine Lieferanten, berechneten mir ihre Leistungen und addierten die Mehrwertsteuer auf. So wie dies bei jedem Unternehmer der Fall ist. Ich bezahlte den Betrag und forderte vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurück. Normalerweise verlief dieser Vorgang reibungslos. Dies war auch lange Jahre der Fall.

Nun änderte das Finanzamt seine Vorgehensweise. Was früher gängige Praxis war, wurde nicht länger akzeptiert. Nach Auffassung des Finanzamtes richteten sich die Rechnungen meiner Lieferanten und sonstigen Vertragspartner an meine Kanzlei, nicht jedoch an mich selbst. Demzufolge könne nur die Kanzlei die Umsatzsteuer zurückfordern, also mein Kollege G. und ich gemeinsam. Im vorliegenden Fall hatte jedoch nur ich allein die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragt. Dies sei unzulässig. Infolgedessen hätte ich für die vergangenen drei Jahre die Umsatzsteuer zu Unrecht geltend gemacht. Damit stellte das Finanzamt die bislang gebilligte Praxis auf den Kopf. Ich war fassungslos ob dieser Begründung.

Ich versuchte, das Finanzamt Leipzig zu einem Einlenken zu bewegen, denn unter dem Strich war nicht einmal ein Schaden entstanden. Ich hatte keinen Pfennig zuviel erhalten. Schon gar nicht 600.000,00 DM. Dass ich keine Umsatzsteuer schuldig geblieben war, wusste das Finanzamt natürlich. Was sollte das Ganze also? Mir war wirklich nicht klar, wieso das Finanzamt hier eine Baustelle eröffnete. Um eine ordnungsgemäße Steuerfestsetzung konnte es dabei unmöglich gehen.

Das Finanzamt war wieder nicht zu einem Einlenken bereit. Nicht einmal hinsichtlich der Höhe der Steuerforderung gab es Bewegung. In seiner Unnachgiebigkeit lag sein Markenzeichen, ein sicherlich deutschlandweit festzustellendes Phänomen, das dunkel an den Obrigkeitsstaat erinnert.

Das Finanzamt ließ mich ins Messer laufen. Natürlich hätte es gleich zu Beginn des Veranlagungszeitraums meine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. meine Umsatzsteuererklärungen beanstanden können. Ich gehe sogar davon aus, dass das Finanzamt zunächst die gelebte Praxis akzeptierte. Was dann genau zu einem Umdenken führte, kann ich nur vermuten.

Nun sollte ich 600.000 DM Umsatzsteuern zahlen, Geld, das ich natürlich nicht hatte. Die Politik des Finanzamtes beförderte mich innerhalb kürzester Zeit von einem normalen Steuerbürger zu einem Insolvenzkandidaten. Selbstverständlich legte ich gegen diesen exorbitant hohen Steuerbescheid Einspruch ein.

Es blieb mir nichts Anderes übrig als sämtliche Rechnungen meiner Vertragspartner aus den Jahren 2000 bis 2002 umschreiben zu lassen. Sie sollten nicht mehr auf den Kanzleinamen, sondern auf meinen eigenen Namen lauten. Meinen Kunden, die mit meiner Kanzlei Verträge eingegangen waren, war das natürlich nur schwer zu vermitteln.

Man kann sich leicht vorstellen, was für einen bürokratischen Aufwand das Finanzamt damit auslöste. Jede noch so kleine Rechnung, sei es über Toilettenpapier, Kopierpapier, Bleistifte bis hin zu Rechnungen über Leasingraten mussten umgeschrieben werden. Im Ergebnis handelte es sich um etwa 2.000 Exemplare.

Das Finanzamt wollte sogar neu ausgestellte Rechnungen meiner Vertragspartner sehen. Dass sich einige von ihnen bereits in Insolvenz befanden bzw. nicht mehr existierten, war dem Finanzamt nur recht. In diesem Fall würde es weiter auf der Rückzahlung der Umsatzsteuer bestehen.

Natürlich war ich nicht der Lage, einen derartigen Aufwand zeitlich neben meiner normalen Anwaltstätigkeit zu betreiben. Über einen Zeitraum von neun Monaten befassten sich zwei Mitarbeiterinnen nur mit der Rechnungskorrektur. Allein die hierdurch ausgelösten Personalkosten waren immens. Sie lagen bei etwa 75.000 DM, die ich am Ende zusätzlich tragen musste.

Schließlich war uns die Sisyphusarbeit gelungen. Wir ließen alle Rechnungen korrigieren. Dort, wo ein Unternehmen nicht mehr existierte, nahmen wir selbst die notwendigen Korrekturen vor. Dem Finanzamt fiel dies nicht einmal auf. Wahrscheinlich hat es die korrigierten Rechnungen nicht einmal geprüft.

Am Ende muss man natürlich die Sinnfrage stellen. Was hatte dem Finanzamt Leipzig all seine Hartnäckigkeit gebracht? Gar nichts, lautet die ebenso knappe wie richtige Antwort. Nach Umschreiben der Rechnungen konnte ich die Umsatzsteuer geltend machen. Nicht einmal Zinsen durfte das Finanzamt für den Zeitraum bis zur Rechnungskorrektur einfordern. Denn dies war aufgrund eines ministeriellen Erlasses verboten.

Also wofür das alles? Um einem Unternehmer vor Augen zu halten, dass Leipzig eben doch keine verlässlichen Rahmenbedingungen bereitstellt, um wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können? Dass jeder Unternehmer die Entstehung unvorhersehbarer Sekundärkosten befürchten muss? Damit ein Betroffener sieht, wie schnell er aufgrund von Steuerbescheiden vor der Insolvenz stehen kann? Um Verhandlungsmasse zu schaffen? Oder vielleicht doch nur als Schikane. Die blühenden Landschaften bestanden anscheinend nur in den Räumen der sächsischen Finanzämter bzw. in den Köpfen erfindungsreicher Finanzbeamter. Das einzige was hier blühte war ihre Fantasie.

Ein Unternehmen, welches sich nur noch mit der Abwehr unberechtigter Steuerforderungen befasst, kann unternehmerisch nicht erfolgreich tätig sein, also Gewinne erzielen. Und damit reduzieren sich künftig zu zahlende Steuern. Am Ende sprechen wir über ein klassisches Eigentor. Die Finanzbeamte betrieben aus meiner Sicht jedenfalls eine sehr eigenwillige Form der Beschäftigungstherapie. Am Ende ging dieser Angriff des Finanzamtes Leipzig ins Leere.

Die nächste Attacke des Finanzamtes ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Dieser Angriff fiel noch heftiger aus. Er zeigt, wie ostdeutsche Finanzämter mit ihrer Kurzsichtigkeit wichtige Investitionen für einen dauerhaften wirtschaftlichen Aufschwung torpedieren. Im Ergebnis waren die gewaltigen Verzögerungen beim Aufbau Ost also hausgemacht.

Donnerstag, 15. Juli 2004

Der zurückliegende Ärger mit dem Finanzamt Leipzig war noch nicht vergessen. Zwischenzeitlich hatte ich mich beruflich wieder neu orientiert und mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. K. eine neue Kanzlei gegründet. Wir wollten unsere Beratungstätigkeit kräftig ausweiten und neue Kanzleistandorte gründen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit sollte allerdings in Sachsen bleiben. Bereits diese Entscheidung versprach Ärger.

Neben Leipzig wollten wir Chemnitz und Bautzen als Kanzleistandorte entwickeln, daneben Ostberlin und München. Die Expansion würde eine Menge Geld kosten, denn die einzelnen Standorte mussten erst noch aufgebaut werden. Vor allem das Mobiliar und die IT forderte den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel.

Nun ging es darum, diese Expansion steuerrechtlich abzusichern. Wir wollten mit den voraussichtlich anfallenden Investitionskosten Steuerforderungen des Finanzamtes Leipzig reduzieren und zwar so, dass wir nicht gleichzeitig investieren und hohe Steuern zahlen mussten.

Für unsere Investitionen stellte das Einkommenssteuergesetz auch ein passendes Instrument zur Verfügung, nämlich die sogenannte atypisch stille Beteiligung. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Vertrag, welcher die zu erwartenden Investitionen absichert und die Zahlungspflichten des Investors regelt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung ist eine Verrechnung von Investitionen mit aktuellen Steuerzahlungen möglich. In den alten Bundesländern funktioniert dieses Modell seit Jahrzehnten reibungslos.

Mit ihm ermuntert der Gesetzgeber Unternehmer zu einer höheren Investitionstätigkeit. Diese ist politisch erwünscht, zumal sie zur Stärkung der Wirtschaft beiträgt und neue Arbeitsplätze schafft. Aber anscheinend wurde diesem Wunsch in Sachsen anders Rechnung getragen.

Für die einzelnen Standorte verständigten wir uns auf einen genauen Investitionsplan und holten hierfür die notwendigen Kostenvoranschläge unserer Lieferanten ein. Die anteilig von mir zu tragenden Investitionskosten lagen bei etwa 600.000 €. Die für die steuerliche Veranlagung notwendigen Unterlagen reichte ich bei den jeweiligen Finanzämtern ein.

Donnerstag, 21. April 2005

Leider hatte ich die Rechnung wieder einmal ohne den Wirt gemacht. Die Finanzämter in Leipzig, Ostberlin, Chemnitz und Bautzen verweigerten mir die begehrte Steuerabschreibung. Sie waren ausschließlich darauf fixiert, den klammen neuen Bundesländern möglichst hohe Einnahmen zu sichern.

Damit verträgt sich eine Förderung von Investitionen sicherlich nicht. Das Einkommenssteuergesetz enthält zwar die Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit. Der erfindungsreiche Finanzbeamte in den neuen Bundesländern legt dieses jedoch nach eigenem Gutdünken aus.

Aber was genau war eigentlich geschehen? Die in den neuen Bundesländern gelegenen Finanzämter wandten die mich begünstigenden steuerrechtlichen Regelungen einfach nicht an. Darin lag ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen. Natürlich muss die steuerliche Veranlagung ordnungsgemäß erfolgen. Da es sich bei den Einkommenssteuern um Bundesgesetze handelt darf die steuerliche Veranlagung in den einzelnen Bundesländern auch nicht unterschiedlich sein. Hinsichtlich dieser Praxis besaßen die Finanzämter in Sachsen sowie in Ostberlin jedoch ganz eigene Vorstellungen.

Nur für unseren Standort in München bekamen wir vom dortigen Finanzamt grünes Licht. In Bayern sah man unsere Investitionstätigkeit positiv und unterstützte die Unternehmer nach besten Kräften. Vielleicht war das Finanzamt München bei der Anwendung der einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen auch nur objektiver und professioneller. Man dachte hier langfristig.

Die Politik der ostdeutschen Finanzämter stellte für uns keine Lappalie dar. Dass ein Finanzamt die Anwendung von Vorschriften, die den Steuerzahler entlasten, unterlässt, ist kein Bagatelldelikt. Was nützt es, wenn der Gesetzgeber die Förderung der Investitionstätigkeit steuerrechtlich absichert, diese Regelungen jedoch von den Finanzämtern in Sachsen und Ostberlin ignoriert werden?

Jedenfalls verstärkte sich mein Eindruck, dass einige Bundesländer in Wirklichkeit nicht an der Förderung ihrer Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen interessiert waren. Warum denn auch. Zwar führen weniger Unternehmensansiedlungen zu geringeren Steuereinnahmen. Ländern wie Sachsen und Berlin war dies egal. Am Ende erhielten sie über den Länderfinanzausgleich Transferzahlungen der reichen Bundesländer, vor allem aus Bayern. Sie mussten daher auch nicht wirtschaftsfreundlich agieren. Für sie war es wichtiger, Investoren die Abschreibungsmöglichkeiten zu verweigern und die Steuerzahler zur Ader zu lassen. Ein derartiges Verhalten kurzsichtig zu nennen ist stark untertrieben.

Es reicht nicht, ständig von blühenden Landschaften zu sprechen, man muss von staatlicher Seite auch die Voraussetzungen hierfür schaffen. Die Politik der Finanzämter in Sachsen und Ostberlin empfand ich als äußerst kurzsichtig.

Doch damit nicht genug. Den ostdeutschen Finanzämtern genügte es nicht, die Steuerabschreibung zu verweigern. Sie berechneten nun auch für die Folgejahre höhere Vorauszahlungen auf die künftig zu erwartende Einkommenssteuer, da die Investitionskosten unberücksichtigt blieben. Dies schränkte den für Investitionen zuständigen Finanzrahmen weiter ein.

Damit multiplizierten sich die Steuerforderungen der Finanzämter schnell um das Drei- bis Vierfache. Dass ein Unternehmer nicht gleichzeitig investieren und hohe Steuern zahlen kann, stellt eine Binsenweisheit dar. Bei den Finanzämtern in Sachsen und Ostberlin stieß ich allerdings auf taube Ohren.

Die Folgen dieser Kurzsichtigkeit spürte ich schnell am eigenen Leibe. Das Finanzamt Leipzig schickte mir für das Jahr 2004 einen Steuerbescheid und verlangte die Zahlung von 300.000 € Einkommenssteuer innerhalb kürzester Zeit.

Einmal mehr befand ich mich in einem Kampf um mein wirtschaftliches Überleben. Zur Finanzierung unserer Expansion und die Gründung neuer Standorte fehlten nun die nötigen finanziellen Mittel. Ich nahm von diesem Projekt Abstand. Arbeitsplätze konnten daher auch keine mehr entstehen.

Eigentlich sollte mir das eine Lehre sein, auf Investitionen in Sachsen zu verzichten. Besser noch wäre es gewesen, dort jede unternehmerische Betätigung sofort einzustellen, es sei denn, man war stark suizidgefährdet.

Lange dachte ich damals über einen Wegzug aus Sachsen nach und begann, erste Gespräche mit einer Unternehmensberatung aus Zürich zu führen. Ich überlegte, ob es nicht besser wäre, in die Schweiz zu wechseln, wo Finanzämter und Steuerzahler kooperativ zusammenarbeiten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen in den neuen Bundesländern waren für jede solide unternehmerische Planung tödlich. Leider fehlte mir damals die notwendige Konsequenz.

Kapitel 2: Umzug nach Großbothen

Dienstag, 14. März 2006

Für einen Wegzug aus Sachsen war ich noch nicht reif, auch wenn meine Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig nicht schlimmer sein konnten. Die Hoffnung stirbt nun einmal zuletzt.

Ich entschied mich zu einer Änderung meines Wohnsitzes, um mich der Gier des Finanzamtes Leipzig zu entziehen. Schlechter als in Leipzig konnten die Dinge nicht mehr laufen. Das jedenfalls stand für mich fest. Also meldete ich mich in Großbothen an. Damit war künftig das Finanzamt Grimma für mich zuständig.

Mein Steuerberater W. hatte mich nachdrücklich vor diesem Umzug gewarnt. Er betonte, das Finanzamt Grimma sei noch investitionsfeindlicher als das Finanzamt Leipzig. Es sei zudem für die Vielzahl von Insolvenzanträgen bekannt, die es jährlich gegen Unternehmen und Privatpersonen stellt, welche Steuerforderungen nicht befriedigen können, egal ob diese berechtigt waren oder nicht. Von diesem Finanzamt ginge eine reine Zerstörungswut aus.

Leider schenkte ich seinen Worten keinen Glauben. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein anderes Finanzamt noch entschiedener gegen mich vorgeht. Am Ende setzte ich mich über die Bedenken meines Steuerberaters hinweg. Das war ein schwerer, nicht mehr gut zu machender Fehler.

Wenn man in Anbetracht meiner Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig glaubt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, irrt man sich gewaltig. Was ich im Fall des Finanzamtes Grimma erleben musste, stellt alles in den Schatten. Bei ihm handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform des spätmittelalterlichen Obrigkeits- und Steuererhebungsstaates. Das Finanzamt Grimma besaß hinsichtlich der Interpretation steuerlicher Regelungen ganz eigene Vorstellungen. Und diese zeigte sich vor allem darin, wie es mit den Steuerzahlern umging.

Freitag, 16. Juni 2006

Die ersten Monate nach meinem Umzug herrschte glücklicherweise Ruhe. Ich konnte erst einmal durchatmen.

In den vergangenen Jahren hatte ich mein unternehmerisches Engagement ausgeweitet. Aufgrund des von den sächsischen Staatsanwaltschaften gegen mich geführten Krieges erschien es mir zu risikoreich, mich allein auf meine Anwaltstätigkeit zu beschränken. Ich wollte unabhängiger von meinem Beruf werden und mich breiter aufstellen. Dazu wollte ich neue Geschäftsfelder eröffnen.

Bekannte rieten zum Erwerb denkmalgeschützter Immobilien, die ich sanieren sollte. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich wegen der steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten um lohnenswerte Projekte. Die Immobilienpreise in Leipzig befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Keller. Ein erstes Objekt in der Shakespearestraße 56 konnte ich preisgünstig erwerben. Dort wollte ich auf einer Gesamtfläche von 1.100 qm Wohnungen für Studenten errichten.

Investitionen in Denkmalschutzprojekte werden steuerlich auf zehn Jahre abgeschrieben. Hinzu kommen die gezahlten Darlehenszinsen, die ebenfalls berücksichtigt werden. Im Fall der Shakespearestraße 56 waren das allein Abschreibungen im Umfang von fast 100.000 € pro Jahr. Dementsprechend würde sich die von mir zu zahlende Einkommenssteuer deutlich reduzieren.

Neben der Shakespearestraße 56 erwarb ich noch das Nachbarhaus (Shakespearestraße 54) sowie das Eckhaus in der Shakespearestraße 26. Damit einher gingen Gesamtinvestitionen von etwa 2,5 Millionen €, also ein gewaltiges Abschreibungsvolumen. Normalerweise hätten diese Projekte allein dazu geführt, dass ich in den kommenden Jahren keine Steuern mehr zahlen musste. Auch Arbeitsplätze wurden so dauerhaft gesichert.

Ich beließ es jedoch nicht bei diesen Immobilienkäufen. Ein damals (noch) sehr guter Freund von mir, Lap K., fragte mich, ob ich nicht mit ihm Biogasanlagen bauen wolle. Diese wurden von staatlicher Seite massiv gefördert und ihre Einnahmen auf 20 Jahre garantiert. Die Investitionskosten lagen zwischen 2 und 3,5 Millionen € pro Anlage. Den größten Teil der Finanzierung würden Spezialbanken übernehmen.

Wirtschaftlich versprachen mir meine Projekte Unabhängigkeit. Ich war damit in der Lage, meinen Lebensunterhalt auch ohne die Einnahmen aus meiner Anwaltskanzlei zu finanzieren. Damit wurde ich unabhängiger von Attacken der Staatsanwaltschaften und der Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Justiz in der Boulevardpresse.

Mein Investment in Biogasanlagen konnte ich über atypisch stille Beteiligungen abschreiben, also über diejenige steuerliche Konstruktion, auf die ich bereits bei der Ausweitung meiner anwaltlichen Tätigkeit zurückgegriffen hatte. Vielleicht war es ein Fehler, in Sachsen ein zweites Mal auf diese steuerliche Konstruktion zu vertrauen, doch nun war für die steuerliche Bewertung nicht mehr das Finanzamt Leipzig zuständig. Für die ersten vier Projekte schloss ich entsprechende Verträge ab und schuf damit die Voraussetzungen für ihre steuerliche Absetzbarkeit.

Damals glaubte ich fest daran, dass meine Investitionen vom Finanzamt Grimma berücksichtigt werden. Immerhin hatte ich bereits viel Geld in die einzelnen Biogasprojekte gesteckt. Meine Zahlungen waren daher nachweisbar. Eine erste Anlage in Liptitz befand sich bereits im Bau. Eine weitere, in Malkwitz, sollte wenig später folgen. Das Finanzamt konnte die Existenz dieser Projekte daher unmöglich bestreiten.

So war es wenig überraschend, dass das Finanzamt Grimma meine atypisch stillen Beteiligungen bestätigte und meine Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer entsprechend reduzierte. Mein Steuerkonzept ging auf, meinem Vermögensaufbau und damit meiner neu gewonnenen Unabhängigkeit standen nichts mehr im Wege. Ich kam endlich einmal dazu, an der Steuerfront tief durchzuatmen.

Dienstag, 13. Mai 2008

Doch leider machte ich auch dieses Mal die Rechnung ohne den Wirt. Meine Projekte weckten die Begehrlichkeit des Finanzamtes Grimma und veranlassten dort ein Umdenken. Ich würde, so die Argumentation des Finanzamtes, nun deutlich höhere Einnahmen erzielen, was wegen der hohen Anlaufverluste nicht stimmte. Denn in der Errichtungsphase warfen meine Projekte noch keine Einnahmen ab. Auch hätte ich – so das Finanzamt weiter – viel Geld in diese Projekte gesteckt. Wer derart vermögend ist müsse auch hohe Steuern zahlen.

Irgendetwas schien bei dieser Argumentation mit der Anwendung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften nicht zu stimmen. Mir ging es um eine ordnungsgemäße Anwendung der Steuergesetze und nicht darum, eine Neiddebatte mit dem Finanzamt zu führen. Dort entschieden allerdings rein subjektive Erwägungen über meine steuerliche Veranlagung. Ob ich überhaupt Gewinne erzielt hatte, war für die Steuerfestsetzung nicht mehr entscheidend. Ich sollte Steuern zahlen, weil mich das Finanzamt für leistungsfähig hielt. Mit einer rechtsstaatlichen Steuerfestsetzung hatte das nichts zu tun.

Allen steuerrechtlichen Regelungen zum Trotz suchte das Finanzamt Grimma nach Möglichkeiten, hohe Einkommenssteuern gegen mich festzusetzen. Nachweislich hatte ich mehr als 1,3 Mio. € aus eigenen Mitteln in die Biogasprojekte gesteckt. Auch in meine Immobilienprojekte war viel Geld geflossen. Daran konnte unmöglich gezweifelt werden. Das waren Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden mussten!

Aus der Sicht des Finanzamtes Grimma reichte jedoch allein die Einstufung als „einkommensstarker Unternehmer“ aus, um mich zu hohen Steuerzahlungen zu zwingen, ja ich war sogar verpflichtet, diese zu leisten. Dass ich ein Vermögen im Vertrauen auf die Geltung steuerrechtlicher Regelungen und die Tragfähigkeit meines Steuerkonzepts investiert hatte, es damit auch nicht mehr für Steuerzahlungen zur Verfügung stand, spielte für das Finanzamt keine Rolle. Es glaubte fest daran, ich könne mein Geld gleich zweimal ausgeben. Das Finanzamt suchte fortan nach Möglichkeiten, mir die steuerliche Absetzbarkeit meiner Investitionen zu verweigern.

Schlagartig änderte das Finanzamt Grimma nun seine Politik. Obwohl es meine atypisch stillen Beteiligungen zunächst anerkannt hatte, versagte es mir nun rückwirkend sämtliche Steuervergünstigungen ab dem Jahr 2006. Und was noch schlimmer war: Es setzte rückwirkend hohe Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer für die vergangenen Jahre fest. Damit multiplizierten sich die von mir zu zahlenden Steuern. Bei dieser Betrachtung lag mein individueller Steuersatz jenseits von 150 %.

Das Ergebnis dieser Borniertheit konnte ich in verschiedenen Steuerbescheiden nachlesen. Von heute auf morgen verlangte das Finanzamt Einkommenssteuern in Höhe von etwa 550.000 €. Das war eine Summe, die ich unmöglich aufbringen konnte. Was glaubte das Finanzamt Grimma eigentlich, wieviel Geld man in Sachsen verdienen konnte?

Es fiel mir damals schwer, die Zusammenhänge zu verstehen. Wieso kann ein Finanzamt rückwirkend Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer verlangen, wo die jeweiligen Geschäftsjahre bereits abgeschlossen waren? Und wieso ging das Finanzamt dabei davon aus, dass sich mein Einkommen jährlich um mehr als 25 % erhöhen würde? Was war mit meinen Investitionen, denn immerhin hatte ich meine Einnahmen für meine Projekte verwendet, so wie es das Einkommenssteuergesetz forderte? Was nützen einem also die ganzen Regelungen über Steuermodelle, wenn diese vom Finanzamt nicht angewendet werden? Ich befand mich jedoch fest in den Händen des steuerrechtlichen Obrigkeitsstaates.

Und hierin liegt die Crux der Geschichte. Es ging längst nicht mehr darum, ob die bestehenden Steuergesetze meine Investitionstätigkeit förderten. Es ging den Finanzämtern vielmehr darum, eine Begründung zu finden, welche deren steuerliche Abzugsfähigkeit unterband.

Bizarrerweise verlangte das Finanzamt mit der Neufestsetzung meiner Steuern auch noch Zinsen für die vergangenen Jahre, obwohl es bislang meine Steuermodelle anerkannt hatte. Das erschien mir mehr als fragwürdig zu sein.

Es war ein einziges Desaster. Wieder einmal stand ich mit dem Rücken zur Wand. Dieses Mal war nicht meine anwaltliche, sondern meine Investitionstätigkeit der Auslöser für das stürmische Fahrwasser, in das ich geraten war. Da half es auch nicht weiter, dass ich mit meiner Investitionstätigkeit zahlreiche Arbeitsplätze schuf. Den sächsischen Finanzämtern waren Arbeitsplätze egal.

Die Vorgehensweise meines Finanzamtes erinnerte mich stark an die Staatsanwaltschaft. Man baute möglichst hohe Verhandlungspositionen auf, um den Betroffenen dann zu einem Entgegenkommen zu erpressen. Ging man nicht auf diese Strategie ein, hatte man keine Überlebenschance.

Mein Steuerberater W. konnte sich ebenfalls keinen Reim auf die Steuerfestsetzungen des Finanzamtes Grimma machen. Intensive Verhandlungen, führten nicht zu einer Änderung dieser Politik. Dann müsse ich halt Insolvenz anmelden, so die Sachbearbeiter im Finanzamt.

Wieder einmal blieb mir nur der Weg zum Finanzgericht.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Nach welchen Maßstäben die Steuerfestsetzung in Sachsen erfolgt, habe ich nie verstanden. Immer noch bin ich davon überzeugt, dass hierfür persönliche Motive bzw. der lange Arm meiner Gegner im sächsischen Finanzministerium eine nachhaltige Rolle spielten. Es ging meiner Meinung nach nicht mehr um Steuergerechtigkeit, sondern um Politik.

An der Steuerfront ging es rauf und runter. Die See wurde immer rauer. Es herrschte intensiver Schriftverkehr, vor dem Finanzgericht tobte ein erbitterter Kampf. Mein Steuerberater erzielte schließlich einen Teilerfolg. Das Finanzamt Grimma reduzierte seine Steuerforderung auf etwa 320.000 €.

Die Hälfte dieses Betrags bestand aus Zinsen und Säumniszuschlägen, mit denen das Finanzamt die Steuerforderung künstlich aufgebläht hatte. Die sächsischen Finanzämter ließen wirklich nichts unversucht, um den Steuerzahler wie eine nasse Zitrone auszuquetschen. Dennoch war ich weder bereit noch in der Lage, diese Steuerforderung zu bezahlen.

Am Ende leistete ich eine Teilzahlung, womit sich die Steuerbelastung auf unter 200.000 € reduzierte. Über den verbliebenen Betrag wollte ich eine Entscheidung des Finanzgerichts erzwingen.

Montag, 8. Februar 2010

Inzwischen hatte das Finanzgericht Leipzig in einer Verfügung auf die Absetzbarkeit meiner Biogasinvestitionen hingewiesen. Das Finanzamt Grimma interessierte sich dafür jedoch wenig. Es ging auf seine Art mit dem Hinweis des Finanzgerichts um. Es forderte für die zurückliegenden Jahre ständig neue Nachweise, um auf diesem Wege meine Steuerabschreibungen zu torpedieren. Damit stellte es immer höhere Hürden auf.

Hierin liegt eine beliebte Methode entfesselter, dem Obrigkeitsstaat verpflichteter Finanzämter. In Grimma war diese besonders ausgefeilt.

Vorschriften über die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen lassen sich dadurch leicht aushebeln, dass man deren Anwendungsbereich immer mehr verkürzt, bis schließlich nichts mehr von der nach dem Gesetz bestehenden Absetzbarkeit übrigbleibt. Gerade bei der rückwirkenden Forderung von Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer stellt diese Vorgehensweise ein probates Mittel dar. Besonders dann, wenn das Finanzamt für die Vergangenheit Unterlagen fordert, die es gar nicht geben kann, weil sie zur Absicherung der Investitionen nicht erforderlich waren.

Auf diese Weise konnte man den Anwendungsbereich steuerlich entlastender Regelungen nach Gutdünken manipulieren.

Im Fall meiner Biogasinvestitionen verlangte das Finanzamt Grimma, dass ich insgesamt vier unterzeichnete Werkverträge über die Errichtung der Anlagen vorlege. Es wusste genau, dass nur zwei dieser Verträge existierten. Wir planten unsere Anlagen zeitlich nacheinander, die einzelnen Projekte, insbesondere die Planungskosten musste ich jedoch vorfinanzieren.

Bei jedem Projekt ging es zunächst um die Beschaffung einer Finanzierung. Sobald diese stand, konnten wir die notwendigen Werkverträge abschließen. Alles andere wäre klarer Betrug gewesen. Denn ohne eine tragfähige Finanzierung waren wir nicht zahlungsfähig. Zu eben diesem Betrug versuchte mich das Finanzamt Grimma zu zwingen.

Es stellte Hürden auf, die von keinem Investor erfüllt werden konnten. In diesem Fall ist es leicht, die steuerliche Absetzbarkeit rückwirkend zu versagen. Dem Investor wird so jede Verteidigungsmöglichkeit genommen.

Doch nicht nur das: Das Finanzamt Grimma setzte abermals einen drauf. Langsam wurde das Ziel seines Handelns immer deutlicher. Nachdem seine Veranlagungspolitik immer noch nicht ausgereicht hatte, mich zu einem Insolvenzantrag zu zwingen, verschärfte es noch einmal die Auseinandersetzungen. Es ging dazu über, neue Steuerforderungen zu erfinden.

Ab dem Jahr 2010 forderte das Finanzamt Grimma vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer in Höhe von 80.000 €. Ich sollte also ein in der Zukunft liegendes, nicht nachgewiesenes Einkommen versteuern. Um Vorauszahlungen in dieser Höhe zu leisten musste mein Quartalsgewinn etwa 200.000 € erreichen. Das schaffte nicht einmal der Chef der Deutschen Bank in Leipzig.

Diese Vorauszahlung war ebenso absurd wie ausgeschlossen, insbesondere, weil das Finanzamt Grimma wusste, dass ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung meiner Anwaltstätigkeit kaum noch nachging. Woher sollten also die Einnahmen kommen? Weder die Biogasanlagen, noch die Denkmalimmobilien erzielten zu diesem Zeitpunkt Gewinne.

Von welchen Größenordnungen ging das Finanzamt also aus? Ich lebte in Sachsen, nicht in Monaco!

Damit war endgültig klar, welches Ziel das Finanzamt Grimma verfolgte. Es wollte nämlich nicht, dass ich die festgesetzten Steuern bezahlen kann. Daher waren diese auch utopisch hoch. Über die festgesetzten Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer in Höhe von 80.000 € pro Quartal sollte ich in die Insolvenz getrieben werden.

Dass hier jegliche Berechnungsgrundlage fehlte, interessierte das Finanzamt nicht. Es verlangte die Zahlung von Einkommenssteuern in Höhe von 420.000 € und drohte die Zwangsvollstreckung an, sollte ich nicht innerhalb von 10 Tagen zahlen.

Wie sich dieser Betrag zusammensetzte, blieb mir verborgen, denn Bescheide, die eine derartige Steuerlast belegen, wurden mir nie übermittelt. Darin lag ein weiterer Versuch des Finanzamtes, nämlich den, mir jeglichen Rechtsschutz zu nehmen. Ohne einen Steuerbescheid gab es nichts, was ich finanzgerichtlich angreifen konnte.

Nach Aussage meines Steuerberaters durfte das Finanzamt aufgrund meiner zahlreichen Abschreibungen allenfalls einen Betrag zwischen 5 und 10 T€ einfordern. Die Leiterin der Abteilung Zwangsvollstreckung im Finanzamt Grimma, die überaus rücksichtslose A., meinte jedoch zynisch, ich habe in der Vergangenheit gut verdient. Demzufolge sei ich in der Lage, die geforderten Einkommenssteuern zu bezahlen. Das war ein klarer Rechtsbruch.

Für meine Investitionen wurde ich am Ende sogar bestraft.

Montag, 1. März 2010

Seinen Kurs, mich in die Insolvenz zu treiben, verfolgte das Finanzamt Grimma weiter. Nun erschienen zwei Finanzbeamte mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss in meiner Kanzlei, um die Einrichtung zu pfänden. Das Finanzamt wollte mir die Grundlage für meine anwaltliche Tätigkeit entziehen. Ohne meine Möbel und die wertvolle Bibliothek war ein Weiterarbeiten sinnlos.

Womit die beiden Finanzbeamten nicht gerechnet hatten war meine geänderte Lebensplanung. Die Attacken der Staatsanwaltschaft und der Finanzämter hatten mich endgültig zermürbt. Eine solide Basis für meine berufliche Arbeit in Sachsen sah ich längst nicht mehr.

Meine Planungen, in die Schweiz umzuziehen und dort einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, hatte ich unter dem starken Druck des Finanzamtes Grimma wiederaufgenommen. Meine Kanzlei wollte ich aufgeben. Mein ehemaliger Traumberuf war längst zu einem schlimmen Albtraum verkommen.

Mehrfach war ich durch ich die Hölle gegangen. Seit langem plagten mich die schlimmsten Albträume. Jede Nacht versuchte mein Unterbewusstsein, meine Erlebnisse aufzuarbeiten, was jedoch nicht gelang. Oft genug wurde ich schreiend wach. Selbst die schweren Psychopharmaka halfen nicht weiter.

Ein Jahr zuvor hatte ich den ersten wichtigen Schritt vollzogen und meine Kanzlei an meinen Anwaltskollegen N. verkauft. In der Anfangszeit wollte ich diesen noch begleiten, dann aber umziehen. Mein Leben in Leipzig war nicht mehr zu ertragen.

Die beiden Finanzbeamten, die nun vor mir standen, mussten unverrichteter Dinge mit verbissenen Minen wieder abziehen, nachdem ich ihnen den Kaufvertrag mit N. vorgelegt hatte. Ihre Pfändung war damit gescheitert.

Der Durchsuchungsbeschluss, den sie mir übergaben, war der vierte, der in wenigen Jahren gegen mich erlassen wurde. Für die sächsische Justiz war es längst zur Routine geworden, Durchsuchungsbeschlüsse gegen mich abzusegnen. Inzwischen ist deren Zahl auf neun angestiegen. Selbst Schwerstkriminelle hatten nicht mit einer derartigen Flut von Razzien zu kämpfen.

Die Orgie dieser Beschlüsse traf tief in die offenen Wunden meiner posttraumatischen Belastungsstörungen. Seit langem fühlte ich mich in meinen eigenen Räumen nicht mehr sicher. Sobald es an der Tür klingelte, rechnete ich mit dem Schlimmsten. Meistens blieb meine Tür daher verschlossen. Auch die Post las ich kaum mehr. Bis heute leide ich an den staatlichen Gewaltexzessen.

Donnerstag, 18. März 2010

Ich sah keine Möglichkeit mehr, das Finanzamt in Verhandlungen oder vor dem Finanzgericht zu einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung zu bewegen. Also schrieb ich den sächsischen Staatsminister der Finanzen Umland an und bat diesen um die Niederschlagung meiner Steuerforderungen. Seine Einschaltung war für mich auch aus einem anderen Grund wichtig. Ich wollte verhindern, dass das Finanzministerium später erklärt, es habe meinen Vorgang nicht gekannt.

Hilfe erhielt ich vom sächsischen Finanzminister natürlich nicht. Vielmehr erklärte er wenige Wochen später, bei meiner steuerlichen Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Offensichtlich litt auch er unter einem steuerlichen Festsetzungswahn. Damit unterstützte er den Kurs des Finanzamtes Grimma, was dieses natürlich sogar in seiner Vorgehensweise bestärkte. Vielleicht waren meine Hoffnungen auf eine Intervention zugunsten meiner Person auch zu hochgeschraubt.

Erneut feuerte ich meine Steuerberater an, mit Hochdruck an der Absenkung meiner Einkommenssteuern zu arbeiten. Nach wie vor hatte das Finanzamt Grimma bei seiner Steuerfestsetzung weder meine Biogasinvestitionen noch die aus den Immobilienprojekten resultierende Abschreibung berücksichtigt. Irgendwo hoffte ich immer noch auf einen Durchbruch. Ich wollte die Realität einfach nicht wahrhaben.

Das Finanzamt Grimma blieb allerdings bei seiner rein ergebnisorientieren Handlungsweise. Es setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass eine Zahlung ausgeschlossen war. Es verfolgte andere Ziele. Aus diesem Grund wurden meine Anträge auf Absenkung der Vorauszahlungen und Berücksichtigung meiner Abschreibungen gar nicht erst bearbeitet.

So wundert es nicht, dass das Finanzamt Grimma – um alle Eventualitäten auszuschließen – in der Folgezeit weitere Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer geltend machte. Es hielt die Steuerforderungen bewusst hoch, um mir gar nicht erst die Möglichkeit zu geben, das sich immer stärker abzeichnende Drama abzuwenden.

Montag, 2. August 2010

Das Finanzamt Grimma lenkte auch in der Folgezeit nicht ein. Nun sah es den Zeitpunkt gekommen und stellte beim Amtsgericht Leipzig einen Insolvenzantrag über mein Vermögen. Es begründete diesen mit vermeintlichen Steuerforderungen in Höhe von 380.055,10 € und einer daraus resultierenden Zahlungsunfähigkeit. Schließlich sei sogar ein früherer Vollstreckungsversuch gescheitert.

Ein erheblicher Teil dieser Forderungen waren Zinsen. Allein die Verspätungszuschläge beliefen sich auf 57.216,00 €. Verspätungszuschläge dürfen normalerweise nur verlangt werden, um den Steuerpflichtigen zu Steuerzahlungen verleiten. Ist dieser jedoch zahlungsunfähig – wovon das Finanzamt Grimma in meinem Fall ja offensichtlich ausging – dürfen Verspätungszuschläge nicht erhoben werden.

Aber auch das störte das Finanzamt nicht weiter. Bis zuletzt weigerte es sich, meine Abschreibungen zu bearbeiten.

Am Ende half aller Kampf nicht. Wirtschaftlich und psychisch war ich erledigt. Meine letzten Kräfte, soweit überhaupt noch vorhanden, lösten sich in Luft auf.

 

[1]              www.welt.de/print-welt/article535320/Sachsens-Kronprinz-unter-Druck.html; Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht, 2013, S. 93 ff.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

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