Kampf gegen staatliche Denunziation

Sie war schon seit jeher ein beliebtes Mittel im Kampf gegen Kritiker und Deutschland besitzt hier eine lange Erfahrung. Es geht um die Weigerung politischer Eliten, sich mit Andersdenkenden vernünftig und in rechtsstaatskonformer Weise auseinander zu setzen.

Seit nunmehr 20 Jahren überzieht mich der Freistaat Sachsen mit Strafverfahren und gibt die zuvor konstruierten Vorwürfe nach Belieben an die Boulevardpresse weiter, die ihrerseits ihre Aufgabe als regierungstreues Publikationsorgan ernst nimmt und die vermeintlichen Fakten noch einmal hübsch aufbauscht. Die Wahrheit bleibt hier fast immer auf der Strecke.

Der hybride Rechtsstaat nun auch bei Amazon

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Meine Erlebnisse habe ich in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, aufgearbeitet.

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Das, was in einem Gerichtsverfahren nicht gelingt, erfolgt nun über die Boulevardpresse, nämlich die öffentliche Verurteilung. Man spielt nach Belieben mit menschlichen Schicksal, ja diese sind den Vertretern an den Schaltstellen der Macht völlig egal und werden den persönlichen Interessen von Politikern und Juristen untergeordnet. So zerstört man in unverantwortlicher Weise die Vita von Kritikern und sperrt sie von der weiteren Auseinandersetzung aus. Man stigmatisiert diese in einem Zustand der eigenen Überhöhung.

Nachdem der Freistaat Sachsen gerade in den letzten Jahren wieder kräftig über mich vom Leder gezogen hat nutze ich die Gelegenheit der Richtigstellung. Ich weigere mich allerdings, in die Tiefen der öffentlichen Diffamierungen herabzusteigen. Ein Dokument soll hier ausreichen: Mein polizeiliches Führungszeugnis – und dieses enthält trotz des intensiven Kampfes zum großen Bedauern meiner Gegner immer noch keine Einträge.

Führungszeugnis20.09.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – eine Farce

Als Betroffener wird man heute nicht mehr darüber diskutieren, ob unsere herrschende politische und juristische Kaste rechtsstaatliche Bindungen einhält. Die über viele Jahre erfolgte Steuerung staatlicher Eingriffe in die private Lebensführung bestätigt, dass es nur vordergründig rechtsstaatlich zugeht. Es handelt sich um zielgerichtete Eingriffe, die nur erklärbar sind, wenn man die Existenz schwarzer Akten einräumt.

Immer dann, wenn Politiker von Recht und Gesetz sprechen, sollte man sofort hellhörig werden. Denn hinter dieser Maske verstecken sie gezielte Eigeninteressen, welche ihren maskenhaften Erklärungen und rechtsstaatlichen Mindeststandards diametral zuwiderlaufen.

Das Insolvenzgericht Leipzig, mit dem ich mich in diesem Blog schon mehrfach beschäftigt habe, stellt ein belastbares Beispiel für das Auseinanderfallen zwischen politisch/juristischen Worthülsen und der Wirklichkeit dar. Bei der Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze hat es mit seinen ergebnisorientierten Richtern eine erhebliche Perfektion erreicht. Und diese tangieren sämtliche Rechte des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren. So auch mich. Und das in besonders schwerwiegender Weise.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das Insolvenzgericht Leipzig sich bislang an die Vorgaben der ihm auferlegten Insolvenzordnung gehalten hätte. Die Behandlung meiner Restschuldbefreiung lässt keinen Zweifel an der Richtigkeit meiner These zu. Das Gericht schafft ein Zwei-Klassen-Recht. Und sie machen dies, weil sie es können – nicht weil sie es dürfen.

Am 21.02.2017 hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung einräumen müssen. Zu diesem Zeitpunkt war meine Wohlverhaltensphase abgelaufen. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass ein Schuldner nach sechs Jahren regelmäßig von seinen Verbindlichkeiten befreit wird. Geschehen ist seitdem – es sind heute genau weitere 19 Monate vergangen – nichts. Daran änderten auch Beschwerden beim sächsischen Justizminister Gemkow nichts.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig denkt gar nicht daran, eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung herbeizuführen. Entgegen sämtlicher Regelungen der Insolvenzordnung will es auf diesem Wege erreichen, dass meine Verbindlichkeiten bestehen blieben, also ein wirtschaftlicher Neuanfang unmöglich wird. Die Restschuldbefreiung benötige ich zudem für die Wiedererlangung meiner Anwaltszulassung.

Aber wahrscheinlich habe ich in den vergangenen 20 Jahren zu viele Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt. Einer Neuauflage will das Insolvenzgericht Leipzig einen Riegel vorschieben. Und daher ist eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung in den kommenden Monaten auch nicht zu erwarten.

Bestätigt wird dies durch jüngste Ereignisse. So hat das Insolvenzgericht Leipzig meine Absicht, Einsicht in meine Insolvenzakte zu nehmen, vereitelt, indem es die Akte – ohne nachvollziehbaren Grund – an das Oberlandesgericht in Dresden abgegeben hat. Damit hebelte es mein Interesse aus, die Gründe für die Untätigkeit des Gerichts nachzuvollziehen. Das war offensichtlich weder juristisch noch politisch gewollt.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Schon bei dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma vor etwa 8 Jahren handelte es sich um eine rein politische Entscheidung. Das Finanzamt konstruierte bewusst hohe Vorauszahlungen auf meine Einkommenssteuer und ließ dabei Abschreibungen in Höhe von etwa 500 T€ unberücksichtigt. So schafft man Ergebnisse, die den eigenen Zielen entsprechen.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Auch die Tatsache, dass mein Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte, vom Insolvenzgericht Leipzig vorsätzlich unterschlagen wurde – auch hier war das Ergebnis nicht gewünscht – spricht für sich. Die Umstände sind mehr als skandalös. Sie stellen in Sachsen leider keine Seltenheit dar.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

In Sachsen gilt das berühmte Wort: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dieser Satz drückt alles über das Rechsstaatsverständnis des Freistaates aus. Und darüber vermögen die ständigen Worthülsen der Politiker auch nicht mehr hinwegzutäuschen.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Erst Verleumdung, dann Vertuschung

Natürlich könnte man sich erneut darüber wundern, mit welcher Chuzpe im Freistaat Sachsen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen gebrochen werden. Man sollte aufhören, dies als Einzelfälle darzustellen. Aufgrund der Vielzahl der Vorkommnisse handelt es sich um eine seit langem angewandte Methode, welche die Bürger weitgehend rechtslos stellt. Jeder, der dem staatlichen Establishment zu nahe kommt und Ungerechtigkeiten aufzuklären versucht, wird in Sachsen rücksichtslos verfolgt.

Sachsen und sein unverständliches Verständnis zur Rechtsstaatlichkeit

Seit mehr als 20 Jahren erfreue ich mich einer intensiven Betreuung durch die sächsisch Justiz. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung – was so schwer wiegt wie Terrorismus -, mal soll ich ehemalige Mandanten betrogen, viel Geld eingezogen und natürlich nichts dafür geleistet haben. Das was im Kopf so manchen Staatsanwalts vorging, kann man einfach nur als krank bezeichnen.

Natürlich bedient sich der Freistaat nicht nur der juristischen Verfolgung. Da man offensichtlich sehr wohl die Haltlosigkeit der erhobenen Vorwürfe einzuschätzen vermag, bedient man sich der öffentlichen Verunglimpfung, was in vielen Fällen für die Betroffenen einer Hinrichtung gleichkommt. So werden Existenzen bedenkenlos vernichtet. Auch wenn der Betroffene sämtliche Verfahren gewinnt, bleibt er – gerade aufgrund der ständigen Verleumdungen im Internet – lebenslang stigmatisiert.

Das funktioniert gerade außerhalb einer juristischen Verfolgung, da es in Deutschland immer noch Leute gibt, welche diese Vorwürfe verbreiten. Das wissen natürlich auch die Staatsanwaltschaften ganz genau. Dabei greifen sie gerne auf ihr intensiv gepflegtes Beziehungsmanagement zur Boulevardpresse zurück. BILD und Morgenpost werden so zu offiziellen Presseorganen staatlicher Verfolgungspolitik. Als ob wir Derartiges – und auch die daraus resultierenden Folgen – nicht schon oft genug in der deutschen Geschichte erlebt hätten. Für mich ist längst klar, wo sich diese Täter in weißen Kragen ihre Anregungen holen…

Auch nach 20 Jahren wird munter weiter öffentlich denunziert.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Man kann sich dagegen zur Wehr setzen. Teile der sächsischen Justiz spielen dabei munter ihr eigenes Spiel. Zwar besteht formal hiergegen ein Beschwerderecht, es gibt jedoch keinen einzigen Fall, wo dieses mal zum Erfolg geführt hätte. Eingaben werden ergebnisbezogen abgelehnt, so wie ich dies in einem weiteren Fall erfahren musste. Wieder einmal hatte ich mich gegen die Berichterstattung der Staatsanwaltschaft Leipzig beschwert.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Immerhin befasst sich inzwischen die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube mit meinen Rügen. An der Ergebnisbezogenheit ihrer Argumentation ändert dies jedoch nichts. Die in der Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgte Linie, man darf einem Betroffenen nicht recht geben, wird auf höherer Ebene nur umso konsequenter verfolgt. So macht man im Freistaat schnell Karriere. Die Lenker dort wissen sich für derartige Loyalität zu bedanken.

Staatsanwaltschaft Leipzig vom 2.8.2018 wegen Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine gegen Staatsanwältin Zimmermann gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube als substanzlos zurückgewiesen. Wer intensiv mit der Boulevardpresse kommunizierte und unzutreffende Informationen weitergegeben hat, erwähnt sie dagegen nicht. Der Vorgang soll einmal mehr vertuscht werden.

Die Unschuldsvermutung spielt in Sachsen ohnehin keine Rolle. Darüber, dass mein Bundeszentralregister auch nach 20 Jahren intensiver Verfolgung immer noch lupenrein ist, setzt man sich mit einem Federstrich hinweg.

Natürlich gibt es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung strenge Grenzen für die öffentliche Berichterstattung. Diese werden jedoch argumentativ umgangen. Man vertraut darauf, dass Rechtsbehelfe von Betroffenen im hybriden Rechtsstaat aussichtslos bleiben.

Wenn man – wie 39 Journalisten zuvor – versucht, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, werden hier sehr schnell Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine objektive Berichterstattung liegt nun einmal nicht im Interesse des Freistaates Sachsen.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Es war alles andere als eine schöne Überraschung. Gestern wollte ich beim Insolvenzgericht Leipzig meine Akte einsehen. Es ist eine Akte des Chaos, ein Dokument der gezielten Verfolgung, mit welchem die sächsische Justiz ihre Möglichkeiten eines hybriden Rechtsstaates gegen mich in Stellung gebracht hat. Und natürlich geht es hierbei auch um weiße Folter.

Diese Akte dokumentiert zahlreiche Ungereimtheiten, die nur nachvollziehbar sind, wenn man dahinter eine gezielte Steuerung vermutet. Dies gilt zunächst einmal für meinen Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht ankam, Jahre später jedoch, nachdem seine Existenz beim besten Willen nicht mehr geleugnet werden konnte, plötzlich aufgefunden wurde. Es handelte sich um denjenigen Antrag, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Nicht erklärbar ist ferner, warum das Insolvenzgericht rechtsstaatliche Mindeststandards, wie etwa die Pfändungsfreigrenzen ignoriert. Es sieht fast so aus, als wollte man meine Familie auch noch in Sippenhaft nehmen und ihnen die Existenzgrundlage rauben.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Besonders schwer verdaulich ist allerdings, wie das Insolvenzgericht Leipzig seit nunmehr 19 Monaten versucht, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren. Über diese hätte es am 21.2.2017 entscheiden müssen. Seitdem ist sehr viel Zeit vergangen. Es ist nicht einmal ersichtlich, ob das Gericht diesen für meine Anwaltszulassung so wichtigen Sachverhalt überhaupt bearbeitet. Selbst eine Beschwerde beim sächsischen Justizminister Gemkow blieb ohne Antwort.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Nun wollte ich mir ein persönliches Bild von der Leistungsbereitschaft des Insolvenzgerichts Leipzig machen und meine Insolvenzakte persönlich einsehen. Vor etwa 10 Tagen hatte ich dies schriftlich angekündigt und als Termin für die Einsichtnahme den 13.09.2018, 13:30 Uhr genannt.

Meine Überraschung war groß als ich gestern erfuhr, dass meine Akte im Insolvenzgericht gar nicht vorliegt. Man habe diese, offensichtlich kurz nach Eingang meines Akteneinsichtsgesuchs, nach Dresden zum Oberlandesgericht geschickt, wobei völlig unklar ist, was die Akte dort soll. Auch ein Aktendoppel war nicht verfügbar.

So will man offensichtlich verhindern, dass ich weitere Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung meines seit 2010 laufenden Insolvenzverfahrens aufdecke und mein Anspruch auf rechtliches Gehör gezielt aushebeln.

Auch nach 20 Jahren des intensiven Kampfes für rechtsstaatliche Mindeststandards ist ein Einlenken auf Seiten der sächsischen Justiz nicht erkennbar.

Staatshaftungsklage gegen Freistaat Sachsen

Sachsen ist wirklich ein besonderes Land, leider in einer sehr negativen Hinsicht. Die Skandale nehmen überhand, seien es die Vorkommnisse in Chemnitz und wie die Staatsregierung damit umgeht. Oder die Art und Weise, wie Sachsen gegen Regimekritiker vorgeht (ich werde das Land jetzt Klein-Nordkorea nennen). Immerhin sind in Sachsen fast 40 Strafverfahren gegen kritische Journalisten anhängig. Wer die Wahrheit sagt oder schreibt, wird angeklagt.

Offensiv geht der Freistaat auch vor, wenn es um die öffentliche Verleumdung seiner Gegner geht. Natürlich kennt man in Dresden und Leipzig die diesem Unterfangen entgegenstehenden Rechte der Betroffenen genau. Was einen hybriden Rechtsstaat wie Sachsen jedoch auszeichnet, ist die dreiste Art und Weise, wie man sich darüber hinwegsetzt. Frei nach dem Motto: Uns kann nichts passieren – wahrscheinlich ist man sich der eigenen Justiz sicher.

Immer wieder hatten mich Vertreter des Freistaates Sachsen in der Boulevardpresse verleumdet.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Natürlich kann man sich hiergegen zur Wehr setzen: auf dem Papier jedenfalls. Ich war noch nie der Mensch, der dies auf sich sitzen  lässt. Wenn man den Kampf für den Rechtsstaat nicht aufnimmt, hat man schon verloren. Also schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an. Gleich viermal.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Es zählt zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass diese Briefe auch beantwortet werden Nicht so in Sachsen. Da werden berechtigte Belange der Bürger einfach übergangen. Selbst die Ankündigung einer Staatshaftungsklage, mit dem Ziel, den Freistaat für seine zahllosen Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards zum Schadensersatz und zur Schmerzensgeldzahlung verurteilen zu lassen, wird ignoriert. Wahrscheinlich vertraut man darauf, die Angelegenheit aussitzen zu können. Dass diese Strategie bei mir noch nie funktioniert hat, sollte man in Dresden eigentlich wissen.

Nun ist sie fertig, die Schadensersatzklage gegen den Freistaat Sachsen.

Staatshaftungsklage gegen den Freistaat Sachsen

Ich hätte mir die Klage gern erspart. Aber ein hybrider Rechtsstaat reagiert nun einmal auf die Belange seiner Bürger nicht. Und so kann man die Existenz vernichtende Vorgehensweise des Freistaates sicherlich nicht stehen lassen.

Sachsen und kein Ende 2

Mein Kampf mit dem Freistaat Sachsen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards steht vor einem weiteren Höhepunkt. Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie der Freistaat in der Vergangenheit immer wieder versuchte, mich über die BILD-Zeitung unmöglich zu machen. Bereits die Wahl dieser Zeitschrift für die Verbreitung dieser Falschmeldungen spricht für sich. An einer seriösen Berichterstattung ist der Freistaat Sachsen nicht interessiert. Eine derartige Auseinandersetzung kann er nicht wagen.

siehe hierzu

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Nachdem ich Ende der 90er Jahre mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt hatte, schlug dieser immer wieder zurück und warf mir die unterschiedlichsten Straftaten vor. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, ein anderes Mal soll ich Mandanten in hohem Maße geschädigt haben.

Dass es bis heute keine einzige Verurteilung gibt und mein Bundeszentralregisterauszug immer noch blütenrein ist, spricht dagegen eine klare Sprache. Nur ist der Freistaat Sachsen genauso wenig wie die von ihm immer wieder eingeschaltete BILD-Zeitung bereit, hierüber zu unterrichten.

Nach der letzten öffentlichen Verleumdung, die auf die Leipziger Staatsanwältin Zimmermann zurückgeht,

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

schrieb ich mehrfach den sächsischen Justizminister Gemkow an. In meinen Briefen machte ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend, da die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig mich in besonders schwerwiegender Weise in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 2 GG) verletzt. Bei ihrer Verleumdungskampagne ließen Teile der sächsischen Justiz in der Vergangenheit jeglichen rechtsstaatlichen Anstand vermissen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Aufgrund dieser Verleumdungskampagne erhielt ich bei meiner Suche nach einer erneuten Anstellung mehrere Absagen, die sich ausdrücklich auf die in der BILD publizierten Vorwürfe bezogen. Der Freistaat Sachsen ist rechtlich verpflichtet, mir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Dass die Bearbeitung meines Falles so lange dauert, verwundert dagegen nicht. Denn rechtlich ist der Sachverhalt klar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zog für Veröffentlichungen der Justiz in der Vergangenheit immer wieder enge Grenzen, die der Freistaat allerdings stets deutlich überschritten hat.

Dass die Bearbeitung dieses Falles so lange dauert, ist sicherlich auf die Strategie des Freistaates zurückzuführen, mir keinesfalls Recht geben zu wollen. Wieder einmal dürfte es nur darum gehen, eine Begründung zu finden, mit der rechtsstaatliche Bindungen abgestreift und mein Ansinnen verweigert werden kann. Das ist nun sicherlich deutlich schwieriger, daher nimmt die Bearbeitung auch so viel Zeit in Anspruch.

Ein Bundesland, das die Belange seiner Bürger ebenso ernst nimmt wie die bestehenden rechtlichen Grenzen, hätte längst eingelenkt. Dies erwarte ich im Fall des Freistaates Sachsen allerdings nicht. Daher nutzte ich in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, meine Klage niederzuschreiben, in der ich die Rechtsverletzungen seit 2006 eingehend erörtere. Bei dem Freistaat Sachsen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der nun zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Dass er sich offensichtlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt, stellt eine weitere Bankrotterklärung dar.

Sachsen und kein Ende

Wie perfide die Politik von Teilen der sächsischen Politik ist musste ich sofort am eigenen Leibe erfahren. Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt wieder in meine frühere Heimat verlagert und mich dort auf die Arbeitssuche gemacht. Von zwei Unternehmen erhielt ich dabei eine Einstellungszusage. Ich war mehr als erfreut, dass damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Gerade in meinem Alter ist es nicht einfach, überhaupt einen neuen Job zu finden, da die Einstellungspolitik der Unternehmen für Leute ab dem 50. Lebensjahr sehr zurückhaltend ist.

Bei mir stellt sich die Arbeitssuche jedoch als deutlich schwieriger heraus. Denn die sächsische Justiz hatte in den vergangenen 20 Jahren ständig unwahre Artikel in der Boulevardpresse publiziert. Damit rächte sie sich an mir für mehrere hundert Gerichtsverfahren, die ich erfolgreich gegen sie als Anwalt geführt hatte. Da blieb den Staatsbediensteten in den schwarzen Roben nur die Verleumdung als Antwort.

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Von zwei Unternehmen erhielt ich nun eine Absage. Beide bezogen sich auf die negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, die „Zweifel an meiner persönlichen Eignung“ entstehen lassen. In einem Fall hatte ich sogar einen Anstellungsvertrag unterzeichnet, stand vor einer interessanten Beschäftigung mit einem soliden Gehalt. Damit hätte endlich einmal eine Perspektive bestanden.

Derartige Glücksgefühle lässt der Freistaat Sachsen natürlich nicht aufkommen. Sein Ziel liegt nicht nur in der psychischen, sondern auch der physischen Vernichtung seiner Gegner. Dazu bedient man sich der weißen Folter, so auch kürzlich in meinem Fall.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Ich war noch nie gut darin, staatliches Unrecht hinzunehmen. Die Vorgehensweise der sächsischen Justiz erfüllt die Voraussetzungen für eine sog. Staatshaftungsklage, die gegen den Freistaat Sachsen gerichtet sein wird. Eine entsprechende Mitteilung ließ ich bereits dem sächsischen Justizminister Gemkow zukommen, ohne dass bislang eine Reaktion seinerseits vorliegt.

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Da ich zwischenzeitlich meine Schadensersatzansprüche beziffern kann, machte ich diese nun in einem weiteren Brief an den sächsischen Justizminister geltend.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen wegen Staatshaftung

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider liegt mir bislang keine Reaktion auf mein Schreiben vom 11.06.2018 vor. Dort hatte ich angekündigt, im Wege der Staatshaftungsklage eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung über den Umgang der sächsischen Justiz mit meiner Person herbeizuführen. Sollte ein Einlenken des Freistaates nicht zu verzeichnen sein, so würde ich gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Es geht mir um nichts Geringeres als um die Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Zwischenzeitlich lässt sich der eingetretene Schaden auch beziffern:

In den vergangenen Wochen hatte ich mich unter anderem bei dem Pharmaunternehmen Aenova in Starnberg sowie dem Helmholtz-Zentrum in Oberschleißheim beworben. Meine Bewerbung sowie die Vorstellungsgespräche stießen auf eine positive Resonanz. Im ersteren Fall erhielt ich eine Einstellungszusage, im letzteren Fall unterzeichnete ich sogar einen Arbeitsvertrag. Das Helmholtz-Zentrum wollte mich ab dem heutigen Tag als Referent Arbeitsrecht/Grundsatzfragen in der Entgeltgruppe 14, Stufe 5, beschäftigen. Jährlich hätte ich dabei 72.309,00 € verdient. Aenova bot mir dagegen einen Teilzeitjob (50%) mit einer Vergütung in Höhe von 47.500,00 € an.

Zu meinem Leidwesen wurde ich jedoch unmittelbar vor Arbeitsbeginn von beiden Unternehmen gegoogelt. Hierbei stießen beide Unternehmen auf die Artikel im Internet, welche die sächsische Justiz, allen voran das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig mittels ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfreudigkeit veranlasst hatte. Beide Unternehmen sahen danach von einer Beschäftigung ab. Ihre Absagen erhalten einen klaren Bezug auf die Berichterstattung im Internet. Die entsprechenden Absagen erhalten Sie in der Anlage.

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen sich zurückhaltend äußern. Bei Äußerungen gegenüber der Presse müssen sie abwägen, ob überhaupt ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Bereits dies ist in meinem Fall zu verneinen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Vorwürfe völlig einseitig und überwiegend unzutreffend waren. Gleiches gilt – im Fall der Staatsanwaltschaft Leipzig – im Hinblick auf die Tatsache, dass die vermeintlichen Vorwürfe bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen und zwischenzeitlich wohl auch verjährt sind. An derartigen Vorwürfen besteht natürlich kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Was jedoch die oben genannten Vertreter der sächsischen Justiz vollständig übersehen haben, ist die Tatsache, dass ich gegenüber diesen Vorwürfen nicht rechtslos gestellt bin. Denn gegen eine Publikation spricht eindeutig mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG, welches in meinem Fall eine Veröffentlichung kategorisch ausschließt.

Untermauern lässt sich dies aufgrund der Auswirkungen einer derartigen Berichterstattung auf meine Person sowie meinen beruflichen Werdegang. Es entspricht heute gängiger Praxis, dass künftige Mitarbeiter vor einer möglichen Einstellung gegoogelt werden. Natürlich wissen dies auch das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dennoch waren ihnen die Auswirkungen ihres Handelns völlig egal. Eine derartige Haltung verdient bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen keinerlei Schutz.

Diese Vorgehensweise löst natürlich auch Schmerzensgeldansprüche meinerseits aus. Es handelt sich um eine besonders perfide Form der weißen Folter. Da ich ohnehin aufgrund meiner nun seit 20 Jahren andauernden Verfolgung durch die sächsische Justiz psychisch sehr stark vorbelastet bin – auch dies stellt aufgrund der vorliegenden Gutachten kein Novum dar – belasten mich Absagen künftiger Arbeitgeber und die daraus folgende Perspektivlosigkeit für mein weiteres Berufsleben besonders schwer.

Es mag sein dass eine gewisse Verärgerung über meinen Internetblog http://www.der-hybride-rechtsstaat.blog besteht. Die Verantwortung hierfür weise ich jedoch von mir. Mir blieb aufgrund der Informationsfreudigkeit der sächsischen Justiz gar keine andere Wahl, als die fraglichen Ereignisse ebenfalls im Internet richtig zu stellen. Der Grund liegt jeweils in einer vorausgegangenen Berichterstattung in den Medien. Ohne diese wäre meine Suche nach einer Beschäftigung heute nicht aussichtslos. Im Gegenteil, aufgrund meiner Qualifikation hätte ich längst eine passende Stelle gefunden. Damit war die Informationspolitik der sächsischen Justiz jedenfalls ursächlich für den später eingetretenen Schaden.

Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, sich mit diesen Tatsachen eingehend auseinanderzusetzen. Da ich jedoch nicht mit einem Einlenken des Freistaates Sachsen rechne, bleibt mir wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als in den kommenden Wochen Staatshaftungsklage zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Ein guter Beitrag über die Ermittlungsmethoden der sächsischen Justiz, vor allem darüber, wie „unliebsame Personen“ verfolgt und kaltgestellt werden. Ein weiteres Beispiel für den hybriden sächsischen Rechtsstaat in einem seit mehr als 10 Jahren andauernden Skandal. Eine solide Aufarbeitung hat bis heute nicht stattgefunden. Stattdessen hat der Freistaat Sachsen in großem Umfang Existenzen vernichtet.

https://www.mdr.de/investigativ/sachsensumpf-prozess-106.html

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