Finanzamt Saarlouis rudert teilweise zurück

Es gibt Schreiben, die muss man gleich mehrfach lesen, sonst glaubt man sie nicht. Längst frage ich mich, ob der Kampf um den Rechtsstaat überhaupt noch Sinn macht. Er ist zu kompliziert, es gibt viel zu viele Rückschläge. Der emotionale Aufwand, den man betreiben muss, um sich staatlicher Willkür zu entziehen, ist gewaltig.

Am 29.03.2017 hatte mir das Finanzamt Saarlouis einen Haftungsbescheid zugestellt. Darin nahm man mich für Körperschaftssteuern, welche die IBO UG betreffen, in Anspruch.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Die Geschichte ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die IBO UG war an zwei Biogasgesellschaften beteiligt und sollte Steuern auf Einkünfte zahlen. Soweit so gut: Nur hatte mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen in meiner Meinung nach klar betrügerischer Absicht diese Einkünfte nie an die IBO UG gezahlt. Trotzdem sollte diese Steuern an das Finanzamt entrichten.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Gegen Lap Kristiansen ermittelt nach anfänglicher massiver Unlust die Staatsanwaltschaft Leipzig, u. a. wegen Betrugs, Veruntreuung, Beleidigung und Insolvenzverschleppung. Vorausgegangen waren auch hier Jahre der Untätigkeit. Seit Anfang 2008, also von Anfang an unterschlug Kristiansen die Einnahmen der Biogasgesellschaften und steckte sie in die eigene Tasche. Er vertraute darauf, die Angelegenheit werde aufgrund des komplizierten deutschen Justizsystems nie aufgearbeitet und er demzufolge auch nicht zur Rechenschaft gezogen.

In den vergangenen Jahren stellte ich diesen Sachverhalt mehrfach gegenüber dem Finanzamt Saarlouis bzw. der dortigen Sachbearbeiterin Uhde klar, ohne Gehör zu finden. Immer wieder behauptete diese, die IBO UG habe andere Gläubiger vorrangig befriedigt, und das, obwohl nachweislich keine Gelder an die IBO UG geflossen waren. Damit schied eine bevorzugte Behandlung anderer Gläubiger aus.

Am heutigen Tage informierte mich das Finanzamt schließlich darüber, der gegen mich ergangene Haftungsbescheid vom 19.3.2017 werde aufgehoben. Die Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Während des Einspruchsverfahrens wurde Ihr Internetblog bekannt, aus dem sich neue Erkenntnisse ergeben haben, insbesondere durch das Urteil des Landgerichts Leipzig. Daraus geht hervor, dass von den Beteiligungsfirmen tatsächlich keine Zahlungen an die IBO International Business Operation UG geflossen sind, was bis dato aufgrund Ihrer mangelnden Mitwirkung nicht belegt worden war.“

Rücknahme Haftungsbescheid vom 4.12.2017

Sicherlich ist Papier geduldig. An meiner Zuarbeit hatte es jedoch nie gefehlt. Gleich mehrfach wandte ich mich in den vergangenen 16 Monaten an die Sachbearbeiterin Uhde. Weil diese meine Ausführungen ignorierte schaltete ich schließlich den Leiter des Finanzamtes Saarlouis und schließlich den saarländischen Finanzminister ein und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen.

Schreiben an das Finanzamt Saarlouis vom 12.7.2017

Schreiben an den Amtsleiter des Finanzamts Saarlouis vom 21.10.2017

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Der eingetretene Schaden ist allerdings irreparabel. Denn das Finanzamt Saarlouis hatte über das Vermögen der IBO UG im vergangenen Jahr bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Nach derzeitiger Aktenlage hätte dieser Antrag nie erfolgen dürfen.

Eigentlich ist der gesamte Vorgang nur noch peinlich. Er belegt die offenkundige Willkür, mit der man als Bürger dieses Landes von staatlichen Behörden behandelt wird. Muss man nun sogar einen Internetblog schreiben, um Gehör zu finden? Jedenfalls das Finanzamt Saarlouis scheint dieser Auffassung zuzuneigen.

Nun verzichtet das Finanzamt darauf, mich persönlich haftbar zu machen. Dumm nur, dass hier nach wie vor unterschiedliches Recht gilt. Meine Schwester Charlotte soll trotzdem die rechtswidrigen Steuern begleichen. Dabei ist der Sachverhalt bei ihr absolut identisch. Zu verantworten hat dies jedenfalls wiederum die Sachbearbeiterin Uhde.

Ich kann bei dieser Form der Willkür nur den Kopf schütteln. Wie soll der Bürger zu seinem Recht kommen, wenn derart dreist mit ihm umgesprungen wird. Es verwundert daher auch nicht, wenn viele einfach aufgeben und ihren persönlichen Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze beenden. Eindeutig hat sich unsere Staatsgewalt meilenweit davon entfernt, dem Bürger zu diesen.

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers

Die Arbeiten an der Fertigstellung meines Tagebuchs gehen zügig voran. In wenigen Wochen möchte ich es publizieren und damit eine öffentliche Diskussion über den von unserer herrschenden Kaste praktizierte Version des hybriden Rechtsstaates ermöglichen.

Vorab schon einmal für den geneigten Leser die Einleitung:

Jahrzehnte der Demokratie haben bei vielen die Wach-samkeit gegenüber Propaganda einschläfern lassen. Wir misstrauen zwar generell Politikern sowie Journalisten, trauen ihnen viele Lügen zu und berichten ausführlich über jeden Missstand bei uns. Aber gleichzeitig durchschauen wir es nicht, wenn die Lüge die Norm ist und Missstände die Regel sind. Dass jemand konsequent Recht bricht, Nachrichten und Sprache systematisch zur Manipulation nutzt und das Gegenteil von dem sagt, was er denkt und tut, können wir uns nicht vorstellen und deshalb auch nicht glauben.

Boris Reitschuster

Prolog

Dieses Buch zu schreiben fällt mir auch nach Jahren noch schwer. „Nichts ist wie es scheint“, formuliert Al Pacino treffend in dem Film „Der Einsatz“ und weist damit drastisch auf die Diskrepanz zwischen persönlicher Überzeugung und Wirklichkeit hin. Seine Worte beschreiben meine Erlebnisse am besten. Es geht um nicht erfüllte Hoffnungen, um den Traum vom Rechtsstaat.

Rückblickend gab es in meinem Leben zu viele schlechte Entscheidungen. Dabei sticht eine besonders heraus: Anfang 1993 wählte ich für meinen Berufsstart Leipzig. Ich glaubte gut vorbereitet zu sein. Immerhin hatte ich zwei juristische Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen. Das Justizsystem war meine Heimat. In meiner Doktorarbeit befasste ich mich auf mehr als 100 Seiten mit dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip. Ich wusste, welcher rechtliche Rahmen für die Inhaber der Staatsgewalt gilt, und wo sie ihre Grenzen überschreiten. Ich kannte meine Rechte. Oder etwa nicht? Damals fühlte ich mich vor staatlicher Willkür sicher.

Hierin lag meine größte Fehleinschätzung. Es ist eine Sache, Inhalt und Reichweite des Rechtsstaatsprinzips in einer Doktorarbeit herauszuarbeiten. Mein grundlegender Irrtum lag jedoch in der Annahme, die Justiz werde diesen Verfassungsgrundsatz so interpretieren wie viele etablierte Verfassungsrechtler dies taten. Ungünstiger hätte meine Ausgangslage daher nicht sein können.

Die gelebte Praxis entfernt sich von der Theorie jedoch durch den Faktor Mensch. Es war ein Irrglaube anzunehmen, Andere würden zu denselben Schlussfolgerungen gelangen wie ich oder rechtsstaatliche Bindungen respektieren. Womit ich allerdings nie gerechnet hatte war die Kaltschnäuzigkeit, mit der fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen wurden.

In den vergangenen 18 Jahren kämpfte ich in Sachsen an den unterschiedlichsten Fronten. Die Vertreter der öffentlichen Hand besitzen zu rechtsstaatlichen Mindeststandards allerdings ihre ganz persönliche Auffassung. Juristische Maßnahmen ordneten sich schnell dem politisch Gewollten unter. Sicherheit vor Willkür lernte ich unter diesem Primat der Politik nie kennen.

Die Krake besitzt viele Arme. In seinen Staatsanwaltschaften und Finanzämtern findet die herrschende politische Kaste eifrige Helfer. Von einem Tag auf den anderen wurde ich von der sächsischen Justiz zum Kopf einer kriminellen Vereinigung erhoben. Unter Berufung auf ein vermeintliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit fütterten meine Gegner die Boulevardpresse stets auf Neue mit ihren Vorwürfen. Man hatte mich der öffentlichen Hinrichtung preisgegeben.

Die Angriffe, derer ich mich bis heute ausgesetzt sehe, sind zu komplex um sie mit Zufällen zu erklären. Dem Vorgehen fehlen nämlich weder Strategie noch Steuerung. Derartige Zufälle sind nach jeder Wahrscheinlichkeitsrechnung ausgeschlossen. Am Ende handelt es sich auch um einen politisch motivierten Justizskandal.

Dass es so einfach ist, in die Fänge der Justiz zu geraten, lag außerhalb meiner Vorstellung. Dass es unmöglich ist, sich aus diesen Fängen wieder zu befreien, ebenso. Hat man sich einmal die Aufmerksamkeit des Establishments verdient, führt dies zu einem eheähnlichen Verhältnis, das ewig hält. Scheidung ausgeschlossen.

Meine Erlebnisse sprengen alles, was ich für möglich hielt. In Sachsen blühen nicht die Land-, sondern die Seilschaften. Von Machtoptionen wird erbarmungslos Gebrauch gemacht. Vor allem eins musste ich feststellen: Der Freistaat Sachsen besitzt ein exzellentes Gedächtnis.

Meine Ausführungen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen. Mein Schicksal sehe ich als Reaktion auf meine Arbeit als Aufbauhelfer. Ob dieses verallgemeinert werden kann, habe ich nicht zu entscheiden. Dies möge der geneigte Leser tun. Es gilt für mich allerdings, Missstände aufzuzeigen, sie zu thematisieren und damit den Raum frei zu machen für eine öffentliche Diskussion.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Montag, der 14.08.2017

Ein halbes Jahr benötigte das Insolvenzgericht Leipzig, um das Verfahren zu meiner Restschuldbefreiung einzuleiten. Der Zeitraum von sechs Jahren, in dem ich mein oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen abtreten muss, war längst verstrichen. Eigentlich hätte dieses Verfahren schon am 22.2.2017 beginnen müssen. Es wurde jedoch bislang vom Insolvenzgericht hinausgezögert, mit entsprechenden einschneidenden Folgen für mich. Nun ging mir endlich die Mitteilung des Insolvenzgerichts zu, dass das Verfahren beginnen könne.

Schreiben des Insolvenzgerichts Leipzig vom 14.08.2017 – Beginn der Anhörung zur Restschuldbefreiung

Anlass zur Hoffnung besteht jedoch nicht. Denn bereits in der Vergangenheit gab es massive Auseinandersetzungen zwischen mir und dem Insolvenzverwalter hinsichtlich derjenigen insolvenzrechtlichen Regelungen, die meinem Schutz dienen.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Auch hatte mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch mehrfach eine Verletzung meiner Kooperationspflichten gerügt. Allerdings wusste er, dass ich aufgrund meiner schweren psychischen Erkrankung kaum handlungsfähig war.

Hinzu kommt, dass das Insolvenzgericht Leipzig schon frühzeitig seine Befangenheit mir gegenüber zeigte. Bereits vor Einleitung des Verfahrens zur Gewährung der Restschuldbefreiung zweifelte es dessen erfolgreichen Ausgang an. Damit bestätigte es meine sechs Jahre zuvor bereits geäußerte Auffassung, dass man mir die Restschuldbefreiung nie gewähren wird. Nach meiner Meinung würde man sich bei Gericht unbeliebt machen, wenn man mir die Restschuldbefreiung gewährt. Hier gibt es eindeutig politische Zwänge.

siehe hierzu auch:

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Finanzamt Saarlouis: Offener Brief an den saarländischen Finanzminister Toscani

Dienstag, den 21.11.2017

Mehrfach hatte ich über die Praxis des Finanzamtes Saarlouis berichtet, Körperschaftssteuern gegen Privatpersonen geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dort, wo Gewinne nie entstanden sind.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Nun wandte ich mich persönlich an den saarländischen Finanzminister Toscani und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen. Hier der Brief im Wortlaut:

Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis, Dienstaufsichtsbeschwerde, Niederschlagung von Steuerforderungen

Sehr geehrter Minister Toscani,

leider muss ich Ihre Zeit für ein persönliches Anliegen in Anspruch nehmen. In der Sache geht es um einen Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis gegen meine Schwester Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn sowie gegen mich. Ich bitte Sie, diese Steuerforderung niederzuschlagen, da die Steuerforderung künstlich konstruiert wurde, eine unbillige Härte darstellt und unsere Existenz gefährdet.

Hintergrund des Haftungsbescheids ist folgender:

In den Jahren 2009 und 2010 war die IBO UG, deren Liquidator ich bin, an zwei Biogasgesellschaften beteiligt. Deren ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen, gegen den die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen diverser Betrugsdelikte und anderer Straftaten umfangreiche Ermittlungen durchführt, schloss die IBO UG am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus und zog deren Anteile entschädigungslos ein. Die Einziehungsgründe hatte er – wie eine spätere Beweisaufnahme vor dem OLG Dresden ergab – frei erfunden.

Aufgrund von in diesen Jahren eingereichten Steuererklärungen wurde die IBO UG trotz des Ausschlusses aus den Gesellschaften zu umfangreichen Körperschaftssteuerzahlungen herangezogen. Diese belaufen sich derzeit auf etwa 22 T€. Obwohl Lap Kristiansen entsprechende, auf das Beteiligungsverhältnis der IBO UG entfallende Gewinne deklariert hatte, wurden diese nie an die IBO UG ausgezahlt. Die IBO UG sollte daher Steuern auf Einnahmen bezahlen, die ihr nie zugeflossen waren. Lap Kristiansen steckte diese Gewinne in seine eigene Tasche. Wahrscheinlich verfolgte er mit dieser Praxis den Plan, die IBO UG in die Insolvenz zu treiben.

Seit den März 2010 verfügte die IBO UG über keinerlei Einnahmen mehr. Die Steuerfestsetzung des Finanzamtes Saarlouis erfolgte einige Jahre später. Jedenfalls existierten keine Mittel, aus denen die Steuerforderung beglichen werden konnte.

Nachdem die Beitreibung der Körperschaftssteuern bei der IBO UG scheiterte, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen deren „Vermögen“ einen Insolvenzantrag. Dieser wurde nach einigen Monaten mangels Masse abgelehnt. Damit war endgültig klar, dass die IBO UG keine Zahlungen leisten konnte. Zuvor hatte der Unterzeichner in zahlreichen Telefonaten mit Vertretern des Finanzamtes Saarlouis ergebnislos versucht, die Insolvenz des Unternehmens abzuwenden.

Wer nun jedoch geglaubt hat, das Finanzamt Saarlouis würde sich mit der Vernichtung der IBO UG zufriedengeben, sieht sich getäuscht. Denn das Finanzamt Saarlouis legte nach. Dabei spielte es auch keine Rolle, dass Steuern für Gewinne erhoben worden waren, die nie zur Auszahlung kamen. Nun erließ das Finanzamt Saarlouis gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid und leitete die Zwangsvollstreckung ein. Daher sollen meine Schwester und ich nunmehr für Steuern eines Unternehmens, der IBO UG, aufkommen, obwohl dieses Unternehmen niemals Gewinne erzielt hat.

Die im Haftungsbescheid enthaltene Begründung ist abenteuerlich und stellt jegliche rechtsstaatlichen Gepflogenheiten auf den Kopf. Meine Schwester und ich – so das Finanzamt Saarlouis in seiner spezifischen Sichtweise – sollen andere Gläubiger bevorzugt haben, womit die Zahlung der Steuern vereitelt wurde. Man setzt sich in dieser Begründung in keinster Weise mit dem Sachverhalt auseinander, sondern wiederholt wie eine tibetanische Gebetsmühle Textbausteine. Offensichtlich ist der Steuerbürger eine dem Sachverhalt angemessene Begründung nicht wert, insbesondere dort, wo es inzwischen um seine persönliche Existenz geht.

Da die IBO UG jedoch seit März 2010 über keinerlei Einnahmen mehr verfügte, konnte sie die ab 2012 festgesetzten Steuern nicht bezahlen. Eine irgendwie gelagerte Bevorzugung anderer Gläubiger kann es daher nicht gegeben haben. Zu diesem Zeitpunkt lag der einzige Zweck des Unternehmens darin, gegen den ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen einen – derzeit beim Oberlandesgericht Dresden anhängigen – Rechtsstreit zu führen, und die Zahlungsansprüche der Gesellschaft durchzusetzen.

Diesen Sachverhalt habe ich gegenüber dem Finanzamt Saarlouis nicht nur telefonisch, sondern auch mehrfach schriftlich dargestellt. Auch ein Vorstellig werden beim Leiter des Finanzamtes Saarlouis brachte kein Ergebnis. Man blieb bei der in keiner Weise haltbaren Begründung, andere Gläubiger seien von meiner Schwester und mir bevorzugt worden. Obwohl dem Finanzamt Saarlouis hierzu die Darlegungslast obliegt, sucht man belastbare Tatsachen vergeblich. Woher sollten diese bei dieser Ausgangslage auch kommen?

Als besonders unschön empfand ich es, dass das Finanzamt Saarlouis dann auch noch gegen den Unterzeichner Strafanzeige erstattete. Es wirft mir vor, als faktischer Geschäftsführer der IBO UG, der ich nie war, Insolvenzstraftaten begangen zu haben. Dies jedenfalls geht aus einer Ladung der Kripo Offenbach hervor. So sieht man also das Verhältnis zwischen dem Finanzamt und seinen Bürgern: Wer frei erfundene und entsprechend festgesetzte Steuern des Finanzamtes nicht begleichen kann, wird sogar mit der strafrechtlichen Keule verfolgt. All dies erinnert doch stark an die dunkelsten Kapitel der Lehnsherrschaft, also einer Zeit, wo man für den Fall der Nichtzahlung von Steuern ins Gefängnis geworfen werden konnte. Die Sichtweise des Finanzamtes Saarlouis verrät daher zumindest einen historischen Scharfsinn.

Der nächste Schritt des Finanzamtes Saarlouis dürfte nun darin liegen, Insolvenzanträge gegen das Vermögen meiner Schwester, einer Rentnerin, und mich, einem Erwerbsunfähigen, einzureichen und damit die Lebensgrundlage zu vernichten. Dass das Finanzamt Saarlouis diesen Weg beschreitet, steht für mich außer Frage, zumal es bereits gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag eingereicht hat.

Der Sachverhalt belegt eindeutig, dass im Finanzamt Saarlouis Einiges falsch läuft. Am Ende spielt es keine Rolle, ob die dortigen Prozessabläufe falsch sind oder einige Mitarbeiter der Schulung bedürfen. Der Nachholbedarf erstreckt sich auf alle Abteilungen bis hin zum Leiter des Finanzamtes Saarlouis.

Gegen die auf Seiten des Finanzamtes beteiligten Personen bitte ich, im Wege der Dienstaufsicht zu ermitteln. Im Übrigen ersuche ich höflichst um Niederschlagung der festgesetzten Steuern und Aufhebung der gegen meine Schwester und mich ergangenen Haftungsbescheide.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Dienstag, den 21.11.2017

Heute platzte mir mal wieder der Kragen. Im Zentrum des rechtsstaatswidrigen Geschehens steht wieder einmal das Finanzamt Saarlouis. Dieses hatte gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid erlassen, in welchem es Körperschaftssteuern verlangte, die zuvor von ihm gegen ein Unternehmen (IBO UG) festgesetzt worden waren. Nur hatte das Unternehmen nie Gewinne erzielt, denn diese wurden von einem ehemaligen Geschäftspartner, Lap Kristiansen, unterschlagen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Bereits die IBO UG, die von Lap Kristiansen um ihre Gewinne geprellt worden war, sollte diese versteuern. Weil das nicht möglich war, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG Insolvenzantrag. Da auch dies nicht zur Zahlung von Steuern für nicht geflossene Gewinne führte, wurden meine Schwester und ich mit einem Haftungsbescheid persönlich herangezogen. Bei Unternehmen ist dieser Haftungsdurchgriff auf die Geschäftsführer eigentlich ausgeschlossen. Nicht so für das Finanzamt Saarlouis.

Weil sich das Finanzamt Saarlouis hiermit nicht zufriedengab, erstattete es auch noch gegen mich Strafanzeige. Ich soll als „faktischer Geschäftsführer“ Insolvenzstraftaten begangen haben.

Finanzamt Saarlouis stellt Strafantrag

Nun reichte es mir. Ich schrieb den saarländischen Finanzminister Toscani an und forderte diesen dazu auf, die vermeintlichen Steuerforderungen niederzuschlagen. Darüber hinaus reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die an dem Vorgang beteiligten Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis bis hin zum Leiter des Finanzamtaes ein.

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Mal sehen, ob es eine Reaktion gibt. Wahrscheinlich wird man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen müssen.

 

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Dienstag, der 21.11.2017

Es ist wie verhext. Wieder einmal versuche ich, dem Insolvenzgericht Leipzig eine Stellungnahme zu faxen. Diese ist wichtig, denn immerhin geht es darin um meine Restschuldbefreiung. Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte sich schriftlich geäußert. Obwohl mehrfach von mir beantragt, wurde mir seine Stellungnahme nicht zugeschickt. Das entspricht so ganz meiner Wahrnehmung des hybriden Rechtsstaats. Zwar besitzt jeder Bürger einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Doch wenn man nicht weis was einem vorgeworfen wird, kann man sich nicht vernünftig hierzu äußern.

Dass mir die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zugeschickt wird entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese sind in den Art. 20 und 103 des Grundgesetzes verankert. Leider orientiert sich das Leipziger Insolvenzgericht daran nicht. Meine Rüge, die ich vorab per Telefax übermitteln will, lässt sich nicht übertragen – mal wieder. Per Telefax ist das Insolvenzgericht leider nicht erreichbar. So bleibt mir nur der Postweg.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Dienstag, der 21.11.2017

Wenn man nicht selbst betroffen wäre könnte man glauben, dass es sich hier um einen spannenden Thriller handelt. Die Wirklichkeit schreibt wohl noch die besten Geschichten. Nur kann man über diese Realität nicht lachen, denn sie belegt Rechtsbeugung auf höchsten Niveau.

Am 24.11.2010 hatte ich einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Insolvenzgericht Leipzig bestritt jedoch stets, diesen Antrag erhalten zu haben. Trotz mehrfacher Rückfragen, einer Petition zum sächsischen Landtag, einem Brief an den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie diverser Dienstaufsichtsbeschwerden, in denen ich mich hierüber beschwerte, gab es keine Änderung. Mein Antrag sollte verschollen bleiben; nach meiner Ansicht war dies politisch gewollt.

Lediglich durch einen Zufall gelangte ich im Juni 2015 dann in den Besitz meines Antrags, der eindeutig den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug (25.11.2010). Damit war seine Existenz nicht mehr zu leugnen. Dennoch blieb er fünf Jahre lang verschollen.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Man könnte das Ganze „absolut unerhört“ nennen. Dies wäre jedoch glatt untertrieben. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Bankrotterklärung des hybriden Rechtsstaates.

Jegliche Fassung verliert man, wenn man sich in diesem Zusammenhang die gerichtliche Verfügung des Richters am Amtsgericht Leipzig Hock genauer durchliest.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dieser hatte geschrieben:

Allerdings ist dem Vorgang … zu entnehmen, dass der Abteilungsleiter der Abteilung Insolvenzen und Zwangsvollstreckung des Amtsgericht Leipzig, Herr wauRiAG Dr. Büttner Ende 2012, Anfang 2013 das Vorliegen des weiteren Antrags des Schuldners auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 … festgestellt haben muss. Sonst hätte er dies in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013, mit welchem er dem Präsidenten des Amtsgericht für dessen Stellungnahme an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden vom selben Tag Zuarbeit leistete, nicht ausdrücklich erwähnen können.

Mein Antrag auf Gewährung war daher von Anfang an bekannt. Nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Büttner, sondern auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden kannte ihn. Zugegeben sind letztere politische Ämter.

Man wollte meinen Antrag nicht finden. Er wurde vom Insolvenzgericht Leipzig unterschlagen. Das Ergebnis, ich sollte keine Restschuldbefreiung erhalten, war politisch gewollt. Und die Mittel des hybriden Rechtsstaats reichen aus, um dieses Ziel zu erreichen.

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Anfang Januar 2011 stand ich vor den Scherben meiner Tätigkeit in Leipzig. 18 Jahre waren vergangen. Ich kam als Aufbauhelfer nach Sachsen, wo ich meinen Beitrag zum Aufbau Ost leisten wollte. Es war die Zeit, als der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl blühende Landschaften in den neuen Bundesländern versprach. Ich wollte Teil dieser Entwicklung sein, die so optimistisch begonnen hatte.

Als Arbeitsrechtler hatte ich mir einen Namen gemacht. Politisch war ich als Kreisvorsitzender der FDP Leipzig bei mehreren Wahlkämpfen, vor allem aber bei der Oberbürgermeisterwahl 2005 gegen Wolfgang Tiefensee von der SPD, den ich sehr schätze, in Erscheinung getreten. Auch als Investor hatte ich mich betätigt und meine Ersparnisse in Immobilien und Biogasgesellschaften gesteckt.

Dies alles trug jedoch nicht zu stabilen Verhältnissen bei. Vielmehr lernte ich etwas kennen, was immer mehr zu meinem täglichen Begleiter wurde und meine Tätigkeit stark beeinträchtigte. Das waren abgrundtiefer Neid und ebensolche Diffamierung.

Meine Kämpfe hatten meine Gesundheit zerstört. Seit mehreren Jahren schon litt ich unter starken Depressionen, die meine anwaltliche Arbeit fast vollständig zum Erliegen brachten. Nur noch selten war ich in der Lage, zu arbeiten. Zwei Selbstmordversuche hatte ich unternommen.

Zum Jahreswechsel verschlechterte sich mein Gesundheitszustand weiter. Ich entschied mich dazu, Sachsen den Rücken zu kehren und zog am 13.01.2011 nach Ingolstadt. Ich hätte nicht länger in Leipzig überlebt, das war mir zwischenzeitlich klar geworden.

Damit war meine Tätigkeit als Aufbauhelfer beendet. Abgeschlossen hatte ich jedoch mit der Vielzahl meiner Niederlagen noch lange nicht. Diese sollten meine Psyche auch weiterhin stark belasten und eine Genesung verhindern. Zum Zeitpunkt meines Umzugs stand mein Kampf ums Rechtsstaatsprinzip jedoch immer noch in den Startlöchern. Es sollte noch Jahre so weitergehen. Denn die deutsche Justiz vergisst einen unbequemen Zeitgenossen nicht. Es ist vielmehr so als stünde man auf einer schwarzen Liste, die von jedem mit Machtbefugnissen eingesehen werden kann. Man gab mich zum Abschuss frei. Das Zeil war meine vollständige physische und psychische Vernichtung.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards zehrte an meinen ohnehin kaum vorhandenen Kräften. Die Flut von Nackenschlägen hatte meine Psyche längst aus dem Gleichgewicht gebracht. Immer wieder stellte ich mir die Sinnfrage. Wer lag hier eigentlich falsch? Ich oder die Justiz? Konnte es sein, dass all das, was ich über das Rechtsstaatsprinzip wusste, einfach falsch war? Immer wieder ging mir diese Frage durch den Kopf. Sie stellt sich mir auch heute noch, da die herrschende Kaste in der Bundesrepublik die Mär vom Rechtsstaatsprinzip dazu missbraucht, den Bürger zu beruhigen und ihn in einer vermeintlichen Sicherheit zu wiegen.

Nein, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem mein Prozesskostenhilfeantrag für meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen worden war, konnte und wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

VG Dresden14.1.2013

Wieder einmal schrieb mich mir mein Leid von der Seele herunter und legte in meiner Beschwerdeschrift dar, weshalb mir ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. So langsam stiegen jedoch meine Zweifel. Mein Verständnis des Grundgesetzes war wohl etwas völlig Anderes als das der hybriden Justiz.

Ich beschrieb eingehend, warum ich aufgrund meiner langjährigen Zahlungen in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besitze und berief mich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Verwaltungsgericht Dresden so schmerzlich ignoriert hatte.

Beschwerde vom 4.2.2013

Die Niederschrift dieser Argumente machte mir Mut. Ich konnte jedoch meine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass die sächsische Justiz eher ergebnisbezogen entschied. Man wollte mir die Berufsunfähigkeitsrente einfach nicht gewähren. Ich sollte kalt enteignet werden.

Da das Verwaltungsgericht Dresden sich weiterhin weigerte, mir in der Sache recht zu geben, wurde die Angelegenheit an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgegeben. Dieses entschied mit Beschluss vom 4.4.2013 zu meinem Gunsten.

Beschluss OVG4.4.2013

Bezeichnenderweise schloss sich das Oberverwaltungsgericht in vollem Umfang meiner rechtlichen Begründung an, die ich seit mehr als zwei Jahren gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sowie dem Verwaltungsgericht Dresden dargestellt hatte, ohne dort Gehör zu finden. Gab es nun doch so etwas wie einen Hoffungsschimmer? Jedenfalls gewährte mir das Oberverwaltungsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe. Der Kampf in der Sache konnte also beginnen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nach Einreichung meiner Klage gegen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beim Verwaltungsgericht Dresden machte ich mir natürlich Hoffnungen darauf, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen zu können. Immerhin hatte ich in meiner Klage meinen Rechtsstandpunkt plausibel begründet. Auch am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bestand kein Zweifel.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Woran sollte also meine Klage sowie der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe scheitern? Als Anstalt des öffentlichen Rechts war das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten und mir folglich auch die Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Immerhin setzten sich die Entscheider des Versorgungswerks vollständig aus Juristen zusammen. Dies alles hegte meine Hoffnung.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Mitte Januar 2013 zugestellt worden war, zog mir mal wieder schlagartig den Boden unter den Füßen weg. Das Verwaltungsgericht Dresden verweigerte mir die Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis, für meine Klage fehle die notwendige Erfolgsaussicht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente werde nur Mitgliedern des Versorgungswerks gezahlt. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München habe ich meine Mitgliedschaft verloren.

VG Dresden14.1.2013

Auch die entschädigungslose Enteignung meiner Mitgliedsbeiträge – ich hatte 16 Jahre lang Beiträge zum Versorgungswerk bezahlt und damit „Anwartschaften“ für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente begründet, hielt das Verwaltungsgericht Dresden für zulässig. Dieser Rechtsstandpunkt war in jedem Fall verfassungswidrig. Mir schien es damals, als sei die hybride sächsische Justiz immer noch im Sozialismus verhangen. Denn dort konnte man Bürger zwingen, nicht auszureisen, es sei denn, sie wollten sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche riskieren. Wer seine Anwaltszulassung nach Westdeutschland verlegt, wurde enteignet. Freizügigkeit gab es damit ebenso wenig wie die verfassungsrechtliche Berufsausübungsfreiheit. Vom Eigentumsschutz ganz zu schweigen.

Rechtsstaat sah wieder einmal anders aus.

 

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