Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Diese Peinlichkeit konnte ich dem Insolvenzgericht Leipzig nicht ersparen, denn immerhin hatte es sich selbst tief in die Angelegenheit reingeritten. Jahrelang behauptete das Insolvenzgericht, ich habe nie einen wirksamen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Immer wieder behauptete es, mein Antrag vom 24.11.2010 sei nicht existent. Peinlich war nur, dass er dann doch auftauchte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Als ich eine Kopie dieses Antrags mit Eingangsstempel des Insolvenzgerichts in den Händen hielt, veranlasste ich unverzüglich die Weiterleitung nach Leipzig und bat darum, diesen Antrag neu zu bescheiden. Gleichzeitig focht ich meinen zweiten Antrag auf Restschuldbefreiung vom 12.2.2011 wegen arglistiger Täuschung an. Diesen hatte ich nur gestellt, nachdem das Insolvenzgericht wahrheitswidrig behauptet hatte, es läge bislang kein Antrag vor.

Nun erhielt ich die Antwort vom Richter am Insolvenzgericht Hock. Und die hatte es wirklich in sich. Amtsrichter Hock räumte nun ein, dass sich mein erster Antrag von Anfang an in meiner Insolvenzakte befand. Er war also nie verloren gegangen. Offensichtlich wollte ihn das Insolvenzgericht nicht zur Kenntnis nehmen und so die Versagung der Restschuldbefreiung erzwingen.

Peinlicherweise musste er auch feststellen, dass der Richter am Insolvenzgericht Dr. Büttner die Existenz meines Antrags Ende Dezember 2012/Anfang Januar 2013 festgestellt haben muss. Denn er erwähnte diesen in seiner Stellungnahme an den Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013.

Peinlich ist ferner, dass ich sowohl in meinem Schreiben an den Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich wie auch an den Justizminister Gemkow auf diesen Antrag hingewiesen hatte. Geschehen ist dennoch nichts. Die Existenz dieses Antrags wurde stets geleugnet.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Das Ganze wirft ein mehr als sonderbares Licht auf die Politik des Insolvenzgerichts Leipzig wie auch der politischen Kaste. Mir wurde vorsätzlich das verweigert, was jedem Bürger zusteht. In Anbetracht der Tatsache, dass sich mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung von Anfang an in der Insolvenzakte befand – schließlich trug er sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts – ist ein reines Versehen oder eine Schlamperei ausgeschlossen.

Insolvenzantrag24.11.2010

Man wollte mir die Restschuldbefreiung nicht gewähren. Das war offensichtlich eine Retourkutsche für die Vielzahl der Verfahren, die ich gegen öffentliche Körperschaften in Sachsen geführt hatte.

Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nicht das Geringste zu tun.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Für mich war es ein weiterer schwerer Schlag und ich gleichzeitig um eine Lektion reicher. Die Kette meiner schlechten Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz schien sich endlos zu verlängern.

Nach langer Zeit war es mir gelungen, am 22.6.2015 eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Ich arbeitete als sog. Employee Relations Consultant bei dem schottischen Unternehmen Standard Life. Die Arbeit war anspruchsvoll und bereitete mir viel Freude. Weniger erfreulich war es dagegen, dass mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. den größten Teil meines Gehalts einforderte.

Nach den Pfändungsfreigrenzen standen mir mehr als 3000 € netto zu. Diese benötigte ich auch zur Finanzierung meines Lebens und meiner Unterhaltspflichten. Schließlich war ich neu verheiratet. Meine Ehefrau brachte ein Kind mit. Dazu kamen meine beiden eigenen Töchter, für deren Lebensunterhalt ich aufkommen musste. Mit etwa 3000 € konnte das gerade zu gehen, wobei die hohen Mietkosten in Frankfurt kräftig zu Buche schlugen.

Darüber informierte ich auch meinen Insolvenzverwalter Rüdiger B. Dieser vertrat jedoch die Auffassung, keine der Unterhaltspflichten sei zu berücksichtigen. Dies gelte insbesondere für meine Ehefrau, da diese nach seinen Informationen einer Erwerbstätigkeit nachging. Dumm daran war nur, dass sie überhaupt nicht arbeitete, sondern als ukrainische Staatsangehörige einen Integrations- und Sprachkurs besuchte.

Auch hierüber informierte ich meinen Insolvenzverwalter. Da kein Einlenken erkennbar war, beantragte ich beim Insolvenzgericht Leipzig, mir die Pfändungsfreigrenzen einzuräumen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Mindestschutz, der zudem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach abgesegnet worden war. Rüdiger B. interessierte das jedoch nicht.

Antrag mit Anlagen

Mein Insolvenzverwalter B. beantragte, mir die Pfändungsfreigrenzen abzuerkennen. Er meinte, für die Tochter meiner Ehefrau sei ich nicht unterhaltspflichtig – und das obwohl sie im gemeinsamen Haushalt wohnte und ich für sie aufkommen musste. Ferner sei meine Ehefrau erwerbstätig, was absoluter Humbug war.

Zu meiner Überraschung gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig meinem Insolvenzverwalter Recht. Auf Seite 4 seines Beschlusses kam die Rechtspflegerin Macht zu dem Ergebnis, dass das Grundeinkommen meiner Ehefrau 1.479,99 € übersteigt. Wie sie trotz der fehlenden Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau zu dieser Annahme kam, erklärte sie nicht.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auch so lassen sich Grundrechte beliebig aushebeln. Die Rechtspflegerin Macht entschied rein ergebnisorientiert. Sie wollte mir die Pfändungsfreigrenzen nicht einräumen und beförderte mich damit weit unter das Existenzminimum. Dass sie hierzu eine Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau erfinden musste, war ihr offensichtlich egal.

Rechtsstaat sieht normalerweise anders aus – nicht jedoch in Sachsen. Ich werde die Angelegenheit nun dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Mal sehen, was dieses zu der Praxis der sächsischen Justiz sagt.

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

Das Telefonat mit der Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts M. Ende Juni 2011 zählte zu den schlimmsten meines Lebens. Es offenbarte einmal mehr, in welch rechtsstaatswidriger Weise das Insolvenzgericht mit meinen persönlichen Daten umgeht. Was war geschehen?

Der Insolvenzverwalter Rüdiger B, dem ich noch wenige Wochen zuvor sämtliche von ihm geforderten Auskünfte erteilt hatte, lud mich mit neuen Fragen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ich solle, so der ungeheuerliche Vorwurf, Vermögen abgezweigt haben. Insbesondere ging es dabei um eine Rentenversicherung, die ich zur Finanzierung eines Bauvorhabens abgeschlossen hatte und die an meine Bank abgetreten wurde. B. glaubte, ich habe mir den Restwert an der Insolvenzmasse vorbei einverleibt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung war dies nicht möglich. Denn welche Bank würde bei offenen Darlehensforderungen Gelder aus einer Rentenversicherung an mich auskehren? Natürlich hätte B. den Sachverhalt auch von mir erfragen können. Dies tat er aber nicht. Seine Arbeitsweise war für mich ohnehin nur schwer zu verstehen. Stattdessen sollte ich die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Also wurde ich vom Insolvenzgericht durch die Rechtspflegerin M. geladen, allerdings über eine nicht existente Anschrift. Die Ladung ging mir also nicht einmal zu. Und irgendwie bekam die BILD Wind von der Angelegenheit. Sie erkundigte sich bei M. über den Gerichtstermin sowie den Inhalt des Antrags auf Abgabe der Offenbarungsversicherung.

Obwohl sicherlich von Seiten des Insolvenzgerichts äußerste Zurückhaltung angebracht gewesen wäre – schließlich handelte es sich bei meinem Insolvenzverfahren um ein Politikum – gab M. der BILD-Redakteurin Martina Kurtz, einer Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung, bereitwillig Auskunft. Und diese veröffentlichte am 27.6.2011 einen vernichtenden Artikel, der seitdem im Internet auf Platz 1 gerankt ist. „Richter jagen Ex-OB Kandidat Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel war eine einzige Vernichtungsaktion.

http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html

M. räumte mir gegenüber in einem wenige Tage später geführten Telefonat ein, die BILD informiert zu haben. Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise waren ihr offensichtlich egal. Sie bedeuteten für mich die absolute Existenzvernichtung. Denn jedes Unternehmen, das einen Kandidaten einstellen will, sucht vorher über ihn Informationen im Internet. Seitdem blieben mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis – und das trotz einer vorzeigbaren Qualifikation.

Ich hatte mich über diese Vorgehensweise in meinem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie in meiner Petition an den sächsischen Landtag beschwert. Dort sah man keinen Anlass zur Kritik. Aus Sicht der politischen Kaste war die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts also in Ordnung.

Dass darin eine eklatante Verletzung meines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) liegt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der hybride sächsische Rechtsstaat scheint die Verfassung ohnehin nur partiell zur Kenntnis zu nehmen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Sonntag, der 02.07.2017

Eigentlich war vom Amtsgericht Leipzig auch nichts anderes zu erwarten. Nun sind sechs Monate vergangen, seitdem das Verfahren über meine Restschuldbefreiung hätte eingeleitet werden müssen. Doch noch immer sind keinerlei Aktivitäten des Insolvenzgerichts erkennbar. Offensichtlich hat das Gericht einen Weg gefunden, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren. Das Verfahren wird einfach nicht betrieben, womit meine Schulden bestehen bleiben. Das lässt sich sicherlich auf ewig so fortsetzen.

Selbst die Einschaltung des zuständigen Abteilungsleiters des Amtsgerichts, Dr. Büttner, am 1.7.2017 änderte daran nichts. Normalerweise sollte man von einem Gericht erwarten dürfen, dass Anfragen bearbeitet werden. Dr. Büttner blieb mir diese jedoch schuldig. Er hätte nach meinem Schreiben das Verfahren eigentlich einleiten müssen. Darin ist wohl auch weiterhin nicht zu denken.

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 1.7.2017

Schon einmal trat der Abteilungsleiter am Amtsgericht Büttner negativ in Erscheinung. Es ging dabei um meinen Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der angeblich nie bei Gericht einging.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Dr. Büttner war es auch, der dann doch frühzeitig Kenntnis von diesem Antrag erlangte. Wahrscheinlich wusste er bereits vorher von meiner Antragstellung, wollte jedoch die Existenz meines Schreibens, das notwendigerweise zur Restschuldbefreiung führen würde – aus welchen Gründen auch immer – weiter verneinen. Die Folgen hieraus sind hinlänglich bekannt.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Samstag, der 01.07.2017

Das hat nun mit Rechtsstaatlichkeit wirklich nichts mehr zu tun, passt aber mal wieder in das Gesamtbild des hybriden sächsischen Rechtsstaates. Die Vorgehensweise des Insolvenzgerichts Leipzig spricht einmal mehr Bände. Dieses hat nun einen weiteren Weg gefunden, um meine Restschuldbefreiung zu verhindern. Damit werde ich wieder einmal gegenüber dem normalen Insolvenzschuldner deutlich schlechter gestellt.

Die Restschuldbefreiung wird sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass Gläubiger keine begründeten Einwendungen erheben. In meinem Fall hätte das Insolvenzgericht Leipzig die Gläubiger ab dem 21.2.2017 befragen müssen. Da waren die sechs Jahre nämlich vorbei. Bis zum heutigen Tage hat es mit der Befragung jedoch noch nicht einmal begonnen. Umso schlimmer, die zuständige Rechtspflegerin Macht lehnt diese sogar ab. Ich weiß auch nicht ob es sinnvoll ist, derartige Fragen durch eine Rechtspflegerin wie Frau Macht entscheiden zu lassen.

Schreiben des Insolvenzgerichts vom 22.6.2017

Vorausgegangen war eine Anfrage meinerseits, da ich bislang nichts über den Stand meines Restschuldbefreiungsverfahrens gehört hatte. Die Restschuldbefreiung wiederum ist für mich deshalb wichtig, weil ich ohne sie nicht in meinen früheren Beruf, den des Rechtsanwalts, zurückkehren kann. Ohne die Restschuldbefreiung fehlen die hierfür zwingend erforderlichen geordneten Vermögensverhältnisse. Und für einen anderen Beruf bin ich zwischenzeitlich zu alt. Kein Personalchef wird einen 56jährigen einstellen. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf ist somit für mich überlebenswichtig.

Nun muss ich mir vom Amtsgericht anhören, meine Akte befände sich noch beim Landgericht, da ich gegen zwei Entscheidungen des Insolvenzgerichts, u. a. wegen der Pfändungsfreigrenzen, Beschwerde eingelegt hatte. Nur wird das Beschwerdeverfahren am Landgericht seit fast 18 Monaten nicht bearbeitet. Die zuständige Richterin ist dauerhaft krank. Man war am Landgericht Leipzig bislang auch nicht in der Lage, den Fall einem anderen Richter vorzulegen.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Leipzig wird die zur Restschuldbefreiung erforderliche Befragung meiner Gläubiger erst durchgeführt, nachdem rechtskräftig über meine Beschwerde entschieden wurde. Dies wiederum kann noch Jahre dauern, denn – sollte ich vor dem Landgericht Leipzig verlieren – werde ich in jedem Fall vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Damit wird das Amtsgericht Leipzig auf nicht absehbare Zeit nicht über eine Restschuldbefreiung entscheiden. Damit versucht das Amtsgericht Leipzig auch, mich zu einer Rücknahme meiner Beschwerde und damit zu einem Verzicht auf mein Recht auf Einhaltung der Pfändungsfreigrenze zu bewegen.

Eine Rückkehr in den Anwaltsberuf ist aufgrund der Vorgehensweise des Insolvenzgerichts Leipzig ausgeschlossen. Darin liegt eine schwerwiegende Verletzung meines verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Berufsausübung. Auch rechtsstaatliche Grundsätze werden durch die Haltung des Insolvenzgerichts Leipzig verletzt. Bei der dort etablierten hybriden Rechtsstaatsausprägung scheint das jedoch keine Rolle zu spielen.

Die Angelegenheit werde ich nicht auf sich beruhen lassen. Kürzlich legte ich den Vorgang dem zuständigen Abteilungsleiter vor.

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 1.7.2017

Es bleibt abzuwarten, wie dieser darüber entscheidet. Sollte ich zeitnah kein Ergebnis erzielen, werde ich mal wieder den Gang zum sächsischen Justizminister antreten.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Es fiel wie Manna vom Himmel. Was ich nie für möglich gehalten hatte, war eingetreten. In einem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig, wo ich als Zeuge aussagen sollte, legte mir der Richter einen Auszug aus meiner Insolvenzakte vor. Es handelte sich dabei um meinen ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom November 2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht Leipzig eingegangen war. Aufgrund dieses Antrags hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung bestätigen müssen. Geht dagegen der Antrag verloren – wie angeblich in meinem Fall – so kommt eine Restschuldbefreiung nicht in Betracht. Eben dies hatte das Insolvenzgericht im Februar 2011 entschieden.

VersagungRestschuldbefreiung

Zu meiner großen Überraschung trug mein Antrag vom November 2010 auch noch den Eingangsstempel des Amtsgerichts Leipzig. Er war also rechtzeitig eingegangen, so wie ich das immer behauptet hatte. Und der Antrag befand sich auch dort, wo er hingehört, nämlich in meiner Insolvenzakte. Die Behauptung, er sei verloren gegangen, sah da schon sehr nach richterlicher Willkür aus. Sie bestätigt mich in meinem Vorwurf, wonach Teile der sächsischen Justiz eine hybride Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit besitzen.

Insolvenzantrag24.11.2010

An Zufälle glaube ich nicht. Das Insolvenzgericht Leipzig konnte meinen Antrag vom 24. November 2010 unmöglich verneinen. Es tat dies in der festen Überzeugung, dass ich die Existenz dieses Antrags nicht beweisen könne. Es handelt sich hierbei um einen absolut ungeheuerlichen Vorgang.

Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Für mich war der Anruf des Insolvenzgerichts im Januar 2011 ein ziemlicher Schock. Teilte mir das Gericht doch mit, dass ich noch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen müsse. Genau dies hatte ich zuvor bereits im November 2010 getan und den Antrag persönlich in Gegenwart einer Zeugin in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen. Nur dort soll er angeblich nie eingegangen sein.

Bereits dieser Umstand war schwer nachvollziehbar. Die Arbeit der meisten Gerichte ist akribisch. Dass Post verloren geht kommt praktisch nie vor. Nun hieß es im Januar 2011 jedenfalls, ich hätte bislang noch keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Vielleicht sollte mein erster Antrag vom November 2010 aber auch nicht zugehen.

Also füllte ich erneut die Formulare für das Insolvenzgericht aus. Zu diesen Dokumenten zählt auch eine Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Für die Dauer von sechs Jahren verbleibt mir nur das pfändungsfreie Einkommen – so jedenfalls die Theorie. Die Praxis sieht dagegen ganz anders aus.

Die Abtretungserklärung verband ich mit dem schriftlichen Hinweis, dass die Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze auf die Dauer des sechsjährigen Insolvenzverfahrens beschränkt bleibt. Nichts Anderes steht in der Insolvenzordnung. Ich berief mich also auf das Gesetz.

Schockiert musste ich später feststellen, dass das Insolvenzgericht genau dies nicht akzeptieren wollte. Es versagte mir die Restschuldbefreiung aufgrund meines Hinweises auf die Gesetzeslage. Ich war mehr als nur schockiert. Bis heute kann ich dies nicht nachvollziehen. Offensichtlich tat der hybride Rechtsstaat alles, um meine Existenz zu vernichten. Ohne eine Restschuldbefreiung war eine Rückkehr in den Anwaltsjob nach sechs Jahren ausgeschlossen. Wahrscheinlich war es genau dies, was die sächsische Justiz erreichen wollte.

AntragRestschuldbefreiung12.2.2011

VersagungRestschuldbefreiung

Jürgen Roth: Spinnennetz der Macht

Zurückblickend war er einer der ganz wenigen Menschen, die sich wirklich für meine Geschichte interessierten: Jürgen Roth, der investigativ tätige Journalist. Inzwischen hat er vielen Menschen eine Stimme verliehen.

Vor einiger Zeit erschien sein Buch „Spinnennetz der Macht“. Dieses befasst sich mit einer Vielzahl von Schicksalen, Menschen, die ihren Kampf mit dem Freistaat Sachsen teuer bezahlten. Diese bestätigen, dass der Freistaat jeweils planmäßig vorging. Betroffen waren jeweils Menschen, die ihm kritisch gegenüberstanden und die bereit waren, für ihr Recht zu kämpfen.

Der Freistaat reagierte hierauf in geradezu typischer Weise. Während er nach außen nie müde wird, seine vermeintliche Rechtsstaatlichkeit zu betonen, nutzt er diesen Deckmantel, um gegen seine Gegner vorzugehen. Dabei schreckt er auch nicht vor existenzvernichtenden Maßnahmen zurück.

Roth – Spinnennetz der Macht

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Immer wieder denke ich an mein Insolvenzeröffnungsverfahren zurück. Das Finanzamt Grimma hatte mich mit Einkommenssteuervorauszahlungen in Höhe von 80 T€ pro Quartal belegt und so meine Insolvenz Anfang 2010 herbeigeführt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt aufgrund schwerer Depressionen längst nicht mehr arbeitsfähig war und daher auch kein nachhaltiges Einkommen mehr erzielte, war ohne Bedeutung.

Wie vernichtet seinen Gegner. Der Freistaat Sachsen könnte hierüber ein Lehrbuch schreiben. Eine Möglichkeit liegt darin, Steuerforderungen zu konstruieren, Widersprüche dagegen nicht zu bearbeiten und dann einen Insolvenzantrag gegen die unliebsame Person zu stellen. In der Politik des hybriden Rechtsstaats ist dies ein probates Mittel. In meinem Fall blieb es jedoch nicht bei den konstruierten Forderungen. Dies allein reichte meinen Gegnern im Freistaat Sachsen nicht. Es ging ihnen darum, mich langfristig zu vernichten, also alles zu tun, damit ich wirtschaftlich nie wieder auf die Beine komme.

Und wie erreicht man dies? Immerhin sieht die Insolvenzordnung ja eine Restschuldbefreiung nach Ablauf von sechs Jahren vor. Und genau diese hatte ich am 24.11.2010 beim Insolvenzgericht Leipzig schriftlich beantragt. Den Antrag warf ich persönlich in Gegenwart einer Zeugin in den Briefkasten des Insolvenzgerichts ein.

Schon damals rechnete ich allerdings damit, dass die sächsische Jusitz alles tun wird, um mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Der Clou: Angeblich hatte ich den Antrag nie eingereicht. Jedenfalls ging er beim Insolvenzgericht Leipzig verloren! Es war wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Jedenfalls behauptete das Insolvenzgericht, ich habe diesen Antrag nicht gestellt.

Demzufolge forderte mich das Insolvenzgericht am 26.1.2011 auf, die Restschuldbefreiung zu beantragen, was ich am 12.2.2011 – zum zweiten Mal – erledigte, wobei ich auf meinen früheren Antrag hinwies. Das Insolvenzgericht blieb jedoch bei seiner Auffassung, dass ein früherer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht existiert.

Zu diesem Zeitpunkt war mein Misstrauen in die Sächsische Justiz riesengroß. Also stellte ich einen neuen Antrag. Darin machte ich durch einen handschriftlichen Zusatz auf die Gesetzeslage klar, dass ich für die Dauer des Insolvenzverfahrens mein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze abtrete. Ich berief mich also auf das Gesetz, das jeder Insolvenzschuldner für sich in Anspruch nehmen kann.

AntragRestschuldbefreiung12.2.2011

Man kann trefflich über Sinn und Zweck dieses handschriftlichen Zusatzes streiten. Ich hielt jedoch den Hinweis auf die Gesetzeslage für wichtig, zumal ich zu diesem Zeitpunkt mit allen möglichen, Gesetze aushebelnden Aktivitäten der sächsischen Justiz rechnete. Immerhin war ja mein früherer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im Hause des Insolvenzgerichts Leipzig verloren gegangen – oder auch nicht. Vielleicht sollte er ja auch verloren gehen.

Das Insolvenzgericht Leipzig verweigerte mir dann gerade wegen dieses handschriftlichen Zusatzes die Restschuldbefreiung. Ich durfte mich seiner Auffassung zufolge nicht auf die eindeutige Gesetzeslage berufen. Das Recht, das jedem zustand, wurde mir von der sächsischen Justiz verweigert.

VersagungRestschuldbefreiung

Und da ein Unglück nur selten allein auftritt kam es noch viel dicker: Mein Rechtsanwalt Sch., der mich gegenüber dem Insolvenzgericht vertreten hatte, legte nun das Mandat nieder. Dabei sah er es nicht einmal für notwendig an, mich hierüber zu informieren. Auch leitete er den Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig, mit dem mir die Restschuldbefreiung verweigert worden war, nicht an mich weiter. Daher wurde dieser rechtskräftig und war mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar.

der mich gegenüber dem Insolvenzgericht vertreten hatte, legte das Mandat nieder, ohne mich darüber zu informieren. Auch leitete er mir den Beschluss des InsolvenzgerichtFür seine eigenwillige Berufsauffassung forderte Sch. auch noch ein Honorar in Höhe von 15.000 €.

Also hatten meine „Freunde“ im Freistaat Sachsen ihr Ziel erreicht. Die Restschuldbefreiung wurde verweigert, ich blieb also auf meinen Verbindlichkeiten, vor allem aus meinen Immobilienfinanzierungen, sitzen. Für mich, meine Familie, insbesondere meine Kinder, hatte das gravierende Konsequenzen. Gesundheitlich kam ich wegen der bestehenden Perspektivlosigkeit nicht mehr auf die Beine.

Das Beispiel belegt jedoch, wie die politische Kaste – hier in Sachsen – wirklich denkt und handelt. Man singt das Lied des – hybriden – Rechtsstaates, um seine Bürger einzulullen. Und hinter dem Rücken der Bevölkerung hebelt man den Rechtsstaat dann mit den bestehenden Machtoptionen aus.

Petition zum Sächsischen Landtag: Formlos, fristlos und sinnlos

In der Vergangenheit habe ich gelegentlich versucht, meine Sicht der Dinge aufzuarbeiten. Es war gleichzeitig ein Schritt, das Unrecht, welches mir widerfahren war, Stück für Stück zu bewältigen.

Ich entschied mich dazu, dies in der Form einer Petition zum Sächsischen Landtag zu erzählen. Nicht dass ich mir davon irgendetwas versprochen hätte. Denn mir war längst klar, dass der Freistaat Sachsen bzw. die Sächsische Justiz hieran überhaupt nicht interessiert waren. Wie die “Rechtsstaatlichkeit” in Sachsen funktioniert, sollte niemand erfahren. Dies gilt insbesondere für die berühmten Seilschaften, die jede gründliche Aufarbeitung verhindern.

Nachdem bereits Jürgen Roth in seinem Buch “Spinnennetz der Macht” einen Teil meiner Geschichte erzählt hatte, gebe ich die Petition hier wieder. Es verwundert nicht, dass die Petition, die ich zunächst direkt beim Petitionsausschuss, und zwar dort bei meinem ehemaligen Parteifreund Günther von der FDP eingereicht hatte, verloren ging.

Petition19.1.2013

Natürlich bescheinigte sich die sächsische Staatsregierung wenig später, in meinem Fall alles richtig gemacht zu haben. Bereits zuvor war eine an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich gerichtete Beschwerde zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt.

Hilfeersuchen an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich

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