Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Man muss nun wirklich kein Prophet sein um vorauszusehen, wie Verbrechensbekämpfung – vor allem in Sachsen – funktioniert. Für den jeweiligen Staatsanwalt oder gar Generalstaatsanwalt scheint dies eine rein subjektive Angelegenheit zu sein. Als Bürger ist es dagegen mehr als traurig anzusehen, wie rechtlos man in Wirklichkeit gestellt ist.

Mehrfach habe ich in diesem Blog auf meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig verwiesen. Diesem hatte ich für die Errichtung von Biogasanlagen viel Geld geliehen, für dessen Rückzahlung er sich persönlich verbürgte. Als Zeichen seiner Dankbarkeit warf er mich aus den Gesellschaften unter einem Vorwand raus und plünderte diese in der Folgezeit. Die Insolvenz der Unternehmen war somit unausweichlich. Kristiansen erbeutete so Beträge im deutlich siebenstelligen Bereich.

Natürlich hatte ich ihn mehrfach angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte jedoch die notwendige Verbrechensaufklärung.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Sie war nicht bereit, diesen Vorgang aufzuarbeiten, zumal sie dazu tiefer in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Gesellschaften einsteigen musste. Das wäre sicherlich mühevoll gewesen und mit den normalen Tagesabläufen eines Staatsanwalts kaum in Einklang zu bringen.

Als mich Lap Kristiansen im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch als „Verbrecher“ beleidigte, wollte ich der Staatsanwaltschaft einen denkbar einfachen Vorgang präsentieren, den sie mühelos aufarbeiten konnte. Schließlich ging es hierbei um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte allerdings – wie in zahllosen Fällen zuvor – die Verbrechensaufarbeitung. Daraufhin legte ich Beschwerde ein, informierte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und bat diese, den Vorgang aufzuarbeiten.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Leipzig alles richtig gemacht. Ein Beleidigungsdelikt werde von der Staatsanwaltschaft nur dann verfolgt, wenn hierfür ein öffentliches Interesse vorliegt. Und daran fehle es, wenn die Beleidigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – das natürlich öffentlich ist – erfolgt.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6.3.2018

Übersetzt man dies in eine verständliche Sprache, so bedeutet es, dass ich mich von einem Gegner, der mich um hohe Summen betrogen hat, auch noch straflos als „Verbrecher“ beleidigen lassen muss, ohne dass ich auf Hilfe der Staatsanwaltschaft hoffen kann.

Aber es kam noch dicker: Oberstaatsanwalt Berner hält auch die Ausplünderung der Biogasgesellschaften durch Lap Kristiansen nicht für strafbar, obwohl dieser deutlich siebenstellige Beträge veruntreut hatte. Einen Blick in die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die ich zur Dokumentation übermittelte, wurde ebenfalls verweigert. Da mutete ich wohl der Staatsanwaltschaft zu viel zu. Im Übrigen – so Oberstaatsanwalt Berner – sei für die Aufarbeitung dieser Straftaten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Insolvenzverwalter zuständig. Dumm nur, dass der die fraglichen Ansprüche bislang nicht verfolgt.

Und die Moral aus der Geschichte? Man darf in unserem System seinen Geschäftspartner hemmungslos betrügen und die Insolvenz eines Unternehmens auslösen. Diese klaren Untreue- und Betrugshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft nicht aufgearbeitet. Das könne ja noch der Insolvenzverwalter Jahre später zivilrechtlich nachholen.

Nur hat Lap Kristiansen zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach England verlegt, um dort sein Insolvenzverfahren zu betreiben. Am Ende werden alle Gläubiger, auch der Insolvenzverwalter, leer ausgehen. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts Berner ist das dann wohl hinzunehmen.

Natürlich müssen diese Vorgänge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Ein Insolvenzverfahren stellt hierfür keinen Ersatz dar. Insofern stellt das Argumentationsmuster des Oberstaatsanwalts Berner einen juristischen Offenbarungseid dar. Mir wird damit gleichzeitig jegliche Möglichkeit genommen, in einem Strafverfahren gegen Lap Kristiansen zu einem sogenannten Strafschadensersatz zu gelangen, der darin liegt, dass eine Strafkammer des Landgerichts ihm die Wiedergutmachung auferlegt.

Das war es dann also mit der strafrechtlichen Aufarbeitung meiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit Lap Kristiansen. Der hybride Rechtsstaat lässt seine Bürger mal wieder im Regen stehen. Straftäter haben in der Bundesrepublik freie Fahrt.

Zur Staatsanwaltschaft Leipzig und ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit siehe auch

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Lohnt sich Verbrechen? Diese Frage wird man berechtigterweise in heutigen Tagen stellen dürfen. Die Antwort hierauf fällt mehr als ernüchternd aus. Ja, es lohnt sich. Vor allem in den Fällen schwerer Wirtschaftskriminalität.

Was habe ich nicht alles in den vergangenen Jahren versucht, um das strafbare Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen aus Leipzig aufarbeiten zu lassen. Dieser hatte mich beim Betrieb von Biogasgesellschaften im siebenstelligen Bereich betrogen, er zahlte weder Darlehen zurück, noch Gewinne aus. Mit dieser Strategie trieb er mich letztlich in die Insolvenz. Es ist kein Wunder, dass diese Wunde nach wie vor immer noch tief in mir nagt.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den letzten Jahren gegen ihn erstattet, je nachdem wie er gerade strafrechtlich in Erscheinung trat. Mal ging es um schweren Betrug, mal um Prozessbetrug, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung oder auch nur eine einfache Beleidigung, zu der er sich hingerissen hatte. Mehrere tausend Seiten schrieb ich nieder und legte genaustens sein Handeln dar, um es der Staatsanwaltschaft Leipzig leicht zu machen. Doch es half alles nichts. Die Staatsanwaltschaft war nicht einmal bereit, Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Auch die zivilrechtliche Aufarbeitung der Auseinandersetzungen führt zu keinem Ergebnis. Nach mehr als sieben Jahren der intensiven Auseinandersetzungen hatte Lap Kristiansen die Biogasgesellschaften so geplündert, dass diese Insolvenz anmelden mussten. Sein Ziel hatte Kristiansen erreicht, seine Taschen waren prall mit Geld gefüllt. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung trat dagegen auf der Stelle.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Um dennoch eine Aufarbeitung der Straftaten zu erreichen, wandte ich mich schließlich an den sächsischen Justizminister Gemkow. Nicht dass ich mir davon viel versprochen hätte. Mir ging es eigentlich nur um seine Reaktion, die Art und Weise, wie er der sächsischen Justiz den Rücken stärkt.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Eine Aufarbeitung kann ich bislang allerdings nicht erkennen. Im Gegenteil. Da ich zwischenzeitlich dazu übergegangen bin, es meinen Gegnern schwer zu machen, hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnden Staatsanwälte eingelegt und diese wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Das Ergebnis hiervon war ebenso klar, wie vorhersehbar. Nun bescheinigte die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube aus Leipzig, dass Frau Staatsanwältin Siler nichts falsch gemacht hatte. Ihre Untätigkeit war daher gerechtfertigt.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Auch meinem Strafverfahren gegen die „ermittelnden“ Staatsanwälte Siler und Mörsfelder erging es nicht anders. Und dies war blanker Hohn. Denn immerhin Staatsanwalt Mörsfelder ist es, der mich selbst wegen vermeintlicher Straftaten seit Jahren verfolgt und sogar Anklage erhoben hat. Er ist eindeutig ein Vertreter des Zweiklassenstrafrechts.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Frau Staatsanwältin Dr. Martini aus Leipzig gab nun sowohl Mörsfelder als auch Siler recht. Beide hätten sich strafrechtlich nichts vorzuwerfen. Ihre Untätigkeit sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Quintessenz aus ihrem Schreiben vom 13. Februar 2018.

Lohnt sich also Verbrechen? Natürlich, insbesondere wenn es um einen Fall schwerer Wirtschaftskriminalität geht und das Ganze in Leipzig stattfindet. Dank dieser besonderen Umstände schaffte mein ehemaliger Geschäftspartner Kristiansen den Deal seines Lebens. Er ist der Staatsanwaltschaft Leipzig zum Dank verpflichtet.

Und aus dem Lachen kommt er auch nicht mehr raus. Am Ende hat er alles richtig gemacht.

Vielleicht ist es auch einfach Zeit, den Kampf gegen den hybriden Rechtsstaat aufzugeben und das Land zu verlassen.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Zugegeben. Ich hatte es nicht anders erwartet. Nun liegt die Antwort der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube auf meine gegen Staatsanwältin Siler gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vor.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Darin hatte ich gerügt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig seit nunmehr acht Jahren jegliche Ermittlungsbereitschaft hinsichtlich meiner Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen vermissen ließ. Mit diesem hatte ich vor etwa 12 Jahren verschiedene Biogasgesellschaften gegründet und erhebliche Mittel investiert. Dumm nur dass Kristiansen mir weder meine Darlehen zurück- noch die Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen auszahlte.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Es geht dabei um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich, also nicht gerade um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Fall schwerer Wirtschaftskriminalität. Nun ist das mit der Aufarbeitung dieser Fälle so eine Sache. Auf den ersten Blick erscheinen sie kompliziert, was nicht gerade die Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft fördert. Man benötigt für die Aufarbeitung viel Zeit und ein gewisses Maß an wirtschaftlichem Verständnis.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig verzichtet nun endgültig darauf, die Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners aufzuarbeiten. Der Stellungnahme der Leitenden Oberstaatsanwaltschaft Dr. Laube nach hat ihre Kollegin Siler bei der Bearbeitung der Strafverfahren keinerlei Fehler gemacht.

Dienstaufsichtsbeschwerde Siler – Antwort der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 17.1.2018

Es ist immer wieder schön, wenn Kollegen sich gegenseitig einwandfreies Handeln bescheinigen. Frei nach dem Motto „eine Hand wäscht die andere“. Es ist auch erfreulich, dass die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube so schnell geantwortet hat. Zieht man die Weihnachtsferien ab, so brauchte sie nicht einmal 10 Tage für ihre Stellungnahme. Das ist für die Aufarbeitung der gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen gerichteten Vorwürfe, die sich auf einen Zeitraum von acht Jahren erstrecken, und die mehrere 1000 Seiten Akten betreffen, mehr als schnell.

Nein, die Leitende Oberstaatsanwältin konnte in dieser Zeit die Akten überhaupt nicht studieren. Wahrscheinlich hat sie es nicht einmal versucht. Das war insbesondere dort nicht erforderlich, wo sie ihrer Kollegin Siler von Anfang an einen Persilschein ausstellen wollte.

Die Folgen dieser Politik sind einmal mehr verheerend. Es bleibt bei einem Zweiklassenstrafrecht. Während Staatsanwälte gegen Kleinkriminelle mit aller Härte vorgehen – die Vorwürfe sind meist überschaubar und leicht abzuarbeiten – lassen sie im Fall schwerer Wirtschaftskriminalität die Täter regelmäßig laufen. Meinem ehemaligen Geschäftspartner, der sich mein Geld in die eigene Tasche gesteckt hat, kommt dies natürlich zugute.

Natürlich kann ich über diese Form der Strafvereitelung im Amt schimpfen.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Helfen wird mir das am Ende nicht, egal wie hoch der Preis war, den ich am Ende zahlen musste.

Wie singt Konstantin Wecker so schön (wenn auch in anderem Zusammenhang): „Ach du mein schauriges Vaterland.“

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Es ist ein kleiner Anfang. Mehr aber auch nicht. Vor einigen Wochen hatte ich eine Strafanzeige gegen die Leipziger Staatsanwältin Siler eingereicht. Diese hatte sich seit mehr als sechs Jahren hartnäckig geweigert, das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen, der mich beim Betrieb von Biogasanlagen massiv geschädigt hatte, strafrechtlich aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Über die eigenwilligen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ich mehrfach berichtet.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Dabei geht es um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich. Kristiansen zahlte die hälftigen Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen nicht an mich aus. Er wirtschaftete das Geld in seine eigene Tasche. Außerdem blieb er die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von mehr als 670 T€ schuldig.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat. Denn die bloße Nichtzahlung von Forderungen sei grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit stellt sich die Staatsanwaltschaft ein absolutes Armutszeugnis aus. Mit dieser Einstellung bleiben Wirtschaftsstrafsachen grundsätzlich ungesühnt. Das ist geradezu eine Einladung für Straftäter und führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Damit verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Verbrechensaufklärung.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immerhin ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler, die für die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist, eingeleitet. Mehr aber auch nicht. Daran kam sie zudem nicht vorbei.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12.1.2018 – Strafsache Siler

In wenigen Monaten wird die den Sachverhalt bearbeitende Staatsanwältin Dr. Martini dann sicherlich feststellen, dass Staatsanwältin Siler alles richtig gemacht hat. Am Ende muss sich niemand mehr wundern, dass die Bürger den Glauben an dieses hybride Rechtssystem verlieren.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Kapitel 1: Die Verfolgung geht weiter

Seit nun fast 20 Jahren verfolgen die sächsischen Staatsanwaltschaften nahezu jeden meiner Schritte. Sie überzogen mich mit Ermittlungsverfahren, unterstellten mir alle denkbaren Straftaten und ließen es dabei an jeglicher Objektivität fehlen. Sie wollen unter allen Umständen eine Verurteilung erreichen. Erfolg hatten sie mit ihrer Strategie bislang nicht.

Ich wünschte mir, dass sie Strafanzeigen, die ich selbst eingereicht hatte, von der Staatsanwaltschaft mit der gleichen Leidenschaft verfolgt werden.

Immer wieder erstattete ich in der Vergangenheit Strafanzeigen gegen Personen, die mich betrogen hatten. Auf eine nachhaltige Resonanz stießen diese nie. In den meisten Fällen, sogar bei Schäden im siebenstelligen Bereich, weigerte sich die Staatsanwaltschaft, überhaupt Ermittlungen aufzunehmen. Dabei verzichteten vor allem diejenigen Staatsanwälte, die bislang mit Akribie gegen mich vorgingen, auf die notwendige Aufarbeitung begangenen Unrechts. Für die Strafverfolgung galten unterschiedliche Maßstäbe, je nachdem, wer betroffen war.

Die bei mir entstandenen Schäden stellten somit meine Privatangelegenheit dar. So sehr mich die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite verfolgte, so sehr ließ sie meine Gegner auf der anderen Seite gewähren. Die Aufarbeitung von Unrecht darf jedoch nicht von persönlichen Motiven abhängen. In jedem Fall muss die Staatsanwaltschaft ihrer Unabhängigkeit Rechnung tragen.

So mancher meiner Gegner wurde durch die spürbare Apathie von Seiten der Staatsanwaltschaft zu weiteren Straftaten angespornt. Sie wussten, dass sie nichts zu befürchten hatten.

Die Staatsanwaltschaft war mit ihrem eigenwilligen Vertriebsmodell – wie vertreibe ich einen Menschen aus Sachsen? – am Ende erfolgreich. Dass ich das Kapitel Leipzig tatsächlich abgehakt habe, scheint mir bis heute dennoch niemand in dieser Behörde zu glauben. Die Staatsanwaltschaft betreibt „business as usual“. Ihr Auftrag ist noch lange nicht erledigt.

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Heute wollte die Staatsanwaltschaft Leipzig einen wichtigen Etappensieg erringen. Es stand die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren an, welches auf die letzte Anklage der Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückging.

Ich hatte Zahlungen für eine Mandantin einbehalten, weil mir diese ein Honorar in Höhe von 300.000 € schuldig blieb. Dies entsprach einer unter Anwälten normalen Vorgehensweise. In meinem Fall sah meine persönliche Staatsanwältin darin ein strafbares Verhalten.

Dass Eßer-Schneider in ähnlichen Fällen gegen Berufskollegen vorgegangen wäre, ist mir nicht bekannt. Genauso wenig interessierte sie sich für meine Mandantin, die mich um viel Geld geprellt hatte. Sofern mich Mandanten finanziell schädigten, sah sie hierin kein strafbares Verhalten.

Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft Leipzig konnte die Hauptverhandlung nicht stattfinden. Vielmehr musste sie ihren Angriffen auf mich Tribut zollen. Denn meine Neurologin Dr. Mehnert hatte mir eine Verhandlungsunfähigkeit testiert.

Allerdings bot mir die Staatsanwaltschaft gleich einen Deal an, sollte ich trotzdem zur Hauptverhandlung erscheinen. Sie sei bereit, das Strafverfahren zu beenden, sollte ich einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zustimmen. Damit wäre ich nicht vorbestraft.

Dennoch lehnte ich ab. In der Sache hatte ich mir nichts vorzuwerfen. Ich bestand darauf, meine Sichtweise im Fall meiner Gesundung darzulegen.

Dienstag, 27. März 2012

Nun musste das Landgericht Leipzig ein Gutachten über meine Verhandlungsunfähigkeit einholen. Hierzu schaltete es Dr. Steinkirchner vom Landgericht Ingolstadt ein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig war meine Verhandlungsunfähigkeit nur vorgespielt. Von mir vorgelegte Gutachten wurden von ihr stets als reine Gefälligkeitsarbeiten abgetan.

Dr. Steinkirchner war jedoch anderer Meinung. Nach eingehender Untersuchung stellte er eine starke Bewusstseinsstörung, insbesondere schwere Depressionen, fest. Ich war seiner Meinung nach für mindestens ein Jahr nicht in der Lage, mich um meine Strafverteidigung zu kümmern. Damit bestätigte er die zuvor bereits von Dr. Mehnert diagnostizierte Verhandlungsunfähigkeit.

Freitag, 17. Mai 2013

Die ständigen ärztlichen Begutachtungen setzten mir stark zu. Erneut ließ mich die Staatsanwaltschaft Leipzig von Dr. Steinkirchner untersuchen. Seit seiner letzten Untersuchung blieb ich von belastenden Außenreizen weitgehend verschont. Mein Gesundheitszustand hatte sich etwas verbessert. Für Dr. Steinkirchner war dies Grund genug, nun meine Verhandlungsfähigkeit zu testieren.

Meine beiden Untersuchungen bei ihm hatten etwas Bizarres, Surreales. Richtig nachvollziehen kann ich den Zweck dieser Veranstaltungen bis heute nicht. Was hilft die Feststellung meines Gesundheitszustandes an einem bestimmten Tag, wenn sich dies aufgrund höherer Außenreize später ins absolute Gegenteil umkehren wird?

Die Begutachtung befasste sich nicht mit der Frage, ob ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung während eines Hauptverhandlungstermins in der Lage war, mich angemessen zu verteidigen und mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen zu stellen. Hierauf kommt es jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht an.

Mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel sollte später einmal erklären, dass es eine Verhandlungsunfähigkeit ohnehin nur auf dem Papier gibt. In der Praxis komme diese nicht vor. Vielleicht liegt dies an dem Gutachterauftrag des jeweiligen Gerichts. Jedenfalls enthielt die Einschätzung von Dr. Steinkirchner keine zukünftige Prognose. Es handelte sich um eine reine Momentaufnahme.

Mittwoch, 14. Januar 2014

Wenig später wurde ich in meinen Zweifeln über die Sinnhaftigkeit dieser Untersuchungen bestärkt. Das Landgericht Leipzig setzte wieder einen Hauptverhandlungstermin an. Dank ihrer hohen medizinischen Expertise war die Staatsanwaltschaft von meiner Genesung überzeugt.

Doch wieder einmal sollte es anders kommen. In den Tagen vor dem Gerichtstermin verschlechterte sich mein Gesundheitszustand dramatisch. Meine Psyche, die besonders auf von der sächsischen Justiz ausgehende Reize reagierte, machte der Staatsanwaltschaft einen Strich durch die Rechnung. Seit Tagen hatte ich nichts mehr gegessen. Ich lag nur noch auf der Couch und reagierte nicht mehr. Die Außenwelt nahm ich nicht mehr wahr.

Zwei Tage zuvor noch hatte ich meine Neurologin Dr. Mehnert aufgesucht. Diese empfahl mir nachhaltig, mich stationär im Klinikum Ingolstadt behandeln zu lassen. Auch sie glaubte offensichtlich nicht mehr an einen außerhalb des Krankenhauses erzielbaren Behandlungserfolg.

Nachdem sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechterte, fuhr mich meine damalige Lebensgefährtin in die Notaufnahme des Krankenhauses. Dort schlug man die Hände vor dem Gesicht zusammen. Mein Blutdruck war zwischenzeitlich auf über 200 angestiegen, die fehlende Nahrungsaufnahme hatte mich stark geschwächt, weshalb ich sogleich Infusionen bekam. Die Ärztin in der Notaufnahme verlegte mich auf die Intensivstation der Depressionsabteilung. Ohne diese Maßnahme hätte ich wahrscheinlich den morgigen Tag nicht mehr erlebt.

Damit musste der Gerichtstermin in Leipzig erneut abgesagt werden. Wieder einmal machte meine Erkrankung der Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe einen Strich durch die Rechnung.

Freitag, 13. Februar 2014

Meine Ärzte im Klinikum Ingolstadt gaben ihr Bestes. Etwa zwei Wochen nach meiner Aufnahme gab es aufgrund der verabreichten schweren Psychopharmaka eine erste Stabilisierung meiner Gesundheit. Meine Ärzte ermöglichten mir nun sogar, meinem Hobby, dem Kampfsport nachzugehen.

Dreimal in der Woche durfte ich die Taekwondo-Schule von Claus Moos, die sehr familiär ausgelegt ist, besuchen. Für die Behandlung von Depressionen ist sportliche Betätigung wichtig. Vor allem meine Taekwondo-Schule trug zu einer Stabilisierung bei. Diese war längst zu meiner Heimat geworden. Ich erzählte meinem Trainer Claus einmal, er habe mir das Leben gerettet. Er glaubt zwar eher an einen Scherz. Ich meinte dies dagegen ernst. Vor allem der Umgang mit meinen Sportsfreunden tat meiner Seele gut.

Nun wurde ich entlassen. Mein Gesundheitszustand hatte sich weiter gebessert. Ich machte die ersten Schritte zurück in mein früheres Leben.

Eine Heilung war während meines einmonatigen Aufenthalts im Klinikum Ingolstadt dagegen nicht möglich. Zu tief hatten sich die Auslöser meiner Erkrankung in meine Psyche eingegraben. Die verabreichten Medikamente halfen so gut es ging. Die weitere Behandlung sollte ambulant erfolgen. Gegen Rückschläge wappnete mich dies jedoch nicht.

Mittwoch, 20. Mai 2015

Nun waren bereits sieben Jahre seit der Erstattung der Strafanzeige ergangen. Heute erhielt ich wieder Post von meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel aus Leipzig.

Der Kontakt zu ihm war in den vergangenen Jahren fast verloren gegangen, denn die Korrespondenz und die ständige Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft Leipzig lösten bei mir immer wieder schwere Rückfälle aus. Ich versuchte nach Kräften, mich diesen Einflüssen zu entziehen. Daher antwortete ich weder auf die Schreiben meines Strafverteidigers noch auf seine Anrufe. Es ist ihm hoch anzurechnen, dass er mich selbst unter den schwierigsten Rahmenbedingungen immer unterstützt hat.

Für meine Erkrankung ist dieses Verhalten typisch. Die Psyche blockt unerfreuliche Ereignisse nahezu vollständig ab. Im günstigsten Fall reagiert der Betroffene mit Flucht. In dieser Situation ist niemand in der Lage, sich belastenden Ereignissen zu stellen. Darunter leidet nicht nur die allgemeine Lebensführung, sondern natürlich auch die Verteidigungsfähigkeit.

Langsam verlor die Staatsanwaltschaft Leipzig die Lust auf das von ihr eingeleitete Strafverfahren. In all den Jahren zuvor war sie keinen Schritt weitergekommen. Mein Strafverteidiger teilte mir nun mit, die Staatsanwaltschaft sei bereit, das Strafverfahren gegen mich gegen Zahlung von 5.000 € für gemeinnützige Zwecke einzustellen. Von einer Verurteilung sprach dagegen niemand mehr.

Eigentlich waren das gute Nachrichten. Es bestand die Chance, die mit diesem Strafverfahren verbundenen psychischen Belastungen zu beenden. Dennoch sah ich in diesem Vorschlag den erneuten Versuch einer Erpressung. Schließlich war es nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig mich mit Vorwürfen konfrontierte, um im Ergebnis eine Geldzahlung zu verlangen. Ich verfolgte dagegen meine Rehabilitation.

Zudem wollte ich die Staatsanwaltschaft in einer Hauptverhandlung mit ihrer Ermittlungsarbeit konfrontieren. Schließlich hatte sie trotz meiner wiederholten Forderungen meinen Kronzeugen Holger Mißbach nicht vernommen. Seine Vernehmung war nun aufgrund seines Todes nicht mehr ermöglich.

Eine Entscheidung über die Geldzahlung musste ich allerdings nicht treffen. Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Betrag überstieg meine wirtschaftlichen Möglichkeiten um ein Vielfaches. Anscheinend glaubte die Staatsanwaltschaft immer noch, dass ich über ein nachhaltiges Einkommen verfüge. Daher äußerte ich mich zum Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht.

Freitag, 28. Oktober 2016

Zum ersten Mal seit mehreren Monaten trat ich wieder die Reise nach Leipzig an. Lange zuvor dachte ich darüber nach, ob ich mich nicht wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen soll. Bislang hatte ich die dringende Empfehlung meines Offenbacher Neurologen Dr. Wichmann, mich langfristig in einer auf Depressionen spezialisierten Klinik stationär behandeln zu lassen, ignoriert.

Am Ende siegte mein Wille, mich am Amtsgericht Leipzig zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft hatte mich auf eine Anzeige meines Insolvenzverwalters Rüdiger B. wegen Bankrotts angeklagt. Staatsanwalt Mörsfelder warf mir vor, ich hätte Teile meines Vermögens auf Dritte übertragen, um meine Gläubiger zu schädigen.

An den Vorwürfen war nichts dran. Allerdings verzichtete ich im Vorfeld darauf, mich überhaupt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Leipzig zu äußern. Zu grenzenlos war mein Misstrauen gegenüber dieser Anklagebehörde. Nun verlas ich vier Stunden lang meine Aussage und stellte die Vorwürfe richtig. Staatsanwalt Mörsfelder erklärte, er kenne meine Darstellung, er halte sie jedoch für unrichtig.

Bezeichnenderweise hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig zunächst auch meine damalige Lebensgefährtin wegen derselben Vorwürfen angeklagt. Für diese erarbeitete ich eine Stellungnahme, die sich mit meiner Aussage inhaltlich weitgehend deckte. Deshalb erzählte ich Staatsanwalt Mörsfelder in der Sache wirklich nichts Neues. Dass die von meiner ehemaligen Lebensgefährtin eingereichte Stellungnahme von mir verfasst worden war, wusste Staatsanwalt Mörsfelder dagegen nicht.

Bei völlig identischem Sachverhalt behandelte Staatsanwalt Mörsfelder meine frühere Lebensgefährtin jedoch anders als mich. Während er das Strafverfahren gegen diese einstellte, verfolgte er die gegen mich gerichteten Vorwürfe weiter.

Wieder einmal erfuhr ich eine Sonderbehandlung. Staatsanwalt Mörsfelder war nicht bereit, in meinem Fall entlastende Tatsachen, die bei meiner Lebensgefährtin zur Verfahrenseinstellung geführt hatten, ähnlich zu bewerten. Gewundert hat mich dies allerdings nicht.

Freitag, 4. November 2016

Es war der zweite Verhandlungstag in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts. Heute wollte ich mich den Fragen des Gerichts stellen.

Doch es kam anders: Unmittelbar nach Beginn der Verhandlung erklärte das Amtsgericht, aufgrund meiner Stellungnahme, in der ich Aussagen zu meiner psychischen Erkrankung und zwei Suizidversuchen gemacht hatte, müsse ich erneut durch einen Gutachter untersucht werden. Es ging darum zu klären, ob ich überhaupt schuldfähig sei. Dies sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung des Strafprozesses und gleich am Anfang zu prüfen. Wieder einmal eine gerichtlich angeordnete ärztliche Begutachtung.

Nach kurzer Zeit war die Verhandlung beendet und ich trat die Rückreise nach Offenbach an. Damit stand eine weitere nervenärztliche Evaluierung bevor.

Samstag, 27. Mai 2017

Am heutigen Tage untersuchte mich der vom Amtsgericht eingesetzte Gutachter, der Leipziger Hochschulprofessor Dr. Schönknecht, ein zweites Mal. Bereits drei Wochen zuvor hatte er sich intensiv mit mir befasst.

Im Gegensatz zu seinen Vorgängern gab sich Prof. Dr. Schönknecht deutlich mehr Mühe. Während diese glaubten, innerhalb von 90 Minuten meine Lebenssituation und meine Erkrankung aufarbeiten zu können, nahm sich Schönknecht deutlich mehr als 10 Stunden Zeit. Er blickte tief in meine malträtierte Seele und arbeitete insbesondere diejenigen Ereignisse auf, die eine deutliche Verschärfung meines Gesundheitszustandes ausgelöst hatten.

Nach seiner Auffassung konnte eine Schuldunfähigkeit in meinem Fall nicht ausgeschlossen werden. Dieses Ergebnis passte der Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt nicht. Sie verlangt nun, die früher gerichtlich bestellten Gutachter ebenfalls zu vernehmen, obwohl sich diese nur mit meiner Verhandlungsunfähigkeit, nicht dagegen mit meiner Schuldfähigkeit beschäftigt hatten.

Am Ende erwiesen sich die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften als kontraproduktiv. Ob es überhaupt zu einer Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe kommen wird, bleibt abzuwarten.


 

Kapitel 2: Staatsanwaltschaft Leipzig – Straftaten bleiben ungesühnt

Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Leipzig sehe ich nicht nur aufgrund der vehementen Verfolgung meiner Person kritisch. Dieselbe Vehemenz ließ die Staatsanwaltschaft an anderer Stelle vermissen, nämlich wenn es darum ging, Straftaten, die gegen mich gerichtet waren, aufzuarbeiten. Bezeichnenderweise tat sich dabei vor allem Staatsanwalt Mörsfelder, der die Staatsanwaltschaft in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts vertrat, hervor.

Freitag, 30. Juli 2010

Ich stand im wahrsten Sinne des Wortes vor einem Scherbenhaufen. Was Jahre zuvor hoffnungsfroh begonnen hatte, schien nun zerstört. Vorbei war meine Hoffnung, mich von meinem Anwaltsberuf unabhängig zu machen.

Doch was war geschehen?

Vor fünf Jahren gewann mich mein damaliger Freund Lap K. für die Idee, Biogasanlagen zu errichten. Seine Geschichte hatte mir imponiert. Im Alter von 6 Jahren fischte ihn die Cap Anamur aus dem südchinesischen Meer, auf der Flucht vor dem sozialistischen Regime in Vietnam. Überprüfen konnte ich das natürlich nicht. Seitdem arbeitete er fleißig und betrieb eine Kartbahn in Grimma.

Der Bau von Biogasanlagen steckte damals noch in den Kinderschuhen. Sie waren ein wichtiger Teil der Energiewende, hin zu grünen Energieträgern. Da Lap K. über kein Kapital verfügte, kam mir die Aufgabe des Investors zu. Ich sollte die benötigten Gelder als Darlehen bereitstellen. In der Spitze investierte ich mehr als 1,3 Millionen € für drei verschiedene Anlagen. Im Gegenzug gehörten mir 50 % der Biogasanlagen und eröffneten mir die Aussicht auf die entsprechenden Erträge.

Leider spielte Lap K. falsch. Geblendet von den glänzenden Verdienstmöglichkeiten stellte er sich die Frage, warum er den Kuchen noch mit mir teilen sollte. Meine umfangreichen finanziellen Hilfen vergaß er von einem Tag auf den anderen. Weder zahlte er in der Folgezeit Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen aus noch dachte er an die Rückzahlung meiner Darlehen.

Informationen des Buschfunks besagten seit 2009, er wolle mich aus den Anlagen herausdrängen und mir die Liquidität abschneiden. Er plante, mich in die Insolvenz zu treiben, zumal er meine auf die Investitionstätigkeit zurückgehenden steuerlichen Probleme kannte. Er rechnete fest damit, eine kostengünstige Einigung mit meinem Insolvenzverwalter erzielen zu können. Und genau dies geschah nun.

Die Anteile an den Biogasgesellschaften hatte ich bereits Anfang November 2009 auf meine Lebensgefährtin übertragen. Schon damals sah ich mein Verhältnis zu Lap K. mit Sorge und fürchtete, dass sich die Gerüchte bewahrheiten würden.

Mit der Übertragung der Anteile wappnete ich mich für einen späteren Rechtsstreit. Aufgrund der Anteilsübertragung stand ich in den bevorstehenden Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung. Gerade für meine Darlehen und die Absprachen mit Lap K., die bewiesen werden mussten, war dies wichtig. Während meiner früheren engen Freundschaft zu ihm hatte ich davon abgesehen, die Darlehensverträge schriftlich abzufassen. Das war ein kapitaler Fehler. Vor allem für einen Rechtsanwalt. Gegenüber „Freunden“ war ich einfach zu gutgläubig.

Anfang Mai 2010 gab mich Lap K. zum Abschuss frei und zeigte sich absolut kompromisslos. Wenig später zog er die Anteile meiner Lebensgefährtin an den Biogasanlagen ein. Meine Darlehen zahlte er auch in der Folgezeit nicht zurück. Somit war ich nicht in der Lage, die Steuerforderungen des Finanzamts Grimma, die dieses gegen mich festgesetzt hatte, zu bedienen. Die weitere Entwicklung ist dem Leser bekannt.

Jetzt lagen sie vor mir, die Trümmer meines Gutmenschentums. Warum gingen meine Warnlampen erst so spät an? Mir lief endgültig die Zeit davon. Also erstattete ich gegen meinen ehemaligen Freund eine umfangreiche Strafanzeige.

Wegen der offenen Zahlungen lag meiner Meinung nach ein hinreichender Tatverdacht für ein betrügerisches Handeln sowie Untreue vor. Dies galt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass mein ehemaliger Freund seine Strategie zuvor eingehend geplant hatte.

Lap K. belastete zudem die Biogasgesellschaften massiv mit eigenen Kosten und schraubte diese ständig weiter in die Höhe. Außerdem ließ er sich hinter meinem Rücken für die Errichtung der Biogasanlagen eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro auszahlen. Das empfand ich als ausgesprochen unschön, da ich gleichzeitig die Errichtung der Anlagen mit viel Geld finanziert hatte. Seinen gegen mich eingeschalteten Rechtsanwalt Götz aus Leipzig vergütete Lap K. ebenfalls über die Firmenkonten der Biogasanlagen.

Sehr ausführlich befasste ich mich in meiner Strafanzeige mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen. Gleich dreimal erweiterte ich diese in den Jahren 2010 und 2011 und machte die Staatsanwaltschaft auf weitere Straftaten aufmerksam.

Damit begann ein Wirtschaftskrimi. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig gab es Einiges zu tun.

Dienstag, 20. Dezember 2011

Mehr als ein Jahr musste ich auf die Antwort der Staatsanwaltschaft warten. Unmittelbar vor Weihnachten teilte mir Staatsanwältin Siler mit, sie sehe keinerlei Anhaltspunkte für Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners und lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.

Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Lap K. war mir hohe Beträge schuldig geblieben. Und dies sollte nicht einmal Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen? Mit welchem Maßstab ging diese Behörde überhaupt vor? Während sie mich massiv verfolgte entgingen Personen, die mich finanziell vernichtet hatten, ihrer Strafverfolgung.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig entschied nun einmal darüber, wen sie als Verbrecher ansah und wen sie entkommen ließ.

Freitag, 29. Juni 2012

Ein halbes Jahr später bestätigte Staatsanwältin Siler erneut die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft. Dieses Mal hatte Lap K. in meinem Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von 750.000 € angemeldet, wahrscheinlich, um Verhandlungsmasse gegenüber meinem Insolvenzverwalter zu schaffen.

Seine Ansprüche waren frei erfunden. Ich hätte – so Lap K. – massiv in die Kasse gegriffen. In Wirklichkeit handelte es sich um die Rückzahlung eines Teils der ausgereichten Darlehen, die sämtlich von Lap K. veranlasst worden waren. Dieses Geld wollte er nun wiederhaben. Meiner Meinung nach ging es hierbei um Betrug. Denn er hatte gegenüber meinem Insolvenzverwalter den Sachverhalt falsch dargestellt.

Staatsanwältin Siler sah dies jedoch anders. Sie verweigerte erneut die Einleitung von Ermittlungen gegen Lap K. Am Ende überraschte mich nichts mehr. Gleich drei Strafanzeigen verliefen im Sand.

Freitag, 25. Oktober 2013

Meine bisherigen Versuche, die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Lap K. zu bewegen, waren alle gescheitert. Es traf sich gut, dass zwischenzeitlich meine Schwester Charlotte die Anteile an den Biogasgesellschaften erworben hatte. Vielleicht würde die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall unbefangener mit dem Sachverhalt umgehen.

Dieses Mal ließ ich meine Schwester die Strafanzeige unterzeichnen. Auf mehr als 100 Seiten aktualisierte ich meine gegen Lap K. gerichteten Vorwürfe. Nun ging es nicht nur um finanzielle Ansprüche. Auch das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners vor dem Amts- sowie dem Landgericht Leipzig sollte aufgearbeitet werden. Dort hatte er mehrfach unwahr vorgetragen.

Mit meinen handbuchmäßigen Ausführungen hoffte ich, die Staatsanwaltschaft überzeugen zu können. Vielleicht würde sie ja ihre Vorgehensweise ändern, wenn nicht ich, sondern meine Schwester Charlotte als Anzeigenerstatter auftrat.

Ich bat meine Schwester darum, diese Strafanzeige direkt an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich zu versenden und diesen auf die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft hinzuweisen. Sie kündigte in ihrem Brief an, den Freistaat gegebenenfalls auf Schadensersatz zu verklagen, sollten keine Ermittlungen aufgenommen werden.

Eine Reaktion auf dieses Schreiben blieb die sächsische Staatskanzlei schuldig.

Dienstag, 15. Juli 2014

Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige meiner Schwester war ein weiterer Tiefschlag. Inzwischen hatte sich Staatsanwalt Mörsfelder eingeschaltet, eben jener Staatsanwalt, der mich mit Vehemenz wegen eines vermeintlich betrügerischen Bankrotts verfolgte. Staatsanwalt Mörsfelder besaß nun die Chance, die Dinge gerade zu rücken.

Welchen Maßstab Staatsanwalt Mörsfelder anlegte, stand nun schwarz auf weiß geschrieben. Er lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner ebenfalls ab.

Mörsfelder sah im Hinblick auf die offenen Zahlungen keinerlei Straftat. Es handele sich um die bloße Nichtzahlung einer Forderung, so die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dass diese Nichtzahlung auf strafbaren Motiven beruhte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt hinsichtlich meiner Darlehen. Diese seien zwischenzeitlich verjährt – was falsch war – und müssten schon aus diesem Grund nicht zurückgezahlt werden. Mörsfelder weigerte sich auch, der Zahlung der Rechtsanwaltskosten über die Firmenkonten der Biogasgesellschaften durch Lap K. nachzugehen.

Damit verhinderte die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Aufarbeitung der umfangreichen Vorwürfe. Sie ließ mich im Regen stehen.

Sonntag, 8. Februar 2015

Nicht nur die Staatsanwaltschaft Leipzig beschäftigte sich mit den Auseinandersetzungen um die Biogasgesellschaften. Aufgrund ihrer Untätigkeit war mein ehemaliger Geschäftspartner nun besonders mutig geworden.

Anfang Oktober 2011 hatten die von Lap K. geführten Biogasgesellschaften beim Amtsgericht Leipzig Klage erhoben und wollten feststellen lassen, dass die Einziehung der Geschäftsanteile an den Gesellschaften wirksam ist. Da Lap K. jedoch eine falsche Anschrift angegeben hatte, wurde die Klage meiner Lebensgefährtin nie zugestellt. Auch eine Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung ging nie zu.

Trotz der fehlenden Zustellungen, insbesondere der Ladung zur mündlichen Verhandlung, erließ das Amtsgericht Leipzig am 9. Januar 2012 ein Versäumnisurteil und gab der Klage von Lap K. in vollem Umfang statt. An diesem Versäumnisurteil war rechtlich alles falsch, was falsch sein konnte.

Aufgrund des Streitwerts war das Amtsgericht bereits nicht zuständig. Geklagt hatten außerdem die Biogasgesellschaften anstatt meines ehemaligen Geschäftspartners, womit ein falscher Kläger die Bestätigung der Wirksamkeit der Einziehung verlangte. Nicht zuletzt scheiterte der Erlass eines Versäumnisurteils an der fehlenden Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung.

Jeder dieser Gründe bringt eine derartige Klage normalerweise zu Fall. Das Amtsgericht machte sich die Sache jedoch einfach. Und nicht nur das: Auch das Versäumnisurteil wurde nicht zugestellt, so dass hiergegen nicht einmal Einspruch eingelegt werden konnte. Eklatanter konnten rechtsstaatliche Grundsätze nicht ausgehebelt werden. Wer nichts von einer Klage oder einem Urteil weiß, kann sich hiergegen nicht zur Wehr setzen.

Die Auseinandersetzung mit meinem ehemaligen Geschäftspartner belegt exemplarisch die hohen Hürden, auf die Rechtsschutzsuchende treffen. In Sachsen war die Kluft zwischen Recht haben und Recht bekommen besonders groß.

Als ich mehr als ein halbes Jahr später durch einen Zufall Kenntnis vom Versäumnisurteil des Amtsgerichts erhielt, schäumte ich vor Wut. Ich legte Einspruch ein und erzwang eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Leipzig. Dieses hob das Versäumnisurteil des Amtsgerichts wenig später auf und wies die Klage meines ehemaligen Geschäftspartners ab.

Ärgerlich war vor allem, dass Lap K. den Rechtsstreit immer noch von den Biogasgesellschaften bezahlen ließ. Um die Honorarrechnungen seines Rechtsanwalts Götz auszugleichen, griff er tief in die Kasse. Mehr als 350.000 € hatte er dafür aufgewandt, um meine Schwester aus den Biogasgesellschaften zu drängen. Dadurch reduzierte sich auch der Gewinn, der auf ihre Geschäftsanteile entfiel. Die Jahresabschlüsse der Biogasgesellschaften belegen diesen Vorwurf eindeutig.

Lap K. machte zudem aus dieser Praxis auf Nachfrage keinen Hehl. Bislang sah die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anlass, hiergegen zu ermitteln.

Also erstattete meine Schwester erneut Strafantrag gegen Lap K. sowie seine Anwälte wegen des Verdachts der Veruntreuung bzw. Betrugs. Nun allerdings geschah etwas: Meine Schwester wurde von der Staatsanwaltschaft als Zeugin geladen.

Dumm war nur, dass meine Schwester keinerlei Detailkenntnis besaß und demzufolge auch keine Angaben zur Sache machen konnte. Hierauf wies ich die Staatsanwaltschaft mehrfach hin und verlangte stattdessen meine Vernehmung. Schließlich hatte ich die Auseinandersetzungen mit Lap K. an vorderster Front betreut.

Der Ladung zur Zeugenvernehmung konnte meine Schwester krankheitsbedingt nicht folgen. Das von ihr vorgelegte Attest akzeptierte die Staatsanwaltschaft Leipzig allerdings nicht und verhängte wegen der Nichtwahrnehmung des Termins ein Bußgeld in Höhe von 500 €. Nachdem dieses nicht gezahlt wurde, erließ sie gegen meine Schwester einen Haftbefehl und befahl dessen Vollstreckung, worauf meine Schwester schließlich einlenkte. Für ihre Strafanzeige wurde meine Schwester daher von der Staatsanwaltschaft Leipzig empfindlich gemaßregelt.

Die Vernehmung meiner Person unterblieb dagegen bis zum heutigen Tage.

Damit machte die Staatsanwaltschaft Leipzig mehr als klar, gegen wen sie vorgehen wollte bzw. gegen wen nicht. Über einen Haftbefehl gegen Lap K. hat sie dagegen zu keinem Zeitpunkt nachgedacht, obwohl die Gefahr bestand, dass sich dieser in sein Heimatland Vietnam absetzt.

Bis zum heutigen Tag sind keine belastbaren Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Leipzig feststellbar. Sie ließ meinen ehemaligen Geschäftspartner auch weiterhin gewähren. Und der ergriff die Gelegenheit beim Schopf. Was sollte ihm auch geschehen?

Alles was ich in der Vergangenheit unternommen hatte, war vergeblich. Normalerweise sollten Strafverfahren auch dazu dienen, dass Täter unter dem Druck der laufenden Ermittlungen ihre Vorgehensweise ändern. Bei Lap K. war das Gegenteil der Fall.

Das Ganze stellt ein Paradebeispiel dafür dar, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze bei der Verfolgung von Straftaten innerhalb der Staatsanwaltschaft Leipzig eine Rolle spielen. Selbstverständlich besaßen wir ein Recht darauf, von Straftaten verschont zu werden. Bei der Staatsanwaltschaft stießen wir jedoch auf taube Ohren.

Montag, 18. Januar 2016

Trotz all meiner negativen Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz war für mich Aufgeben nie eine Option. Zugegeben, meine Gegner schlugen mich immer wieder nieder. Oft war ich während langer depressiver Phasen kampfunfähig und nicht in der Lage, meine Meinung vorzutragen. Am Ende stand ich allerdings wieder auf, obwohl dies eher auf ein Selbstmordkommando hinauslief.

Trotzdem drängte ich weiter auf eine strafrechtliche Aufarbeitung meiner Auseinandersetzungen mit Lap K. Zwischenzeitlich beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Dresden mit der Einziehung der Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften. Mehrere Beweisaufnahmen führten für ihn zu einem desaströsen Ergebnis, da diese meine Rechtsauffassung bestätigten. Längst war klar, dass Lap K. hemmungslos gelogen hatte.

Je nach Verfahrensstand belegte ich Lap K.‘s Vorgehensweise mit einer neuen Strafanzeige. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dieser Arbeitsanfall zwar beschwerlich, vielleicht kann ich sie trotzdem noch zu einem Umdenken veranlassen. Eine Reaktion ihrerseits steht bislang immer noch aus.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Der Nachmittag brachte einen Paukenschlag. Und wieder war es ein Unerfreulicher. Über die beiden Biogasgesellschaften wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und der Leipziger Rechtsanwalt Axel Roth zum Insolvenzverfahren bestellt.

Aus dem Eröffnungsbeschluss konnte ich außerdem entnehmen, dass Lap K. seine Anschrift inzwischen nach England verlegt hatte. Offensichtlich plant er dort ein Insolvenzverfahren, um seine Gläubiger restlos zu prellen. Nach britischem Recht ist eine Restschuldbefreiung nach 1-2 Jahren möglich.

Genau diese Entwicklung hatte ich in meinen Strafanzeigen gegen Lap K. vorhergesagt und sogar den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr angeregt. Geschehen ist allerdings nichts. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, seinen Reisepass sicherzustellen.

Damit sind meine deutlich im siebenstelligen Bereich liegenden Ansprüche wertlos. Ob Lap K. strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird – nach Aussage des Insolvenzverwalters Axel Roth hat er die Gesellschaften ausgecasht – bleibt abzuwarten.

Bedanken kann ich mich hierfür vor allem bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren – das Verfahren vor dem Oberlandesgericht läuft immer noch an – spielte Lap K. in die Hände. Selbst nach sechs Jahren liegt noch eine rechtskräftige Entscheidung über die Unwirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse vor. Ob diese überhaupt noch ergehen wird, ist bislang offen.

Von einem effektiven Rechtsschutz kann jedenfalls nicht gesprochen werden.

Dienstag, 28. November 2017

Es ist ein weiteres unwürdiges Kapitel über die hybride sächsische Justiz. Wieder einmal verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufklärung eines Wirtschaftskrimis trotz deutlicher Beweise für eine Vielzahl von Straftaten. Dieses Mal hatte ich eine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K. wegen Beleidigung sowie des Verdachts der Untreue eingereicht.

  1. hatte mich anlässlich einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden massiv als Verbrecher beleidigt. Es störte ihn in keiner Weise, dass der gesamte Senat des Oberlandesgerichts, wie auch mein Rechtsanwalt Willemsen, ferner Lap K.s Anwalt Götz Zeugen dieser Attacke wurden.

Dies wollte ich mir nicht gefallen und erstattete Strafanzeige. Ferner ging es darum, dass Lap K. im deutlich siebenstelligen Bereich Gelder aus zwei Biogasgesellschaften entnommen hatte. Dies jedenfalls ging eindeutig aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen hervor. Ermittlungstechnisch waren diese Vorwürfe leicht aufzuarbeiten.

Meiner Meinung nach handelte es sich um Betrug im großen Stil. Der von Kristiansen verursachte Schaden liegt insgesamt im achtstelligen Bereich. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dies jedoch kein Grund tätig zu werden. Sie weigerte sich in Person von Staatsanwältin Siler erneut, Ermittlungen gegen Lap K. einzuleiten und stellte das Verfahren ein.

Staatsanwältin Siler sah keinerlei Anhaltspunkte für verwirklichte Straftaten und verwies zudem darauf, früher bereits erfolgreich untätig geblieben zu sein. Die Verfolgung des Beleidigungsvorwurfs lehnte sie ab, weil der von Lap K. erhobene Vorwurf nicht im Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht festgehalten war. Als Außenstehende urteilte sie jedenfalls, es fehle an Tatsachen, die den Beleidigungsvorwurf rechtfertigen.

Schon in der Vergangenheit hatte Staatsanwältin Siler sich hartnäckig geweigert, strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuarbeiten. Darin lag geradezu eine Aufforderung an meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K., mit seinen Aktivitäten weiterzumachen und den Schaden erheblich zu vergrößern. Dafür schulde ich der Staatsanwaltschaft Leipzig meinen Dank.

Natürlich hätte Frau Staatsanwältin Siler Zeugen darüber befragen können, ob mich Lap K. tatsächlich beleidigt hat. Immerhin können diese sich an seine Attacke nur zu gut erinnern. Aber warum sollte die Staatsanwaltschaft Leipzig selbst banalste Vorgänge aufklären?? Es ist doch einfacher, eine Einstellungsverfügung zu schreiben und die Akte ist vom Tisch.

Zumindest bei der Staatsanwaltschaft Leipzig haben Verbrecher freie Fahrt.

Für mich war dies absolut inakzeptabel. Also wandte ich mich an den sächsischen Justizminister Gemkow und erstattete gegen Staatsanwaltschaft Siler Strafanzeige wegen Strafvereitelung. Ferner stellte ich einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens, um die Gründe für ihre Untätigkeit besser hinterfragen zu können.

Der Ausgang beider Aktionen ist offen. Hoffnungen habe ich dagegen keine mehr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Freitag, 26. Oktober 2012

Am heutigen Tag ging es mir etwas besser. Es gab auch diese Tage, an denen meine Depressionen nachließen und ich in der Lage war, mich meinen Problemen zu stellen.

Nun ging ich erstmals daran, meine Erlebnissen niederzuschreiben und dafür zu sorgen, dass sich diese nicht wiederholen. Handelte es sich wirklich um eine Aktion, die von meinen Gegnern in der sächsischen Justiz gesteuert wurde, oder um eine Vielzahl von Zufällen? Zugegebenermaßen glaubte ich an Letzteres nicht mehr. Meine Fragen forderten jedenfalls eine Antwort.

Ich würde mir später einmal große Vorwürfe machen, wenn ich nicht wenigstens den Versuch unternommen hätte, die Dinge aufzuarbeiten und bekannt zu machen. Zudem wollte ich eine Hintertür für die politische Kaste in Sachsen schließen, für den Fall, dass deren Vertreter später einmal auf die Ereignisse angesprochen werden. Politiker behaupten zum Selbstschutz gerne, keine Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt zu besitzen. So einfach wollte ich es meinen Gegnern jedoch nicht machen. Sie sollten gar nicht erst die Chance bekommen, sich später einmal herauszureden.

Also fasste ich in einer 20seitigen Dienstaufsichtsbeschwerde meine Erfahrungen in Sachsen zusammen und sandte diese an den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich persönlich. Ich schilderte meine Auseinandersetzungen mit den sächsischen Spielbanken, die Attacken der Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden, die Vorgehensweise der Finanzämter in Leipzig und Grimma sowie das Zustandekommen und den Ablauf meines Insolvenzverfahrens. Vor allem das Verschwinden meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung hatte ich noch nicht verkraftet. Auch auf die enge Kooperation zwischen der sächsischen Justiz und der BILD kam ich zu sprechen. Daraus ergab sich für den sächsischen Ministerpräsidenten ein umfassendes Bild. Er konnte nun selbst entscheiden, ob sich eine Intervention oder gar eine Aufarbeitung lohnen.

Hoffnungen darauf, dass etwas geschehen würde, besaß ich keine. Ich konnte lediglich den Ministerpräsidenten veranlassen, die ganze Angelegenheit zu überprüfen, sei es auch nur, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Mein Schreiben leitete Tillich an die jeweiligen Fachressorts weiter. Das war wenigsten etwas. Damit gelangte es unter anderem an den Justizminister sowie die Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Hagenloch.

Samstag, 19. Januar 2013

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde allein begnügte ich mich allerdings nicht. Mein nächster Schritt galt dem sächsischen Landtag. Hierzu verfasste ich eine Petition.

Das Petitionsrecht steht in der Verfassung. Jeder Bürger kann sich bei seinem Landesparlament über seine Behandlung durch die öffentliche Hand beschweren und auf eine Abhilfe hinarbeiten. Es handelt sich hierbei allerdings nur um ein Placebo. Der Betroffene folgt meist seinem Gewissen, das es ihm nicht erlaubt, einfach einen Schlussstrich unter seine Erlebnisse zu ziehen.

Mit der Petition ist es wie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie kann formlos, ohne eine bestimmte Frist, also fristlos eingereicht werden und verläuft am Ende zwecklos.

Hiervon ging ich auch in meinem Fall aus. Meine Erwartungshaltung war zudem deshalb gering, weil mein ehemaliger Parteikollege aus der sächsischen FDP, der Landtagsabgeordnete Tino Günther, Vorsitzender des Petitionsausschusses war. Argwöhnisch fragte ich mich, ob meine Petition unter diesen Voraussetzungen überhaupt beim Landtag eingehen wird. Vielleicht war ich auch einfach nur ein gebranntes Kind.

Wegen meiner Zweifel versandte ich meine Petition außerdem an den Vertreter der Partei DIE LINKE im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, der mich wenig später davon unterrichtete, die Petition erhalten zu haben. Bei dem Landtagsabgeordneten Bartl handelt es sich um einen der wenigen Politiker in Sachsen, der Betroffene in ihrem aussichtslosen Kampf gegen staatliche Willkür unterstützt.

Mittwoch, 27. Februar 2013

Es ist alles andere als schön, wenn sich böse Befürchtungen bestätigen. Nachdem ich über einen Monat nichts von meiner Petition gehört hatte – nicht einmal deren Eingang wurde mir bestätigt – wandte ich mich nicht mehr an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sondern an den damaligen Präsidenten des sächsischen Landtags Dr. Rößler. Ich bat diesen darum, den Eingang meiner Petition zu bestätigen. Zu meinem Bedauern teilte mir der Landtagspräsident wenig später mit, meine Petition sei beim sächsischen Landtag nie eingegangen.

Das passte mal wieder hervorragend zu meinen Erfahrungen mit der herrschenden Kaste in Sachsen. Verlorengegangen war meine Petition mit Sicherheit nicht. Vielleicht wollte mein ehemaliger Parteikollege mir auch nicht weiterhelfen. Jedenfalls zweifle ich nicht daran, dass er die Petition erhalten hatte.

Freitag, 15. März 2013

Also wandte ich mich erneut an den sächsischen Landtag. Dieses Mal versandte ich meine Petition per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Wenig später erhielt ich die Nachricht, meine Petition liege dem Petitionsausschuss vor. Er werde sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen.

Das geschah dann sogar. Die Antwort, die ich erhielt, überraschte mich in ihrer Schärfe allerdings doch. Es sei bei meiner Behandlung alles mit rechten Dingen zugegangen. Vor allem Prof. Dr. Milbradt habe sich nichts vorzuwerfen, wie dieser selbst in einer Landtagsrede – die man mir gleich übermittelte – ausgeführt hatte.

Nun ja. Wenn Prof. Dr. Milbradt sich ein fehlerfreies Handeln bescheinigt, gab es daran für die Vertreter der CDU im Petitionsausschuss nichts zu zweifeln. Also wies der Ausschuss meine Petition mit den Stimmen der CDU ab.

Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde erhielt ich eine ähnliche Antwort. Sowohl die sächsische Justiz als auch die beteiligten Finanzämter hätten in meinem Fall nur geltendes Recht angewendet. Dies mag aus deren Sicht sogar stimmen.

Wovon träumten diese Herren eigentlich sonst?

Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Wenn man die Machtverhältnisse in Sachsen kennt ist es kein Wunder, dass ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ärger mit den Finanzämtern bekam.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Dem eigentlichen Chef der sächsischen Spielbanken, der ehemalige Finanzminister und spätere Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt, unterstehen auch die sächsischen Finanzämter. An Zufälle glaube ich nicht.

Hier nun die Schilderung meiner Auseinandersetzungen mit den sächsischen Finanzämtern:

Kapitel 1: Vom Jäger zum Gejagten

In den ersten fünf Jahren meiner Anwaltstätigkeit war mein Verhältnis zu den sächsischen Finanzämtern unbelastet. Einer intensiveren Betreuung erfreute ich mich ab dem Zeitpunkt, als die Auseinandersetzungen um die sächsischen Spielbanken eskalierten und sich das sächsische Finanzministerium von Prof. Dr. Milbradt mit meiner Personalie befasste. Auch hier werden meine Gegner sicherlich jede Zufälle verneinen.

Von heute auf morgen geriet ich in den Fokus meines Heimatfinanzamtes, ohne dass mir die Zusammenhänge klar waren. Ich wurde mit neuen, für mich nicht nachvollziehbaren Steuerforderungen konfrontiert. Im Ergebnis handelte es sich nur um das Vorspiel für die weitere Entwicklung, deren Tempo immer schneller wurde und die zunehmend an Dramaturgie gewann.

Heute glaube ich nicht an einen Zufall. Vielmehr gehe ich von einer zentralen Steuerung durch meine Gegner in Sachsen aus. Als Einzelfall sehe ich mich dabei nicht. Bereits vor und nach mir machten widerspenstige Personen Erfahrungen mit den sächsischen Finanzämtern, den Steigbügelhaltern der politischen Kaste. Nicht nur in meinem Fall wurden die Finanzämter zur Ausschaltung von Gegnern instrumentalisiert[1].

Dass die Finanzämter als verlängerter Arm des sächsischen Finanzministeriums handelten, steht für mich fest. Genauso überzeugt bin ich davon, dass sich die involvierten Finanzbehörden stets auf eine ordnungsgemäße Behandlung meiner Person berufen werden. Natürlich haben sie am Ende alles richtiggemacht. Aus ihrer Sicht mag das sogar zutreffen.

Die Attacken der sächsischen Finanzämter wurden ein Teil meines Lebens bzw. des nun folgenden Kampfes ums Überleben. Dabei waren der Kreativität der Finanzämter keinerlei Grenzen gesetzt. Fortan machten sie die unterschiedlichsten Steuerforderungen geltend.

In meinem Fall ging es nicht nur darum, Steuern um jeden Preis festzusetzen, auch wenn man dabei das Huhn, das goldene Eier legt, schlachtet. Geradezu bezeichnend war die Art und Weise, wie Steuergesetze (nicht) angewendet wurden.

Oft genug haben Finanzämter Steuerzahler bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus geschröpft. Am Ende liegen die Steuerätze der Betroffenen deutlich über den gesetzlich maximal zulässigen Höchstgrenzen. Rechtsstaatlich ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht.

 

Dienstag, 21. März 2000

Leider beschäftigten mich nicht nur die sächsischen Staatsanwaltschaften. Vielmehr musste ich auch an einer anderen Front kämpfen. Während mein Verhältnis zu den sächsischen Steuerbehörden lange unbeschwert war, änderte sich dies ab dem Zeitpunkt, als die Prozesse um den Erhalt des klassischen Spiels bei den sächsischen Spielbanken begannen.

Wir erinnern uns: der damalige sächsische Finanzminister und spätere Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt war persönlich für die Geschicke der Spielbanken zuständig. Ihm unterstanden jedoch auch die sächsischen Finanzämter. Meiner Meinung nach war es alles andere als ein Zufall, dass ich nun ins Visier der sächsischen Steuerbehörden geriet.

Zeitgleich mit den Auseinandersetzungen um die sächsischen Spielbanken sandte mir das Finanzamt Leipzig einen geharnischten Steuerbescheid. Es forderte neben den normalen Steuern weitere 200.000 DM an Einkommenssteuern, ohne dass ich mehr Geld verdient hätte. Damit lagen meine Steuern auf derselben Höhe wie meine Einnahmen, was einem Steuersatz von 100 % entspricht. Gerecht ist dies sicherlich nicht. Ungewöhnlich trotz der vielfach gerühmten vermeintlichen Steuergerechtigkeit aber auch nicht.

Was war geschehen?

Der gegen mich gerichtete Vorwurf des sächsischen Finanzministeriums, wonach ich Kopf einer kriminellen Vereinigung war, führte zu einer Trennung von meinen damaligen Kollegen. Beide waren als Insolvenzverwalter tätig und abhängig von Aufträgen der sächsischen Justiz. Eine weitere Zusammenarbeit mit mir stellte aufgrund meines neu gewonnenen, zweifelhaften strafrechtlichen Nimbus keine wirkliche Option für sie dar. Für mich führte die Trennung allerdings zu einem schweren Rückschlag.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Steuern immer brav bezahlt. Dem Finanzamt Leipzig kam die Trennung von meinen Kollegen wie gerufen. Es vertrat die Auffassung, meine Kollegen hätten mir einen Teil der gemeinsamen Kanzlei verkauft. Und dabei sei ein zu versteuernder Veräußerungsgewinn entstanden.

Von einem Verkauf eines Teils der Kanzlei konnte überhaupt nicht gesprochen werden, zumal diese als reines Profit-Center organisiert war. Die einzelnen Dezernate der Kanzlei bildeten selbständige Einheiten. Es gab ein Insolvenzdezernat, ferner ein Wirtschaftsrechtdezernat. Jeder Kollege arbeitete und kaufte auf eigene Rechnung. Die Gewinne aus der Anwaltstätigkeit wurden demjenigen Anwalt zugeordnet, der sie verdiente.

Ich verließ die Kanzlei nur mit dem, was mir gehörte und was ich vorher selbst bezahlt hatte. Mit einem Verkauf eines Teils der Kanzlei hatte dies nicht das Geringste zu tun. Schließlich gab es weder einen Kaufvertrag noch einen Kaufpreis, den ich anlässlich meines Ausscheidens zahlen musste.

All das interessierte das Finanzamt Leipzig wenig. Es erfand die Mär vom Veräußerungsgewinn, den ich anlässlich der Trennung erzielt habe. Und für diesen müsse ich zusätzliche Einkommenssteuern zahlen. Obwohl jegliche Hinweise für den Verkauf eines Teils der Kanzlei fehlten, behauptete das Finanzamt, meine Kollegen hätten den mir gehörenden Teil der Kanzlei an mich verkauft. Und dabei sei eben ein hoher Gewinn bei mir entstanden.

Man muss es sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Meine Kollegen sollen den mir gehörenden Teil der Kanzlei an mich verkauft haben. Das war starker Tobak und bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Hierbei handelte es sich um eine außergewöhnlich gewagte Konstruktion des Finanzamtes.

Ich fragte mich damals oft wie man auf eine derart abwegige Idee kommen konnte. Mit einer rechtsstaatskonformen Steuerfestsetzung hatte dies nichts zu tun.

Bei diesem vermeintlichen Verkauf verschrieb sich das Finanzamt dem Grundsatz, möglichst hohe Steuern zu erheben. Daher sollte ich nun zusätzliche Einkommenssteuern in Höhe von 200.000 DM zahlen.

Um diesen Betrag zu rechtfertigen musste der vermeintliche Veräußerungsgewinn bei etwa 500.000 DM liegen. Dieser Wert war völlig aus der Luft gegriffen. Es gab hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte. Wieso sollte ein Veräußerungsgewinn vorliegen, wenn ich gleichzeitig die Mandate meiner Kollegen verliere? Wäre dies nicht gegenzurechnen?

Der Steuerbescheid war natürlich sofort vollstreckbar. Dies führt vor allem bei Rechtsanwälten schnell zu einer Katastrophe, insbesondere bei hohen Steuerforderungen: Ist man nicht in der Lage, die Steuerforderung zu begleichen – auch wenn sie zu Unrecht besteht – gilt man für die Finanzämter als zahlungsunfähig. Unsolide Finanzen können bei Rechtsanwälten schnell zum Entzug ihrer Zulassung führen. Finanzämter verstehen leider keinen Spaß, selbst wenn es um die Eintreibung frei erfundener Steuern geht. Für sie mutiert man an dieser Stelle schnell zu einem Steuerbetrüger. Und das darf natürlich nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Die sächsischen Finanzämter sind besonders geübt darin, einen Insolvenzantrag zu stellen und berufliche Existenzen zu vernichten. Die Zahlungsunfähigkeit und damit der wirtschaftliche Tod können daher bereits mit Zugang des Steuerbescheids eintreten. Ein Toter ist nicht mehr in der Lage, kritische Fragen zu stellen und beim Finanzgericht zu klagen. Das Finanzamt schafft so seine eigenen Fakten.

Selbstverständlich belastete mich diese Situation schwer. Zu meinen geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kam nun auch noch eine hohe Steuerforderung hinzu. Es war, als wüsste das Finanzamt, wo es seine Daumenschrauben ansetzen muss.

Natürlich legte ich gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und beantragte die sofortige Aussetzung der Vollziehung.

Montag, 12. November 2001

Das Finanzamt Leipzig ließ sich von seiner Konstruktion in der Folgezeit nicht abbringen. Ich sollte für den (nicht) entstandenen Veräußerungsgewinn bluten. Nur bei seiner Berechnung gab es Bewegung. Es schien, als würden dem Finanzamt hier die Ideen ausgehen. Anscheinend hatte es zu hoch gepokert.

Nach zähem Kampf reduzierte das Finanzamt seine Forderung auf knapp 30.000 DM, die ich widerwillig zahlte. Die Konstruktion des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns empfand ich als Erpressung. Für mich handelte es sich um eine Sondersteuer, für die jede gesetzliche Grundlage fehlte. Damit erhöhte sich mein individueller Steuersatz deutlich. Rechtlich zulässig war dies aus meiner Sicht nicht.

Auch aus einem anderen Grund verstehe ich diese Vorgehensweise nicht: Warum hatte das Finanzamt seine Steuerforderung zunächst derart hochgeschraubt, wenn sich so wenig Substanz hinter seinen Berechnungen verbarg? Besaß man nicht einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Steuerfestsetzung? Oder wollte das Finanzamt eine möglichst große Verhandlungsmasse für eine spätere Einigung mit dem Steuerpflichtigen generieren?

Die Vorgehensweise des Finanzamtes Leipzig erinnerte mich an meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft, welche gerne anklagte, um anschließend für die Einstellung eines Strafverfahrens hohe Beträge einzufordern. Das besaß in Sachsen offensichtlich Methode. So wurde man gezwungen, dem Staat möglichst weit entgegen zu kommen und einen – wenn auch völlig überhöhten – Beitrag zur Sanierung der maroden Staatskassen zu leisten. Diese Praxis erschien mir mehr als fragwürdig.

Leider interessieren sich die sächsischen Finanzämter nicht für die Auswirkungen dieser Vorgehensweise auf die Betroffenen oder die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Standort Sachsen. Anlass, ihre Politik zu ändern, besteht für sie jedenfalls nicht.

Ich dachte, mit meiner Zahlung würde Ruhe einkehren. Es handelte sich jedoch um eine trügerische Hoffnung, denn das Finanzamt Leipzig hatte gerade erst begonnen, sich auf mich einzuschießen. Erneut unterschieden sich seine Strategien nicht von denen der Staatsanwaltschaft. An Zufälle glaube ich hier nicht. Schließlich entstanden meine Probleme mit der Staatsanwaltschaft und den Finanzämtern zum selben Zeitpunkt. Eine Verbindung kann ich natürlich nicht beweisen. Für mich liegt sie jedoch auf der Hand.

Montag, 13. Januar 2003

Auch in der Folgezeit machte das Finanzamt Leipzig durch eine hohe Kreativität bei der Erfindung neuer Steuern auf sich aufmerksam. Es beabsichtigte gar nicht erst, zu einer fairen Behandlung meiner Person zurückzukehren oder mich in Ruhe zu lassen.

Nach der Trennung von meinen Kollegen schloss ich mich mit meinem damaligen Steuerberater G. zu einer Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei zusammen. Auch diese Kanzlei war als Profit-Center organisiert. Die Struktur hatte sich somit nicht geändert. Eine gemeinsame Kasse, in welche die Unternehmensergebnisse fließen sollten, gab es demzufolge nicht. Jeder war für sich selbst – auch gegenüber dem Finanzamt Leipzig – verantwortlich.

Was den Standort der neuen Kanzlei angeht, hatten wir uns klar verbessert. Wir residierten nun zentral in der Innenstadt von Leipzig in der Petersstraße, oberhalb von Hugendubel im dritten Stock. Es waren schöne Räumlichkeiten, die ich damals gefunden hatte.

Nun läutete das Finanzamt eine neue Phase ein, die mich bis an die Grenzen meiner zeitlichen und finanziellen Belastbarkeit in Anspruch nahm. Heute halte ich einen unfassbaren Umsatzsteuerbescheid in den Händen. Danach – so der Vorwurf – waren mir für den Zeitraum 2000 bis 2002 Umsatzsteuern in Höhe von mehr als 600.000 DM zu Unrecht erstattet worden. Diesen Betrag forderte das Finanzamt Leipzig zurück und kündigte die sofortige Zwangsvollstreckung an.

Doch wie kam es dazu? Als Unternehmer war ich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Meine Vertragspartner, insbesondere meine Lieferanten, berechneten mir ihre Leistungen und addierten die Mehrwertsteuer auf. So wie dies bei jedem Unternehmer der Fall ist. Ich bezahlte den Betrag und forderte vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurück. Normalerweise verlief dieser Vorgang reibungslos. Dies war auch lange Jahre der Fall.

Nun änderte das Finanzamt seine Vorgehensweise. Was früher gängige Praxis war, wurde nicht länger akzeptiert. Nach Auffassung des Finanzamtes richteten sich die Rechnungen meiner Lieferanten und sonstigen Vertragspartner an meine Kanzlei, nicht jedoch an mich selbst. Demzufolge könne nur die Kanzlei die Umsatzsteuer zurückfordern, also mein Kollege G. und ich gemeinsam. Im vorliegenden Fall hatte jedoch nur ich allein die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragt. Dies sei unzulässig. Infolgedessen hätte ich für die vergangenen drei Jahre die Umsatzsteuer zu Unrecht geltend gemacht. Damit stellte das Finanzamt die bislang gebilligte Praxis auf den Kopf. Ich war fassungslos ob dieser Begründung.

Ich versuchte, das Finanzamt Leipzig zu einem Einlenken zu bewegen, denn unter dem Strich war nicht einmal ein Schaden entstanden. Ich hatte keinen Pfennig zuviel erhalten. Schon gar nicht 600.000,00 DM. Dass ich keine Umsatzsteuer schuldig geblieben war, wusste das Finanzamt natürlich. Was sollte das Ganze also? Mir war wirklich nicht klar, wieso das Finanzamt hier eine Baustelle eröffnete. Um eine ordnungsgemäße Steuerfestsetzung konnte es dabei unmöglich gehen.

Das Finanzamt war wieder nicht zu einem Einlenken bereit. Nicht einmal hinsichtlich der Höhe der Steuerforderung gab es Bewegung. In seiner Unnachgiebigkeit lag sein Markenzeichen, ein sicherlich deutschlandweit festzustellendes Phänomen, das dunkel an den Obrigkeitsstaat erinnert.

Das Finanzamt ließ mich ins Messer laufen. Natürlich hätte es gleich zu Beginn des Veranlagungszeitraums meine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. meine Umsatzsteuererklärungen beanstanden können. Ich gehe sogar davon aus, dass das Finanzamt zunächst die gelebte Praxis akzeptierte. Was dann genau zu einem Umdenken führte, kann ich nur vermuten.

Nun sollte ich 600.000 DM Umsatzsteuern zahlen, Geld, das ich natürlich nicht hatte. Die Politik des Finanzamtes beförderte mich innerhalb kürzester Zeit von einem normalen Steuerbürger zu einem Insolvenzkandidaten. Selbstverständlich legte ich gegen diesen exorbitant hohen Steuerbescheid Einspruch ein.

Es blieb mir nichts Anderes übrig als sämtliche Rechnungen meiner Vertragspartner aus den Jahren 2000 bis 2002 umschreiben zu lassen. Sie sollten nicht mehr auf den Kanzleinamen, sondern auf meinen eigenen Namen lauten. Meinen Kunden, die mit meiner Kanzlei Verträge eingegangen waren, war das natürlich nur schwer zu vermitteln.

Man kann sich leicht vorstellen, was für einen bürokratischen Aufwand das Finanzamt damit auslöste. Jede noch so kleine Rechnung, sei es über Toilettenpapier, Kopierpapier, Bleistifte bis hin zu Rechnungen über Leasingraten mussten umgeschrieben werden. Im Ergebnis handelte es sich um etwa 2.000 Exemplare.

Das Finanzamt wollte sogar neu ausgestellte Rechnungen meiner Vertragspartner sehen. Dass sich einige von ihnen bereits in Insolvenz befanden bzw. nicht mehr existierten, war dem Finanzamt nur recht. In diesem Fall würde es weiter auf der Rückzahlung der Umsatzsteuer bestehen.

Natürlich war ich nicht der Lage, einen derartigen Aufwand zeitlich neben meiner normalen Anwaltstätigkeit zu betreiben. Über einen Zeitraum von neun Monaten befassten sich zwei Mitarbeiterinnen nur mit der Rechnungskorrektur. Allein die hierdurch ausgelösten Personalkosten waren immens. Sie lagen bei etwa 75.000 DM, die ich am Ende zusätzlich tragen musste.

Schließlich war uns die Sisyphusarbeit gelungen. Wir ließen alle Rechnungen korrigieren. Dort, wo ein Unternehmen nicht mehr existierte, nahmen wir selbst die notwendigen Korrekturen vor. Dem Finanzamt fiel dies nicht einmal auf. Wahrscheinlich hat es die korrigierten Rechnungen nicht einmal geprüft.

Am Ende muss man natürlich die Sinnfrage stellen. Was hatte dem Finanzamt Leipzig all seine Hartnäckigkeit gebracht? Gar nichts, lautet die ebenso knappe wie richtige Antwort. Nach Umschreiben der Rechnungen konnte ich die Umsatzsteuer geltend machen. Nicht einmal Zinsen durfte das Finanzamt für den Zeitraum bis zur Rechnungskorrektur einfordern. Denn dies war aufgrund eines ministeriellen Erlasses verboten.

Also wofür das alles? Um einem Unternehmer vor Augen zu halten, dass Leipzig eben doch keine verlässlichen Rahmenbedingungen bereitstellt, um wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können? Dass jeder Unternehmer die Entstehung unvorhersehbarer Sekundärkosten befürchten muss? Damit ein Betroffener sieht, wie schnell er aufgrund von Steuerbescheiden vor der Insolvenz stehen kann? Um Verhandlungsmasse zu schaffen? Oder vielleicht doch nur als Schikane. Die blühenden Landschaften bestanden anscheinend nur in den Räumen der sächsischen Finanzämter bzw. in den Köpfen erfindungsreicher Finanzbeamter. Das einzige was hier blühte war ihre Fantasie.

Ein Unternehmen, welches sich nur noch mit der Abwehr unberechtigter Steuerforderungen befasst, kann unternehmerisch nicht erfolgreich tätig sein, also Gewinne erzielen. Und damit reduzieren sich künftig zu zahlende Steuern. Am Ende sprechen wir über ein klassisches Eigentor. Die Finanzbeamte betrieben aus meiner Sicht jedenfalls eine sehr eigenwillige Form der Beschäftigungstherapie. Am Ende ging dieser Angriff des Finanzamtes Leipzig ins Leere.

Die nächste Attacke des Finanzamtes ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Dieser Angriff fiel noch heftiger aus. Er zeigt, wie ostdeutsche Finanzämter mit ihrer Kurzsichtigkeit wichtige Investitionen für einen dauerhaften wirtschaftlichen Aufschwung torpedieren. Im Ergebnis waren die gewaltigen Verzögerungen beim Aufbau Ost also hausgemacht.

Donnerstag, 15. Juli 2004

Der zurückliegende Ärger mit dem Finanzamt Leipzig war noch nicht vergessen. Zwischenzeitlich hatte ich mich beruflich wieder neu orientiert und mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. K. eine neue Kanzlei gegründet. Wir wollten unsere Beratungstätigkeit kräftig ausweiten und neue Kanzleistandorte gründen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit sollte allerdings in Sachsen bleiben. Bereits diese Entscheidung versprach Ärger.

Neben Leipzig wollten wir Chemnitz und Bautzen als Kanzleistandorte entwickeln, daneben Ostberlin und München. Die Expansion würde eine Menge Geld kosten, denn die einzelnen Standorte mussten erst noch aufgebaut werden. Vor allem das Mobiliar und die IT forderte den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel.

Nun ging es darum, diese Expansion steuerrechtlich abzusichern. Wir wollten mit den voraussichtlich anfallenden Investitionskosten Steuerforderungen des Finanzamtes Leipzig reduzieren und zwar so, dass wir nicht gleichzeitig investieren und hohe Steuern zahlen mussten.

Für unsere Investitionen stellte das Einkommenssteuergesetz auch ein passendes Instrument zur Verfügung, nämlich die sogenannte atypisch stille Beteiligung. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Vertrag, welcher die zu erwartenden Investitionen absichert und die Zahlungspflichten des Investors regelt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung ist eine Verrechnung von Investitionen mit aktuellen Steuerzahlungen möglich. In den alten Bundesländern funktioniert dieses Modell seit Jahrzehnten reibungslos.

Mit ihm ermuntert der Gesetzgeber Unternehmer zu einer höheren Investitionstätigkeit. Diese ist politisch erwünscht, zumal sie zur Stärkung der Wirtschaft beiträgt und neue Arbeitsplätze schafft. Aber anscheinend wurde diesem Wunsch in Sachsen anders Rechnung getragen.

Für die einzelnen Standorte verständigten wir uns auf einen genauen Investitionsplan und holten hierfür die notwendigen Kostenvoranschläge unserer Lieferanten ein. Die anteilig von mir zu tragenden Investitionskosten lagen bei etwa 600.000 €. Die für die steuerliche Veranlagung notwendigen Unterlagen reichte ich bei den jeweiligen Finanzämtern ein.

Donnerstag, 21. April 2005

Leider hatte ich die Rechnung wieder einmal ohne den Wirt gemacht. Die Finanzämter in Leipzig, Ostberlin, Chemnitz und Bautzen verweigerten mir die begehrte Steuerabschreibung. Sie waren ausschließlich darauf fixiert, den klammen neuen Bundesländern möglichst hohe Einnahmen zu sichern.

Damit verträgt sich eine Förderung von Investitionen sicherlich nicht. Das Einkommenssteuergesetz enthält zwar die Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit. Der erfindungsreiche Finanzbeamte in den neuen Bundesländern legt dieses jedoch nach eigenem Gutdünken aus.

Aber was genau war eigentlich geschehen? Die in den neuen Bundesländern gelegenen Finanzämter wandten die mich begünstigenden steuerrechtlichen Regelungen einfach nicht an. Darin lag ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen. Natürlich muss die steuerliche Veranlagung ordnungsgemäß erfolgen. Da es sich bei den Einkommenssteuern um Bundesgesetze handelt darf die steuerliche Veranlagung in den einzelnen Bundesländern auch nicht unterschiedlich sein. Hinsichtlich dieser Praxis besaßen die Finanzämter in Sachsen sowie in Ostberlin jedoch ganz eigene Vorstellungen.

Nur für unseren Standort in München bekamen wir vom dortigen Finanzamt grünes Licht. In Bayern sah man unsere Investitionstätigkeit positiv und unterstützte die Unternehmer nach besten Kräften. Vielleicht war das Finanzamt München bei der Anwendung der einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen auch nur objektiver und professioneller. Man dachte hier langfristig.

Die Politik der ostdeutschen Finanzämter stellte für uns keine Lappalie dar. Dass ein Finanzamt die Anwendung von Vorschriften, die den Steuerzahler entlasten, unterlässt, ist kein Bagatelldelikt. Was nützt es, wenn der Gesetzgeber die Förderung der Investitionstätigkeit steuerrechtlich absichert, diese Regelungen jedoch von den Finanzämtern in Sachsen und Ostberlin ignoriert werden?

Jedenfalls verstärkte sich mein Eindruck, dass einige Bundesländer in Wirklichkeit nicht an der Förderung ihrer Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen interessiert waren. Warum denn auch. Zwar führen weniger Unternehmensansiedlungen zu geringeren Steuereinnahmen. Ländern wie Sachsen und Berlin war dies egal. Am Ende erhielten sie über den Länderfinanzausgleich Transferzahlungen der reichen Bundesländer, vor allem aus Bayern. Sie mussten daher auch nicht wirtschaftsfreundlich agieren. Für sie war es wichtiger, Investoren die Abschreibungsmöglichkeiten zu verweigern und die Steuerzahler zur Ader zu lassen. Ein derartiges Verhalten kurzsichtig zu nennen ist stark untertrieben.

Es reicht nicht, ständig von blühenden Landschaften zu sprechen, man muss von staatlicher Seite auch die Voraussetzungen hierfür schaffen. Die Politik der Finanzämter in Sachsen und Ostberlin empfand ich als äußerst kurzsichtig.

Doch damit nicht genug. Den ostdeutschen Finanzämtern genügte es nicht, die Steuerabschreibung zu verweigern. Sie berechneten nun auch für die Folgejahre höhere Vorauszahlungen auf die künftig zu erwartende Einkommenssteuer, da die Investitionskosten unberücksichtigt blieben. Dies schränkte den für Investitionen zuständigen Finanzrahmen weiter ein.

Damit multiplizierten sich die Steuerforderungen der Finanzämter schnell um das Drei- bis Vierfache. Dass ein Unternehmer nicht gleichzeitig investieren und hohe Steuern zahlen kann, stellt eine Binsenweisheit dar. Bei den Finanzämtern in Sachsen und Ostberlin stieß ich allerdings auf taube Ohren.

Die Folgen dieser Kurzsichtigkeit spürte ich schnell am eigenen Leibe. Das Finanzamt Leipzig schickte mir für das Jahr 2004 einen Steuerbescheid und verlangte die Zahlung von 300.000 € Einkommenssteuer innerhalb kürzester Zeit.

Einmal mehr befand ich mich in einem Kampf um mein wirtschaftliches Überleben. Zur Finanzierung unserer Expansion und die Gründung neuer Standorte fehlten nun die nötigen finanziellen Mittel. Ich nahm von diesem Projekt Abstand. Arbeitsplätze konnten daher auch keine mehr entstehen.

Eigentlich sollte mir das eine Lehre sein, auf Investitionen in Sachsen zu verzichten. Besser noch wäre es gewesen, dort jede unternehmerische Betätigung sofort einzustellen, es sei denn, man war stark suizidgefährdet.

Lange dachte ich damals über einen Wegzug aus Sachsen nach und begann, erste Gespräche mit einer Unternehmensberatung aus Zürich zu führen. Ich überlegte, ob es nicht besser wäre, in die Schweiz zu wechseln, wo Finanzämter und Steuerzahler kooperativ zusammenarbeiten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen in den neuen Bundesländern waren für jede solide unternehmerische Planung tödlich. Leider fehlte mir damals die notwendige Konsequenz.

Kapitel 2: Umzug nach Großbothen

Dienstag, 14. März 2006

Für einen Wegzug aus Sachsen war ich noch nicht reif, auch wenn meine Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig nicht schlimmer sein konnten. Die Hoffnung stirbt nun einmal zuletzt.

Ich entschied mich zu einer Änderung meines Wohnsitzes, um mich der Gier des Finanzamtes Leipzig zu entziehen. Schlechter als in Leipzig konnten die Dinge nicht mehr laufen. Das jedenfalls stand für mich fest. Also meldete ich mich in Großbothen an. Damit war künftig das Finanzamt Grimma für mich zuständig.

Mein Steuerberater W. hatte mich nachdrücklich vor diesem Umzug gewarnt. Er betonte, das Finanzamt Grimma sei noch investitionsfeindlicher als das Finanzamt Leipzig. Es sei zudem für die Vielzahl von Insolvenzanträgen bekannt, die es jährlich gegen Unternehmen und Privatpersonen stellt, welche Steuerforderungen nicht befriedigen können, egal ob diese berechtigt waren oder nicht. Von diesem Finanzamt ginge eine reine Zerstörungswut aus.

Leider schenkte ich seinen Worten keinen Glauben. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein anderes Finanzamt noch entschiedener gegen mich vorgeht. Am Ende setzte ich mich über die Bedenken meines Steuerberaters hinweg. Das war ein schwerer, nicht mehr gut zu machender Fehler.

Wenn man in Anbetracht meiner Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig glaubt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, irrt man sich gewaltig. Was ich im Fall des Finanzamtes Grimma erleben musste, stellt alles in den Schatten. Bei ihm handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform des spätmittelalterlichen Obrigkeits- und Steuererhebungsstaates. Das Finanzamt Grimma besaß hinsichtlich der Interpretation steuerlicher Regelungen ganz eigene Vorstellungen. Und diese zeigte sich vor allem darin, wie es mit den Steuerzahlern umging.

Freitag, 16. Juni 2006

Die ersten Monate nach meinem Umzug herrschte glücklicherweise Ruhe. Ich konnte erst einmal durchatmen.

In den vergangenen Jahren hatte ich mein unternehmerisches Engagement ausgeweitet. Aufgrund des von den sächsischen Staatsanwaltschaften gegen mich geführten Krieges erschien es mir zu risikoreich, mich allein auf meine Anwaltstätigkeit zu beschränken. Ich wollte unabhängiger von meinem Beruf werden und mich breiter aufstellen. Dazu wollte ich neue Geschäftsfelder eröffnen.

Bekannte rieten zum Erwerb denkmalgeschützter Immobilien, die ich sanieren sollte. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich wegen der steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten um lohnenswerte Projekte. Die Immobilienpreise in Leipzig befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Keller. Ein erstes Objekt in der Shakespearestraße 56 konnte ich preisgünstig erwerben. Dort wollte ich auf einer Gesamtfläche von 1.100 qm Wohnungen für Studenten errichten.

Investitionen in Denkmalschutzprojekte werden steuerlich auf zehn Jahre abgeschrieben. Hinzu kommen die gezahlten Darlehenszinsen, die ebenfalls berücksichtigt werden. Im Fall der Shakespearestraße 56 waren das allein Abschreibungen im Umfang von fast 100.000 € pro Jahr. Dementsprechend würde sich die von mir zu zahlende Einkommenssteuer deutlich reduzieren.

Neben der Shakespearestraße 56 erwarb ich noch das Nachbarhaus (Shakespearestraße 54) sowie das Eckhaus in der Shakespearestraße 26. Damit einher gingen Gesamtinvestitionen von etwa 2,5 Millionen €, also ein gewaltiges Abschreibungsvolumen. Normalerweise hätten diese Projekte allein dazu geführt, dass ich in den kommenden Jahren keine Steuern mehr zahlen musste. Auch Arbeitsplätze wurden so dauerhaft gesichert.

Ich beließ es jedoch nicht bei diesen Immobilienkäufen. Ein damals (noch) sehr guter Freund von mir, Lap K., fragte mich, ob ich nicht mit ihm Biogasanlagen bauen wolle. Diese wurden von staatlicher Seite massiv gefördert und ihre Einnahmen auf 20 Jahre garantiert. Die Investitionskosten lagen zwischen 2 und 3,5 Millionen € pro Anlage. Den größten Teil der Finanzierung würden Spezialbanken übernehmen.

Wirtschaftlich versprachen mir meine Projekte Unabhängigkeit. Ich war damit in der Lage, meinen Lebensunterhalt auch ohne die Einnahmen aus meiner Anwaltskanzlei zu finanzieren. Damit wurde ich unabhängiger von Attacken der Staatsanwaltschaften und der Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Justiz in der Boulevardpresse.

Mein Investment in Biogasanlagen konnte ich über atypisch stille Beteiligungen abschreiben, also über diejenige steuerliche Konstruktion, auf die ich bereits bei der Ausweitung meiner anwaltlichen Tätigkeit zurückgegriffen hatte. Vielleicht war es ein Fehler, in Sachsen ein zweites Mal auf diese steuerliche Konstruktion zu vertrauen, doch nun war für die steuerliche Bewertung nicht mehr das Finanzamt Leipzig zuständig. Für die ersten vier Projekte schloss ich entsprechende Verträge ab und schuf damit die Voraussetzungen für ihre steuerliche Absetzbarkeit.

Damals glaubte ich fest daran, dass meine Investitionen vom Finanzamt Grimma berücksichtigt werden. Immerhin hatte ich bereits viel Geld in die einzelnen Biogasprojekte gesteckt. Meine Zahlungen waren daher nachweisbar. Eine erste Anlage in Liptitz befand sich bereits im Bau. Eine weitere, in Malkwitz, sollte wenig später folgen. Das Finanzamt konnte die Existenz dieser Projekte daher unmöglich bestreiten.

So war es wenig überraschend, dass das Finanzamt Grimma meine atypisch stillen Beteiligungen bestätigte und meine Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer entsprechend reduzierte. Mein Steuerkonzept ging auf, meinem Vermögensaufbau und damit meiner neu gewonnenen Unabhängigkeit standen nichts mehr im Wege. Ich kam endlich einmal dazu, an der Steuerfront tief durchzuatmen.

Dienstag, 13. Mai 2008

Doch leider machte ich auch dieses Mal die Rechnung ohne den Wirt. Meine Projekte weckten die Begehrlichkeit des Finanzamtes Grimma und veranlassten dort ein Umdenken. Ich würde, so die Argumentation des Finanzamtes, nun deutlich höhere Einnahmen erzielen, was wegen der hohen Anlaufverluste nicht stimmte. Denn in der Errichtungsphase warfen meine Projekte noch keine Einnahmen ab. Auch hätte ich – so das Finanzamt weiter – viel Geld in diese Projekte gesteckt. Wer derart vermögend ist müsse auch hohe Steuern zahlen.

Irgendetwas schien bei dieser Argumentation mit der Anwendung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften nicht zu stimmen. Mir ging es um eine ordnungsgemäße Anwendung der Steuergesetze und nicht darum, eine Neiddebatte mit dem Finanzamt zu führen. Dort entschieden allerdings rein subjektive Erwägungen über meine steuerliche Veranlagung. Ob ich überhaupt Gewinne erzielt hatte, war für die Steuerfestsetzung nicht mehr entscheidend. Ich sollte Steuern zahlen, weil mich das Finanzamt für leistungsfähig hielt. Mit einer rechtsstaatlichen Steuerfestsetzung hatte das nichts zu tun.

Allen steuerrechtlichen Regelungen zum Trotz suchte das Finanzamt Grimma nach Möglichkeiten, hohe Einkommenssteuern gegen mich festzusetzen. Nachweislich hatte ich mehr als 1,3 Mio. € aus eigenen Mitteln in die Biogasprojekte gesteckt. Auch in meine Immobilienprojekte war viel Geld geflossen. Daran konnte unmöglich gezweifelt werden. Das waren Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden mussten!

Aus der Sicht des Finanzamtes Grimma reichte jedoch allein die Einstufung als „einkommensstarker Unternehmer“ aus, um mich zu hohen Steuerzahlungen zu zwingen, ja ich war sogar verpflichtet, diese zu leisten. Dass ich ein Vermögen im Vertrauen auf die Geltung steuerrechtlicher Regelungen und die Tragfähigkeit meines Steuerkonzepts investiert hatte, es damit auch nicht mehr für Steuerzahlungen zur Verfügung stand, spielte für das Finanzamt keine Rolle. Es glaubte fest daran, ich könne mein Geld gleich zweimal ausgeben. Das Finanzamt suchte fortan nach Möglichkeiten, mir die steuerliche Absetzbarkeit meiner Investitionen zu verweigern.

Schlagartig änderte das Finanzamt Grimma nun seine Politik. Obwohl es meine atypisch stillen Beteiligungen zunächst anerkannt hatte, versagte es mir nun rückwirkend sämtliche Steuervergünstigungen ab dem Jahr 2006. Und was noch schlimmer war: Es setzte rückwirkend hohe Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer für die vergangenen Jahre fest. Damit multiplizierten sich die von mir zu zahlenden Steuern. Bei dieser Betrachtung lag mein individueller Steuersatz jenseits von 150 %.

Das Ergebnis dieser Borniertheit konnte ich in verschiedenen Steuerbescheiden nachlesen. Von heute auf morgen verlangte das Finanzamt Einkommenssteuern in Höhe von etwa 550.000 €. Das war eine Summe, die ich unmöglich aufbringen konnte. Was glaubte das Finanzamt Grimma eigentlich, wieviel Geld man in Sachsen verdienen konnte?

Es fiel mir damals schwer, die Zusammenhänge zu verstehen. Wieso kann ein Finanzamt rückwirkend Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer verlangen, wo die jeweiligen Geschäftsjahre bereits abgeschlossen waren? Und wieso ging das Finanzamt dabei davon aus, dass sich mein Einkommen jährlich um mehr als 25 % erhöhen würde? Was war mit meinen Investitionen, denn immerhin hatte ich meine Einnahmen für meine Projekte verwendet, so wie es das Einkommenssteuergesetz forderte? Was nützen einem also die ganzen Regelungen über Steuermodelle, wenn diese vom Finanzamt nicht angewendet werden? Ich befand mich jedoch fest in den Händen des steuerrechtlichen Obrigkeitsstaates.

Und hierin liegt die Crux der Geschichte. Es ging längst nicht mehr darum, ob die bestehenden Steuergesetze meine Investitionstätigkeit förderten. Es ging den Finanzämtern vielmehr darum, eine Begründung zu finden, welche deren steuerliche Abzugsfähigkeit unterband.

Bizarrerweise verlangte das Finanzamt mit der Neufestsetzung meiner Steuern auch noch Zinsen für die vergangenen Jahre, obwohl es bislang meine Steuermodelle anerkannt hatte. Das erschien mir mehr als fragwürdig zu sein.

Es war ein einziges Desaster. Wieder einmal stand ich mit dem Rücken zur Wand. Dieses Mal war nicht meine anwaltliche, sondern meine Investitionstätigkeit der Auslöser für das stürmische Fahrwasser, in das ich geraten war. Da half es auch nicht weiter, dass ich mit meiner Investitionstätigkeit zahlreiche Arbeitsplätze schuf. Den sächsischen Finanzämtern waren Arbeitsplätze egal.

Die Vorgehensweise meines Finanzamtes erinnerte mich stark an die Staatsanwaltschaft. Man baute möglichst hohe Verhandlungspositionen auf, um den Betroffenen dann zu einem Entgegenkommen zu erpressen. Ging man nicht auf diese Strategie ein, hatte man keine Überlebenschance.

Mein Steuerberater W. konnte sich ebenfalls keinen Reim auf die Steuerfestsetzungen des Finanzamtes Grimma machen. Intensive Verhandlungen, führten nicht zu einer Änderung dieser Politik. Dann müsse ich halt Insolvenz anmelden, so die Sachbearbeiter im Finanzamt.

Wieder einmal blieb mir nur der Weg zum Finanzgericht.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Nach welchen Maßstäben die Steuerfestsetzung in Sachsen erfolgt, habe ich nie verstanden. Immer noch bin ich davon überzeugt, dass hierfür persönliche Motive bzw. der lange Arm meiner Gegner im sächsischen Finanzministerium eine nachhaltige Rolle spielten. Es ging meiner Meinung nach nicht mehr um Steuergerechtigkeit, sondern um Politik.

An der Steuerfront ging es rauf und runter. Die See wurde immer rauer. Es herrschte intensiver Schriftverkehr, vor dem Finanzgericht tobte ein erbitterter Kampf. Mein Steuerberater erzielte schließlich einen Teilerfolg. Das Finanzamt Grimma reduzierte seine Steuerforderung auf etwa 320.000 €.

Die Hälfte dieses Betrags bestand aus Zinsen und Säumniszuschlägen, mit denen das Finanzamt die Steuerforderung künstlich aufgebläht hatte. Die sächsischen Finanzämter ließen wirklich nichts unversucht, um den Steuerzahler wie eine nasse Zitrone auszuquetschen. Dennoch war ich weder bereit noch in der Lage, diese Steuerforderung zu bezahlen.

Am Ende leistete ich eine Teilzahlung, womit sich die Steuerbelastung auf unter 200.000 € reduzierte. Über den verbliebenen Betrag wollte ich eine Entscheidung des Finanzgerichts erzwingen.

Montag, 8. Februar 2010

Inzwischen hatte das Finanzgericht Leipzig in einer Verfügung auf die Absetzbarkeit meiner Biogasinvestitionen hingewiesen. Das Finanzamt Grimma interessierte sich dafür jedoch wenig. Es ging auf seine Art mit dem Hinweis des Finanzgerichts um. Es forderte für die zurückliegenden Jahre ständig neue Nachweise, um auf diesem Wege meine Steuerabschreibungen zu torpedieren. Damit stellte es immer höhere Hürden auf.

Hierin liegt eine beliebte Methode entfesselter, dem Obrigkeitsstaat verpflichteter Finanzämter. In Grimma war diese besonders ausgefeilt.

Vorschriften über die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen lassen sich dadurch leicht aushebeln, dass man deren Anwendungsbereich immer mehr verkürzt, bis schließlich nichts mehr von der nach dem Gesetz bestehenden Absetzbarkeit übrigbleibt. Gerade bei der rückwirkenden Forderung von Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer stellt diese Vorgehensweise ein probates Mittel dar. Besonders dann, wenn das Finanzamt für die Vergangenheit Unterlagen fordert, die es gar nicht geben kann, weil sie zur Absicherung der Investitionen nicht erforderlich waren.

Auf diese Weise konnte man den Anwendungsbereich steuerlich entlastender Regelungen nach Gutdünken manipulieren.

Im Fall meiner Biogasinvestitionen verlangte das Finanzamt Grimma, dass ich insgesamt vier unterzeichnete Werkverträge über die Errichtung der Anlagen vorlege. Es wusste genau, dass nur zwei dieser Verträge existierten. Wir planten unsere Anlagen zeitlich nacheinander, die einzelnen Projekte, insbesondere die Planungskosten musste ich jedoch vorfinanzieren.

Bei jedem Projekt ging es zunächst um die Beschaffung einer Finanzierung. Sobald diese stand, konnten wir die notwendigen Werkverträge abschließen. Alles andere wäre klarer Betrug gewesen. Denn ohne eine tragfähige Finanzierung waren wir nicht zahlungsfähig. Zu eben diesem Betrug versuchte mich das Finanzamt Grimma zu zwingen.

Es stellte Hürden auf, die von keinem Investor erfüllt werden konnten. In diesem Fall ist es leicht, die steuerliche Absetzbarkeit rückwirkend zu versagen. Dem Investor wird so jede Verteidigungsmöglichkeit genommen.

Doch nicht nur das: Das Finanzamt Grimma setzte abermals einen drauf. Langsam wurde das Ziel seines Handelns immer deutlicher. Nachdem seine Veranlagungspolitik immer noch nicht ausgereicht hatte, mich zu einem Insolvenzantrag zu zwingen, verschärfte es noch einmal die Auseinandersetzungen. Es ging dazu über, neue Steuerforderungen zu erfinden.

Ab dem Jahr 2010 forderte das Finanzamt Grimma vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer in Höhe von 80.000 €. Ich sollte also ein in der Zukunft liegendes, nicht nachgewiesenes Einkommen versteuern. Um Vorauszahlungen in dieser Höhe zu leisten musste mein Quartalsgewinn etwa 200.000 € erreichen. Das schaffte nicht einmal der Chef der Deutschen Bank in Leipzig.

Diese Vorauszahlung war ebenso absurd wie ausgeschlossen, insbesondere, weil das Finanzamt Grimma wusste, dass ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung meiner Anwaltstätigkeit kaum noch nachging. Woher sollten also die Einnahmen kommen? Weder die Biogasanlagen, noch die Denkmalimmobilien erzielten zu diesem Zeitpunkt Gewinne.

Von welchen Größenordnungen ging das Finanzamt also aus? Ich lebte in Sachsen, nicht in Monaco!

Damit war endgültig klar, welches Ziel das Finanzamt Grimma verfolgte. Es wollte nämlich nicht, dass ich die festgesetzten Steuern bezahlen kann. Daher waren diese auch utopisch hoch. Über die festgesetzten Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer in Höhe von 80.000 € pro Quartal sollte ich in die Insolvenz getrieben werden.

Dass hier jegliche Berechnungsgrundlage fehlte, interessierte das Finanzamt nicht. Es verlangte die Zahlung von Einkommenssteuern in Höhe von 420.000 € und drohte die Zwangsvollstreckung an, sollte ich nicht innerhalb von 10 Tagen zahlen.

Wie sich dieser Betrag zusammensetzte, blieb mir verborgen, denn Bescheide, die eine derartige Steuerlast belegen, wurden mir nie übermittelt. Darin lag ein weiterer Versuch des Finanzamtes, nämlich den, mir jeglichen Rechtsschutz zu nehmen. Ohne einen Steuerbescheid gab es nichts, was ich finanzgerichtlich angreifen konnte.

Nach Aussage meines Steuerberaters durfte das Finanzamt aufgrund meiner zahlreichen Abschreibungen allenfalls einen Betrag zwischen 5 und 10 T€ einfordern. Die Leiterin der Abteilung Zwangsvollstreckung im Finanzamt Grimma, die überaus rücksichtslose A., meinte jedoch zynisch, ich habe in der Vergangenheit gut verdient. Demzufolge sei ich in der Lage, die geforderten Einkommenssteuern zu bezahlen. Das war ein klarer Rechtsbruch.

Für meine Investitionen wurde ich am Ende sogar bestraft.

Montag, 1. März 2010

Seinen Kurs, mich in die Insolvenz zu treiben, verfolgte das Finanzamt Grimma weiter. Nun erschienen zwei Finanzbeamte mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss in meiner Kanzlei, um die Einrichtung zu pfänden. Das Finanzamt wollte mir die Grundlage für meine anwaltliche Tätigkeit entziehen. Ohne meine Möbel und die wertvolle Bibliothek war ein Weiterarbeiten sinnlos.

Womit die beiden Finanzbeamten nicht gerechnet hatten war meine geänderte Lebensplanung. Die Attacken der Staatsanwaltschaft und der Finanzämter hatten mich endgültig zermürbt. Eine solide Basis für meine berufliche Arbeit in Sachsen sah ich längst nicht mehr.

Meine Planungen, in die Schweiz umzuziehen und dort einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, hatte ich unter dem starken Druck des Finanzamtes Grimma wiederaufgenommen. Meine Kanzlei wollte ich aufgeben. Mein ehemaliger Traumberuf war längst zu einem schlimmen Albtraum verkommen.

Mehrfach war ich durch ich die Hölle gegangen. Seit langem plagten mich die schlimmsten Albträume. Jede Nacht versuchte mein Unterbewusstsein, meine Erlebnisse aufzuarbeiten, was jedoch nicht gelang. Oft genug wurde ich schreiend wach. Selbst die schweren Psychopharmaka halfen nicht weiter.

Ein Jahr zuvor hatte ich den ersten wichtigen Schritt vollzogen und meine Kanzlei an meinen Anwaltskollegen N. verkauft. In der Anfangszeit wollte ich diesen noch begleiten, dann aber umziehen. Mein Leben in Leipzig war nicht mehr zu ertragen.

Die beiden Finanzbeamten, die nun vor mir standen, mussten unverrichteter Dinge mit verbissenen Minen wieder abziehen, nachdem ich ihnen den Kaufvertrag mit N. vorgelegt hatte. Ihre Pfändung war damit gescheitert.

Der Durchsuchungsbeschluss, den sie mir übergaben, war der vierte, der in wenigen Jahren gegen mich erlassen wurde. Für die sächsische Justiz war es längst zur Routine geworden, Durchsuchungsbeschlüsse gegen mich abzusegnen. Inzwischen ist deren Zahl auf neun angestiegen. Selbst Schwerstkriminelle hatten nicht mit einer derartigen Flut von Razzien zu kämpfen.

Die Orgie dieser Beschlüsse traf tief in die offenen Wunden meiner posttraumatischen Belastungsstörungen. Seit langem fühlte ich mich in meinen eigenen Räumen nicht mehr sicher. Sobald es an der Tür klingelte, rechnete ich mit dem Schlimmsten. Meistens blieb meine Tür daher verschlossen. Auch die Post las ich kaum mehr. Bis heute leide ich an den staatlichen Gewaltexzessen.

Donnerstag, 18. März 2010

Ich sah keine Möglichkeit mehr, das Finanzamt in Verhandlungen oder vor dem Finanzgericht zu einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung zu bewegen. Also schrieb ich den sächsischen Staatsminister der Finanzen Umland an und bat diesen um die Niederschlagung meiner Steuerforderungen. Seine Einschaltung war für mich auch aus einem anderen Grund wichtig. Ich wollte verhindern, dass das Finanzministerium später erklärt, es habe meinen Vorgang nicht gekannt.

Hilfe erhielt ich vom sächsischen Finanzminister natürlich nicht. Vielmehr erklärte er wenige Wochen später, bei meiner steuerlichen Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Offensichtlich litt auch er unter einem steuerlichen Festsetzungswahn. Damit unterstützte er den Kurs des Finanzamtes Grimma, was dieses natürlich sogar in seiner Vorgehensweise bestärkte. Vielleicht waren meine Hoffnungen auf eine Intervention zugunsten meiner Person auch zu hochgeschraubt.

Erneut feuerte ich meine Steuerberater an, mit Hochdruck an der Absenkung meiner Einkommenssteuern zu arbeiten. Nach wie vor hatte das Finanzamt Grimma bei seiner Steuerfestsetzung weder meine Biogasinvestitionen noch die aus den Immobilienprojekten resultierende Abschreibung berücksichtigt. Irgendwo hoffte ich immer noch auf einen Durchbruch. Ich wollte die Realität einfach nicht wahrhaben.

Das Finanzamt Grimma blieb allerdings bei seiner rein ergebnisorientieren Handlungsweise. Es setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass eine Zahlung ausgeschlossen war. Es verfolgte andere Ziele. Aus diesem Grund wurden meine Anträge auf Absenkung der Vorauszahlungen und Berücksichtigung meiner Abschreibungen gar nicht erst bearbeitet.

So wundert es nicht, dass das Finanzamt Grimma – um alle Eventualitäten auszuschließen – in der Folgezeit weitere Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer geltend machte. Es hielt die Steuerforderungen bewusst hoch, um mir gar nicht erst die Möglichkeit zu geben, das sich immer stärker abzeichnende Drama abzuwenden.

Montag, 2. August 2010

Das Finanzamt Grimma lenkte auch in der Folgezeit nicht ein. Nun sah es den Zeitpunkt gekommen und stellte beim Amtsgericht Leipzig einen Insolvenzantrag über mein Vermögen. Es begründete diesen mit vermeintlichen Steuerforderungen in Höhe von 380.055,10 € und einer daraus resultierenden Zahlungsunfähigkeit. Schließlich sei sogar ein früherer Vollstreckungsversuch gescheitert.

Ein erheblicher Teil dieser Forderungen waren Zinsen. Allein die Verspätungszuschläge beliefen sich auf 57.216,00 €. Verspätungszuschläge dürfen normalerweise nur verlangt werden, um den Steuerpflichtigen zu Steuerzahlungen verleiten. Ist dieser jedoch zahlungsunfähig – wovon das Finanzamt Grimma in meinem Fall ja offensichtlich ausging – dürfen Verspätungszuschläge nicht erhoben werden.

Aber auch das störte das Finanzamt nicht weiter. Bis zuletzt weigerte es sich, meine Abschreibungen zu bearbeiten.

Am Ende half aller Kampf nicht. Wirtschaftlich und psychisch war ich erledigt. Meine letzten Kräfte, soweit überhaupt noch vorhanden, lösten sich in Luft auf.

 

[1]              www.welt.de/print-welt/article535320/Sachsens-Kronprinz-unter-Druck.html; Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht, 2013, S. 93 ff.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

siehe ferner Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Dienstag, 19. Dezember 2017

Ich gebe zu, der Zeitpunkt ist nicht gerade gut gewählt. Es ist Weihnachtszeit, Zeit der Besinnung und des Friedens. Es ist aber auch eine Zeit des Nachlesens. Daher nun ein weiterer Ausschnitt aus meinem Tagebuch.

Ausführlich hatte ich über meine Prozesse gegen die sächsischen Spielbanken und den Freistaat Sachsen berichtet, der mich zum öffentlichen Rufmord freigegeben hatte. So jedenfalls die Aktennotiz, die der damalige Staatssekretär Dr. Carl über ein Gespräch mit dem früheren Finanzminister Prof. Dr. Milbradt angefertigt hatte.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Bei den Spielbankenprozessen kreuzte ich das erste Mal die Klingen mit Vertretern der öffentlichen Hand. Damit läutete ich meinen eigenen Untergang ein. Denn von nun an wurde die Staatsanwaltschaft Leipzig mein ständiger Begleiter. Sie überzog und überzieht mich immer noch mit einer Vielzahl von Verfahren. Einziges Ergebnis ihrer Hartnäckigkeit ist meine zerstörte Gesundheit.

Hier nun ein weiterer Ausschnitt in meinem Kampf um das Recht.

Die Jagd geht weiter – Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Mein aufgrund der Spielbankenprozesse sowie meiner OB-Kandidatur höhere Bekanntheitsgrad in Leipzig brachte mich beruflich sicherlich ein Stück nach vorne. Die größere Popularität brachte jedoch gravierende Nachteile mit sich. Nun geriet ich erneut ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft.

Bis heute verstehe ich Staatsanwälte nicht. Ihre Denkgewohnheiten sind mir fremd. Sie scheinen unter Paranoia zu leiden. Staatsanwälte sehen überall Straftaten und handeln danach, leider oft genug gerade dort, wo überhaupt keine vorliegen. Ihr Auftreten und Handeln verträgt sich meiner Meinung nach nur selten mit meiner Vorstellung vom rechtsstaatlich verankerten Juristen. Zu oft haben Staatsanwälte – gerade in Sachsen – in der Vergangenheit den rechtlich zulässigen Rahmen überschritten.

Leider lernte ich die Staatsanwaltschaft nie als unabhängige Anklagebehörde kennen. In den nun folgenden, gegen mich gerichteten Ermittlungsverfahren, nahm sie nie ihre Aufgabe wahr, entlastend, also zugunsten des Betroffenen zu ermitteln. Staatsanwälte gehen zur Jagd und verwenden dabei gerne ein großes Kaliber. Bezahlt werden sie von den Bürgern, denn immerhin arbeitet die Staatsanwaltschaft mit Steuergeldern. Was hilft es, wenn eine einseitige Anklageschrift den Anforderungen an ein Strafverfahren nicht genügt? Ein Staatsanwalt muss leider nicht persönlich für die Kosten eines gescheiterten Strafverfahrens aufkommen.

Der Staatsanwaltschaft Leipzig ging es leider nicht ausschließlich um eine Verfolgung von Straftaten. Sie beabsichtigte außerdem nicht, ihre Gegner fair zu behandeln. Natürlich will jeder gewinnen. Nur besitzt die Staatsanwaltschaft über die Art und Weise, wie dies geschehen soll, ganz besondere Vorstellungen. Oft endet dies mit der persönlichen Vernichtung des Gegners.

Staatsanwälte kennen natürlich die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates. Vor allem aber wissen sie um die Grauzonen. Dies geschieht jedoch nur, weil sie es wollen. Sie entscheiden sich bewusst für den von ihnen entwickelten Weg.

Die ihnen eröffneten Machtbefugnisse erlauben den Sieg über jeden Gegner. Selbst der stärkste Gegner gibt irgendwann desillusioniert auf, wenn er nur lange genug verfolgt wird. Damit kommt es am Ende nicht mehr darauf an, ob ein Staatsanwalt recht hat. Entscheidend ist vielmehr, mit welcher Hartnäckigkeit und Konsequenz er selbst nicht berechtigte Vorwürfe verfolgt.

Oft vertraut er auf die Nebenwirkungen der strafrechtlichen Verfolgung. Diese sind für die Betroffenen regelmäßig mit einer schweren Beeinträchtigung ihrer Gesundheit verbunden. Hinzu kommt ein hoher finanzieller Aufwand, den man betreiben muss, um derartige Angriffe abzuwenden. Gute Strafverteidiger kosten viel Geld. Und schlechte Anwälte darf man sich bei dieser Auseinandersetzung nicht leisten. Leider bleibt man, wenn die Anklage vor der Hauptverhandlung scheitert, auf den Kosten sitzen. So wird Recht haben schnell zu einem finanziellen Desaster.

Schließlich bindet man durch Strafverfahren die zeitlichen Kapazitäten seines Gegners. Das Lesen von Ermittlungsakten und Besprechungen mit Strafverteidigern kosten Zeit, die nicht mehr für die normale Berufsausübung genutzt werden kann. Damit reduzieren sich natürlich auch die Einnahmen und damit die Grundlage für den Lebensunterhalt.

Staatsanwälte verstehen es meisterhaft, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Regelmäßig nutzen sie für ihre strafrechtlichen Ermittlungen fulminante Auftritte in der Boulevardpresse. Unter Berufung auf das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit werden die Vorwürfe breit gestreut. Sensationswütende Zeitschriften wie die BILD profitieren hiervon nachhaltig.

Durch das Breittreten sensibler Informationen in der Presse erreicht die Staatsanwaltschaft zwar keinen juristischen Sieg. Die Betroffenen werden jedoch öffentlich gebrandmarkt bzw. hingerichtet. Dies gilt insbesondere, wenn ein Rechtsanwalt Gegenstand derartiger Attacken ist.

Einen Rechtsanwalt, der in der Öffentlichkeit mehrfach als Straftäter verunglimpft wurde, suchen Mandanten nur ungern auf. Die öffentliche Verurteilung in der Boulevardpresse und die folgende öffentliche Diskussion über die Vorwürfe schneiden ihm die Grundlage für seinen Beruf ab. Der wirtschaftliche Tod des Gegners wird im schlimmsten Fall von der Staatsanwaltschaft als Sekundärziel in Kauf genommen. Dann hat der Betroffene halt Pech gehabt. Eine Entschuldigung kommt diesen Tätern mit weißen Kragen dabei nie über die Lippen. Längst haben sie sich einem neuen Opfer zugewandt.

Das Ergebnis ist absehbar. Recht haben oder Recht bekommen spielt am Ende des Tages keine Rolle mehr. Und dies sollte ich nun wieder am eigenen Leibe erfahren.

Oft dachte ich, dass Staatsanwälte zu viele Filme gesehen haben. Sie sonnen sich im Rampenlicht und jagen Unschuldige mit der Fackel der Inquisition aus der Stadt. Gegen seine öffentliche Hinrichtung kann sich kein Betroffener verteidigen.

Diese Rahmenbedingungen sind es, die den Rechtsstaat in seinen Grundstrukturen erschüttern. Der Persönlichkeitsschutz des Betroffenen – immerhin in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert – bleibt auf der Strecke. Er verliert sich für diese Akteure in schwarzen Roben in der Bedeutungslosigkeit.

Meine seit etwa 20 Jahren andauernde systematische Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft hinterließ tiefe Wunden. Sie bewies mir mit grausamer Härte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Anwaltstätigkeit in Leipzig nicht vorliegen und wahrscheinlich auch nie vorgelegen haben.

Dienstag, 26. April 2005

Unmittelbar nach der Oberbürgermeisterwahl ging die Jagd wieder los. Von der Staatsanwaltschaft Leipzig bekam ich eine Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Man wollte ein paar nette Lichtbilder von mir schießen und mir meine Fingerabdrücke abnehmen. Damit würde ich endlich einmal dorthin wandern, wo ich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon lange hingehörte: In ihre ganz persönliche Verbrecherdatei. Bereits ein Eintrag dort brandmarkt den Betroffenen ausweglos für die Zukunft.

Mein junger Anwaltskollege Dr. U. hatte mich angezeigt. Ich kannte ihn, weil ich für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Arbeitsrecht am Landgericht Leipzig zuständig war. Dort hatte er meine Übungen besucht.

Der von Dr. U. erhobene Vorwurf war absurd: Ich sollte ein Din-à-4-Blatt auf einer Baustelle entwendet haben. Darauf waren Büros seiner Mandantin, einem Callcenter, aufgezeichnet. Dieses Blatt dokumentierte allerdings, dass einige Mitarbeiter meiner Mandantin, einer börsennotierten Aktiengesellschaft, fremdgehen und eine eigene Firma gründen wollten. Die Zeichnung betraf ihr neues Büro. Auf der Zeichnung waren sogar die Namen und die Büros der abwanderungswilligen Mitarbeiter festgehalten. Damit konnte ich den Nachweis ihrer unerlaubten Konkurrenztätigkeit führen. Für uns war die Zeichnung Gold wert.

Gegen die Aktivitäten der Abwanderungswilligen reichte ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Leipzig ein und legte den Bauplan als Beweismittel vor. Das passte Dr. U. natürlich überhaupt nicht, denn seine Mandantin geriet nun gehörig unter Druck. Was mich verwunderte war, dass er seine Rechtsposition offensichtlich als schlecht einschätzte und nicht allein auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung vertraute.

Mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel riet mir zur Gelassenheit. Wenn die Staatsanwaltschaft von mir Fotos und Fingerabdrücke haben will, sollte ich ihnen doch eins meiner Wahlplakate von der Oberbürgermeisterwahl hinschicken. Das war zwar lustig, weh getan haben die gegen mich erhobenen Vorwürfe sowie die Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aber trotzdem. Ich hätte zumindest ein gewisses Maß an Fairness von meinem Berufskollegen, Dr. U., der mich gut kannte, erwartet. Aber Rechtsanwälte haben leider oft eine sehr eigenwillige Berufsauffassung. Und bei der Wahl ihrer Mittel zeichnen sie sich nur selten durch das notwendige Maß an sozialer Intelligenz aus.

Aufgrund der Intervention meines Rechtsanwalts Curt-Mathias Engel kam es nicht mehr zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Der Eintrag in die Verbrecherdatei blieb mir also erspart. Ein Jahr später stellte die Staatsanwaltschaft Leipzig das gegen mich gerichtete Strafverfahren ein, da kein hinreichender Tatverdacht gegen mich bestand. Der wahre Täter hatte sich der Staatsanwaltschaft zu erkennen gegeben. Es handelte sich dabei um den Geschäftsführer meiner Mandantin.

Donnerstag, 10. August 2006

Es war ein Schicksalstag, denn nun lernte ich meine „persönliche Staatsanwältin“ kennen. Diese karrierebewusste Dame hört auf den Namen Birgit Eßer-Schneider. Unter Strafrechtlern ist diese streitbare Juristin keine Unbekannte. Unsere Wege kreuzten sich erstmals, nachdem sie gegen einen Freund von mir, den damaligen Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig, Dr. B., Anklage erhoben hatte.

Die Vorwürfe, mit denen sie Dr. B. zur Strecke bringen wollte, waren abstrus. Dr. B. hatte während der Leipziger Lachmesse eine Politesse angewiesen, einen Künstler nicht wegen Falschparkens mit einem Bußgeldbescheid zu belegen. Hierüber beschwerte sich die Politesse massiv. Es folgten eine Strafanzeige gegen Dr. B. wegen Strafvereitelung und Nötigung.

Diese Reaktion ist mehr als bezeichnend und bestätigte merkwürdige Gepflogenheiten innerhalb der Stadt Leipzig. Der Fall ging monatelang durch die Leipziger Gazetten. Es war sicherlich nicht mein Freund Dr. B., der die BILD mit entsprechenden Informationen gefüttert hatte. Das von der Staatsanwaltschaft bemühte Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit schien jedenfalls wieder einmal grenzenlos.

Die Behandlung von Dr. B. durch die Stadt und die Staatsanwaltschaft Leipzig stellt ein Paradebeispiel für einen denkwürdigen Umgangsstil dar. Staatsanwältin Eßer-Schneider sowie die Stadt Leipzig bewiesen meinem Freund Dr. B. jedenfalls, dass Leipzig ihm keine beruflichen Perspektiven mehr bieten konnte. Er gab schließlich auf und zog nach Berlin, wo er seitdem ungestört seinem Beruf nachgehen kann. An seine Erfahrungen in Leipzig erinnert er sich heute nur noch ungern. Sie werfen ein merkwürdiges Licht auf die Kulturstadt Leipzig.

Staatsanwältin Eßer-Schneider sollte jedoch nicht beschäftigungslos werden. Nun stand sie in meiner Kanzlei vor mir und legte mir einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vor. Darin äußerte sie den Vorwurf, ich habe bei einer Mandantin ein zu hohes Honorar abgerechnet. Vorausgegangen war eine Strafanzeige eines Anwaltskollegen aus Leipzig.

Meiner Meinung nach durfte Staatsanwältin Eßer-Schneider nie gegen mich ermitteln. Ihre Tätigkeit belegt exemplarisch, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen in Sachsen gelten. Eßer-Schneider war mit einem Rechtsanwalt aus der Leipziger Niederlassung der überörtlichen Anwaltskanzlei CMS verheiratet. Hierbei handelt es sich um einen Arbeitsrechtler, also um jemanden, der mit mir um dieselben Mandate in der Stadt konkurrierte. Damit war sie von Anfang an befangen, was sie jedoch nicht weiter zu stören schien.

Die Staatsanwaltschaft muss rechtlich unabhängig sein, damit sie ihren Auftrag objektiv erfüllen kann. Bei Eßer-Schneider war dies anders. Aufgrund ihrer Ehe mit meinem Konkurrenten konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich von sachfremden Erwägungen leiten ließ, etwa dem Wunsch, Marktbereinigung zu betreiben.

Normalerweise genügt für die Annahme der Befangenheit bereits der „böse Schein“, wie es Juristen formulieren. Demzufolge dürfen die Vorteile aus meiner Verfolgung nicht mittelbar ihrem Ehemann zugutekommen. Sonst wäre Eßer-Schneider von jeglichen Ermittlungen gegen mich auszuschließen.

Und genau für diesen bösen Schein gab es in der Folgezeit triftige Anhaltspunkte.

Das Ganze besaß zudem eine besondere Brisanz, weil ich meinem Kollegen, Rechtsanwalt Schneider, zuvor ein wichtiges Mandat vor der Nase weggeschnappt hatte. Dabei handelte es sich um die arbeitsrechtliche Abwicklung der Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz.

Normalerweise wäre dieses Mandat bei der Kanzlei CMS gelandet. Die Sparkasse Leipzig hatte sich jedoch für mich entschieden. Berücksichtigt man das hohe Honorarvolumen, mit dem die Sparkasse meine Tätigkeit vergütete, so war die Entscheidung gegen CMS für diese Kanzlei ein herber Schlag. Ob sich Rechtsanwalt Schneider hierüber bei seiner Ehefrau beschwerte, weiß ich natürlich nicht. Jedenfalls war die Mandatserteilung an mich lange das beherrschende Thema unter den Arbeitsrechtlern der Stadt.

Nun legte meine persönliche Staatsanwältin einen Durchsuchungsbeschluss vor und beschlagnahmte diejenigen Anwaltsakten, die meine Beratungstätigkeit dokumentierten. Sie versuchte außerdem, Akten mitzunehmen, welche Kündigungsschutzprozesse von Mitarbeitern der Sparkasse betrafen, die jedoch mit dem mir gemachten Vorwurf nichts zu tun hatten.

Damit ging ihre eigentliche Intention weit über dieses Strafverfahren hinaus. Sie wollte mich in den Augen der Sparkasse Leipzig unmöglich machen. Dort bat sie ebenfalls um die Vorlage der Akten zu den von mir betreuten Arbeitsgerichtsverfahren, allerdings ergebnislos. Dass sie die Verantwortlichen der Sparkasse in diesem Zusammenhang auch über die gegen mich gerichteten Vorwürfe informierte, liegt jedenfalls nahe.

Sichtlich mitgenommen ließ ich Staatsanwältin Eßer-Schneider gewähren und machte mich wieder einmal auf den Weg zu meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel. Was sollte ich auch gegen sie und die anwesenden Polizeibeamten tun? Meine Sorge galt längst anderen Dingen: Ich hoffte inständig, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht nach außen getragen würden. Aber der Orkan sollte schon wenige Tage losbrechen.

Donnerstag, 17. August 2006

Was nicht geschehen durfte war eingetreten. Die Leipziger Redakteurin der BILD-Zeitung Martina Kurtz, sozusagen meine persönliche BILD-Redakteurin, berichtete auf Seite 3 dieses Schmähblattes umfangreich über die Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft. In großen Lettern war zu lesen: „Razzia beim ehemaligen OB-Kandidaten. Ermittlungen wegen versuchten Betruges gegen Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel beinhaltete eine einzige Abrechnung. Er belegt, dass die BILD-Redakteurin zuvor umfassend informiert worden war.

Natürlich verwies Martina Kurtz auch auf das frühere, gegen mich gerichtete Strafverfahren, in welchem mich das sächsische Finanzministerium unter Federführung des späteren Ministerpräsidenten Prof. Dr. Milbradt schonungslos in den Stand des Kopfs einer kriminellen Vereinigung erhoben hatte. Damit besaß ich in der Öffentlichkeit eine kriminelle Vorgeschichte. Frau Kurtz wusste auch, dass ich mich vor dem Arbeitsgericht mit drei Mitarbeitern stritt, denen ich zuvor fristlos gekündigt hatte. Offensichtlich schwärzten mich diese bei der BILD an. Die Denunziation zählte zu den Dingen, die in Leipzig wirklich blühten. Vor allem Anwälte schienen von dieser Droge abhängig zu sein.

Für mich stellte sich damals die Frage, wieso die BILD über die gegen mich erhobenen Vorwürfe berichten konnte. Natürlich war die Staatsanwaltschaft verpflichtet, interne Vorgänge nicht an die große Glocke zu hängen. Lange grübelte ich über diese Frage. Am Ende war mich mir sicher, dass sich Staatsanwältin Eßer-Schneider oder andere Personen aus der Leipziger Justiz persönlich mit der BILD-Redakteurin in Verbindung gesetzt hatten. Eindeutig kamen ihre Insiderinformationen aus erster Hand.

Besonders schwer verdaulich war die Tatsache, dass eine Staatsanwältin, die mit einem direkten Konkurrenten von mir verheiratet war, den Weg zur Boulevardpresse gesucht hatte. Das sah nun mehr als deutlich nach einer gezielten Marktbereinigung aus. Die Vorwürfe erweckten den Eindruck, als würde ich generell ein zu hohes Honorar abrechnen. So schnell mutierte man von einem versierten Arbeitsrechtler zu einem staatsanwaltschaftlich anerkannten Betrüger. Das musste meine Mandanten gehörig abschrecken.

Der zuständige Oberstaatsanwalt sah in dieser Vorgehensweise jedoch nichts Ehrrühriges. Daher schritt niemand gegen diese Praxis ein, insbesondere nicht der Vorgesetzte von Staatsanwältin Eßer-Schneider, der von meinem Strafverteidiger Engel auf die unhaltbaren Zustände angesprochen wurde.

Montag, 28. August 2006

Die Leipziger Gerüchteküche brodelte. Viele meiner Anwaltskollegen legten ihren Finger in meine offene Wunde. Jedenfalls hatten sie nun ein geeignetes Gesprächsthema, das sich quer durch Leipzig tragen ließ. Ich bemerkte mal wieder, wie wenig Unterstützung ich in dieser Stadt besaß.

Bevor die Hetzjagd losging, betreute ich verschiedene öffentlich-rechtliche Körperschaften bzw. Anstalten mit einem Honorarvolumen von etwa 600 T€ jährlich. Dies war mehr als so mancher Anwalt in mehreren Jahren erzielte. Mir ging es wirtschaftlich gut.

Es befanden sich darunter einige Mandate, auf die andere Anwälte scharf waren. Zu ihnen zählten neben der Sparkasse Leipzig die Industrie- und Handelskammer oder der Landkreis Leipzig, alles Mandanten, die keinerlei öffentliche Aufregung vertragen. Diese konnten es sich nicht leisten, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Nun teilten mir meine wichtigsten Mandanten mit, dass sie sich künftig nicht mehr von mir vertreten lassen. Es hagelte geradezu Mandatskündigungen. Nahezu 90 % meines Jahresumsatzes ging in kürzester Zeit verloren.

Die Sparkasse Leipzig fand schnell neue Anwälte: Sie wechselte zu CMS in Leipzig und damit zu der Kanzlei, in der der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider beschäftigt war.

Die Indiskretion der Staatsanwaltschaft verursachte auf meiner Seite innerhalb kürzester Zeit einen Überlebenskampf, denn von nun an betrieb ich meine Kanzlei mit Verlusten. Staatsanwältin Eßer-Schneider musste dies klar gewesen sein. Hierbei handelte es sich um eine logische Folge ihrer Vorgehensweise. Ein Sekundärziel, welches ihre Angriffe noch lohnenswerter machten.

Die gegen mich öffentlich erhobenen Vorwürfe besaßen zudem Langzeitwirkung: Seitdem wusste jeder Mandant, der nicht bereit war, mich für meine Tätigkeit zu vergüten, wie er eine Zahlung meiner Honorare verhindern konnte. Er musste nur damit drohen, zur BILD oder zur Staatsanwaltschaft Leipzig zu gehen. Seit diesem Zeitpunkt war es überhaupt nicht mehr möglich, meine Kanzleieinnahmen verlässlich zu planen und meinen Beruf normal auszuüben.

Die Folgen waren auch an anderer Stelle katastrophal: Damals befasste ich mich mit einem Geschäftspartner mit der Errichtung von Biogasanlagen. Wir hatten etwa sechs Monate zuvor bei der Landesbank Sachsen (SachsenLB) eine Finanzierungsanfrage eingereicht. Wie aus Kreisen der SachsenLB bislang zu vernehmen war, stand man diesem Projekt sehr positiv gegenüber.

An dem Tag, an dem BILD groß über die gegen mich erhobenen Vorwürfe berichtete, verweigerte die SachsenLB die Finanzierung. Man wolle keinen Kunden, der so in der Öffentlichkeit steht wie ich – so die Bank in einer inoffiziellen Verlautbarung.

Es handelte sich um eine persönliche, keine wirtschaftliche Entscheidung. Und diese hing allein mit den Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Leipzig zusammen. Damit erhielt ich einen weiteren Tiefschlag, denn das würde die Durchführung des Biogasprojekts deutlich verzögern.

Meine Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft kosteten viel Zeit, die ich nicht mehr meinem Anwaltsberuf widmen konnte. Gerade in einem Zeitpunkt, in dem ich viele Mandate verloren hatte, traf mich das schwer.

Noch schwerer wiegen allerdings die gesundheitlichen Konsequenzen, die mit meiner Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft verbunden waren. Besonders belastete mich zudem, dass sich die Staatsanwaltschaft meiner Meinung nach längst nicht mehr auf rechtsstaatlichem Boden bewegte. Wenn ihre Vorgehensweise zulässig war, musste ich auch in Zukunft mit dem Schlimmsten rechnen.

Schwere Depressionen waren von nun an meine ständigen Begleiter. Ich begab mich in Behandlung des Neurologen Meridonov, der mir starke Psychopharmaka verschrieb. Meinen zunehmenden psychischen Verfall konnte er in der Folgezeit dennoch nicht aufhalten, sondern allenfalls verzögern.

Meridonov diagnostizierte schwere posttraumatische Belastungsstörungen mit langanhaltenden depressiven Episoden, die meine anwaltliche Tätigkeit immer weiter einschränkten. Die Heilungschancen waren aufgrund der Schwere der Erkrankung wahrlich nicht gut. In jedem Fall bedurfte es einer langjährigen Therapie in einem stressfreien Umfeld. Das vertrug sich so gar nicht mit einer anwaltlichen Tätigkeit.

Was nutzen am Ende die beste Berufsausbildung und eine Promotion, wenn einem die Früchte dieser Arbeit von den Vertretern der Justiz mit einem Fingerschnipsen genommen werden?

Freitag, 6. Juli 2007

Lange wartete ich, wie sich das von Staatsanwältin Eßer-Schneider eingeleitete Strafverfahren weiterentwickelt. Seit mehreren Monaten hatte ich nichts mehr von ihr gehört. Vielleicht erledigt sich ja alles von selbst, hoffte ich. Denn in der Sache machte ich mir keine Vorwürfe.

Mit meiner Hoffnung war ich jedoch allein, denn in der heutigen Post befand sich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig, der auf Antrag von Staatsanwältin Eßer-Schneider erlassen worden war. Das Amtsgericht verurteilte mich zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 150 €. Insgesamt sollte ich 14.500 € zahlen sowie die Verfahrenskosten tragen, und das, obwohl meine Mandantin mir mein Honorar in Höhe von 10.000 € schuldig geblieben war. Der Strafbefehl führte zwar nicht zu einer Vorstrafe, akzeptieren konnte ich diesen dennoch nicht.

Meiner Meinung nach dachte Staatsanwältin Eßer-Schneider weniger an eine saubere Anklage als an meine öffentliche Brandmarkung, die mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verbunden war. Der Strafbefehl enthielt daher zugleich eine Drohung. Würde ich hiergegen Einspruch einlegen, wäre mir eine breite öffentliche Diskussion über die erhobenen Vorwürfe garantiert. Das kam einem wirtschaftlichen Todesurteil gleich. Ich konnte also selbst über meinen Untergang entscheiden.

Auch die Gründe, weshalb ich mich strafbar gemacht haben soll, sprachen ihre eigene Sprache. Wenn man noch ein Fünkchen Humor besitzt, könnte man darüber lachen. Das war wirklich haarsträubend.

Staatsanwältin Eßer-Schneider warf mir vor, ich hätte in einem Kündigungsschutzverfahren meiner Mandantin juristische Definitionen und damit Textbausteine verwendet. Weil ich Textbausteine verwendete, müsse ich Zeit gespart haben. Und wenn ich Zeit gespart hätte, dürfe ich nicht hoch abrechnen.

Das war nicht nur rechtlich, sondern auch logisch absoluter Nonsens. Zudem waren meine Kosten für die von meiner Mandantin geplante Restrukturierungsmaßnahme nicht einmal hoch angesetzt. Hier hätte sie sich besser mal bei ihrem Ehemann, dem Arbeitsrechtler, erkundigt. Aber irgendwie musste Staatsanwältin Eßer-Schneider ihre Vorwürfe ja zu Papier bringen. Und dieses ist geduldig.

Nun lernt man den Einsatz von Textbausteinen, von Juristen „Subsumtionstechnik“ genannt, bereits im ersten Semester des Rechtswissenschaftsstudiums. Diese Technik lebt davon, dass man bestimmte Begriffe definiert und anschließend überlegt, ob diese Definition mit dem Sachverhalt, den man gerade bewerten muss, übereinstimmt. Es handelt sich dabei um die absolute Grundlage der juristischen Arbeit, die jeder rechtlich geschulte Mensch, sei er nun Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Hochschulprofessor, anwendet. Ohne diese Technik ist eine saubere juristische Arbeitsweise undenkbar.

Staatsanwältin Eßer-Schneider warf mir vor, ich habe mich durch den Einsatz der Subsumtionstechnik strafbar gemacht. Dann wäre jeder, der rechtliche Sachverhalte bearbeitet, ohne Weiteres schuldig. Vor allem Anwälte könnten so ihrer Strafverfolgung nicht mehr entgehen. Sicherlich eine Wunschvorstellung für jeden Staatsanwalt. Staatsanwältin Eßer-Schneider schoss damit weit über das Ziel hinaus.

Bezeichnenderweise setzte Eßer-Schneider in ihrem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ebenfalls Textbausteine ein, natürlich ohne sich strafbar zu machen. Davon, dass sie sich nicht selbst angeklagt hat, gehe ich jedenfalls aus.

Wieso der Einsatz von Textbausteinen zu einer Zeiteinsparung führen sollte, begründete die Staatsanwältin dagegen nicht. Textbausteine sagen wenig über den Umfang und die Schwierigkeit eines Falles aus.

Der Kern meiner Arbeit lag im Entwurf einer unternehmerischen Entscheidung, um einem bestimmten Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen zu können. Hierzu musste ich mich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur intensiv auseinandersetzen. Umstrukturierungen sind zeitaufwändig. Dies wird die Staatsanwältin Eßer-Schneider sicherlich auch von ihrem Ehemann erfahren haben. Angeklagt hat sie diesen wegen der Verwendung derselben Arbeitsmethode wahrscheinlich ebenfalls nicht.

Staatsanwältin Eßer-Schneider glaubte zudem als Strafrechtlerin, die Schwierigkeit eines arbeitsrechtlichen Sachverhalts beurteilen und mir vorschreiben zu können, wieviel Zeit ich welchem Mandat zu widmen habe. Das war ungeheuerlich.

Natürlich muss es mir als Arbeitsrechtler überlassen bleiben einzuschätzen, welchen Aufwand ich aufgrund meiner Ausbildung und meiner Erfahrung der Bearbeitung komplizierter Fälle widme. Gerade dies macht einen wichtigen Kern meiner Berufsausübung aus. Hierzu gibt es genug Rechtsprechung, welche diese sog. Einschätzungsprärogative immer wieder untermauert.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wünschte jedoch eine inhaltliche Kontrolle meiner Arbeit. Das war ein schwerer Eingriff in mein Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG). Würde diese Rechtsauffassung Schule machen, wären sämtliche Rechtsanwälte der willkürlichen Verfolgung ausgeliefert.

Rechtsanwalt Curt-Mathias Engel legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, wodurch das Verfahren erst in Gang kam. Gemeinsam überlegten wir lange, wie wir weiter vorgehen wollen. Es bestand die Gefahr, dass Staatsanwältin Eßer-Schneider die Vorwürfe vor allem in der BILD breittritt. Eßer-Schneider hatte sich bereits im Strafverfahren gegen meinen Freund Dr. B. durch eine zukunftsweisende Öffentlichkeitsarbeit ausgezeichnet.

Nun drohte die Gefahr, dass es der Staatsanwaltschaft Leipzig gelingt, meine Existenzgrundlage endgültig zu zerstören. Immerhin musste ich für eine Ehefrau und zwei bezaubernde Kinder aufkommen. Ich stand vor einem schwierigen Neuanfang, der viel Kraft kosten würde. Und hier bestand nur eine Überlebenschance, wenn dieser geräuschlos gelingt.

Am Ende verständigte sich mein Strafverteidiger Engel mit der Staatsanwaltschaft darauf, das Verfahren ohne Anerkennung einer Schuld gegen eine Zahlung in Höhe von 10.000 € für gemeinnützige Zwecke einzustellen. Ob dieser Forderung war ich fassungslos, Eßer-Schneider zeigte sich jedoch unnachgiebig. Die Höhe der Forderung war absurd, denn ich hatte nichts getan, was eine derartige Zahlung rechtfertigen würde.

Mir war jedoch auch klar, dass Staatsanwältin Eßer-Schneider im Fall einer Eröffnung der Hauptverhandlung die BILD eingehend informieren würde. Ich wollte nicht wochenlang im Focus stehen. Denn dann wäre der Schaden irreparabel gewesen.

Die Zahlung war aus meiner Sicht nur zu rechtfertigen, wenn damit alle von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen mich erhobenen Vorwürfe aus der Welt geschafft wurden. Bereits nach meiner Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl hatte es viele anonyme Strafanzeigen gegeben. Hier wollte ich kein weiteres Risiko eingehen.

Ob die Staatsanwaltschaft gegen mich noch etwas im Schilde führte, wusste ich natürlich nicht. Daher bat ich meinen Strafverteidiger Engel bei Staatsanwältin Eßer-Schneider nachzufragen, ob weitere Strafverfahren gegen mich anhängig waren. Dies wurde von Eßer-Schneider eindeutig verneint.

Widerwillig akzeptierte ich den Einigungsvorschlag meines Strafverteidigers und zahlte 10.000 € für gemeinnützige Zwecke. Am Ende fühlte ich mich erpresst. Bis heute belastet mich, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig vorgeht. Man konstruiert Tatvorwürfe, tritt diese in der Öffentlichkeit breit und zwingt den Betroffenen so zu einer Zahlung. In Anbetracht befürchteter Indiskretionen der Staatsanwaltschaft blieb mir aber keine andere Wahl.

Die Einstellung des Strafverfahrens konnte Staatsanwältin Eßer-Schneider nicht verhindern. Das musste sie aber auch nicht. Wie ich wenig später erfahren sollte, hatte sie bereits nachgeladen.

Donnerstag, 22. Mai 2008

Staatsanwältin Eßer-Schneider dachte gar nicht daran, einen Rückzieher zu machen. Wie im Fall des bekannten Politikerslogans interessierte sie sich nicht für ihre Zusagen vom Vortag. Esser-Schneider brachte nun sogar ein deutlich größeres Kaliber in Stellung.

Sie profitierte von der hohen Denunziationsbereitschaft so manches Zeitgenossen in Leipzig. Wieder einmal war eine Strafanzeige eines Anwaltskollegen der Auslöser. Diese datierte auf den 21. Februar 2006 und hatte – was für eine Überraschung – direkt den Weg auf den Schreibtisch von Staatsanwältin Eßer-Schneider gefunden. Eben diejenige Staatsanwältin, die zuvor versichert hatte, dass gegen mich keine weiteren Strafverfahren anhängig seien. Das war also eine glatte Lüge einer Vertreterin der sächsischen Justiz und alles andere als eine Banalität. Wo kommen wir hin wenn Vertreter dieses Rechtsstaates die Betroffenen, ohne eine Sanktion befürchten zu müssen, hemmungslos anlügen dürfen?

Erneut erschien Staatsanwältin Eßer-Schneiderin in Gegenwart mehrerer Polizeibeamter in meiner Kanzlei und legte mir einen neuen Durchsuchungsbeschluss vor. Sie verdächtigte mich darin des Betruges. Ich soll Scheinrechnungen erstellt und so eine Mandantin in Höhe von etwa 450.000 € geschädigt haben. Derartige Vorwürfe hatte meine Mandantin dagegen nie erhoben. Sie war mit meiner umfangreichen Arbeit stets zufrieden. Es handelte sich wieder einmal um einen Alleingang von Staatsanwältin Eßer-Schneider, der ganz zu ihrer gegen mich gerichteten Hetzjagd passte.

Wieder einmal war dies Humbug, nur auf deutlich höherem Niveau als zuvor. In der Strafanzeige ging es um eine Mandantin, die Isotech Bau GmbH Ost mit Sitz in Sankt Gangloff. Sie war eine Tochtergesellschaft der Isotech GmbH aus Karlsruhe. Beide Orte liegen, wie man leicht feststellen kann, nicht in Sachsen. Damit war die Staatsanwaltschaft Leipzig nicht zuständig. Für Staatsanwältin Eßer-Schneider spielte dies jedoch keine Rolle. Die anonyme Anzeige bot ihr die Möglichkeit für einen erneuten Angriff. Erneut heiligte das Ergebnis die Wahl der Mittel.

Die Isotech Bau GmbH Ost hatte ich lange beraten. Dieses Unternehmen arbeitete erfolgreich im Klinik-, Hotel, und Straßenbau. Der Beratungsbedarf war hoch, ebenso die Streitwerte, die für die Berechnung meiner Tätigkeit maßgeblich waren.

Meine Rechnungen waren vom Geschäftsführer meiner Mandantin als sachlich und rechnerisch richtig abgezeichnet worden. Das wusste natürlich auch Staatsanwältin Eßer-Schneider. Denn ihr lagen die entsprechenden Unterlagen vor.

Die Ermittlungsbehörden begannen ihre Arbeit, nachdem sowohl die Isotech GmbH aus Karlsruhe, als auch ihr Tochterunternehmen, die Isotech Bau GmbH Ost aufgrund von Zahlungsausfällen in die Insolvenz gerieten. Automatisch schaltete sich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein und prüfte, inwieweit sich ein Beteiligter oder Berater des Unternehmens anlässlich der Insolvenz beider Unternehmen strafbar gemacht hatte. Dies entspricht einer üblichen Vorgehensweise in derartigen Fällen.

Zum Ermittlungsumfang zählte auch eine Überprüfung meiner Tätigkeit. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Damit sollte die Angelegenheit eigentlich abgeschlossen sein.

Staatsanwältin Eßer-Schneider passte dieses Ergebnis jedoch überhaupt nicht. Und so kam ihr die Anzeige meines Anwaltskollegen wie gerufen. Sie behauptete, ich hätte zwar hohe Honorarrechnungen ausgestellt, hierfür jedoch keinerlei Beratungsleistungen erbracht. Also beschlagnahmte sie sämtliche Anwaltsakten, die sich mit der Isotech GmbH sowie der Isotech Bau GmbH Ost befassten. Sie vertraute darauf, dass sich diesen Akten weitere Hinweise für eine strafrechtliche Verfolgung entnehmen ließen und damit das Strafverfahren richtig in Gang käme. Insgesamt handelte es sich um einen Aktenumfang mit einer Länge von etwa zehn Metern. Es gab also viel zu lesen für die streitbare Staatsanwältin – sofern man hierzu bereit war.

Während der Durchsuchung platzte mir der Kragen. Vor allem nachdem Staatsanwältin Eßer-Schneider mir gegenüber erklärte, sie suche auch nach Entlastungsvorbringen. Das klang nun wirklich nach einer Worthülse. Ich fauchte sie an, dass ich ihr dies nicht abnehme, verließ wütend das Büro und begab mich wieder einmal zu meinem Strafverteidiger Engel.

Anschließend machte ich mich auf den Weg zu meinem Neurologen Meridonov und ließ mir von ihm noch stärkere Antidepressiva verschreiben. Schwere Depressionen machten sich wieder bemerkbar. Es war zum Verzweifeln. Gerechtigkeit gab es offensichtlich nicht.

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Der Tag hätte beschissener nicht laufen können. Am späten Abend erhielt ich einen Anruf von meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel. Dieser informierte mich darüber, bei der 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sei eine Anklageschrift von Staatsanwältin Eßer-Schneider eingegangen. Es ging um den Strafvorwurf des schweren Betrugs. Weitere Informationen besaß mein Strafverteidiger noch nicht. Er sei vorab telefonisch vom Vorsitzenden der 6. Strafkammer informiert worden und wollte mich vorwarnen.

Demnach hatte mich Eßer-Schneider vor der Großen Strafkammer angeklagt. Rechtsanwalt Engel rechnete mit einem Revanchefoul meiner persönlichen Staatsanwältin, die sich in dem vorangegangenen Strafverfahren nicht durchsetzen konnte. Wahrscheinlich habe Eßer-Schneider auch dieses Mal völlig überzogen. Nur halfen mir seine tröstenden Worte nicht weiter. Vor mir öffnete sich ein tiefer Abgrund der alles zu verschlingen drohte.

Denn es kam noch dicker. Vor der Großen Strafkammer werden nur Fälle verhandelt, in denen eine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren droht. Eine Aussetzung auf Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht möglich. Die Angelegenheit war daher mehr als ernst.

In der Nacht machte ich kein Auge zu. Ich wälzte mich im Bett hin und her, war in jeder Hinsicht verzweifelt. Was war nun schon wieder geschehen? Die gesundheitlichen Folgen bemerkte ich sofort. Schwere Depressionen plagten mich und forderten eine sofortige Behandlung. Ich schrie und heulte vor Verzweiflung, aber es hatte keinen Zweck. Was mir Eßer-Schneider zur Last legte würde ich erst nach Zugang der Anklageschrift erfahren.

Freitag, 24. Oktober 2008

Nun lag mir die Anklageschrift vor. Staatsanwältin Eßer-Schneider hatte ihre Anklage mit einem Antrag verbunden, mir sofort die Anwaltszulassung zu entziehen. Ein Berufsverbot also, meine totale Vernichtung war ihr Ziel. Mir sollte jegliche Möglichkeit genommen werden, meinen Lebensunterhalt und meinen Kindern zu erzielen. Und dies auch noch in einem beschleunigten juristischen Verfahren. Längst stand nun das Überleben meiner Familie im Vordergrund.

Mühsam las ich weiter. Meine Konzentration litt stark unter der kräftigen Dosis Psychopharmaka, die ich seit dem Telefonanruf meines Strafverteidigers und dem Besuch bei Igor Meridonov am Morgen danach zu mir nahm. Natürlich suchte ich in der Anklageschrift nach einer tragfähigen Begründung für die von der Staatsanwaltschaft formulierten Vorwürfe. Ich suchte ebenfalls nach entlastenden Ausführungen, wusste aber, dass ich diese nicht finden würde.

Meine persönliche Staatsanwältin betrachtete sich als Chefanklägerin. Ihr ging es nicht um die Suche nach der Wahrheit. Dreist behauptete die Staatsanwältin, ich habe zwar hohe Honorarzahlungen vereinnahmt, „nachweislich“ jedoch keinerlei Beratungsleistungen erbracht.

Offensichtlich lebte meine Gegnerin in einem Paralleluniversum, in dem ihre eigenen Gesetze galten. Hier war ich einfach nicht wettbewerbsfähig. Eßer-Schneider hätte sich nur erkundigen oder die beschlagnahmten Aktenstapel lesen müssen. Dort war alles genau dokumentiert. Diesen beschwerlichen Weg wollte sie jedoch nicht gehen. Denn das hätte zu einem frühzeitigen Scheitern ihrer Anklage geführt. Welcher Staatsanwalt liest schon gerne derart umfangreiche Akten, dachte ich mir. Lieber stellte Esser-Schneider die unfassbare Behauptung auf, ich habe meine Mandantin brutal abgezockt.

Ihre Anklageschrift stellte die objektiven Ermittlungsergebnisse auf den Kopf. Eingehend hatte ich mich während des Ermittlungsverfahrens über meinen Strafverteidiger Curt-Mathias Engel zum Umfang meiner Tätigkeit geäußert. All dies spielte jedoch keine Rolle. Um die Wahrheit ging es Eßer-Schneider wieder einmal nicht.

Meine persönliche Staatsanwältin wandte sich außerdem an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Diese sollte ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen mich einleiten, an dessen Ende der Entzug meiner Anwaltslizenz stehen konnte. Damit kämpfte ich an einer weiteren Front. Da holte jemand wirklich zu einem Rundumschlag aus.

Mit einer rechtsstaatskonformen Vorgehensweise hatte dies nichts zu tun. Wie konnte es sein, dass derart mutwillig angeklagt wurde? Sollte eine Anklageschrift nicht wenigstens einen Funken Wahrheit beinhalten?

Hier ging es um rücksichtslose Profilierungsansprüche einer Staatsanwältin sowie die Verfolgung unliebsamer Personen mit staatlichen Mitteln. Besonders die geforderte Verhängung eines sofortigen Berufsverbots zeigte, wie entfesselt Eßer-Schneider inzwischen vorging.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu derartigen Mitteln greift, dann bin ich jeglicher Form staatlicher Verfolgung schutzlos ausliefert. Eines Urteils oder einer vorherigen Beweisaufnahme bedurfte es in diesem Fall nicht mehr, erst recht nicht eines mehrinstanzlichen Verfahrens. Es reicht, den Gegner wahrheitswidrig schwerwiegender Straftaten zu bezichtigen. Denn genau dies hatte Esser-Schneider getan.

Die Staatsanwaltschaft mutierte zur Anklage- und Vollzugsbehörde. Wer sollte diesem Machthunger noch Einhalt gebieten?

Diese Anklage versetzte mir gesundheitlich den absoluten k.o., von dem ich mich nie wieder erholen sollte. Die früher nur alle 2-3 Monate auftretenden Depressionen wurden von nun an meine täglichen Begleiter. Alle Bemühungen meines Neurologen, die vielen schweren Antidepressiva, führten zu keiner Stabilisierung meines Gesundheitszustandes. Psychisch verfiel ich immer weiter.

Die meiste Zeit war ich nicht mehr in der Lage, mich auf meine Arbeit zu konzentrieren. Ich verbrachte meinen Alltag wie in Trance. Meine Gedanken wichen ständig ab und kreisten um die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft. Überall sah ich Polizisten, die mich verfolgten. Bei jedem Klingeln an der Tür erwartete ich ein von der Staatsanwaltschaft bestelltes Durchsuchungskommando. Langsam wurde ich paranoid.

Ein normales Arbeiten war nicht mehr möglich, meine Arbeitsleistung ging auf unter 30 % zurück. Ich unterstelle Staatsanwältin Eßer-Schneider, dass ihr dies egal war. Ihr Handeln zielte darauf ab, einen bekannten Rechtsanwalt aus dem Weg zu räumen. Notfalls eben auf die harte Tour.

Immer wieder zweifelte ich an der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Leipzig. Sie unterstand zwar formal dem Justizministerium, wo sie sich rechtfertigen musste. Nur schritt dort niemand gegen ihre Aktivitäten ein. Für mich war dieses Handeln eines Rechtsstaates unwürdig.

Meiner Gesundheit versetzte Eßer-Schneider jedenfalls einen tödlichen Schlag. Psychisch war ich an der Diskrepanz zwischen meinen rechtsstaatlichen Vorstellungen und den realen Gegebenheiten in Sachsen gescheitert. Von nun an äußerten sich meine komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen bei allem, was mit der sächsischen Justiz im Zusammenhang stand. Mein Körper reagierte mit ständigen Abwehrhaltungen und hoher Fluchtbereitschaft auf alle denkbaren Belastungen.

Auslöser waren nicht nur jeglicher Schriftverkehr mit sächsischen Gerichten, sondern sogar die Post meines Anwalts oder Besprechungen mit ihm. Oft nahm ich diese nicht einmal mehr wahr. Meine Belastungsstörungen erinnerten mich daran, dass ich dem erbarmungslosen Zugriff meiner Gegner nicht entgehen konnte. Ich fühlte mich als Aussätziger, als politisch Verfolgter, mit dem meine Gegner nach Belieben verfahren konnten.

Realistisch betrachtet war ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, meiner Anwaltstätigkeit nachzugehen.

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Als die Große Strafkammer etwa zwei Monate nach Eingang der Anklageschrift den Antrag auf sofortige Verhängung eines Berufsverbots zurückwies, war es für meine Gesundheit zu spät. Es nützte auch nichts, dass die Richter klarstellten, für den Antrag der Staatsanwaltshaft gäbe es nicht einmal eine Rechtsgrundlage.

Dies machte die Sache nicht wirklich besser. Es bewies nur, dass sich Staatsanwältin Eßer-Schneider über jegliche rechtlichen Gepflogenheiten hinwegsetzte. Gerade wenn sie die fehlende rechtliche Basis für ihren Antrag kennt, geht es ihr in der Sache nicht um Rechtsprechung, sondern darum, den Gegner möglichst stark unter Druck zu setzen und daraus Vorteile zu ziehen. Vielleicht glaubte sie aber auch, sie könne einen derartigen Antrag mit Erfolg stellen. Jemanden mit der Vernichtung seiner beruflichen Existenz zu bedrohen sehe ich als rechtsstaatlich absolut indiskutabel an.

Die gesundheitlichen Wunden waren zu diesem Zeitpunkt längst geschlagen. An meinen Depressionen änderte die Ablehnung eines Berufsverbots nichts mehr. Für mich war klar: Diese Anklagebehörde durfte alles. Sie zeigt mit dem Finger auf jemanden, der dadurch zum Verbrecher mutiert. Sie bestimmt, wer kriminell ist. Die Geschichte kennt genügend derartiger Fälle. Entfesselter konnte man schwerlich auftreten.

Mittwoch 14. Januar 2009

Staatsanwältin Eßer-Schneider wollte sich mit der Ablehnung ihres Antrags auf sofortige Verhängung eines Berufsverbots nicht abfinden. Wieder einmal legte sie nach. Nun erhielt ich eine weitere Anklageschrift, wieder einmal vor dem Landgericht Leipzig. Wieder einmal ging diese von meiner persönlichen Staatsanwältin aus. Eßer-Schneider behauptete, ich habe zu Lasten einer Mandantin eine Untreue begangen. Vorausgegangen war, wen wird das noch verwundern, die Strafanzeige eines Anwaltskollegen.

Ich las Eßer-Schneiders Anklageschrift nicht einmal mehr durch. Angewidert bat ich meine Mitarbeiterin, diese sofort zu meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel zu schicken.

Staatsanwältin Eßer-Schneider setzte alles auf eine Karte. Mein Strafverteidiger sprach erneut davon, sie wolle mich richtig fertigmachen. Auch ihm war die deutliche Verschlechterung meines Gesundheitszustandes nicht entgangen. Die Attacken der Staatsanwaltschaft zeigten längst Wirkung.

Eine ordentliche Strafverteidigung war aufgrund meiner psychischen Verfassung nicht mehr zu gewährleisten. Meinen Strafverteidiger Engel, der mich immer gut vertreten hatte, traf daran keine Schuld. Er schützte mich so gut, wie dies möglich war. Allerdings konnte er die Gepflogenheiten der Staatsanwaltschaft Leipzig auch nicht ändern.

Dienstag, 16. Juni 2009

Ausnahmsweise gab es erfreuliche Nachrichten von Seiten des Landgerichts Leipzig. Die Große Strafkammer lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab, weil selbst nach dem Sachvortrag der Staatsanwaltschaft keine von mir begangene strafbare Handlung vorlag. Der Antrag auf Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich löste sich damit endgültig in Luft auf. Die Staatskasse, also die Bürger, wurde verurteilt, die Kosten des Strafverfahrens zu tragen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig und Eßer-Schneider handelten sich also eine schallende Ohrfeige ein. Damit war klar, dass man mich angeklagt hatte, ohne dass hierfür eine tragfähige Grundlage bestand.

Dies verschaffte mir allerdings nur vorübergehend Luft. Staatsanwältin Eßer-Schneider war nicht bereit, die Entscheidung des Landgerichts Leipzig hinzunehmen und legte Beschwerde zum Oberlandesgericht in Dresden ein. Dies war in Anbetracht der klaren Begründung der Großen Strafkammer eine mutige Entscheidung. Aber an Mut hatte es meine persönliche Staatsanwältin schon in der Vergangenheit nicht fehlen lassen.

Solange die Staatsanwaltschaft ihre Jagdkampagnen mit Steuergeldern finanziert, streicht sie nicht die Segel. In derartigen Fällen sollte man den ermittelnden Staatsanwalt dazu verurteilen, die entstandenen Kosten aus seinem eigenen Vermögen zu bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft dachte gar nicht daran, von ihrem Drehbuch abzuweichen. Wenn man schon bei der juristischen Verfolgung nicht obsiegt, so blieb immer noch die Möglichkeit der Verfolgung missliebiger Personen in der Öffentlichkeit, sozusagen dem „öffentlichen Informationsbedürfnis“ geschuldet.

Samstag, 25. Juli 2009

Nach dem aus Sicht der Staatsanwaltschaft Leipzig ungünstigen Verlauf des Strafverfahrens war es ein Wunder, dass die Vorwürfe trotzdem in der BILD landeten. Wieder einmal bestätigten sich die engen Verbindungen zwischen der Leipziger Justiz und der Boulevardpresse. Auf Seite 6 der heutigen BILD-Ausgabe erschien ein Bericht mit der Schlagzeile „Ex-OB Kandidat wegen Betrugs angeklagt!“ Verantwortlich war dieses Mal die BILD-Redakteurin Angela Wittig.

In dem Artikel gab der Sprecher des Landgerichts Hans Jagenlauf ohne vorherige Rücksprache mit mir oder meinem Strafverteidiger bereitwillig Auskunft über das Strafverfahren und trat die gegen mich erhobenen Vorwürfe in der Öffentlichkeit breit. Die BILD tat hierzu ein Übriges. Dass die Eröffnung der Hauptverhandlung zuvor vom Landgericht Leipzig abgelehnt worden war, fand keine Erwähnung.

Damit ging die Hetzjagd weiter. Natürlich wusste der Sprecher des Landgerichts Leipzig, welche Konsequenzen eine derartige Berichterstattung über mich besaß. Es scheint ihn nicht weiter interessiert zu haben. Dass er genau abwägen musste, ob überhaupt ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand, war eigentlich selbstverständlich. Die Auswirkungen dieser Berichterstattung auf mich interessierten ihn jedoch nicht.

Bei einer verfassungsgetreueren Prüfung hätte Jagenlauf bemerken müssen, dass mein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG die Veröffentlichung zwingend verbietet. Aufgrund der Historie war klar ohnehin, wie die BILD-Zeitung berichten würde. Dennoch entschied sich der Landgerichtssprecher für die öffentliche Schlagzeile.

Damit wurden meine Anstrengungen, nach der letzten BILD-Veröffentlichung wieder einen Mandantenstamm aufzubauen, sabotiert. Ganz Leipzig sprach erneut von mir. Es war nun bereits das dritte Mal, dass die Boulevardpresse über die verschiedensten Strafvorwürfe, die gegen mich erhoben wurden, berichtete.

Nicht nur die Leipziger Bürger, sondern auch meine Berufskollegen rieben sich die Hände. Jeder hatte es gewusst. Ich war ein Schwerverbrecher. Dabei spielte es keine Rolle, dass ich aus der Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft bislang als Sieger hervorgegangen war. Kein Vertreter der Leipziger Justiz beschäftigte sich mit der Haltlosigkeit der gegen mich erhobenen Vorwürfe. Man machte nicht einmal den Versuch einer objektiven Berichterstattung.

Natürlich dachte ich über eine Gegendarstellung nach. Aber was hätte das am Ende gebracht? Die Vorwürfe wären in diesem Fall nur mehrfach breitgetreten worden. Der Schaden trat dagegen bereits mit dem BILD-Artikel ein. Für meine Gesundheit war dies ein weiterer Tiefschlag, der jede Erholung zunichtemachte. Wenn schon keine Verurteilung möglich war, sollte ich mit meiner Gesundheit für die Ambitionen der Leipziger Staatsanwaltschaft bezahlen, so jedenfalls dachte ich voller Bitterkeit.

Die Auswirkungen dieser Berichterstattung auf meine Mandate spürte ich sofort. Nicht das erste Mal stand ich – schwer angezählt – vor einem beruflichen Neuanfang. Oder war es der endgültige Niedergang? Lohnte es sich überhaupt noch, bei diesen Rahmenbedingungen als Rechtsanwalt in Leipzig weiterzumachen? Erst drei Monate später setzte ein neuer Mandant den Fuß in meine Kanzlei. Auch in der Zukunft kam der Mandatszufluss fast zum Erliegen.

Mittwoch, 5. August 2009

Ich weiß nicht ob sich die Vertreter der sächsischen Justiz klar darüber geworden sind, welchen gewaltigen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden sie anrichten. Wahrscheinlich haben sie sich hierüber keine weiteren Gedanken gemacht oder dies billigend in Kauf genommen. Aus ihrer Sicht erledigten sie einen gerechtfertigten Auftrag.

Auch an anderer Stelle bemerkte ich, wie weit die Arme der sächsischen Justiz reichen.

Nachdem meine Kinder an den Bodensee gezogen waren – Gott sei Dank erlebten sie den öffentlichen Rufmord gegen mich nicht mit – wollte ich eine Privatpilotenlizenz erwerben. Fliegen war zu einem Hobby geworden, wo ich Ruhe und Abstand finden konnte. Hoch über dem Boden sah die Welt noch friedlich aus. Mit dem Flugzeug wäre ich schneller an den Bodensee gelangt, um meine Kinder zu besuchen. Mit dem Auto brauchte ich meistens sieben Stunden. Da war das Fliegen geeigneter, zumal es einen Flugplatz in Konstanz gab.

Den theoretischen Unterricht hatte ich bereits erfolgreich abgeschlossen und etwa 25 Flugstunden geleistet. In wenigen Wochen wollte ich mich für die Pilotenprüfung anmelden.

Nun erhielt ich Post von der Landesdirektion Dresden, die den Erwerb meines Pilotenscheins als zuständige Behörde begleitete. Was ich dort nachlesen musste, schockierte mich, denn es zeigte, wie weit der Atem meiner Gegner in der sächsischen Justiz reichte. Aus Sicht der Landesdirektion war ich aufgrund des laufenden Strafverfahrens „luftverkehrsrechtlich unzuverlässig“ und damit nicht geeignet, die Privatpilotenlizenz zu erwerben. Zur Prüfung werde ich demzufolge auch nicht zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits eine Menge Geld in meine Flugausbildung gesteckt. Meinen lupenreinen Bundeszentralregisterauszug wollte die Behörde dagegen nicht sehen.

Einmal mehr dachte ich daran, dass wir doch in einem Rechtsstaat leben, auch wenn die sächsische Ausprägung mehr als zu wünschen übrigließ. Wo war die Unschuldsvermutung, immerhin ein Kerngedanke des Rechtsstaatsprinzips? Aber das half mir wenig – an den Vorwürfen könnte ja trotzdem etwas dran sein, so die Landesdirektion.

Mein Strafverteidiger Engel empfahl mir, den Ausschluss hinzunehmen. Ohnehin gab es genügend andere Baustellen. Vielleicht hat er in einem Staat, der von der öffentlichen Denunziation missliebiger Personen lebt, auch recht. Ich konnte ja meinen Flugschein noch erwerben, wenn die Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen waren. Mit dieser schnöden Bemerkung schuf man im Ergebnis die mich schützende Unschuldsvermutung ab.

Da die sächsische Justiz gerade in meinem Fall zur Akkumulation von Strafverfahren neigte, bedeutete dies allerdings, dass der Zeitpunkt, in dem ich als luftverkehrsrechtlich zuverlässig gelte, nie kommen wird. Glücklicherweise gab es mehr als genug Leute, die immer für eine Strafanzeige gut waren.

Dienstag, 29. September 2009

Jedenfalls das von Staatsanwältin Eßer-Schneider vor der Großen Strafkammer anhängig gemachte Strafverfahren ging seinem Ende entgegen. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Auch aus seiner Sicht lag keine strafbare Handlung vor.

Es wird sicherlich Niemanden überraschen, dass weder die Staatsanwaltschaft Leipzig, noch der Gerichtssprecher des Landgerichts Leipzig Jagenlauf, oder ein anderer Vertreter der sächsischen Justiz diese Entscheidung an die örtliche Presse weitergab und damit den Versuch unternahm, meinen Ruf wiederherzustellen. Wahrscheinlich reduzierte sich das öffentliche Informationsinteresse dort, wo ich aus einem Strafverfahren siegreich hervorging, auf null.

Selbstverständlich hätte die Leipziger Justiz die Verhältnisse problemlos geraderücken können. Hierzu war sie meiner Meinung nach bereits aus Gründen der Schadensbeseitigung verpflichtet. Die faire Behandlung eines Gegners stellt ebenfalls eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips dar.

Die Leipziger Justiz tauchte nun jedoch ab. Die fehlende Bereitschaft zur Aufarbeitung eigener Fehler hat in der Vergangenheit sicherlich ihren Teil dazu beigetragen, dass Teile der sächsischen Justiz bundesweit Aufmerksamkeit erlangten.

Vielleicht spricht aus meinen Worten nur der Nostalgiker: Wieso sollte die Staatsanwaltschaft öffentlich bekennen, einen Fehler gemacht zu haben? Hatte ich nicht übersehen, dass das Recht nur im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern aber nie umgekehrt gilt? Da war es wieder, Heines Entsagungslied, „das Eiapopeia vom Himmel, mit dem man einlullt, wenn es greint, das Volk, den großen Lümmel“.

Am Ende war es egal, wie viel Unrecht meine Gegner begehen. Sie durften es, denn sie waren mit den entsprechenden Machtbefugnissen ausgestattet.

Freitag, 12. Februar 2010

Damit blieb nur noch die von Staatsanwältin Eßer-Schneider beim Landgericht Leipzig eingereichte Anklage wegen Untreue. Das sah zwar überschaubar aus, meinen Optimismus hatte ich jedoch schon lange verloren. Die Zeiten meines Arbeitsausfalls wegen schweren Depressionen summierten sich. Sie waren längst die Regel.

Auch dieses Verfahren wollten wir erledigen. Staatsanwältin Eßer-Schneider hatte wieder einmal nur einseitig ermittelt. Erneut interessierte sie sich nicht für das, was meine Mandantin und ich vereinbart hatten.

Eigentlich war es ganz einfach. Wenn ich schon bei Staatsanwältin Eßer-Schneider kein Gehör finde, könnte sie doch den Generalbevollmächtigten meiner Mandantin M. befragen. Dieser würde den Sachverhalt lückenlos aufklären. Aus Sicht von Eßer-Schneider lag es jedoch näher zu behaupten, dass mich entlastende Tatsachen nicht existieren. Sie blieb ihrer Linie treu.

Für mich war die Vernehmung des Generalbevollmächtigten M. besonders wichtig, denn er würde mich entlasten. Die Bedeutung einer zeitnahen Vernehmung erhöhte sich noch dadurch, dass M. einige Monate zuvor mit seiner Lebensgefährtin einen Selbstmordversuch unternommen hatte, den nur er überlebte. Ich wusste daher um M.‘s angeschlagenem Gesundheitszustand und flehte die Staatsanwaltschaft regelmäßig an, diesen anzuhören.

Meine persönliche Staatsanwältin lehnte jedoch die Vernehmung meines Kronzeugen ab. Ich könne den Beweis ja noch in der Hauptverhandlung führen, das jedenfalls ließ sie meinen Strafverteidiger Curt-Mathias Engel wissen.

Diese Vernehmung wird nicht mehr möglich sein, denn M. starb etwa 18 Monate später an einem Herzinfarkt.

Einmal mehr verstieß die Staatsanwaltschaft Leipzig meiner Meinung nach in geradezu dramatischer Weise gegen rechtsstaatliche Mindeststandards. Natürlich war sie als vermeintlich unabhängige Anklagebehörde gezwungen, Entlastungsbeweisen frühzeitig nachzugehen, bevor sie Anklage erhebt. Es kommt öfter vor, dass wichtige Zeugen vor Beginn des Prozesses versterben. Daher war es aus rechtsstaatlicher Sicht umso wichtiger, die entlastenden Aussagen frühzeitig zu dokumentieren. Dies gilt umso mehr, als der schlechte Gesundheitszustand eines Zeugen der Staatsanwaltschaft hinlänglich bekannt ist.

In meinem Fall hat die Staatsanwaltschaft diese vorausschauende Vernehmung unterlassen. Wahrscheinlich wird sie später sogar behaupten, es habe keinerlei Absprachen zwischen mir und M. gegeben. Den Nachweis kann ich nun aufgrund seines Todes nicht mehr führen können. Faktisch kommt es daher an dieser Stelle zu einer Beweislastumkehr.

Staatsanwältin Eßer-Schneider erhielt für ihre Verdienste um die Rechtsfindung Ende 2011 eine Beförderung: Künftig arbeitete sie als Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Dresden, später als Pressesprecherin im Justizministerium. Heute ist sie Mitglied einer Strafkammer in Leipzig[1]. Ihr Einsatz hat sich für sie also gelohnt. Als verdiente Juristin war sie nun für höhere Aufgaben vorgesehen.

Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Es war der Zeitpunkt gekommen, Abschied zu nehmen. Dieser fiel mir leicht, er war längst überfällig. In Leipzig hielt mich nichts mehr. Hier konnte ich nichts mehr bewirken. Meine Tätigkeit als sogenannter Aufbauhelfer war kläglich gescheitert.

Ich kehrte meiner Heimatstadt den Rücken und blickte nicht zurück. Längst war mir Leipzig fremdgeworden. Zu sehr hatte ich unter den andauernden Verfolgungen gelitten. Mein schlechter Gesundheitszustand zwang mich zu einem Umzug. Ich denke nicht, dass ich in Leipzig noch weitere 2 – 3 Wochen überlebt hätte.

Also ging ich nach Bayern, nach Ingolstadt und startete einen Neuanfang. Die sächsische Justiz hatte gewonnen. Ihr Vertriebsmodell – wie verjage ich einen missliebigen Anwalt – war am Ende wie im Fall meines Freundes Dr. B., dem ehemaligen Leiter des Ordnungsamts Leipzig, erfolgreich.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig dachte jedoch nicht daran, ihren Kreuzzug zu beenden. Trotz meines Wegzugs legten vor allem Anwaltskollegen nach und beglichen alte Rechnungen, Rechnungen, die sie im Gerichtssaal nicht mehr begleichen konnten. In Sachsen war es leider üblich, den Gegner mit Strafanzeigen zu zermürben. In meinem Berufsstand machten sich inzwischen längst amerikanische Verhältnisse breit.

Es würde zu weit gehen, hier jeden Einzelfall zu schildern. Auf meine Berufskollegen konnte ich mich jedenfalls nie verlassen. Egal wie schwer man unter Feuer lag und wie ungerecht die Vorwürfe erschienen, Unterstützung bekam ich nicht.

Freitag, 25. Februar 2011

Ich war mittags aus Ingolstadt losgefahren, um meine Lebensgefährtin über das Wochenende zu besuchen. Wie wenig sich die Dinge nach meinem Wegzug geändert hatten, zeigte ein Blick in die Post. Darin lag eine neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig. Ich sollte mich dieses Mal vor dem Amtsgericht, wieder einmal wegen Betrugs, verantworten. Es war so, als wollte mich die Staatsanwaltschaft standesgemäß anlässlich meiner Stippvisite begrüßen. Sie blieb ihrer Linie bis zuletzt treu.

Mir gelang es nicht einmal, die Anklageschrift zu lesen, obwohl sie kurz ausgefallen war. Meine posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen meldeten sich sofort. Erst 14 Tage später war ich hierzu in der Lage.

Der gegen mich erhobene Vorwurf spricht einmal mehr Bände über die Gepflogenheiten der Staatsanwaltschaft Leipzig. Ich soll bei der Durchführung meines Bauvorhabens in der Robert-Koch-Straße 11-13 in Brandis den Dachdecker H. um etwa 2.200 € betrogen haben. Ich hatte einen Teil seines Werklohns einbehalten. Dies war aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafbar.

  1. lief damals gerne auf der Baustelle mit der der BILD-Zeitung vom 25. Juli 2009 herum, die gerade über mein Verfahren vor der Großen Strafkammer berichtete. Natürlich kommunizierte H. die Vorwürfe gegenüber anderen Handwerkern und brachte damit viel Unruhe auf die Baustelle. Er informierte sie über meine Vergangenheit als strafrechtlich wiederholt auffällige Person.

Viele von ihnen waren wegen der Vorwürfe nicht länger bereit, für mich zu arbeiten, da sie um ihren Werklohn fürchteten. Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, von dem der Gerichtssprecher des Landgerichts Leipzig Jagenlauf gesprochen hatte, trug in meinem Fall reichliche Früchte.

Als Dachdecker war H. alles andere als erfolgreich. Er überzog die vertraglich vereinbarte Bauzeit um mehr als sechs Wochen, ohne seine Arbeiten zu beenden. Damit behinderte er die nachfolgenden Gewerke und sorgte für gewaltige Baustellenvorhaltekosten, welche ich wiederum tragen musste.

Wegen Vertragsbruchs kündigte ich ihm fristlos und verpflichtete einen Nachfolger, der nur zu deutlich höheren Preisen bereit war, kurzfristig die liegen gebliebenen Arbeiten zu übernehmen.

  1. ging jedenfalls zu einem Anwaltskollegen, der – wahrscheinlich ebenfalls ein geneigter BILD-Leser – gegen mich Anzeige wegen Betrugs erstattete. Eine weitere Anzeige erstattete er gegen meinen Nachbarn K. In beiden Fällen war der Sachverhalt absolut identisch. Auch K. hatte H. fristlos wegen Terminüberschreitung gekündigt.

Hierin erschöpften sich jedoch die Gemeinsamkeiten. Denn während Staatsanwalt Walburg – meine persönliche Staatsanwältin Esser-Schneider hatte man zwischenzeitlich in die Jugendabteilung versetzt – im Fall meines Nachbarn das Ermittlungsverfahren einstellte, weil kein hinreichender Tatverdacht bestand, erhob er – bei absolut identischem Sachverhalt – gegen mich Anklage. Ich war längst zu einem Dauerbetrüger mutiert.

Dass ich diesem Handwerker fristlos kündigen musste, weil er Schäden im Gesamtumfang von etwa € 25.000,00 verursachte, interessierte die Staatsanwaltschaft Leipzig nicht. Warum sollte Staatsanwalt Walburg rechtsstaatliche Vorgaben ernst nehmen und Entlastungsvorbringen recherchieren? Umso mehr, als er die Probleme mit Dachdecker H. aus den Schilderungen meines Nachbarn kannte?

Staatsanwalt Walburg war der festen Überzeugung, ich hätte von Anfang an nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für die Durchführung des Bauvorhabens verfügt. Auch hier hat er sich nie für die Einzelheiten interessiert. Denn das Bauvorhaben wurde durch eine umfassende Finanzierung der norddeutschen Landesbank (NordLB) abgesichert. Außerdem standen mir noch genügend Darlehensmittel zur Verfügung.

In der Anklageschrift stand ferner, ich hätte mich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Allerdings ließ damals schon mein Bedürfnis, mich gegenüber der Staatsanwaltschaft zu äußern, dramatisch nach. Hierin sah ich keinen Sinn mehr. Sollten sie mich doch anklagen.

Immerhin hatte Staatsanwalt Walburg bei Erstellung der Anklageschrift die Textbausteine seiner Kollegin Eßer-Schneider übernommen. Sowas nennt man dann wohl Kontinuität.

Dass die Staatsanwaltschaft Leipzig das Ermittlungsverfahren gegen meinen Nachbarn einstellte, mich dagegen vor dem Amtsgericht anklagte, belegt eindeutig meinen Sonderstatus, den ich mir bei der bei der Staatsanwaltschaft in langen Jahren erarbeitet hatte.

In dem nun anhängigen Vorverfahren verteidigte ich mich gegenüber dem Amtsgericht gegen die Vorwürfe und stellte den Sachverhalt richtig. Insbesondere verwies ich auf das Parallelverfahren meines Nachbarn K., und die widersprüchliche Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, die mich weiterverfolgte.

Seitdem habe von dem Verfahren nichts mehr gehört. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Amtsgericht Leipzig haben mich über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet. Eine Einstellungsverfügung sollte mir eigentlich zugehen. Vielleicht war Staatsanwalt Walburg die Angelegenheit dann doch zu peinlich.

Sichtlich verärgert erstattete ich gegen H. Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Mehr als zwei Jahre später bestätigte mir die Staatsanwaltschaft Leipzig den Eingang der Anzeige. Mehr geschah in der Sache allerdings nicht. Strafanzeigen meinerseits scheiterten schon per se am Aufklärungswillen der Staatsanwaltschaft.

[1]              www.justiz.sachsen.de/smj/content/2701.php

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Ausführlich habe ich mich mit der fehlenden Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig befasst, Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Hier nun mein Schreiben an den sächsichen Staatsminister der Justiz Gemkow im Wortlaut:

Dr. Ulrich Keßler, Linsenberg 24, 63065 Offenbach

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Staatsminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

 

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 12.12.2017

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow,

leider muss ich mich mit einem unerfreulichen Anliegen an Sie persönlich wenden. Es geht mir um ein Strafverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Leipzig bearbeitet – oder besser gesagt, nicht bearbeitet. Trotz zahlreicher begründeter Strafanzeigen hat sie in den vergangenen Jahren die notwendige Ermittlungsbereitschaft vollständig fehlen lassen. Ich darf Sie auffordern, den Vorgang zu überprüfen und die dringend erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Mir ist es leider in den vergangenen sieben Jahren nicht gelungen, die Staatsanwaltschaft Leipzig zur Aufarbeitung eines Falles schwerer Wirtschaftskriminalität zu bewegen.

Gegenstand meiner Strafanzeigen ist eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir bzw. meinem Rechtsnachfolger, der IBO UG und meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig. Lap Kristiansen gewann mich im Jahr 2006 für ein Investitionsprojekt. Wir sollten gemeinsam Biogasanlagen errichten.

Die Aufgabenverteilung war schnell festgelegt. Ich sollte für die notwendige Finanzierung sorgen und genügend Kapital auf Darlehensbasis zur Verfügung stellen. Er würde demgegenüber die Anlagen errichten und sie gemeinsam mit mir betreiben. Die Gewinne aus dem Betrieb sollten hälftig geteilt werden, so wie es auch der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung entsprach. Aus den Gewinnen sollten zuerst meine Darlehen zurückgeführt werden.

Für die Durchführung der Biogasprojekte in Malkwitz, Liptitz und Grimma stellte ich mehr als 1,3 Mio. € zur Verfügung. Bis auf 670 T€, die noch offen sind, zahlte Kristiansen die Darlehen zurück. Von den Gewinnen, die ab dem Jahr 2008 entstanden, sah ich dagegen nichts. Diese steckte Kristiansen in die eigene Tasche.

Im Jahr 2010 mehrten sich die Hinweise, dass Kristiansen versuchen würde, mich aus den Gesellschaften rauszuwerfen und keine weitere Zahlungen mehr an mich vorzunehmen. Da ein wesentlicher Teil der Absprachen mit ihm mündlich getroffen worden war trat ich meine Biogasbeteiligungen an die IBO UG ab. Damit stand ich für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zeuge zur Verfügung. Hierbei handelte es sich sozusagen um ein Standardmanöver.

Ab dem Jahreswechsel 2010/2011 nahmen dann die Spannungen mit Lap Kristiansen zu, nachdem dieser die Auszahlungen von Gewinnen an die IBO UG eingestellt hatte. Daraufhin kündigte ich im April 2010 den Darlehensvertrag und stellte die offenen 670 T€ fällig. Als Reaktion hierauf nahm sich Kristiansen mit Rechtsanwalt Götz aus Leipzig einen Anwalt, der jegliche Lösungsmöglichkeiten torpedierte.

Unter einem Vorwand zog Kristiansen schließlich am 7.7.2010 die Geschäftsanteile der IBO UG an den Biogasgesellschaften ein. Er behauptete wahrheitswidrig, ich habe das Kreditverhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, massiv belastet und damit die Gesellschaften in eine existentielle Notlage gebracht. Die IBO UG wiederum zog ihrerseits ab September 2010 sowie in der Folgezeit mehrfach die Geschäftsanteile von Kristiansen ein und berief ihn als Geschäftsführer ab. Dies wurde von Kristiansen ignoriert.

Fortan verfügte Kristiansen allein über das Gesellschaftsvermögen. Im Oktober 2011 klagte er dann in Gestalt der Biogasgesellschaften vor dem Amtsgericht Leipzig auf Feststellung der Wirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse (Az. 103 C 7978/11). Diese Klage wurde der IBO UG nicht zugestellt, was einen schweren Fehler der Leipziger Justiz begründet. Auch die Ladung zur mündlichen Verhandlung hat die IBO UG nie erhalten. Dennoch erließ das Amtsgericht am 9.1.2012 und versäumtet – Sie werden es schon erwartet haben – ebenfalls dessen Zustellung.

Nur durch einen Zufall wurde ich ein halbes Jahr später auf den Vorgang aufmerksam und legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Gleichzeitig beantragte ich die Verweisung an das zuständige Landgericht Leipzig, wo die Angelegenheit weiterverhandelt wurde (Az. 2 HKO 3982/12). In seinem Urteil vom 5.9.2014 erklärte das Landgericht die Einziehungsbeschlüsse von Lap Kristiansen als nichtig.

Dies hielt meinen ehemaligen Geschäftspartner jedoch nicht davon ab, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, so dass nun das OLG Dresden zuständig wurde (Az. 14 U 1514/14). Das Oberlandesgericht führte über die von Lap Kristiansen genannten Einziehungsgründe eine Beweisaufnahme durch und vernahm die von ihm zu seiner Rechtfertigung benannten Zeugen der NordLB.

Für Kristiansen endete die Beweisaufnahme geradezu desaströs. Die Zeugen der NordLB bestätigten, dass Kristiansen durch sein Verhalten für die Schieflage der Biogasgesellschaften gesorgt hatte, insbesondere für deren weitere Betreuung durch die Abwicklungsabteilung der NordLB verantwortlich war. Damit stand auch fest, dass Kristiansen in mehreren Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Leipzig hemmungslos gelogen hatte.

An ein Einlenken dachte er dennoch nicht. Er verzögerte den Rechtsstreit nach besten Kräften, um sich möglichst lange den Zugriff auf die Konten der Biogasgesellschaften zu sichern. Er interessierte sich auch nicht im mindesten dafür, dass er aufgrund der Einziehungsbeschlüsse der IBO UG seit September 2010 nicht mehr Geschäftsführer bzw. Gesellschafter der Unternehmen war. Denn diese Beschlüsse hat er zu keinem Zeitpunkt angegriffen, weshalb sie rechtskräftig wurden.

Aus strafrechtlicher Sicht beinhaltet seit diesem Zeitpunkt jeglicher Griff in die Kassen des Unternehmens – und hier geht es um einen deutlich siebenstelligen Betrag, welchen Kristiansen entnommen hatte – einen schweren Fall der Veruntreuung.

Unschön ist auch, dass Kristiansen zwar die Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, sie jedoch nie an die IBO UG auszahlte. Dennoch wurde die IBO UG zur Steuerzahlung verpflichtet, was jedoch wegen fehlender Mittel scheiterte. Anschließend stellte das zuständige Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag, der mangels Masse abgewiesen wurde. Dadurch war das Finanzamt jedoch noch nicht mit seinem Latein am Ende. Es schickte meiner Schwester und mir einen Haftungsbescheid und verlangte mehr als 22 T€. Ähnlich ging die Stadt Ingolstadt hinsichtlich der Gewerbesteuer vor.

Es besteht für mich nicht der geringste Zweifel daran, dass Kristiansen aufgrund eines genauen Plans handelte. Dieser sah vor, mich aus den Biogasanlagen herauszudrängen und mir bzw. der IBO UG sämtliche Gewinne vorzuenthalten. Die Tatsachen sprechen hierbei eine ganz klare Sprache.

Zur Aufarbeitung dieses Unrechts habe ich mehr als 10 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Ihr Umfang beläuft sich auf mehr als 1000 Seiten. Geradezu handbuchmäßig habe ich darin die von Kristiansen begangenen Straftaten beschrieben, um der Staatsanwaltschaft die Arbeit möglichst leicht zu machen. Das war offensichtlich immer noch schwer genug, denn die Staatsanwaltschaft hat bislang sämtliche Vorwürfe gegen Kristiansen eingestellt, da es an belastbaren Tatsachen fehle.

Aus der Sicht des Betroffenen klingt dies wie glatter Hohn.

Hinsichtlich der unterschlagenen Darlehen rechtfertigte Staatsanwalt Mörsfelder seine Untätigkeit damit, meine Rückzahlungsansprüche seien verjährt. Bei seiner Bewertung offenbarte er große Lücken hinsichtlich des im ersten Semester Jura vermittelten Verjährungsrechts. Von einer Verjährung konnte keine Rede sein. Ferner behauptete Mörsfelder, es läge eine rein zivilrechtliche Streitigkeit vor. Offensichtlich verspürte er nicht die geringste Lust, die Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner aufzuarbeiten. Wenn ich jemandem Geld wegnehme, liegt natürlich immer auch ein zivilrechtlicher Streit vor. Dies schließt jedoch eine strafrechtliche Beurteilung nicht aus.

Ein weiteres erschreckendes Beispiel liegt in der Weigerung von Staatsanwältin Siler vom 28.11.2017, gegen Kristiansen zu ermitteln. Vorausgegangen war eine beleidigende Äußerung seinerseits. Dieser hatte mich vor dem OLG Dresden vor dem vollständig anwesenden Senat als „Verbrecher“ beleidigt. Für Staatsanwältin Siler fehlten jedoch die entsprechenden Tatsachen. Eine Vernehmung der Senatsrichter, die ich beantragt hatte, unterließ sie dagegen.

Hinzu kommt, dass Staatsanwältin Siler auch keine Bedenken hinsichtlich der Praxis meines ehemaligen Geschäftspartners Kristiansen besaß, der die Auseinandersetzungen mit der IBO UG aus den Einnahmen der Biogasgesellschaften bestritt. Dies hatte er mehrfach vor dem OLG Dresden eingeräumt. Insgesamt zahlte er etwa 400 T€ Honorare an seinen Rechtsanwalt Götz. Da Kristiansen jedoch seinerseits aus den Gesellschaften ausgeschlossen und als Geschäftsführer abberufen war, durfte er über die Konten der Firmen nicht mehr verfügen. Frau Staatsanwältin Siler hielt dies trotzdem für gerechtfertigt. Denn es sei durchaus üblich, dass Gesellschaften die Streitigkeiten ihrer Geschäftsführer finanzierten.

Damit legte Staatsanwältin Siler einen Offenbarungseid ab. Sie hat sicherlich nicht verstanden, dass Kristiansen an den Gesellschaften nicht mehr beteiligt war. Die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG, die ich ihr übermittelt hatte, wurden vollständig ignoriert. Darüber hinaus entspricht es sicherlich nicht dem Gesellschafterinteresse, dass Einnahmen der Gesellschaft zur Führung eines privaten Rechtsstreits eines Gesellschafters dienen. Offensichtlich hat Staatsanwältin Siler nicht einmal den Inhalt des Untreueparagrafen inhaltlich erfasst. Dass sie sich nie wirklich mit dem Sachverhalt beschäftigt hat, kann ohnehin längst nicht mehr geleugnet werden.

Natürlich habe ich in der Sache mehrfach Akteneinsicht gefordert, um eine Nebenklage gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorzubereiten. Diese wurde mir zu keinem Zeitpunkt gewährt. Angeblich verfüge ich trotz der gewaltigen Schäden nicht über das notwendige rechtliche Interesse.

Die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig hat Kristiansen erst richtig stark gemacht. Er konnte davon ausgehen, man werde ihn strafrechtlich nicht zur Rechenschaft ziehen. Bei einem entschiedenen Einschreiten wäre die Sache sicherlich anders gelaufen. Nur entstanden der IBO UG insgesamt Schäden in Höhe von 15 Mio. €. Aber nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig ist diese „Banalität“ privat zu tragen.

Ich hätte mir ferner gewünscht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Kristiansen mit ähnlicher Vehemenz verfolgt, wie sie dies mir gegenüber seit etwa 20 Jahren erledigt. Inzwischen glaube ich daran, dass Straftaten, die gegen mich begangen werden, an dem Aufarbeitungswillen der Staatsanwaltschaft Leipzig scheitern. Dies führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Ich darf Sie bitten, die Angelegenheit disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Hinsichtlich der möglicherweise vorliegenden Strafvereitelung im Amt stelle ich Strafantrag. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe ich über den Vorgang informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Man muss sich sicherlich von den Vertretern der Justiz nicht alles gefallen lassen. Mehrfach bereits berichtete ich über deren fehlende Bereitschaft, in einem Fall schwerer Wirtschaftskriminalität tätig zu werden. Es geht dabei um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen, der mich um hohe Geldbeträge geprellt hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Mein belastetes Verhältnis zur Staatsanwaltschaft Leipzig ist bekannt. Mehr als 1000 Seiten mit Strafanzeigen und vielen Anlagen wurden nicht zur Kenntnis genommen und nur nach einem Vorwand gesucht, keine Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Egal ob es dabei um Untreue, Betrug, Beleidigung oder Insolvenzverschleppung ging. Die Staatsanwaltschaft Leipzig blieb untätig.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Die Begründung für ihre Weigerung ist geradezu abstrus. Ich glaube in diesem Zusammenhang gar nicht erst an Inkompetenz; zu ausführlich und zu oft habe ich die Staatsanwaltschaft auf ihre fehlende Bereitschaft, den Sachverhalt überhaupt erst einmal zu erfassen, aufmerksam gemacht.

Schreiben an Staatsanwältin Siler vom 10.12.2017

Nicht einmal Zeugenbeweisen geht sie nach, auch wenn es sich bei den Zeugen um Richter des Oberlandesgerichts Dresden handelt. Und das bei einer Anklagebehörde, die mich in den vergangenen 20 Jahren mit den abstrusesten Vorwürfen konfrontiert hat. Nein, diese Staatsanwaltschaft akzeptiert es, wenn Straftaten gegen mich begangen werden. Dies gilt auch dort, wo der eingetretene Schaden im achtstelligen Bereich liegt. Ich könne ja immer noch zivilrechtlich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorgehen. Nun ja, das mache ich ja bereits seit mehr als sieben Jahren, aber auch hier kommt die Justiz nicht voran.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Wenn alles nicht weiterhilft muss man sich an den sächsischen Staatsminister Gemkow wenden und diesen auffordern, in der Sache tätig zu werden. Dies habe ich am heutigen Tage getan. Mal sehen, welche Begründung ihm einfällt, um der Staatsanwaltschaft Leipzig „ordnungsgemäße Untätigkeit“ zu bescheinigen. Der Bürger, der sich gegen Verbrechen zur Wehr setzt, hat am Ende wieder das Nachsehen.

Schreiben an Staatsminister Gemkow vom 12.12.2017

Jedenfalls muss sich Staatsminister Gemkow jetzt mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde sowie meiner Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt befassen.

Um es meinen Gegnern auf Seiten der Staatsanwaltschaft Leipzig schwer zu machen, habe ich gleichzeitig die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden eingeschaltet.

Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 12.12.2017

Es bleibt abzuwarten, ob hier etwas geschieht. Kampflos aufgeben wollte ich allerdings auch nicht.

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.

Nach oben ↑