Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.
Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.
Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.
Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.
Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig
Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen
Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.
Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.
Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren
Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.
Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs
Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.
Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag
Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod
Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…
Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.
Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.
Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.
Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.
Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.