Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.

Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.

Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.

Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.

Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren

Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…

Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.

Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.

Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.

Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.

Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.

Hilfeersuchen an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich

Freitag, 26. Oktober 2012

Ich hatte wieder einmal genug. Nicht mehr bereit, die willkürlichen Aktionen der sächsischen Justiz hinzunehmen und fest gewillt, diesen Einhalt zu bieten blieb mir nur noch ein letzter Ausweg. Ich wandte mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich. Was nun folgte, belegt die fehlende Bereitschaft der führenden Kaste im Freistaat Sachsen, rechtsstaatliche Bindungen zu akzeptieren.

Allzu viel Hoffnung darauf, dass sich etwas ändern würde, besaß ich nicht. Viel zu verkrustet war das sächsische Machtgefüge, welches mit Widersachern und sonstigen unliebsamen Personen so rücksichtslos aufräumte. Allerdings wollte ich mir später nicht vorwerfen lassen, nicht an höchster Stelle interveniert zu haben. Und so blieb mir nur noch, mich an den sächsischen Ministerpräsidenten persönlich zu wenden.

Tillich – Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26.10.2012

In der Beschwerde schrieb ich mir mein Leid von der Seele. Sowohl meine Behandlung durch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk,

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7

als auch die eigenwillige Begleitung, die ich durch das Leipziger Insolvenzgericht erfahren hatte, griff ich ausführlich auf.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Nicht zuletzt rügte ich die Befangenheit meiner persönlichen Staatsanwältin Eßer-Schneider sowie ihre enge Verzahnung zwischen der Staatsanwaltschaft Leipzig und der BILD, die mir so manche negative Schlagzeile eingebracht hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Am wichtigsten war für mich jedoch mein verlorengegangener Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. Oktober 2010, den ich persönlich in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen hatte. Der Stab um Ministerpräsident Tillich sollte auch dieses Thema aufarbeiten.

Nach einer zweimonatigen Prüfung ließ Tillich erklären, bei meiner Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Hierbei hatte der allerdings dreist gelogen. Denn mein verloren gegangener Antrag auf Restschuldbefreiung tauchte einige Jahre später wieder auf.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dumm nur, dass der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig meinen ursprünglichen Antrag enteckt hatte und hierüber den Präsidenten des Amtsgerichts informiert hatte. Aus Sicht des Ministerpräsidenten Tillich war ferner unglücklich, dass er diese Information auch vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden erhielt. Dennoch sah er keinerlei Anlass, einzuschreiten. Gleich vier hohe Staatsbedienstete wussten daher, dass das Insolvenzgericht Leipzig meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. Oktober 2010 unterschlagen hatten. Nur unternahmen sie nichts dagegen.

Dies stellt eine klare Verletzung ihrer Amtspflichten dar. Mein Antrag passte ihnen nicht ins Konzept. Von Anfang an zielte der Freistaat Sachsen darauf, mich mit frei erfundenen Steuerforderungen in die Insolvenz zu treiben und mir die Restschuldbefreiung zu versagen. Allein aus diesem Grund erfolgte mir gegenüber keine Wiedergutmachung. Man vertraute darauf, mein Antrag werde nicht wieder auftauchen.

Dass diese Vorgehensweise irgendwelche Konsequenzen nach sich gezogen hätte, ist mir nicht bekannt.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

Klüngel soweit man nur schaut. Nach all den Jahren fällt es immer noch schwer, meine Erfahrungen aufzuarbeiten, die zu tiefen Einschnitten in meinem Leben und meiner Gesundheit führten. Was habe ich nicht alles mit den sächsischen Staatsanwaltschaften erlebt.

Es fing damit an, dass mich die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ende der 90er Jahre zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ beförderte, was von der Schwere der Schuld einem Terrorismusvorwurf gleichkommt. Von Null auf 100 mutierte ich zu einem Christian Klar der Anwaltsszene. Als der Geschäftsführer der Spielbanken starb, ermittelte man gegen mich und fragte, ob ich für seinen Tod verantwortlich war. Allerdings vermochte die Staatsanwaltschaft Dresden am Krebsbefund beim Geschäftsführer nichts zu ändern.

2005 trat dann ein weiterer wichtiger Aktivposten der Staatsanwaltschaft Leipzig in Erscheinung: Die damalige Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider. Seit diesem Zeitpunkt verschärfte sich meine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Gleichzeitig landeten die gegen mich gerichteten Vorwürfe immer wieder in der BILD-Leipzig. Zu diesem Verleumdungsorgan pflegte die Staatsanwaltschaft Leipzig offensichtlich beste Beziehungen.

Dumm wäre es in diesem Zusammenhang, von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde der Bundesrepublik Unabhängigkeit zu fordern. Diese lag bei Eßer-Schneider nämlich nicht vor. Verheiratet war sie mit einem Arbeitsrechtler aus der überörtlichen Sozietät CMS, mit dem ich auf dem Leipziger Markt um Mandate buhlte. Und das größte Mandat, die Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz, hatte ich meinem Kollegen vor der Nase weggeschnappt.

Dies konnte Frau Eßer-Schneider offensichtlich nicht akzeptieren. Die aus der Beratung der Sparkasse stammenden hohen Honorarumsätze hätten sicherlich ihren Lebensstil und den ihres Mannes weiter gefördert. Sie sann offensichtlich nach Möglichkeiten, mich aus dem Markt zu drängen. Daher verwundert es nicht, wenn von nun an eine Phase der besonders intensiven Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig einsetzte. Als logische Folge wurden sensible Informationen der BILD-Leipzig zugespielt, die dann plakativ hierüber an prominenter Stelle berichtete.

Dass mein Bundeszentralregisterauszug bis heute jungfräulich ist, interessierte fortan Niemanden mehr.

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