Seit gestern ist mein Tagebuch bei Amazon und sämtlichen Buchhandlungen erhältlich. Für Anhänger von eBooks gibt es ebenfalls eine Version. Hier der Link:
Staatshaftungsklage gegen Freistaat Sachsen
Sachsen ist wirklich ein besonderes Land, leider in einer sehr negativen Hinsicht. Die Skandale nehmen überhand, seien es die Vorkommnisse in Chemnitz und wie die Staatsregierung damit umgeht. Oder die Art und Weise, wie Sachsen gegen Regimekritiker vorgeht (ich werde das Land jetzt Klein-Nordkorea nennen). Immerhin sind in Sachsen fast 40 Strafverfahren gegen kritische Journalisten anhängig. Wer die Wahrheit sagt oder schreibt, wird angeklagt.
Offensiv geht der Freistaat auch vor, wenn es um die öffentliche Verleumdung seiner Gegner geht. Natürlich kennt man in Dresden und Leipzig die diesem Unterfangen entgegenstehenden Rechte der Betroffenen genau. Was einen hybriden Rechtsstaat wie Sachsen jedoch auszeichnet, ist die dreiste Art und Weise, wie man sich darüber hinwegsetzt. Frei nach dem Motto: Uns kann nichts passieren – wahrscheinlich ist man sich der eigenen Justiz sicher.
Immer wieder hatten mich Vertreter des Freistaates Sachsen in der Boulevardpresse verleumdet.
Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Natürlich kann man sich hiergegen zur Wehr setzen: auf dem Papier jedenfalls. Ich war noch nie der Mensch, der dies auf sich sitzen lässt. Wenn man den Kampf für den Rechtsstaat nicht aufnimmt, hat man schon verloren. Also schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an. Gleich viermal.
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018
Es zählt zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass diese Briefe auch beantwortet werden Nicht so in Sachsen. Da werden berechtigte Belange der Bürger einfach übergangen. Selbst die Ankündigung einer Staatshaftungsklage, mit dem Ziel, den Freistaat für seine zahllosen Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards zum Schadensersatz und zur Schmerzensgeldzahlung verurteilen zu lassen, wird ignoriert. Wahrscheinlich vertraut man darauf, die Angelegenheit aussitzen zu können. Dass diese Strategie bei mir noch nie funktioniert hat, sollte man in Dresden eigentlich wissen.
Nun ist sie fertig, die Schadensersatzklage gegen den Freistaat Sachsen.
Staatshaftungsklage gegen den Freistaat Sachsen
Ich hätte mir die Klage gern erspart. Aber ein hybrider Rechtsstaat reagiert nun einmal auf die Belange seiner Bürger nicht. Und so kann man die Existenz vernichtende Vorgehensweise des Freistaates sicherlich nicht stehen lassen.
Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen
Es ist endlich so weit. Ab heute ist mein Tagebuch, mit welchem ich meine Erlebnisse im Kampf mit der sächsischen Justiz verarbeitet habe, im Handel bestellbar (ISBN-13: 9783752854039). Ich wünsche allen Lesern, die sich für das Werk interessieren, eine spannende Unterhaltung.
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Sachsen und kein Ende 2
Mein Kampf mit dem Freistaat Sachsen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards steht vor einem weiteren Höhepunkt. Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie der Freistaat in der Vergangenheit immer wieder versuchte, mich über die BILD-Zeitung unmöglich zu machen. Bereits die Wahl dieser Zeitschrift für die Verbreitung dieser Falschmeldungen spricht für sich. An einer seriösen Berichterstattung ist der Freistaat Sachsen nicht interessiert. Eine derartige Auseinandersetzung kann er nicht wagen.
siehe hierzu
Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet
Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Nachdem ich Ende der 90er Jahre mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt hatte, schlug dieser immer wieder zurück und warf mir die unterschiedlichsten Straftaten vor. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, ein anderes Mal soll ich Mandanten in hohem Maße geschädigt haben.
Dass es bis heute keine einzige Verurteilung gibt und mein Bundeszentralregisterauszug immer noch blütenrein ist, spricht dagegen eine klare Sprache. Nur ist der Freistaat Sachsen genauso wenig wie die von ihm immer wieder eingeschaltete BILD-Zeitung bereit, hierüber zu unterrichten.
Nach der letzten öffentlichen Verleumdung, die auf die Leipziger Staatsanwältin Zimmermann zurückgeht,
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
schrieb ich mehrfach den sächsischen Justizminister Gemkow an. In meinen Briefen machte ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend, da die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig mich in besonders schwerwiegender Weise in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 2 GG) verletzt. Bei ihrer Verleumdungskampagne ließen Teile der sächsischen Justiz in der Vergangenheit jeglichen rechtsstaatlichen Anstand vermissen.
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018
Aufgrund dieser Verleumdungskampagne erhielt ich bei meiner Suche nach einer erneuten Anstellung mehrere Absagen, die sich ausdrücklich auf die in der BILD publizierten Vorwürfe bezogen. Der Freistaat Sachsen ist rechtlich verpflichtet, mir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dass die Bearbeitung meines Falles so lange dauert, verwundert dagegen nicht. Denn rechtlich ist der Sachverhalt klar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zog für Veröffentlichungen der Justiz in der Vergangenheit immer wieder enge Grenzen, die der Freistaat allerdings stets deutlich überschritten hat.
Dass die Bearbeitung dieses Falles so lange dauert, ist sicherlich auf die Strategie des Freistaates zurückzuführen, mir keinesfalls Recht geben zu wollen. Wieder einmal dürfte es nur darum gehen, eine Begründung zu finden, mit der rechtsstaatliche Bindungen abgestreift und mein Ansinnen verweigert werden kann. Das ist nun sicherlich deutlich schwieriger, daher nimmt die Bearbeitung auch so viel Zeit in Anspruch.
Ein Bundesland, das die Belange seiner Bürger ebenso ernst nimmt wie die bestehenden rechtlichen Grenzen, hätte längst eingelenkt. Dies erwarte ich im Fall des Freistaates Sachsen allerdings nicht. Daher nutzte ich in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, meine Klage niederzuschreiben, in der ich die Rechtsverletzungen seit 2006 eingehend erörtere. Bei dem Freistaat Sachsen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der nun zur Rechenschaft gezogen werden muss.
Dass er sich offensichtlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt, stellt eine weitere Bankrotterklärung dar.
Sachsen und kein Ende
Wie perfide die Politik von Teilen der sächsischen Politik ist musste ich sofort am eigenen Leibe erfahren. Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt wieder in meine frühere Heimat verlagert und mich dort auf die Arbeitssuche gemacht. Von zwei Unternehmen erhielt ich dabei eine Einstellungszusage. Ich war mehr als erfreut, dass damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Gerade in meinem Alter ist es nicht einfach, überhaupt einen neuen Job zu finden, da die Einstellungspolitik der Unternehmen für Leute ab dem 50. Lebensjahr sehr zurückhaltend ist.
Bei mir stellt sich die Arbeitssuche jedoch als deutlich schwieriger heraus. Denn die sächsische Justiz hatte in den vergangenen 20 Jahren ständig unwahre Artikel in der Boulevardpresse publiziert. Damit rächte sie sich an mir für mehrere hundert Gerichtsverfahren, die ich erfolgreich gegen sie als Anwalt geführt hatte. Da blieb den Staatsbediensteten in den schwarzen Roben nur die Verleumdung als Antwort.
Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Von zwei Unternehmen erhielt ich nun eine Absage. Beide bezogen sich auf die negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, die „Zweifel an meiner persönlichen Eignung“ entstehen lassen. In einem Fall hatte ich sogar einen Anstellungsvertrag unterzeichnet, stand vor einer interessanten Beschäftigung mit einem soliden Gehalt. Damit hätte endlich einmal eine Perspektive bestanden.
Derartige Glücksgefühle lässt der Freistaat Sachsen natürlich nicht aufkommen. Sein Ziel liegt nicht nur in der psychischen, sondern auch der physischen Vernichtung seiner Gegner. Dazu bedient man sich der weißen Folter, so auch kürzlich in meinem Fall.
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
Ich war noch nie gut darin, staatliches Unrecht hinzunehmen. Die Vorgehensweise der sächsischen Justiz erfüllt die Voraussetzungen für eine sog. Staatshaftungsklage, die gegen den Freistaat Sachsen gerichtet sein wird. Eine entsprechende Mitteilung ließ ich bereits dem sächsischen Justizminister Gemkow zukommen, ohne dass bislang eine Reaktion seinerseits vorliegt.
Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt
Da ich zwischenzeitlich meine Schadensersatzansprüche beziffern kann, machte ich diese nun in einem weiteren Brief an den sächsischen Justizminister geltend.
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018
Hier das Schreiben im Wortlaut:
Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen wegen Staatshaftung
Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,
leider liegt mir bislang keine Reaktion auf mein Schreiben vom 11.06.2018 vor. Dort hatte ich angekündigt, im Wege der Staatshaftungsklage eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung über den Umgang der sächsischen Justiz mit meiner Person herbeizuführen. Sollte ein Einlenken des Freistaates nicht zu verzeichnen sein, so würde ich gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Es geht mir um nichts Geringeres als um die Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards.
Zwischenzeitlich lässt sich der eingetretene Schaden auch beziffern:
In den vergangenen Wochen hatte ich mich unter anderem bei dem Pharmaunternehmen Aenova in Starnberg sowie dem Helmholtz-Zentrum in Oberschleißheim beworben. Meine Bewerbung sowie die Vorstellungsgespräche stießen auf eine positive Resonanz. Im ersteren Fall erhielt ich eine Einstellungszusage, im letzteren Fall unterzeichnete ich sogar einen Arbeitsvertrag. Das Helmholtz-Zentrum wollte mich ab dem heutigen Tag als Referent Arbeitsrecht/Grundsatzfragen in der Entgeltgruppe 14, Stufe 5, beschäftigen. Jährlich hätte ich dabei 72.309,00 € verdient. Aenova bot mir dagegen einen Teilzeitjob (50%) mit einer Vergütung in Höhe von 47.500,00 € an.
Zu meinem Leidwesen wurde ich jedoch unmittelbar vor Arbeitsbeginn von beiden Unternehmen gegoogelt. Hierbei stießen beide Unternehmen auf die Artikel im Internet, welche die sächsische Justiz, allen voran das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig mittels ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfreudigkeit veranlasst hatte. Beide Unternehmen sahen danach von einer Beschäftigung ab. Ihre Absagen erhalten einen klaren Bezug auf die Berichterstattung im Internet. Die entsprechenden Absagen erhalten Sie in der Anlage.
Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen sich zurückhaltend äußern. Bei Äußerungen gegenüber der Presse müssen sie abwägen, ob überhaupt ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Bereits dies ist in meinem Fall zu verneinen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Vorwürfe völlig einseitig und überwiegend unzutreffend waren. Gleiches gilt – im Fall der Staatsanwaltschaft Leipzig – im Hinblick auf die Tatsache, dass die vermeintlichen Vorwürfe bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen und zwischenzeitlich wohl auch verjährt sind. An derartigen Vorwürfen besteht natürlich kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Was jedoch die oben genannten Vertreter der sächsischen Justiz vollständig übersehen haben, ist die Tatsache, dass ich gegenüber diesen Vorwürfen nicht rechtslos gestellt bin. Denn gegen eine Publikation spricht eindeutig mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG, welches in meinem Fall eine Veröffentlichung kategorisch ausschließt.
Untermauern lässt sich dies aufgrund der Auswirkungen einer derartigen Berichterstattung auf meine Person sowie meinen beruflichen Werdegang. Es entspricht heute gängiger Praxis, dass künftige Mitarbeiter vor einer möglichen Einstellung gegoogelt werden. Natürlich wissen dies auch das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dennoch waren ihnen die Auswirkungen ihres Handelns völlig egal. Eine derartige Haltung verdient bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen keinerlei Schutz.
Diese Vorgehensweise löst natürlich auch Schmerzensgeldansprüche meinerseits aus. Es handelt sich um eine besonders perfide Form der weißen Folter. Da ich ohnehin aufgrund meiner nun seit 20 Jahren andauernden Verfolgung durch die sächsische Justiz psychisch sehr stark vorbelastet bin – auch dies stellt aufgrund der vorliegenden Gutachten kein Novum dar – belasten mich Absagen künftiger Arbeitgeber und die daraus folgende Perspektivlosigkeit für mein weiteres Berufsleben besonders schwer.
Es mag sein dass eine gewisse Verärgerung über meinen Internetblog http://www.der-hybride-rechtsstaat.blog besteht. Die Verantwortung hierfür weise ich jedoch von mir. Mir blieb aufgrund der Informationsfreudigkeit der sächsischen Justiz gar keine andere Wahl, als die fraglichen Ereignisse ebenfalls im Internet richtig zu stellen. Der Grund liegt jeweils in einer vorausgegangenen Berichterstattung in den Medien. Ohne diese wäre meine Suche nach einer Beschäftigung heute nicht aussichtslos. Im Gegenteil, aufgrund meiner Qualifikation hätte ich längst eine passende Stelle gefunden. Damit war die Informationspolitik der sächsischen Justiz jedenfalls ursächlich für den später eingetretenen Schaden.
Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, sich mit diesen Tatsachen eingehend auseinanderzusetzen. Da ich jedoch nicht mit einem Einlenken des Freistaates Sachsen rechne, bleibt mir wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als in den kommenden Wochen Staatshaftungsklage zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Keßler
Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet
Ein guter Beitrag über die Ermittlungsmethoden der sächsischen Justiz, vor allem darüber, wie „unliebsame Personen“ verfolgt und kaltgestellt werden. Ein weiteres Beispiel für den hybriden sächsischen Rechtsstaat in einem seit mehr als 10 Jahren andauernden Skandal. Eine solide Aufarbeitung hat bis heute nicht stattgefunden. Stattdessen hat der Freistaat Sachsen in großem Umfang Existenzen vernichtet.
https://www.mdr.de/investigativ/sachsensumpf-prozess-106.html
Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt
Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.
In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.
siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.
Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018
Hier der Brief im Wortlaut:
Persönlich/vertraulich
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Herr Justizminister Sebastian Gemkow
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
Offenbach, den 11.6.2018
Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen
Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,
leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.
Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.
Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.
Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.
Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.
Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.
Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.
Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.
Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.
Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.
Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.
Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.
Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:
Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.
Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.
Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.
Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.
Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.
Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.
Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.
Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.
Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).
Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum
25.06.2018
zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.
Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem
Auskunft
darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.
Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Keßler
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
Die Worte sind sicherlich hart. Aber sie belegen eine Standardvorgehensweise vieler Staatsanwälte, insbesondere der Staatsanwaltschaft Leipzig. Und sie hat es wieder getan, mit verheerenden Folgen. Verantwortlich dafür war Staatsanwältin Zimmermann.
Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig
Bereits oft habe ich mich über die Eitelkeit von Staatsanwaltschaften beschwert, die Betroffene hemmungslos in der Boulevardpresse verunglimpfen. Vorausgegangen ist meist ein Strafverfahren, in dem völlig einseitig ermittelt wird und in dem sich so mancher Staatsanwalt geradezu ausufernd eigenen Hirngespinsten und Verschwörungstheorien hingibt. Statt in einem Sachverhalt objektiv zu ermitteln, konstruiert man nicht haltbare Vorwürfe, übersteigert diese noch einmal gewaltig, und gibt sie zum Zweck der Vorverurteilung an die Presse weiter. Damit verfolgt der Staatsanwalt das Ziel einer öffentlichen Hinrichtung seines vermeintlichen Gegners. Offensichtlich vertraut er dabei weniger auf die konstruierten Vorwürfe, denn sonst hätte er ein derartiges Verhalten nicht nötig.
In der Vergangenheit ist mir dies sehr oft widerfahren.
Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen
Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs
Ich habe längst den Überblick über die vielfältigen Anschuldigungen verloren, mit denen mich die Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden in der Vergangenheit konfrontiert waren. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, oft soll ich Mandanten massiv geschädigt haben. Meistens war es genau umgekehrt, nur dass die Staatsanwaltschaft nie gegen die geistigen Brandstifter vorging, sondern gegen mich selbst. Dass ich früher mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten geführt habe, rundet das Bild ab. Da liegt der Hinweis auf ein übles Revanchefoul nahe. Leider bin ich da kein Einzelfall. Es handelt sich um die übliche Vorgehensweise der politischen und juristischen Kaste in Sachsen.
Egal ob man seine Meinung frei äußern oder Gebrauch von seinen übrigen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten machen will. Für die sächsischen Staatsanwaltschaften ist dies strafbar. Die Strafverfahren gegen kritische Journalisten
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/sachsensumpf-journalisten-freispruch
oder den Jenaer Jugendpfarrer König handelt, der für die Rechte der Bürger eingetreten ist. Im vorgenannten Fall wurden von der Staatsanwaltschaft sogar Beweismittel gefälscht.
https://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/jugendpfarrer-lothar-koenig-durchsuchung-100.html
http://www.fr.de/politik/prozess-jugendpfarrer-koenig-voll-vor-die-wand-a-693603
Doch das steht alles bereits in meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“, das in etwa 4 Wochen erscheinen wird. Vor einigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ein neues Ausrufezeichen gesetzt. Wieder einmal plauderte ein Staatsanwalt intensiv mit der BILD-Zeitung und gab dabei Informationen preis, die nicht nur falsch sind, sondern jeglichem Maß der Zurückhaltung widersprechen.
Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise musste ich gestern am eigenen Leib erfahren. Während ich gegen 15 Uhr noch die Zusage für eine neue Arbeitsaufgabe erhielt, hatte der Personalchef meines neuen Arbeitgebers in der Folgezeit meinen Namen gegoogelt und war auf diesen Artikel gestoßen. Um 19 Uhr erhielt ich dann die Absage.
Email Dr. Frölich vom 7.5.2018
Schon lange geht es der Staatsanwaltschaft nicht mehr um eine unabhängige Aufarbeitung von Vorwürfen. Es wird gelogen was das Zeug herhält, der eigenen Wut sind dabei keine Grenzen gesetzt. Und dass diese gedanklichen Konstrukte, deren Prüfung eigentlich einem Psychologen vorbehalten sein sollten, auch noch in der Boulevardpresse landen bzw. im Internet veröffentlicht werden, rechtfertigt die Annahme, dass die Staatsanwaltschaft jeglichen rechtlichen Rahmen überschreitet. Diese Täter in weißen Kragen wissen natürlich aus eigener Erfahrung, wie die Berichterstattung ausfallen wird. Und genau dies ist ihnen wichtig.
Meine Sicht der Dinge hat sie noch nie interessiert. Sie war nicht einmal Gegenstand unabhängiger Ermittlungen. Viel einfacher und befriedigender scheint es für diese Staatsanwaltschaft zu sein, ihre Gegner mit Nazimethoden zu verfolgen.
Und natürlich berufen sich diese Staatsanwälte und die hinter ihnen stehenden Politiker darauf, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Nur wer soll das noch glauben. In Wirklichkeit geht es um weiße Folter.
Sachsen und sein unverständliches Verständnis zur Rechtsstaatlichkeit
aus gegebenem Anlass ein Link zu diesem Thema:
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Der Betrug am Beitragszahler – Teil 13
Es macht immer wieder fassungslos, wie dreist sich die öffentliche Hand über verfassungsrechtlich garantierte Mindeststandards hinwegsetzt. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – die Altersversorgung der sächsischen Rechtsanwälte – immerhin eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Bindungen besonders verpflichtet ist, stellt ein schillernd leuchtendes Beispiel dar. Es leistet hier wahre Pionierarbeit und konzentriert sich darauf, wie man verfassungsrechtliche Mindeststandards am effizientesten aushebelt.
Schon einmal verweigerte es mir meine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ich fast 20 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt hatte. Dass darin eine eiskalte, verfassungswidrige Enteignung im Hinblick auf meine Beitragszahlungen liegt, interessiert die in diesem Werk organisierten Rechtsanwälte – wahrscheinlich eine white-collar-crime-community – nicht weiter.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 9
Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verweigerte mir die Rentenzahlung mit der Begründung, ich habe am 1.4.2010 meine Anwaltszulassung von Leipzig nach München verlegt. Dies geschah damals, weil ich längst der ständigen Verleumdung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und mehrere meiner dort ansässigen Anwaltskollegen überdrüssig war.
siehe
Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig
Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Die Satzung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sieht vor, dass ich durch die Verlegung der Anwaltszulassung meine Ansprüche auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verliere. Rechtlich zulässig ist dies natürlich nicht, wäre da nicht das sehr eigene, hybride Rechtstaatsverständnis der herrschenden Kaste in Sachsen. Dort wird jeder, der dem Freistaat den Rücken kehrt und damit sein verfassungs- und europarechtlich garantiertes Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, bestraft und dem Verlust seiner Rechte sanktioniert. Man kann dabei auf die eifrige Hilfe der sächsischen Justiz vertrauen, welche derartige Entscheidungen auch noch dienstbeflissen absegnet.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10
Durch einen Zufall konnte ich jedoch nachweisen, dass meine Berufsunfähigkeit bereits im Oktober 2008 eingetreten war, also zu einem Zeitpunkt, zu dem an meiner Mitgliedschaft im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk kein Zweifel bestand.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11
Natürlich interessierte dies das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht weiter und verweigerte mir erneut meine Ansprüche auf Rentenzahlung.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12
Also musste ich wieder einmal beim Verwaltungsgericht in Dresden klagen.
Seit dem Eintritt meiner Berufsunfähigkeit sind nun 10 Jahre verstrichen. Es sind 10 Jahre, in denen Richter und Rechtsanwälte in Sachsen nicht bereit bzw. in der Lage sind, mir meine Ansprüche zuzusprechen. Bereits dieser Umstand ist nur mit einem hybriden Rechtsstaatsverständnis zu versehen.
siehe auch:
Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster
Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung
Wir sprechen hier nicht über eine Banalität, sondern über absolute Mindeststandards. Wie sonst, wenn nicht durch den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente kann ein Bürger in Sachsen in vergleichbaren Fällen überleben? Ist er erst einmal berufsunfähig, so kämpft er finanziell ums Überleben. Natürlich ist dies auch den Vertretern des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks klar.
Nun hat das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk gegenüber dem Verwaltungsgericht Dresden erneut seine fehlende Bereitschaft erklärt, mir die mir zustehende Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Ein glatter Rechtsbruch! Auf der anderen Seite war vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk und seinem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bartram wohl auch nichts anderes zu erwarten.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Schriftsatz vom 2.5.2018
Das Ganze entwickelt sich immer mehr zu einer peinlichen Provinzposse.
Als Rechtsanwalt ist Dr. Thietz-Bartram auch ein Organ der Rechtspflege. So sehen es die gesetzlichen Regelungen vor. Um keinen falschen Verdacht aufkommen zu lassen: Bei Dr. Thietz-Bartram handelt es sich nicht um einen ostdeutschen Rechtsanwalt. Der studierte in Freiburg und Hamburg und ging erst 1990 in die neuen Bundesländer.
www.thietz-bartram-jus.de/index.php/anwaltskanzlei/ra-dr-jochim-thietz-bartram
Auf seiner Homepage bewirbt er seine Leistungen wie folgt:
„Unser Ziel sind zufriedene Mandanten, für die wir unser fundiertes Fachwissen (Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht) und alle vorhandenen Möglichkeiten und Erfahrungen einsetzen, um ein höchstmögliches Maß an Erfolg zu gewährleisten.
Unser Sekretariat wird von einer Rechtsanwaltsfachangestellten mit 23 Jahren Berufserfahrung geleitet, die unsere Mandanten ebenso menschlich wie fachlich betreut.“
Wie diese menschliche Betreuung aussieht, wird in seinem Verhalten als Vorsitzender des Vorstandes des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks deutlich.