siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates
Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates
Kapitel 1: Der Anfang vom Ende
In meiner Systemkritik darf ein Abschnitt über mein Insolvenzverfahren nicht fehlen. Auch dieses zeigt exemplarisch, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze in der sächsischen Justiz Anwendung finden.
Aus internen Quellen geht hervor, dass mein Insolvenzverfahren im sächsischen Finanzministerium genau beobachtet wurde. Daher verwundert es nicht, wenn die Vertreter der sächsischen Justiz besonders konsequent vorgingen. Sie wollten sich keine Blöße geben. Eine zentrale Steuerung liegt auch in diesem Fall nahe.
Meine Kritiker mögen dies als Verschwörungstheorie abtun. Eine belastbare Erklärung für meine Behandlung haben auch sie nicht zu bieten. In Sachsen bescheinigt sich die herrschende politische und juristische Kaste ohnehin gerne ihre eigene Gesetzestreue. Nur scheinen sie darunter etwas völlig anderes zu verstehen als der gemeine Bürger. Die Frage war hier nur, wer in einer Parallelwelt lebte.
Für jedes Insolvenzverfahren bildet die Insolvenzordnung den rechtlichen Rahmen. Der Betroffene, Insolvenzschuldner genannt, wird zwar seiner finanziellen Handlungsmöglichkeiten weitgehend beraubt, rechtlos ist er damit aber nicht. Die den Insolvenzschuldner schützenden Mindeststandards ergeben sich nicht zuletzt aus dem Grundgesetz. Nur dass die sächsische Justiz über dessen Geltung andere Vorstellungen besitzt als ich selbst.
Wenn man glaubt, dass sich der gesetzliche Rahmen auch hier nicht ausdehnen lässt, irrt man sich gewaltig. Nichts von den mir zustehenden Rechten erwies sich als belastbar. Die sächsische Justiz ließ keine Gelegenheit aus, mir zu zeigen, wer der Chef im Ring ist. Im Ergebnis drängte man mich in die Rolle eines wertlosen Objekts, mit dem man verfahren konnte, wie es einem beliebt.
Sowohl das Insolvenzgericht Leipzig als auch der von ihm bestimmte Insolvenzverwalter übertrafen sich in ihren Anstrengungen. Die Zahl der Rechtsbrüche nahm ständig zu. So verweigerte man mir gleich zu Beginn die Restschuldbefreiung, gab außerdem Informationen an die BILD weiter und sorgte so für eine bundesweite Stigmatisierung meiner Person, welche sich auf mein berufliches Fortkommen verheerend auswirkte. Dass man zudem nicht einmal bereit war, Pfändungsfreigrenzen zu respektieren und mir das verfassungsrechtliche Mindesteinkommen zu belassen, geriet eher zu einer Nebenerscheinung.
Samstag, 14. August 2010
Heute war Rückreisetag. Mit meinen Kindern Carmen und Daniela sowie meiner damaligen Lebensgefährtin hatte ich 14 erholsame Tage in der Toskana verbracht. Den Urlaub hatte ich dringend nötig. Wir schwelgten nicht im Luxus, sondern achteten genau auf die Kosten.
Im Mittelpunkt unseres Urlaubs stand die kulturelle Vielfalt Italiens, die wir in wunderschönen Städten wie Florenz, Volterra und Siena fanden. Die Toskana half mir, etwas abzuschalten, meinem Hobby zu frönen und mehr als 2.000 Fotos zu schießen. Daraus wollte ich später ein Fotobuch erstellen.
Trotz aller Bemühungen verließen mich meine Sorgen auch im Urlaub nicht. Ich musste mich über die Ereignisse in Deutschland auf dem Laufenden halten. Immerhin war der Streit mit meinem Geschäftspartner Lap K. eskaliert, nachdem mich dieser von den Einnahmen der Biogasanlagen abgeschnitten und die Rückzahlung der Darlehen verweigert hatte. Damit trug er seinen Teil zu meiner Insolvenz bei. Gegen ihn hatte ich mehrere Strafanzeigen erstattet und auf die Hilfe der Staatsanwaltschaft Leipzig gehofft.
Nun fuhren wir zurück nach Deutschland, in das Land, das ich schon lange nicht mehr als meine Heimat ansah. Innerlich hatte ich meine schlechten Erfahrungen in Sachsen auf den Rest der Republik übertragen.
Glücklicherweise war ich während meines Italienurlaubs von meinen Emails abgeschnitten. Dies versprach wenigstens etwas Ruhe. Auch gelang es meinen Kindern, mich aufzuheitern. Sie zählen zu den wenigen Personen, die mich zum Lachen bringen können. In meinem Urlaub wurde mir immer mehr bewusst, dass sie der einzige Grund waren, weshalb ich noch lebte. Ohne ihre Liebe, die ich jeden Tag spürte, hätte mich jeder Lebensmut längst verlassen.
Wir waren morgens in Italien gestartet und durchquerten die Schweiz. Als wir Zürich erreichten, war es längst dunkel geworden. Es war eine Dunkelheit, die sich düster auf meine Seele legte und umso stärker anwuchs, je näher wir der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz/Kreuzlingen kamen. Mit jedem Kilometer verstärkten sich meine aufkommenden Depressionen.
Gegen 21:30 Uhr erreichten wir Allensbach. In trauriger Stimmung übergab ich meine Kinder ihrer Mutter und verabschiedete mich von ihnen. Ich nahm sie fest in die Arme, küsste sie und bedankte mich für die wunderschöne gemeinsame Zeit.
Von meinen Kindern aus ging es in unser Hotel, den Landgasthof Mindelsee. Wir waren zu müde, um sofort zurück nach Leipzig weiterzufahren. Mit Sorge schaute ich auf mein Handy und stellte den Eingang von mehr als 130 Emails fest. Mit wachsender Angst vor der Rückkehr in mein anwaltliches Leben blätterte ich diese durch. Hoffentlich gab es keine schlechten Nachrichten.
Ich hoffte vergeblich und spürte, wie sich die im Urlaub gewonnene Erholung schlagartig in Luft auflöste.
Auf meinem Handy erschien eine E-Mail von Rechtsanwalt Rüdiger B. aus Leipzig. Er hatte ergebnislos versucht, mich in meinem Büro zu erreichen. B. teilte mir mit, er sei vom Insolvenzgericht Leipzig zu meinem vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt worden. Vorausgegangen war der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma.
Ich war völlig schockiert und zitterte am ganzen Leib wie Espenlaub. Zwar hatte ich schon Einiges erlebt, aber mich selten so schlecht gefühlt. Was war nun wieder geschehen? Stand gar die Vernichtung meiner Existenz bevor? War alles, wofür ich all die Jahre gekämpft hatte, nun etwa umsonst? Nun kam es wirklich knüppeldick.
Mit dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma rechnete ich damals nicht. Mein Rechtsanwalt und guter Freund, Frank V., der mich gegenüber dem Finanzamt vertrat, verwies mehrfach auf seine guten Beziehungen zum Amtsleiter des Finanzamtes Grimma und verneinte die Gefahr eines Insolvenzantrags. Schließlich sei man auf einem guten Weg. Dass er seine Einflussmöglichkeiten gründlich überschätzt hatte, stand nun schwarz auf weiß in der Email meines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die Nacht verbrachte ich weitestgehend schlaflos, grübelnd. In den wenigen Minuten, die ich Schlaf fand, quälten mich entsetzliche Albträume. In diesen wurde ich – wie so oft – brutal gejagt und am Ende vernichtet.
Ich war nicht in der Lage, meine Gedanken zu ordnen. Der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma hätte mir doch zugestellt werden müssen, um meinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren! So jedenfalls forderte es unser Rechtsstaatsprinzip. Wieso wusste ich nichts davon?
Es half alles nichts. Ich kam nicht weiter. Die ganze Nacht wälzte ich mich hin und her. Verzweiflung und Panik hatten von mir vollständig Besitz ergriffen.
Gleich morgens früh rief ich meine Sekretärin an und fragte sie, ob sie etwas von einem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma gehört habe. Sie hielt während meines Urlaubs im Büro die Stellung. Ein Insolvenzantrag war jedoch nicht eingegangen.
Bis heute hat mir das Insolvenzgericht Leipzig diesen Antrag nicht zugestellt. Offensichtlich wollte man gar nicht erst, dass ich mich hierzu äußere oder versuche, ihn mit einer einstweiligen Verfügung abzuwehren. Das war ein klarer Verstoß gegen elementarste rechtsstaatliche Prinzipien.
Die Rückfahrt von Allensbach nach Leipzig lief wie in einem Film an mir vorbei, ein Film, in dem ich apathisch nicht einmal eine einzige Szene wahrnahm. Ich dämmerte nur vor mich hin. Wegen meiner schlechten psychischen Verfassung hatte meine Lebensgefährtin das Steuer meines Audis übernommen. Ohne einen Funken Hoffnung stand für mich fest, dass mein langer Kampf gegen die sächsische Justiz und das Finanzamt Grimma verloren war. Ich besaß einfach keine Kraft mehr.
Meine Gegner sollten am Ende gewinnen und das erreichen, was sie seit mehr als 10 Jahren versuchten. Gleichzeitig erhob ich massive Vorwürfe gegen mich selbst. Warum hatte ich Leipzig nicht schon früher verlassen und war ins Ausland gegangen? Ich kämpfte in Sachsen auf verlorenem Posten, ohne Verbündete und echte Freunde.
Je näher wir der sächsischen Grenze kamen, desto schlechter wurde meine Stimmung. Ansprechbar war ich schon lange nicht mehr. Meine Lebensgefährtin versuchte mich aufzuheitern. Wir würden das schon schaffen, sagte sie. Das Ganze sei ein Irrtum, denn sonst hätte ich längst etwas von diesem Insolvenzantrag gehört.
Nur gibt es diese Art von Irrtümern in Sachsen nicht.
Mittwoch, 25. August 2010
Lange hatte ich diesen Termin vor mir hergeschoben. Nun war er nicht länger aufzuhalten, ich musste mich mit meinem vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger B. treffen. Nach wie vor wartete ich auf die Zustellung des Insolvenzantrags.
In der Besprechung war ich nicht ansprechbar. Mich plagten schwerste Depressionen und verhinderten, dass ich auch nur einen klaren Gedanken fassen konnte. Aus diesem Grund begleitete mich mein langjähriger Freund Frank V.
Das Treffen verlief unspektakulär. B. übergab mir Unterlagen und forderte mich auf, mein Vermögen aufzulisten. Er müsse ein Gutachten für das Insolvenzgericht schreiben und darlegen, ob für eine Insolvenzeröffnung eine ausreichende Vermögensmasse vorhanden sei.
Ich stammelte etwas davon, dass die Steuerforderungen des Finanzamtes Grimma nicht bestehen. Das Finanzamt hatte schließlich keine meiner Steuerabschreibungen berücksichtigt. Warum auch, denn dann wäre ein Insolvenzantrag von Anfang an aussichtslos gewesen.
- empfahl mir, dies auf dem kurzen Dienstweg mit dem Finanzamt zu klären. Mein Freund V. sagte zu, dieser Empfehlung nachzukommen. Daneben werde er auch mit meinem Geschäftspartner Lap K. verhandeln, der mir die Rückzahlung von Darlehen über 670.000 € schuldig geblieben war. Auch hier wäre eine Lösung möglich, so dass Forderungen des Finanzamtes notfalls sogar in voller Höhe ausgeglichen werden könnten. Jedenfalls wäre ich bereits mit einem Teil dieser Darlehen in der Lage gewesen, die Steuerforderungen des Finanzamtes Grimma zu tilgen. Das wusste auch Lap K. – und verweigerte die Rückzahlung.
Im Zeitpunkt größter Not ließ mich dann jedoch mein langjähriger Freund Frank V. von heute auf morgen hängen. Seit 15 Jahren kannte ich ihn. Durch mich hatte er seine Frau aus Ekuador kennengelernt, diese war Patin meiner ältesten Tochter Carmen.
Frank V. stellte seine Tätigkeit ohne vorherige Ankündigung ein. Er war von heute auf morgen nicht mehr für mich erreichbar. Mit dem Insolvenzantrag des Finanzamtes hatte ich für ihn jegliche Bedeutung verloren. In den folgenden Wochen rief ich zwar ständig in seinem Büro an und schrieb zahllose Emails, in denen ich ihn bat, mich über den Stand seiner Bemühungen zu unterrichten. Wegen meiner schlechten gesundheitlichen Verfassung war ich auf jede Unterstützung angewiesen. Ich dachte, unsere langjährige Freundschaft sei wenigsten ein Rückruf wert. V. antwortete jedoch nicht. Seitdem sind wir uns nicht mehr begegnet.
Eines habe ich in dieser düsteren Phase meines Lebens gelernt: Ich besaß in Leipzig keine wirklichen Freunde. Und was noch viel schlimmer war: Diejenigen, die Jahre lang als meine Freunde auftraten, traten nun, da ich krank am Boden lag, noch einmal richtig zu. Dies zählt allerdings wohl eher zu den normalen Begleiterscheinungen einer Insolvenz.
Einigen Freunden hatte ich damals Geld geliehen, als sie in Schwierigkeiten waren. Ich half immer gerne. Das war Teil meines antiquierten humanistischen Weltbildes, das den Praxistest nie bestanden hat. Keiner meiner Freunde zahlte jedoch seine Schulden zurück. Schon gar nicht, als ich das Geld am dringendsten brauchte. Fortan wandten sie mir den Rücken zu.
Freitag, 17. September 2010
Was ich längst vermutet hatte, wurde nun zur Gewissheit. Die Leipziger Volkszeitung bekam Wind vom Insolvenzantrag des Finanzamtes und berichtete groß auf Seite 1 ihres Regionalteils. Gottseidank blieb mir wenigsten ein Bericht in der BILD erspart.
Die Schlagzeile fiel moderat aus („Rechtsanwalt Ulrich Keßler in Nöten: Amt hat Insolvenzantrag gestellt“)[1]. Nachdem ich den Bericht nicht verhindern konnte, unterhielt ich mich lange mit der Redakteurin Sabine Kreuz. Über all die Jahre war mein Verhältnis zur Leipziger Volkszeitung ungetrübt.
Dennoch stellte sich die Frage, wie die Leipziger Volkszeitung Kenntnis von meinem vorläufigen Insolvenzverfahren erlangt hatte. Nur wenige Menschen wussten hierüber Bescheid. Damals vermutete ich, dass ein Angehöriger des Leipziger Insolvenzgerichts der Zeitung diese Informationen zukommen ließ.
Meine persönliche Lage und meine Gesundheit verschlechterten sich durch den Bericht natürlich weiter. Denn welcher Mandant ist bereit, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, gegen den ein Insolvenzverfahren anhängig ist?
Fortan machten sich auch meine Anwaltskollegen aus Leipzig über meine Lage verstärkt lustig, natürlich ohne die Hintergründe zu kennen. Es kam dazu, dass sie mich im Gerichtssaal verhöhnten. Ich bekam das, was ich aus ihrer Sicht seit langem verdiente.
Freitag, 12. November 2010
Früh am Morgen, kurz vor acht Uhr, klingelte es an der Haustür. Es war einer der Tage, an denen ich mich lange quälen musste, um überhaupt aufzustehen. Meistens dauerte dieser Prozess mehr als zwei Stunden. Meine Depressionen forderten ihren Tribut. Von der Wirkung der Psychopharmaka völlig benebelt, versuchte ich, aus dem Bett zu kriechen. Es hatte alles keinen Sinn mehr. Wozu also das Bett verlassen?
Meine Lebensgefährtin öffnete die Wohnungstür. Sie sprach gedämpft, ich konnte vom Schlafzimmer aus nicht verstehen, worum es ging. Sofort dachte ich an eine von der Staatsanwaltschaft Leipzig veranlasste Hausdurchsuchung, nur, dass ich nicht wusste, was ich dieses Mal wieder verbrochen haben sollte. Jedenfalls stieg sofort Panik in mir hoch, es gab die üblichen Fluchtreflexe. Ich wollte schon im Schlafanzug aus dem Fenster springen. Aber wohin sollte ich fliehen?
Meine Lebensgefährtin kam ins Schlafzimmer und erklärte mir, vor der Haustür stehe der Obergerichtsvollzieher Lux und Frank Fester, seines Zeichens Verwerter des vorläufigen Insolvenzverwalters Rüdiger B. Sie hatten ihr einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12. November 2011 vorgelegt, worin die Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei angeordnet wurde.
Drei Tage vorher wurde von meinem vorläufigen Insolvenzverwalter B. der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses beantragt. Die Mühlen in der sächsischen Justiz liefen heiß, wenn es darum ging, Durchsuchungsbeschlüsse gegen mich auszufertigen. Mein vorläufiger Insolvenzverwalter begann also scharf zu schießen.
Obergerichtsvollzieher Lux hatte ich noch wenige Monate vorher unentgeltlich beraten, nachdem er selbst in die Fänge der sächsischen Justiz geraten war. Er sei gekommen, um sämtliche Vermögenswerte für den vorläufigen Insolvenzverwalter sicherzustellen, teilte er energisch mit.
Gegen den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss konnte ich nichts unternehmen. Im Fall meiner Weigerung wären die Herren mit der Polizei wiedergekommen.
Für mich war dieser unangekündigte Besuch ein weiterer Tiefschlag. Einmal mehr fühlte ich mich der Staatsgewalt hilflos ausgeliefert. Da wäre sicherlich auch eine andere Lösung möglich gewesen, dachte ich mir. Nur trat die sächsische Justiz mir gegenüber in der Vergangenheit nicht besonders zimperlich auf.
Obergerichtsvollzieher Lux legte besonderes Engagement an den Tag. Eigentlich hatte ich gehofft, dass er an die Sache einigermaßen objektiv herangehen würde. Schließlich kannten wir uns. Dennoch erteilte er mir eine bittere Lektion. Nun war der „Payday“ für den Freistaat gekommen, der Tag, endlich einmal alte Rechnungen zu begleichen. Hier sahen meine Gegner offensichtlich noch Nachholbedarf.
Lux nahm mir u. a. meine Bankkarte sowie die Kreditkarte weg. Ich berief mich ihm gegenüber auf den mir zustehenden Pfändungsfreibetrag, worauf er mich nur höhnisch angrinste. Es ging also bei der ganzen Aktion schon einmal nicht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards.
Meine Fotoausrüstung interessierte Lux besonders. Er war von ihrem Fund so begeistert, dass er gleich auch noch die Kamera meiner damaligen Lebensgefährtin mitnahm. Diese brauchte sie zwar für ihre berufliche Tätigkeit als Maklerin. Für Lux spielte dies allerdings keine Rolle.
Eigentlich durfte Lux kein Eigentum meiner Lebensgefährtin anrühren. Das war ihm jedoch egal. Die Uhren gingen in Sachsen anders. Dort galt das Prinzip der Sippenhaft.
Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hatte dies nicht das Geringste zu tun. Lux musste eigentlich nachweisen, dass die Kamera in meinem Eigentum stand. Und hierfür gab es nicht das geringste Indiz, zumal sich auf dem Speicherchip der Kamera Bilder von verschiedenen Wohnungen, die meine damalige Lebensgefährtin vermietete, befanden. Dies belegte eigentlich, dass es sich um ihre Kamera handelte. Aber was zählt schon geltendes Recht?
Meine Drohung, mich beim Insolvenzgericht zu beschweren, sorgte nur für ein müdes Lächeln. Lux machte zielstrebig weiter. Als nächstes pfändete er den MacBook meiner Lebensgefährtin, den sie ebenfalls für ihre Arbeit benötigte. Auf diesem Laptop befanden Präsentationen der zu vermietenden Wohnungen. Auch das interessierte Lux nicht.
Mit seiner Vorgehensweise versuchte er, einen Keil zwischen mich und meine Lebensgefährtin zu treiben. Sie sollte den Preis für ihre Loyalität mir gegenüber zahlen. Wenn die sächsische Justiz tätig wird, geht sie ein Problem gerne an der Wurzel an.
Wie ich in den folgenden Stunden feststellen musste, ging es aber noch um mehr. Die Aktion diente auch dazu, meine Rechtsanwaltskanzlei zu zerschlagen und mir jede Chance auf eine weitere Berufsausübung zu nehmen. Und das obwohl das Insolvenzverfahren noch lange nicht eröffnet war.
Mein vorläufiger Insolvenzverwalter schuf unumkehrbare Fakten. Denn eins war der sächsischen Justiz klar: Ich hatte als Rechtsanwalt lange gut verdient. Es bestand daher für meine Gegner die Gefahr, dass mir dies in den kommenden Monaten durch die Akquisition eines Großprojekts erneut gelingen könnte. Mit diesen Einnahmen wäre ich in der Lage gewesen, den Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma abzuwenden. Darauf wollte man es gar nicht erst ankommen lassen.
Es blieb nicht bei der Pfändung meiner Wertgegenstände. Dr. Fester erklärte mir, er sei auch gekommen, um den von mir geleasten Audi sowie meinen Motorroller mitzunehmen. Auf mein Auto war ich dringend angewiesen. Immerhin musste ich regelmäßig zu den Arbeitsgerichten in Erfurt, Berlin, Rostock und Dresden fahren, um meine Mandanten zu vertreten.
Fester meinte jedoch, er könne in der Sache nichts machen. Er habe einen klaren Auftrag meines vorläufigen Insolvenzverwalters. Im Fall des Leasingfahrzeugs war dies reine Schikane, denn dieses gehörte nicht mir, sondern der Leasingbank. Damit durfte es mein vorläufiger Insolvenzverwalter auch nicht verwerten. Auch dies spielte jedoch keine Rolle.
Wie sollte ich unter diesen Rahmenbedingungen noch als Anwalt arbeiten? Zur Beruhigung griff ich zu einem großen Glas Wodka. Es war das erste Mal in meinem Leben, dass ich so früh Hochprozentiges zu mir nahm. Aber ohne Wodka war die Welt schon lange nicht mehr zu ertragen.
Nachdem die Herren Lux und Fester mir erfolgreich den Tag ruiniert hatten, fuhren sie zu meinem Büro. Ich erfuhr hiervon durch einen Anruf meiner Sekretärin. Damit wurde die Zielrichtung des Angriffs erneut deutlich: Es ging um meine anwaltliche Tätigkeit. Man wollte mich zwingen, meine Arbeit lange vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzustellen und meine Mandanten im Stich zu lassen.
Was nun folgte kannte ich bereits. Schwere depressive Rückfälle traten innerhalb kürzester Zeit auf. Die ganze Aussichtslosigkeit meiner Lage wurde mir immer wieder aufs Neue bewusst. Ich konnte einfach nicht mehr.
Selbst zum Aufstehen brauchte ich morgens unendlich lange. Mein erster Griff galt meinen Psychopharmaka, auf die ich mich sofort stürzte. Ich warf zu diesem Zeitpunkt immer die doppelte Dosis ein. Aber immerhin töteten sie meine Gefühle fast vollständig ab. Den Rest erledigte der Wodka. Den Weg in meine Kanzlei fand ich dagegen nicht mehr.
Mittwoch, 24. November 2010
Auf Empfehlung meines vorläufigen Insolvenzverwalters reichte ich einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Leipzig ein und schuf damit endgültige Fakten. Für einen weiteren Kampf ums Überleben fehlte mir die Kraft. Ich hatte lange ergebnislos versucht, noch das Unmögliche zu schaffen. Um mich herum war es einsam und still geworden. Die innerliche Leere verschlang meine Seele.
Neben dem Eigenantrag beantragte ich außerdem die Restschuldbefreiung, damit mir – so wie es das Gesetz vorsieht – nach sechs Jahren meine Schulden erlassen werden. Hierzu füllte ich das im Internet verfügbare Formblatt aus, unterschrieb es, fuhr damit zum Insolvenzgericht und warf es in den Hausbriefkasten. Sicherheitshalber nahm ich meine Lebensgefährtin mit, damit diese den Einwurf des Insolvenzantrags bestätigen konnte.
Mein Misstrauen gegenüber der sächsischen Justiz konnte nicht größer sein. Trotz meiner schlechten Erfahrungen hatte ich es aber noch nie erlebt, dass Schriftstücke im Amtsgericht Leipzig verloren gingen. Mit dem Einwurf meines Insolvenzantrags fand ein wichtiger Teil meines Berufslebens seinen Abschluss. Ich hatte aufgegeben. Eigentlich konnte es nicht mehr schlimmer kommen.
Doch es kam schlimmer, viel schlimmer. Das, was ich nie für möglich gehalten hatte, trat ein. Mein Antrag auf Restschuldbefreiung ging auf den Fluren des Amtsgerichts Leipzig verloren. Dies jedoch sollte ich erst drei Monate später erfahren.
Samstag, 18. Dezember 2010
In den folgenden Tagen verschlechterte sich meine Gesundheit weiter. Mir war jeglicher Lebensmut abhandengekommen.
Die Perspektivlosigkeit und die Angst vor meinen rechtlich entfesselten, übermächtigen Gegnern setzte mir kräftig zu. Irgendwann kommt ein Punkt, an dem man nicht mehr aufstehen kann. Meine Depressionen verschlimmerten sich von Tag zu Tag, obwohl das kaum mehr möglich war. Gearbeitet hatte ich schon seit Wochen nicht mehr. Ich überließ die Dinge ihrem Schicksal.
Eigentlich war es ein belangloser Streit mit meiner damaligen Lebensgefährtin. Bei mir brachte er aber das Fass zum Überlaufen. In den Wochen zuvor hatte ich immer wieder an Selbstmord gedacht. Schon einmal unternahm ich einen Versuch. Offen war nur noch die Methode, mit der ich Hand an mich legen wollte. Eine Fortsetzung dieses beschissenen Lebens machte einfach keinen Sinn mehr.
Bei depressiven Menschen ist dieser Zeitpunkt kritisch. Der Abschied vom Leben wird als einzige Möglichkeit angesehen, um zu verhindern, dass die Dinge sich noch schlimmer entwickeln. Tod bedeutet ewige Verheißung, sagte ich mir damals immer wieder. Es war der logische Schritt, um weitere schlechte Erfahrungen mit tödlicher Sicherheit zu verhindern. Was hatte mir das Leben noch zu bieten? An eine Besserung glaubte ich schon lange nicht mehr.
In den Tagen zuvor war meine Verbindung zur Realität endgültig abgerissen. Die meisten Dinge nahm ich nicht mehr wahr. Zuhause saß ich in meinem Sessel und schaute trübsinnig vor mich hin. Und oft drank ich Wodka.
Gegen Abend verließ ich die Wohnung. Ich hatte meine Methode gefunden. Es war Tod durch Erfrieren. Das soll ein schöner Tod sein. Ich wollte endlich friedlich einschlafen.
Mein Weg sollte mich über die Prager Straße in ein Waldgebiet im 10 Kilometer entfernten Großpösna führen. In der Dunkelheit würde ich mich schnell verlaufen und den Wald nicht mehr lebend verlassen. Also marschierte ich los. Ich wusste, dass meine Lebensgefährtin mich in diesem Gebiet niemals vermuten würde.
Nachdem ich den Leipziger Süden erreicht hatte, bog ich in die Prager Straße ein. Zuvor hatte ich mich nur auf kleinen Nebenstraßen bewegt. Der Weg war beschwerlich, überall lagen Schnee und Eis. Es herrschte bittere Kälte. Die ehemalige Leipziger Messe, die trostlos und verödet zu meiner Rechten lag, ließ ich hinter mir und kämpfte mich weiter.
Irgendwann erreichte ich die Prager Straße 173, wo das Unfassbare geschah. Ich lief meinem Neurologen Meridonov in die Arme, der gerade aus seinem Auto ausstieg. Was trieb dieser an einem Samstag um diese Uhrzeit vor seiner Arztpraxis? Weiter konnte ich nicht, denn dann musste ich an ihm vorbei. Er hätte mich in der Dunkelheit bemerkt.
Wenn es schon mal schief geht dann läuft alles aus dem Ruder. Diese Begegnung rettete mir an diesem kalten Abend das Leben. Mein weiterer Weg war versperrt. Zögernd stoppte ich etwa 10 Meter von Meridonov entfernt, drehte mich um und überlegte. Nein, in ein Gespräch mit ihm wollte ich mich gar nicht erst verwickeln lassen. Wahrscheinlich hätte er mich sofort in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses einweisen lassen.
Durch die Kälte marschierte ich nun wieder zurück. Gegen 23 Uhr kam ich in meiner Wohnung an und traf auf meine völlig verzweifelte Lebensgefährtin. Offensichtlich hatte sie geahnt, was ich vorhatte und Freunde gebeten, nach mir zu suchen.
Ich weiß nicht was geschehen wäre, hätte ich meinen Neurologen an diesem Abend nicht getroffen. Wahrscheinlich wäre ich weitermarschiert, meinem Ziel nähergekommen und schließlich im Wald erfroren. Damals fielen die Temperaturen nachts bis auf minus 20 Grad.
Dienstag, 4. Januar 2011
Vor drei Wochen lud mich das Insolvenzgericht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Die Ladung verband es gleich mit einer einschneidenden Drohung: Würde ich nicht freiwillig erscheinen – so das Insolvenzgericht – werde man mich verhaften und durch die Polizei vorführen lassen. Auf meine angeschlagene Gesundheit nahm das Gericht keine Rücksicht.
Heute sollte der Termin stattfinden. Es kam jedoch nicht dazu. Wegen meiner andauernden Depressionen war ich nicht verhandlungsfähig, so mein Neurologe Meridonov. Wenigstens auf ihn konnte ich immer zählen. Er versuchte nach Kräften, mich zu schützen.
Vor weiteren gerichtlichen Aktivitäten schützte mich dies allerdings nicht. Denn das Amtsgericht Leipzig erließ am heutigen Tage einen weiteren Durchsuchungsbeschluss gegen meine verwaiste Kanzlei. Längst hatte ich den Überblick über die Zahl der bis zu diesem Tag gegen mich erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse verloren. Ich bezweifle, dass die sächsische Justiz vergleichbaren Fällen dieselbe Aufmerksamkeit zukommen ließ. Wahrscheinlich war ich längst Rekordhalter geworden.
Dienstag, 11. Januar 2011
Die Dinge nahmen ihren Lauf. Geringfügige Besserung brachte ein einwöchiger Urlaub, den meine Lebensgefährtin auf den Kanaren gebucht hatte. Meine Kinder waren mit uns geflogen und dadurch hellte sich meine Stimmung etwas auf.
Einen letzten Termin beim Arbeitsgericht Leipzig nahm ich noch wahr, dann war meine anwaltliche Laufbahn beendet. Es war nur ein Gütetermin, der vielleicht 10 Minuten dauerte. Zu mehr war ich nicht mehr in der Lage.
Nachdem dieser Termin vorbei war, verabschiedete ich mich vom Vorsitzenden Richter, dankte für die lange und gute Zusammenarbeit und bat ihn außerdem, seine Kolleginnen und Kollegen von mir zu grüßen. Für mich sei das heute meine letzte Vorstellung gewesen. Am morgigen Mittwoch würde ich eine neue Tätigkeit in der Schweiz antreten.
Dies war zwar falsch. Ich besaß jedoch nicht die Absicht, größere Spuren zu hinterlassen. Zu sehr hatten mich meine Peiniger in den letzten Jahren gequält. Ein Wechsel in die Schweiz, den ich schon immer vollziehen wollte, klang da plausibel. Schließlich trennte mich dort die Staatsgrenze von weiteren Angriffen aus Leipzig. Und diese musste sogar der Freistaat Sachsen akzeptieren. Außerdem war der Weg zu meinen in Allensbach lebenden Kindern von dort aus nur kurz.
In Wirklichkeit würde ich morgen in Ingolstadt die Stelle des Leiters der Rechtsabteilung in einem mittelständischen Unternehmen antreten. Damit bestand zum ersten Mal seit langem eine berufliche Perspektive.
Kapitel 2: Die Verweigerung der Restschuldbefreiung
Samstag, den 12. Februar 2011
Meinen Abschied von Leipzig habe ich nie auch nur eine Sekunde bereut. Im Gegenteil. Bis heute ist diese Stadt für mich ein rotes Tuch, der Inbegriff meiner schlechten Erfahrungen. Sicherlich liegt dies an meiner ganz persönlichen Sichtweise. Längst ging es für mich nur noch darum, meine Lebensgefährtin, eine gebürtige Leipzigerin, ebenfalls zum Abschied aus dieser Stadt zu bewegen.
Seit meinem Umzug nach Ingolstadt hatten wir uns nur noch am Wochenende gesehen. Das Wochenende am 12./13. Februar 2011 sollte mir allerdings in nachhaltiger Erinnerung bleiben – und zwar in seiner denkbar schlechtesten Form.
Als ich freitags abends in Leipzig ankam, informierte mich meine Lebensgefährtin über einen Anruf des Insolvenzgerichts. Dieses wies darauf hin, dass ich noch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen müsse. Ohne ihn könne ich nach sechs Jahren keine Befreiung von meinen Schulden erlangen.
Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Denn ich erinnerte mich noch gut an meinen Antrag vom 24. November 2011, den ich beim Insolvenzgericht eingeworfen hatte. War dieser etwa verloren gegangen? Das durfte beim besten Willen nicht geschehen. Ich war wütend wie schon lange nicht mehr. Was war denn in der sächsischen Justiz noch alles möglich?
An ein zufälliges Verschwinden meines Antrags vom November glaubte ich nicht. Vielmehr war ich davon überzeugt, dass ihn jemand verschwinden ließ.
Also stellte ich beim Insolvenzgericht einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung wird nur gewährt, wenn der Schuldner für die Dauer der sechsjährigen Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren das Einkommen, das er oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdient, abtritt. Hieraus werden dann die Gläubiger und die Verfahrenskosten bezahlt.
Aufgrund meiner katastrophalen Erfahrungen mit der sächsischen Justiz und der ständigen Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien wies ich in dem Antrag deutlich auf die Gesetzeslage hin. Den entsprechenden Passus, wonach ich mein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze abtrete, ergänzte ich durch folgenden Zusatz:
„Dies gilt, solange das Insolvenzverfahren lauft.“
Damit stellte ich klar, dass die Abtretung meines Einkommens nur für die Dauer des Insolvenzverfahrens gilt. Ich verwies also auf nichts anderes als geltendes Recht, das jedem, der in Insolvenz gerät, zusteht.
So wollte ich vermeiden, dass mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. den pfändungsfreien Teil meines Einkommens ohne zeitliche Einschränkung verlangt. Mein Misstrauen gegenüber der sächsischen Justiz war zwischenzeitlich grenzenlos. Ich glaubte den Herren in den schwarzen Roben und den weißen Kragen gar nichts mehr. Längst brannten bei mir alle Alarmlampen hell.
Meinen Antrag auf Restschuldbefreiung verband ich mit einem geharnischten Brief, indem ich meine Behandlung durch das Insolvenzgericht rügte. Dieser schloss mit den Worten:
„Ich persönlich glaube auch nicht an eine Restschuldbefreiung. Hier wird es längst klare Anweisungen von oben geben.“
Ich schaffte den Antrag zum Insolvenzgericht, wo ich ihn in Gegenwart meiner Lebensgefährtin in den Briefkasten einwarf. Nun galt es abzuwarten.
Montag, 22. Februar 2011
Es war ein neuer Arbeitstag, ein gutes Stück entfernt von Leipzig. Allein die räumliche Distanz war Balsam auf meine Wunden. Niemand in Leipzig außer meiner Lebensgefährtin wusste, wo ich mich aufhielt.
Am Vormittag rief sie mich an. Es gab Post vom Insolvenzgericht. Dieses habe das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet und Rechtsanwalt Rüdiger B. zu meinem Insolvenzverwalter bestellt.
Donnerstag, 19. Mai 2011
Heute fuhr ich von Ingolstadt nach Frankfurt am Main, um mich mit meinem Insolvenzverwalter zu treffen. Es ging um eine Klärung diverser Sachverhalte.
Das Gespräch dauerte etwa zwei Stunden und verlief in freundlicher Atmosphäre, bis mir B. einen Beschluss des Insolvenzgerichts vorlegte. Dieser datierte auf den 22. Februar 2011 und hätte mir eigentlich von meinem damaligen Rechtsanwalt Gunnar Sch., der mich im vorläufigen Insolvenzverfahren vertreten hatte, zugestellt werden müssen. Nur hatte Rechtsanwalt Sch. genau dies unterlassen.
Für mich enthielt der Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig fürchterliche Nachrichten: Amtsrichter Hock verweigerte mir die begehrte Restschuldbefreiung. Die Begründung hierfür sprach einmal mehr für sich. Was ich nun las war ein glatter Hohn und der Gipfel einer entfesselten Justiz. Das Insolvenzgericht begründete die Verweigerung der Restschuldbefreiung mit meinem handschriftlichen Zusatz, mit dem ich mich auf geltendes Recht berufen hatte. Wörtlich hieß es in seiner Entscheidung:
„Mit dem vom Schuldner angebrachten handschriftlichen Zusatz, mit dem der Schuldner nach Auffassung des Gerichts deren zeitliche Geltung auf das laufende Insolvenzverfahren beschrankt hat, ist die Abtretungserklärung aber unwirksam.“
Natürlich hatte ich die zeitliche Geltung der Abtretung auf das Insolvenzverfahren bezogen. Außerhalb der Insolvenz bzw. nach deren Beendigung bin ich nicht mehr verpflichtet, mein Einkommen an meine Gläubiger abführen. Genau so steht es in der Insolvenzordnung. Wo war ich hier überhaupt gelandet? Was für ein schlechter Film wurde gerade gespielt? Sicherlich ein übler Schmuddelfilm, und darin spielte Amtsrichter Hock die Hauptrolle.
Nun lernt jeder Student zu Beginn seiner Ausbildung, dass ein Richter auf bestehende Unklarheiten in Schriftstücken hinweisen muss, damit der Betroffene die Gelegenheit hat, Fehler abzustellen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer gerichtlichen Hinweispflicht. Sie steht in der Zivilprozessordnung und stellt eine Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.
Der Richter am Insolvenzgericht Hock dachte allerdings nicht daran, einen derartigen Hinweis zu erteilten. Meinen Fehler konnte ich daher auch nicht mehr korrigieren.
Für mich war einmal mehr bezeichnend, wie wenig Recht Richter sprachen.
Und was noch viel schlimmer war: Von meinem Insolvenzverwalter erfuhr ich außerdem, dass das Insolvenzgericht den Beschluss über die Versagung meiner Restschuldbefreiung meinem Rechtsanwalt Sch. zugestellt hatte. Nur leitete ihn dieser nicht an mich weiter. Damit wurde der Beschluss rechtskräftig. Er war nicht mehr angreifbar.
Also blieben meine Schulden nach Ablauf des Insolvenzverfahrens bestehen. An das erste Insolvenzverfahren würde sich später ein zweites Verfahren anschließen. Finanziell bedeutete dies den absoluten Knock-out, die größt denkbare Katastrophe. Und das auf Lebenszeit. Meine eben erst neu gewonnene berufliche Perspektive hatte sich in Nichts aufgelöst.
Meiner Meinung nach hatte das Insolvenzgericht Leipzig nie vor, mir die Restschuldbefreiung zu gewähren. Deren Versagung machte noch aus einem anderen Grund Sinn: Sie verhinderte meine Rückkehr in den Anwaltsberuf. Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt sind „geordnete Vermögensverhältnisse“. Im Fall einer Insolvenz liegen diese nicht vor. Aufgrund der dauerhaften Verweigerung meiner Restschuldbefreiung konnte ich nie wieder als Rechtsanwalt arbeiten. Damit beugte die sächsische Justiz der Gefahr vor, dass ich künftig wieder als Rechtsanwalt Prozesse gegen den Freistaat Sachsen führen würde. Letztlich verhängte das Insolvenzgericht damit ein lebenslängliches Berufsverbot.
Kapitel 3: Staatlicher Rufmord
Montag, 27. Juni 2011
Es dauerte nicht lange bis mich die Nachricht aus Leipzig erreichte. Es ging um einen Artikel in der heutigen BILD, der groß aufgemacht auf Seite 3 erschienen war. Dieser hatte es in sich.
Die BILD machte ihrem zweifelhaften Ruf wieder einmal alle Ehre. Es sind deren allmächtige Redakteure, die über menschliche Schicksale entscheiden, die definieren, was gut und was böse ist. Und das taten sie in meinem Fall wieder einmal durch meine persönliche Redakteurin Martina Kurtz. Eine Frau, die mit einem gewaltigen Maß an Selbstüberschätzung von sich immer behauptete, die Stimme des Volkes zu repräsentieren.
Kurtz ließ ihrer menschenverachtenden, wahrlich begrenzten Fantasie freien Lauf. Sie formulierte vernichtend: „Richter jagen Leipziger Ex-OB-Kandidat“ sowie „FDP-Ulrich Kessler nach Pleite offenbar untergetaucht“.[2] Weite Teile des Berichtes waren frei erfunden. Ich wurde als Lebemann, Aktfotograf, Porschefahrer und Pleitier gebrandmarkt. Das war wie in den vorangegangenen Pamphleten dieser Zeitung eine erneut öffentliche Hinrichtung. Steigbügelhalter meiner Exekution war das Insolvenzgericht Leipzig.
Martina Kurtz unternahm gar nicht erst den Versuch einer fairen Berichterstattung. Der Artikel war nichts anderes als eine schwere Verleumdung. Kurtz verwies auf frühere Strafverfahren, aus denen ich mich „wortreich“ herausgeredet haben soll. Damit unterstellte sie, ich habe Straftaten gegangen, am Ende jedoch über das nötige Maß an Glück verfügt und sei deshalb noch einmal davongekommen.
Natürlich wusste sie es besser, aber um die Wahrheit ging es ihr nie. Sie verzieh mir nicht, dass ich mich fünf Jahre zuvor wegen ihrer permanent wahrheitswidrigen Berichterstattung endgültig geweigert hatte, gegenüber der BILD noch irgendwelche Statements abzugeben. Bei der BILD galt dies jedoch als Hochverrat. Damit war ich zum „journalistischen“ Abschuss freigegeben. Und hierfür verwendete sie großkalibrige Munition.
Natürlich erreichte dieser Bericht sein Ziel. Jeder sollte wissen, dass ein Schwerkrimineller vor seiner Strafverfolgung das Weite gesucht hatte. Um die Wirkung des Berichts noch zu steigern, stellte ihn die BILD ins Internet ein. Seitdem musste man nur noch meinen Namen eingeben und fand diesen Artikel bei Google auf Platz 1.
Der Artikel war jedoch nur eine Seite der Medaille. Interessanter war die Frage, wie die BILD-Redakteurin an die Informationen herangekommen war. Aufgrund des Inhalts dieses Artikels stand fest, dass ein Vertreter des Insolvenzgerichts gegenüber der BILD aus dem Nähkästchen geplaudert haben musste.
Was dies für persönliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen würde, musste dem Insolvenzgericht klar gewesen sein. Dennoch hielt es dies nicht davon ab, der BILD hochsensible Informationen zuzuspielen.
Es war nicht schwierig herauszufinden, wo die undichte Stelle im Insolvenzgericht lag. Es genügte ein einziger Anruf. Das Telefon nahm die Rechtspflegerin M. ab. Was ich mir von ihr anhören musste, war kaum zu glauben. Ja, sie habe mit der BILD gesprochen. Ich sei für das Insolvenzgericht nicht erreichbar gewesen, also wandte man sich an die BILD und vertraute darauf, dass mir dieser Artikel zu Ohren kommt. Ich würde mich dann schon melden, fuhr sie fort.
Für M. schien dies ein ganz normaler Vorgang zu sein. Sie widmete keine Sekunde der Frage, ob nicht mein allgemeines Persönlichkeitsrecht eine Weitergabe derart sensibler Informationen an die Boulevardpresse ausschloss. An Armseligkeit ist dies sicherlich nicht mehr zu überbieten. Und das von einem Vertreter der sächsischen Justiz.
Ich weiß auch nicht, ob sie sich überhaupt Gedanken darüber machte, wie die Berichterstattung der BILD ausfallen würde. Es interessierte sie zudem nicht im Mindesten, wie sich dieser Artikel und seine Veröffentlichung im Internet auf meinen Beruf und mein dem Gericht bekannten schlechten Gesundheitszustand auswirken würde. Mit der Veröffentlichung verlor ich jedenfalls meine Stelle in Ingolstadt.
Beruflich blieben seitdem mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis, trotz einer guten Qualifikation. Lediglich in zwei Fällen fand ich eine, wenn auch nur kurzfristige Beschäftigung. Damit erwies M. den Gläubigern in meinem Insolvenzverfahren einen Bärendienst. Ohne eine Anstellung gab es natürlich auch kein pfändbares Einkommen. Daran schien M. nicht gedacht zu haben. Vielleicht standen für sie aber auch nur andere Motive im Vordergrund.
Gesundheitlich löste das Insolvenzgericht Leipzig erneut die schlimmsten Depressionen aus, die ich seit langem durchlebte. Aber daran vergeudete M. keinen Gedanken. Vielmehr erhöhte sie den Druck und lud mich zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach Leipzig vor, um ein paar offene Fragen meines Insolvenzverwalters zu klären. Wie bei allem, was aus Leipzig kam, führte das zu einem gesundheitlichen Kollaps. Ich ging zu meiner Ingolstädter Neurologin Dr. Mehnert und ließ mich krankschreiben.
Die Vorlage des ärztlichen Attests reichte M. jedoch nicht, um den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abzusagen. Sie verlangte die Stellungnahme eines Amtsarztes über meine Verhandlungsfähigkeit. Wenn ich nicht beim Insolvenzgericht erscheine, werde sie mich verhaften und zwangsweise vorführen lassen, äußerte M. kaltschnäuzig. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls habe sie bereits vorbereitet. Erfahrungsgemäß werde dieser vom zuständigen Richter sofort unterschrieben. Wenigstens in dieser Hinsicht arbeitete das Insolvenzgericht professionell. Für dieses Gericht war ich vogelfrei.
Mit ihrer Drohung versetzte das Insolvenzgericht meiner Gesundheit jedenfalls einen schweren Schlag. Ich war mir sicher, dass die Leipziger Justiz seit langem schon nur nach einem Vorwand suchte, um mich verhaften zu lassen. Sicherlich hätte man mich nur allzu gern hinter schwedischen Gardinen sehen, also dort, wo ich aus der Sicht meiner Gegner auch hingehöre. Das mag Paranoia sein, ist jedoch ein wesentlicher Teil meiner Krankheitsgeschichte. Seit mehr als einer Woche war ich nun nicht mehr ansprechbar, aß kaum etwas und schlief ebenso wenig. Die meiste Zeit lag ich nur noch apathisch auf der Couch im Wohnzimmer meiner Ingolstädter Wohnung rum.
Der Schachzug des Insolvenzgerichts Leipzig ging allerdings nach hinten los. Vielmehr musste es seiner Vorgehensweise Tribut zollen. An dem Tag, an dem ich die eidesstattliche Versicherung in Leipzig abgeben sollte, erschien ich stattdessen beim Gesundheitsamt in Ingolstadt, wo ich Frau Dr. Büchl meine Geschichte erzählte. Ich traf auf eine sehr kompetente und empathische Ärztin. Bei ihr hinterließ ich einen derart desaströsen Eindruck, dass sie mich sofort ins Klinikum Ingolstadt zur stationären Behandlung einweisen wollte. Sie stand kurz davor, einen Krankenwagen zu rufen.
Im Klinikum Ingolstadt empfahl sie mich dem Neurologen Dr. Scholz, einer Koryphäe auf seinem Gebiet. Gleichzeitig informierte sie das Insolvenzgericht Leipzig darüber, dass ich aufgrund schwerster Depressionen den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, zu dem die Rechtspflegerin M. sicherlich auch die BILD eingeladen hatte, nicht wahrnehmen könne. Sie bestätigte damit das von mir zuvor vorgelegte ärztliche Attest meiner Neurologin.
Damit platzte der zweite Versuch des Insolvenzgerichts, mich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Glaubte man dort wirklich den Attesten meiner Ärzte nicht? Oder hatte man zwischenzeitlich sogar ferndiagnostische Fähigkeiten und eine eigene Sichtweise auf meine psychische Erkrankung entwickelt? Ich bewerte die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts auch heute noch als absolute Schikane.
Donnerstag, 24. November 2011
Seit drei Monaten war ich in Ingolstadt in Behandlung meiner Neurologin Dr. Cordula Mehnert, eine engagierte Ärztin mit ausgezeichnetem Leumund. Sie hatte mich medikamentös neu eingestellt und erste Therapieansätze entwickelt.
Aus ihrer Sicht war ich bei der Berufswahl „falsch abgebogen“. Von Haus aus eher künstlerisch veranlagt, hätte ich mich nie für das harte Studium der Rechtswissenschaften und den Anwaltsberuf entscheiden dürfen. Sie riet mir, zu meinen Wurzeln zurückzukehren.
Am heutigen Tag nahm ich wieder einen Termin bei meiner Neurologin wahr. Es ging erneut um meine Verhandlungsunfähigkeit. Anfang Dezember sollte ich am Landgericht Leipzig einer Verhandlung beiwohnen.
In der Zeit nach meinem Wegzug hatte ich auf alles, was mit Leipzig zusammenhing, einen gewaltigen Hass entwickelt und massive Fluchtreflexe ausgebildet. Zu einer objektiven Aufarbeitung meiner Erlebnisse war ich schon lange nicht mehr in der Lage. Jede Nacht litt ich unter massiven, immer wiederkehrenden Albträumen, die mich nervlich zerrissen.
Natürlich erkannte Frau Dr. Mehnert die Zusammenhänge. Es ging ihr darum, mich von negativen Reizen so gut wie möglich abzuschotten. Sie glaubte zudem nicht daran, dass ich selbst in der Lage war, die grundlegenden Dinge in meinem Leben zu ordnen.
Daher stellte sie beim Amtsgericht Ingolstadt den Antrag, mir einen rechtlichen Betreuer zur Seite zu stellen. Wenig später setzte das Betreuungsgericht Frau Rechtsanwältin Ihm als Betreuerin ein. Diese war fortan vor allem für meine finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Belange zuständig, selbst für die Bearbeitung meiner Post. Da ich über keinerlei Einkünfte verfügte und nicht mehr krankenversichert war, beantragte sie für mich beim Jobcenter Ingolstadt Hartz-IV, was ohne weiteres genehmigt wurde.
Außerdem attestierte mir Frau Dr. Mehnert meine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit. Diese wurde ein halbes Jahr später vom Ingolstädter Landgerichtsarzt Dr. Steinkirchner bestätigt.
Die verhängte rechtliche Betreuung sowie die von ihr attestierte Verhandlungsunfähigkeit blockierten damit weitgehend die ständigen Attacken der Leipziger Justiz, die in der Folgezeit etwas ratlos erschien. Nun musste man meinen schlechten Gesundheitszustand zur Kenntnis nehmen.
Überhaupt liefen in Ingolstadt die Uhren anders. Zum ersten Mal seit vielen Jahren hatte ich den Eindruck, dass man mir wirklich helfen wollte. Ich fand nun auch als Mensch Beachtung.
Hierin lag der elementarste Unterschied zwischen Sachsen und meiner neuen, oberbayerischen Heimat. Während die bayerischen Behörden mit einem hohen Professionalitätsgrad aufwarteten und wirklich etwas für mich taten, ging es in Sachsen nur darum, den rechtlich möglichen Handlungsspielraum auf dem Weg zu meiner vollständigen Vernichtung auszuschöpfen. Die sächsische Justiz traf ihre Entscheidungen immer gegen den Menschen, wie mir eine nach München emigrierte Leipzigerin einmal erzählte. In Sachsen fragte niemand nach, was man für mich tun konnte. Die Vertreter in den Machtpositionen dieses Bundeslandes waren zu sehr im obrigkeitsstaatlichen Denken verhaftet und verfuhren dementsprechend mit ihren Bürgern.
Leider war ich kein Einzelfall. Viele Personen machten ähnliche Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz. Dass keine Landschaften blühen konnten, wenn man die Blüten bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem juristischen Fallbeil abschneidet, steht auf einem ganz anderen Blatt. Im Verlauf dieser Zeit ist mir endgültig klargeworden, dass der Aufholprozess in Sachsen auch aus menschlicher Sicht nicht gelingen konnte. Hierfür gab es einfach nicht genug Potenzial.
Meine Zeit als Aufbauhelfer war ohnehin mit meinem Wegzug aus Leipzig beendet. Ich hatte dort 18 Jahre meines Lebens gelassen, aus meiner heutigen Sicht eine unglaubliche, durch nichts gerechtfertigte Verschwendung von Energie und Lebenszeit. Was ich in mein neues Leben mitnahm waren viele schlechte Erfahrungen und die schwierige psychische Aufarbeitung meiner Erlebnisse. Auf Beides hätte ich gerne verzichtet. In dieser Zeit entstand mein fester Wille, nie wieder nach Sachsen zurückzukehren.
Mittwoch, 7. Dezember 2011
Auf diesen Tag hatte ich lange hingearbeitet. Es war einer der wenigen Lichtblicke in meinem Leben. Noch in Leipzig besuchte ich die öffentlichen Abende der Freimaurerloge Minerva. Deren Mitglieder standen für eine andere Welt als diejenige, die ich außerhalb ihrer wehrhaften Mauern kennengerlernt hatte. Hier gab es keine vorgefassten Meinungen oder Denunziationen hinter meinem Rücken.
Die Mitglieder dieser Freimaurerloge waren offen und neugierig. Sie interessierten sich für den Menschen, nicht für das, was über ihn geredet oder geschrieben wurde. In Leipzig war diese Loge zu meiner Heimat geworden. Meine Erhebung in den Freimaurerstand scheiterte allerdings an meinem Umzug nach Ingolstadt. Bis heute blieb mir die Loge Minerva in bester Erinnerung.
In Ingolstadt entschied ich mich für die Loge „Theodor zur festen Burg“. Es handelte sich um eine kleine Loge, die für jeden Interessierten offenstand. Auch deren Abende besuchte ich regelmäßig. Weil sich deren Mitglieder meine Aufnahme vorstellen konnten, erhielt ich vom Meister vom Stuhl die Nachricht, meine Erhebung in den Freimaurerstand solle nun stattfinden. Dies löste zum ersten Mal richtige Freude aus.
Doch es sollte anders kommen. Vor meiner Erhebung in den Freimaurerstand googelte mich ein Logenmitglied und stieß dabei auf den Bericht in der BILD vom 27. Juni 2011. Dieser sorgte für erheblichen Gesprächsbedarf. Immerhin wurde ich darin als Person gebrandmarkt, die von Richtern gejagt wurde und gegen die die Staatsanwaltschaft Leipzig mehrfach ermittelte. Von der Berichterstattung ließen sich einige Mitglieder der Loge beeinflussen, weshalb mein Aufnahmetermin kurzfristig abgesagt wurde.
Psychisch nahm mich das stark mit. Die Freimaurerloge war für mich ein Zufluchtsort. Dies hatte sich nun geändert. Nun fühlte ich mich ausgestoßen. In Ingolstadt spürte ich wieder einmal, wie weit der Atem der sächsischen Justiz und der BILD-Leipzig reichen.
Für mich war das Thema Freimaurerei damit beendet. Ich wollte der Loge „Theodor zur festen Burg“ eine belastende Auseinandersetzung über meine Person ersparen und zog meinen Aufnahmeantrag zurück. Seitdem habe ich nie wieder eine Freimaurerloge betreten.
Freitag, 20. Juli 2012
Auch wenn die Leipziger Gerichte erst einmal Ruhe gaben, verlief mein Genesungsprozess nicht ungestört. Leider interessierte sich mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. ebenfalls nicht für meine schlechte Gesundheit. Natürlich betrachtete er seine Tätigkeit rein administrativ. Gesundheitlich wäre es jedoch besser gewesen, wenn er weniger radikale Wege gewählt hätte.
Langsam unternahm ich wieder erste Gehversuche und bemühte mich um Ordnung in meinem Leben. Die Arbeitssuche trat bald in den Mittelpunkt.
Hier bestand Handlungsbedarf. Der im Juni 2011 von der BILD veröffentlichte Artikel drohte meine Bemühungen im Keim zu ersticken. Weitere Anhänger der perfiden Berichterstattung hatten diesen Bericht im Internet gespiegelt, weshalb die gegen mich veröffentlichten Vorwürfe weit verbreitet waren.
Für meine anstehende Bewerbungsphase war dies absolut tödlich. Jeder Personaler wird diejenigen Kandidaten, die in die engere Wahl kommen, im Internet recherchieren. Aufgrund der Berichterstattung der BILD konnte ich nicht auf ein positives Echo zu meinen Bewerbungen hoffen.
Google hatte sich trotz mehrfacher Nachfragen geweigert, den BILD-Bericht zu entfernen. Nach Auffassung des Internetriesen bestand ein öffentliches Interesse an der Vermittlung eben dieser Informationen. Für Google gab es also ein Recht zur Denunziation. Selbst eine Klageandrohung führte nicht zu einem Einlenken. Auf einen Rechtsstreit wollte ich mich jedoch nicht einlassen. Hierzu fehlten mir Kraft und Geld.
Ein Bekannter schlug mir eine andere Form der Internetbereinigung vor. Hierbei ging es um Artikel, die positiv über mich berichteten. Diese wollte er auf seinen eigenen Internetseiten veröffentlichen und die Beiträge mehrfach publizieren. Er würde dafür sorgen, dass die neuen Berichte innerhalb kürzester Zeit bei Google vorne gelistet werden und damit die negative Berichterstattung der BILD verdrängen.
Die Idee fand ich gut, also machten wir uns an die Arbeit. Einige erste Berichte waren bereits veröffentlicht, um das Ranking der Beiträge zu testen. Darin war nachzulesen, dass ich zwischenzeitlich Vorträge über Immobilien in Süddeutschland hielt. Das traf zwar nicht zu, die Artikel meines Bekannten waren jedoch schnell in den Hitlisten von Google zu finden.
Dort fand sie mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. dann ebenso schnell. Aus der Berichterstattung schloss er unmittelbar auf einen neuen Job als Referent und damit auf Einnahmen aus dieser Tätigkeit. Natürlich hätte B. vorher bei mir nachfragen können, ob es diese Einkünfte wirklich gab. Hierauf verzichtete er jedoch. Er machte sich nicht die Mühe, die Angelegenheit durch Rücksprache mit mir aufzuklären.
Stattdessen wandte er sich direkt an das Jobcenter Ingolstadt und informierte dieses über meine angebliche Nebentätigkeit sowie die daraus resultierenden Einkünfte. Demzufolge solle mir das Jobcenter die Hartz-IV-Zahlung entziehen, womit mir wieder einmal die Lebensgrundlage genommen worden wäre. Sein Schreiben war die übliche Verfahrensweise, wie ich sie aus Leipzig kannte. Erst mit scharfer Munition schießen und dann – falls es noch etwas aufzuklären gab – vielleicht noch recherchieren.
Natürlich ging das Jobcenter den Vorwürfen meines Insolvenzverwalters nach und befragte meine Betreuerin Ihm. Diese stellte den Sachverhalt richtig. Ich bin mir sicher, dass das Ganze in Leipzig anders ausgegangen wäre. Dort wäre man sicherlich der Empfehlung meines Insolvenzverwalters ohne meine vorherige Anhörung gefolgt.
Es war leicht, hinter dem Rücken eines Betroffenen unwahre Tatsachen zu verbreiten. Besonders dramatisch war dies in meinem Fall, zumal ich erst aufgrund des Hartz-IV-Bezuges wieder krankenversichert war. Deshalb verzieh ich meinem Insolvenzverwalter diesen Tiefschlag nie. Ohne eine Krankenversicherung standen meine Genesung und vielleicht auch mein Leben auf dem Spiel.
[1] Leipziger Volkszeitung vom 17. September 2010, Seite 17
[2] www.bild.de/regional/leipzig/schulden/richter-jagen-leipziger-ex-ob-kandidat-18534700.bild.html