Fünf Jahre nach Eröffnung meines Insolvenzverfahrens legte mir mein Insolvenzverwalter Bauch erstmalig die Gläubigerliste vor. Sie gibt Auskunft über diejenigen Forderungen enthalten, die aus Sicht des Insolvenzverwalters gegen mich bestehen.
Normalerweise holt ein Insolvenzverwalter beim Schuldner, also in diesem Fall bei mir, Informationen über die geltend gemachten Beträge ein, zumal er nicht über die notwendige Detailkenntnis verfügt. Er kann anhand einer Forderungsanmeldung kaum selbst entscheiden, ob eine Forderung wirklich besteht.
Dieser zwingend erforderliche Abgleich zwischen dem Insolvenzverwalter und mir fand nie statt. Stattdessen bearbeitete mein Insolvenzverwalter Bauch die Forderungsanmeldungen ohne Rücksprache mit mir. Dies führte allerdings zu einer wundersamen Vermehrung meiner Schulden. Denn vielfach berücksichtigte er Forderungen, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Wenig nachvollziehbar war dabei auch, dass sich Rechtsanwalt Bauch sogar über gegenteilige Urteile sächsischer Gerichte hinweg setzte.
Damit wurden diese vermeintlichen Gläubiger bevorzugt, gleichzeitig diejenigen Gläubiger, die berechtigte Forderungen geltend gemacht hatten, benachteiligt. Letztere erhielten einen geringeren Anteil aus der Insolvenzmasse. Zudem wurde diesen vermeintlichen Gläubigern das Recht eingeräumt, eine Befreiung von meinen Schulden zu verhindern.
Natürlich machte ich Rechtsanwalt Bauch unverzüglich darauf aufmerksam, zumal sich dieser immer vehement über meine fehlende Kooperationsbereitschaft beschwert hatte. Geschehen ist allerdings nichts. Dadurch haben sich meine Schulden durch seine Tätigkeit sogar vermehrt.
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