Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Man kann über die sächsische Justiz wirklich nur den Kopf schütteln. Jahrelang hatte ich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen, oder – wie er sich auch nennt – Lap Kristiansen gekämpft. Dieser hatte mich in betrügerischer Absicht aus zwei Biogasanlagen gedrängt und dabei Darlehen in Höhe von 670 T€ zzgl. Zinsen seit 2008 unterschlagen. Dass er vor Straftaten nicht zurückschreckt belegte er auch dadurch, dass er mir sämtliche Gewinne seit 2008 schuldig blieb. Und diese waren erheblich, dürften sich durchaus auf mehr als 1 Mio. € bewegen. Gleichzeitig cashte er die Gesellschaften aus, um seinen hohen Lebensstandard (Porsche turbo, 7er BMW u. a., Motorboot, Ibizaaufenthalte) zu bezahlen.

Zäh hatte ich vor den sächsischen Gerichten für meine Forderungen gekämpft. Das Verfahren zeichnete sich jedoch durch weitgehenden Stillstand aus. Nach mehr als sechs Jahren ist eine gerichtlich Entscheidung nicht in Sicht.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Nun liegt mir das Ergebnis vor. Über das Vermögen der operativ aktiven Biogasgesellschaften, der Biokon Liptitz GmbH & Co.KG sowie der Biokon Malkwitz GmbH & Co, JG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaften sind sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet. Was für ein großartiger Geschäftsführer dieser Lap Kristiansen doch ist!!

Insolvenzeröffnung Biokon Liptitz vom 09.10.2017

Insolvenzeröffnung Biokon Malkwitz vom 22.09.2017

Die weitgehende Tatenlosigkeit der sächsischen Justiz sowie der Staatsanwaltschaft Leipzig hat zu dieser Entwicklung nachhaltig beigetragen, ja sie sogar befördert. Hätte die Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt mal etwas unternommen, wäre der nun entstandene Schaden nicht so hoch. Als Krimineller darf man sich in Sachsen durchaus wohl fühlen. Aufgrund der dortigen Prozesse muss man offensichtlich nicht mit einer Strafe rechnen.

Wie ich den Beschlüssen entnehmen kann, hat Lap Kristiansen seinen Wohnsitz nun nach England verlegt. Das schließt einen gerichtlichen Zugriff weitgehend aus.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Eigentlich war mir von Anfang an klar, dass ich in Sachsen von einer Behörde nicht die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben erwarten kann, auch wenn diese unserem Grundgesetz zu entnehmen sind. Deshalb sah ich die Erfolgsaussichten meines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kritisch. Normalerweise handelt es sich hier um eine reine Banalität. Natürlich besitzt ein Rechtsanwalt, der berufsunfähig wurde, einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Rente. In Sachsen ticken die Uhren dagegen anders.

Wenig überraschend war daher die Haltung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks, als es mir meinen berechtigten Rentenanspruch verweigerte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nun begann für mich wieder einmal der Weg durch die Mühlen des hybriden Rechtsstaates. Irgendwann werde ich schon Recht bekommen, sagte ich mir. Spätestens – nach vielen Jahren – vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es braucht dazu allerdings ein gehöriges Maß Ausdauer und Durchsetzungsvermögen. Hieran scheitern viele Betroffene, die vor dem Ausmaß staatlicher Willkür kapitulieren, und die von der gelebten Realität unseres Rechtsstaates überfordert werden.

Natürlich legte ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch ein, womit sich andere Personen bei dem als Anstalt öffentlichen Rechts geführten Versorgungswerk der Rechtsanwälte befassen mussten. Es leuchtete mir nicht ein, warum ich – nachdem ich jahrelang der politischen Verfolgung ausgesetzt war – durch die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München auch noch meine Rentenansprüche verlieren sollte. Noch dazu, wo ich 18 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt und so erhebliche Anwartschaften begründet hatte.

Dass die Haltung des sächsischen Versorgungswerks einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Freizügigkeit, Berufsausübung sowie die Eigentumsgarantie begründeten, lag mehr als auf der Hand. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk blieb jedoch bei seiner Auffassung, wonach ich meinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu einem Zeitpunkt gestellt hatte, als ich nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, sondern der Rechtsanwaltskammer München war. Damit enteignete es mich hinsichtlich meiner langjährigen Beitragszahlungen in voller Höhe. Ich wurde wie jemand behandelt, der noch nie Beiträge entrichtet hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Bezeichnenderweise unterzeichnete Rechtsanwalt Dr. Thietz-Bertram als Vorsitzender des Vorstandes diesen Bescheid. Er hatte bereits den ursprünglichen Versagungsbescheid abgesegnet. Von einer unabhängigen Überprüfung der Angelegenheit konnte daher nicht gesprochen werden.

Da Anstalten des öffentlichen Rechts wie das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht willkürlich handeln dürfen, sondern der staatlichen Aufsicht unterlagen, suchte ich nun Hilfe bei den hierfür zuständigen Ministern Dr. Martens (Justiz) sowie Sven Morlok (Wirtschaft und Arbeit), also bei meinen früheren Parteikollegen. Ich bat diese darum, die Rechtsordnung wiederherzustellen und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte anzuweisen, entsprechend zu handeln.

Schreiben an Justizminister Dr. Martens vom 10.10.2017

Schreiben an Wirtschaftsminister Morlok vom 10.10.2012

Unterstützung erhielt ich von beiden dagegen nicht. Sie übten ihre Aufsichtspflichten durch Untätigkeit aus. Das widersprach eindeutig gesetzlichen Vorgaben.

Vielleicht durfte ich von staatlicher Stelle auch keine Unterstützung erwarten.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nicht nur bei der sächsischen Justiz, sondern auch bei Anstalten des öffentlichen Rechts, wie dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk, tritt der vermeintliche Rechtsstaat in seiner hybriden Erscheinungsform auf. Und wieder einmal war ich selbst hiervon betroffen.

Im November 2010 stellte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Längst war ich nicht mehr in der Lage, meine Tätigkeit als Anwalt auszuüben. Aus Sicht meines behandelnden Neurologen Igor Meridonov aus Leipzig war ich längst berufsunfähig.

Für diesen Fall steht mir eine Berufsunfähigkeitsrente zu, welche ich vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einfordern kann. Immerhin hatte ich viele Jahre meine Beiträge an das Versorgungswerk der Anwälte gezahlt. Soweit so gut.

Allerdings wäre dieses in Sachsen zu einfach. Die geforderte Rente wurde mir durch Bescheid vom 22.11.2011 verweigert. Bei der Begründung griff das Versorgungswerk tief in die Trickkiste. Das Versorgungswerk verweigerte die Zahlung mit der Begründung, ich sei zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bei ihm Mitglied gewesen. Die Berufsunfähigkeitsrente könne jedoch nur an Mitglieder gezahlt werden.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Bescheid vom 22.11

Neun Monate zuvor hatte ich meine Anwaltszulassung aufgrund der perfiden Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und die sächsischen Finanzämter nach München verlegt. Meine anwaltliche Tätigkeit übte ich dagegen weiter in Leipzig aus, soweit das überhaupt möglich war.

Nun sollte ich für die Verlegung meiner Zulassung bestraft werden. Offensichtlich herrschte im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eine eher sozialistische Betrachtungsweise. Dass ich mich in Deutschland frei bewegen und überall meinen Beruf ausüben kann – was übrigens verfassungsrechtlich geschützt ist, spielte in Dresden keine Rolle. Nicht umsonst spricht man vom „Tal der Ahnungslosen“.

Die Angelegenheit hat einen mehr als schalen Beigeschmack. Sicherlich sitzen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Laien. Bei dem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bertram handelte es sich um einen ausgewiesenen Juristen. Man war daher im Versorgungswerk durchaus in der Lage, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente rechtlich sauber abzuarbeiten. Nur fehlte es hier an der notwendigen Bereitschaft.

Natürlich legte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Fortsetzung folgt.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Natürlich muss man auch Verständnis für das Arbeitsaufkommen von Richtern mitbringen. Doch was sich die sächsische Justiz hier geleistet hat, geht ein Stück zu weit. Es geht um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen, wie er sich nun nennt, mit dem ich zwei Biogasanlagen errichtet und hierfür die notwendigen Darlehen bereitgestellt habe.

Unter einem Vorwand schloss mich Nguyen am 7.7.2010 aus den Biogasgesellschaften aus. Seitdem tobt ein erbitterter Rechtsstreit. Fast drei Jahre benötigte das Landgericht Leipzig für sein Urteil, in dem es die Einziehung der Geschäftsanteile für unwirksam erklärt hatte. Gleichzeitig wies es die Gegenansprüche, die ich geltend gemacht hatte, als unzulässig ab. Dies war zwar falsch, im Ergebnis aber hinzunehmen. Hier blieb nur der Rechtsweg zum OLG Dresden.

Urteil LG Leipzig 5.9.2014

Beim Oberlandesgericht Dresden ist ein Abschluss des Rechtsstreits nach weiteren drei Jahren nicht in Sicht. Immerhin klärte es – was die erste Instanz schuldig geblieben war – den Sachverhalt weitestgehend auf und überführte meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen so des versuchten Prozessbetrugs. Inzwischen sind meine Forderungen jedoch auf mehr als 2 Mio. € angewachsen. Dass dies so ist, liegt an der schleppenden Aufarbeitung des Sachverhalts durch die sächsischen Gerichte. Hätten diese früher entschieden und Nguyen Einhalt geboten, wäre es kaum zu so hohen Forderungen gekommen.

Wahrscheinlich werde ich diese am Ende ausbuchen müssen. Mit jedem Tag der vergeht, verringert sich die Chance auf ihre Einbringlichkeit. Und nach sechs Jahren besitze ich kaum mehr Hoffung auf eine abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

Klüngel soweit man nur schaut. Nach all den Jahren fällt es immer noch schwer, meine Erfahrungen aufzuarbeiten, die zu tiefen Einschnitten in meinem Leben und meiner Gesundheit führten. Was habe ich nicht alles mit den sächsischen Staatsanwaltschaften erlebt.

Es fing damit an, dass mich die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ende der 90er Jahre zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ beförderte, was von der Schwere der Schuld einem Terrorismusvorwurf gleichkommt. Von Null auf 100 mutierte ich zu einem Christian Klar der Anwaltsszene. Als der Geschäftsführer der Spielbanken starb, ermittelte man gegen mich und fragte, ob ich für seinen Tod verantwortlich war. Allerdings vermochte die Staatsanwaltschaft Dresden am Krebsbefund beim Geschäftsführer nichts zu ändern.

2005 trat dann ein weiterer wichtiger Aktivposten der Staatsanwaltschaft Leipzig in Erscheinung: Die damalige Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider. Seit diesem Zeitpunkt verschärfte sich meine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Gleichzeitig landeten die gegen mich gerichteten Vorwürfe immer wieder in der BILD-Leipzig. Zu diesem Verleumdungsorgan pflegte die Staatsanwaltschaft Leipzig offensichtlich beste Beziehungen.

Dumm wäre es in diesem Zusammenhang, von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde der Bundesrepublik Unabhängigkeit zu fordern. Diese lag bei Eßer-Schneider nämlich nicht vor. Verheiratet war sie mit einem Arbeitsrechtler aus der überörtlichen Sozietät CMS, mit dem ich auf dem Leipziger Markt um Mandate buhlte. Und das größte Mandat, die Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz, hatte ich meinem Kollegen vor der Nase weggeschnappt.

Dies konnte Frau Eßer-Schneider offensichtlich nicht akzeptieren. Die aus der Beratung der Sparkasse stammenden hohen Honorarumsätze hätten sicherlich ihren Lebensstil und den ihres Mannes weiter gefördert. Sie sann offensichtlich nach Möglichkeiten, mich aus dem Markt zu drängen. Daher verwundert es nicht, wenn von nun an eine Phase der besonders intensiven Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig einsetzte. Als logische Folge wurden sensible Informationen der BILD-Leipzig zugespielt, die dann plakativ hierüber an prominenter Stelle berichtete.

Dass mein Bundeszentralregisterauszug bis heute jungfräulich ist, interessierte fortan Niemanden mehr.

Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert Straftaten

Meine Erfahrungen mit den sächsischen Staatsanwaltschaften, allen voran der Staatsanwaltschaft Leipzig, könnten durchaus als Tragigroteske durchgehen. Während man mich auf der einen Seite seit 20 Jahren hartnäckig verfolgt fehlt der Staatsanwaltschaft Leipzig auf der anderen Seite dort, wo ich selbst Opfer von Straftaten wurde, jeder Verfolgungswille. Ein weiterer elementarer Baustein des hybriden Rechtsstaats, der Beruhigungspille für den besorgten Bürger, der weiter daran glauben soll, alles sei in Ordnung. Doch wie sieht es in Wirklichkeit aus???

Hier ein Beispiel: Vor mehr als 10 Jahren investierte ich in Biogasanlagen, wollte Teil der Energiewende werden. Mein Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen aus Grimma, auf den die Idee für das Investment zurückging spielte jedoch ein mieses Spiel. Er nahm von mir Darlehen über mehr als 1,3 Mio. € entgegen, die in die Biogasanlagen flossen. Unter einem Vorwand, den er frei erfunden hatte, schloss er mich am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus. Seitdem führte er die Anlagen alleine, lebte auf großem Fuß und steckte alles Geld in die eigene Tasche.

Peinlich war nicht nur, dass er anschließend in mehreren Gerichtsverfahren über die Einziehungsgründe log. Auch finanzierte er den Rechtsstreit gegen mich aus den Einnahmen der Biogasanlagen, ich zahlte am Ende also die Hälfte dieser Kosten mit. Natürlich lebte er gleichzeitig auf großem Fuß, fuhr einen Porsche turbo, einen 7er BMW sowie einen BMW mini. Nach meiner Auffassung verwirklichte er damit die Straftatbestände des mehrfachen versuchten Prozessbetrugs, der Untreue und anderer Delikte. Der derzeitige Gesamtschaden liegt bei mehr als 2 Mio. €.

In den vergangenen 10 Jahren reichte ich zahlreiche Strafanzeigen gegen ihn ein und forderte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf, meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen zu stoppen. Nichts geschah. Erst nachdem klar wurde, dass Nguyen vor dem Amtsgericht und Landgericht Leipzig sowie dem OLG Dresden mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, waren Ansätze von widerwillig geführten Ermittlungen zu erkennen. Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die Nguyen Einhalt gebieten würden, sucht man bis heute vergebens. Nicht einmal eine Anklageerhebung ist in Sicht.

Dass es sich hierbei um einen handfesten Justizskandal handelt, versteht sich von selbst. Vergleicht man die Ermittlungen gegen Nguyen mit der Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig, so fällt auf, dass es hier ganz klar um ein Zweiklassenstrafrecht geht. Straftaten, die gegen mich gerichtet sind, werden von der Staatsanwaltschaft Leipzig einfach nicht verfolgt. Nguyen stellt da nicht das einzige Beispiel dar.

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Es ist ein weiterer Baustein in meinem Gebäude schlechter Erfahrungen und belegt wieder einmal, wie Personen in öffentlichen Ämtern mit rechtlichen Regelungen umgehen – oder besser gesagt – diese aushöhlen. Und wieder einmal stehen dabei mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch sowie das Insolvenzgericht Leipzig im Mittelpunkt.

Als wären meine Erfahrungen hinsichtlich meines nun seit sechseinhalb Jahren andauernden Insolvenzverfahrens nicht schon schlimm genug. Nicht vergessen habe ich die Art und Weise, wie mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig verloren ging. Auch die Rechtsordnung scheint dort abhanden gekommen zu sein.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Während eines Insolvenzverfahrens tritt jeder Schuldner für die Dauer von sechs Jahren sein Gehalt, das oberhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt, an den Insolvenzverwalter ab. Dieser Teil steht zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Meine Abtretungserklärung endete am 21.2.2017, also vor mehr als sechs Monaten. Seit diesem Zeitpunkt kann ich über mein volles Gehalt verfügen. Hier geht es um eine Krankengeldzahlung der Versicherung.

Peinlicherweise hat das Insolvenzgericht Leipzig die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weider hinausgezögert und darauf verwiesen, im Gericht lägen momentan meine Akten nicht vor.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Hieran knüpft nun die Insolvenzverwaltung an und erklärt, ihr stünden nicht nur für die gesetzlich niedergelegten sechs Jahre, sondern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über meine Restschuldbefreiung die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Gelder zu. Sie beruft sich dabei auf ein sogenanntes „asymetrisches Verfahren“, eine eigene Wortschöpfung, mit der die Rechte des Insolvenzschuldners ausgehebelt werden sollen.

Email Karen Ramm 18.9.2017 wegen pfändungsfreier Beträge

Da in meinem Fall – ich gehe nicht davon aus, dass mir das Insolvenzgericht Leipzig die Restschuldbefreiung gewährt – hierüber am Ende das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden werden, vergehen noch einige Jahre ins Land. Schon über die Höhe meiner Pfändungsfreigrenzen muss zuerst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Wahrscheinlich wird der Insolvenzverwalter noch bis zum Abschluss des Verfahrens die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Gelder einfordern. Mit der sechsjährigen, in der Insolvenzordnung verankerten Grenze für derartige Begehrlichkeiten hat dies nichts zu tun.

Ein weiteres Trauerspiel in diesem hybriden Rechtsstaat.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Lange hatte es gedauert bis das Landgericht Leipzig über meine Beschwerde gegen die Aberkennung der Pfändungsfreigrenzen durch das Insolvenzgericht Leipzig entschieden hatte. Die Rechtspflegerin am Insolvenzgericht Macht hatte zuvor sowohl die Pfändungsfreigrenzen für meine Ehefrau, als auch für die beiden eigenen Kinder und meine Stieftochter abgelehnt. Nun wurden meine Unterhaltspflichten gegenüber meine Ehefrau anerkannt.

Landgericht Leipzig 14.7.2017

Leider akzeptierte das Landgericht die tatsächliche Unterhaltsgewährung gegenüber meiner Stieftochter nicht. Nach Auffassung des Gerichts liegt hier keine gesetzliche Unterhaltspflicht vor. Damit wurde meine Verpflichtungserklärung, die ich gegenüber der deutschen Botschaft in Kiev gemäß § 68 AuslG abgeben musste, nicht anerkannt. Voraussetzung für die Einreise meiner Frau und ihrer Tochter war jedenfalls, dass ich mich schriftlich verpflichte, für deren Unterhalt aufzukommen.

Dass darin eine Benachteiligung gegenüber Familien mit deutschen Kindern liegt, ist offensichtlich. Daneben ruft die Entscheidung des Landgerichts auch aus anderer Sicht Fragen auf, die ich geklärt wissen will. Aus diesem Grund habe ich nunmehr gegen die Ablehnung der Pfändungsfreigrenzen für meine beiden eigenen Kinder und meine Stieftochter Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dort wird es sicherlich zu einer abschließenden Klärung kommen.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Zum Fortgang siehe

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

Insolvenzverwalter Bauch vermehrt Schulden

Fünf Jahre nach Eröffnung meines Insolvenzverfahrens legte mir mein Insolvenzverwalter Bauch erstmalig die Gläubigerliste vor. Sie gibt Auskunft über diejenigen Forderungen enthalten, die aus Sicht des Insolvenzverwalters gegen mich bestehen.

Normalerweise holt ein Insolvenzverwalter beim Schuldner, also in diesem Fall bei mir, Informationen über die geltend gemachten Beträge ein, zumal er nicht über die notwendige Detailkenntnis verfügt. Er kann anhand einer Forderungsanmeldung kaum selbst entscheiden, ob eine Forderung wirklich besteht.

Dieser zwingend erforderliche Abgleich zwischen dem Insolvenzverwalter und mir fand nie statt. Stattdessen bearbeitete mein Insolvenzverwalter Bauch die Forderungsanmeldungen ohne Rücksprache mit mir. Dies führte allerdings zu einer wundersamen Vermehrung meiner Schulden. Denn vielfach berücksichtigte er Forderungen, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Wenig nachvollziehbar war dabei auch, dass sich Rechtsanwalt Bauch sogar über gegenteilige Urteile sächsischer Gerichte hinweg setzte.

Damit wurden diese vermeintlichen Gläubiger bevorzugt, gleichzeitig diejenigen Gläubiger, die berechtigte Forderungen geltend gemacht hatten, benachteiligt. Letztere erhielten einen geringeren Anteil aus der Insolvenzmasse. Zudem wurde diesen vermeintlichen Gläubigern das Recht eingeräumt, eine Befreiung von meinen Schulden zu verhindern.

Natürlich machte ich Rechtsanwalt Bauch unverzüglich darauf aufmerksam, zumal sich dieser immer vehement über meine fehlende Kooperationsbereitschaft beschwert hatte. Geschehen ist allerdings nichts. Dadurch haben sich meine Schulden durch seine Tätigkeit sogar vermehrt.

Korrespondenz Gläubigerliste

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