Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Es ist endlich so weit. Ab heute ist mein Tagebuch, mit welchem ich meine Erlebnisse im Kampf mit der sächsischen Justiz verarbeitet habe, im Handel bestellbar (ISBN-13: 9783752854039). Ich wünsche allen Lesern, die sich für das Werk interessieren, eine spannende Unterhaltung.

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Peinlich, peinlich, Staatsanwaltschaft Leipzig

Leben wir in einem Rechtsstaat? Leben wir in einem Staat, in dem dessen Anwälte uns vor schweren Verbrechen schützen? Sind diese Anwälte unabhängig oder verfolgen sie eigene Ziele?

Normalerweise sollte man diese Fragen problemlos mit ja beantworten können, so jedenfalls, wenn man den Verlautbarungen unserer Mainstreammedien folgt. Die Wirklichkeit, und hierbei handelt es sich um die Welt, in der die Betroffenen leben, sieht dagegen anders aus. Sie werden diese Fragen, ohne auch nur einen Augenblick nachdenken zu müssen, verneinen.

Wenn ich auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicke wird klar, dass es in meiner Auseinandersetzung um das gelebte Recht nie um rechtsstaatliche Rahmenbedingungen ging, sondern um die Welt, die uns unsere herrschende Kaste als Rechtsstaat vermitteln wollte. Als Rechtsanwalt hatte ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen in Sachsen die Arbeitnehmer und Betriebsräte gegen den Freistaat Sachsen und den damaligen Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, ehemals Stadtkämmerer in Münster, vertreten. Dies reichte aus um seitdem in den Genuss einer Spezialbehandlung zu gelangen, in der die Vertreter dieses Staates sämtliche Machtoptionen ausschöpfen.

Das Establishment schlägt zurück

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Seitdem verfolgen mich die Staatsanwaltschaften und Finanzämter mit immer neuen Vorwürfen. Sie führten schließlich zu meiner wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vernichtung, ein Ziel, das sie von Anfang an hartnäckig verfolgten. Sachsen stellt da keinen Einzelfall dar. Ähnliche Erfahrungsberichte gibt es auch aus anderen Bundesländern.

Bezeichnenderweise waren weder Staatsanwaltschaften noch Finanzämter bereit, auf meine Einwendungen einzugehen. Besonders deutlich sieht man dies am Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig, die die Vorgehensweise meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Khac Kristiansen untersuchen sollte. Mit diesem hatte ich Biogasanlagen betrieben und mehr als 1,3 Mio. € als Darlehen zur Verfügung gestellt. Als Dank warf er mich unter einem konstruierten Vorwurf aus den Gesellschaften hinaus und verweigerte natürlich auch die Rückzahlung der Darlehen, so dass ich die Forderungen einklagen musste. Vor dem Landgericht Leipzig sowie dem Oberlandesgericht Dresden konnte er sich nicht mehr an die Darlehen erinnern. Er behauptete, es seien „Geschenke“ gewesen. Auch habe er den Überblick über meine Zahlungen verloren.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den vergangenen Jahren gegen Lap Kristiansen erstattet. Mal ging es um Betrug und Untreue, mal um Beleidigung, Prozessbetrug und Insolvenzverschleppung. Die Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne gegen mich ermittelt, stellte all diese Verfahren ein, sofern sie überhaupt ermittelte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe auch:

Totalversagen der Staatsanwaltschaft Leipzig

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Hinsichtlich meiner Darlehen folgte die Staatsanwaltschaft Leipzig den Ausführungen von Lap Kristiansen. Er habe wahrscheinlich nur den Überblick verloren. Das ist mehr als peinlich. Hätte nämlich Lap Kristiansen vor den sächsischen Gerichten die Wahrheit gesagt, wäre er schnell zur Rückzahlung der Darlehen verurteilt worden. Natürlich wusste er um die Existenz dieser Zahlungen, zumal sie auf seine Bitte hin erfolgt waren.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt von Staatsanwältin Siler

siehe

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

war wieder einmal nicht bereit, in der Sache tiefer zu ermitteln und folgte stattdessen oberflächlichen Plattitüden, um ihre Untätigkeit zu rechtfertigen. Nach alldem, was ich bisher erlebt habe, ist völlig klar, dass sie mir in keinem Fall recht geben will, egal wie schwerwiegend die erhobenen Vorwürfe sind. Hierbei handelt es sich nicht um rechtliche, sondern um politische Erwägungen.

Staatsanwaltschaft Leipzig – Einstellungsverfügung vom 21.3.2018

Kehren wir nun zu den Ausgangsfragen zurück. Nun kann die Antwort auf die Fragen nur mit NEIN beantwortet werden.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Ausführlich habe ich mich mit der fehlenden Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig befasst, Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Hier nun mein Schreiben an den sächsichen Staatsminister der Justiz Gemkow im Wortlaut:

Dr. Ulrich Keßler, Linsenberg 24, 63065 Offenbach

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Staatsminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

 

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 12.12.2017

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow,

leider muss ich mich mit einem unerfreulichen Anliegen an Sie persönlich wenden. Es geht mir um ein Strafverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Leipzig bearbeitet – oder besser gesagt, nicht bearbeitet. Trotz zahlreicher begründeter Strafanzeigen hat sie in den vergangenen Jahren die notwendige Ermittlungsbereitschaft vollständig fehlen lassen. Ich darf Sie auffordern, den Vorgang zu überprüfen und die dringend erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Mir ist es leider in den vergangenen sieben Jahren nicht gelungen, die Staatsanwaltschaft Leipzig zur Aufarbeitung eines Falles schwerer Wirtschaftskriminalität zu bewegen.

Gegenstand meiner Strafanzeigen ist eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir bzw. meinem Rechtsnachfolger, der IBO UG und meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig. Lap Kristiansen gewann mich im Jahr 2006 für ein Investitionsprojekt. Wir sollten gemeinsam Biogasanlagen errichten.

Die Aufgabenverteilung war schnell festgelegt. Ich sollte für die notwendige Finanzierung sorgen und genügend Kapital auf Darlehensbasis zur Verfügung stellen. Er würde demgegenüber die Anlagen errichten und sie gemeinsam mit mir betreiben. Die Gewinne aus dem Betrieb sollten hälftig geteilt werden, so wie es auch der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung entsprach. Aus den Gewinnen sollten zuerst meine Darlehen zurückgeführt werden.

Für die Durchführung der Biogasprojekte in Malkwitz, Liptitz und Grimma stellte ich mehr als 1,3 Mio. € zur Verfügung. Bis auf 670 T€, die noch offen sind, zahlte Kristiansen die Darlehen zurück. Von den Gewinnen, die ab dem Jahr 2008 entstanden, sah ich dagegen nichts. Diese steckte Kristiansen in die eigene Tasche.

Im Jahr 2010 mehrten sich die Hinweise, dass Kristiansen versuchen würde, mich aus den Gesellschaften rauszuwerfen und keine weitere Zahlungen mehr an mich vorzunehmen. Da ein wesentlicher Teil der Absprachen mit ihm mündlich getroffen worden war trat ich meine Biogasbeteiligungen an die IBO UG ab. Damit stand ich für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zeuge zur Verfügung. Hierbei handelte es sich sozusagen um ein Standardmanöver.

Ab dem Jahreswechsel 2010/2011 nahmen dann die Spannungen mit Lap Kristiansen zu, nachdem dieser die Auszahlungen von Gewinnen an die IBO UG eingestellt hatte. Daraufhin kündigte ich im April 2010 den Darlehensvertrag und stellte die offenen 670 T€ fällig. Als Reaktion hierauf nahm sich Kristiansen mit Rechtsanwalt Götz aus Leipzig einen Anwalt, der jegliche Lösungsmöglichkeiten torpedierte.

Unter einem Vorwand zog Kristiansen schließlich am 7.7.2010 die Geschäftsanteile der IBO UG an den Biogasgesellschaften ein. Er behauptete wahrheitswidrig, ich habe das Kreditverhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, massiv belastet und damit die Gesellschaften in eine existentielle Notlage gebracht. Die IBO UG wiederum zog ihrerseits ab September 2010 sowie in der Folgezeit mehrfach die Geschäftsanteile von Kristiansen ein und berief ihn als Geschäftsführer ab. Dies wurde von Kristiansen ignoriert.

Fortan verfügte Kristiansen allein über das Gesellschaftsvermögen. Im Oktober 2011 klagte er dann in Gestalt der Biogasgesellschaften vor dem Amtsgericht Leipzig auf Feststellung der Wirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse (Az. 103 C 7978/11). Diese Klage wurde der IBO UG nicht zugestellt, was einen schweren Fehler der Leipziger Justiz begründet. Auch die Ladung zur mündlichen Verhandlung hat die IBO UG nie erhalten. Dennoch erließ das Amtsgericht am 9.1.2012 und versäumtet – Sie werden es schon erwartet haben – ebenfalls dessen Zustellung.

Nur durch einen Zufall wurde ich ein halbes Jahr später auf den Vorgang aufmerksam und legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Gleichzeitig beantragte ich die Verweisung an das zuständige Landgericht Leipzig, wo die Angelegenheit weiterverhandelt wurde (Az. 2 HKO 3982/12). In seinem Urteil vom 5.9.2014 erklärte das Landgericht die Einziehungsbeschlüsse von Lap Kristiansen als nichtig.

Dies hielt meinen ehemaligen Geschäftspartner jedoch nicht davon ab, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, so dass nun das OLG Dresden zuständig wurde (Az. 14 U 1514/14). Das Oberlandesgericht führte über die von Lap Kristiansen genannten Einziehungsgründe eine Beweisaufnahme durch und vernahm die von ihm zu seiner Rechtfertigung benannten Zeugen der NordLB.

Für Kristiansen endete die Beweisaufnahme geradezu desaströs. Die Zeugen der NordLB bestätigten, dass Kristiansen durch sein Verhalten für die Schieflage der Biogasgesellschaften gesorgt hatte, insbesondere für deren weitere Betreuung durch die Abwicklungsabteilung der NordLB verantwortlich war. Damit stand auch fest, dass Kristiansen in mehreren Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Leipzig hemmungslos gelogen hatte.

An ein Einlenken dachte er dennoch nicht. Er verzögerte den Rechtsstreit nach besten Kräften, um sich möglichst lange den Zugriff auf die Konten der Biogasgesellschaften zu sichern. Er interessierte sich auch nicht im mindesten dafür, dass er aufgrund der Einziehungsbeschlüsse der IBO UG seit September 2010 nicht mehr Geschäftsführer bzw. Gesellschafter der Unternehmen war. Denn diese Beschlüsse hat er zu keinem Zeitpunkt angegriffen, weshalb sie rechtskräftig wurden.

Aus strafrechtlicher Sicht beinhaltet seit diesem Zeitpunkt jeglicher Griff in die Kassen des Unternehmens – und hier geht es um einen deutlich siebenstelligen Betrag, welchen Kristiansen entnommen hatte – einen schweren Fall der Veruntreuung.

Unschön ist auch, dass Kristiansen zwar die Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, sie jedoch nie an die IBO UG auszahlte. Dennoch wurde die IBO UG zur Steuerzahlung verpflichtet, was jedoch wegen fehlender Mittel scheiterte. Anschließend stellte das zuständige Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag, der mangels Masse abgewiesen wurde. Dadurch war das Finanzamt jedoch noch nicht mit seinem Latein am Ende. Es schickte meiner Schwester und mir einen Haftungsbescheid und verlangte mehr als 22 T€. Ähnlich ging die Stadt Ingolstadt hinsichtlich der Gewerbesteuer vor.

Es besteht für mich nicht der geringste Zweifel daran, dass Kristiansen aufgrund eines genauen Plans handelte. Dieser sah vor, mich aus den Biogasanlagen herauszudrängen und mir bzw. der IBO UG sämtliche Gewinne vorzuenthalten. Die Tatsachen sprechen hierbei eine ganz klare Sprache.

Zur Aufarbeitung dieses Unrechts habe ich mehr als 10 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Ihr Umfang beläuft sich auf mehr als 1000 Seiten. Geradezu handbuchmäßig habe ich darin die von Kristiansen begangenen Straftaten beschrieben, um der Staatsanwaltschaft die Arbeit möglichst leicht zu machen. Das war offensichtlich immer noch schwer genug, denn die Staatsanwaltschaft hat bislang sämtliche Vorwürfe gegen Kristiansen eingestellt, da es an belastbaren Tatsachen fehle.

Aus der Sicht des Betroffenen klingt dies wie glatter Hohn.

Hinsichtlich der unterschlagenen Darlehen rechtfertigte Staatsanwalt Mörsfelder seine Untätigkeit damit, meine Rückzahlungsansprüche seien verjährt. Bei seiner Bewertung offenbarte er große Lücken hinsichtlich des im ersten Semester Jura vermittelten Verjährungsrechts. Von einer Verjährung konnte keine Rede sein. Ferner behauptete Mörsfelder, es läge eine rein zivilrechtliche Streitigkeit vor. Offensichtlich verspürte er nicht die geringste Lust, die Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner aufzuarbeiten. Wenn ich jemandem Geld wegnehme, liegt natürlich immer auch ein zivilrechtlicher Streit vor. Dies schließt jedoch eine strafrechtliche Beurteilung nicht aus.

Ein weiteres erschreckendes Beispiel liegt in der Weigerung von Staatsanwältin Siler vom 28.11.2017, gegen Kristiansen zu ermitteln. Vorausgegangen war eine beleidigende Äußerung seinerseits. Dieser hatte mich vor dem OLG Dresden vor dem vollständig anwesenden Senat als „Verbrecher“ beleidigt. Für Staatsanwältin Siler fehlten jedoch die entsprechenden Tatsachen. Eine Vernehmung der Senatsrichter, die ich beantragt hatte, unterließ sie dagegen.

Hinzu kommt, dass Staatsanwältin Siler auch keine Bedenken hinsichtlich der Praxis meines ehemaligen Geschäftspartners Kristiansen besaß, der die Auseinandersetzungen mit der IBO UG aus den Einnahmen der Biogasgesellschaften bestritt. Dies hatte er mehrfach vor dem OLG Dresden eingeräumt. Insgesamt zahlte er etwa 400 T€ Honorare an seinen Rechtsanwalt Götz. Da Kristiansen jedoch seinerseits aus den Gesellschaften ausgeschlossen und als Geschäftsführer abberufen war, durfte er über die Konten der Firmen nicht mehr verfügen. Frau Staatsanwältin Siler hielt dies trotzdem für gerechtfertigt. Denn es sei durchaus üblich, dass Gesellschaften die Streitigkeiten ihrer Geschäftsführer finanzierten.

Damit legte Staatsanwältin Siler einen Offenbarungseid ab. Sie hat sicherlich nicht verstanden, dass Kristiansen an den Gesellschaften nicht mehr beteiligt war. Die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG, die ich ihr übermittelt hatte, wurden vollständig ignoriert. Darüber hinaus entspricht es sicherlich nicht dem Gesellschafterinteresse, dass Einnahmen der Gesellschaft zur Führung eines privaten Rechtsstreits eines Gesellschafters dienen. Offensichtlich hat Staatsanwältin Siler nicht einmal den Inhalt des Untreueparagrafen inhaltlich erfasst. Dass sie sich nie wirklich mit dem Sachverhalt beschäftigt hat, kann ohnehin längst nicht mehr geleugnet werden.

Natürlich habe ich in der Sache mehrfach Akteneinsicht gefordert, um eine Nebenklage gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorzubereiten. Diese wurde mir zu keinem Zeitpunkt gewährt. Angeblich verfüge ich trotz der gewaltigen Schäden nicht über das notwendige rechtliche Interesse.

Die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig hat Kristiansen erst richtig stark gemacht. Er konnte davon ausgehen, man werde ihn strafrechtlich nicht zur Rechenschaft ziehen. Bei einem entschiedenen Einschreiten wäre die Sache sicherlich anders gelaufen. Nur entstanden der IBO UG insgesamt Schäden in Höhe von 15 Mio. €. Aber nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig ist diese „Banalität“ privat zu tragen.

Ich hätte mir ferner gewünscht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Kristiansen mit ähnlicher Vehemenz verfolgt, wie sie dies mir gegenüber seit etwa 20 Jahren erledigt. Inzwischen glaube ich daran, dass Straftaten, die gegen mich begangen werden, an dem Aufarbeitungswillen der Staatsanwaltschaft Leipzig scheitern. Dies führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Ich darf Sie bitten, die Angelegenheit disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Hinsichtlich der möglicherweise vorliegenden Strafvereitelung im Amt stelle ich Strafantrag. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe ich über den Vorgang informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

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