Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7

Mittwoch, 4. November 2015

Fünf Jahre sind bereits vergangen, seit ich meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eingereicht hatte. Nicht nur die lange Zeit belastete mich massiv. Es war auch finanziell ein Kampf ums Überleben, dies wiederum geschuldet der Gnadenlosigkeit meiner Gegner.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nun war der Zeitpunkt gekommen: Das Verwaltungsgericht Dresden verhandelte endlich über meinen Rentenanspruch. Dumm nur, dass ich nichts davon wusste. Das Gericht hatte die Ladung zur mündlichen Verhandlung an eine falsche Anschrift übersandt. Dabei wusste man spätestens seit meinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wo ich mich aufhielt.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 6

Dem Verwaltungsgericht spielte meine Abwesenheit in die Karten. So musste man wenigstens nicht mit mir lästige Gespräche über verfassungsrechtliche Mindeststandards führen. Es widmete der Angelegenheit ganze 9 Minuten, wie aus dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung hervorgeht. Das ermöglichte immerhin den frühzeitigen Gang zur Mittagspause.

VG Dresden Protokoll vom 4.11.2015

Etwas unschön war dagegen, dass das Gericht meine ordnungsgemäße Ladung feststellte und im Protokoll vermerkte. Leider habe ich so etwas in den vergangenen Jahren oft erlebt. Es ist kein Einzelfall, dass in Sachsen Gerichte ohne die Betroffenen verhandeln, weil sie es zuvor versäumten, die Ladung zuzustellen. Wer nicht geladen wird, kann sich auch nicht äußern bzw. verteidigen. Vielleicht ist dies in einem hybriden Rechtsstaat ja auch nicht erwünscht.

 

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers

Die Arbeiten an der Fertigstellung meines Tagebuchs gehen zügig voran. In wenigen Wochen möchte ich es publizieren und damit eine öffentliche Diskussion über den von unserer herrschenden Kaste praktizierte Version des hybriden Rechtsstaates ermöglichen.

Vorab schon einmal für den geneigten Leser die Einleitung:

Jahrzehnte der Demokratie haben bei vielen die Wach-samkeit gegenüber Propaganda einschläfern lassen. Wir misstrauen zwar generell Politikern sowie Journalisten, trauen ihnen viele Lügen zu und berichten ausführlich über jeden Missstand bei uns. Aber gleichzeitig durchschauen wir es nicht, wenn die Lüge die Norm ist und Missstände die Regel sind. Dass jemand konsequent Recht bricht, Nachrichten und Sprache systematisch zur Manipulation nutzt und das Gegenteil von dem sagt, was er denkt und tut, können wir uns nicht vorstellen und deshalb auch nicht glauben.

Boris Reitschuster

Prolog

Dieses Buch zu schreiben fällt mir auch nach Jahren noch schwer. „Nichts ist wie es scheint“, formuliert Al Pacino treffend in dem Film „Der Einsatz“ und weist damit drastisch auf die Diskrepanz zwischen persönlicher Überzeugung und Wirklichkeit hin. Seine Worte beschreiben meine Erlebnisse am besten. Es geht um nicht erfüllte Hoffnungen, um den Traum vom Rechtsstaat.

Rückblickend gab es in meinem Leben zu viele schlechte Entscheidungen. Dabei sticht eine besonders heraus: Anfang 1993 wählte ich für meinen Berufsstart Leipzig. Ich glaubte gut vorbereitet zu sein. Immerhin hatte ich zwei juristische Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen. Das Justizsystem war meine Heimat. In meiner Doktorarbeit befasste ich mich auf mehr als 100 Seiten mit dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip. Ich wusste, welcher rechtliche Rahmen für die Inhaber der Staatsgewalt gilt, und wo sie ihre Grenzen überschreiten. Ich kannte meine Rechte. Oder etwa nicht? Damals fühlte ich mich vor staatlicher Willkür sicher.

Hierin lag meine größte Fehleinschätzung. Es ist eine Sache, Inhalt und Reichweite des Rechtsstaatsprinzips in einer Doktorarbeit herauszuarbeiten. Mein grundlegender Irrtum lag jedoch in der Annahme, die Justiz werde diesen Verfassungsgrundsatz so interpretieren wie viele etablierte Verfassungsrechtler dies taten. Ungünstiger hätte meine Ausgangslage daher nicht sein können.

Die gelebte Praxis entfernt sich von der Theorie jedoch durch den Faktor Mensch. Es war ein Irrglaube anzunehmen, Andere würden zu denselben Schlussfolgerungen gelangen wie ich oder rechtsstaatliche Bindungen respektieren. Womit ich allerdings nie gerechnet hatte war die Kaltschnäuzigkeit, mit der fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen wurden.

In den vergangenen 18 Jahren kämpfte ich in Sachsen an den unterschiedlichsten Fronten. Die Vertreter der öffentlichen Hand besitzen zu rechtsstaatlichen Mindeststandards allerdings ihre ganz persönliche Auffassung. Juristische Maßnahmen ordneten sich schnell dem politisch Gewollten unter. Sicherheit vor Willkür lernte ich unter diesem Primat der Politik nie kennen.

Die Krake besitzt viele Arme. In seinen Staatsanwaltschaften und Finanzämtern findet die herrschende politische Kaste eifrige Helfer. Von einem Tag auf den anderen wurde ich von der sächsischen Justiz zum Kopf einer kriminellen Vereinigung erhoben. Unter Berufung auf ein vermeintliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit fütterten meine Gegner die Boulevardpresse stets auf Neue mit ihren Vorwürfen. Man hatte mich der öffentlichen Hinrichtung preisgegeben.

Die Angriffe, derer ich mich bis heute ausgesetzt sehe, sind zu komplex um sie mit Zufällen zu erklären. Dem Vorgehen fehlen nämlich weder Strategie noch Steuerung. Derartige Zufälle sind nach jeder Wahrscheinlichkeitsrechnung ausgeschlossen. Am Ende handelt es sich auch um einen politisch motivierten Justizskandal.

Dass es so einfach ist, in die Fänge der Justiz zu geraten, lag außerhalb meiner Vorstellung. Dass es unmöglich ist, sich aus diesen Fängen wieder zu befreien, ebenso. Hat man sich einmal die Aufmerksamkeit des Establishments verdient, führt dies zu einem eheähnlichen Verhältnis, das ewig hält. Scheidung ausgeschlossen.

Meine Erlebnisse sprengen alles, was ich für möglich hielt. In Sachsen blühen nicht die Land-, sondern die Seilschaften. Von Machtoptionen wird erbarmungslos Gebrauch gemacht. Vor allem eins musste ich feststellen: Der Freistaat Sachsen besitzt ein exzellentes Gedächtnis.

Meine Ausführungen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen. Mein Schicksal sehe ich als Reaktion auf meine Arbeit als Aufbauhelfer. Ob dieses verallgemeinert werden kann, habe ich nicht zu entscheiden. Dies möge der geneigte Leser tun. Es gilt für mich allerdings, Missstände aufzuzeigen, sie zu thematisieren und damit den Raum frei zu machen für eine öffentliche Diskussion.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards zehrte an meinen ohnehin kaum vorhandenen Kräften. Die Flut von Nackenschlägen hatte meine Psyche längst aus dem Gleichgewicht gebracht. Immer wieder stellte ich mir die Sinnfrage. Wer lag hier eigentlich falsch? Ich oder die Justiz? Konnte es sein, dass all das, was ich über das Rechtsstaatsprinzip wusste, einfach falsch war? Immer wieder ging mir diese Frage durch den Kopf. Sie stellt sich mir auch heute noch, da die herrschende Kaste in der Bundesrepublik die Mär vom Rechtsstaatsprinzip dazu missbraucht, den Bürger zu beruhigen und ihn in einer vermeintlichen Sicherheit zu wiegen.

Nein, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem mein Prozesskostenhilfeantrag für meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen worden war, konnte und wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

VG Dresden14.1.2013

Wieder einmal schrieb mich mir mein Leid von der Seele herunter und legte in meiner Beschwerdeschrift dar, weshalb mir ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. So langsam stiegen jedoch meine Zweifel. Mein Verständnis des Grundgesetzes war wohl etwas völlig Anderes als das der hybriden Justiz.

Ich beschrieb eingehend, warum ich aufgrund meiner langjährigen Zahlungen in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besitze und berief mich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Verwaltungsgericht Dresden so schmerzlich ignoriert hatte.

Beschwerde vom 4.2.2013

Die Niederschrift dieser Argumente machte mir Mut. Ich konnte jedoch meine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass die sächsische Justiz eher ergebnisbezogen entschied. Man wollte mir die Berufsunfähigkeitsrente einfach nicht gewähren. Ich sollte kalt enteignet werden.

Da das Verwaltungsgericht Dresden sich weiterhin weigerte, mir in der Sache recht zu geben, wurde die Angelegenheit an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgegeben. Dieses entschied mit Beschluss vom 4.4.2013 zu meinem Gunsten.

Beschluss OVG4.4.2013

Bezeichnenderweise schloss sich das Oberverwaltungsgericht in vollem Umfang meiner rechtlichen Begründung an, die ich seit mehr als zwei Jahren gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sowie dem Verwaltungsgericht Dresden dargestellt hatte, ohne dort Gehör zu finden. Gab es nun doch so etwas wie einen Hoffungsschimmer? Jedenfalls gewährte mir das Oberverwaltungsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe. Der Kampf in der Sache konnte also beginnen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nach Einreichung meiner Klage gegen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beim Verwaltungsgericht Dresden machte ich mir natürlich Hoffnungen darauf, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen zu können. Immerhin hatte ich in meiner Klage meinen Rechtsstandpunkt plausibel begründet. Auch am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bestand kein Zweifel.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Woran sollte also meine Klage sowie der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe scheitern? Als Anstalt des öffentlichen Rechts war das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten und mir folglich auch die Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Immerhin setzten sich die Entscheider des Versorgungswerks vollständig aus Juristen zusammen. Dies alles hegte meine Hoffnung.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Mitte Januar 2013 zugestellt worden war, zog mir mal wieder schlagartig den Boden unter den Füßen weg. Das Verwaltungsgericht Dresden verweigerte mir die Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis, für meine Klage fehle die notwendige Erfolgsaussicht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente werde nur Mitgliedern des Versorgungswerks gezahlt. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München habe ich meine Mitgliedschaft verloren.

VG Dresden14.1.2013

Auch die entschädigungslose Enteignung meiner Mitgliedsbeiträge – ich hatte 16 Jahre lang Beiträge zum Versorgungswerk bezahlt und damit „Anwartschaften“ für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente begründet, hielt das Verwaltungsgericht Dresden für zulässig. Dieser Rechtsstandpunkt war in jedem Fall verfassungswidrig. Mir schien es damals, als sei die hybride sächsische Justiz immer noch im Sozialismus verhangen. Denn dort konnte man Bürger zwingen, nicht auszureisen, es sei denn, sie wollten sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche riskieren. Wer seine Anwaltszulassung nach Westdeutschland verlegt, wurde enteignet. Freizügigkeit gab es damit ebenso wenig wie die verfassungsrechtliche Berufsausübungsfreiheit. Vom Eigentumsschutz ganz zu schweigen.

Rechtsstaat sah wieder einmal anders aus.

 

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Es ist ein weiterer Baustein in meinem Gebäude schlechter Erfahrungen und belegt wieder einmal, wie Personen in öffentlichen Ämtern mit rechtlichen Regelungen umgehen – oder besser gesagt – diese aushöhlen. Und wieder einmal stehen dabei mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch sowie das Insolvenzgericht Leipzig im Mittelpunkt.

Als wären meine Erfahrungen hinsichtlich meines nun seit sechseinhalb Jahren andauernden Insolvenzverfahrens nicht schon schlimm genug. Nicht vergessen habe ich die Art und Weise, wie mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig verloren ging. Auch die Rechtsordnung scheint dort abhanden gekommen zu sein.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Während eines Insolvenzverfahrens tritt jeder Schuldner für die Dauer von sechs Jahren sein Gehalt, das oberhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt, an den Insolvenzverwalter ab. Dieser Teil steht zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Meine Abtretungserklärung endete am 21.2.2017, also vor mehr als sechs Monaten. Seit diesem Zeitpunkt kann ich über mein volles Gehalt verfügen. Hier geht es um eine Krankengeldzahlung der Versicherung.

Peinlicherweise hat das Insolvenzgericht Leipzig die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weider hinausgezögert und darauf verwiesen, im Gericht lägen momentan meine Akten nicht vor.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Hieran knüpft nun die Insolvenzverwaltung an und erklärt, ihr stünden nicht nur für die gesetzlich niedergelegten sechs Jahre, sondern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über meine Restschuldbefreiung die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Gelder zu. Sie beruft sich dabei auf ein sogenanntes „asymetrisches Verfahren“, eine eigene Wortschöpfung, mit der die Rechte des Insolvenzschuldners ausgehebelt werden sollen.

Email Karen Ramm 18.9.2017 wegen pfändungsfreier Beträge

Da in meinem Fall – ich gehe nicht davon aus, dass mir das Insolvenzgericht Leipzig die Restschuldbefreiung gewährt – hierüber am Ende das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden werden, vergehen noch einige Jahre ins Land. Schon über die Höhe meiner Pfändungsfreigrenzen muss zuerst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Wahrscheinlich wird der Insolvenzverwalter noch bis zum Abschluss des Verfahrens die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Gelder einfordern. Mit der sechsjährigen, in der Insolvenzordnung verankerten Grenze für derartige Begehrlichkeiten hat dies nichts zu tun.

Ein weiteres Trauerspiel in diesem hybriden Rechtsstaat.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Diese Peinlichkeit konnte ich dem Insolvenzgericht Leipzig nicht ersparen, denn immerhin hatte es sich selbst tief in die Angelegenheit reingeritten. Jahrelang behauptete das Insolvenzgericht, ich habe nie einen wirksamen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Immer wieder behauptete es, mein Antrag vom 24.11.2010 sei nicht existent. Peinlich war nur, dass er dann doch auftauchte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Als ich eine Kopie dieses Antrags mit Eingangsstempel des Insolvenzgerichts in den Händen hielt, veranlasste ich unverzüglich die Weiterleitung nach Leipzig und bat darum, diesen Antrag neu zu bescheiden. Gleichzeitig focht ich meinen zweiten Antrag auf Restschuldbefreiung vom 12.2.2011 wegen arglistiger Täuschung an. Diesen hatte ich nur gestellt, nachdem das Insolvenzgericht wahrheitswidrig behauptet hatte, es läge bislang kein Antrag vor.

Nun erhielt ich die Antwort vom Richter am Insolvenzgericht Hock. Und die hatte es wirklich in sich. Amtsrichter Hock räumte nun ein, dass sich mein erster Antrag von Anfang an in meiner Insolvenzakte befand. Er war also nie verloren gegangen. Offensichtlich wollte ihn das Insolvenzgericht nicht zur Kenntnis nehmen und so die Versagung der Restschuldbefreiung erzwingen.

Peinlicherweise musste er auch feststellen, dass der Richter am Insolvenzgericht Dr. Büttner die Existenz meines Antrags Ende Dezember 2012/Anfang Januar 2013 festgestellt haben muss. Denn er erwähnte diesen in seiner Stellungnahme an den Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013.

Peinlich ist ferner, dass ich sowohl in meinem Schreiben an den Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich wie auch an den Justizminister Gemkow auf diesen Antrag hingewiesen hatte. Geschehen ist dennoch nichts. Die Existenz dieses Antrags wurde stets geleugnet.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Das Ganze wirft ein mehr als sonderbares Licht auf die Politik des Insolvenzgerichts Leipzig wie auch der politischen Kaste. Mir wurde vorsätzlich das verweigert, was jedem Bürger zusteht. In Anbetracht der Tatsache, dass sich mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung von Anfang an in der Insolvenzakte befand – schließlich trug er sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts – ist ein reines Versehen oder eine Schlamperei ausgeschlossen.

Insolvenzantrag24.11.2010

Man wollte mir die Restschuldbefreiung nicht gewähren. Das war offensichtlich eine Retourkutsche für die Vielzahl der Verfahren, die ich gegen öffentliche Körperschaften in Sachsen geführt hatte.

Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nicht das Geringste zu tun.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Für mich war es ein weiterer schwerer Schlag und ich gleichzeitig um eine Lektion reicher. Die Kette meiner schlechten Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz schien sich endlos zu verlängern.

Nach langer Zeit war es mir gelungen, am 22.6.2015 eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Ich arbeitete als sog. Employee Relations Consultant bei dem schottischen Unternehmen Standard Life. Die Arbeit war anspruchsvoll und bereitete mir viel Freude. Weniger erfreulich war es dagegen, dass mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. den größten Teil meines Gehalts einforderte.

Nach den Pfändungsfreigrenzen standen mir mehr als 3000 € netto zu. Diese benötigte ich auch zur Finanzierung meines Lebens und meiner Unterhaltspflichten. Schließlich war ich neu verheiratet. Meine Ehefrau brachte ein Kind mit. Dazu kamen meine beiden eigenen Töchter, für deren Lebensunterhalt ich aufkommen musste. Mit etwa 3000 € konnte das gerade zu gehen, wobei die hohen Mietkosten in Frankfurt kräftig zu Buche schlugen.

Darüber informierte ich auch meinen Insolvenzverwalter Rüdiger B. Dieser vertrat jedoch die Auffassung, keine der Unterhaltspflichten sei zu berücksichtigen. Dies gelte insbesondere für meine Ehefrau, da diese nach seinen Informationen einer Erwerbstätigkeit nachging. Dumm daran war nur, dass sie überhaupt nicht arbeitete, sondern als ukrainische Staatsangehörige einen Integrations- und Sprachkurs besuchte.

Auch hierüber informierte ich meinen Insolvenzverwalter. Da kein Einlenken erkennbar war, beantragte ich beim Insolvenzgericht Leipzig, mir die Pfändungsfreigrenzen einzuräumen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Mindestschutz, der zudem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach abgesegnet worden war. Rüdiger B. interessierte das jedoch nicht.

Antrag mit Anlagen

Mein Insolvenzverwalter B. beantragte, mir die Pfändungsfreigrenzen abzuerkennen. Er meinte, für die Tochter meiner Ehefrau sei ich nicht unterhaltspflichtig – und das obwohl sie im gemeinsamen Haushalt wohnte und ich für sie aufkommen musste. Ferner sei meine Ehefrau erwerbstätig, was absoluter Humbug war.

Zu meiner Überraschung gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig meinem Insolvenzverwalter Recht. Auf Seite 4 seines Beschlusses kam die Rechtspflegerin Macht zu dem Ergebnis, dass das Grundeinkommen meiner Ehefrau 1.479,99 € übersteigt. Wie sie trotz der fehlenden Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau zu dieser Annahme kam, erklärte sie nicht.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auch so lassen sich Grundrechte beliebig aushebeln. Die Rechtspflegerin Macht entschied rein ergebnisorientiert. Sie wollte mir die Pfändungsfreigrenzen nicht einräumen und beförderte mich damit weit unter das Existenzminimum. Dass sie hierzu eine Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau erfinden musste, war ihr offensichtlich egal.

Rechtsstaat sieht normalerweise anders aus – nicht jedoch in Sachsen. Ich werde die Angelegenheit nun dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Mal sehen, was dieses zu der Praxis der sächsischen Justiz sagt.

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

Das Telefonat mit der Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts M. Ende Juni 2011 zählte zu den schlimmsten meines Lebens. Es offenbarte einmal mehr, in welch rechtsstaatswidriger Weise das Insolvenzgericht mit meinen persönlichen Daten umgeht. Was war geschehen?

Der Insolvenzverwalter Rüdiger B, dem ich noch wenige Wochen zuvor sämtliche von ihm geforderten Auskünfte erteilt hatte, lud mich mit neuen Fragen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ich solle, so der ungeheuerliche Vorwurf, Vermögen abgezweigt haben. Insbesondere ging es dabei um eine Rentenversicherung, die ich zur Finanzierung eines Bauvorhabens abgeschlossen hatte und die an meine Bank abgetreten wurde. B. glaubte, ich habe mir den Restwert an der Insolvenzmasse vorbei einverleibt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung war dies nicht möglich. Denn welche Bank würde bei offenen Darlehensforderungen Gelder aus einer Rentenversicherung an mich auskehren? Natürlich hätte B. den Sachverhalt auch von mir erfragen können. Dies tat er aber nicht. Seine Arbeitsweise war für mich ohnehin nur schwer zu verstehen. Stattdessen sollte ich die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Also wurde ich vom Insolvenzgericht durch die Rechtspflegerin M. geladen, allerdings über eine nicht existente Anschrift. Die Ladung ging mir also nicht einmal zu. Und irgendwie bekam die BILD Wind von der Angelegenheit. Sie erkundigte sich bei M. über den Gerichtstermin sowie den Inhalt des Antrags auf Abgabe der Offenbarungsversicherung.

Obwohl sicherlich von Seiten des Insolvenzgerichts äußerste Zurückhaltung angebracht gewesen wäre – schließlich handelte es sich bei meinem Insolvenzverfahren um ein Politikum – gab M. der BILD-Redakteurin Martina Kurtz, einer Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung, bereitwillig Auskunft. Und diese veröffentlichte am 27.6.2011 einen vernichtenden Artikel, der seitdem im Internet auf Platz 1 gerankt ist. „Richter jagen Ex-OB Kandidat Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel war eine einzige Vernichtungsaktion.

http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html

M. räumte mir gegenüber in einem wenige Tage später geführten Telefonat ein, die BILD informiert zu haben. Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise waren ihr offensichtlich egal. Sie bedeuteten für mich die absolute Existenzvernichtung. Denn jedes Unternehmen, das einen Kandidaten einstellen will, sucht vorher über ihn Informationen im Internet. Seitdem blieben mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis – und das trotz einer vorzeigbaren Qualifikation.

Ich hatte mich über diese Vorgehensweise in meinem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie in meiner Petition an den sächsischen Landtag beschwert. Dort sah man keinen Anlass zur Kritik. Aus Sicht der politischen Kaste war die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts also in Ordnung.

Dass darin eine eklatante Verletzung meines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) liegt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der hybride sächsische Rechtsstaat scheint die Verfassung ohnehin nur partiell zur Kenntnis zu nehmen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Samstag, der 01.07.2017

Das hat nun mit Rechtsstaatlichkeit wirklich nichts mehr zu tun, passt aber mal wieder in das Gesamtbild des hybriden sächsischen Rechtsstaates. Die Vorgehensweise des Insolvenzgerichts Leipzig spricht einmal mehr Bände. Dieses hat nun einen weiteren Weg gefunden, um meine Restschuldbefreiung zu verhindern. Damit werde ich wieder einmal gegenüber dem normalen Insolvenzschuldner deutlich schlechter gestellt.

Die Restschuldbefreiung wird sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass Gläubiger keine begründeten Einwendungen erheben. In meinem Fall hätte das Insolvenzgericht Leipzig die Gläubiger ab dem 21.2.2017 befragen müssen. Da waren die sechs Jahre nämlich vorbei. Bis zum heutigen Tage hat es mit der Befragung jedoch noch nicht einmal begonnen. Umso schlimmer, die zuständige Rechtspflegerin Macht lehnt diese sogar ab. Ich weiß auch nicht ob es sinnvoll ist, derartige Fragen durch eine Rechtspflegerin wie Frau Macht entscheiden zu lassen.

Schreiben des Insolvenzgerichts vom 22.6.2017

Vorausgegangen war eine Anfrage meinerseits, da ich bislang nichts über den Stand meines Restschuldbefreiungsverfahrens gehört hatte. Die Restschuldbefreiung wiederum ist für mich deshalb wichtig, weil ich ohne sie nicht in meinen früheren Beruf, den des Rechtsanwalts, zurückkehren kann. Ohne die Restschuldbefreiung fehlen die hierfür zwingend erforderlichen geordneten Vermögensverhältnisse. Und für einen anderen Beruf bin ich zwischenzeitlich zu alt. Kein Personalchef wird einen 56jährigen einstellen. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf ist somit für mich überlebenswichtig.

Nun muss ich mir vom Amtsgericht anhören, meine Akte befände sich noch beim Landgericht, da ich gegen zwei Entscheidungen des Insolvenzgerichts, u. a. wegen der Pfändungsfreigrenzen, Beschwerde eingelegt hatte. Nur wird das Beschwerdeverfahren am Landgericht seit fast 18 Monaten nicht bearbeitet. Die zuständige Richterin ist dauerhaft krank. Man war am Landgericht Leipzig bislang auch nicht in der Lage, den Fall einem anderen Richter vorzulegen.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Leipzig wird die zur Restschuldbefreiung erforderliche Befragung meiner Gläubiger erst durchgeführt, nachdem rechtskräftig über meine Beschwerde entschieden wurde. Dies wiederum kann noch Jahre dauern, denn – sollte ich vor dem Landgericht Leipzig verlieren – werde ich in jedem Fall vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Damit wird das Amtsgericht Leipzig auf nicht absehbare Zeit nicht über eine Restschuldbefreiung entscheiden. Damit versucht das Amtsgericht Leipzig auch, mich zu einer Rücknahme meiner Beschwerde und damit zu einem Verzicht auf mein Recht auf Einhaltung der Pfändungsfreigrenze zu bewegen.

Eine Rückkehr in den Anwaltsberuf ist aufgrund der Vorgehensweise des Insolvenzgerichts Leipzig ausgeschlossen. Darin liegt eine schwerwiegende Verletzung meines verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Berufsausübung. Auch rechtsstaatliche Grundsätze werden durch die Haltung des Insolvenzgerichts Leipzig verletzt. Bei der dort etablierten hybriden Rechtsstaatsausprägung scheint das jedoch keine Rolle zu spielen.

Die Angelegenheit werde ich nicht auf sich beruhen lassen. Kürzlich legte ich den Vorgang dem zuständigen Abteilungsleiter vor.

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 1.7.2017

Es bleibt abzuwarten, wie dieser darüber entscheidet. Sollte ich zeitnah kein Ergebnis erzielen, werde ich mal wieder den Gang zum sächsischen Justizminister antreten.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Es fiel wie Manna vom Himmel. Was ich nie für möglich gehalten hatte, war eingetreten. In einem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig, wo ich als Zeuge aussagen sollte, legte mir der Richter einen Auszug aus meiner Insolvenzakte vor. Es handelte sich dabei um meinen ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom November 2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht Leipzig eingegangen war. Aufgrund dieses Antrags hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung bestätigen müssen. Geht dagegen der Antrag verloren – wie angeblich in meinem Fall – so kommt eine Restschuldbefreiung nicht in Betracht. Eben dies hatte das Insolvenzgericht im Februar 2011 entschieden.

VersagungRestschuldbefreiung

Zu meiner großen Überraschung trug mein Antrag vom November 2010 auch noch den Eingangsstempel des Amtsgerichts Leipzig. Er war also rechtzeitig eingegangen, so wie ich das immer behauptet hatte. Und der Antrag befand sich auch dort, wo er hingehört, nämlich in meiner Insolvenzakte. Die Behauptung, er sei verloren gegangen, sah da schon sehr nach richterlicher Willkür aus. Sie bestätigt mich in meinem Vorwurf, wonach Teile der sächsischen Justiz eine hybride Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit besitzen.

Insolvenzantrag24.11.2010

An Zufälle glaube ich nicht. Das Insolvenzgericht Leipzig konnte meinen Antrag vom 24. November 2010 unmöglich verneinen. Es tat dies in der festen Überzeugung, dass ich die Existenz dieses Antrags nicht beweisen könne. Es handelt sich hierbei um einen absolut ungeheuerlichen Vorgang.

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