Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nicht nur bei der sächsischen Justiz, sondern auch bei Anstalten des öffentlichen Rechts, wie dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk, tritt der vermeintliche Rechtsstaat in seiner hybriden Erscheinungsform auf. Und wieder einmal war ich selbst hiervon betroffen.

Im November 2010 stellte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Längst war ich nicht mehr in der Lage, meine Tätigkeit als Anwalt auszuüben. Aus Sicht meines behandelnden Neurologen Igor Meridonov aus Leipzig war ich längst berufsunfähig.

Für diesen Fall steht mir eine Berufsunfähigkeitsrente zu, welche ich vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einfordern kann. Immerhin hatte ich viele Jahre meine Beiträge an das Versorgungswerk der Anwälte gezahlt. Soweit so gut.

Allerdings wäre dieses in Sachsen zu einfach. Die geforderte Rente wurde mir durch Bescheid vom 22.11.2011 verweigert. Bei der Begründung griff das Versorgungswerk tief in die Trickkiste. Das Versorgungswerk verweigerte die Zahlung mit der Begründung, ich sei zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bei ihm Mitglied gewesen. Die Berufsunfähigkeitsrente könne jedoch nur an Mitglieder gezahlt werden.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Bescheid vom 22.11

Neun Monate zuvor hatte ich meine Anwaltszulassung aufgrund der perfiden Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und die sächsischen Finanzämter nach München verlegt. Meine anwaltliche Tätigkeit übte ich dagegen weiter in Leipzig aus, soweit das überhaupt möglich war.

Nun sollte ich für die Verlegung meiner Zulassung bestraft werden. Offensichtlich herrschte im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eine eher sozialistische Betrachtungsweise. Dass ich mich in Deutschland frei bewegen und überall meinen Beruf ausüben kann – was übrigens verfassungsrechtlich geschützt ist, spielte in Dresden keine Rolle. Nicht umsonst spricht man vom „Tal der Ahnungslosen“.

Die Angelegenheit hat einen mehr als schalen Beigeschmack. Sicherlich sitzen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Laien. Bei dem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bertram handelte es sich um einen ausgewiesenen Juristen. Man war daher im Versorgungswerk durchaus in der Lage, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente rechtlich sauber abzuarbeiten. Nur fehlte es hier an der notwendigen Bereitschaft.

Natürlich legte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Fortsetzung folgt.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Natürlich muss man auch Verständnis für das Arbeitsaufkommen von Richtern mitbringen. Doch was sich die sächsische Justiz hier geleistet hat, geht ein Stück zu weit. Es geht um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen, wie er sich nun nennt, mit dem ich zwei Biogasanlagen errichtet und hierfür die notwendigen Darlehen bereitgestellt habe.

Unter einem Vorwand schloss mich Nguyen am 7.7.2010 aus den Biogasgesellschaften aus. Seitdem tobt ein erbitterter Rechtsstreit. Fast drei Jahre benötigte das Landgericht Leipzig für sein Urteil, in dem es die Einziehung der Geschäftsanteile für unwirksam erklärt hatte. Gleichzeitig wies es die Gegenansprüche, die ich geltend gemacht hatte, als unzulässig ab. Dies war zwar falsch, im Ergebnis aber hinzunehmen. Hier blieb nur der Rechtsweg zum OLG Dresden.

Urteil LG Leipzig 5.9.2014

Beim Oberlandesgericht Dresden ist ein Abschluss des Rechtsstreits nach weiteren drei Jahren nicht in Sicht. Immerhin klärte es – was die erste Instanz schuldig geblieben war – den Sachverhalt weitestgehend auf und überführte meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen so des versuchten Prozessbetrugs. Inzwischen sind meine Forderungen jedoch auf mehr als 2 Mio. € angewachsen. Dass dies so ist, liegt an der schleppenden Aufarbeitung des Sachverhalts durch die sächsischen Gerichte. Hätten diese früher entschieden und Nguyen Einhalt geboten, wäre es kaum zu so hohen Forderungen gekommen.

Wahrscheinlich werde ich diese am Ende ausbuchen müssen. Mit jedem Tag der vergeht, verringert sich die Chance auf ihre Einbringlichkeit. Und nach sechs Jahren besitze ich kaum mehr Hoffung auf eine abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

Klüngel soweit man nur schaut. Nach all den Jahren fällt es immer noch schwer, meine Erfahrungen aufzuarbeiten, die zu tiefen Einschnitten in meinem Leben und meiner Gesundheit führten. Was habe ich nicht alles mit den sächsischen Staatsanwaltschaften erlebt.

Es fing damit an, dass mich die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ende der 90er Jahre zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ beförderte, was von der Schwere der Schuld einem Terrorismusvorwurf gleichkommt. Von Null auf 100 mutierte ich zu einem Christian Klar der Anwaltsszene. Als der Geschäftsführer der Spielbanken starb, ermittelte man gegen mich und fragte, ob ich für seinen Tod verantwortlich war. Allerdings vermochte die Staatsanwaltschaft Dresden am Krebsbefund beim Geschäftsführer nichts zu ändern.

2005 trat dann ein weiterer wichtiger Aktivposten der Staatsanwaltschaft Leipzig in Erscheinung: Die damalige Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider. Seit diesem Zeitpunkt verschärfte sich meine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Gleichzeitig landeten die gegen mich gerichteten Vorwürfe immer wieder in der BILD-Leipzig. Zu diesem Verleumdungsorgan pflegte die Staatsanwaltschaft Leipzig offensichtlich beste Beziehungen.

Dumm wäre es in diesem Zusammenhang, von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde der Bundesrepublik Unabhängigkeit zu fordern. Diese lag bei Eßer-Schneider nämlich nicht vor. Verheiratet war sie mit einem Arbeitsrechtler aus der überörtlichen Sozietät CMS, mit dem ich auf dem Leipziger Markt um Mandate buhlte. Und das größte Mandat, die Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz, hatte ich meinem Kollegen vor der Nase weggeschnappt.

Dies konnte Frau Eßer-Schneider offensichtlich nicht akzeptieren. Die aus der Beratung der Sparkasse stammenden hohen Honorarumsätze hätten sicherlich ihren Lebensstil und den ihres Mannes weiter gefördert. Sie sann offensichtlich nach Möglichkeiten, mich aus dem Markt zu drängen. Daher verwundert es nicht, wenn von nun an eine Phase der besonders intensiven Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig einsetzte. Als logische Folge wurden sensible Informationen der BILD-Leipzig zugespielt, die dann plakativ hierüber an prominenter Stelle berichtete.

Dass mein Bundeszentralregisterauszug bis heute jungfräulich ist, interessierte fortan Niemanden mehr.

Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert Straftaten

Meine Erfahrungen mit den sächsischen Staatsanwaltschaften, allen voran der Staatsanwaltschaft Leipzig, könnten durchaus als Tragigroteske durchgehen. Während man mich auf der einen Seite seit 20 Jahren hartnäckig verfolgt fehlt der Staatsanwaltschaft Leipzig auf der anderen Seite dort, wo ich selbst Opfer von Straftaten wurde, jeder Verfolgungswille. Ein weiterer elementarer Baustein des hybriden Rechtsstaats, der Beruhigungspille für den besorgten Bürger, der weiter daran glauben soll, alles sei in Ordnung. Doch wie sieht es in Wirklichkeit aus???

Hier ein Beispiel: Vor mehr als 10 Jahren investierte ich in Biogasanlagen, wollte Teil der Energiewende werden. Mein Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen aus Grimma, auf den die Idee für das Investment zurückging spielte jedoch ein mieses Spiel. Er nahm von mir Darlehen über mehr als 1,3 Mio. € entgegen, die in die Biogasanlagen flossen. Unter einem Vorwand, den er frei erfunden hatte, schloss er mich am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus. Seitdem führte er die Anlagen alleine, lebte auf großem Fuß und steckte alles Geld in die eigene Tasche.

Peinlich war nicht nur, dass er anschließend in mehreren Gerichtsverfahren über die Einziehungsgründe log. Auch finanzierte er den Rechtsstreit gegen mich aus den Einnahmen der Biogasanlagen, ich zahlte am Ende also die Hälfte dieser Kosten mit. Natürlich lebte er gleichzeitig auf großem Fuß, fuhr einen Porsche turbo, einen 7er BMW sowie einen BMW mini. Nach meiner Auffassung verwirklichte er damit die Straftatbestände des mehrfachen versuchten Prozessbetrugs, der Untreue und anderer Delikte. Der derzeitige Gesamtschaden liegt bei mehr als 2 Mio. €.

In den vergangenen 10 Jahren reichte ich zahlreiche Strafanzeigen gegen ihn ein und forderte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf, meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen zu stoppen. Nichts geschah. Erst nachdem klar wurde, dass Nguyen vor dem Amtsgericht und Landgericht Leipzig sowie dem OLG Dresden mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, waren Ansätze von widerwillig geführten Ermittlungen zu erkennen. Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die Nguyen Einhalt gebieten würden, sucht man bis heute vergebens. Nicht einmal eine Anklageerhebung ist in Sicht.

Dass es sich hierbei um einen handfesten Justizskandal handelt, versteht sich von selbst. Vergleicht man die Ermittlungen gegen Nguyen mit der Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig, so fällt auf, dass es hier ganz klar um ein Zweiklassenstrafrecht geht. Straftaten, die gegen mich gerichtet sind, werden von der Staatsanwaltschaft Leipzig einfach nicht verfolgt. Nguyen stellt da nicht das einzige Beispiel dar.

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Es ist ein weiterer Baustein in meinem Gebäude schlechter Erfahrungen und belegt wieder einmal, wie Personen in öffentlichen Ämtern mit rechtlichen Regelungen umgehen – oder besser gesagt – diese aushöhlen. Und wieder einmal stehen dabei mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch sowie das Insolvenzgericht Leipzig im Mittelpunkt.

Als wären meine Erfahrungen hinsichtlich meines nun seit sechseinhalb Jahren andauernden Insolvenzverfahrens nicht schon schlimm genug. Nicht vergessen habe ich die Art und Weise, wie mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig verloren ging. Auch die Rechtsordnung scheint dort abhanden gekommen zu sein.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Während eines Insolvenzverfahrens tritt jeder Schuldner für die Dauer von sechs Jahren sein Gehalt, das oberhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt, an den Insolvenzverwalter ab. Dieser Teil steht zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Meine Abtretungserklärung endete am 21.2.2017, also vor mehr als sechs Monaten. Seit diesem Zeitpunkt kann ich über mein volles Gehalt verfügen. Hier geht es um eine Krankengeldzahlung der Versicherung.

Peinlicherweise hat das Insolvenzgericht Leipzig die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weider hinausgezögert und darauf verwiesen, im Gericht lägen momentan meine Akten nicht vor.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Hieran knüpft nun die Insolvenzverwaltung an und erklärt, ihr stünden nicht nur für die gesetzlich niedergelegten sechs Jahre, sondern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über meine Restschuldbefreiung die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Gelder zu. Sie beruft sich dabei auf ein sogenanntes „asymetrisches Verfahren“, eine eigene Wortschöpfung, mit der die Rechte des Insolvenzschuldners ausgehebelt werden sollen.

Email Karen Ramm 18.9.2017 wegen pfändungsfreier Beträge

Da in meinem Fall – ich gehe nicht davon aus, dass mir das Insolvenzgericht Leipzig die Restschuldbefreiung gewährt – hierüber am Ende das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden werden, vergehen noch einige Jahre ins Land. Schon über die Höhe meiner Pfändungsfreigrenzen muss zuerst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Wahrscheinlich wird der Insolvenzverwalter noch bis zum Abschluss des Verfahrens die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Gelder einfordern. Mit der sechsjährigen, in der Insolvenzordnung verankerten Grenze für derartige Begehrlichkeiten hat dies nichts zu tun.

Ein weiteres Trauerspiel in diesem hybriden Rechtsstaat.

Insolvenzverwalter Bauch vermehrt Schulden

Fünf Jahre nach Eröffnung meines Insolvenzverfahrens legte mir mein Insolvenzverwalter Bauch erstmalig die Gläubigerliste vor. Sie gibt Auskunft über diejenigen Forderungen enthalten, die aus Sicht des Insolvenzverwalters gegen mich bestehen.

Normalerweise holt ein Insolvenzverwalter beim Schuldner, also in diesem Fall bei mir, Informationen über die geltend gemachten Beträge ein, zumal er nicht über die notwendige Detailkenntnis verfügt. Er kann anhand einer Forderungsanmeldung kaum selbst entscheiden, ob eine Forderung wirklich besteht.

Dieser zwingend erforderliche Abgleich zwischen dem Insolvenzverwalter und mir fand nie statt. Stattdessen bearbeitete mein Insolvenzverwalter Bauch die Forderungsanmeldungen ohne Rücksprache mit mir. Dies führte allerdings zu einer wundersamen Vermehrung meiner Schulden. Denn vielfach berücksichtigte er Forderungen, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Wenig nachvollziehbar war dabei auch, dass sich Rechtsanwalt Bauch sogar über gegenteilige Urteile sächsischer Gerichte hinweg setzte.

Damit wurden diese vermeintlichen Gläubiger bevorzugt, gleichzeitig diejenigen Gläubiger, die berechtigte Forderungen geltend gemacht hatten, benachteiligt. Letztere erhielten einen geringeren Anteil aus der Insolvenzmasse. Zudem wurde diesen vermeintlichen Gläubigern das Recht eingeräumt, eine Befreiung von meinen Schulden zu verhindern.

Natürlich machte ich Rechtsanwalt Bauch unverzüglich darauf aufmerksam, zumal sich dieser immer vehement über meine fehlende Kooperationsbereitschaft beschwert hatte. Geschehen ist allerdings nichts. Dadurch haben sich meine Schulden durch seine Tätigkeit sogar vermehrt.

Korrespondenz Gläubigerliste

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Diese Peinlichkeit konnte ich dem Insolvenzgericht Leipzig nicht ersparen, denn immerhin hatte es sich selbst tief in die Angelegenheit reingeritten. Jahrelang behauptete das Insolvenzgericht, ich habe nie einen wirksamen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Immer wieder behauptete es, mein Antrag vom 24.11.2010 sei nicht existent. Peinlich war nur, dass er dann doch auftauchte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Als ich eine Kopie dieses Antrags mit Eingangsstempel des Insolvenzgerichts in den Händen hielt, veranlasste ich unverzüglich die Weiterleitung nach Leipzig und bat darum, diesen Antrag neu zu bescheiden. Gleichzeitig focht ich meinen zweiten Antrag auf Restschuldbefreiung vom 12.2.2011 wegen arglistiger Täuschung an. Diesen hatte ich nur gestellt, nachdem das Insolvenzgericht wahrheitswidrig behauptet hatte, es läge bislang kein Antrag vor.

Nun erhielt ich die Antwort vom Richter am Insolvenzgericht Hock. Und die hatte es wirklich in sich. Amtsrichter Hock räumte nun ein, dass sich mein erster Antrag von Anfang an in meiner Insolvenzakte befand. Er war also nie verloren gegangen. Offensichtlich wollte ihn das Insolvenzgericht nicht zur Kenntnis nehmen und so die Versagung der Restschuldbefreiung erzwingen.

Peinlicherweise musste er auch feststellen, dass der Richter am Insolvenzgericht Dr. Büttner die Existenz meines Antrags Ende Dezember 2012/Anfang Januar 2013 festgestellt haben muss. Denn er erwähnte diesen in seiner Stellungnahme an den Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013.

Peinlich ist ferner, dass ich sowohl in meinem Schreiben an den Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich wie auch an den Justizminister Gemkow auf diesen Antrag hingewiesen hatte. Geschehen ist dennoch nichts. Die Existenz dieses Antrags wurde stets geleugnet.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Das Ganze wirft ein mehr als sonderbares Licht auf die Politik des Insolvenzgerichts Leipzig wie auch der politischen Kaste. Mir wurde vorsätzlich das verweigert, was jedem Bürger zusteht. In Anbetracht der Tatsache, dass sich mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung von Anfang an in der Insolvenzakte befand – schließlich trug er sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts – ist ein reines Versehen oder eine Schlamperei ausgeschlossen.

Insolvenzantrag24.11.2010

Man wollte mir die Restschuldbefreiung nicht gewähren. Das war offensichtlich eine Retourkutsche für die Vielzahl der Verfahren, die ich gegen öffentliche Körperschaften in Sachsen geführt hatte.

Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nicht das Geringste zu tun.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Für mich war es ein weiterer schwerer Schlag und ich gleichzeitig um eine Lektion reicher. Die Kette meiner schlechten Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz schien sich endlos zu verlängern.

Nach langer Zeit war es mir gelungen, am 22.6.2015 eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Ich arbeitete als sog. Employee Relations Consultant bei dem schottischen Unternehmen Standard Life. Die Arbeit war anspruchsvoll und bereitete mir viel Freude. Weniger erfreulich war es dagegen, dass mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. den größten Teil meines Gehalts einforderte.

Nach den Pfändungsfreigrenzen standen mir mehr als 3000 € netto zu. Diese benötigte ich auch zur Finanzierung meines Lebens und meiner Unterhaltspflichten. Schließlich war ich neu verheiratet. Meine Ehefrau brachte ein Kind mit. Dazu kamen meine beiden eigenen Töchter, für deren Lebensunterhalt ich aufkommen musste. Mit etwa 3000 € konnte das gerade zu gehen, wobei die hohen Mietkosten in Frankfurt kräftig zu Buche schlugen.

Darüber informierte ich auch meinen Insolvenzverwalter Rüdiger B. Dieser vertrat jedoch die Auffassung, keine der Unterhaltspflichten sei zu berücksichtigen. Dies gelte insbesondere für meine Ehefrau, da diese nach seinen Informationen einer Erwerbstätigkeit nachging. Dumm daran war nur, dass sie überhaupt nicht arbeitete, sondern als ukrainische Staatsangehörige einen Integrations- und Sprachkurs besuchte.

Auch hierüber informierte ich meinen Insolvenzverwalter. Da kein Einlenken erkennbar war, beantragte ich beim Insolvenzgericht Leipzig, mir die Pfändungsfreigrenzen einzuräumen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Mindestschutz, der zudem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach abgesegnet worden war. Rüdiger B. interessierte das jedoch nicht.

Antrag mit Anlagen

Mein Insolvenzverwalter B. beantragte, mir die Pfändungsfreigrenzen abzuerkennen. Er meinte, für die Tochter meiner Ehefrau sei ich nicht unterhaltspflichtig – und das obwohl sie im gemeinsamen Haushalt wohnte und ich für sie aufkommen musste. Ferner sei meine Ehefrau erwerbstätig, was absoluter Humbug war.

Zu meiner Überraschung gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig meinem Insolvenzverwalter Recht. Auf Seite 4 seines Beschlusses kam die Rechtspflegerin Macht zu dem Ergebnis, dass das Grundeinkommen meiner Ehefrau 1.479,99 € übersteigt. Wie sie trotz der fehlenden Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau zu dieser Annahme kam, erklärte sie nicht.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auch so lassen sich Grundrechte beliebig aushebeln. Die Rechtspflegerin Macht entschied rein ergebnisorientiert. Sie wollte mir die Pfändungsfreigrenzen nicht einräumen und beförderte mich damit weit unter das Existenzminimum. Dass sie hierzu eine Erwerbstätigkeit meiner Ehefrau erfinden musste, war ihr offensichtlich egal.

Rechtsstaat sieht normalerweise anders aus – nicht jedoch in Sachsen. Ich werde die Angelegenheit nun dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Mal sehen, was dieses zu der Praxis der sächsischen Justiz sagt.

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

Das Telefonat mit der Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts M. Ende Juni 2011 zählte zu den schlimmsten meines Lebens. Es offenbarte einmal mehr, in welch rechtsstaatswidriger Weise das Insolvenzgericht mit meinen persönlichen Daten umgeht. Was war geschehen?

Der Insolvenzverwalter Rüdiger B, dem ich noch wenige Wochen zuvor sämtliche von ihm geforderten Auskünfte erteilt hatte, lud mich mit neuen Fragen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ich solle, so der ungeheuerliche Vorwurf, Vermögen abgezweigt haben. Insbesondere ging es dabei um eine Rentenversicherung, die ich zur Finanzierung eines Bauvorhabens abgeschlossen hatte und die an meine Bank abgetreten wurde. B. glaubte, ich habe mir den Restwert an der Insolvenzmasse vorbei einverleibt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung war dies nicht möglich. Denn welche Bank würde bei offenen Darlehensforderungen Gelder aus einer Rentenversicherung an mich auskehren? Natürlich hätte B. den Sachverhalt auch von mir erfragen können. Dies tat er aber nicht. Seine Arbeitsweise war für mich ohnehin nur schwer zu verstehen. Stattdessen sollte ich die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Also wurde ich vom Insolvenzgericht durch die Rechtspflegerin M. geladen, allerdings über eine nicht existente Anschrift. Die Ladung ging mir also nicht einmal zu. Und irgendwie bekam die BILD Wind von der Angelegenheit. Sie erkundigte sich bei M. über den Gerichtstermin sowie den Inhalt des Antrags auf Abgabe der Offenbarungsversicherung.

Obwohl sicherlich von Seiten des Insolvenzgerichts äußerste Zurückhaltung angebracht gewesen wäre – schließlich handelte es sich bei meinem Insolvenzverfahren um ein Politikum – gab M. der BILD-Redakteurin Martina Kurtz, einer Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung, bereitwillig Auskunft. Und diese veröffentlichte am 27.6.2011 einen vernichtenden Artikel, der seitdem im Internet auf Platz 1 gerankt ist. „Richter jagen Ex-OB Kandidat Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel war eine einzige Vernichtungsaktion.

http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html

M. räumte mir gegenüber in einem wenige Tage später geführten Telefonat ein, die BILD informiert zu haben. Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise waren ihr offensichtlich egal. Sie bedeuteten für mich die absolute Existenzvernichtung. Denn jedes Unternehmen, das einen Kandidaten einstellen will, sucht vorher über ihn Informationen im Internet. Seitdem blieben mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis – und das trotz einer vorzeigbaren Qualifikation.

Ich hatte mich über diese Vorgehensweise in meinem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie in meiner Petition an den sächsischen Landtag beschwert. Dort sah man keinen Anlass zur Kritik. Aus Sicht der politischen Kaste war die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts also in Ordnung.

Dass darin eine eklatante Verletzung meines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) liegt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der hybride sächsische Rechtsstaat scheint die Verfassung ohnehin nur partiell zur Kenntnis zu nehmen.

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