Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Kapitel 1: Die Verfolgung geht weiter

Seit nun fast 20 Jahren verfolgen die sächsischen Staatsanwaltschaften nahezu jeden meiner Schritte. Sie überzogen mich mit Ermittlungsverfahren, unterstellten mir alle denkbaren Straftaten und ließen es dabei an jeglicher Objektivität fehlen. Sie wollen unter allen Umständen eine Verurteilung erreichen. Erfolg hatten sie mit ihrer Strategie bislang nicht.

Ich wünschte mir, dass sie Strafanzeigen, die ich selbst eingereicht hatte, von der Staatsanwaltschaft mit der gleichen Leidenschaft verfolgt werden.

Immer wieder erstattete ich in der Vergangenheit Strafanzeigen gegen Personen, die mich betrogen hatten. Auf eine nachhaltige Resonanz stießen diese nie. In den meisten Fällen, sogar bei Schäden im siebenstelligen Bereich, weigerte sich die Staatsanwaltschaft, überhaupt Ermittlungen aufzunehmen. Dabei verzichteten vor allem diejenigen Staatsanwälte, die bislang mit Akribie gegen mich vorgingen, auf die notwendige Aufarbeitung begangenen Unrechts. Für die Strafverfolgung galten unterschiedliche Maßstäbe, je nachdem, wer betroffen war.

Die bei mir entstandenen Schäden stellten somit meine Privatangelegenheit dar. So sehr mich die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite verfolgte, so sehr ließ sie meine Gegner auf der anderen Seite gewähren. Die Aufarbeitung von Unrecht darf jedoch nicht von persönlichen Motiven abhängen. In jedem Fall muss die Staatsanwaltschaft ihrer Unabhängigkeit Rechnung tragen.

So mancher meiner Gegner wurde durch die spürbare Apathie von Seiten der Staatsanwaltschaft zu weiteren Straftaten angespornt. Sie wussten, dass sie nichts zu befürchten hatten.

Die Staatsanwaltschaft war mit ihrem eigenwilligen Vertriebsmodell – wie vertreibe ich einen Menschen aus Sachsen? – am Ende erfolgreich. Dass ich das Kapitel Leipzig tatsächlich abgehakt habe, scheint mir bis heute dennoch niemand in dieser Behörde zu glauben. Die Staatsanwaltschaft betreibt „business as usual“. Ihr Auftrag ist noch lange nicht erledigt.

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Heute wollte die Staatsanwaltschaft Leipzig einen wichtigen Etappensieg erringen. Es stand die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren an, welches auf die letzte Anklage der Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückging.

Ich hatte Zahlungen für eine Mandantin einbehalten, weil mir diese ein Honorar in Höhe von 300.000 € schuldig blieb. Dies entsprach einer unter Anwälten normalen Vorgehensweise. In meinem Fall sah meine persönliche Staatsanwältin darin ein strafbares Verhalten.

Dass Eßer-Schneider in ähnlichen Fällen gegen Berufskollegen vorgegangen wäre, ist mir nicht bekannt. Genauso wenig interessierte sie sich für meine Mandantin, die mich um viel Geld geprellt hatte. Sofern mich Mandanten finanziell schädigten, sah sie hierin kein strafbares Verhalten.

Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft Leipzig konnte die Hauptverhandlung nicht stattfinden. Vielmehr musste sie ihren Angriffen auf mich Tribut zollen. Denn meine Neurologin Dr. Mehnert hatte mir eine Verhandlungsunfähigkeit testiert.

Allerdings bot mir die Staatsanwaltschaft gleich einen Deal an, sollte ich trotzdem zur Hauptverhandlung erscheinen. Sie sei bereit, das Strafverfahren zu beenden, sollte ich einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zustimmen. Damit wäre ich nicht vorbestraft.

Dennoch lehnte ich ab. In der Sache hatte ich mir nichts vorzuwerfen. Ich bestand darauf, meine Sichtweise im Fall meiner Gesundung darzulegen.

Dienstag, 27. März 2012

Nun musste das Landgericht Leipzig ein Gutachten über meine Verhandlungsunfähigkeit einholen. Hierzu schaltete es Dr. Steinkirchner vom Landgericht Ingolstadt ein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig war meine Verhandlungsunfähigkeit nur vorgespielt. Von mir vorgelegte Gutachten wurden von ihr stets als reine Gefälligkeitsarbeiten abgetan.

Dr. Steinkirchner war jedoch anderer Meinung. Nach eingehender Untersuchung stellte er eine starke Bewusstseinsstörung, insbesondere schwere Depressionen, fest. Ich war seiner Meinung nach für mindestens ein Jahr nicht in der Lage, mich um meine Strafverteidigung zu kümmern. Damit bestätigte er die zuvor bereits von Dr. Mehnert diagnostizierte Verhandlungsunfähigkeit.

Freitag, 17. Mai 2013

Die ständigen ärztlichen Begutachtungen setzten mir stark zu. Erneut ließ mich die Staatsanwaltschaft Leipzig von Dr. Steinkirchner untersuchen. Seit seiner letzten Untersuchung blieb ich von belastenden Außenreizen weitgehend verschont. Mein Gesundheitszustand hatte sich etwas verbessert. Für Dr. Steinkirchner war dies Grund genug, nun meine Verhandlungsfähigkeit zu testieren.

Meine beiden Untersuchungen bei ihm hatten etwas Bizarres, Surreales. Richtig nachvollziehen kann ich den Zweck dieser Veranstaltungen bis heute nicht. Was hilft die Feststellung meines Gesundheitszustandes an einem bestimmten Tag, wenn sich dies aufgrund höherer Außenreize später ins absolute Gegenteil umkehren wird?

Die Begutachtung befasste sich nicht mit der Frage, ob ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung während eines Hauptverhandlungstermins in der Lage war, mich angemessen zu verteidigen und mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen zu stellen. Hierauf kommt es jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht an.

Mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel sollte später einmal erklären, dass es eine Verhandlungsunfähigkeit ohnehin nur auf dem Papier gibt. In der Praxis komme diese nicht vor. Vielleicht liegt dies an dem Gutachterauftrag des jeweiligen Gerichts. Jedenfalls enthielt die Einschätzung von Dr. Steinkirchner keine zukünftige Prognose. Es handelte sich um eine reine Momentaufnahme.

Mittwoch, 14. Januar 2014

Wenig später wurde ich in meinen Zweifeln über die Sinnhaftigkeit dieser Untersuchungen bestärkt. Das Landgericht Leipzig setzte wieder einen Hauptverhandlungstermin an. Dank ihrer hohen medizinischen Expertise war die Staatsanwaltschaft von meiner Genesung überzeugt.

Doch wieder einmal sollte es anders kommen. In den Tagen vor dem Gerichtstermin verschlechterte sich mein Gesundheitszustand dramatisch. Meine Psyche, die besonders auf von der sächsischen Justiz ausgehende Reize reagierte, machte der Staatsanwaltschaft einen Strich durch die Rechnung. Seit Tagen hatte ich nichts mehr gegessen. Ich lag nur noch auf der Couch und reagierte nicht mehr. Die Außenwelt nahm ich nicht mehr wahr.

Zwei Tage zuvor noch hatte ich meine Neurologin Dr. Mehnert aufgesucht. Diese empfahl mir nachhaltig, mich stationär im Klinikum Ingolstadt behandeln zu lassen. Auch sie glaubte offensichtlich nicht mehr an einen außerhalb des Krankenhauses erzielbaren Behandlungserfolg.

Nachdem sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechterte, fuhr mich meine damalige Lebensgefährtin in die Notaufnahme des Krankenhauses. Dort schlug man die Hände vor dem Gesicht zusammen. Mein Blutdruck war zwischenzeitlich auf über 200 angestiegen, die fehlende Nahrungsaufnahme hatte mich stark geschwächt, weshalb ich sogleich Infusionen bekam. Die Ärztin in der Notaufnahme verlegte mich auf die Intensivstation der Depressionsabteilung. Ohne diese Maßnahme hätte ich wahrscheinlich den morgigen Tag nicht mehr erlebt.

Damit musste der Gerichtstermin in Leipzig erneut abgesagt werden. Wieder einmal machte meine Erkrankung der Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe einen Strich durch die Rechnung.

Freitag, 13. Februar 2014

Meine Ärzte im Klinikum Ingolstadt gaben ihr Bestes. Etwa zwei Wochen nach meiner Aufnahme gab es aufgrund der verabreichten schweren Psychopharmaka eine erste Stabilisierung meiner Gesundheit. Meine Ärzte ermöglichten mir nun sogar, meinem Hobby, dem Kampfsport nachzugehen.

Dreimal in der Woche durfte ich die Taekwondo-Schule von Claus Moos, die sehr familiär ausgelegt ist, besuchen. Für die Behandlung von Depressionen ist sportliche Betätigung wichtig. Vor allem meine Taekwondo-Schule trug zu einer Stabilisierung bei. Diese war längst zu meiner Heimat geworden. Ich erzählte meinem Trainer Claus einmal, er habe mir das Leben gerettet. Er glaubt zwar eher an einen Scherz. Ich meinte dies dagegen ernst. Vor allem der Umgang mit meinen Sportsfreunden tat meiner Seele gut.

Nun wurde ich entlassen. Mein Gesundheitszustand hatte sich weiter gebessert. Ich machte die ersten Schritte zurück in mein früheres Leben.

Eine Heilung war während meines einmonatigen Aufenthalts im Klinikum Ingolstadt dagegen nicht möglich. Zu tief hatten sich die Auslöser meiner Erkrankung in meine Psyche eingegraben. Die verabreichten Medikamente halfen so gut es ging. Die weitere Behandlung sollte ambulant erfolgen. Gegen Rückschläge wappnete mich dies jedoch nicht.

Mittwoch, 20. Mai 2015

Nun waren bereits sieben Jahre seit der Erstattung der Strafanzeige ergangen. Heute erhielt ich wieder Post von meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel aus Leipzig.

Der Kontakt zu ihm war in den vergangenen Jahren fast verloren gegangen, denn die Korrespondenz und die ständige Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft Leipzig lösten bei mir immer wieder schwere Rückfälle aus. Ich versuchte nach Kräften, mich diesen Einflüssen zu entziehen. Daher antwortete ich weder auf die Schreiben meines Strafverteidigers noch auf seine Anrufe. Es ist ihm hoch anzurechnen, dass er mich selbst unter den schwierigsten Rahmenbedingungen immer unterstützt hat.

Für meine Erkrankung ist dieses Verhalten typisch. Die Psyche blockt unerfreuliche Ereignisse nahezu vollständig ab. Im günstigsten Fall reagiert der Betroffene mit Flucht. In dieser Situation ist niemand in der Lage, sich belastenden Ereignissen zu stellen. Darunter leidet nicht nur die allgemeine Lebensführung, sondern natürlich auch die Verteidigungsfähigkeit.

Langsam verlor die Staatsanwaltschaft Leipzig die Lust auf das von ihr eingeleitete Strafverfahren. In all den Jahren zuvor war sie keinen Schritt weitergekommen. Mein Strafverteidiger teilte mir nun mit, die Staatsanwaltschaft sei bereit, das Strafverfahren gegen mich gegen Zahlung von 5.000 € für gemeinnützige Zwecke einzustellen. Von einer Verurteilung sprach dagegen niemand mehr.

Eigentlich waren das gute Nachrichten. Es bestand die Chance, die mit diesem Strafverfahren verbundenen psychischen Belastungen zu beenden. Dennoch sah ich in diesem Vorschlag den erneuten Versuch einer Erpressung. Schließlich war es nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig mich mit Vorwürfen konfrontierte, um im Ergebnis eine Geldzahlung zu verlangen. Ich verfolgte dagegen meine Rehabilitation.

Zudem wollte ich die Staatsanwaltschaft in einer Hauptverhandlung mit ihrer Ermittlungsarbeit konfrontieren. Schließlich hatte sie trotz meiner wiederholten Forderungen meinen Kronzeugen Holger Mißbach nicht vernommen. Seine Vernehmung war nun aufgrund seines Todes nicht mehr ermöglich.

Eine Entscheidung über die Geldzahlung musste ich allerdings nicht treffen. Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Betrag überstieg meine wirtschaftlichen Möglichkeiten um ein Vielfaches. Anscheinend glaubte die Staatsanwaltschaft immer noch, dass ich über ein nachhaltiges Einkommen verfüge. Daher äußerte ich mich zum Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht.

Freitag, 28. Oktober 2016

Zum ersten Mal seit mehreren Monaten trat ich wieder die Reise nach Leipzig an. Lange zuvor dachte ich darüber nach, ob ich mich nicht wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen soll. Bislang hatte ich die dringende Empfehlung meines Offenbacher Neurologen Dr. Wichmann, mich langfristig in einer auf Depressionen spezialisierten Klinik stationär behandeln zu lassen, ignoriert.

Am Ende siegte mein Wille, mich am Amtsgericht Leipzig zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft hatte mich auf eine Anzeige meines Insolvenzverwalters Rüdiger B. wegen Bankrotts angeklagt. Staatsanwalt Mörsfelder warf mir vor, ich hätte Teile meines Vermögens auf Dritte übertragen, um meine Gläubiger zu schädigen.

An den Vorwürfen war nichts dran. Allerdings verzichtete ich im Vorfeld darauf, mich überhaupt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Leipzig zu äußern. Zu grenzenlos war mein Misstrauen gegenüber dieser Anklagebehörde. Nun verlas ich vier Stunden lang meine Aussage und stellte die Vorwürfe richtig. Staatsanwalt Mörsfelder erklärte, er kenne meine Darstellung, er halte sie jedoch für unrichtig.

Bezeichnenderweise hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig zunächst auch meine damalige Lebensgefährtin wegen derselben Vorwürfen angeklagt. Für diese erarbeitete ich eine Stellungnahme, die sich mit meiner Aussage inhaltlich weitgehend deckte. Deshalb erzählte ich Staatsanwalt Mörsfelder in der Sache wirklich nichts Neues. Dass die von meiner ehemaligen Lebensgefährtin eingereichte Stellungnahme von mir verfasst worden war, wusste Staatsanwalt Mörsfelder dagegen nicht.

Bei völlig identischem Sachverhalt behandelte Staatsanwalt Mörsfelder meine frühere Lebensgefährtin jedoch anders als mich. Während er das Strafverfahren gegen diese einstellte, verfolgte er die gegen mich gerichteten Vorwürfe weiter.

Wieder einmal erfuhr ich eine Sonderbehandlung. Staatsanwalt Mörsfelder war nicht bereit, in meinem Fall entlastende Tatsachen, die bei meiner Lebensgefährtin zur Verfahrenseinstellung geführt hatten, ähnlich zu bewerten. Gewundert hat mich dies allerdings nicht.

Freitag, 4. November 2016

Es war der zweite Verhandlungstag in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts. Heute wollte ich mich den Fragen des Gerichts stellen.

Doch es kam anders: Unmittelbar nach Beginn der Verhandlung erklärte das Amtsgericht, aufgrund meiner Stellungnahme, in der ich Aussagen zu meiner psychischen Erkrankung und zwei Suizidversuchen gemacht hatte, müsse ich erneut durch einen Gutachter untersucht werden. Es ging darum zu klären, ob ich überhaupt schuldfähig sei. Dies sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung des Strafprozesses und gleich am Anfang zu prüfen. Wieder einmal eine gerichtlich angeordnete ärztliche Begutachtung.

Nach kurzer Zeit war die Verhandlung beendet und ich trat die Rückreise nach Offenbach an. Damit stand eine weitere nervenärztliche Evaluierung bevor.

Samstag, 27. Mai 2017

Am heutigen Tage untersuchte mich der vom Amtsgericht eingesetzte Gutachter, der Leipziger Hochschulprofessor Dr. Schönknecht, ein zweites Mal. Bereits drei Wochen zuvor hatte er sich intensiv mit mir befasst.

Im Gegensatz zu seinen Vorgängern gab sich Prof. Dr. Schönknecht deutlich mehr Mühe. Während diese glaubten, innerhalb von 90 Minuten meine Lebenssituation und meine Erkrankung aufarbeiten zu können, nahm sich Schönknecht deutlich mehr als 10 Stunden Zeit. Er blickte tief in meine malträtierte Seele und arbeitete insbesondere diejenigen Ereignisse auf, die eine deutliche Verschärfung meines Gesundheitszustandes ausgelöst hatten.

Nach seiner Auffassung konnte eine Schuldunfähigkeit in meinem Fall nicht ausgeschlossen werden. Dieses Ergebnis passte der Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt nicht. Sie verlangt nun, die früher gerichtlich bestellten Gutachter ebenfalls zu vernehmen, obwohl sich diese nur mit meiner Verhandlungsunfähigkeit, nicht dagegen mit meiner Schuldfähigkeit beschäftigt hatten.

Am Ende erwiesen sich die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften als kontraproduktiv. Ob es überhaupt zu einer Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe kommen wird, bleibt abzuwarten.


 

Kapitel 2: Staatsanwaltschaft Leipzig – Straftaten bleiben ungesühnt

Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Leipzig sehe ich nicht nur aufgrund der vehementen Verfolgung meiner Person kritisch. Dieselbe Vehemenz ließ die Staatsanwaltschaft an anderer Stelle vermissen, nämlich wenn es darum ging, Straftaten, die gegen mich gerichtet waren, aufzuarbeiten. Bezeichnenderweise tat sich dabei vor allem Staatsanwalt Mörsfelder, der die Staatsanwaltschaft in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts vertrat, hervor.

Freitag, 30. Juli 2010

Ich stand im wahrsten Sinne des Wortes vor einem Scherbenhaufen. Was Jahre zuvor hoffnungsfroh begonnen hatte, schien nun zerstört. Vorbei war meine Hoffnung, mich von meinem Anwaltsberuf unabhängig zu machen.

Doch was war geschehen?

Vor fünf Jahren gewann mich mein damaliger Freund Lap K. für die Idee, Biogasanlagen zu errichten. Seine Geschichte hatte mir imponiert. Im Alter von 6 Jahren fischte ihn die Cap Anamur aus dem südchinesischen Meer, auf der Flucht vor dem sozialistischen Regime in Vietnam. Überprüfen konnte ich das natürlich nicht. Seitdem arbeitete er fleißig und betrieb eine Kartbahn in Grimma.

Der Bau von Biogasanlagen steckte damals noch in den Kinderschuhen. Sie waren ein wichtiger Teil der Energiewende, hin zu grünen Energieträgern. Da Lap K. über kein Kapital verfügte, kam mir die Aufgabe des Investors zu. Ich sollte die benötigten Gelder als Darlehen bereitstellen. In der Spitze investierte ich mehr als 1,3 Millionen € für drei verschiedene Anlagen. Im Gegenzug gehörten mir 50 % der Biogasanlagen und eröffneten mir die Aussicht auf die entsprechenden Erträge.

Leider spielte Lap K. falsch. Geblendet von den glänzenden Verdienstmöglichkeiten stellte er sich die Frage, warum er den Kuchen noch mit mir teilen sollte. Meine umfangreichen finanziellen Hilfen vergaß er von einem Tag auf den anderen. Weder zahlte er in der Folgezeit Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen aus noch dachte er an die Rückzahlung meiner Darlehen.

Informationen des Buschfunks besagten seit 2009, er wolle mich aus den Anlagen herausdrängen und mir die Liquidität abschneiden. Er plante, mich in die Insolvenz zu treiben, zumal er meine auf die Investitionstätigkeit zurückgehenden steuerlichen Probleme kannte. Er rechnete fest damit, eine kostengünstige Einigung mit meinem Insolvenzverwalter erzielen zu können. Und genau dies geschah nun.

Die Anteile an den Biogasgesellschaften hatte ich bereits Anfang November 2009 auf meine Lebensgefährtin übertragen. Schon damals sah ich mein Verhältnis zu Lap K. mit Sorge und fürchtete, dass sich die Gerüchte bewahrheiten würden.

Mit der Übertragung der Anteile wappnete ich mich für einen späteren Rechtsstreit. Aufgrund der Anteilsübertragung stand ich in den bevorstehenden Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung. Gerade für meine Darlehen und die Absprachen mit Lap K., die bewiesen werden mussten, war dies wichtig. Während meiner früheren engen Freundschaft zu ihm hatte ich davon abgesehen, die Darlehensverträge schriftlich abzufassen. Das war ein kapitaler Fehler. Vor allem für einen Rechtsanwalt. Gegenüber „Freunden“ war ich einfach zu gutgläubig.

Anfang Mai 2010 gab mich Lap K. zum Abschuss frei und zeigte sich absolut kompromisslos. Wenig später zog er die Anteile meiner Lebensgefährtin an den Biogasanlagen ein. Meine Darlehen zahlte er auch in der Folgezeit nicht zurück. Somit war ich nicht in der Lage, die Steuerforderungen des Finanzamts Grimma, die dieses gegen mich festgesetzt hatte, zu bedienen. Die weitere Entwicklung ist dem Leser bekannt.

Jetzt lagen sie vor mir, die Trümmer meines Gutmenschentums. Warum gingen meine Warnlampen erst so spät an? Mir lief endgültig die Zeit davon. Also erstattete ich gegen meinen ehemaligen Freund eine umfangreiche Strafanzeige.

Wegen der offenen Zahlungen lag meiner Meinung nach ein hinreichender Tatverdacht für ein betrügerisches Handeln sowie Untreue vor. Dies galt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass mein ehemaliger Freund seine Strategie zuvor eingehend geplant hatte.

Lap K. belastete zudem die Biogasgesellschaften massiv mit eigenen Kosten und schraubte diese ständig weiter in die Höhe. Außerdem ließ er sich hinter meinem Rücken für die Errichtung der Biogasanlagen eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro auszahlen. Das empfand ich als ausgesprochen unschön, da ich gleichzeitig die Errichtung der Anlagen mit viel Geld finanziert hatte. Seinen gegen mich eingeschalteten Rechtsanwalt Götz aus Leipzig vergütete Lap K. ebenfalls über die Firmenkonten der Biogasanlagen.

Sehr ausführlich befasste ich mich in meiner Strafanzeige mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen. Gleich dreimal erweiterte ich diese in den Jahren 2010 und 2011 und machte die Staatsanwaltschaft auf weitere Straftaten aufmerksam.

Damit begann ein Wirtschaftskrimi. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig gab es Einiges zu tun.

Dienstag, 20. Dezember 2011

Mehr als ein Jahr musste ich auf die Antwort der Staatsanwaltschaft warten. Unmittelbar vor Weihnachten teilte mir Staatsanwältin Siler mit, sie sehe keinerlei Anhaltspunkte für Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners und lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.

Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Lap K. war mir hohe Beträge schuldig geblieben. Und dies sollte nicht einmal Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen? Mit welchem Maßstab ging diese Behörde überhaupt vor? Während sie mich massiv verfolgte entgingen Personen, die mich finanziell vernichtet hatten, ihrer Strafverfolgung.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig entschied nun einmal darüber, wen sie als Verbrecher ansah und wen sie entkommen ließ.

Freitag, 29. Juni 2012

Ein halbes Jahr später bestätigte Staatsanwältin Siler erneut die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft. Dieses Mal hatte Lap K. in meinem Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von 750.000 € angemeldet, wahrscheinlich, um Verhandlungsmasse gegenüber meinem Insolvenzverwalter zu schaffen.

Seine Ansprüche waren frei erfunden. Ich hätte – so Lap K. – massiv in die Kasse gegriffen. In Wirklichkeit handelte es sich um die Rückzahlung eines Teils der ausgereichten Darlehen, die sämtlich von Lap K. veranlasst worden waren. Dieses Geld wollte er nun wiederhaben. Meiner Meinung nach ging es hierbei um Betrug. Denn er hatte gegenüber meinem Insolvenzverwalter den Sachverhalt falsch dargestellt.

Staatsanwältin Siler sah dies jedoch anders. Sie verweigerte erneut die Einleitung von Ermittlungen gegen Lap K. Am Ende überraschte mich nichts mehr. Gleich drei Strafanzeigen verliefen im Sand.

Freitag, 25. Oktober 2013

Meine bisherigen Versuche, die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Lap K. zu bewegen, waren alle gescheitert. Es traf sich gut, dass zwischenzeitlich meine Schwester Charlotte die Anteile an den Biogasgesellschaften erworben hatte. Vielleicht würde die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall unbefangener mit dem Sachverhalt umgehen.

Dieses Mal ließ ich meine Schwester die Strafanzeige unterzeichnen. Auf mehr als 100 Seiten aktualisierte ich meine gegen Lap K. gerichteten Vorwürfe. Nun ging es nicht nur um finanzielle Ansprüche. Auch das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners vor dem Amts- sowie dem Landgericht Leipzig sollte aufgearbeitet werden. Dort hatte er mehrfach unwahr vorgetragen.

Mit meinen handbuchmäßigen Ausführungen hoffte ich, die Staatsanwaltschaft überzeugen zu können. Vielleicht würde sie ja ihre Vorgehensweise ändern, wenn nicht ich, sondern meine Schwester Charlotte als Anzeigenerstatter auftrat.

Ich bat meine Schwester darum, diese Strafanzeige direkt an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich zu versenden und diesen auf die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft hinzuweisen. Sie kündigte in ihrem Brief an, den Freistaat gegebenenfalls auf Schadensersatz zu verklagen, sollten keine Ermittlungen aufgenommen werden.

Eine Reaktion auf dieses Schreiben blieb die sächsische Staatskanzlei schuldig.

Dienstag, 15. Juli 2014

Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige meiner Schwester war ein weiterer Tiefschlag. Inzwischen hatte sich Staatsanwalt Mörsfelder eingeschaltet, eben jener Staatsanwalt, der mich mit Vehemenz wegen eines vermeintlich betrügerischen Bankrotts verfolgte. Staatsanwalt Mörsfelder besaß nun die Chance, die Dinge gerade zu rücken.

Welchen Maßstab Staatsanwalt Mörsfelder anlegte, stand nun schwarz auf weiß geschrieben. Er lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner ebenfalls ab.

Mörsfelder sah im Hinblick auf die offenen Zahlungen keinerlei Straftat. Es handele sich um die bloße Nichtzahlung einer Forderung, so die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dass diese Nichtzahlung auf strafbaren Motiven beruhte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt hinsichtlich meiner Darlehen. Diese seien zwischenzeitlich verjährt – was falsch war – und müssten schon aus diesem Grund nicht zurückgezahlt werden. Mörsfelder weigerte sich auch, der Zahlung der Rechtsanwaltskosten über die Firmenkonten der Biogasgesellschaften durch Lap K. nachzugehen.

Damit verhinderte die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Aufarbeitung der umfangreichen Vorwürfe. Sie ließ mich im Regen stehen.

Sonntag, 8. Februar 2015

Nicht nur die Staatsanwaltschaft Leipzig beschäftigte sich mit den Auseinandersetzungen um die Biogasgesellschaften. Aufgrund ihrer Untätigkeit war mein ehemaliger Geschäftspartner nun besonders mutig geworden.

Anfang Oktober 2011 hatten die von Lap K. geführten Biogasgesellschaften beim Amtsgericht Leipzig Klage erhoben und wollten feststellen lassen, dass die Einziehung der Geschäftsanteile an den Gesellschaften wirksam ist. Da Lap K. jedoch eine falsche Anschrift angegeben hatte, wurde die Klage meiner Lebensgefährtin nie zugestellt. Auch eine Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung ging nie zu.

Trotz der fehlenden Zustellungen, insbesondere der Ladung zur mündlichen Verhandlung, erließ das Amtsgericht Leipzig am 9. Januar 2012 ein Versäumnisurteil und gab der Klage von Lap K. in vollem Umfang statt. An diesem Versäumnisurteil war rechtlich alles falsch, was falsch sein konnte.

Aufgrund des Streitwerts war das Amtsgericht bereits nicht zuständig. Geklagt hatten außerdem die Biogasgesellschaften anstatt meines ehemaligen Geschäftspartners, womit ein falscher Kläger die Bestätigung der Wirksamkeit der Einziehung verlangte. Nicht zuletzt scheiterte der Erlass eines Versäumnisurteils an der fehlenden Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung.

Jeder dieser Gründe bringt eine derartige Klage normalerweise zu Fall. Das Amtsgericht machte sich die Sache jedoch einfach. Und nicht nur das: Auch das Versäumnisurteil wurde nicht zugestellt, so dass hiergegen nicht einmal Einspruch eingelegt werden konnte. Eklatanter konnten rechtsstaatliche Grundsätze nicht ausgehebelt werden. Wer nichts von einer Klage oder einem Urteil weiß, kann sich hiergegen nicht zur Wehr setzen.

Die Auseinandersetzung mit meinem ehemaligen Geschäftspartner belegt exemplarisch die hohen Hürden, auf die Rechtsschutzsuchende treffen. In Sachsen war die Kluft zwischen Recht haben und Recht bekommen besonders groß.

Als ich mehr als ein halbes Jahr später durch einen Zufall Kenntnis vom Versäumnisurteil des Amtsgerichts erhielt, schäumte ich vor Wut. Ich legte Einspruch ein und erzwang eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Leipzig. Dieses hob das Versäumnisurteil des Amtsgerichts wenig später auf und wies die Klage meines ehemaligen Geschäftspartners ab.

Ärgerlich war vor allem, dass Lap K. den Rechtsstreit immer noch von den Biogasgesellschaften bezahlen ließ. Um die Honorarrechnungen seines Rechtsanwalts Götz auszugleichen, griff er tief in die Kasse. Mehr als 350.000 € hatte er dafür aufgewandt, um meine Schwester aus den Biogasgesellschaften zu drängen. Dadurch reduzierte sich auch der Gewinn, der auf ihre Geschäftsanteile entfiel. Die Jahresabschlüsse der Biogasgesellschaften belegen diesen Vorwurf eindeutig.

Lap K. machte zudem aus dieser Praxis auf Nachfrage keinen Hehl. Bislang sah die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anlass, hiergegen zu ermitteln.

Also erstattete meine Schwester erneut Strafantrag gegen Lap K. sowie seine Anwälte wegen des Verdachts der Veruntreuung bzw. Betrugs. Nun allerdings geschah etwas: Meine Schwester wurde von der Staatsanwaltschaft als Zeugin geladen.

Dumm war nur, dass meine Schwester keinerlei Detailkenntnis besaß und demzufolge auch keine Angaben zur Sache machen konnte. Hierauf wies ich die Staatsanwaltschaft mehrfach hin und verlangte stattdessen meine Vernehmung. Schließlich hatte ich die Auseinandersetzungen mit Lap K. an vorderster Front betreut.

Der Ladung zur Zeugenvernehmung konnte meine Schwester krankheitsbedingt nicht folgen. Das von ihr vorgelegte Attest akzeptierte die Staatsanwaltschaft Leipzig allerdings nicht und verhängte wegen der Nichtwahrnehmung des Termins ein Bußgeld in Höhe von 500 €. Nachdem dieses nicht gezahlt wurde, erließ sie gegen meine Schwester einen Haftbefehl und befahl dessen Vollstreckung, worauf meine Schwester schließlich einlenkte. Für ihre Strafanzeige wurde meine Schwester daher von der Staatsanwaltschaft Leipzig empfindlich gemaßregelt.

Die Vernehmung meiner Person unterblieb dagegen bis zum heutigen Tage.

Damit machte die Staatsanwaltschaft Leipzig mehr als klar, gegen wen sie vorgehen wollte bzw. gegen wen nicht. Über einen Haftbefehl gegen Lap K. hat sie dagegen zu keinem Zeitpunkt nachgedacht, obwohl die Gefahr bestand, dass sich dieser in sein Heimatland Vietnam absetzt.

Bis zum heutigen Tag sind keine belastbaren Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Leipzig feststellbar. Sie ließ meinen ehemaligen Geschäftspartner auch weiterhin gewähren. Und der ergriff die Gelegenheit beim Schopf. Was sollte ihm auch geschehen?

Alles was ich in der Vergangenheit unternommen hatte, war vergeblich. Normalerweise sollten Strafverfahren auch dazu dienen, dass Täter unter dem Druck der laufenden Ermittlungen ihre Vorgehensweise ändern. Bei Lap K. war das Gegenteil der Fall.

Das Ganze stellt ein Paradebeispiel dafür dar, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze bei der Verfolgung von Straftaten innerhalb der Staatsanwaltschaft Leipzig eine Rolle spielen. Selbstverständlich besaßen wir ein Recht darauf, von Straftaten verschont zu werden. Bei der Staatsanwaltschaft stießen wir jedoch auf taube Ohren.

Montag, 18. Januar 2016

Trotz all meiner negativen Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz war für mich Aufgeben nie eine Option. Zugegeben, meine Gegner schlugen mich immer wieder nieder. Oft war ich während langer depressiver Phasen kampfunfähig und nicht in der Lage, meine Meinung vorzutragen. Am Ende stand ich allerdings wieder auf, obwohl dies eher auf ein Selbstmordkommando hinauslief.

Trotzdem drängte ich weiter auf eine strafrechtliche Aufarbeitung meiner Auseinandersetzungen mit Lap K. Zwischenzeitlich beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Dresden mit der Einziehung der Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften. Mehrere Beweisaufnahmen führten für ihn zu einem desaströsen Ergebnis, da diese meine Rechtsauffassung bestätigten. Längst war klar, dass Lap K. hemmungslos gelogen hatte.

Je nach Verfahrensstand belegte ich Lap K.‘s Vorgehensweise mit einer neuen Strafanzeige. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dieser Arbeitsanfall zwar beschwerlich, vielleicht kann ich sie trotzdem noch zu einem Umdenken veranlassen. Eine Reaktion ihrerseits steht bislang immer noch aus.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Der Nachmittag brachte einen Paukenschlag. Und wieder war es ein Unerfreulicher. Über die beiden Biogasgesellschaften wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und der Leipziger Rechtsanwalt Axel Roth zum Insolvenzverfahren bestellt.

Aus dem Eröffnungsbeschluss konnte ich außerdem entnehmen, dass Lap K. seine Anschrift inzwischen nach England verlegt hatte. Offensichtlich plant er dort ein Insolvenzverfahren, um seine Gläubiger restlos zu prellen. Nach britischem Recht ist eine Restschuldbefreiung nach 1-2 Jahren möglich.

Genau diese Entwicklung hatte ich in meinen Strafanzeigen gegen Lap K. vorhergesagt und sogar den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr angeregt. Geschehen ist allerdings nichts. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, seinen Reisepass sicherzustellen.

Damit sind meine deutlich im siebenstelligen Bereich liegenden Ansprüche wertlos. Ob Lap K. strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird – nach Aussage des Insolvenzverwalters Axel Roth hat er die Gesellschaften ausgecasht – bleibt abzuwarten.

Bedanken kann ich mich hierfür vor allem bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren – das Verfahren vor dem Oberlandesgericht läuft immer noch an – spielte Lap K. in die Hände. Selbst nach sechs Jahren liegt noch eine rechtskräftige Entscheidung über die Unwirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse vor. Ob diese überhaupt noch ergehen wird, ist bislang offen.

Von einem effektiven Rechtsschutz kann jedenfalls nicht gesprochen werden.

Dienstag, 28. November 2017

Es ist ein weiteres unwürdiges Kapitel über die hybride sächsische Justiz. Wieder einmal verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufklärung eines Wirtschaftskrimis trotz deutlicher Beweise für eine Vielzahl von Straftaten. Dieses Mal hatte ich eine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K. wegen Beleidigung sowie des Verdachts der Untreue eingereicht.

  1. hatte mich anlässlich einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden massiv als Verbrecher beleidigt. Es störte ihn in keiner Weise, dass der gesamte Senat des Oberlandesgerichts, wie auch mein Rechtsanwalt Willemsen, ferner Lap K.s Anwalt Götz Zeugen dieser Attacke wurden.

Dies wollte ich mir nicht gefallen und erstattete Strafanzeige. Ferner ging es darum, dass Lap K. im deutlich siebenstelligen Bereich Gelder aus zwei Biogasgesellschaften entnommen hatte. Dies jedenfalls ging eindeutig aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen hervor. Ermittlungstechnisch waren diese Vorwürfe leicht aufzuarbeiten.

Meiner Meinung nach handelte es sich um Betrug im großen Stil. Der von Kristiansen verursachte Schaden liegt insgesamt im achtstelligen Bereich. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dies jedoch kein Grund tätig zu werden. Sie weigerte sich in Person von Staatsanwältin Siler erneut, Ermittlungen gegen Lap K. einzuleiten und stellte das Verfahren ein.

Staatsanwältin Siler sah keinerlei Anhaltspunkte für verwirklichte Straftaten und verwies zudem darauf, früher bereits erfolgreich untätig geblieben zu sein. Die Verfolgung des Beleidigungsvorwurfs lehnte sie ab, weil der von Lap K. erhobene Vorwurf nicht im Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht festgehalten war. Als Außenstehende urteilte sie jedenfalls, es fehle an Tatsachen, die den Beleidigungsvorwurf rechtfertigen.

Schon in der Vergangenheit hatte Staatsanwältin Siler sich hartnäckig geweigert, strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuarbeiten. Darin lag geradezu eine Aufforderung an meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K., mit seinen Aktivitäten weiterzumachen und den Schaden erheblich zu vergrößern. Dafür schulde ich der Staatsanwaltschaft Leipzig meinen Dank.

Natürlich hätte Frau Staatsanwältin Siler Zeugen darüber befragen können, ob mich Lap K. tatsächlich beleidigt hat. Immerhin können diese sich an seine Attacke nur zu gut erinnern. Aber warum sollte die Staatsanwaltschaft Leipzig selbst banalste Vorgänge aufklären?? Es ist doch einfacher, eine Einstellungsverfügung zu schreiben und die Akte ist vom Tisch.

Zumindest bei der Staatsanwaltschaft Leipzig haben Verbrecher freie Fahrt.

Für mich war dies absolut inakzeptabel. Also wandte ich mich an den sächsischen Justizminister Gemkow und erstattete gegen Staatsanwaltschaft Siler Strafanzeige wegen Strafvereitelung. Ferner stellte ich einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens, um die Gründe für ihre Untätigkeit besser hinterfragen zu können.

Der Ausgang beider Aktionen ist offen. Hoffnungen habe ich dagegen keine mehr.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Ausführlich habe ich mich mit der fehlenden Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig befasst, Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Hier nun mein Schreiben an den sächsichen Staatsminister der Justiz Gemkow im Wortlaut:

Dr. Ulrich Keßler, Linsenberg 24, 63065 Offenbach

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Staatsminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

 

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 12.12.2017

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow,

leider muss ich mich mit einem unerfreulichen Anliegen an Sie persönlich wenden. Es geht mir um ein Strafverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Leipzig bearbeitet – oder besser gesagt, nicht bearbeitet. Trotz zahlreicher begründeter Strafanzeigen hat sie in den vergangenen Jahren die notwendige Ermittlungsbereitschaft vollständig fehlen lassen. Ich darf Sie auffordern, den Vorgang zu überprüfen und die dringend erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Mir ist es leider in den vergangenen sieben Jahren nicht gelungen, die Staatsanwaltschaft Leipzig zur Aufarbeitung eines Falles schwerer Wirtschaftskriminalität zu bewegen.

Gegenstand meiner Strafanzeigen ist eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir bzw. meinem Rechtsnachfolger, der IBO UG und meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig. Lap Kristiansen gewann mich im Jahr 2006 für ein Investitionsprojekt. Wir sollten gemeinsam Biogasanlagen errichten.

Die Aufgabenverteilung war schnell festgelegt. Ich sollte für die notwendige Finanzierung sorgen und genügend Kapital auf Darlehensbasis zur Verfügung stellen. Er würde demgegenüber die Anlagen errichten und sie gemeinsam mit mir betreiben. Die Gewinne aus dem Betrieb sollten hälftig geteilt werden, so wie es auch der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung entsprach. Aus den Gewinnen sollten zuerst meine Darlehen zurückgeführt werden.

Für die Durchführung der Biogasprojekte in Malkwitz, Liptitz und Grimma stellte ich mehr als 1,3 Mio. € zur Verfügung. Bis auf 670 T€, die noch offen sind, zahlte Kristiansen die Darlehen zurück. Von den Gewinnen, die ab dem Jahr 2008 entstanden, sah ich dagegen nichts. Diese steckte Kristiansen in die eigene Tasche.

Im Jahr 2010 mehrten sich die Hinweise, dass Kristiansen versuchen würde, mich aus den Gesellschaften rauszuwerfen und keine weitere Zahlungen mehr an mich vorzunehmen. Da ein wesentlicher Teil der Absprachen mit ihm mündlich getroffen worden war trat ich meine Biogasbeteiligungen an die IBO UG ab. Damit stand ich für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zeuge zur Verfügung. Hierbei handelte es sich sozusagen um ein Standardmanöver.

Ab dem Jahreswechsel 2010/2011 nahmen dann die Spannungen mit Lap Kristiansen zu, nachdem dieser die Auszahlungen von Gewinnen an die IBO UG eingestellt hatte. Daraufhin kündigte ich im April 2010 den Darlehensvertrag und stellte die offenen 670 T€ fällig. Als Reaktion hierauf nahm sich Kristiansen mit Rechtsanwalt Götz aus Leipzig einen Anwalt, der jegliche Lösungsmöglichkeiten torpedierte.

Unter einem Vorwand zog Kristiansen schließlich am 7.7.2010 die Geschäftsanteile der IBO UG an den Biogasgesellschaften ein. Er behauptete wahrheitswidrig, ich habe das Kreditverhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, massiv belastet und damit die Gesellschaften in eine existentielle Notlage gebracht. Die IBO UG wiederum zog ihrerseits ab September 2010 sowie in der Folgezeit mehrfach die Geschäftsanteile von Kristiansen ein und berief ihn als Geschäftsführer ab. Dies wurde von Kristiansen ignoriert.

Fortan verfügte Kristiansen allein über das Gesellschaftsvermögen. Im Oktober 2011 klagte er dann in Gestalt der Biogasgesellschaften vor dem Amtsgericht Leipzig auf Feststellung der Wirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse (Az. 103 C 7978/11). Diese Klage wurde der IBO UG nicht zugestellt, was einen schweren Fehler der Leipziger Justiz begründet. Auch die Ladung zur mündlichen Verhandlung hat die IBO UG nie erhalten. Dennoch erließ das Amtsgericht am 9.1.2012 und versäumtet – Sie werden es schon erwartet haben – ebenfalls dessen Zustellung.

Nur durch einen Zufall wurde ich ein halbes Jahr später auf den Vorgang aufmerksam und legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Gleichzeitig beantragte ich die Verweisung an das zuständige Landgericht Leipzig, wo die Angelegenheit weiterverhandelt wurde (Az. 2 HKO 3982/12). In seinem Urteil vom 5.9.2014 erklärte das Landgericht die Einziehungsbeschlüsse von Lap Kristiansen als nichtig.

Dies hielt meinen ehemaligen Geschäftspartner jedoch nicht davon ab, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, so dass nun das OLG Dresden zuständig wurde (Az. 14 U 1514/14). Das Oberlandesgericht führte über die von Lap Kristiansen genannten Einziehungsgründe eine Beweisaufnahme durch und vernahm die von ihm zu seiner Rechtfertigung benannten Zeugen der NordLB.

Für Kristiansen endete die Beweisaufnahme geradezu desaströs. Die Zeugen der NordLB bestätigten, dass Kristiansen durch sein Verhalten für die Schieflage der Biogasgesellschaften gesorgt hatte, insbesondere für deren weitere Betreuung durch die Abwicklungsabteilung der NordLB verantwortlich war. Damit stand auch fest, dass Kristiansen in mehreren Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Leipzig hemmungslos gelogen hatte.

An ein Einlenken dachte er dennoch nicht. Er verzögerte den Rechtsstreit nach besten Kräften, um sich möglichst lange den Zugriff auf die Konten der Biogasgesellschaften zu sichern. Er interessierte sich auch nicht im mindesten dafür, dass er aufgrund der Einziehungsbeschlüsse der IBO UG seit September 2010 nicht mehr Geschäftsführer bzw. Gesellschafter der Unternehmen war. Denn diese Beschlüsse hat er zu keinem Zeitpunkt angegriffen, weshalb sie rechtskräftig wurden.

Aus strafrechtlicher Sicht beinhaltet seit diesem Zeitpunkt jeglicher Griff in die Kassen des Unternehmens – und hier geht es um einen deutlich siebenstelligen Betrag, welchen Kristiansen entnommen hatte – einen schweren Fall der Veruntreuung.

Unschön ist auch, dass Kristiansen zwar die Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, sie jedoch nie an die IBO UG auszahlte. Dennoch wurde die IBO UG zur Steuerzahlung verpflichtet, was jedoch wegen fehlender Mittel scheiterte. Anschließend stellte das zuständige Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag, der mangels Masse abgewiesen wurde. Dadurch war das Finanzamt jedoch noch nicht mit seinem Latein am Ende. Es schickte meiner Schwester und mir einen Haftungsbescheid und verlangte mehr als 22 T€. Ähnlich ging die Stadt Ingolstadt hinsichtlich der Gewerbesteuer vor.

Es besteht für mich nicht der geringste Zweifel daran, dass Kristiansen aufgrund eines genauen Plans handelte. Dieser sah vor, mich aus den Biogasanlagen herauszudrängen und mir bzw. der IBO UG sämtliche Gewinne vorzuenthalten. Die Tatsachen sprechen hierbei eine ganz klare Sprache.

Zur Aufarbeitung dieses Unrechts habe ich mehr als 10 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Ihr Umfang beläuft sich auf mehr als 1000 Seiten. Geradezu handbuchmäßig habe ich darin die von Kristiansen begangenen Straftaten beschrieben, um der Staatsanwaltschaft die Arbeit möglichst leicht zu machen. Das war offensichtlich immer noch schwer genug, denn die Staatsanwaltschaft hat bislang sämtliche Vorwürfe gegen Kristiansen eingestellt, da es an belastbaren Tatsachen fehle.

Aus der Sicht des Betroffenen klingt dies wie glatter Hohn.

Hinsichtlich der unterschlagenen Darlehen rechtfertigte Staatsanwalt Mörsfelder seine Untätigkeit damit, meine Rückzahlungsansprüche seien verjährt. Bei seiner Bewertung offenbarte er große Lücken hinsichtlich des im ersten Semester Jura vermittelten Verjährungsrechts. Von einer Verjährung konnte keine Rede sein. Ferner behauptete Mörsfelder, es läge eine rein zivilrechtliche Streitigkeit vor. Offensichtlich verspürte er nicht die geringste Lust, die Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner aufzuarbeiten. Wenn ich jemandem Geld wegnehme, liegt natürlich immer auch ein zivilrechtlicher Streit vor. Dies schließt jedoch eine strafrechtliche Beurteilung nicht aus.

Ein weiteres erschreckendes Beispiel liegt in der Weigerung von Staatsanwältin Siler vom 28.11.2017, gegen Kristiansen zu ermitteln. Vorausgegangen war eine beleidigende Äußerung seinerseits. Dieser hatte mich vor dem OLG Dresden vor dem vollständig anwesenden Senat als „Verbrecher“ beleidigt. Für Staatsanwältin Siler fehlten jedoch die entsprechenden Tatsachen. Eine Vernehmung der Senatsrichter, die ich beantragt hatte, unterließ sie dagegen.

Hinzu kommt, dass Staatsanwältin Siler auch keine Bedenken hinsichtlich der Praxis meines ehemaligen Geschäftspartners Kristiansen besaß, der die Auseinandersetzungen mit der IBO UG aus den Einnahmen der Biogasgesellschaften bestritt. Dies hatte er mehrfach vor dem OLG Dresden eingeräumt. Insgesamt zahlte er etwa 400 T€ Honorare an seinen Rechtsanwalt Götz. Da Kristiansen jedoch seinerseits aus den Gesellschaften ausgeschlossen und als Geschäftsführer abberufen war, durfte er über die Konten der Firmen nicht mehr verfügen. Frau Staatsanwältin Siler hielt dies trotzdem für gerechtfertigt. Denn es sei durchaus üblich, dass Gesellschaften die Streitigkeiten ihrer Geschäftsführer finanzierten.

Damit legte Staatsanwältin Siler einen Offenbarungseid ab. Sie hat sicherlich nicht verstanden, dass Kristiansen an den Gesellschaften nicht mehr beteiligt war. Die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG, die ich ihr übermittelt hatte, wurden vollständig ignoriert. Darüber hinaus entspricht es sicherlich nicht dem Gesellschafterinteresse, dass Einnahmen der Gesellschaft zur Führung eines privaten Rechtsstreits eines Gesellschafters dienen. Offensichtlich hat Staatsanwältin Siler nicht einmal den Inhalt des Untreueparagrafen inhaltlich erfasst. Dass sie sich nie wirklich mit dem Sachverhalt beschäftigt hat, kann ohnehin längst nicht mehr geleugnet werden.

Natürlich habe ich in der Sache mehrfach Akteneinsicht gefordert, um eine Nebenklage gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorzubereiten. Diese wurde mir zu keinem Zeitpunkt gewährt. Angeblich verfüge ich trotz der gewaltigen Schäden nicht über das notwendige rechtliche Interesse.

Die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig hat Kristiansen erst richtig stark gemacht. Er konnte davon ausgehen, man werde ihn strafrechtlich nicht zur Rechenschaft ziehen. Bei einem entschiedenen Einschreiten wäre die Sache sicherlich anders gelaufen. Nur entstanden der IBO UG insgesamt Schäden in Höhe von 15 Mio. €. Aber nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig ist diese „Banalität“ privat zu tragen.

Ich hätte mir ferner gewünscht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Kristiansen mit ähnlicher Vehemenz verfolgt, wie sie dies mir gegenüber seit etwa 20 Jahren erledigt. Inzwischen glaube ich daran, dass Straftaten, die gegen mich begangen werden, an dem Aufarbeitungswillen der Staatsanwaltschaft Leipzig scheitern. Dies führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Ich darf Sie bitten, die Angelegenheit disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Hinsichtlich der möglicherweise vorliegenden Strafvereitelung im Amt stelle ich Strafantrag. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe ich über den Vorgang informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Man muss sich sicherlich von den Vertretern der Justiz nicht alles gefallen lassen. Mehrfach bereits berichtete ich über deren fehlende Bereitschaft, in einem Fall schwerer Wirtschaftskriminalität tätig zu werden. Es geht dabei um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen, der mich um hohe Geldbeträge geprellt hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Mein belastetes Verhältnis zur Staatsanwaltschaft Leipzig ist bekannt. Mehr als 1000 Seiten mit Strafanzeigen und vielen Anlagen wurden nicht zur Kenntnis genommen und nur nach einem Vorwand gesucht, keine Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Egal ob es dabei um Untreue, Betrug, Beleidigung oder Insolvenzverschleppung ging. Die Staatsanwaltschaft Leipzig blieb untätig.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Die Begründung für ihre Weigerung ist geradezu abstrus. Ich glaube in diesem Zusammenhang gar nicht erst an Inkompetenz; zu ausführlich und zu oft habe ich die Staatsanwaltschaft auf ihre fehlende Bereitschaft, den Sachverhalt überhaupt erst einmal zu erfassen, aufmerksam gemacht.

Schreiben an Staatsanwältin Siler vom 10.12.2017

Nicht einmal Zeugenbeweisen geht sie nach, auch wenn es sich bei den Zeugen um Richter des Oberlandesgerichts Dresden handelt. Und das bei einer Anklagebehörde, die mich in den vergangenen 20 Jahren mit den abstrusesten Vorwürfen konfrontiert hat. Nein, diese Staatsanwaltschaft akzeptiert es, wenn Straftaten gegen mich begangen werden. Dies gilt auch dort, wo der eingetretene Schaden im achtstelligen Bereich liegt. Ich könne ja immer noch zivilrechtlich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorgehen. Nun ja, das mache ich ja bereits seit mehr als sieben Jahren, aber auch hier kommt die Justiz nicht voran.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Wenn alles nicht weiterhilft muss man sich an den sächsischen Staatsminister Gemkow wenden und diesen auffordern, in der Sache tätig zu werden. Dies habe ich am heutigen Tage getan. Mal sehen, welche Begründung ihm einfällt, um der Staatsanwaltschaft Leipzig „ordnungsgemäße Untätigkeit“ zu bescheinigen. Der Bürger, der sich gegen Verbrechen zur Wehr setzt, hat am Ende wieder das Nachsehen.

Schreiben an Staatsminister Gemkow vom 12.12.2017

Jedenfalls muss sich Staatsminister Gemkow jetzt mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde sowie meiner Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt befassen.

Um es meinen Gegnern auf Seiten der Staatsanwaltschaft Leipzig schwer zu machen, habe ich gleichzeitig die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden eingeschaltet.

Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 12.12.2017

Es bleibt abzuwarten, ob hier etwas geschieht. Kampflos aufgeben wollte ich allerdings auch nicht.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Sonntag, 10. Dezember 2017

Wie vermeide ich eine Verbrechensaufklärung? Nun, die Staatsanwaltschaft Leipzig könnte hierzu ein 10bändiges Handbuch herausgeben. Ich weiß langsam nicht mehr, ob es chronische Arbeitsüberlastung, juristische Inkompetenz oder bloß die Weigerung ist, strafrechtliche Sachverhalte aufzuarbeiten. Jedenfalls gibt es in den vergangenen 12 Jahren keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Leipzig, die ich akzeptieren, geschweige denn nachvollziehen könnte.

So auch dieses Mal: Gestern berichtete ich über einen weiteren Tiefschlag, den mir Staatsanwältin Siler aus Leipzig versetzt hatte. Sie weigerte sich in einem meiner Meinung nach klaren Fall, gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen zu ermitteln, der nicht nur Jahre lang tief in die Kassen von zwei Biogasgesellschaften gegriffen, sondern diese am Ende ausgecasht und in die Insolvenz getrieben hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Wer sich über rechtliche Regelungen hinwegsetzen will, findet in Leipzig offensichtlich einen Betätigungsort, der optimale Rahmenbedingungen bietet. Jedenfalls bei etwas komplizierteren Sachverhalten muss er nicht mit belastbaren Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden rechnen.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Nun hat Frau Staatsanwältin Siler erneut von mir erhobene Vorwürfe als Erfindung abgetan und sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen einzuleiten. Vorausgegangen waren Untreuevorwürfe meinerseits sowie eine klare Beleidigung von Kristiansen, der mich vor dem Oberlandesgericht Dresden als „Verbrecher“ bezeichnet hatte. Und das vor fünf Zeugen. Staatsanwältin Siler hatte behauptet, für meinen Vorwurf lägen keine Tatsachen vor. Die Zeugen befragte sie allerdings nicht. Dies hätte ja Arbeit verursacht. Also weigerte sie sich, weiter tätig zu werden.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.11.2017

In meiner Strafanzeige 21.11.2016 hatte ich mich sehr ausführlich zu den Vorwürfen geäußert. Die langjährige Entnahme von hohen Geldbeträgen aus den Unternehmenskassen durch Lap Kristiansen führte ich breit aus und stützte mich dabei auf die von ihm vorgelegten Jahresabschlüsse.

Strafanzeige21.11.2016

Damit hat sich Staatsanwältin Siler jedoch nicht näher beschäftigt. Sie bleibt dabei, es lägen reine Mutmaßungen meinerseits vor. Daran ändert sich auch nichts, dass mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen sogar die Vorwürfe weitgehend eingeräumt hatte.

Wieder einmal ist das Ergebnis ernüchternd. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität besitzen Straftäter in Sachsen freie Fahrt. Vielleicht steht auch mein Status als persona non grata in diesem Bundesland Aufklärungsbemühungen entgegen.

Natürlich habe ich die Gelegenheit genutzt, Frau Staatsanwältin Siler einige Denkanstöße zu vermitteln.

Schreiben an Staatsanwältin Siler vom 10.12.2017

Daran, dass dies etwas hilft, glaube ich allerdings nicht. Mein nächster Schritt beinhaltet nun einen Gang zum sächsischen Justizminister und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Eine Strafanzeige gegen Strafvereitelung im Amt wird sich wohl nicht mehr vermeiden lassen.

Finanzamt Saarlouis rudert teilweise zurück

Es gibt Schreiben, die muss man gleich mehrfach lesen, sonst glaubt man sie nicht. Längst frage ich mich, ob der Kampf um den Rechtsstaat überhaupt noch Sinn macht. Er ist zu kompliziert, es gibt viel zu viele Rückschläge. Der emotionale Aufwand, den man betreiben muss, um sich staatlicher Willkür zu entziehen, ist gewaltig.

Am 29.03.2017 hatte mir das Finanzamt Saarlouis einen Haftungsbescheid zugestellt. Darin nahm man mich für Körperschaftssteuern, welche die IBO UG betreffen, in Anspruch.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Die Geschichte ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die IBO UG war an zwei Biogasgesellschaften beteiligt und sollte Steuern auf Einkünfte zahlen. Soweit so gut: Nur hatte mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen in meiner Meinung nach klar betrügerischer Absicht diese Einkünfte nie an die IBO UG gezahlt. Trotzdem sollte diese Steuern an das Finanzamt entrichten.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Gegen Lap Kristiansen ermittelt nach anfänglicher massiver Unlust die Staatsanwaltschaft Leipzig, u. a. wegen Betrugs, Veruntreuung, Beleidigung und Insolvenzverschleppung. Vorausgegangen waren auch hier Jahre der Untätigkeit. Seit Anfang 2008, also von Anfang an unterschlug Kristiansen die Einnahmen der Biogasgesellschaften und steckte sie in die eigene Tasche. Er vertraute darauf, die Angelegenheit werde aufgrund des komplizierten deutschen Justizsystems nie aufgearbeitet und er demzufolge auch nicht zur Rechenschaft gezogen.

In den vergangenen Jahren stellte ich diesen Sachverhalt mehrfach gegenüber dem Finanzamt Saarlouis bzw. der dortigen Sachbearbeiterin Uhde klar, ohne Gehör zu finden. Immer wieder behauptete diese, die IBO UG habe andere Gläubiger vorrangig befriedigt, und das, obwohl nachweislich keine Gelder an die IBO UG geflossen waren. Damit schied eine bevorzugte Behandlung anderer Gläubiger aus.

Am heutigen Tage informierte mich das Finanzamt schließlich darüber, der gegen mich ergangene Haftungsbescheid vom 19.3.2017 werde aufgehoben. Die Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Während des Einspruchsverfahrens wurde Ihr Internetblog bekannt, aus dem sich neue Erkenntnisse ergeben haben, insbesondere durch das Urteil des Landgerichts Leipzig. Daraus geht hervor, dass von den Beteiligungsfirmen tatsächlich keine Zahlungen an die IBO International Business Operation UG geflossen sind, was bis dato aufgrund Ihrer mangelnden Mitwirkung nicht belegt worden war.“

Rücknahme Haftungsbescheid vom 4.12.2017

Sicherlich ist Papier geduldig. An meiner Zuarbeit hatte es jedoch nie gefehlt. Gleich mehrfach wandte ich mich in den vergangenen 16 Monaten an die Sachbearbeiterin Uhde. Weil diese meine Ausführungen ignorierte schaltete ich schließlich den Leiter des Finanzamtes Saarlouis und schließlich den saarländischen Finanzminister ein und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen.

Schreiben an das Finanzamt Saarlouis vom 12.7.2017

Schreiben an den Amtsleiter des Finanzamts Saarlouis vom 21.10.2017

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Der eingetretene Schaden ist allerdings irreparabel. Denn das Finanzamt Saarlouis hatte über das Vermögen der IBO UG im vergangenen Jahr bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Nach derzeitiger Aktenlage hätte dieser Antrag nie erfolgen dürfen.

Eigentlich ist der gesamte Vorgang nur noch peinlich. Er belegt die offenkundige Willkür, mit der man als Bürger dieses Landes von staatlichen Behörden behandelt wird. Muss man nun sogar einen Internetblog schreiben, um Gehör zu finden? Jedenfalls das Finanzamt Saarlouis scheint dieser Auffassung zuzuneigen.

Nun verzichtet das Finanzamt darauf, mich persönlich haftbar zu machen. Dumm nur, dass hier nach wie vor unterschiedliches Recht gilt. Meine Schwester Charlotte soll trotzdem die rechtswidrigen Steuern begleichen. Dabei ist der Sachverhalt bei ihr absolut identisch. Zu verantworten hat dies jedenfalls wiederum die Sachbearbeiterin Uhde.

Ich kann bei dieser Form der Willkür nur den Kopf schütteln. Wie soll der Bürger zu seinem Recht kommen, wenn derart dreist mit ihm umgesprungen wird. Es verwundert daher auch nicht, wenn viele einfach aufgeben und ihren persönlichen Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze beenden. Eindeutig hat sich unsere Staatsgewalt meilenweit davon entfernt, dem Bürger zu diesen.

Finanzamt Saarlouis: Offener Brief an den saarländischen Finanzminister Toscani

Dienstag, den 21.11.2017

Mehrfach hatte ich über die Praxis des Finanzamtes Saarlouis berichtet, Körperschaftssteuern gegen Privatpersonen geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dort, wo Gewinne nie entstanden sind.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Nun wandte ich mich persönlich an den saarländischen Finanzminister Toscani und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen. Hier der Brief im Wortlaut:

Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis, Dienstaufsichtsbeschwerde, Niederschlagung von Steuerforderungen

Sehr geehrter Minister Toscani,

leider muss ich Ihre Zeit für ein persönliches Anliegen in Anspruch nehmen. In der Sache geht es um einen Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis gegen meine Schwester Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn sowie gegen mich. Ich bitte Sie, diese Steuerforderung niederzuschlagen, da die Steuerforderung künstlich konstruiert wurde, eine unbillige Härte darstellt und unsere Existenz gefährdet.

Hintergrund des Haftungsbescheids ist folgender:

In den Jahren 2009 und 2010 war die IBO UG, deren Liquidator ich bin, an zwei Biogasgesellschaften beteiligt. Deren ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen, gegen den die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen diverser Betrugsdelikte und anderer Straftaten umfangreiche Ermittlungen durchführt, schloss die IBO UG am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus und zog deren Anteile entschädigungslos ein. Die Einziehungsgründe hatte er – wie eine spätere Beweisaufnahme vor dem OLG Dresden ergab – frei erfunden.

Aufgrund von in diesen Jahren eingereichten Steuererklärungen wurde die IBO UG trotz des Ausschlusses aus den Gesellschaften zu umfangreichen Körperschaftssteuerzahlungen herangezogen. Diese belaufen sich derzeit auf etwa 22 T€. Obwohl Lap Kristiansen entsprechende, auf das Beteiligungsverhältnis der IBO UG entfallende Gewinne deklariert hatte, wurden diese nie an die IBO UG ausgezahlt. Die IBO UG sollte daher Steuern auf Einnahmen bezahlen, die ihr nie zugeflossen waren. Lap Kristiansen steckte diese Gewinne in seine eigene Tasche. Wahrscheinlich verfolgte er mit dieser Praxis den Plan, die IBO UG in die Insolvenz zu treiben.

Seit den März 2010 verfügte die IBO UG über keinerlei Einnahmen mehr. Die Steuerfestsetzung des Finanzamtes Saarlouis erfolgte einige Jahre später. Jedenfalls existierten keine Mittel, aus denen die Steuerforderung beglichen werden konnte.

Nachdem die Beitreibung der Körperschaftssteuern bei der IBO UG scheiterte, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen deren „Vermögen“ einen Insolvenzantrag. Dieser wurde nach einigen Monaten mangels Masse abgelehnt. Damit war endgültig klar, dass die IBO UG keine Zahlungen leisten konnte. Zuvor hatte der Unterzeichner in zahlreichen Telefonaten mit Vertretern des Finanzamtes Saarlouis ergebnislos versucht, die Insolvenz des Unternehmens abzuwenden.

Wer nun jedoch geglaubt hat, das Finanzamt Saarlouis würde sich mit der Vernichtung der IBO UG zufriedengeben, sieht sich getäuscht. Denn das Finanzamt Saarlouis legte nach. Dabei spielte es auch keine Rolle, dass Steuern für Gewinne erhoben worden waren, die nie zur Auszahlung kamen. Nun erließ das Finanzamt Saarlouis gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid und leitete die Zwangsvollstreckung ein. Daher sollen meine Schwester und ich nunmehr für Steuern eines Unternehmens, der IBO UG, aufkommen, obwohl dieses Unternehmen niemals Gewinne erzielt hat.

Die im Haftungsbescheid enthaltene Begründung ist abenteuerlich und stellt jegliche rechtsstaatlichen Gepflogenheiten auf den Kopf. Meine Schwester und ich – so das Finanzamt Saarlouis in seiner spezifischen Sichtweise – sollen andere Gläubiger bevorzugt haben, womit die Zahlung der Steuern vereitelt wurde. Man setzt sich in dieser Begründung in keinster Weise mit dem Sachverhalt auseinander, sondern wiederholt wie eine tibetanische Gebetsmühle Textbausteine. Offensichtlich ist der Steuerbürger eine dem Sachverhalt angemessene Begründung nicht wert, insbesondere dort, wo es inzwischen um seine persönliche Existenz geht.

Da die IBO UG jedoch seit März 2010 über keinerlei Einnahmen mehr verfügte, konnte sie die ab 2012 festgesetzten Steuern nicht bezahlen. Eine irgendwie gelagerte Bevorzugung anderer Gläubiger kann es daher nicht gegeben haben. Zu diesem Zeitpunkt lag der einzige Zweck des Unternehmens darin, gegen den ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen einen – derzeit beim Oberlandesgericht Dresden anhängigen – Rechtsstreit zu führen, und die Zahlungsansprüche der Gesellschaft durchzusetzen.

Diesen Sachverhalt habe ich gegenüber dem Finanzamt Saarlouis nicht nur telefonisch, sondern auch mehrfach schriftlich dargestellt. Auch ein Vorstellig werden beim Leiter des Finanzamtes Saarlouis brachte kein Ergebnis. Man blieb bei der in keiner Weise haltbaren Begründung, andere Gläubiger seien von meiner Schwester und mir bevorzugt worden. Obwohl dem Finanzamt Saarlouis hierzu die Darlegungslast obliegt, sucht man belastbare Tatsachen vergeblich. Woher sollten diese bei dieser Ausgangslage auch kommen?

Als besonders unschön empfand ich es, dass das Finanzamt Saarlouis dann auch noch gegen den Unterzeichner Strafanzeige erstattete. Es wirft mir vor, als faktischer Geschäftsführer der IBO UG, der ich nie war, Insolvenzstraftaten begangen zu haben. Dies jedenfalls geht aus einer Ladung der Kripo Offenbach hervor. So sieht man also das Verhältnis zwischen dem Finanzamt und seinen Bürgern: Wer frei erfundene und entsprechend festgesetzte Steuern des Finanzamtes nicht begleichen kann, wird sogar mit der strafrechtlichen Keule verfolgt. All dies erinnert doch stark an die dunkelsten Kapitel der Lehnsherrschaft, also einer Zeit, wo man für den Fall der Nichtzahlung von Steuern ins Gefängnis geworfen werden konnte. Die Sichtweise des Finanzamtes Saarlouis verrät daher zumindest einen historischen Scharfsinn.

Der nächste Schritt des Finanzamtes Saarlouis dürfte nun darin liegen, Insolvenzanträge gegen das Vermögen meiner Schwester, einer Rentnerin, und mich, einem Erwerbsunfähigen, einzureichen und damit die Lebensgrundlage zu vernichten. Dass das Finanzamt Saarlouis diesen Weg beschreitet, steht für mich außer Frage, zumal es bereits gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag eingereicht hat.

Der Sachverhalt belegt eindeutig, dass im Finanzamt Saarlouis Einiges falsch läuft. Am Ende spielt es keine Rolle, ob die dortigen Prozessabläufe falsch sind oder einige Mitarbeiter der Schulung bedürfen. Der Nachholbedarf erstreckt sich auf alle Abteilungen bis hin zum Leiter des Finanzamtes Saarlouis.

Gegen die auf Seiten des Finanzamtes beteiligten Personen bitte ich, im Wege der Dienstaufsicht zu ermitteln. Im Übrigen ersuche ich höflichst um Niederschlagung der festgesetzten Steuern und Aufhebung der gegen meine Schwester und mich ergangenen Haftungsbescheide.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Dienstag, den 21.11.2017

Heute platzte mir mal wieder der Kragen. Im Zentrum des rechtsstaatswidrigen Geschehens steht wieder einmal das Finanzamt Saarlouis. Dieses hatte gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid erlassen, in welchem es Körperschaftssteuern verlangte, die zuvor von ihm gegen ein Unternehmen (IBO UG) festgesetzt worden waren. Nur hatte das Unternehmen nie Gewinne erzielt, denn diese wurden von einem ehemaligen Geschäftspartner, Lap Kristiansen, unterschlagen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Bereits die IBO UG, die von Lap Kristiansen um ihre Gewinne geprellt worden war, sollte diese versteuern. Weil das nicht möglich war, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG Insolvenzantrag. Da auch dies nicht zur Zahlung von Steuern für nicht geflossene Gewinne führte, wurden meine Schwester und ich mit einem Haftungsbescheid persönlich herangezogen. Bei Unternehmen ist dieser Haftungsdurchgriff auf die Geschäftsführer eigentlich ausgeschlossen. Nicht so für das Finanzamt Saarlouis.

Weil sich das Finanzamt Saarlouis hiermit nicht zufriedengab, erstattete es auch noch gegen mich Strafanzeige. Ich soll als „faktischer Geschäftsführer“ Insolvenzstraftaten begangen haben.

Finanzamt Saarlouis stellt Strafantrag

Nun reichte es mir. Ich schrieb den saarländischen Finanzminister Toscani an und forderte diesen dazu auf, die vermeintlichen Steuerforderungen niederzuschlagen. Darüber hinaus reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die an dem Vorgang beteiligten Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis bis hin zum Leiter des Finanzamtaes ein.

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Mal sehen, ob es eine Reaktion gibt. Wahrscheinlich wird man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen müssen.

 

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Wie die Bundesrepublik zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze steht lässt sich vor allem auch am Verhältnis zwischen den örtlichen Finanzämtern und den Bürgern erkennen. Insbesondere unter Finanzminister Schäuble sind die Finanzämter dazu übergegangen, vielfach neue Steuertatbestände zu konstruieren.

Besonders unverschämt ist dies in den Fällen, wo dem Betroffenen überhaupt keine zu versteuernden Gewinne zugeflossen sind. Noch dreister ist diese Vorgehensweise, wenn man als Privatperson für Gewinne eines Unternehmens aus Geschäftsbeteiligungen bezahlen soll. So im Beispiel des Finanzamtes Saarlouis.

Dieses schickte mir mit Datum vom 29.03.2017 einen Haftungsbescheid. Ich solle Körperschaftssteuern, für welche die IBO UG aufkommen muss, aus meiner Privatschatulle zahlen. Die IBO UG war an zwei Biogasanlagen beteiligt. Dort entstanden Gewinne, die mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen nicht ausgezahlt, sondern selbst vereinnahmt hatte. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig war die damit verwirklichte Veruntreuung in Ordnung.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Das Finanzamt Saarlouis bzw. die Sachbearbeiterin Eckel sahen darin keinen beanstandungswürdigen Vorgang.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Obwohl diese Gewinne von Lap Kristiansen unterschlagen worden waren, sollten sie nun von der IBO UG versteuert werden. Da die IBO UG allerdings über keinerlei sonstige Einnahmen verfügte, nimmt das Finanzamt Saarlouis nun mich selbst als faktischer Geschäftsführer in Anspruch.

Der gegen mich erhobene Vorwurf: Als faktischer Geschäftsführer der IBO UG habe ich andere Gläubiger vorrangig befriedigt. Meine Erwiderung, dass die IBO UG über keinerlei Einnahmen verfügte und daher eine vorrangige Befriedigung anderer Gläubiger gar nicht möglich war, wurde ignoriert. Auch vermochte mir das Finanzamt Saarlouis nicht zu erklären, wieso ich faktischer Geschäftsführer gewesen sein soll.

Hier geht es eindeutig darum, den Steuerzahler über jeglich zulässiges Maß zu schröpfen. Es ist schon mehr als dreist, Steuern auf nicht geflossene Gelder zu erheben. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen stimmt jedoch nicht ansatzweise überein, auch noch Privatpersonen für nicht geflossene Unternehmensgewinne steuerlich heranzuziehen und so die Haftungsregelungen des Gesellschaftsrechts auszuhebeln. Bei einer Unternehmensgesellschaft ist ein Durchgriff auf die dahinterstehende Privatperson normalerweise ausgeschlossen.

Auch diese klare gesetzliche Vorgabe interessiert den steuerlichen Obrigkeitsstaat nicht.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Natürlich muss man auch Verständnis für das Arbeitsaufkommen von Richtern mitbringen. Doch was sich die sächsische Justiz hier geleistet hat, geht ein Stück zu weit. Es geht um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen, wie er sich nun nennt, mit dem ich zwei Biogasanlagen errichtet und hierfür die notwendigen Darlehen bereitgestellt habe.

Unter einem Vorwand schloss mich Nguyen am 7.7.2010 aus den Biogasgesellschaften aus. Seitdem tobt ein erbitterter Rechtsstreit. Fast drei Jahre benötigte das Landgericht Leipzig für sein Urteil, in dem es die Einziehung der Geschäftsanteile für unwirksam erklärt hatte. Gleichzeitig wies es die Gegenansprüche, die ich geltend gemacht hatte, als unzulässig ab. Dies war zwar falsch, im Ergebnis aber hinzunehmen. Hier blieb nur der Rechtsweg zum OLG Dresden.

Urteil LG Leipzig 5.9.2014

Beim Oberlandesgericht Dresden ist ein Abschluss des Rechtsstreits nach weiteren drei Jahren nicht in Sicht. Immerhin klärte es – was die erste Instanz schuldig geblieben war – den Sachverhalt weitestgehend auf und überführte meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen so des versuchten Prozessbetrugs. Inzwischen sind meine Forderungen jedoch auf mehr als 2 Mio. € angewachsen. Dass dies so ist, liegt an der schleppenden Aufarbeitung des Sachverhalts durch die sächsischen Gerichte. Hätten diese früher entschieden und Nguyen Einhalt geboten, wäre es kaum zu so hohen Forderungen gekommen.

Wahrscheinlich werde ich diese am Ende ausbuchen müssen. Mit jedem Tag der vergeht, verringert sich die Chance auf ihre Einbringlichkeit. Und nach sechs Jahren besitze ich kaum mehr Hoffung auf eine abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts.

Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert Straftaten

Meine Erfahrungen mit den sächsischen Staatsanwaltschaften, allen voran der Staatsanwaltschaft Leipzig, könnten durchaus als Tragigroteske durchgehen. Während man mich auf der einen Seite seit 20 Jahren hartnäckig verfolgt fehlt der Staatsanwaltschaft Leipzig auf der anderen Seite dort, wo ich selbst Opfer von Straftaten wurde, jeder Verfolgungswille. Ein weiterer elementarer Baustein des hybriden Rechtsstaats, der Beruhigungspille für den besorgten Bürger, der weiter daran glauben soll, alles sei in Ordnung. Doch wie sieht es in Wirklichkeit aus???

Hier ein Beispiel: Vor mehr als 10 Jahren investierte ich in Biogasanlagen, wollte Teil der Energiewende werden. Mein Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen aus Grimma, auf den die Idee für das Investment zurückging spielte jedoch ein mieses Spiel. Er nahm von mir Darlehen über mehr als 1,3 Mio. € entgegen, die in die Biogasanlagen flossen. Unter einem Vorwand, den er frei erfunden hatte, schloss er mich am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus. Seitdem führte er die Anlagen alleine, lebte auf großem Fuß und steckte alles Geld in die eigene Tasche.

Peinlich war nicht nur, dass er anschließend in mehreren Gerichtsverfahren über die Einziehungsgründe log. Auch finanzierte er den Rechtsstreit gegen mich aus den Einnahmen der Biogasanlagen, ich zahlte am Ende also die Hälfte dieser Kosten mit. Natürlich lebte er gleichzeitig auf großem Fuß, fuhr einen Porsche turbo, einen 7er BMW sowie einen BMW mini. Nach meiner Auffassung verwirklichte er damit die Straftatbestände des mehrfachen versuchten Prozessbetrugs, der Untreue und anderer Delikte. Der derzeitige Gesamtschaden liegt bei mehr als 2 Mio. €.

In den vergangenen 10 Jahren reichte ich zahlreiche Strafanzeigen gegen ihn ein und forderte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf, meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen zu stoppen. Nichts geschah. Erst nachdem klar wurde, dass Nguyen vor dem Amtsgericht und Landgericht Leipzig sowie dem OLG Dresden mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, waren Ansätze von widerwillig geführten Ermittlungen zu erkennen. Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die Nguyen Einhalt gebieten würden, sucht man bis heute vergebens. Nicht einmal eine Anklageerhebung ist in Sicht.

Dass es sich hierbei um einen handfesten Justizskandal handelt, versteht sich von selbst. Vergleicht man die Ermittlungen gegen Nguyen mit der Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig, so fällt auf, dass es hier ganz klar um ein Zweiklassenstrafrecht geht. Straftaten, die gegen mich gerichtet sind, werden von der Staatsanwaltschaft Leipzig einfach nicht verfolgt. Nguyen stellt da nicht das einzige Beispiel dar.

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