Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Ausführlich habe ich mich mit der fehlenden Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig befasst, Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Hier nun mein Schreiben an den sächsichen Staatsminister der Justiz Gemkow im Wortlaut:

Dr. Ulrich Keßler, Linsenberg 24, 63065 Offenbach

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Staatsminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

 

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 12.12.2017

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow,

leider muss ich mich mit einem unerfreulichen Anliegen an Sie persönlich wenden. Es geht mir um ein Strafverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Leipzig bearbeitet – oder besser gesagt, nicht bearbeitet. Trotz zahlreicher begründeter Strafanzeigen hat sie in den vergangenen Jahren die notwendige Ermittlungsbereitschaft vollständig fehlen lassen. Ich darf Sie auffordern, den Vorgang zu überprüfen und die dringend erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Mir ist es leider in den vergangenen sieben Jahren nicht gelungen, die Staatsanwaltschaft Leipzig zur Aufarbeitung eines Falles schwerer Wirtschaftskriminalität zu bewegen.

Gegenstand meiner Strafanzeigen ist eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir bzw. meinem Rechtsnachfolger, der IBO UG und meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig. Lap Kristiansen gewann mich im Jahr 2006 für ein Investitionsprojekt. Wir sollten gemeinsam Biogasanlagen errichten.

Die Aufgabenverteilung war schnell festgelegt. Ich sollte für die notwendige Finanzierung sorgen und genügend Kapital auf Darlehensbasis zur Verfügung stellen. Er würde demgegenüber die Anlagen errichten und sie gemeinsam mit mir betreiben. Die Gewinne aus dem Betrieb sollten hälftig geteilt werden, so wie es auch der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung entsprach. Aus den Gewinnen sollten zuerst meine Darlehen zurückgeführt werden.

Für die Durchführung der Biogasprojekte in Malkwitz, Liptitz und Grimma stellte ich mehr als 1,3 Mio. € zur Verfügung. Bis auf 670 T€, die noch offen sind, zahlte Kristiansen die Darlehen zurück. Von den Gewinnen, die ab dem Jahr 2008 entstanden, sah ich dagegen nichts. Diese steckte Kristiansen in die eigene Tasche.

Im Jahr 2010 mehrten sich die Hinweise, dass Kristiansen versuchen würde, mich aus den Gesellschaften rauszuwerfen und keine weitere Zahlungen mehr an mich vorzunehmen. Da ein wesentlicher Teil der Absprachen mit ihm mündlich getroffen worden war trat ich meine Biogasbeteiligungen an die IBO UG ab. Damit stand ich für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zeuge zur Verfügung. Hierbei handelte es sich sozusagen um ein Standardmanöver.

Ab dem Jahreswechsel 2010/2011 nahmen dann die Spannungen mit Lap Kristiansen zu, nachdem dieser die Auszahlungen von Gewinnen an die IBO UG eingestellt hatte. Daraufhin kündigte ich im April 2010 den Darlehensvertrag und stellte die offenen 670 T€ fällig. Als Reaktion hierauf nahm sich Kristiansen mit Rechtsanwalt Götz aus Leipzig einen Anwalt, der jegliche Lösungsmöglichkeiten torpedierte.

Unter einem Vorwand zog Kristiansen schließlich am 7.7.2010 die Geschäftsanteile der IBO UG an den Biogasgesellschaften ein. Er behauptete wahrheitswidrig, ich habe das Kreditverhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, massiv belastet und damit die Gesellschaften in eine existentielle Notlage gebracht. Die IBO UG wiederum zog ihrerseits ab September 2010 sowie in der Folgezeit mehrfach die Geschäftsanteile von Kristiansen ein und berief ihn als Geschäftsführer ab. Dies wurde von Kristiansen ignoriert.

Fortan verfügte Kristiansen allein über das Gesellschaftsvermögen. Im Oktober 2011 klagte er dann in Gestalt der Biogasgesellschaften vor dem Amtsgericht Leipzig auf Feststellung der Wirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse (Az. 103 C 7978/11). Diese Klage wurde der IBO UG nicht zugestellt, was einen schweren Fehler der Leipziger Justiz begründet. Auch die Ladung zur mündlichen Verhandlung hat die IBO UG nie erhalten. Dennoch erließ das Amtsgericht am 9.1.2012 und versäumtet – Sie werden es schon erwartet haben – ebenfalls dessen Zustellung.

Nur durch einen Zufall wurde ich ein halbes Jahr später auf den Vorgang aufmerksam und legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Gleichzeitig beantragte ich die Verweisung an das zuständige Landgericht Leipzig, wo die Angelegenheit weiterverhandelt wurde (Az. 2 HKO 3982/12). In seinem Urteil vom 5.9.2014 erklärte das Landgericht die Einziehungsbeschlüsse von Lap Kristiansen als nichtig.

Dies hielt meinen ehemaligen Geschäftspartner jedoch nicht davon ab, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, so dass nun das OLG Dresden zuständig wurde (Az. 14 U 1514/14). Das Oberlandesgericht führte über die von Lap Kristiansen genannten Einziehungsgründe eine Beweisaufnahme durch und vernahm die von ihm zu seiner Rechtfertigung benannten Zeugen der NordLB.

Für Kristiansen endete die Beweisaufnahme geradezu desaströs. Die Zeugen der NordLB bestätigten, dass Kristiansen durch sein Verhalten für die Schieflage der Biogasgesellschaften gesorgt hatte, insbesondere für deren weitere Betreuung durch die Abwicklungsabteilung der NordLB verantwortlich war. Damit stand auch fest, dass Kristiansen in mehreren Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Leipzig hemmungslos gelogen hatte.

An ein Einlenken dachte er dennoch nicht. Er verzögerte den Rechtsstreit nach besten Kräften, um sich möglichst lange den Zugriff auf die Konten der Biogasgesellschaften zu sichern. Er interessierte sich auch nicht im mindesten dafür, dass er aufgrund der Einziehungsbeschlüsse der IBO UG seit September 2010 nicht mehr Geschäftsführer bzw. Gesellschafter der Unternehmen war. Denn diese Beschlüsse hat er zu keinem Zeitpunkt angegriffen, weshalb sie rechtskräftig wurden.

Aus strafrechtlicher Sicht beinhaltet seit diesem Zeitpunkt jeglicher Griff in die Kassen des Unternehmens – und hier geht es um einen deutlich siebenstelligen Betrag, welchen Kristiansen entnommen hatte – einen schweren Fall der Veruntreuung.

Unschön ist auch, dass Kristiansen zwar die Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, sie jedoch nie an die IBO UG auszahlte. Dennoch wurde die IBO UG zur Steuerzahlung verpflichtet, was jedoch wegen fehlender Mittel scheiterte. Anschließend stellte das zuständige Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag, der mangels Masse abgewiesen wurde. Dadurch war das Finanzamt jedoch noch nicht mit seinem Latein am Ende. Es schickte meiner Schwester und mir einen Haftungsbescheid und verlangte mehr als 22 T€. Ähnlich ging die Stadt Ingolstadt hinsichtlich der Gewerbesteuer vor.

Es besteht für mich nicht der geringste Zweifel daran, dass Kristiansen aufgrund eines genauen Plans handelte. Dieser sah vor, mich aus den Biogasanlagen herauszudrängen und mir bzw. der IBO UG sämtliche Gewinne vorzuenthalten. Die Tatsachen sprechen hierbei eine ganz klare Sprache.

Zur Aufarbeitung dieses Unrechts habe ich mehr als 10 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Ihr Umfang beläuft sich auf mehr als 1000 Seiten. Geradezu handbuchmäßig habe ich darin die von Kristiansen begangenen Straftaten beschrieben, um der Staatsanwaltschaft die Arbeit möglichst leicht zu machen. Das war offensichtlich immer noch schwer genug, denn die Staatsanwaltschaft hat bislang sämtliche Vorwürfe gegen Kristiansen eingestellt, da es an belastbaren Tatsachen fehle.

Aus der Sicht des Betroffenen klingt dies wie glatter Hohn.

Hinsichtlich der unterschlagenen Darlehen rechtfertigte Staatsanwalt Mörsfelder seine Untätigkeit damit, meine Rückzahlungsansprüche seien verjährt. Bei seiner Bewertung offenbarte er große Lücken hinsichtlich des im ersten Semester Jura vermittelten Verjährungsrechts. Von einer Verjährung konnte keine Rede sein. Ferner behauptete Mörsfelder, es läge eine rein zivilrechtliche Streitigkeit vor. Offensichtlich verspürte er nicht die geringste Lust, die Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner aufzuarbeiten. Wenn ich jemandem Geld wegnehme, liegt natürlich immer auch ein zivilrechtlicher Streit vor. Dies schließt jedoch eine strafrechtliche Beurteilung nicht aus.

Ein weiteres erschreckendes Beispiel liegt in der Weigerung von Staatsanwältin Siler vom 28.11.2017, gegen Kristiansen zu ermitteln. Vorausgegangen war eine beleidigende Äußerung seinerseits. Dieser hatte mich vor dem OLG Dresden vor dem vollständig anwesenden Senat als „Verbrecher“ beleidigt. Für Staatsanwältin Siler fehlten jedoch die entsprechenden Tatsachen. Eine Vernehmung der Senatsrichter, die ich beantragt hatte, unterließ sie dagegen.

Hinzu kommt, dass Staatsanwältin Siler auch keine Bedenken hinsichtlich der Praxis meines ehemaligen Geschäftspartners Kristiansen besaß, der die Auseinandersetzungen mit der IBO UG aus den Einnahmen der Biogasgesellschaften bestritt. Dies hatte er mehrfach vor dem OLG Dresden eingeräumt. Insgesamt zahlte er etwa 400 T€ Honorare an seinen Rechtsanwalt Götz. Da Kristiansen jedoch seinerseits aus den Gesellschaften ausgeschlossen und als Geschäftsführer abberufen war, durfte er über die Konten der Firmen nicht mehr verfügen. Frau Staatsanwältin Siler hielt dies trotzdem für gerechtfertigt. Denn es sei durchaus üblich, dass Gesellschaften die Streitigkeiten ihrer Geschäftsführer finanzierten.

Damit legte Staatsanwältin Siler einen Offenbarungseid ab. Sie hat sicherlich nicht verstanden, dass Kristiansen an den Gesellschaften nicht mehr beteiligt war. Die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG, die ich ihr übermittelt hatte, wurden vollständig ignoriert. Darüber hinaus entspricht es sicherlich nicht dem Gesellschafterinteresse, dass Einnahmen der Gesellschaft zur Führung eines privaten Rechtsstreits eines Gesellschafters dienen. Offensichtlich hat Staatsanwältin Siler nicht einmal den Inhalt des Untreueparagrafen inhaltlich erfasst. Dass sie sich nie wirklich mit dem Sachverhalt beschäftigt hat, kann ohnehin längst nicht mehr geleugnet werden.

Natürlich habe ich in der Sache mehrfach Akteneinsicht gefordert, um eine Nebenklage gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorzubereiten. Diese wurde mir zu keinem Zeitpunkt gewährt. Angeblich verfüge ich trotz der gewaltigen Schäden nicht über das notwendige rechtliche Interesse.

Die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig hat Kristiansen erst richtig stark gemacht. Er konnte davon ausgehen, man werde ihn strafrechtlich nicht zur Rechenschaft ziehen. Bei einem entschiedenen Einschreiten wäre die Sache sicherlich anders gelaufen. Nur entstanden der IBO UG insgesamt Schäden in Höhe von 15 Mio. €. Aber nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig ist diese „Banalität“ privat zu tragen.

Ich hätte mir ferner gewünscht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Kristiansen mit ähnlicher Vehemenz verfolgt, wie sie dies mir gegenüber seit etwa 20 Jahren erledigt. Inzwischen glaube ich daran, dass Straftaten, die gegen mich begangen werden, an dem Aufarbeitungswillen der Staatsanwaltschaft Leipzig scheitern. Dies führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Ich darf Sie bitten, die Angelegenheit disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Hinsichtlich der möglicherweise vorliegenden Strafvereitelung im Amt stelle ich Strafantrag. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe ich über den Vorgang informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Man muss sich sicherlich von den Vertretern der Justiz nicht alles gefallen lassen. Mehrfach bereits berichtete ich über deren fehlende Bereitschaft, in einem Fall schwerer Wirtschaftskriminalität tätig zu werden. Es geht dabei um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen, der mich um hohe Geldbeträge geprellt hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Mein belastetes Verhältnis zur Staatsanwaltschaft Leipzig ist bekannt. Mehr als 1000 Seiten mit Strafanzeigen und vielen Anlagen wurden nicht zur Kenntnis genommen und nur nach einem Vorwand gesucht, keine Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Egal ob es dabei um Untreue, Betrug, Beleidigung oder Insolvenzverschleppung ging. Die Staatsanwaltschaft Leipzig blieb untätig.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Die Begründung für ihre Weigerung ist geradezu abstrus. Ich glaube in diesem Zusammenhang gar nicht erst an Inkompetenz; zu ausführlich und zu oft habe ich die Staatsanwaltschaft auf ihre fehlende Bereitschaft, den Sachverhalt überhaupt erst einmal zu erfassen, aufmerksam gemacht.

Schreiben an Staatsanwältin Siler vom 10.12.2017

Nicht einmal Zeugenbeweisen geht sie nach, auch wenn es sich bei den Zeugen um Richter des Oberlandesgerichts Dresden handelt. Und das bei einer Anklagebehörde, die mich in den vergangenen 20 Jahren mit den abstrusesten Vorwürfen konfrontiert hat. Nein, diese Staatsanwaltschaft akzeptiert es, wenn Straftaten gegen mich begangen werden. Dies gilt auch dort, wo der eingetretene Schaden im achtstelligen Bereich liegt. Ich könne ja immer noch zivilrechtlich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorgehen. Nun ja, das mache ich ja bereits seit mehr als sieben Jahren, aber auch hier kommt die Justiz nicht voran.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Wenn alles nicht weiterhilft muss man sich an den sächsischen Staatsminister Gemkow wenden und diesen auffordern, in der Sache tätig zu werden. Dies habe ich am heutigen Tage getan. Mal sehen, welche Begründung ihm einfällt, um der Staatsanwaltschaft Leipzig „ordnungsgemäße Untätigkeit“ zu bescheinigen. Der Bürger, der sich gegen Verbrechen zur Wehr setzt, hat am Ende wieder das Nachsehen.

Schreiben an Staatsminister Gemkow vom 12.12.2017

Jedenfalls muss sich Staatsminister Gemkow jetzt mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde sowie meiner Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt befassen.

Um es meinen Gegnern auf Seiten der Staatsanwaltschaft Leipzig schwer zu machen, habe ich gleichzeitig die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden eingeschaltet.

Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 12.12.2017

Es bleibt abzuwarten, ob hier etwas geschieht. Kampflos aufgeben wollte ich allerdings auch nicht.

Offener Brief an Staatsanwältin Siler, Leipzig

Sonntag, 10. Dezember 2017

Ungereimtheiten in der deutschen Justiz müssen rücksichtslos aufgeklärt werden. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, fair behandelt zu vertreten und Erscheinungsformen des hybriden Rechtsstaats zurückzudrängen. Daher veröffentliche an dieser Stelle mein Schreiben an Frau Staatsanwältin Siler, die nicht zum ersten Mal die Aufklärung von Verbrechen verweigert hat.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Strafverfahren gegen Lap Kristiansen – 214 Js 75563/16

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Siler,

mit erheblicher Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie meine Strafanzeige vom 21.11.2016 nicht weiterverfolgen wollen. Damit erreicht die offensichtlich bestehende Ermittlungsunwilligkeit der Staatsanwaltschaft einen neuen Höhepunkt. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt aufzuarbeiten. Offensichtlich muss ich den Vorgang erst an anderer Stelle vorbringen.

  1. Der Vorgang um meine persönliche Beleidigung durch Lap Kristiansen, der mich vor dem Oberlandesgericht Dresden als „Verbrecher“ bezeichnet hatte, ist nun wirklich denkbar einfach aufzuarbeiten. Er ist nicht einmal streitig.

Dies hätten Sie problemlos nachvollziehen können, wären Sie bereit gewesen, die in meiner Strafanzeige vom 21.11.2016 benannten Zeugen zu vernehmen. Die Beleidigung erfolgte natürlich während einer mündlichen Verhandlung, an welcher der Beschuldigte Lap Kristiansen teilnahm. Außer der Verhandlung vom 22.8.2015 gab es noch weitere Termine am 9.8., 13.09. und 15.11.2016. Ich gehe davon aus, dass seine Äußerung vom 09.08.2016 stammt. Wie sie dem Protokoll der mündlichen Verhandlung entnehmen können, war der Beschuldigte Kristiansen an diesem Termin anwesend.

 Beweis:          Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 9.8.2016 (Anlage 1)

 Für Ihre Weigerung, die von mir in meiner Strafanzeige vom 21.11.2016 benannten Zeugen zu vernehmen, besitze ich nicht das geringste Verständnis. Es war der gesamte 14. Senat des Oberlandesgerichts anwesend, dazu die Rechtsanwälte Götz und Willemsen, Lap Kristiansen und meine Person. Insofern bleibt mir nichts anderes übrig, als die Zeugen noch einmal als Beweismittel anzubieten.

Beweis:          Zeugnis des Rechtsanwalts Reinhard Willemsen, Zeugnis des Rechtsanwalts Götz, Zeugnis des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Kaiser, zu laden über das OLG Dresden, Zeugnis der Richterin am Amtsgericht Rau, zu laden über das OLG Dresden, Zeugnis des Richters am Oberlandesgericht Dr. Marx, zu laden über das OLG Dresden

 Aus der Tatsache, dass Sie sich weigern, die Zeugen zu vernehmen, schließe ich auf ihre generell fehlende Bereitschaft, Straftaten, die gegen mich begangen wurden, aufzuarbeiten. Ob Sie dabei einer allgemeinen Direktive folgen, vermag ich nicht zu sagen. Der Verdacht liegt jedenfalls nahe. Ebenso scheint mir in diesem Fall der Anfangsverdacht für eine Strafvereitelung im Amt vorzuliegen, die Sie begangen haben.

 Ich fordere Sie daher dringend auf, Ihre Entscheidung zu revidieren. Keinesfalls werde ich Ihre Weigerung, die Angelegenheit zu verfolgen, hinnehmen. Selbstverständlich behalte ich mir daher vor, den Sachverhalt beim Justizminister persönlich sowie der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vorzutragen.

  1. Auch der Sachverhalt hinsichtlich der Finanzierung der Rechtsanwaltskosten über die Konten der NEP/Biokon Liptitz GmbH & Co.KG sowie der NEP/Biokon Malkwitz GmbH & Co.KG durch den Beschuldigten Lap Kristiansen gilt nichts anderes. Es ist an dieser Stelle wenig hilfreich, wenn Sie in diesem Zusammenhang auf ihre bisherige Weigerung abstellen, die Angelegenheit zu ermitteln, insbesondere im Hinblick auf die Strafverfahren 214 Js 57096/13 sowie 214 Js38649/10. Darin, sowie in ihrem Schreiben vom 28.11.2017 erklärten Sie, es handele sich um reine Mutmaßungen meinerseits. Bereits damals war Ihre Entscheidung in jeder Hinsicht falsch.

2.1.      Sie begründen also Ihre Weigerung, den Sachverhalt aufzuarbeiten mit früheren Weigerungen ihrerseits. Dabei übersehen Sie insbesondere, dass sich der Sachverhalt erheblich weiterentwickelt hat und neue Erkenntnisse aufgetreten sind. Diese belegen eindeutig, dass Lap Kristiansen in ganz erheblichem Umfang zu Unrecht in die Kassen der Biogasgesellschaften gegriffen hat. Sie haben als Staatsanwältin, die Verbrechen aufklären soll, damit offensichtlich überhaupt kein Problem.

 In diesem Zusammenhang verweise ich zunächst auf meine Ausführungen in meiner Strafanzeige vom 21.11.2016. Dort habe ich auf den Seiten 4 ff. genau aufgelistet, welche Beträge von Lap Kristiansen den Konten entnommen worden waren. Dass es sich hierbei um „reine Mutmaßungen“, wie Sie selbst behaupten, gehandelt haben soll, ist absolut abenteuerlich. Meine Analyse entstammt exakt den vom Beschuldigten Kristiansen gefertigten und beim Handelsregister hinterlegten Jahresabschlüssen der Gesellschaften. Kristiansen hatte diese Jahresabschlüsse zuvor beim OLG Dresden übergeben. Dass diesen keinerlei Beweiswert zukommen soll, werden nur Sie verstehen.

2.2.      In meiner Strafanzeige vom 21.11.2016 wies ich außerdem darauf hin, dass die Geschäftsanteile des Lap Kristiansen an den Biogasgesellschaften von der IBO UG mehrfach eingezogen worden waren. Ich übermittelte Ihnen hierfür eine Vielzahl von Einziehungsbeschlüssen. Keiner dieser Beschlüsse wurde von Lap Kristiansen angegriffen, weshalb er bereits im September 2010 aus den Gesellschaften ausgeschlossen wurde.

 Die Einziehungsbeschlüsse sehen ferner seine Abberufung als Geschäftsführer vor. Er durfte daher auch nicht mehr über die Konten der Biogasgesellschaften verfügen. Es handelte sich – ganz banal gesprochen – für ihn um fremde Kassen, in die er tief hineingegriffen hatte.

 Für Sie als Staatsanwältin ist dieser Vorgang leider nicht zu beanstanden.

2.3.      Aber es kommt noch besser: Natürlich hat der Unterzeichner den Beschuldigten Kristiansen vor dem Oberlandesgericht Dresden sowie dem Landgericht Leipzig mehrfach auf die Zahlung der Rechtsanwaltskosten über die Konten der Biogasanlagen, und damit aus Mitteln der IBO UG, angesprochen. Immerhin belegen die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, einschließlich deren Summen- und Saldenlisten, eindeutig, dass mehr als 350 T€ in den Jahren bis 2014 an Rechtsanwälte geflossen sind. Dieser Trend dürfte sich in den Jahren 2015ff. noch fortgesetzt haben.

 Kristiansen hat anlässlich der Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Dresden mehrfach klargestellt, seine Rechtsanwälte über die Konten der Biogasgesellschaften bezahlt zu haben. Er sah darin einen normalen Vorgang, weil er – obwohl abberufen – als Geschäftsführer über die Konten verfügen dürfe.

Beweis:          1.         Zeugnis des Rechtsanwalts Reinhard Willemsen

  1.          Zeugnis des Rechtsanwalts Götz
  2. Zeugnis des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Kaiser, zu laden über das OLG Dresden
  3. Zeugnis der Richterin am Amtsgericht Rau, zu laden über das OLG Dresden
  4. Zeugnis des Richters am Oberlandesgericht Dr. Marx, zu laden über das OLG Dresden

 Auch sein Rechtsanwalt Götz, gegen den in diesem Zusammenhang als Mittäter zu ermitteln ist, räumte die Vorwürfe ein. Er sah darin ebenfalls kein beanstandungswürdiges Verhalten. Das sind alles andere als Mutmaßungen. Es sind ganz konkrete Beweise, die nur darauf warten, von Ihnen aufgearbeitet zu werden.

2.4.      Doch auch mit Ihren weiteren Begründungsversuchen liegen Sie völlig neben der Sache. Sie offenbaren damit, den Sachverhalt nicht einmal hinsichtlich der streitigen Tatsachen verstanden zu haben. Erlauben Sie mir daher, Ihnen zum wiederholten Mal einige Denkanstöße zu geben:

 Zwar hatte Lap Kristiansen als Gesellschafter die Geschäftsanteile der IBO UG auf der Gesellschafterversammlung am 7.7.2010 eingezogen, die Einziehungsgründe jedoch frei erfunden. Seiner Behauptung nach habe der Unterzeichner das Verhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, existentiell gefährdet und dafür gesorgt, dass die Biogasgesellschaften nun von der Abwicklungsabteilung dieses Kreditinstituts betreut würden.

Die hierzu vor dem Oberlandesgericht durchgeführte Beweisaufnahme kam jedoch zu einem völlig anderen Ergebnis. Danach hatte der Beschuldigte Lap Kristiansen die Einziehungsgründe nicht nur frei erfunden, sondern seinerseits dafür gesorgt, dass die Biogasgesellschaften von der Abwicklungsabteilung der NordLB betreut wurden. Den Unterzeichner trifft daher keine Schuld.

Damit sind die Einziehungsbeschlüsse vom 7.7.2010 nichtig. Somit kommt es in der Folgezeit auf die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG an, die – wie bereits erwähnt – vom Beschuldigten Kristiansen nie angegriffen worden waren. Demzufolge war er ab September 2010 weder Geschäftsführer noch Gesellschafter der Biogasgesellschaften, auch wenn er die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG ignorierte.

Im vorliegenden Fall wird daher gerade nicht seine Eigenschaft als Geschäftsführer betroffen. Es geht eindeutig um seine Stellung als Gesellschafter. Bei einem Geschäftsführer mag es – in begründeten Fällen – sein, dass die Gesellschaft die Kosten für eine Prozessführung übernimmt. Der vorliegende Fall liegt jedoch völlig anders, vor allem, weil Lap Kristiansen nicht mehr Geschäftsführer der Biogasgesellschaften war.

Ferner betreffen die Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten Lap Kristiansen und der IBO UG nicht seine Stellung als Geschäftsführer. Wie ich der Staatsanwaltschaft bereits in früheren Stellungnahmen – die wahrscheinlich nicht einmal gelesen wurden – zugearbeitet hatte, kann nur ein Gesellschafter die Einziehung von Geschäftsanteilen durchsetzen. Betroffen ist daher seine Gesellschafterstellung, auch wenn er gleichzeitig Geschäftsführer war. Hierauf hatte das Landgericht Leipzig den Beschuldigten Kristiansen hingewiesen, weshalb er einen Parteiwechsel vornahm.

Dass ein Gesellschafter die Kosten für einen Rechtsstreit, bei dem es um die Einziehung der Geschäftsanteile eines Mitgesellschafters geht, von den Einnahmen der Gesellschaften bezahlen lassen kann, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der Literatur einstimmig verneint. Nur die Staatsanwaltschaft Leipzig scheint dies anders zu sehen, auch wenn dies auf eine fehlende Differenzierung zwischen der Gesellschafter- und der Geschäftsführerstellung zurückzugehen scheint. Das ändert jedoch nichts daran, dass es eindeutig um die Gesellschafterstellung des Beschuldigten Lap Kristiansen geht. Ich empfehle Ihnen daher, die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe entsprechend aufzuarbeiten.

Sie stellen in ihrer Verfügung vom 28.11.2017 außerdem die Frage, ob die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten Lap Kristiansen und der IBO UG ausschließlich im Interesse des Beschuldigten geführt wurden, oder ob diese zumindest auch dem Gesellschafterinteresse gedient hätten. Vorliegend soll es sich jedoch nicht um einen klaren, evidenten Fall handeln.

Aus meiner Sicht stellt diese Einschätzung eine Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft dar. Es ging dem Beschuldigten Lap Kristiansen allein darum, mit frei erfundenen Gründen die IBO UG aus den Gesellschaften auszuschließen. Aus diesem Grund hat er den Rechtsstreit begonnen und führt ihn auch heute noch. Mit einem ordnungsgemäß handelnden Geschäftsführer hat dies nicht das Geringste zu tun. Durch seine weitreichenden Entnahmen sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten belastete er die Gesellschaften massiv. Wie soll all dies im Gesellschafterinteresse erfolgt sein?

Im Gesellschafterinteresse liegt es dagegen allein, von völlig unsinnigen Prozessen verschont zu bleiben. Kein ordnungsgemäß handelnder Gesellschafter hätte einen derartigen Rechtsstreit initiiert und würde ihn auch heute noch führen. Die gesamte Entwicklung, ja sämtliche Hintergründe belegen, dass es ausschließlich um die persönlichen Interessen des Beschuldigten Lap Kristiansen geht. Dient es etwa dem Gesellschafterinteresse, wenn die Gesellschaft hohe Darlehen nicht zurückzahlt und damit in einen aussichtslosen Rechtsstreit verwickelt wird? Dient es dem Gesellschafterintersse, wenn er Gewinne nicht an den Mitgesellschafter auszahlt, sondern sich diese in die eigene Tasche steckt, was zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen führt? Oder dient es dem Gesellschafterinteresse, wenn er die Gesellschaften auscasht um privat einen hohen Lebensstil zu pflegen?

Wer den Beschuldigten Kristiansen kennt, weiß, dass es ihm nur um sich selbst geht. Daher erlaube ich mir die Frage: Gibt es überhaupt nur einen einzigen Gesichtspunkt, der dafürsprechen würde, dass seine Vorgehensweise im Gesellschafterinteresse liegt?

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Leipzig ist all dies gerechtfertigt. Wenn Sie mich fragen, haben Sie nicht einmal ansatzweise die Tatsachen zu diesem Rechtsstreit aufgearbeitet. Und Sie haben im Wesentlichen dazu beigetragen, dass der eingetretene Schaden immer größer wurde. Der Beschuldigte Kristiansen kann sich zurecht in seinem Verhalten bestärkt sehen. Von der Staatsanwaltschaft Leipzig hat er jedenfalls nichts zu befürchten.

Ich darf Sie daher dringend ersuchen, Ihre Auffassung zu überdenken und endlich mal mit der Zeugenvernehmung anzufangen. Es mag sein, dass die Akten inzwischen sehr umfangreich sind, eine Lektüre lohnt dennoch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Sonntag, 10. Dezember 2017

Wie vermeide ich eine Verbrechensaufklärung? Nun, die Staatsanwaltschaft Leipzig könnte hierzu ein 10bändiges Handbuch herausgeben. Ich weiß langsam nicht mehr, ob es chronische Arbeitsüberlastung, juristische Inkompetenz oder bloß die Weigerung ist, strafrechtliche Sachverhalte aufzuarbeiten. Jedenfalls gibt es in den vergangenen 12 Jahren keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Leipzig, die ich akzeptieren, geschweige denn nachvollziehen könnte.

So auch dieses Mal: Gestern berichtete ich über einen weiteren Tiefschlag, den mir Staatsanwältin Siler aus Leipzig versetzt hatte. Sie weigerte sich in einem meiner Meinung nach klaren Fall, gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen zu ermitteln, der nicht nur Jahre lang tief in die Kassen von zwei Biogasgesellschaften gegriffen, sondern diese am Ende ausgecasht und in die Insolvenz getrieben hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Wer sich über rechtliche Regelungen hinwegsetzen will, findet in Leipzig offensichtlich einen Betätigungsort, der optimale Rahmenbedingungen bietet. Jedenfalls bei etwas komplizierteren Sachverhalten muss er nicht mit belastbaren Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden rechnen.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Nun hat Frau Staatsanwältin Siler erneut von mir erhobene Vorwürfe als Erfindung abgetan und sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen einzuleiten. Vorausgegangen waren Untreuevorwürfe meinerseits sowie eine klare Beleidigung von Kristiansen, der mich vor dem Oberlandesgericht Dresden als „Verbrecher“ bezeichnet hatte. Und das vor fünf Zeugen. Staatsanwältin Siler hatte behauptet, für meinen Vorwurf lägen keine Tatsachen vor. Die Zeugen befragte sie allerdings nicht. Dies hätte ja Arbeit verursacht. Also weigerte sie sich, weiter tätig zu werden.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.11.2017

In meiner Strafanzeige 21.11.2016 hatte ich mich sehr ausführlich zu den Vorwürfen geäußert. Die langjährige Entnahme von hohen Geldbeträgen aus den Unternehmenskassen durch Lap Kristiansen führte ich breit aus und stützte mich dabei auf die von ihm vorgelegten Jahresabschlüsse.

Strafanzeige21.11.2016

Damit hat sich Staatsanwältin Siler jedoch nicht näher beschäftigt. Sie bleibt dabei, es lägen reine Mutmaßungen meinerseits vor. Daran ändert sich auch nichts, dass mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen sogar die Vorwürfe weitgehend eingeräumt hatte.

Wieder einmal ist das Ergebnis ernüchternd. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität besitzen Straftäter in Sachsen freie Fahrt. Vielleicht steht auch mein Status als persona non grata in diesem Bundesland Aufklärungsbemühungen entgegen.

Natürlich habe ich die Gelegenheit genutzt, Frau Staatsanwältin Siler einige Denkanstöße zu vermitteln.

Schreiben an Staatsanwältin Siler vom 10.12.2017

Daran, dass dies etwas hilft, glaube ich allerdings nicht. Mein nächster Schritt beinhaltet nun einen Gang zum sächsischen Justizminister und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Eine Strafanzeige gegen Strafvereitelung im Amt wird sich wohl nicht mehr vermeiden lassen.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Samstag, 9. Dezember 2017

Es ist ein weiteres unwürdiges Kapitel über die hybride sächsische Justiz. Wieder einmal verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufklärung eines Wirtschaftskrimis trotz deutlicher Beweise für eine Vielzahl von Straftaten. Zuvor hatte ich eine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen wegen Beleidigung sowie des Verdachts der Untreue eingereicht.

Kristiansen hatte mich anlässlich einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden massiv als Verbrecher beleidigt. Es störte ihn in keiner Weise, dass der gesamte Senat des Oberlandesgerichts, wie auch mein Anwalt Willemsen sowie Kristiansens Anwalt Götz Zeugen dieser Attacke wurden. Dies wollte ich mir nicht gefallen und erstattete Strafanzeige.

Ferner ging es darum, dass Kristiansen massiv Gelder aus zwei Biogasgesellschaften entnommen hatte, um seine Auseinandersetzungen gegen mich zu führen. Vor allem zahlte er damit seinen Rechtsanwalt Götz. Dumm nur, dass Kristiansen zuvor aus den Biogasgesellschaften rausgeworfen worden war.

Einziehungsbeschlüsse der IBO UG

Auch als Geschäftsführer wurde er abberufen. Dennoch verfügte er fröhlich weiter über die Konten der Gesellschaft. Auch die finanzierende Bank, die NordLB, schritt hiergegen nicht ein. Bereits an anderer Stelle habe ich mich hierzu geäußert.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Meiner Meinung nach handelt es sich um Betrug im großen Stil. Der von Kristiansen verursachte Schaden – er hatte sich massiv selbst bereichert – liegt im achtstelligen Bereich. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dies jedoch kein Grund tätig zu werden. Sie sieht keinerlei Anhaltspunkte für verwirklichte Straftaten und verweist zudem darauf, früher schon erfolgreich untätig geblieben zu sein.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.11.2017

In der Tat hatte sich in der Vergangenheit Staatsanwältin Siler hartnäckig geweigert, diesen Sachverhalt aufzuarbeiten. Das war geradezu eine Aufforderung an meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen, mit seinen Aktivitäten weiterzumachen und den Schaden erheblich zu vergrößern. Dafür schulde ich der Staatsanwaltschaft Leipzig meinen Dank.

Natürlich hätte Frau Staatsanwältin Siler auch die Zeugen darüber befragen können, ob mich Kristiansen tatsächlich beleidigt hat. Immerhin können diese sich an die Attacke Kristiansens nur zu gut erinnern. Aber warum sollte die Staatsanwaltschaft Leipzig selbst banalste Vorgänge aufklären?? Es ist doch einfacher, eine Einstellungsverfügung zu schreiben und die Akte ist vom Tisch.

Was lernen wir daraus? Zumindest in Leipzig haben Verbrecher freie Fahrt!

Finanzamt Saarlouis rudert teilweise zurück

Es gibt Schreiben, die muss man gleich mehrfach lesen, sonst glaubt man sie nicht. Längst frage ich mich, ob der Kampf um den Rechtsstaat überhaupt noch Sinn macht. Er ist zu kompliziert, es gibt viel zu viele Rückschläge. Der emotionale Aufwand, den man betreiben muss, um sich staatlicher Willkür zu entziehen, ist gewaltig.

Am 29.03.2017 hatte mir das Finanzamt Saarlouis einen Haftungsbescheid zugestellt. Darin nahm man mich für Körperschaftssteuern, welche die IBO UG betreffen, in Anspruch.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Die Geschichte ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die IBO UG war an zwei Biogasgesellschaften beteiligt und sollte Steuern auf Einkünfte zahlen. Soweit so gut: Nur hatte mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen in meiner Meinung nach klar betrügerischer Absicht diese Einkünfte nie an die IBO UG gezahlt. Trotzdem sollte diese Steuern an das Finanzamt entrichten.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Gegen Lap Kristiansen ermittelt nach anfänglicher massiver Unlust die Staatsanwaltschaft Leipzig, u. a. wegen Betrugs, Veruntreuung, Beleidigung und Insolvenzverschleppung. Vorausgegangen waren auch hier Jahre der Untätigkeit. Seit Anfang 2008, also von Anfang an unterschlug Kristiansen die Einnahmen der Biogasgesellschaften und steckte sie in die eigene Tasche. Er vertraute darauf, die Angelegenheit werde aufgrund des komplizierten deutschen Justizsystems nie aufgearbeitet und er demzufolge auch nicht zur Rechenschaft gezogen.

In den vergangenen Jahren stellte ich diesen Sachverhalt mehrfach gegenüber dem Finanzamt Saarlouis bzw. der dortigen Sachbearbeiterin Uhde klar, ohne Gehör zu finden. Immer wieder behauptete diese, die IBO UG habe andere Gläubiger vorrangig befriedigt, und das, obwohl nachweislich keine Gelder an die IBO UG geflossen waren. Damit schied eine bevorzugte Behandlung anderer Gläubiger aus.

Am heutigen Tage informierte mich das Finanzamt schließlich darüber, der gegen mich ergangene Haftungsbescheid vom 19.3.2017 werde aufgehoben. Die Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Während des Einspruchsverfahrens wurde Ihr Internetblog bekannt, aus dem sich neue Erkenntnisse ergeben haben, insbesondere durch das Urteil des Landgerichts Leipzig. Daraus geht hervor, dass von den Beteiligungsfirmen tatsächlich keine Zahlungen an die IBO International Business Operation UG geflossen sind, was bis dato aufgrund Ihrer mangelnden Mitwirkung nicht belegt worden war.“

Rücknahme Haftungsbescheid vom 4.12.2017

Sicherlich ist Papier geduldig. An meiner Zuarbeit hatte es jedoch nie gefehlt. Gleich mehrfach wandte ich mich in den vergangenen 16 Monaten an die Sachbearbeiterin Uhde. Weil diese meine Ausführungen ignorierte schaltete ich schließlich den Leiter des Finanzamtes Saarlouis und schließlich den saarländischen Finanzminister ein und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen.

Schreiben an das Finanzamt Saarlouis vom 12.7.2017

Schreiben an den Amtsleiter des Finanzamts Saarlouis vom 21.10.2017

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Der eingetretene Schaden ist allerdings irreparabel. Denn das Finanzamt Saarlouis hatte über das Vermögen der IBO UG im vergangenen Jahr bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Nach derzeitiger Aktenlage hätte dieser Antrag nie erfolgen dürfen.

Eigentlich ist der gesamte Vorgang nur noch peinlich. Er belegt die offenkundige Willkür, mit der man als Bürger dieses Landes von staatlichen Behörden behandelt wird. Muss man nun sogar einen Internetblog schreiben, um Gehör zu finden? Jedenfalls das Finanzamt Saarlouis scheint dieser Auffassung zuzuneigen.

Nun verzichtet das Finanzamt darauf, mich persönlich haftbar zu machen. Dumm nur, dass hier nach wie vor unterschiedliches Recht gilt. Meine Schwester Charlotte soll trotzdem die rechtswidrigen Steuern begleichen. Dabei ist der Sachverhalt bei ihr absolut identisch. Zu verantworten hat dies jedenfalls wiederum die Sachbearbeiterin Uhde.

Ich kann bei dieser Form der Willkür nur den Kopf schütteln. Wie soll der Bürger zu seinem Recht kommen, wenn derart dreist mit ihm umgesprungen wird. Es verwundert daher auch nicht, wenn viele einfach aufgeben und ihren persönlichen Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze beenden. Eindeutig hat sich unsere Staatsgewalt meilenweit davon entfernt, dem Bürger zu diesen.

Finanzamt Saarlouis: Offener Brief an den saarländischen Finanzminister Toscani

Dienstag, den 21.11.2017

Mehrfach hatte ich über die Praxis des Finanzamtes Saarlouis berichtet, Körperschaftssteuern gegen Privatpersonen geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dort, wo Gewinne nie entstanden sind.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Nun wandte ich mich persönlich an den saarländischen Finanzminister Toscani und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen. Hier der Brief im Wortlaut:

Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis, Dienstaufsichtsbeschwerde, Niederschlagung von Steuerforderungen

Sehr geehrter Minister Toscani,

leider muss ich Ihre Zeit für ein persönliches Anliegen in Anspruch nehmen. In der Sache geht es um einen Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis gegen meine Schwester Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn sowie gegen mich. Ich bitte Sie, diese Steuerforderung niederzuschlagen, da die Steuerforderung künstlich konstruiert wurde, eine unbillige Härte darstellt und unsere Existenz gefährdet.

Hintergrund des Haftungsbescheids ist folgender:

In den Jahren 2009 und 2010 war die IBO UG, deren Liquidator ich bin, an zwei Biogasgesellschaften beteiligt. Deren ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen, gegen den die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen diverser Betrugsdelikte und anderer Straftaten umfangreiche Ermittlungen durchführt, schloss die IBO UG am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus und zog deren Anteile entschädigungslos ein. Die Einziehungsgründe hatte er – wie eine spätere Beweisaufnahme vor dem OLG Dresden ergab – frei erfunden.

Aufgrund von in diesen Jahren eingereichten Steuererklärungen wurde die IBO UG trotz des Ausschlusses aus den Gesellschaften zu umfangreichen Körperschaftssteuerzahlungen herangezogen. Diese belaufen sich derzeit auf etwa 22 T€. Obwohl Lap Kristiansen entsprechende, auf das Beteiligungsverhältnis der IBO UG entfallende Gewinne deklariert hatte, wurden diese nie an die IBO UG ausgezahlt. Die IBO UG sollte daher Steuern auf Einnahmen bezahlen, die ihr nie zugeflossen waren. Lap Kristiansen steckte diese Gewinne in seine eigene Tasche. Wahrscheinlich verfolgte er mit dieser Praxis den Plan, die IBO UG in die Insolvenz zu treiben.

Seit den März 2010 verfügte die IBO UG über keinerlei Einnahmen mehr. Die Steuerfestsetzung des Finanzamtes Saarlouis erfolgte einige Jahre später. Jedenfalls existierten keine Mittel, aus denen die Steuerforderung beglichen werden konnte.

Nachdem die Beitreibung der Körperschaftssteuern bei der IBO UG scheiterte, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen deren „Vermögen“ einen Insolvenzantrag. Dieser wurde nach einigen Monaten mangels Masse abgelehnt. Damit war endgültig klar, dass die IBO UG keine Zahlungen leisten konnte. Zuvor hatte der Unterzeichner in zahlreichen Telefonaten mit Vertretern des Finanzamtes Saarlouis ergebnislos versucht, die Insolvenz des Unternehmens abzuwenden.

Wer nun jedoch geglaubt hat, das Finanzamt Saarlouis würde sich mit der Vernichtung der IBO UG zufriedengeben, sieht sich getäuscht. Denn das Finanzamt Saarlouis legte nach. Dabei spielte es auch keine Rolle, dass Steuern für Gewinne erhoben worden waren, die nie zur Auszahlung kamen. Nun erließ das Finanzamt Saarlouis gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid und leitete die Zwangsvollstreckung ein. Daher sollen meine Schwester und ich nunmehr für Steuern eines Unternehmens, der IBO UG, aufkommen, obwohl dieses Unternehmen niemals Gewinne erzielt hat.

Die im Haftungsbescheid enthaltene Begründung ist abenteuerlich und stellt jegliche rechtsstaatlichen Gepflogenheiten auf den Kopf. Meine Schwester und ich – so das Finanzamt Saarlouis in seiner spezifischen Sichtweise – sollen andere Gläubiger bevorzugt haben, womit die Zahlung der Steuern vereitelt wurde. Man setzt sich in dieser Begründung in keinster Weise mit dem Sachverhalt auseinander, sondern wiederholt wie eine tibetanische Gebetsmühle Textbausteine. Offensichtlich ist der Steuerbürger eine dem Sachverhalt angemessene Begründung nicht wert, insbesondere dort, wo es inzwischen um seine persönliche Existenz geht.

Da die IBO UG jedoch seit März 2010 über keinerlei Einnahmen mehr verfügte, konnte sie die ab 2012 festgesetzten Steuern nicht bezahlen. Eine irgendwie gelagerte Bevorzugung anderer Gläubiger kann es daher nicht gegeben haben. Zu diesem Zeitpunkt lag der einzige Zweck des Unternehmens darin, gegen den ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen einen – derzeit beim Oberlandesgericht Dresden anhängigen – Rechtsstreit zu führen, und die Zahlungsansprüche der Gesellschaft durchzusetzen.

Diesen Sachverhalt habe ich gegenüber dem Finanzamt Saarlouis nicht nur telefonisch, sondern auch mehrfach schriftlich dargestellt. Auch ein Vorstellig werden beim Leiter des Finanzamtes Saarlouis brachte kein Ergebnis. Man blieb bei der in keiner Weise haltbaren Begründung, andere Gläubiger seien von meiner Schwester und mir bevorzugt worden. Obwohl dem Finanzamt Saarlouis hierzu die Darlegungslast obliegt, sucht man belastbare Tatsachen vergeblich. Woher sollten diese bei dieser Ausgangslage auch kommen?

Als besonders unschön empfand ich es, dass das Finanzamt Saarlouis dann auch noch gegen den Unterzeichner Strafanzeige erstattete. Es wirft mir vor, als faktischer Geschäftsführer der IBO UG, der ich nie war, Insolvenzstraftaten begangen zu haben. Dies jedenfalls geht aus einer Ladung der Kripo Offenbach hervor. So sieht man also das Verhältnis zwischen dem Finanzamt und seinen Bürgern: Wer frei erfundene und entsprechend festgesetzte Steuern des Finanzamtes nicht begleichen kann, wird sogar mit der strafrechtlichen Keule verfolgt. All dies erinnert doch stark an die dunkelsten Kapitel der Lehnsherrschaft, also einer Zeit, wo man für den Fall der Nichtzahlung von Steuern ins Gefängnis geworfen werden konnte. Die Sichtweise des Finanzamtes Saarlouis verrät daher zumindest einen historischen Scharfsinn.

Der nächste Schritt des Finanzamtes Saarlouis dürfte nun darin liegen, Insolvenzanträge gegen das Vermögen meiner Schwester, einer Rentnerin, und mich, einem Erwerbsunfähigen, einzureichen und damit die Lebensgrundlage zu vernichten. Dass das Finanzamt Saarlouis diesen Weg beschreitet, steht für mich außer Frage, zumal es bereits gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag eingereicht hat.

Der Sachverhalt belegt eindeutig, dass im Finanzamt Saarlouis Einiges falsch läuft. Am Ende spielt es keine Rolle, ob die dortigen Prozessabläufe falsch sind oder einige Mitarbeiter der Schulung bedürfen. Der Nachholbedarf erstreckt sich auf alle Abteilungen bis hin zum Leiter des Finanzamtes Saarlouis.

Gegen die auf Seiten des Finanzamtes beteiligten Personen bitte ich, im Wege der Dienstaufsicht zu ermitteln. Im Übrigen ersuche ich höflichst um Niederschlagung der festgesetzten Steuern und Aufhebung der gegen meine Schwester und mich ergangenen Haftungsbescheide.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Dienstag, den 21.11.2017

Heute platzte mir mal wieder der Kragen. Im Zentrum des rechtsstaatswidrigen Geschehens steht wieder einmal das Finanzamt Saarlouis. Dieses hatte gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid erlassen, in welchem es Körperschaftssteuern verlangte, die zuvor von ihm gegen ein Unternehmen (IBO UG) festgesetzt worden waren. Nur hatte das Unternehmen nie Gewinne erzielt, denn diese wurden von einem ehemaligen Geschäftspartner, Lap Kristiansen, unterschlagen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Bereits die IBO UG, die von Lap Kristiansen um ihre Gewinne geprellt worden war, sollte diese versteuern. Weil das nicht möglich war, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG Insolvenzantrag. Da auch dies nicht zur Zahlung von Steuern für nicht geflossene Gewinne führte, wurden meine Schwester und ich mit einem Haftungsbescheid persönlich herangezogen. Bei Unternehmen ist dieser Haftungsdurchgriff auf die Geschäftsführer eigentlich ausgeschlossen. Nicht so für das Finanzamt Saarlouis.

Weil sich das Finanzamt Saarlouis hiermit nicht zufriedengab, erstattete es auch noch gegen mich Strafanzeige. Ich soll als „faktischer Geschäftsführer“ Insolvenzstraftaten begangen haben.

Finanzamt Saarlouis stellt Strafantrag

Nun reichte es mir. Ich schrieb den saarländischen Finanzminister Toscani an und forderte diesen dazu auf, die vermeintlichen Steuerforderungen niederzuschlagen. Darüber hinaus reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die an dem Vorgang beteiligten Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis bis hin zum Leiter des Finanzamtaes ein.

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Mal sehen, ob es eine Reaktion gibt. Wahrscheinlich wird man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen müssen.

 

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Man kann über die sächsische Justiz wirklich nur den Kopf schütteln. Jahrelang hatte ich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen, oder – wie er sich auch nennt – Lap Kristiansen gekämpft. Dieser hatte mich in betrügerischer Absicht aus zwei Biogasanlagen gedrängt und dabei Darlehen in Höhe von 670 T€ zzgl. Zinsen seit 2008 unterschlagen. Dass er vor Straftaten nicht zurückschreckt belegte er auch dadurch, dass er mir sämtliche Gewinne seit 2008 schuldig blieb. Und diese waren erheblich, dürften sich durchaus auf mehr als 1 Mio. € bewegen. Gleichzeitig cashte er die Gesellschaften aus, um seinen hohen Lebensstandard (Porsche turbo, 7er BMW u. a., Motorboot, Ibizaaufenthalte) zu bezahlen.

Zäh hatte ich vor den sächsischen Gerichten für meine Forderungen gekämpft. Das Verfahren zeichnete sich jedoch durch weitgehenden Stillstand aus. Nach mehr als sechs Jahren ist eine gerichtlich Entscheidung nicht in Sicht.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Nun liegt mir das Ergebnis vor. Über das Vermögen der operativ aktiven Biogasgesellschaften, der Biokon Liptitz GmbH & Co.KG sowie der Biokon Malkwitz GmbH & Co, JG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaften sind sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet. Was für ein großartiger Geschäftsführer dieser Lap Kristiansen doch ist!!

Insolvenzeröffnung Biokon Liptitz vom 09.10.2017

Insolvenzeröffnung Biokon Malkwitz vom 22.09.2017

Die weitgehende Tatenlosigkeit der sächsischen Justiz sowie der Staatsanwaltschaft Leipzig hat zu dieser Entwicklung nachhaltig beigetragen, ja sie sogar befördert. Hätte die Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt mal etwas unternommen, wäre der nun entstandene Schaden nicht so hoch. Als Krimineller darf man sich in Sachsen durchaus wohl fühlen. Aufgrund der dortigen Prozesse muss man offensichtlich nicht mit einer Strafe rechnen.

Wie ich den Beschlüssen entnehmen kann, hat Lap Kristiansen seinen Wohnsitz nun nach England verlegt. Das schließt einen gerichtlichen Zugriff weitgehend aus.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Natürlich muss man auch Verständnis für das Arbeitsaufkommen von Richtern mitbringen. Doch was sich die sächsische Justiz hier geleistet hat, geht ein Stück zu weit. Es geht um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen, wie er sich nun nennt, mit dem ich zwei Biogasanlagen errichtet und hierfür die notwendigen Darlehen bereitgestellt habe.

Unter einem Vorwand schloss mich Nguyen am 7.7.2010 aus den Biogasgesellschaften aus. Seitdem tobt ein erbitterter Rechtsstreit. Fast drei Jahre benötigte das Landgericht Leipzig für sein Urteil, in dem es die Einziehung der Geschäftsanteile für unwirksam erklärt hatte. Gleichzeitig wies es die Gegenansprüche, die ich geltend gemacht hatte, als unzulässig ab. Dies war zwar falsch, im Ergebnis aber hinzunehmen. Hier blieb nur der Rechtsweg zum OLG Dresden.

Urteil LG Leipzig 5.9.2014

Beim Oberlandesgericht Dresden ist ein Abschluss des Rechtsstreits nach weiteren drei Jahren nicht in Sicht. Immerhin klärte es – was die erste Instanz schuldig geblieben war – den Sachverhalt weitestgehend auf und überführte meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen so des versuchten Prozessbetrugs. Inzwischen sind meine Forderungen jedoch auf mehr als 2 Mio. € angewachsen. Dass dies so ist, liegt an der schleppenden Aufarbeitung des Sachverhalts durch die sächsischen Gerichte. Hätten diese früher entschieden und Nguyen Einhalt geboten, wäre es kaum zu so hohen Forderungen gekommen.

Wahrscheinlich werde ich diese am Ende ausbuchen müssen. Mit jedem Tag der vergeht, verringert sich die Chance auf ihre Einbringlichkeit. Und nach sechs Jahren besitze ich kaum mehr Hoffung auf eine abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts.

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