Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Eigentlich war mir von Anfang an klar, dass ich in Sachsen von einer Behörde nicht die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben erwarten kann, auch wenn diese unserem Grundgesetz zu entnehmen sind. Deshalb sah ich die Erfolgsaussichten meines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kritisch. Normalerweise handelt es sich hier um eine reine Banalität. Natürlich besitzt ein Rechtsanwalt, der berufsunfähig wurde, einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Rente. In Sachsen ticken die Uhren dagegen anders.

Wenig überraschend war daher die Haltung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks, als es mir meinen berechtigten Rentenanspruch verweigerte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nun begann für mich wieder einmal der Weg durch die Mühlen des hybriden Rechtsstaates. Irgendwann werde ich schon Recht bekommen, sagte ich mir. Spätestens – nach vielen Jahren – vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es braucht dazu allerdings ein gehöriges Maß Ausdauer und Durchsetzungsvermögen. Hieran scheitern viele Betroffene, die vor dem Ausmaß staatlicher Willkür kapitulieren, und die von der gelebten Realität unseres Rechtsstaates überfordert werden.

Natürlich legte ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch ein, womit sich andere Personen bei dem als Anstalt öffentlichen Rechts geführten Versorgungswerk der Rechtsanwälte befassen mussten. Es leuchtete mir nicht ein, warum ich – nachdem ich jahrelang der politischen Verfolgung ausgesetzt war – durch die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München auch noch meine Rentenansprüche verlieren sollte. Noch dazu, wo ich 18 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt und so erhebliche Anwartschaften begründet hatte.

Dass die Haltung des sächsischen Versorgungswerks einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Freizügigkeit, Berufsausübung sowie die Eigentumsgarantie begründeten, lag mehr als auf der Hand. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk blieb jedoch bei seiner Auffassung, wonach ich meinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu einem Zeitpunkt gestellt hatte, als ich nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, sondern der Rechtsanwaltskammer München war. Damit enteignete es mich hinsichtlich meiner langjährigen Beitragszahlungen in voller Höhe. Ich wurde wie jemand behandelt, der noch nie Beiträge entrichtet hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Bezeichnenderweise unterzeichnete Rechtsanwalt Dr. Thietz-Bertram als Vorsitzender des Vorstandes diesen Bescheid. Er hatte bereits den ursprünglichen Versagungsbescheid abgesegnet. Von einer unabhängigen Überprüfung der Angelegenheit konnte daher nicht gesprochen werden.

Da Anstalten des öffentlichen Rechts wie das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht willkürlich handeln dürfen, sondern der staatlichen Aufsicht unterlagen, suchte ich nun Hilfe bei den hierfür zuständigen Ministern Dr. Martens (Justiz) sowie Sven Morlok (Wirtschaft und Arbeit), also bei meinen früheren Parteikollegen. Ich bat diese darum, die Rechtsordnung wiederherzustellen und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte anzuweisen, entsprechend zu handeln.

Schreiben an Justizminister Dr. Martens vom 10.10.2017

Schreiben an Wirtschaftsminister Morlok vom 10.10.2012

Unterstützung erhielt ich von beiden dagegen nicht. Sie übten ihre Aufsichtspflichten durch Untätigkeit aus. Das widersprach eindeutig gesetzlichen Vorgaben.

Vielleicht durfte ich von staatlicher Stelle auch keine Unterstützung erwarten.

 

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Natürlich muss man auch Verständnis für das Arbeitsaufkommen von Richtern mitbringen. Doch was sich die sächsische Justiz hier geleistet hat, geht ein Stück zu weit. Es geht um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen, wie er sich nun nennt, mit dem ich zwei Biogasanlagen errichtet und hierfür die notwendigen Darlehen bereitgestellt habe.

Unter einem Vorwand schloss mich Nguyen am 7.7.2010 aus den Biogasgesellschaften aus. Seitdem tobt ein erbitterter Rechtsstreit. Fast drei Jahre benötigte das Landgericht Leipzig für sein Urteil, in dem es die Einziehung der Geschäftsanteile für unwirksam erklärt hatte. Gleichzeitig wies es die Gegenansprüche, die ich geltend gemacht hatte, als unzulässig ab. Dies war zwar falsch, im Ergebnis aber hinzunehmen. Hier blieb nur der Rechtsweg zum OLG Dresden.

Urteil LG Leipzig 5.9.2014

Beim Oberlandesgericht Dresden ist ein Abschluss des Rechtsstreits nach weiteren drei Jahren nicht in Sicht. Immerhin klärte es – was die erste Instanz schuldig geblieben war – den Sachverhalt weitestgehend auf und überführte meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen so des versuchten Prozessbetrugs. Inzwischen sind meine Forderungen jedoch auf mehr als 2 Mio. € angewachsen. Dass dies so ist, liegt an der schleppenden Aufarbeitung des Sachverhalts durch die sächsischen Gerichte. Hätten diese früher entschieden und Nguyen Einhalt geboten, wäre es kaum zu so hohen Forderungen gekommen.

Wahrscheinlich werde ich diese am Ende ausbuchen müssen. Mit jedem Tag der vergeht, verringert sich die Chance auf ihre Einbringlichkeit. Und nach sechs Jahren besitze ich kaum mehr Hoffung auf eine abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

Klüngel soweit man nur schaut. Nach all den Jahren fällt es immer noch schwer, meine Erfahrungen aufzuarbeiten, die zu tiefen Einschnitten in meinem Leben und meiner Gesundheit führten. Was habe ich nicht alles mit den sächsischen Staatsanwaltschaften erlebt.

Es fing damit an, dass mich die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ende der 90er Jahre zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ beförderte, was von der Schwere der Schuld einem Terrorismusvorwurf gleichkommt. Von Null auf 100 mutierte ich zu einem Christian Klar der Anwaltsszene. Als der Geschäftsführer der Spielbanken starb, ermittelte man gegen mich und fragte, ob ich für seinen Tod verantwortlich war. Allerdings vermochte die Staatsanwaltschaft Dresden am Krebsbefund beim Geschäftsführer nichts zu ändern.

2005 trat dann ein weiterer wichtiger Aktivposten der Staatsanwaltschaft Leipzig in Erscheinung: Die damalige Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider. Seit diesem Zeitpunkt verschärfte sich meine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Gleichzeitig landeten die gegen mich gerichteten Vorwürfe immer wieder in der BILD-Leipzig. Zu diesem Verleumdungsorgan pflegte die Staatsanwaltschaft Leipzig offensichtlich beste Beziehungen.

Dumm wäre es in diesem Zusammenhang, von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde der Bundesrepublik Unabhängigkeit zu fordern. Diese lag bei Eßer-Schneider nämlich nicht vor. Verheiratet war sie mit einem Arbeitsrechtler aus der überörtlichen Sozietät CMS, mit dem ich auf dem Leipziger Markt um Mandate buhlte. Und das größte Mandat, die Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz, hatte ich meinem Kollegen vor der Nase weggeschnappt.

Dies konnte Frau Eßer-Schneider offensichtlich nicht akzeptieren. Die aus der Beratung der Sparkasse stammenden hohen Honorarumsätze hätten sicherlich ihren Lebensstil und den ihres Mannes weiter gefördert. Sie sann offensichtlich nach Möglichkeiten, mich aus dem Markt zu drängen. Daher verwundert es nicht, wenn von nun an eine Phase der besonders intensiven Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig einsetzte. Als logische Folge wurden sensible Informationen der BILD-Leipzig zugespielt, die dann plakativ hierüber an prominenter Stelle berichtete.

Dass mein Bundeszentralregisterauszug bis heute jungfräulich ist, interessierte fortan Niemanden mehr.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Lange hatte es gedauert bis das Landgericht Leipzig über meine Beschwerde gegen die Aberkennung der Pfändungsfreigrenzen durch das Insolvenzgericht Leipzig entschieden hatte. Die Rechtspflegerin am Insolvenzgericht Macht hatte zuvor sowohl die Pfändungsfreigrenzen für meine Ehefrau, als auch für die beiden eigenen Kinder und meine Stieftochter abgelehnt. Nun wurden meine Unterhaltspflichten gegenüber meine Ehefrau anerkannt.

Landgericht Leipzig 14.7.2017

Leider akzeptierte das Landgericht die tatsächliche Unterhaltsgewährung gegenüber meiner Stieftochter nicht. Nach Auffassung des Gerichts liegt hier keine gesetzliche Unterhaltspflicht vor. Damit wurde meine Verpflichtungserklärung, die ich gegenüber der deutschen Botschaft in Kiev gemäß § 68 AuslG abgeben musste, nicht anerkannt. Voraussetzung für die Einreise meiner Frau und ihrer Tochter war jedenfalls, dass ich mich schriftlich verpflichte, für deren Unterhalt aufzukommen.

Dass darin eine Benachteiligung gegenüber Familien mit deutschen Kindern liegt, ist offensichtlich. Daneben ruft die Entscheidung des Landgerichts auch aus anderer Sicht Fragen auf, die ich geklärt wissen will. Aus diesem Grund habe ich nunmehr gegen die Ablehnung der Pfändungsfreigrenzen für meine beiden eigenen Kinder und meine Stieftochter Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dort wird es sicherlich zu einer abschließenden Klärung kommen.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Zum Fortgang siehe

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Diese Peinlichkeit konnte ich dem Insolvenzgericht Leipzig nicht ersparen, denn immerhin hatte es sich selbst tief in die Angelegenheit reingeritten. Jahrelang behauptete das Insolvenzgericht, ich habe nie einen wirksamen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Immer wieder behauptete es, mein Antrag vom 24.11.2010 sei nicht existent. Peinlich war nur, dass er dann doch auftauchte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Als ich eine Kopie dieses Antrags mit Eingangsstempel des Insolvenzgerichts in den Händen hielt, veranlasste ich unverzüglich die Weiterleitung nach Leipzig und bat darum, diesen Antrag neu zu bescheiden. Gleichzeitig focht ich meinen zweiten Antrag auf Restschuldbefreiung vom 12.2.2011 wegen arglistiger Täuschung an. Diesen hatte ich nur gestellt, nachdem das Insolvenzgericht wahrheitswidrig behauptet hatte, es läge bislang kein Antrag vor.

Nun erhielt ich die Antwort vom Richter am Insolvenzgericht Hock. Und die hatte es wirklich in sich. Amtsrichter Hock räumte nun ein, dass sich mein erster Antrag von Anfang an in meiner Insolvenzakte befand. Er war also nie verloren gegangen. Offensichtlich wollte ihn das Insolvenzgericht nicht zur Kenntnis nehmen und so die Versagung der Restschuldbefreiung erzwingen.

Peinlicherweise musste er auch feststellen, dass der Richter am Insolvenzgericht Dr. Büttner die Existenz meines Antrags Ende Dezember 2012/Anfang Januar 2013 festgestellt haben muss. Denn er erwähnte diesen in seiner Stellungnahme an den Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013.

Peinlich ist ferner, dass ich sowohl in meinem Schreiben an den Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich wie auch an den Justizminister Gemkow auf diesen Antrag hingewiesen hatte. Geschehen ist dennoch nichts. Die Existenz dieses Antrags wurde stets geleugnet.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Das Ganze wirft ein mehr als sonderbares Licht auf die Politik des Insolvenzgerichts Leipzig wie auch der politischen Kaste. Mir wurde vorsätzlich das verweigert, was jedem Bürger zusteht. In Anbetracht der Tatsache, dass sich mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung von Anfang an in der Insolvenzakte befand – schließlich trug er sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts – ist ein reines Versehen oder eine Schlamperei ausgeschlossen.

Insolvenzantrag24.11.2010

Man wollte mir die Restschuldbefreiung nicht gewähren. Das war offensichtlich eine Retourkutsche für die Vielzahl der Verfahren, die ich gegen öffentliche Körperschaften in Sachsen geführt hatte.

Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nicht das Geringste zu tun.

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

Das Telefonat mit der Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts M. Ende Juni 2011 zählte zu den schlimmsten meines Lebens. Es offenbarte einmal mehr, in welch rechtsstaatswidriger Weise das Insolvenzgericht mit meinen persönlichen Daten umgeht. Was war geschehen?

Der Insolvenzverwalter Rüdiger B, dem ich noch wenige Wochen zuvor sämtliche von ihm geforderten Auskünfte erteilt hatte, lud mich mit neuen Fragen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ich solle, so der ungeheuerliche Vorwurf, Vermögen abgezweigt haben. Insbesondere ging es dabei um eine Rentenversicherung, die ich zur Finanzierung eines Bauvorhabens abgeschlossen hatte und die an meine Bank abgetreten wurde. B. glaubte, ich habe mir den Restwert an der Insolvenzmasse vorbei einverleibt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung war dies nicht möglich. Denn welche Bank würde bei offenen Darlehensforderungen Gelder aus einer Rentenversicherung an mich auskehren? Natürlich hätte B. den Sachverhalt auch von mir erfragen können. Dies tat er aber nicht. Seine Arbeitsweise war für mich ohnehin nur schwer zu verstehen. Stattdessen sollte ich die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Also wurde ich vom Insolvenzgericht durch die Rechtspflegerin M. geladen, allerdings über eine nicht existente Anschrift. Die Ladung ging mir also nicht einmal zu. Und irgendwie bekam die BILD Wind von der Angelegenheit. Sie erkundigte sich bei M. über den Gerichtstermin sowie den Inhalt des Antrags auf Abgabe der Offenbarungsversicherung.

Obwohl sicherlich von Seiten des Insolvenzgerichts äußerste Zurückhaltung angebracht gewesen wäre – schließlich handelte es sich bei meinem Insolvenzverfahren um ein Politikum – gab M. der BILD-Redakteurin Martina Kurtz, einer Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung, bereitwillig Auskunft. Und diese veröffentlichte am 27.6.2011 einen vernichtenden Artikel, der seitdem im Internet auf Platz 1 gerankt ist. „Richter jagen Ex-OB Kandidat Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel war eine einzige Vernichtungsaktion.

http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html

M. räumte mir gegenüber in einem wenige Tage später geführten Telefonat ein, die BILD informiert zu haben. Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise waren ihr offensichtlich egal. Sie bedeuteten für mich die absolute Existenzvernichtung. Denn jedes Unternehmen, das einen Kandidaten einstellen will, sucht vorher über ihn Informationen im Internet. Seitdem blieben mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis – und das trotz einer vorzeigbaren Qualifikation.

Ich hatte mich über diese Vorgehensweise in meinem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie in meiner Petition an den sächsischen Landtag beschwert. Dort sah man keinen Anlass zur Kritik. Aus Sicht der politischen Kaste war die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts also in Ordnung.

Dass darin eine eklatante Verletzung meines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) liegt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der hybride sächsische Rechtsstaat scheint die Verfassung ohnehin nur partiell zur Kenntnis zu nehmen.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Es fiel wie Manna vom Himmel. Was ich nie für möglich gehalten hatte, war eingetreten. In einem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig, wo ich als Zeuge aussagen sollte, legte mir der Richter einen Auszug aus meiner Insolvenzakte vor. Es handelte sich dabei um meinen ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom November 2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht Leipzig eingegangen war. Aufgrund dieses Antrags hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung bestätigen müssen. Geht dagegen der Antrag verloren – wie angeblich in meinem Fall – so kommt eine Restschuldbefreiung nicht in Betracht. Eben dies hatte das Insolvenzgericht im Februar 2011 entschieden.

VersagungRestschuldbefreiung

Zu meiner großen Überraschung trug mein Antrag vom November 2010 auch noch den Eingangsstempel des Amtsgerichts Leipzig. Er war also rechtzeitig eingegangen, so wie ich das immer behauptet hatte. Und der Antrag befand sich auch dort, wo er hingehört, nämlich in meiner Insolvenzakte. Die Behauptung, er sei verloren gegangen, sah da schon sehr nach richterlicher Willkür aus. Sie bestätigt mich in meinem Vorwurf, wonach Teile der sächsischen Justiz eine hybride Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit besitzen.

Insolvenzantrag24.11.2010

An Zufälle glaube ich nicht. Das Insolvenzgericht Leipzig konnte meinen Antrag vom 24. November 2010 unmöglich verneinen. Es tat dies in der festen Überzeugung, dass ich die Existenz dieses Antrags nicht beweisen könne. Es handelt sich hierbei um einen absolut ungeheuerlichen Vorgang.

Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Für mich war der Anruf des Insolvenzgerichts im Januar 2011 ein ziemlicher Schock. Teilte mir das Gericht doch mit, dass ich noch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen müsse. Genau dies hatte ich zuvor bereits im November 2010 getan und den Antrag persönlich in Gegenwart einer Zeugin in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen. Nur dort soll er angeblich nie eingegangen sein.

Bereits dieser Umstand war schwer nachvollziehbar. Die Arbeit der meisten Gerichte ist akribisch. Dass Post verloren geht kommt praktisch nie vor. Nun hieß es im Januar 2011 jedenfalls, ich hätte bislang noch keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Vielleicht sollte mein erster Antrag vom November 2010 aber auch nicht zugehen.

Also füllte ich erneut die Formulare für das Insolvenzgericht aus. Zu diesen Dokumenten zählt auch eine Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Für die Dauer von sechs Jahren verbleibt mir nur das pfändungsfreie Einkommen – so jedenfalls die Theorie. Die Praxis sieht dagegen ganz anders aus.

Die Abtretungserklärung verband ich mit dem schriftlichen Hinweis, dass die Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze auf die Dauer des sechsjährigen Insolvenzverfahrens beschränkt bleibt. Nichts Anderes steht in der Insolvenzordnung. Ich berief mich also auf das Gesetz.

Schockiert musste ich später feststellen, dass das Insolvenzgericht genau dies nicht akzeptieren wollte. Es versagte mir die Restschuldbefreiung aufgrund meines Hinweises auf die Gesetzeslage. Ich war mehr als nur schockiert. Bis heute kann ich dies nicht nachvollziehen. Offensichtlich tat der hybride Rechtsstaat alles, um meine Existenz zu vernichten. Ohne eine Restschuldbefreiung war eine Rückkehr in den Anwaltsjob nach sechs Jahren ausgeschlossen. Wahrscheinlich war es genau dies, was die sächsische Justiz erreichen wollte.

AntragRestschuldbefreiung12.2.2011

VersagungRestschuldbefreiung

Jürgen Roth: Spinnennetz der Macht

Zurückblickend war er einer der ganz wenigen Menschen, die sich wirklich für meine Geschichte interessierten: Jürgen Roth, der investigativ tätige Journalist. Inzwischen hat er vielen Menschen eine Stimme verliehen.

Vor einiger Zeit erschien sein Buch „Spinnennetz der Macht“. Dieses befasst sich mit einer Vielzahl von Schicksalen, Menschen, die ihren Kampf mit dem Freistaat Sachsen teuer bezahlten. Diese bestätigen, dass der Freistaat jeweils planmäßig vorging. Betroffen waren jeweils Menschen, die ihm kritisch gegenüberstanden und die bereit waren, für ihr Recht zu kämpfen.

Der Freistaat reagierte hierauf in geradezu typischer Weise. Während er nach außen nie müde wird, seine vermeintliche Rechtsstaatlichkeit zu betonen, nutzt er diesen Deckmantel, um gegen seine Gegner vorzugehen. Dabei schreckt er auch nicht vor existenzvernichtenden Maßnahmen zurück.

Roth – Spinnennetz der Macht

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