Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7

Mittwoch, 4. November 2015

Fünf Jahre sind bereits vergangen, seit ich meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eingereicht hatte. Nicht nur die lange Zeit belastete mich massiv. Es war auch finanziell ein Kampf ums Überleben, dies wiederum geschuldet der Gnadenlosigkeit meiner Gegner.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nun war der Zeitpunkt gekommen: Das Verwaltungsgericht Dresden verhandelte endlich über meinen Rentenanspruch. Dumm nur, dass ich nichts davon wusste. Das Gericht hatte die Ladung zur mündlichen Verhandlung an eine falsche Anschrift übersandt. Dabei wusste man spätestens seit meinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wo ich mich aufhielt.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 6

Dem Verwaltungsgericht spielte meine Abwesenheit in die Karten. So musste man wenigstens nicht mit mir lästige Gespräche über verfassungsrechtliche Mindeststandards führen. Es widmete der Angelegenheit ganze 9 Minuten, wie aus dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung hervorgeht. Das ermöglichte immerhin den frühzeitigen Gang zur Mittagspause.

VG Dresden Protokoll vom 4.11.2015

Etwas unschön war dagegen, dass das Gericht meine ordnungsgemäße Ladung feststellte und im Protokoll vermerkte. Leider habe ich so etwas in den vergangenen Jahren oft erlebt. Es ist kein Einzelfall, dass in Sachsen Gerichte ohne die Betroffenen verhandeln, weil sie es zuvor versäumten, die Ladung zuzustellen. Wer nicht geladen wird, kann sich auch nicht äußern bzw. verteidigen. Vielleicht ist dies in einem hybriden Rechtsstaat ja auch nicht erwünscht.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 6

Mittwoch, 18. Februar 2015

Mehr als ein halbes Jahr war vergangen, dass das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mir meinem Prozesskostenhilfeantrag stattgegeben hatte. Ich wartete schon lange auf den Zeitpunkt, dass sich nun auch das Verwaltungsgericht Dresden dieser Rechtsauffassung anschließt und mir die gewünschte Berufsunfähigkeitsrente zubilligt.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Alle drei Monate fragte ich beim Verwaltungsgericht den Verfahrensstand nach. Von dort erhielt ich jedoch immer nur die lapidare Antwort, das Gericht sei überlastet und könne daher noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Da interessierte es auch nicht weiter, dass die Angelegenheit für mich existentielle Bedeutung besaß.

Nun wollte ich die Angelegenheit beschleunigen. Schließlich hatte das Oberverwaltungsgericht ja angedeutet, dass mir die begehrte Berufsunfähigkeitsrente zusteht.

Beschluss OVG4.4.2013

Finanziell wusste ich schon lange nicht mehr weiter. Also entschied ich mich dazu, die Angelegenheit zu beschleunigen. Daher reichte ich beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein und verband diesen wiederum mit einem Prozesskostenhilfeantrag. Damit wollte ich eine vorläufige Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente erzwingen.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 14.2.2013

Wieder einmal legte ich breit dar, warum mir die begehrte Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Dabei berief ich mich vor allem auch auf die vorausgegangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Ich hoffte inständig, das Verwaltungsgericht werde diese respektieren und mir die begehrte Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

Wieder einmal sollte es anders kommen. Dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts, die bereits einmal gegen mich entschieden hatte, war erneut zuständig. Und sie sah für meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinerlei Erfolgsaussicht. Zwar habe ich langjährig Beiträge für das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk gezahlt, es fehle jedoch an dem „notwendigen personalen Bezug“, der dazu führt, dass die Zahlungen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes unterfallen. Wieder einmal hatte ich es mit der richterlichen „Kunst“ zu tun, sich notfalls eine passende Begründung auszusuchen, um meine Ansprüche zu Fall zu bringen.

Verwaltungsgericht Dresden vom 18.2.2015

Natürlich musste ich auch die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Verwaltungsgericht Dresden blieb seiner bisherigen Linie treu. Also musste ich weiter auf eine Entscheidung in der Hauptsache warten. Die von mir erhoffte vorläufige Regelung scheiterte somit grandios.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards zehrte an meinen ohnehin kaum vorhandenen Kräften. Die Flut von Nackenschlägen hatte meine Psyche längst aus dem Gleichgewicht gebracht. Immer wieder stellte ich mir die Sinnfrage. Wer lag hier eigentlich falsch? Ich oder die Justiz? Konnte es sein, dass all das, was ich über das Rechtsstaatsprinzip wusste, einfach falsch war? Immer wieder ging mir diese Frage durch den Kopf. Sie stellt sich mir auch heute noch, da die herrschende Kaste in der Bundesrepublik die Mär vom Rechtsstaatsprinzip dazu missbraucht, den Bürger zu beruhigen und ihn in einer vermeintlichen Sicherheit zu wiegen.

Nein, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem mein Prozesskostenhilfeantrag für meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen worden war, konnte und wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

VG Dresden14.1.2013

Wieder einmal schrieb mich mir mein Leid von der Seele herunter und legte in meiner Beschwerdeschrift dar, weshalb mir ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. So langsam stiegen jedoch meine Zweifel. Mein Verständnis des Grundgesetzes war wohl etwas völlig Anderes als das der hybriden Justiz.

Ich beschrieb eingehend, warum ich aufgrund meiner langjährigen Zahlungen in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besitze und berief mich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Verwaltungsgericht Dresden so schmerzlich ignoriert hatte.

Beschwerde vom 4.2.2013

Die Niederschrift dieser Argumente machte mir Mut. Ich konnte jedoch meine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass die sächsische Justiz eher ergebnisbezogen entschied. Man wollte mir die Berufsunfähigkeitsrente einfach nicht gewähren. Ich sollte kalt enteignet werden.

Da das Verwaltungsgericht Dresden sich weiterhin weigerte, mir in der Sache recht zu geben, wurde die Angelegenheit an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgegeben. Dieses entschied mit Beschluss vom 4.4.2013 zu meinem Gunsten.

Beschluss OVG4.4.2013

Bezeichnenderweise schloss sich das Oberverwaltungsgericht in vollem Umfang meiner rechtlichen Begründung an, die ich seit mehr als zwei Jahren gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sowie dem Verwaltungsgericht Dresden dargestellt hatte, ohne dort Gehör zu finden. Gab es nun doch so etwas wie einen Hoffungsschimmer? Jedenfalls gewährte mir das Oberverwaltungsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe. Der Kampf in der Sache konnte also beginnen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nach Einreichung meiner Klage gegen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beim Verwaltungsgericht Dresden machte ich mir natürlich Hoffnungen darauf, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen zu können. Immerhin hatte ich in meiner Klage meinen Rechtsstandpunkt plausibel begründet. Auch am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bestand kein Zweifel.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Woran sollte also meine Klage sowie der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe scheitern? Als Anstalt des öffentlichen Rechts war das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten und mir folglich auch die Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Immerhin setzten sich die Entscheider des Versorgungswerks vollständig aus Juristen zusammen. Dies alles hegte meine Hoffnung.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Mitte Januar 2013 zugestellt worden war, zog mir mal wieder schlagartig den Boden unter den Füßen weg. Das Verwaltungsgericht Dresden verweigerte mir die Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis, für meine Klage fehle die notwendige Erfolgsaussicht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente werde nur Mitgliedern des Versorgungswerks gezahlt. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München habe ich meine Mitgliedschaft verloren.

VG Dresden14.1.2013

Auch die entschädigungslose Enteignung meiner Mitgliedsbeiträge – ich hatte 16 Jahre lang Beiträge zum Versorgungswerk bezahlt und damit „Anwartschaften“ für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente begründet, hielt das Verwaltungsgericht Dresden für zulässig. Dieser Rechtsstandpunkt war in jedem Fall verfassungswidrig. Mir schien es damals, als sei die hybride sächsische Justiz immer noch im Sozialismus verhangen. Denn dort konnte man Bürger zwingen, nicht auszureisen, es sei denn, sie wollten sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche riskieren. Wer seine Anwaltszulassung nach Westdeutschland verlegt, wurde enteignet. Freizügigkeit gab es damit ebenso wenig wie die verfassungsrechtliche Berufsausübungsfreiheit. Vom Eigentumsschutz ganz zu schweigen.

Rechtsstaat sah wieder einmal anders aus.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Das musste ich erst einmal verdauen. Hatte doch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk meine Auffassung, dass wir in einem hybriden Rechtsstaat leben, eindrucksvoll bestätigt. Mit seinem Widerspruchsbescheid wies es meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Und das obwohl ich 18 Jahre lang in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eingezahlt hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Da nutzte es nichts dass ich meine Berufsunfähigkeit mit gleich mehreren Gutachten nachgewiesen hatte. Aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Und das obwohl ich weiterhin in Leipzig tätig war. Mit einer geradezu verfassungswidrigen Impertinenz wurden mir meine Ansprüche verweigert. Nun half es nichts, ich musste vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.

Kampflos aufgeben konnte ich einfach nicht. Und das obwohl ich bei meinem Kampf um die Gewährleistung verfassungsrechtlicher Mindeststandards bislang nur eine Niederlage nach der anderen kassiert hatte. Ich empfand die Haltung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks als eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Wieso sollte ich nun meine Ansprüche verlieren? Immerhin hatte das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk 16 Jahre lang meine Beiträge entgegengenommen und Vertrauen in mir darauf erweckt, man werde im Leistungsfall seinen Verpflichtungen nachkommen.

In meiner Klage legte ich zum wiederholten Mal dar, weshalb mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Bezeichnenderweise hatte mir die Bayerische Versorgungskammer der Rechtsanwälte sogar eine Berufsunfähigkeit für den Zeitraum meiner Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer München gewährt. In Bayern tickten die Uhren nun einmal anders. Dies konnte man von seinem sächsischen Gegenstück nicht behaupten.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Da ich über keinerlei Einnahmen verfügte, verband ich die Klage mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu gewähren. Bei der Niederschrift der Klage stieg meine Hoffnung, meine Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchsetzen zu können.

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