Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Dienstag, den 21.11.2017

Heute platzte mir mal wieder der Kragen. Im Zentrum des rechtsstaatswidrigen Geschehens steht wieder einmal das Finanzamt Saarlouis. Dieses hatte gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid erlassen, in welchem es Körperschaftssteuern verlangte, die zuvor von ihm gegen ein Unternehmen (IBO UG) festgesetzt worden waren. Nur hatte das Unternehmen nie Gewinne erzielt, denn diese wurden von einem ehemaligen Geschäftspartner, Lap Kristiansen, unterschlagen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Bereits die IBO UG, die von Lap Kristiansen um ihre Gewinne geprellt worden war, sollte diese versteuern. Weil das nicht möglich war, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG Insolvenzantrag. Da auch dies nicht zur Zahlung von Steuern für nicht geflossene Gewinne führte, wurden meine Schwester und ich mit einem Haftungsbescheid persönlich herangezogen. Bei Unternehmen ist dieser Haftungsdurchgriff auf die Geschäftsführer eigentlich ausgeschlossen. Nicht so für das Finanzamt Saarlouis.

Weil sich das Finanzamt Saarlouis hiermit nicht zufriedengab, erstattete es auch noch gegen mich Strafanzeige. Ich soll als „faktischer Geschäftsführer“ Insolvenzstraftaten begangen haben.

Finanzamt Saarlouis stellt Strafantrag

Nun reichte es mir. Ich schrieb den saarländischen Finanzminister Toscani an und forderte diesen dazu auf, die vermeintlichen Steuerforderungen niederzuschlagen. Darüber hinaus reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die an dem Vorgang beteiligten Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis bis hin zum Leiter des Finanzamtaes ein.

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Mal sehen, ob es eine Reaktion gibt. Wahrscheinlich wird man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen müssen.

 

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Dienstag, der 21.11.2017

Es ist wie verhext. Wieder einmal versuche ich, dem Insolvenzgericht Leipzig eine Stellungnahme zu faxen. Diese ist wichtig, denn immerhin geht es darin um meine Restschuldbefreiung. Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte sich schriftlich geäußert. Obwohl mehrfach von mir beantragt, wurde mir seine Stellungnahme nicht zugeschickt. Das entspricht so ganz meiner Wahrnehmung des hybriden Rechtsstaats. Zwar besitzt jeder Bürger einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Doch wenn man nicht weis was einem vorgeworfen wird, kann man sich nicht vernünftig hierzu äußern.

Dass mir die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zugeschickt wird entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese sind in den Art. 20 und 103 des Grundgesetzes verankert. Leider orientiert sich das Leipziger Insolvenzgericht daran nicht. Meine Rüge, die ich vorab per Telefax übermitteln will, lässt sich nicht übertragen – mal wieder. Per Telefax ist das Insolvenzgericht leider nicht erreichbar. So bleibt mir nur der Postweg.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Dienstag, der 21.11.2017

Wenn man nicht selbst betroffen wäre könnte man glauben, dass es sich hier um einen spannenden Thriller handelt. Die Wirklichkeit schreibt wohl noch die besten Geschichten. Nur kann man über diese Realität nicht lachen, denn sie belegt Rechtsbeugung auf höchsten Niveau.

Am 24.11.2010 hatte ich einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Insolvenzgericht Leipzig bestritt jedoch stets, diesen Antrag erhalten zu haben. Trotz mehrfacher Rückfragen, einer Petition zum sächsischen Landtag, einem Brief an den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie diverser Dienstaufsichtsbeschwerden, in denen ich mich hierüber beschwerte, gab es keine Änderung. Mein Antrag sollte verschollen bleiben; nach meiner Ansicht war dies politisch gewollt.

Lediglich durch einen Zufall gelangte ich im Juni 2015 dann in den Besitz meines Antrags, der eindeutig den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug (25.11.2010). Damit war seine Existenz nicht mehr zu leugnen. Dennoch blieb er fünf Jahre lang verschollen.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Man könnte das Ganze „absolut unerhört“ nennen. Dies wäre jedoch glatt untertrieben. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Bankrotterklärung des hybriden Rechtsstaates.

Jegliche Fassung verliert man, wenn man sich in diesem Zusammenhang die gerichtliche Verfügung des Richters am Amtsgericht Leipzig Hock genauer durchliest.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dieser hatte geschrieben:

Allerdings ist dem Vorgang … zu entnehmen, dass der Abteilungsleiter der Abteilung Insolvenzen und Zwangsvollstreckung des Amtsgericht Leipzig, Herr wauRiAG Dr. Büttner Ende 2012, Anfang 2013 das Vorliegen des weiteren Antrags des Schuldners auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 … festgestellt haben muss. Sonst hätte er dies in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013, mit welchem er dem Präsidenten des Amtsgericht für dessen Stellungnahme an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden vom selben Tag Zuarbeit leistete, nicht ausdrücklich erwähnen können.

Mein Antrag auf Gewährung war daher von Anfang an bekannt. Nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Büttner, sondern auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden kannte ihn. Zugegeben sind letztere politische Ämter.

Man wollte meinen Antrag nicht finden. Er wurde vom Insolvenzgericht Leipzig unterschlagen. Das Ergebnis, ich sollte keine Restschuldbefreiung erhalten, war politisch gewollt. Und die Mittel des hybriden Rechtsstaats reichen aus, um dieses Ziel zu erreichen.

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Anfang Januar 2011 stand ich vor den Scherben meiner Tätigkeit in Leipzig. 18 Jahre waren vergangen. Ich kam als Aufbauhelfer nach Sachsen, wo ich meinen Beitrag zum Aufbau Ost leisten wollte. Es war die Zeit, als der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl blühende Landschaften in den neuen Bundesländern versprach. Ich wollte Teil dieser Entwicklung sein, die so optimistisch begonnen hatte.

Als Arbeitsrechtler hatte ich mir einen Namen gemacht. Politisch war ich als Kreisvorsitzender der FDP Leipzig bei mehreren Wahlkämpfen, vor allem aber bei der Oberbürgermeisterwahl 2005 gegen Wolfgang Tiefensee von der SPD, den ich sehr schätze, in Erscheinung getreten. Auch als Investor hatte ich mich betätigt und meine Ersparnisse in Immobilien und Biogasgesellschaften gesteckt.

Dies alles trug jedoch nicht zu stabilen Verhältnissen bei. Vielmehr lernte ich etwas kennen, was immer mehr zu meinem täglichen Begleiter wurde und meine Tätigkeit stark beeinträchtigte. Das waren abgrundtiefer Neid und ebensolche Diffamierung.

Meine Kämpfe hatten meine Gesundheit zerstört. Seit mehreren Jahren schon litt ich unter starken Depressionen, die meine anwaltliche Arbeit fast vollständig zum Erliegen brachten. Nur noch selten war ich in der Lage, zu arbeiten. Zwei Selbstmordversuche hatte ich unternommen.

Zum Jahreswechsel verschlechterte sich mein Gesundheitszustand weiter. Ich entschied mich dazu, Sachsen den Rücken zu kehren und zog am 13.01.2011 nach Ingolstadt. Ich hätte nicht länger in Leipzig überlebt, das war mir zwischenzeitlich klar geworden.

Damit war meine Tätigkeit als Aufbauhelfer beendet. Abgeschlossen hatte ich jedoch mit der Vielzahl meiner Niederlagen noch lange nicht. Diese sollten meine Psyche auch weiterhin stark belasten und eine Genesung verhindern. Zum Zeitpunkt meines Umzugs stand mein Kampf ums Rechtsstaatsprinzip jedoch immer noch in den Startlöchern. Es sollte noch Jahre so weitergehen. Denn die deutsche Justiz vergisst einen unbequemen Zeitgenossen nicht. Es ist vielmehr so als stünde man auf einer schwarzen Liste, die von jedem mit Machtbefugnissen eingesehen werden kann. Man gab mich zum Abschuss frei. Das Zeil war meine vollständige physische und psychische Vernichtung.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards zehrte an meinen ohnehin kaum vorhandenen Kräften. Die Flut von Nackenschlägen hatte meine Psyche längst aus dem Gleichgewicht gebracht. Immer wieder stellte ich mir die Sinnfrage. Wer lag hier eigentlich falsch? Ich oder die Justiz? Konnte es sein, dass all das, was ich über das Rechtsstaatsprinzip wusste, einfach falsch war? Immer wieder ging mir diese Frage durch den Kopf. Sie stellt sich mir auch heute noch, da die herrschende Kaste in der Bundesrepublik die Mär vom Rechtsstaatsprinzip dazu missbraucht, den Bürger zu beruhigen und ihn in einer vermeintlichen Sicherheit zu wiegen.

Nein, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem mein Prozesskostenhilfeantrag für meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen worden war, konnte und wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

VG Dresden14.1.2013

Wieder einmal schrieb mich mir mein Leid von der Seele herunter und legte in meiner Beschwerdeschrift dar, weshalb mir ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. So langsam stiegen jedoch meine Zweifel. Mein Verständnis des Grundgesetzes war wohl etwas völlig Anderes als das der hybriden Justiz.

Ich beschrieb eingehend, warum ich aufgrund meiner langjährigen Zahlungen in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besitze und berief mich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Verwaltungsgericht Dresden so schmerzlich ignoriert hatte.

Beschwerde vom 4.2.2013

Die Niederschrift dieser Argumente machte mir Mut. Ich konnte jedoch meine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass die sächsische Justiz eher ergebnisbezogen entschied. Man wollte mir die Berufsunfähigkeitsrente einfach nicht gewähren. Ich sollte kalt enteignet werden.

Da das Verwaltungsgericht Dresden sich weiterhin weigerte, mir in der Sache recht zu geben, wurde die Angelegenheit an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgegeben. Dieses entschied mit Beschluss vom 4.4.2013 zu meinem Gunsten.

Beschluss OVG4.4.2013

Bezeichnenderweise schloss sich das Oberverwaltungsgericht in vollem Umfang meiner rechtlichen Begründung an, die ich seit mehr als zwei Jahren gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sowie dem Verwaltungsgericht Dresden dargestellt hatte, ohne dort Gehör zu finden. Gab es nun doch so etwas wie einen Hoffungsschimmer? Jedenfalls gewährte mir das Oberverwaltungsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe. Der Kampf in der Sache konnte also beginnen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nach Einreichung meiner Klage gegen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beim Verwaltungsgericht Dresden machte ich mir natürlich Hoffnungen darauf, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen zu können. Immerhin hatte ich in meiner Klage meinen Rechtsstandpunkt plausibel begründet. Auch am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bestand kein Zweifel.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Woran sollte also meine Klage sowie der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe scheitern? Als Anstalt des öffentlichen Rechts war das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten und mir folglich auch die Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Immerhin setzten sich die Entscheider des Versorgungswerks vollständig aus Juristen zusammen. Dies alles hegte meine Hoffnung.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Mitte Januar 2013 zugestellt worden war, zog mir mal wieder schlagartig den Boden unter den Füßen weg. Das Verwaltungsgericht Dresden verweigerte mir die Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis, für meine Klage fehle die notwendige Erfolgsaussicht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente werde nur Mitgliedern des Versorgungswerks gezahlt. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München habe ich meine Mitgliedschaft verloren.

VG Dresden14.1.2013

Auch die entschädigungslose Enteignung meiner Mitgliedsbeiträge – ich hatte 16 Jahre lang Beiträge zum Versorgungswerk bezahlt und damit „Anwartschaften“ für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente begründet, hielt das Verwaltungsgericht Dresden für zulässig. Dieser Rechtsstandpunkt war in jedem Fall verfassungswidrig. Mir schien es damals, als sei die hybride sächsische Justiz immer noch im Sozialismus verhangen. Denn dort konnte man Bürger zwingen, nicht auszureisen, es sei denn, sie wollten sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche riskieren. Wer seine Anwaltszulassung nach Westdeutschland verlegt, wurde enteignet. Freizügigkeit gab es damit ebenso wenig wie die verfassungsrechtliche Berufsausübungsfreiheit. Vom Eigentumsschutz ganz zu schweigen.

Rechtsstaat sah wieder einmal anders aus.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Das musste ich erst einmal verdauen. Hatte doch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk meine Auffassung, dass wir in einem hybriden Rechtsstaat leben, eindrucksvoll bestätigt. Mit seinem Widerspruchsbescheid wies es meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Und das obwohl ich 18 Jahre lang in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eingezahlt hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Da nutzte es nichts dass ich meine Berufsunfähigkeit mit gleich mehreren Gutachten nachgewiesen hatte. Aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Und das obwohl ich weiterhin in Leipzig tätig war. Mit einer geradezu verfassungswidrigen Impertinenz wurden mir meine Ansprüche verweigert. Nun half es nichts, ich musste vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.

Kampflos aufgeben konnte ich einfach nicht. Und das obwohl ich bei meinem Kampf um die Gewährleistung verfassungsrechtlicher Mindeststandards bislang nur eine Niederlage nach der anderen kassiert hatte. Ich empfand die Haltung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks als eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Wieso sollte ich nun meine Ansprüche verlieren? Immerhin hatte das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk 16 Jahre lang meine Beiträge entgegengenommen und Vertrauen in mir darauf erweckt, man werde im Leistungsfall seinen Verpflichtungen nachkommen.

In meiner Klage legte ich zum wiederholten Mal dar, weshalb mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Bezeichnenderweise hatte mir die Bayerische Versorgungskammer der Rechtsanwälte sogar eine Berufsunfähigkeit für den Zeitraum meiner Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer München gewährt. In Bayern tickten die Uhren nun einmal anders. Dies konnte man von seinem sächsischen Gegenstück nicht behaupten.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Da ich über keinerlei Einnahmen verfügte, verband ich die Klage mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu gewähren. Bei der Niederschrift der Klage stieg meine Hoffnung, meine Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchsetzen zu können.

Finanzamt Saarlouis stellt Strafantrag

Sicherlich habe ich schon eine ganze Menge erlebt doch das ist nun wirklich die Krone. Die gezielte Verfolgung meiner Person durch die deutsche Justiz nimmt kein Ende. Nun hat das Finanzamt Saarlouis gegen mich Strafantrag gestellt. Ich soll als faktischer Geschäftsführer der IBO UG Straftaten nach der Insolvenzordnung begangen haben.

Dies besitzt ganz klar eine neue Dimension. Man sieht an dem Beispiel sehr gut, mit welcher Verbissenheit Finanzbeamte versuchen, Steuerforderungen beizutreiben.

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn die Steuerforderungen nicht bestehen. In einem demokratischen Rechtsstaat sind diese Finanzämter nicht angekommen. Ihr denken ist nach wie vor im absolutistischen Obrigkeitsstaat verankert, in welchem der Lehensherr seinen Untertanen, den Leibeigenen, begegnete.

Ich bin nicht gewillt, klein beizugeben. Dies gilt umso mehr, als das Finanzamt Saarlouis den Vorgang genau beurteilen kann, da ich ihm wiederholt die notwendigen Unterlagen geliefert habe. Gleiches soll hier mit Gleichem vergolten werden. Also erstattete ich meinerseits Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis wegen falscher Verdächtigung und kündigte wegen der versuchten Beitreibung nicht bestehender Steuerforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung Strafantrag wegen räuberischer Erpressung an.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südhessen vom 05.11.2017

 

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Zahlreiche Finanzämter in der Bundesrepublik leben in einer Parallelwelt: Sie sehen nur noch das, was sie sehen wollen. So wieder einmal das Finanzamt Saarlouis, welches sich dadurch hervorgetan hatte, Steuern auf nicht geflossene Einnahmen eines Unternehmens von mir persönlich zu verlangen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Vor kurzem hatte ich Post in meinem Briefkasten. Ein Finanzbeamter des Finanzamtes Offenbach hatte versucht, von mir die im Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis genannten Beträge, beizutreiben. Dumm nur, dass ich nicht zuhause war. Der Finanzbeamter musste unverrichteter Dinge wieder in sein wohlig beheiztes Dienstzimmer zurückkehren.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Ich war sichtlich schockiert, denn gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis hatte ich Einspruch eingelegt. Eine Entscheidung über diesen Einspruch gab es bislang nicht. Trotzdem versuchte das Finanzamt Saarlouis die Gelder von mir einzutreiben. Da half es auch nichts dass meine Inanspruchnahme rechtlich eigentlich ausgeschlossen war. Seit wann stören sich Finanzämter denn an der Rechtsordnung??

Also stellte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und begründete diesen. Ich legte im Einzelnen dar, weshalb meine persönliche Inanspruchnahme ausgeschlossen war.

Schreiben an den Amtsleiter des Finanzamts Saarlouis vom 21.10.2017

Darin ist eine exakte Begründung dafür enthalten, warum ich nicht persönlich für nicht gezahlte Gewinne haften müsse.

Hierfür interessierte sich das Finanzamt Saarlouis dagegen nicht. Vor allem lägen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides vor. Auch hätte ich meinen Einspruch nicht begründet. Dass diese Begründung in meinem vorgenannten Schreiben vom 21.10.2017 sowie in einem weiteren Brief an die Sachbearbeiterin erfolgt war,

Schreiben an das Finanzamt Saarlouis vom 12.7.2017

schien niemand beim Finanzamt Saarlouis bemerkt zu haben. Vielleicht wollte man dies auch nicht zur Kenntnis nehmen. Es ist mit dem orbrigkeitsstaatlichen Dünkel im Finanzamt Saarlouis nicht zu vereinbaren. Als Leibeigener besitzt man dort einfach keine Rechte. Daher wies das Finanzamt Saarlouis meinen Antrag ab, ohne dies jedoch zu begründen.

Schreiben des Finanzamtes Saarlouis vom 24.10.2017

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Wie die Bundesrepublik zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze steht lässt sich vor allem auch am Verhältnis zwischen den örtlichen Finanzämtern und den Bürgern erkennen. Insbesondere unter Finanzminister Schäuble sind die Finanzämter dazu übergegangen, vielfach neue Steuertatbestände zu konstruieren.

Besonders unverschämt ist dies in den Fällen, wo dem Betroffenen überhaupt keine zu versteuernden Gewinne zugeflossen sind. Noch dreister ist diese Vorgehensweise, wenn man als Privatperson für Gewinne eines Unternehmens aus Geschäftsbeteiligungen bezahlen soll. So im Beispiel des Finanzamtes Saarlouis.

Dieses schickte mir mit Datum vom 29.03.2017 einen Haftungsbescheid. Ich solle Körperschaftssteuern, für welche die IBO UG aufkommen muss, aus meiner Privatschatulle zahlen. Die IBO UG war an zwei Biogasanlagen beteiligt. Dort entstanden Gewinne, die mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen nicht ausgezahlt, sondern selbst vereinnahmt hatte. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig war die damit verwirklichte Veruntreuung in Ordnung.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Das Finanzamt Saarlouis bzw. die Sachbearbeiterin Eckel sahen darin keinen beanstandungswürdigen Vorgang.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Obwohl diese Gewinne von Lap Kristiansen unterschlagen worden waren, sollten sie nun von der IBO UG versteuert werden. Da die IBO UG allerdings über keinerlei sonstige Einnahmen verfügte, nimmt das Finanzamt Saarlouis nun mich selbst als faktischer Geschäftsführer in Anspruch.

Der gegen mich erhobene Vorwurf: Als faktischer Geschäftsführer der IBO UG habe ich andere Gläubiger vorrangig befriedigt. Meine Erwiderung, dass die IBO UG über keinerlei Einnahmen verfügte und daher eine vorrangige Befriedigung anderer Gläubiger gar nicht möglich war, wurde ignoriert. Auch vermochte mir das Finanzamt Saarlouis nicht zu erklären, wieso ich faktischer Geschäftsführer gewesen sein soll.

Hier geht es eindeutig darum, den Steuerzahler über jeglich zulässiges Maß zu schröpfen. Es ist schon mehr als dreist, Steuern auf nicht geflossene Gelder zu erheben. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen stimmt jedoch nicht ansatzweise überein, auch noch Privatpersonen für nicht geflossene Unternehmensgewinne steuerlich heranzuziehen und so die Haftungsregelungen des Gesellschaftsrechts auszuhebeln. Bei einer Unternehmensgesellschaft ist ein Durchgriff auf die dahinterstehende Privatperson normalerweise ausgeschlossen.

Auch diese klare gesetzliche Vorgabe interessiert den steuerlichen Obrigkeitsstaat nicht.

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