Offener Brief an Staatsanwältin Siler, Leipzig

Sonntag, 10. Dezember 2017

Ungereimtheiten in der deutschen Justiz müssen rücksichtslos aufgeklärt werden. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, fair behandelt zu vertreten und Erscheinungsformen des hybriden Rechtsstaats zurückzudrängen. Daher veröffentliche an dieser Stelle mein Schreiben an Frau Staatsanwältin Siler, die nicht zum ersten Mal die Aufklärung von Verbrechen verweigert hat.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Strafverfahren gegen Lap Kristiansen – 214 Js 75563/16

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Siler,

mit erheblicher Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie meine Strafanzeige vom 21.11.2016 nicht weiterverfolgen wollen. Damit erreicht die offensichtlich bestehende Ermittlungsunwilligkeit der Staatsanwaltschaft einen neuen Höhepunkt. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt aufzuarbeiten. Offensichtlich muss ich den Vorgang erst an anderer Stelle vorbringen.

  1. Der Vorgang um meine persönliche Beleidigung durch Lap Kristiansen, der mich vor dem Oberlandesgericht Dresden als „Verbrecher“ bezeichnet hatte, ist nun wirklich denkbar einfach aufzuarbeiten. Er ist nicht einmal streitig.

Dies hätten Sie problemlos nachvollziehen können, wären Sie bereit gewesen, die in meiner Strafanzeige vom 21.11.2016 benannten Zeugen zu vernehmen. Die Beleidigung erfolgte natürlich während einer mündlichen Verhandlung, an welcher der Beschuldigte Lap Kristiansen teilnahm. Außer der Verhandlung vom 22.8.2015 gab es noch weitere Termine am 9.8., 13.09. und 15.11.2016. Ich gehe davon aus, dass seine Äußerung vom 09.08.2016 stammt. Wie sie dem Protokoll der mündlichen Verhandlung entnehmen können, war der Beschuldigte Kristiansen an diesem Termin anwesend.

 Beweis:          Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 9.8.2016 (Anlage 1)

 Für Ihre Weigerung, die von mir in meiner Strafanzeige vom 21.11.2016 benannten Zeugen zu vernehmen, besitze ich nicht das geringste Verständnis. Es war der gesamte 14. Senat des Oberlandesgerichts anwesend, dazu die Rechtsanwälte Götz und Willemsen, Lap Kristiansen und meine Person. Insofern bleibt mir nichts anderes übrig, als die Zeugen noch einmal als Beweismittel anzubieten.

Beweis:          Zeugnis des Rechtsanwalts Reinhard Willemsen, Zeugnis des Rechtsanwalts Götz, Zeugnis des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Kaiser, zu laden über das OLG Dresden, Zeugnis der Richterin am Amtsgericht Rau, zu laden über das OLG Dresden, Zeugnis des Richters am Oberlandesgericht Dr. Marx, zu laden über das OLG Dresden

 Aus der Tatsache, dass Sie sich weigern, die Zeugen zu vernehmen, schließe ich auf ihre generell fehlende Bereitschaft, Straftaten, die gegen mich begangen wurden, aufzuarbeiten. Ob Sie dabei einer allgemeinen Direktive folgen, vermag ich nicht zu sagen. Der Verdacht liegt jedenfalls nahe. Ebenso scheint mir in diesem Fall der Anfangsverdacht für eine Strafvereitelung im Amt vorzuliegen, die Sie begangen haben.

 Ich fordere Sie daher dringend auf, Ihre Entscheidung zu revidieren. Keinesfalls werde ich Ihre Weigerung, die Angelegenheit zu verfolgen, hinnehmen. Selbstverständlich behalte ich mir daher vor, den Sachverhalt beim Justizminister persönlich sowie der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vorzutragen.

  1. Auch der Sachverhalt hinsichtlich der Finanzierung der Rechtsanwaltskosten über die Konten der NEP/Biokon Liptitz GmbH & Co.KG sowie der NEP/Biokon Malkwitz GmbH & Co.KG durch den Beschuldigten Lap Kristiansen gilt nichts anderes. Es ist an dieser Stelle wenig hilfreich, wenn Sie in diesem Zusammenhang auf ihre bisherige Weigerung abstellen, die Angelegenheit zu ermitteln, insbesondere im Hinblick auf die Strafverfahren 214 Js 57096/13 sowie 214 Js38649/10. Darin, sowie in ihrem Schreiben vom 28.11.2017 erklärten Sie, es handele sich um reine Mutmaßungen meinerseits. Bereits damals war Ihre Entscheidung in jeder Hinsicht falsch.

2.1.      Sie begründen also Ihre Weigerung, den Sachverhalt aufzuarbeiten mit früheren Weigerungen ihrerseits. Dabei übersehen Sie insbesondere, dass sich der Sachverhalt erheblich weiterentwickelt hat und neue Erkenntnisse aufgetreten sind. Diese belegen eindeutig, dass Lap Kristiansen in ganz erheblichem Umfang zu Unrecht in die Kassen der Biogasgesellschaften gegriffen hat. Sie haben als Staatsanwältin, die Verbrechen aufklären soll, damit offensichtlich überhaupt kein Problem.

 In diesem Zusammenhang verweise ich zunächst auf meine Ausführungen in meiner Strafanzeige vom 21.11.2016. Dort habe ich auf den Seiten 4 ff. genau aufgelistet, welche Beträge von Lap Kristiansen den Konten entnommen worden waren. Dass es sich hierbei um „reine Mutmaßungen“, wie Sie selbst behaupten, gehandelt haben soll, ist absolut abenteuerlich. Meine Analyse entstammt exakt den vom Beschuldigten Kristiansen gefertigten und beim Handelsregister hinterlegten Jahresabschlüssen der Gesellschaften. Kristiansen hatte diese Jahresabschlüsse zuvor beim OLG Dresden übergeben. Dass diesen keinerlei Beweiswert zukommen soll, werden nur Sie verstehen.

2.2.      In meiner Strafanzeige vom 21.11.2016 wies ich außerdem darauf hin, dass die Geschäftsanteile des Lap Kristiansen an den Biogasgesellschaften von der IBO UG mehrfach eingezogen worden waren. Ich übermittelte Ihnen hierfür eine Vielzahl von Einziehungsbeschlüssen. Keiner dieser Beschlüsse wurde von Lap Kristiansen angegriffen, weshalb er bereits im September 2010 aus den Gesellschaften ausgeschlossen wurde.

 Die Einziehungsbeschlüsse sehen ferner seine Abberufung als Geschäftsführer vor. Er durfte daher auch nicht mehr über die Konten der Biogasgesellschaften verfügen. Es handelte sich – ganz banal gesprochen – für ihn um fremde Kassen, in die er tief hineingegriffen hatte.

 Für Sie als Staatsanwältin ist dieser Vorgang leider nicht zu beanstanden.

2.3.      Aber es kommt noch besser: Natürlich hat der Unterzeichner den Beschuldigten Kristiansen vor dem Oberlandesgericht Dresden sowie dem Landgericht Leipzig mehrfach auf die Zahlung der Rechtsanwaltskosten über die Konten der Biogasanlagen, und damit aus Mitteln der IBO UG, angesprochen. Immerhin belegen die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, einschließlich deren Summen- und Saldenlisten, eindeutig, dass mehr als 350 T€ in den Jahren bis 2014 an Rechtsanwälte geflossen sind. Dieser Trend dürfte sich in den Jahren 2015ff. noch fortgesetzt haben.

 Kristiansen hat anlässlich der Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Dresden mehrfach klargestellt, seine Rechtsanwälte über die Konten der Biogasgesellschaften bezahlt zu haben. Er sah darin einen normalen Vorgang, weil er – obwohl abberufen – als Geschäftsführer über die Konten verfügen dürfe.

Beweis:          1.         Zeugnis des Rechtsanwalts Reinhard Willemsen

  1.          Zeugnis des Rechtsanwalts Götz
  2. Zeugnis des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Kaiser, zu laden über das OLG Dresden
  3. Zeugnis der Richterin am Amtsgericht Rau, zu laden über das OLG Dresden
  4. Zeugnis des Richters am Oberlandesgericht Dr. Marx, zu laden über das OLG Dresden

 Auch sein Rechtsanwalt Götz, gegen den in diesem Zusammenhang als Mittäter zu ermitteln ist, räumte die Vorwürfe ein. Er sah darin ebenfalls kein beanstandungswürdiges Verhalten. Das sind alles andere als Mutmaßungen. Es sind ganz konkrete Beweise, die nur darauf warten, von Ihnen aufgearbeitet zu werden.

2.4.      Doch auch mit Ihren weiteren Begründungsversuchen liegen Sie völlig neben der Sache. Sie offenbaren damit, den Sachverhalt nicht einmal hinsichtlich der streitigen Tatsachen verstanden zu haben. Erlauben Sie mir daher, Ihnen zum wiederholten Mal einige Denkanstöße zu geben:

 Zwar hatte Lap Kristiansen als Gesellschafter die Geschäftsanteile der IBO UG auf der Gesellschafterversammlung am 7.7.2010 eingezogen, die Einziehungsgründe jedoch frei erfunden. Seiner Behauptung nach habe der Unterzeichner das Verhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, existentiell gefährdet und dafür gesorgt, dass die Biogasgesellschaften nun von der Abwicklungsabteilung dieses Kreditinstituts betreut würden.

Die hierzu vor dem Oberlandesgericht durchgeführte Beweisaufnahme kam jedoch zu einem völlig anderen Ergebnis. Danach hatte der Beschuldigte Lap Kristiansen die Einziehungsgründe nicht nur frei erfunden, sondern seinerseits dafür gesorgt, dass die Biogasgesellschaften von der Abwicklungsabteilung der NordLB betreut wurden. Den Unterzeichner trifft daher keine Schuld.

Damit sind die Einziehungsbeschlüsse vom 7.7.2010 nichtig. Somit kommt es in der Folgezeit auf die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG an, die – wie bereits erwähnt – vom Beschuldigten Kristiansen nie angegriffen worden waren. Demzufolge war er ab September 2010 weder Geschäftsführer noch Gesellschafter der Biogasgesellschaften, auch wenn er die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG ignorierte.

Im vorliegenden Fall wird daher gerade nicht seine Eigenschaft als Geschäftsführer betroffen. Es geht eindeutig um seine Stellung als Gesellschafter. Bei einem Geschäftsführer mag es – in begründeten Fällen – sein, dass die Gesellschaft die Kosten für eine Prozessführung übernimmt. Der vorliegende Fall liegt jedoch völlig anders, vor allem, weil Lap Kristiansen nicht mehr Geschäftsführer der Biogasgesellschaften war.

Ferner betreffen die Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten Lap Kristiansen und der IBO UG nicht seine Stellung als Geschäftsführer. Wie ich der Staatsanwaltschaft bereits in früheren Stellungnahmen – die wahrscheinlich nicht einmal gelesen wurden – zugearbeitet hatte, kann nur ein Gesellschafter die Einziehung von Geschäftsanteilen durchsetzen. Betroffen ist daher seine Gesellschafterstellung, auch wenn er gleichzeitig Geschäftsführer war. Hierauf hatte das Landgericht Leipzig den Beschuldigten Kristiansen hingewiesen, weshalb er einen Parteiwechsel vornahm.

Dass ein Gesellschafter die Kosten für einen Rechtsstreit, bei dem es um die Einziehung der Geschäftsanteile eines Mitgesellschafters geht, von den Einnahmen der Gesellschaften bezahlen lassen kann, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der Literatur einstimmig verneint. Nur die Staatsanwaltschaft Leipzig scheint dies anders zu sehen, auch wenn dies auf eine fehlende Differenzierung zwischen der Gesellschafter- und der Geschäftsführerstellung zurückzugehen scheint. Das ändert jedoch nichts daran, dass es eindeutig um die Gesellschafterstellung des Beschuldigten Lap Kristiansen geht. Ich empfehle Ihnen daher, die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe entsprechend aufzuarbeiten.

Sie stellen in ihrer Verfügung vom 28.11.2017 außerdem die Frage, ob die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten Lap Kristiansen und der IBO UG ausschließlich im Interesse des Beschuldigten geführt wurden, oder ob diese zumindest auch dem Gesellschafterinteresse gedient hätten. Vorliegend soll es sich jedoch nicht um einen klaren, evidenten Fall handeln.

Aus meiner Sicht stellt diese Einschätzung eine Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft dar. Es ging dem Beschuldigten Lap Kristiansen allein darum, mit frei erfundenen Gründen die IBO UG aus den Gesellschaften auszuschließen. Aus diesem Grund hat er den Rechtsstreit begonnen und führt ihn auch heute noch. Mit einem ordnungsgemäß handelnden Geschäftsführer hat dies nicht das Geringste zu tun. Durch seine weitreichenden Entnahmen sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten belastete er die Gesellschaften massiv. Wie soll all dies im Gesellschafterinteresse erfolgt sein?

Im Gesellschafterinteresse liegt es dagegen allein, von völlig unsinnigen Prozessen verschont zu bleiben. Kein ordnungsgemäß handelnder Gesellschafter hätte einen derartigen Rechtsstreit initiiert und würde ihn auch heute noch führen. Die gesamte Entwicklung, ja sämtliche Hintergründe belegen, dass es ausschließlich um die persönlichen Interessen des Beschuldigten Lap Kristiansen geht. Dient es etwa dem Gesellschafterinteresse, wenn die Gesellschaft hohe Darlehen nicht zurückzahlt und damit in einen aussichtslosen Rechtsstreit verwickelt wird? Dient es dem Gesellschafterintersse, wenn er Gewinne nicht an den Mitgesellschafter auszahlt, sondern sich diese in die eigene Tasche steckt, was zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen führt? Oder dient es dem Gesellschafterinteresse, wenn er die Gesellschaften auscasht um privat einen hohen Lebensstil zu pflegen?

Wer den Beschuldigten Kristiansen kennt, weiß, dass es ihm nur um sich selbst geht. Daher erlaube ich mir die Frage: Gibt es überhaupt nur einen einzigen Gesichtspunkt, der dafürsprechen würde, dass seine Vorgehensweise im Gesellschafterinteresse liegt?

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Leipzig ist all dies gerechtfertigt. Wenn Sie mich fragen, haben Sie nicht einmal ansatzweise die Tatsachen zu diesem Rechtsstreit aufgearbeitet. Und Sie haben im Wesentlichen dazu beigetragen, dass der eingetretene Schaden immer größer wurde. Der Beschuldigte Kristiansen kann sich zurecht in seinem Verhalten bestärkt sehen. Von der Staatsanwaltschaft Leipzig hat er jedenfalls nichts zu befürchten.

Ich darf Sie daher dringend ersuchen, Ihre Auffassung zu überdenken und endlich mal mit der Zeugenvernehmung anzufangen. Es mag sein, dass die Akten inzwischen sehr umfangreich sind, eine Lektüre lohnt dennoch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Sonntag, 10. Dezember 2017

Wie vermeide ich eine Verbrechensaufklärung? Nun, die Staatsanwaltschaft Leipzig könnte hierzu ein 10bändiges Handbuch herausgeben. Ich weiß langsam nicht mehr, ob es chronische Arbeitsüberlastung, juristische Inkompetenz oder bloß die Weigerung ist, strafrechtliche Sachverhalte aufzuarbeiten. Jedenfalls gibt es in den vergangenen 12 Jahren keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Leipzig, die ich akzeptieren, geschweige denn nachvollziehen könnte.

So auch dieses Mal: Gestern berichtete ich über einen weiteren Tiefschlag, den mir Staatsanwältin Siler aus Leipzig versetzt hatte. Sie weigerte sich in einem meiner Meinung nach klaren Fall, gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen zu ermitteln, der nicht nur Jahre lang tief in die Kassen von zwei Biogasgesellschaften gegriffen, sondern diese am Ende ausgecasht und in die Insolvenz getrieben hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Wer sich über rechtliche Regelungen hinwegsetzen will, findet in Leipzig offensichtlich einen Betätigungsort, der optimale Rahmenbedingungen bietet. Jedenfalls bei etwas komplizierteren Sachverhalten muss er nicht mit belastbaren Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden rechnen.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Nun hat Frau Staatsanwältin Siler erneut von mir erhobene Vorwürfe als Erfindung abgetan und sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen einzuleiten. Vorausgegangen waren Untreuevorwürfe meinerseits sowie eine klare Beleidigung von Kristiansen, der mich vor dem Oberlandesgericht Dresden als „Verbrecher“ bezeichnet hatte. Und das vor fünf Zeugen. Staatsanwältin Siler hatte behauptet, für meinen Vorwurf lägen keine Tatsachen vor. Die Zeugen befragte sie allerdings nicht. Dies hätte ja Arbeit verursacht. Also weigerte sie sich, weiter tätig zu werden.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.11.2017

In meiner Strafanzeige 21.11.2016 hatte ich mich sehr ausführlich zu den Vorwürfen geäußert. Die langjährige Entnahme von hohen Geldbeträgen aus den Unternehmenskassen durch Lap Kristiansen führte ich breit aus und stützte mich dabei auf die von ihm vorgelegten Jahresabschlüsse.

Strafanzeige21.11.2016

Damit hat sich Staatsanwältin Siler jedoch nicht näher beschäftigt. Sie bleibt dabei, es lägen reine Mutmaßungen meinerseits vor. Daran ändert sich auch nichts, dass mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen sogar die Vorwürfe weitgehend eingeräumt hatte.

Wieder einmal ist das Ergebnis ernüchternd. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität besitzen Straftäter in Sachsen freie Fahrt. Vielleicht steht auch mein Status als persona non grata in diesem Bundesland Aufklärungsbemühungen entgegen.

Natürlich habe ich die Gelegenheit genutzt, Frau Staatsanwältin Siler einige Denkanstöße zu vermitteln.

Schreiben an Staatsanwältin Siler vom 10.12.2017

Daran, dass dies etwas hilft, glaube ich allerdings nicht. Mein nächster Schritt beinhaltet nun einen Gang zum sächsischen Justizminister und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Eine Strafanzeige gegen Strafvereitelung im Amt wird sich wohl nicht mehr vermeiden lassen.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Samstag, 9. Dezember 2017

Es ist ein weiteres unwürdiges Kapitel über die hybride sächsische Justiz. Wieder einmal verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufklärung eines Wirtschaftskrimis trotz deutlicher Beweise für eine Vielzahl von Straftaten. Zuvor hatte ich eine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen wegen Beleidigung sowie des Verdachts der Untreue eingereicht.

Kristiansen hatte mich anlässlich einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden massiv als Verbrecher beleidigt. Es störte ihn in keiner Weise, dass der gesamte Senat des Oberlandesgerichts, wie auch mein Anwalt Willemsen sowie Kristiansens Anwalt Götz Zeugen dieser Attacke wurden. Dies wollte ich mir nicht gefallen und erstattete Strafanzeige.

Ferner ging es darum, dass Kristiansen massiv Gelder aus zwei Biogasgesellschaften entnommen hatte, um seine Auseinandersetzungen gegen mich zu führen. Vor allem zahlte er damit seinen Rechtsanwalt Götz. Dumm nur, dass Kristiansen zuvor aus den Biogasgesellschaften rausgeworfen worden war.

Einziehungsbeschlüsse der IBO UG

Auch als Geschäftsführer wurde er abberufen. Dennoch verfügte er fröhlich weiter über die Konten der Gesellschaft. Auch die finanzierende Bank, die NordLB, schritt hiergegen nicht ein. Bereits an anderer Stelle habe ich mich hierzu geäußert.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Meiner Meinung nach handelt es sich um Betrug im großen Stil. Der von Kristiansen verursachte Schaden – er hatte sich massiv selbst bereichert – liegt im achtstelligen Bereich. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dies jedoch kein Grund tätig zu werden. Sie sieht keinerlei Anhaltspunkte für verwirklichte Straftaten und verweist zudem darauf, früher schon erfolgreich untätig geblieben zu sein.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.11.2017

In der Tat hatte sich in der Vergangenheit Staatsanwältin Siler hartnäckig geweigert, diesen Sachverhalt aufzuarbeiten. Das war geradezu eine Aufforderung an meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen, mit seinen Aktivitäten weiterzumachen und den Schaden erheblich zu vergrößern. Dafür schulde ich der Staatsanwaltschaft Leipzig meinen Dank.

Natürlich hätte Frau Staatsanwältin Siler auch die Zeugen darüber befragen können, ob mich Kristiansen tatsächlich beleidigt hat. Immerhin können diese sich an die Attacke Kristiansens nur zu gut erinnern. Aber warum sollte die Staatsanwaltschaft Leipzig selbst banalste Vorgänge aufklären?? Es ist doch einfacher, eine Einstellungsverfügung zu schreiben und die Akte ist vom Tisch.

Was lernen wir daraus? Zumindest in Leipzig haben Verbrecher freie Fahrt!

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Anfang Januar 2011 stand ich vor den Scherben meiner Tätigkeit in Leipzig. 18 Jahre waren vergangen. Ich kam als Aufbauhelfer nach Sachsen, wo ich meinen Beitrag zum Aufbau Ost leisten wollte. Es war die Zeit, als der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl blühende Landschaften in den neuen Bundesländern versprach. Ich wollte Teil dieser Entwicklung sein, die so optimistisch begonnen hatte.

Als Arbeitsrechtler hatte ich mir einen Namen gemacht. Politisch war ich als Kreisvorsitzender der FDP Leipzig bei mehreren Wahlkämpfen, vor allem aber bei der Oberbürgermeisterwahl 2005 gegen Wolfgang Tiefensee von der SPD, den ich sehr schätze, in Erscheinung getreten. Auch als Investor hatte ich mich betätigt und meine Ersparnisse in Immobilien und Biogasgesellschaften gesteckt.

Dies alles trug jedoch nicht zu stabilen Verhältnissen bei. Vielmehr lernte ich etwas kennen, was immer mehr zu meinem täglichen Begleiter wurde und meine Tätigkeit stark beeinträchtigte. Das waren abgrundtiefer Neid und ebensolche Diffamierung.

Meine Kämpfe hatten meine Gesundheit zerstört. Seit mehreren Jahren schon litt ich unter starken Depressionen, die meine anwaltliche Arbeit fast vollständig zum Erliegen brachten. Nur noch selten war ich in der Lage, zu arbeiten. Zwei Selbstmordversuche hatte ich unternommen.

Zum Jahreswechsel verschlechterte sich mein Gesundheitszustand weiter. Ich entschied mich dazu, Sachsen den Rücken zu kehren und zog am 13.01.2011 nach Ingolstadt. Ich hätte nicht länger in Leipzig überlebt, das war mir zwischenzeitlich klar geworden.

Damit war meine Tätigkeit als Aufbauhelfer beendet. Abgeschlossen hatte ich jedoch mit der Vielzahl meiner Niederlagen noch lange nicht. Diese sollten meine Psyche auch weiterhin stark belasten und eine Genesung verhindern. Zum Zeitpunkt meines Umzugs stand mein Kampf ums Rechtsstaatsprinzip jedoch immer noch in den Startlöchern. Es sollte noch Jahre so weitergehen. Denn die deutsche Justiz vergisst einen unbequemen Zeitgenossen nicht. Es ist vielmehr so als stünde man auf einer schwarzen Liste, die von jedem mit Machtbefugnissen eingesehen werden kann. Man gab mich zum Abschuss frei. Das Zeil war meine vollständige physische und psychische Vernichtung.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Wie die Bundesrepublik zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze steht lässt sich vor allem auch am Verhältnis zwischen den örtlichen Finanzämtern und den Bürgern erkennen. Insbesondere unter Finanzminister Schäuble sind die Finanzämter dazu übergegangen, vielfach neue Steuertatbestände zu konstruieren.

Besonders unverschämt ist dies in den Fällen, wo dem Betroffenen überhaupt keine zu versteuernden Gewinne zugeflossen sind. Noch dreister ist diese Vorgehensweise, wenn man als Privatperson für Gewinne eines Unternehmens aus Geschäftsbeteiligungen bezahlen soll. So im Beispiel des Finanzamtes Saarlouis.

Dieses schickte mir mit Datum vom 29.03.2017 einen Haftungsbescheid. Ich solle Körperschaftssteuern, für welche die IBO UG aufkommen muss, aus meiner Privatschatulle zahlen. Die IBO UG war an zwei Biogasanlagen beteiligt. Dort entstanden Gewinne, die mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen nicht ausgezahlt, sondern selbst vereinnahmt hatte. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig war die damit verwirklichte Veruntreuung in Ordnung.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Das Finanzamt Saarlouis bzw. die Sachbearbeiterin Eckel sahen darin keinen beanstandungswürdigen Vorgang.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Obwohl diese Gewinne von Lap Kristiansen unterschlagen worden waren, sollten sie nun von der IBO UG versteuert werden. Da die IBO UG allerdings über keinerlei sonstige Einnahmen verfügte, nimmt das Finanzamt Saarlouis nun mich selbst als faktischer Geschäftsführer in Anspruch.

Der gegen mich erhobene Vorwurf: Als faktischer Geschäftsführer der IBO UG habe ich andere Gläubiger vorrangig befriedigt. Meine Erwiderung, dass die IBO UG über keinerlei Einnahmen verfügte und daher eine vorrangige Befriedigung anderer Gläubiger gar nicht möglich war, wurde ignoriert. Auch vermochte mir das Finanzamt Saarlouis nicht zu erklären, wieso ich faktischer Geschäftsführer gewesen sein soll.

Hier geht es eindeutig darum, den Steuerzahler über jeglich zulässiges Maß zu schröpfen. Es ist schon mehr als dreist, Steuern auf nicht geflossene Gelder zu erheben. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen stimmt jedoch nicht ansatzweise überein, auch noch Privatpersonen für nicht geflossene Unternehmensgewinne steuerlich heranzuziehen und so die Haftungsregelungen des Gesellschaftsrechts auszuhebeln. Bei einer Unternehmensgesellschaft ist ein Durchgriff auf die dahinterstehende Privatperson normalerweise ausgeschlossen.

Auch diese klare gesetzliche Vorgabe interessiert den steuerlichen Obrigkeitsstaat nicht.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

Klüngel soweit man nur schaut. Nach all den Jahren fällt es immer noch schwer, meine Erfahrungen aufzuarbeiten, die zu tiefen Einschnitten in meinem Leben und meiner Gesundheit führten. Was habe ich nicht alles mit den sächsischen Staatsanwaltschaften erlebt.

Es fing damit an, dass mich die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ende der 90er Jahre zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ beförderte, was von der Schwere der Schuld einem Terrorismusvorwurf gleichkommt. Von Null auf 100 mutierte ich zu einem Christian Klar der Anwaltsszene. Als der Geschäftsführer der Spielbanken starb, ermittelte man gegen mich und fragte, ob ich für seinen Tod verantwortlich war. Allerdings vermochte die Staatsanwaltschaft Dresden am Krebsbefund beim Geschäftsführer nichts zu ändern.

2005 trat dann ein weiterer wichtiger Aktivposten der Staatsanwaltschaft Leipzig in Erscheinung: Die damalige Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider. Seit diesem Zeitpunkt verschärfte sich meine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Gleichzeitig landeten die gegen mich gerichteten Vorwürfe immer wieder in der BILD-Leipzig. Zu diesem Verleumdungsorgan pflegte die Staatsanwaltschaft Leipzig offensichtlich beste Beziehungen.

Dumm wäre es in diesem Zusammenhang, von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde der Bundesrepublik Unabhängigkeit zu fordern. Diese lag bei Eßer-Schneider nämlich nicht vor. Verheiratet war sie mit einem Arbeitsrechtler aus der überörtlichen Sozietät CMS, mit dem ich auf dem Leipziger Markt um Mandate buhlte. Und das größte Mandat, die Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz, hatte ich meinem Kollegen vor der Nase weggeschnappt.

Dies konnte Frau Eßer-Schneider offensichtlich nicht akzeptieren. Die aus der Beratung der Sparkasse stammenden hohen Honorarumsätze hätten sicherlich ihren Lebensstil und den ihres Mannes weiter gefördert. Sie sann offensichtlich nach Möglichkeiten, mich aus dem Markt zu drängen. Daher verwundert es nicht, wenn von nun an eine Phase der besonders intensiven Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig einsetzte. Als logische Folge wurden sensible Informationen der BILD-Leipzig zugespielt, die dann plakativ hierüber an prominenter Stelle berichtete.

Dass mein Bundeszentralregisterauszug bis heute jungfräulich ist, interessierte fortan Niemanden mehr.

Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert Straftaten

Meine Erfahrungen mit den sächsischen Staatsanwaltschaften, allen voran der Staatsanwaltschaft Leipzig, könnten durchaus als Tragigroteske durchgehen. Während man mich auf der einen Seite seit 20 Jahren hartnäckig verfolgt fehlt der Staatsanwaltschaft Leipzig auf der anderen Seite dort, wo ich selbst Opfer von Straftaten wurde, jeder Verfolgungswille. Ein weiterer elementarer Baustein des hybriden Rechtsstaats, der Beruhigungspille für den besorgten Bürger, der weiter daran glauben soll, alles sei in Ordnung. Doch wie sieht es in Wirklichkeit aus???

Hier ein Beispiel: Vor mehr als 10 Jahren investierte ich in Biogasanlagen, wollte Teil der Energiewende werden. Mein Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen aus Grimma, auf den die Idee für das Investment zurückging spielte jedoch ein mieses Spiel. Er nahm von mir Darlehen über mehr als 1,3 Mio. € entgegen, die in die Biogasanlagen flossen. Unter einem Vorwand, den er frei erfunden hatte, schloss er mich am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus. Seitdem führte er die Anlagen alleine, lebte auf großem Fuß und steckte alles Geld in die eigene Tasche.

Peinlich war nicht nur, dass er anschließend in mehreren Gerichtsverfahren über die Einziehungsgründe log. Auch finanzierte er den Rechtsstreit gegen mich aus den Einnahmen der Biogasanlagen, ich zahlte am Ende also die Hälfte dieser Kosten mit. Natürlich lebte er gleichzeitig auf großem Fuß, fuhr einen Porsche turbo, einen 7er BMW sowie einen BMW mini. Nach meiner Auffassung verwirklichte er damit die Straftatbestände des mehrfachen versuchten Prozessbetrugs, der Untreue und anderer Delikte. Der derzeitige Gesamtschaden liegt bei mehr als 2 Mio. €.

In den vergangenen 10 Jahren reichte ich zahlreiche Strafanzeigen gegen ihn ein und forderte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf, meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen zu stoppen. Nichts geschah. Erst nachdem klar wurde, dass Nguyen vor dem Amtsgericht und Landgericht Leipzig sowie dem OLG Dresden mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, waren Ansätze von widerwillig geführten Ermittlungen zu erkennen. Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die Nguyen Einhalt gebieten würden, sucht man bis heute vergebens. Nicht einmal eine Anklageerhebung ist in Sicht.

Dass es sich hierbei um einen handfesten Justizskandal handelt, versteht sich von selbst. Vergleicht man die Ermittlungen gegen Nguyen mit der Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig, so fällt auf, dass es hier ganz klar um ein Zweiklassenstrafrecht geht. Straftaten, die gegen mich gerichtet sind, werden von der Staatsanwaltschaft Leipzig einfach nicht verfolgt. Nguyen stellt da nicht das einzige Beispiel dar.

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Es war ein deutlicher Fehlgriff in den rechtsstaatswidrigen Sumpf. Im Rahmen der Spielbankenaffäre hatte das Finanzministerium in Dresden unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt mich angezeigt. Ich sollte Kopf einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Selbst das Landeskriminalamt schenkte diesen Vorwürfen keinerlei Glauben. Das hinderte die Staatsanwaltschaft Dresden unter Führung des Staatsanwalts Klein jedoch nicht daran, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich zu beantragen, den er dann auch noch vom Amtsgericht Leipzig erhielt.

Hiergegen legte ich Verfassungsbeschwerde ein und obsiegte vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Anschließend klagte ich gegen den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz und gewann ebenfalls. Der Durchsuchungsbeschluss, so das Landgericht Leipzig, hätte wegen der Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes nie erlassen werden dürfen. Es läge eine Amtspflichtverletzung vor.

Landgericht 10.10.2003

Ich empfehle, dieses Urteil genau zu lesen. Denn es belegt, in welcher absolut rechtsstaatswidrigen Weise der Freistaat Sachsen gegen missliebige Personen vorgeht, um diese mundtot zu machen. Man pflegt in Teilen der sächsischen Justiz seine eigene, hybride Rechtsstaatlichkeit.

Bloggen auf WordPress.com.

Nach oben ↑