Petition zum Sächsischen Landtag: Formlos, fristlos und sinnlos

In der Vergangenheit habe ich gelegentlich versucht, meine Sicht der Dinge aufzuarbeiten. Es war gleichzeitig ein Schritt, das Unrecht, welches mir widerfahren war, Stück für Stück zu bewältigen.

Ich entschied mich dazu, dies in der Form einer Petition zum Sächsischen Landtag zu erzählen. Nicht dass ich mir davon irgendetwas versprochen hätte. Denn mir war längst klar, dass der Freistaat Sachsen bzw. die Sächsische Justiz hieran überhaupt nicht interessiert waren. Wie die “Rechtsstaatlichkeit” in Sachsen funktioniert, sollte niemand erfahren. Dies gilt insbesondere für die berühmten Seilschaften, die jede gründliche Aufarbeitung verhindern.

Nachdem bereits Jürgen Roth in seinem Buch “Spinnennetz der Macht” einen Teil meiner Geschichte erzählt hatte, gebe ich die Petition hier wieder. Es verwundert nicht, dass die Petition, die ich zunächst direkt beim Petitionsausschuss, und zwar dort bei meinem ehemaligen Parteifreund Günther von der FDP eingereicht hatte, verloren ging.

Petition19.1.2013

Natürlich bescheinigte sich die sächsische Staatsregierung wenig später, in meinem Fall alles richtig gemacht zu haben. Bereits zuvor war eine an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich gerichtete Beschwerde zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt.

Hilfeersuchen an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Es war ein Paukenschlag, der auf eine offene Flanke des hybriden Rechtsstaates im Freistaat Sachsen zielte. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof gab meiner Verfassungsbeschwerde gegen den von der Staatsanwaltschaft Dresden beantragten, und vom Amtsgericht Leipzig bestätigten Durchsuchungsbeschluss statt. Dumm nur, dass auch das Landgericht Leipzig mit einer abenteuerlichen Begründung den Durchsuchungsbeschluss für rechtmäßig hielt. Was der Sächsische Verfassungsgerichtshof diesen Justizorganen ins Lehrbuch schrieb, war mehr als eine schallende Ohrfeige. Sie geißelte die mir gegenüber ergangene Verletzung meiner elementarsten Grundrechte durch den Freistaat Sachsen.

Das sächsische Finanzministerium unter der Federführung des damaligen Staatsministers Prof. Dr. Milbradt beförderte mich in einer Strafanzeige zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“. Dieser Vorwurf wiegt ähnlich schwer wie der, ein Terrorist zu sein. So sah mich also der Freistaat. Die gegen mich erhobenen Vorwürfe waren frei erfunden. Dies erkannte bereits frühzeitig das sächsische Landeskriminalamt. Da dieses Ergebnis der Staatsanwaltschaft Dresden nicht passte, beantragte diese trotzdem einen Durchsuchungsbeschluss. Und dabei bediente man sich der ganz großen Keule, ihres Zeichens ein Merkmal des hybriden sächsischen Rechtsstaates.

Es lohnt sich, die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zu lesen. Sie ermutigt jeden, der einen ähnlichen Kampf kämpft, seine Rechte geltend zu machen.

Verfassungsgerichtshof 18.10.2001

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Es war ein deutlicher Fehlgriff in den rechtsstaatswidrigen Sumpf. Im Rahmen der Spielbankenaffäre hatte das Finanzministerium in Dresden unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt mich angezeigt. Ich sollte Kopf einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Selbst das Landeskriminalamt schenkte diesen Vorwürfen keinerlei Glauben. Das hinderte die Staatsanwaltschaft Dresden unter Führung des Staatsanwalts Klein jedoch nicht daran, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich zu beantragen, den er dann auch noch vom Amtsgericht Leipzig erhielt.

Hiergegen legte ich Verfassungsbeschwerde ein und obsiegte vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Anschließend klagte ich gegen den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz und gewann ebenfalls. Der Durchsuchungsbeschluss, so das Landgericht Leipzig, hätte wegen der Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes nie erlassen werden dürfen. Es läge eine Amtspflichtverletzung vor.

Landgericht 10.10.2003

Ich empfehle, dieses Urteil genau zu lesen. Denn es belegt, in welcher absolut rechtsstaatswidrigen Weise der Freistaat Sachsen gegen missliebige Personen vorgeht, um diese mundtot zu machen. Man pflegt in Teilen der sächsischen Justiz seine eigene, hybride Rechtsstaatlichkeit.

Plädoyer für die Aufrechten

Nachstehend ein interessanter Link zur Vorgehensweise der sächsischen Justiz. Es geht um das Buch von Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht, das vor etwas mehr als vier Jahren erschienen ist. Roth befasst sich darin auch mit meiner Geschichte. Im Gegensatz zur BILD-Leipzig hat er die Hintergründe aufgearbeitet. Er legt dar, wie schnell man in Sachsen in den Fokus der Justiz geraten kann. Während die BILD nie einen Versuch gemacht hatte, meine Erlebnisse objektiv aufzuarbeiten, sondern immer nur Steigbügelhalterdienste für die herrschende politische Kaste ausführte, ist das Buch von Roth Balsam auf die Wunden der betroffenen Personen. Roth verlieh ihnen eine Stimme. Und die Sächsische Zeitung berichtete darüber.

http://www.sz-online.de/sachsen/plaedoyer-fuer-die-aufrechten-2547701.html

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Es gab sie auch, die andere, objektive Berichterstattung. Sie machte sich ein eigenes Bild von den Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen. Sein Atem erreichte die unabhängige Presse nicht. Diese ließ sich nicht, wie die BILD-Leipzig, manipulieren.

Im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen – ich hatte mich als Rechtsanwalt für den Erhalt von 100 Arbeitsplätzen im klassischen Spiel der sächsischen Spielbanken eingesetzt, veröffentlichte die Zeitung „Die Welt“ einen Artikel, der nicht weiter kommentiert werden muss. Er sei jedem, der sich einen unabhängigen Eindruck von der Vorgehensweise des Freistaates Sachsen sowie seinem Umgang mit kritischen Personen verschaffen will, wärmstens empfohlen. Er belegt, dass der Freistaat Sachsen bei Auseinandersetzungen nicht an der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze interessiert ist.

www.welt.de/print-welt/article535320/Sachsens-Kronprinz-unter-Druck.html

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Im Jahr 2005 platzte mir endgültig der Kragen. Mal wieder hatte die BILD-Leipzig negativ über mich berichtet. Wieder einmal zeichnete sich ihre Berichterstattung dadurch aus, dass selbst der kleinste Funken Wahrheit fehlte. Also teilte ich der BILD-Redakteurin Martina Kurtz – eine Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung – mit, dass ich mich künftig gegenüber der BILD nicht mehr äußern werde. Ich war es endgültig leid.

Bereits in den Jahren 1999 ff. war die BILD-Leipzig durch eine besonders einseitige Berichterstattung aufgefallen. Damals kämpfte ich mit den Beschäftigten des klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co.KG, einem Staatsunternehmen, für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Eigentlich war dies ein Thema, dessen sich auch die BILD annehmen konnte. Sie tat dies jedoch auf ihre Weise.

Der Freistaat Sachsen zeigte sich anlässlich der hart geführten Verhandlungen durch sein eigenes Verständnis von einem Rechtsstaat aus. Aus heutiger Sicht erinnert man sich da an den türkischen Präsidenten Erdogan. Widerstand ist zwecklos, Gegner werden mit Strafverfahren belegt und einfach ausgeschaltet.

So war das auch in meinem Fall, als ich im September 1999 einen Besuch des Landeskriminalamtes aus Dresden erhielt. Etwa 15 dieser Staatsbediensteten, darunter zwei Staatsanwälte, legten mir einen Durchsuchungsbeschluss vor. Danach war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, was so schwer wiegt, wie ein Terrorismusvorwurf. Angezeigt hatte mich das sächsische Finanzministerium unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt.

Die Vorwürfe waren frei erfunden. Es ging nur darum, mich einzuschüchtern und öffentlich zu diffamieren. Daher verwundert es nicht, dass die BILD-Zeitung sehr schnell Wind von der Angelegenheit bekam. Und diese schlachtete das Thema in Form der für dieses Kampfblatt charakteristischen Berichterstattung aus. Bis zum heutigen Tage diffamiert mich die BILD, indem sie darauf hinweist, dass ich schon früh straffällig geworden wäre.

Nur entbehrten die Vorwürfe sogar des kleinsten Fünkchens an Wahrheit, was die BILD-Leipzig natürlich nicht weiter interessierte. Bereits das Landeskriminalamt hatte intern gegenüber dem sächsischen Finanzministerium klargestellt, dass die Vorwürfe frei erfunden waren. An der Denunziation meiner Person änderte dies allerdings nichts.

Ich ließ mir die Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei nicht gefallen und legte Verfassungsbeschwerde ein. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof gab mir recht und verurteilte den Durchsuchungsbeschluss am 18. Oktober 2001 als eindeutig verfassungswidrig.

Die BILD-Leipzig, allen voran ihre Redakteurin Martina Kurtz, beeindruckte dies allerdings nicht. Sie stigmatisiert mich auch heute noch als kriminell. Vielleicht sollte ich ihr mal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister übermitteln. Der ist bis heute lupenrein. Nur verfolgt Frau Kurtz ihre eigenen Ziele.

Verfassungsgerichtshof 18.10.2001

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„Nichts ist wie es scheint“, formuliert Al Pacino treffend in dem Film „Der Einsatz“ und weist damit drastisch auf die Diskrepanz zwischen persönlicher Überzeugung und Wirklichkeit hin. Seine Worte beschreiben meine Erlebnisse am besten. Es geht um nicht erfüllte Hoffnungen, um den Traum vom Rechtsstaat.

Coming soon

Es hat lange gedauert. Zwischenzeitlich ist mein Tagebuch weitgehend fertig. Es geht um meine Erfahrungen als Aufbauhelfer in Sachsen. Nach einem vielversprechenden Start als Rechtsanwalt einer Großkanzlei geriet ich schnell in die Mühlen des sächsischen Obrigkeitsstaates. Auslöser war mein Kampf um den Erhalt von Arbeitsplätzen bei der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co.KG, einem Staatsunternehmen. Damals führte ich mehr als 500 Prozesse gegen den Freistaat Sachsen und musste schnell feststellen, wie wenig dieser verzeiht.

Schon während der Verhandlungen über einen Sozialplan wurden wir von einem führenden Vertreter des sächsischen Finanzministeriums – damals noch unter der Leitung von Prof. Dr. Milbradt – massiv bedroht. Die Art und Weise, wie ich die Interessen von Mitarbeitern der Spielbanken und ihren Beschäftigten vertrat führte zu einer massiven Verfolgung meiner Person. Fortan stand ich nicht nur im Fokus der Staatsanwaltschaften, sondern auch der sächsischen Finanzämter. Deren gebündelte Aktivitäten führten schließlich zu meiner wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vernichtung.

Mit meinem Tagebuch, das in etwa sechs Wochen erscheinen wird, ziehe ich einen Schlussstrich unter meine Erfahrungen. Emotional ist das für mich wichtig. Ich möchte aber auch darstellen, wie es um den Rechtsstaat in Sachsen wirklich bestellt ist.

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