Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Für mich war der Anruf des Insolvenzgerichts im Januar 2011 ein ziemlicher Schock. Teilte mir das Gericht doch mit, dass ich noch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen müsse. Genau dies hatte ich zuvor bereits im November 2010 getan und den Antrag persönlich in Gegenwart einer Zeugin in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen. Nur dort soll er angeblich nie eingegangen sein.

Bereits dieser Umstand war schwer nachvollziehbar. Die Arbeit der meisten Gerichte ist akribisch. Dass Post verloren geht kommt praktisch nie vor. Nun hieß es im Januar 2011 jedenfalls, ich hätte bislang noch keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Vielleicht sollte mein erster Antrag vom November 2010 aber auch nicht zugehen.

Also füllte ich erneut die Formulare für das Insolvenzgericht aus. Zu diesen Dokumenten zählt auch eine Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Für die Dauer von sechs Jahren verbleibt mir nur das pfändungsfreie Einkommen – so jedenfalls die Theorie. Die Praxis sieht dagegen ganz anders aus.

Die Abtretungserklärung verband ich mit dem schriftlichen Hinweis, dass die Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze auf die Dauer des sechsjährigen Insolvenzverfahrens beschränkt bleibt. Nichts Anderes steht in der Insolvenzordnung. Ich berief mich also auf das Gesetz.

Schockiert musste ich später feststellen, dass das Insolvenzgericht genau dies nicht akzeptieren wollte. Es versagte mir die Restschuldbefreiung aufgrund meines Hinweises auf die Gesetzeslage. Ich war mehr als nur schockiert. Bis heute kann ich dies nicht nachvollziehen. Offensichtlich tat der hybride Rechtsstaat alles, um meine Existenz zu vernichten. Ohne eine Restschuldbefreiung war eine Rückkehr in den Anwaltsjob nach sechs Jahren ausgeschlossen. Wahrscheinlich war es genau dies, was die sächsische Justiz erreichen wollte.

AntragRestschuldbefreiung12.2.2011

VersagungRestschuldbefreiung

Petition zum Sächsischen Landtag: Formlos, fristlos und sinnlos

In der Vergangenheit habe ich gelegentlich versucht, meine Sicht der Dinge aufzuarbeiten. Es war gleichzeitig ein Schritt, das Unrecht, welches mir widerfahren war, Stück für Stück zu bewältigen.

Ich entschied mich dazu, dies in der Form einer Petition zum Sächsischen Landtag zu erzählen. Nicht dass ich mir davon irgendetwas versprochen hätte. Denn mir war längst klar, dass der Freistaat Sachsen bzw. die Sächsische Justiz hieran überhaupt nicht interessiert waren. Wie die “Rechtsstaatlichkeit” in Sachsen funktioniert, sollte niemand erfahren. Dies gilt insbesondere für die berühmten Seilschaften, die jede gründliche Aufarbeitung verhindern.

Nachdem bereits Jürgen Roth in seinem Buch “Spinnennetz der Macht” einen Teil meiner Geschichte erzählt hatte, gebe ich die Petition hier wieder. Es verwundert nicht, dass die Petition, die ich zunächst direkt beim Petitionsausschuss, und zwar dort bei meinem ehemaligen Parteifreund Günther von der FDP eingereicht hatte, verloren ging.

Petition19.1.2013

Natürlich bescheinigte sich die sächsische Staatsregierung wenig später, in meinem Fall alles richtig gemacht zu haben. Bereits zuvor war eine an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich gerichtete Beschwerde zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt.

Hilfeersuchen an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich

Coming soon

Es hat lange gedauert. Zwischenzeitlich ist mein Tagebuch weitgehend fertig. Es geht um meine Erfahrungen als Aufbauhelfer in Sachsen. Nach einem vielversprechenden Start als Rechtsanwalt einer Großkanzlei geriet ich schnell in die Mühlen des sächsischen Obrigkeitsstaates. Auslöser war mein Kampf um den Erhalt von Arbeitsplätzen bei der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co.KG, einem Staatsunternehmen. Damals führte ich mehr als 500 Prozesse gegen den Freistaat Sachsen und musste schnell feststellen, wie wenig dieser verzeiht.

Schon während der Verhandlungen über einen Sozialplan wurden wir von einem führenden Vertreter des sächsischen Finanzministeriums – damals noch unter der Leitung von Prof. Dr. Milbradt – massiv bedroht. Die Art und Weise, wie ich die Interessen von Mitarbeitern der Spielbanken und ihren Beschäftigten vertrat führte zu einer massiven Verfolgung meiner Person. Fortan stand ich nicht nur im Fokus der Staatsanwaltschaften, sondern auch der sächsischen Finanzämter. Deren gebündelte Aktivitäten führten schließlich zu meiner wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vernichtung.

Mit meinem Tagebuch, das in etwa sechs Wochen erscheinen wird, ziehe ich einen Schlussstrich unter meine Erfahrungen. Emotional ist das für mich wichtig. Ich möchte aber auch darstellen, wie es um den Rechtsstaat in Sachsen wirklich bestellt ist.

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