Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Das musste ich erst einmal verdauen. Hatte doch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk meine Auffassung, dass wir in einem hybriden Rechtsstaat leben, eindrucksvoll bestätigt. Mit seinem Widerspruchsbescheid wies es meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Und das obwohl ich 18 Jahre lang in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eingezahlt hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Da nutzte es nichts dass ich meine Berufsunfähigkeit mit gleich mehreren Gutachten nachgewiesen hatte. Aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Und das obwohl ich weiterhin in Leipzig tätig war. Mit einer geradezu verfassungswidrigen Impertinenz wurden mir meine Ansprüche verweigert. Nun half es nichts, ich musste vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.

Kampflos aufgeben konnte ich einfach nicht. Und das obwohl ich bei meinem Kampf um die Gewährleistung verfassungsrechtlicher Mindeststandards bislang nur eine Niederlage nach der anderen kassiert hatte. Ich empfand die Haltung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks als eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Wieso sollte ich nun meine Ansprüche verlieren? Immerhin hatte das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk 16 Jahre lang meine Beiträge entgegengenommen und Vertrauen in mir darauf erweckt, man werde im Leistungsfall seinen Verpflichtungen nachkommen.

In meiner Klage legte ich zum wiederholten Mal dar, weshalb mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Bezeichnenderweise hatte mir die Bayerische Versorgungskammer der Rechtsanwälte sogar eine Berufsunfähigkeit für den Zeitraum meiner Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer München gewährt. In Bayern tickten die Uhren nun einmal anders. Dies konnte man von seinem sächsischen Gegenstück nicht behaupten.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Da ich über keinerlei Einnahmen verfügte, verband ich die Klage mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu gewähren. Bei der Niederschrift der Klage stieg meine Hoffnung, meine Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchsetzen zu können.

Finanzamt Saarlouis stellt Strafantrag

Sicherlich habe ich schon eine ganze Menge erlebt doch das ist nun wirklich die Krone. Die gezielte Verfolgung meiner Person durch die deutsche Justiz nimmt kein Ende. Nun hat das Finanzamt Saarlouis gegen mich Strafantrag gestellt. Ich soll als faktischer Geschäftsführer der IBO UG Straftaten nach der Insolvenzordnung begangen haben.

Dies besitzt ganz klar eine neue Dimension. Man sieht an dem Beispiel sehr gut, mit welcher Verbissenheit Finanzbeamte versuchen, Steuerforderungen beizutreiben.

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn die Steuerforderungen nicht bestehen. In einem demokratischen Rechtsstaat sind diese Finanzämter nicht angekommen. Ihr denken ist nach wie vor im absolutistischen Obrigkeitsstaat verankert, in welchem der Lehensherr seinen Untertanen, den Leibeigenen, begegnete.

Ich bin nicht gewillt, klein beizugeben. Dies gilt umso mehr, als das Finanzamt Saarlouis den Vorgang genau beurteilen kann, da ich ihm wiederholt die notwendigen Unterlagen geliefert habe. Gleiches soll hier mit Gleichem vergolten werden. Also erstattete ich meinerseits Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Finanzamtes Saarlouis wegen falscher Verdächtigung und kündigte wegen der versuchten Beitreibung nicht bestehender Steuerforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung Strafantrag wegen räuberischer Erpressung an.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südhessen vom 05.11.2017

 

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Zahlreiche Finanzämter in der Bundesrepublik leben in einer Parallelwelt: Sie sehen nur noch das, was sie sehen wollen. So wieder einmal das Finanzamt Saarlouis, welches sich dadurch hervorgetan hatte, Steuern auf nicht geflossene Einnahmen eines Unternehmens von mir persönlich zu verlangen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Vor kurzem hatte ich Post in meinem Briefkasten. Ein Finanzbeamter des Finanzamtes Offenbach hatte versucht, von mir die im Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis genannten Beträge, beizutreiben. Dumm nur, dass ich nicht zuhause war. Der Finanzbeamter musste unverrichteter Dinge wieder in sein wohlig beheiztes Dienstzimmer zurückkehren.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Ich war sichtlich schockiert, denn gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis hatte ich Einspruch eingelegt. Eine Entscheidung über diesen Einspruch gab es bislang nicht. Trotzdem versuchte das Finanzamt Saarlouis die Gelder von mir einzutreiben. Da half es auch nichts dass meine Inanspruchnahme rechtlich eigentlich ausgeschlossen war. Seit wann stören sich Finanzämter denn an der Rechtsordnung??

Also stellte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und begründete diesen. Ich legte im Einzelnen dar, weshalb meine persönliche Inanspruchnahme ausgeschlossen war.

Schreiben an den Amtsleiter des Finanzamts Saarlouis vom 21.10.2017

Darin ist eine exakte Begründung dafür enthalten, warum ich nicht persönlich für nicht gezahlte Gewinne haften müsse.

Hierfür interessierte sich das Finanzamt Saarlouis dagegen nicht. Vor allem lägen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides vor. Auch hätte ich meinen Einspruch nicht begründet. Dass diese Begründung in meinem vorgenannten Schreiben vom 21.10.2017 sowie in einem weiteren Brief an die Sachbearbeiterin erfolgt war,

Schreiben an das Finanzamt Saarlouis vom 12.7.2017

schien niemand beim Finanzamt Saarlouis bemerkt zu haben. Vielleicht wollte man dies auch nicht zur Kenntnis nehmen. Es ist mit dem orbrigkeitsstaatlichen Dünkel im Finanzamt Saarlouis nicht zu vereinbaren. Als Leibeigener besitzt man dort einfach keine Rechte. Daher wies das Finanzamt Saarlouis meinen Antrag ab, ohne dies jedoch zu begründen.

Schreiben des Finanzamtes Saarlouis vom 24.10.2017

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Wie die Bundesrepublik zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze steht lässt sich vor allem auch am Verhältnis zwischen den örtlichen Finanzämtern und den Bürgern erkennen. Insbesondere unter Finanzminister Schäuble sind die Finanzämter dazu übergegangen, vielfach neue Steuertatbestände zu konstruieren.

Besonders unverschämt ist dies in den Fällen, wo dem Betroffenen überhaupt keine zu versteuernden Gewinne zugeflossen sind. Noch dreister ist diese Vorgehensweise, wenn man als Privatperson für Gewinne eines Unternehmens aus Geschäftsbeteiligungen bezahlen soll. So im Beispiel des Finanzamtes Saarlouis.

Dieses schickte mir mit Datum vom 29.03.2017 einen Haftungsbescheid. Ich solle Körperschaftssteuern, für welche die IBO UG aufkommen muss, aus meiner Privatschatulle zahlen. Die IBO UG war an zwei Biogasanlagen beteiligt. Dort entstanden Gewinne, die mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen nicht ausgezahlt, sondern selbst vereinnahmt hatte. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig war die damit verwirklichte Veruntreuung in Ordnung.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Das Finanzamt Saarlouis bzw. die Sachbearbeiterin Eckel sahen darin keinen beanstandungswürdigen Vorgang.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Obwohl diese Gewinne von Lap Kristiansen unterschlagen worden waren, sollten sie nun von der IBO UG versteuert werden. Da die IBO UG allerdings über keinerlei sonstige Einnahmen verfügte, nimmt das Finanzamt Saarlouis nun mich selbst als faktischer Geschäftsführer in Anspruch.

Der gegen mich erhobene Vorwurf: Als faktischer Geschäftsführer der IBO UG habe ich andere Gläubiger vorrangig befriedigt. Meine Erwiderung, dass die IBO UG über keinerlei Einnahmen verfügte und daher eine vorrangige Befriedigung anderer Gläubiger gar nicht möglich war, wurde ignoriert. Auch vermochte mir das Finanzamt Saarlouis nicht zu erklären, wieso ich faktischer Geschäftsführer gewesen sein soll.

Hier geht es eindeutig darum, den Steuerzahler über jeglich zulässiges Maß zu schröpfen. Es ist schon mehr als dreist, Steuern auf nicht geflossene Gelder zu erheben. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen stimmt jedoch nicht ansatzweise überein, auch noch Privatpersonen für nicht geflossene Unternehmensgewinne steuerlich heranzuziehen und so die Haftungsregelungen des Gesellschaftsrechts auszuhebeln. Bei einer Unternehmensgesellschaft ist ein Durchgriff auf die dahinterstehende Privatperson normalerweise ausgeschlossen.

Auch diese klare gesetzliche Vorgabe interessiert den steuerlichen Obrigkeitsstaat nicht.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Man kann über die sächsische Justiz wirklich nur den Kopf schütteln. Jahrelang hatte ich gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen, oder – wie er sich auch nennt – Lap Kristiansen gekämpft. Dieser hatte mich in betrügerischer Absicht aus zwei Biogasanlagen gedrängt und dabei Darlehen in Höhe von 670 T€ zzgl. Zinsen seit 2008 unterschlagen. Dass er vor Straftaten nicht zurückschreckt belegte er auch dadurch, dass er mir sämtliche Gewinne seit 2008 schuldig blieb. Und diese waren erheblich, dürften sich durchaus auf mehr als 1 Mio. € bewegen. Gleichzeitig cashte er die Gesellschaften aus, um seinen hohen Lebensstandard (Porsche turbo, 7er BMW u. a., Motorboot, Ibizaaufenthalte) zu bezahlen.

Zäh hatte ich vor den sächsischen Gerichten für meine Forderungen gekämpft. Das Verfahren zeichnete sich jedoch durch weitgehenden Stillstand aus. Nach mehr als sechs Jahren ist eine gerichtlich Entscheidung nicht in Sicht.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Nun liegt mir das Ergebnis vor. Über das Vermögen der operativ aktiven Biogasgesellschaften, der Biokon Liptitz GmbH & Co.KG sowie der Biokon Malkwitz GmbH & Co, JG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaften sind sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet. Was für ein großartiger Geschäftsführer dieser Lap Kristiansen doch ist!!

Insolvenzeröffnung Biokon Liptitz vom 09.10.2017

Insolvenzeröffnung Biokon Malkwitz vom 22.09.2017

Die weitgehende Tatenlosigkeit der sächsischen Justiz sowie der Staatsanwaltschaft Leipzig hat zu dieser Entwicklung nachhaltig beigetragen, ja sie sogar befördert. Hätte die Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt mal etwas unternommen, wäre der nun entstandene Schaden nicht so hoch. Als Krimineller darf man sich in Sachsen durchaus wohl fühlen. Aufgrund der dortigen Prozesse muss man offensichtlich nicht mit einer Strafe rechnen.

Wie ich den Beschlüssen entnehmen kann, hat Lap Kristiansen seinen Wohnsitz nun nach England verlegt. Das schließt einen gerichtlichen Zugriff weitgehend aus.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Eigentlich war mir von Anfang an klar, dass ich in Sachsen von einer Behörde nicht die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben erwarten kann, auch wenn diese unserem Grundgesetz zu entnehmen sind. Deshalb sah ich die Erfolgsaussichten meines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kritisch. Normalerweise handelt es sich hier um eine reine Banalität. Natürlich besitzt ein Rechtsanwalt, der berufsunfähig wurde, einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Rente. In Sachsen ticken die Uhren dagegen anders.

Wenig überraschend war daher die Haltung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks, als es mir meinen berechtigten Rentenanspruch verweigerte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nun begann für mich wieder einmal der Weg durch die Mühlen des hybriden Rechtsstaates. Irgendwann werde ich schon Recht bekommen, sagte ich mir. Spätestens – nach vielen Jahren – vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es braucht dazu allerdings ein gehöriges Maß Ausdauer und Durchsetzungsvermögen. Hieran scheitern viele Betroffene, die vor dem Ausmaß staatlicher Willkür kapitulieren, und die von der gelebten Realität unseres Rechtsstaates überfordert werden.

Natürlich legte ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch ein, womit sich andere Personen bei dem als Anstalt öffentlichen Rechts geführten Versorgungswerk der Rechtsanwälte befassen mussten. Es leuchtete mir nicht ein, warum ich – nachdem ich jahrelang der politischen Verfolgung ausgesetzt war – durch die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München auch noch meine Rentenansprüche verlieren sollte. Noch dazu, wo ich 18 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt und so erhebliche Anwartschaften begründet hatte.

Dass die Haltung des sächsischen Versorgungswerks einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Freizügigkeit, Berufsausübung sowie die Eigentumsgarantie begründeten, lag mehr als auf der Hand. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk blieb jedoch bei seiner Auffassung, wonach ich meinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu einem Zeitpunkt gestellt hatte, als ich nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, sondern der Rechtsanwaltskammer München war. Damit enteignete es mich hinsichtlich meiner langjährigen Beitragszahlungen in voller Höhe. Ich wurde wie jemand behandelt, der noch nie Beiträge entrichtet hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Bezeichnenderweise unterzeichnete Rechtsanwalt Dr. Thietz-Bertram als Vorsitzender des Vorstandes diesen Bescheid. Er hatte bereits den ursprünglichen Versagungsbescheid abgesegnet. Von einer unabhängigen Überprüfung der Angelegenheit konnte daher nicht gesprochen werden.

Da Anstalten des öffentlichen Rechts wie das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht willkürlich handeln dürfen, sondern der staatlichen Aufsicht unterlagen, suchte ich nun Hilfe bei den hierfür zuständigen Ministern Dr. Martens (Justiz) sowie Sven Morlok (Wirtschaft und Arbeit), also bei meinen früheren Parteikollegen. Ich bat diese darum, die Rechtsordnung wiederherzustellen und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte anzuweisen, entsprechend zu handeln.

Schreiben an Justizminister Dr. Martens vom 10.10.2017

Schreiben an Wirtschaftsminister Morlok vom 10.10.2012

Unterstützung erhielt ich von beiden dagegen nicht. Sie übten ihre Aufsichtspflichten durch Untätigkeit aus. Das widersprach eindeutig gesetzlichen Vorgaben.

Vielleicht durfte ich von staatlicher Stelle auch keine Unterstützung erwarten.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nicht nur bei der sächsischen Justiz, sondern auch bei Anstalten des öffentlichen Rechts, wie dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk, tritt der vermeintliche Rechtsstaat in seiner hybriden Erscheinungsform auf. Und wieder einmal war ich selbst hiervon betroffen.

Im November 2010 stellte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Längst war ich nicht mehr in der Lage, meine Tätigkeit als Anwalt auszuüben. Aus Sicht meines behandelnden Neurologen Igor Meridonov aus Leipzig war ich längst berufsunfähig.

Für diesen Fall steht mir eine Berufsunfähigkeitsrente zu, welche ich vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einfordern kann. Immerhin hatte ich viele Jahre meine Beiträge an das Versorgungswerk der Anwälte gezahlt. Soweit so gut.

Allerdings wäre dieses in Sachsen zu einfach. Die geforderte Rente wurde mir durch Bescheid vom 22.11.2011 verweigert. Bei der Begründung griff das Versorgungswerk tief in die Trickkiste. Das Versorgungswerk verweigerte die Zahlung mit der Begründung, ich sei zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bei ihm Mitglied gewesen. Die Berufsunfähigkeitsrente könne jedoch nur an Mitglieder gezahlt werden.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Bescheid vom 22.11

Neun Monate zuvor hatte ich meine Anwaltszulassung aufgrund der perfiden Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und die sächsischen Finanzämter nach München verlegt. Meine anwaltliche Tätigkeit übte ich dagegen weiter in Leipzig aus, soweit das überhaupt möglich war.

Nun sollte ich für die Verlegung meiner Zulassung bestraft werden. Offensichtlich herrschte im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eine eher sozialistische Betrachtungsweise. Dass ich mich in Deutschland frei bewegen und überall meinen Beruf ausüben kann – was übrigens verfassungsrechtlich geschützt ist, spielte in Dresden keine Rolle. Nicht umsonst spricht man vom „Tal der Ahnungslosen“.

Die Angelegenheit hat einen mehr als schalen Beigeschmack. Sicherlich sitzen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Laien. Bei dem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bertram handelte es sich um einen ausgewiesenen Juristen. Man war daher im Versorgungswerk durchaus in der Lage, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente rechtlich sauber abzuarbeiten. Nur fehlte es hier an der notwendigen Bereitschaft.

Natürlich legte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Fortsetzung folgt.

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Natürlich muss man auch Verständnis für das Arbeitsaufkommen von Richtern mitbringen. Doch was sich die sächsische Justiz hier geleistet hat, geht ein Stück zu weit. Es geht um meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Nguyen bzw. Lap Kristiansen, wie er sich nun nennt, mit dem ich zwei Biogasanlagen errichtet und hierfür die notwendigen Darlehen bereitgestellt habe.

Unter einem Vorwand schloss mich Nguyen am 7.7.2010 aus den Biogasgesellschaften aus. Seitdem tobt ein erbitterter Rechtsstreit. Fast drei Jahre benötigte das Landgericht Leipzig für sein Urteil, in dem es die Einziehung der Geschäftsanteile für unwirksam erklärt hatte. Gleichzeitig wies es die Gegenansprüche, die ich geltend gemacht hatte, als unzulässig ab. Dies war zwar falsch, im Ergebnis aber hinzunehmen. Hier blieb nur der Rechtsweg zum OLG Dresden.

Urteil LG Leipzig 5.9.2014

Beim Oberlandesgericht Dresden ist ein Abschluss des Rechtsstreits nach weiteren drei Jahren nicht in Sicht. Immerhin klärte es – was die erste Instanz schuldig geblieben war – den Sachverhalt weitestgehend auf und überführte meinen ehemaligen Geschäftspartner Nguyen so des versuchten Prozessbetrugs. Inzwischen sind meine Forderungen jedoch auf mehr als 2 Mio. € angewachsen. Dass dies so ist, liegt an der schleppenden Aufarbeitung des Sachverhalts durch die sächsischen Gerichte. Hätten diese früher entschieden und Nguyen Einhalt geboten, wäre es kaum zu so hohen Forderungen gekommen.

Wahrscheinlich werde ich diese am Ende ausbuchen müssen. Mit jedem Tag der vergeht, verringert sich die Chance auf ihre Einbringlichkeit. Und nach sechs Jahren besitze ich kaum mehr Hoffung auf eine abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

Klüngel soweit man nur schaut. Nach all den Jahren fällt es immer noch schwer, meine Erfahrungen aufzuarbeiten, die zu tiefen Einschnitten in meinem Leben und meiner Gesundheit führten. Was habe ich nicht alles mit den sächsischen Staatsanwaltschaften erlebt.

Es fing damit an, dass mich die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ende der 90er Jahre zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ beförderte, was von der Schwere der Schuld einem Terrorismusvorwurf gleichkommt. Von Null auf 100 mutierte ich zu einem Christian Klar der Anwaltsszene. Als der Geschäftsführer der Spielbanken starb, ermittelte man gegen mich und fragte, ob ich für seinen Tod verantwortlich war. Allerdings vermochte die Staatsanwaltschaft Dresden am Krebsbefund beim Geschäftsführer nichts zu ändern.

2005 trat dann ein weiterer wichtiger Aktivposten der Staatsanwaltschaft Leipzig in Erscheinung: Die damalige Staatsanwältin Birgit Eßer-Schneider. Seit diesem Zeitpunkt verschärfte sich meine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Gleichzeitig landeten die gegen mich gerichteten Vorwürfe immer wieder in der BILD-Leipzig. Zu diesem Verleumdungsorgan pflegte die Staatsanwaltschaft Leipzig offensichtlich beste Beziehungen.

Dumm wäre es in diesem Zusammenhang, von der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde der Bundesrepublik Unabhängigkeit zu fordern. Diese lag bei Eßer-Schneider nämlich nicht vor. Verheiratet war sie mit einem Arbeitsrechtler aus der überörtlichen Sozietät CMS, mit dem ich auf dem Leipziger Markt um Mandate buhlte. Und das größte Mandat, die Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz, hatte ich meinem Kollegen vor der Nase weggeschnappt.

Dies konnte Frau Eßer-Schneider offensichtlich nicht akzeptieren. Die aus der Beratung der Sparkasse stammenden hohen Honorarumsätze hätten sicherlich ihren Lebensstil und den ihres Mannes weiter gefördert. Sie sann offensichtlich nach Möglichkeiten, mich aus dem Markt zu drängen. Daher verwundert es nicht, wenn von nun an eine Phase der besonders intensiven Verfolgung meiner Person durch die Staatsanwaltschaft Leipzig einsetzte. Als logische Folge wurden sensible Informationen der BILD-Leipzig zugespielt, die dann plakativ hierüber an prominenter Stelle berichtete.

Dass mein Bundeszentralregisterauszug bis heute jungfräulich ist, interessierte fortan Niemanden mehr.

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