Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards zehrte an meinen ohnehin kaum vorhandenen Kräften. Die Flut von Nackenschlägen hatte meine Psyche längst aus dem Gleichgewicht gebracht. Immer wieder stellte ich mir die Sinnfrage. Wer lag hier eigentlich falsch? Ich oder die Justiz? Konnte es sein, dass all das, was ich über das Rechtsstaatsprinzip wusste, einfach falsch war? Immer wieder ging mir diese Frage durch den Kopf. Sie stellt sich mir auch heute noch, da die herrschende Kaste in der Bundesrepublik die Mär vom Rechtsstaatsprinzip dazu missbraucht, den Bürger zu beruhigen und ihn in einer vermeintlichen Sicherheit zu wiegen.

Nein, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem mein Prozesskostenhilfeantrag für meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen worden war, konnte und wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

VG Dresden14.1.2013

Wieder einmal schrieb mich mir mein Leid von der Seele herunter und legte in meiner Beschwerdeschrift dar, weshalb mir ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. So langsam stiegen jedoch meine Zweifel. Mein Verständnis des Grundgesetzes war wohl etwas völlig Anderes als das der hybriden Justiz.

Ich beschrieb eingehend, warum ich aufgrund meiner langjährigen Zahlungen in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besitze und berief mich dabei auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts, welche das Verwaltungsgericht Dresden so schmerzlich ignoriert hatte.

Beschwerde vom 4.2.2013

Die Niederschrift dieser Argumente machte mir Mut. Ich konnte jedoch meine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass die sächsische Justiz eher ergebnisbezogen entschied. Man wollte mir die Berufsunfähigkeitsrente einfach nicht gewähren. Ich sollte kalt enteignet werden.

Da das Verwaltungsgericht Dresden sich weiterhin weigerte, mir in der Sache recht zu geben, wurde die Angelegenheit an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgegeben. Dieses entschied mit Beschluss vom 4.4.2013 zu meinem Gunsten.

Beschluss OVG4.4.2013

Bezeichnenderweise schloss sich das Oberverwaltungsgericht in vollem Umfang meiner rechtlichen Begründung an, die ich seit mehr als zwei Jahren gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sowie dem Verwaltungsgericht Dresden dargestellt hatte, ohne dort Gehör zu finden. Gab es nun doch so etwas wie einen Hoffungsschimmer? Jedenfalls gewährte mir das Oberverwaltungsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe. Der Kampf in der Sache konnte also beginnen.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 4

Nach Einreichung meiner Klage gegen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beim Verwaltungsgericht Dresden machte ich mir natürlich Hoffnungen darauf, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen zu können. Immerhin hatte ich in meiner Klage meinen Rechtsstandpunkt plausibel begründet. Auch am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bestand kein Zweifel.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Woran sollte also meine Klage sowie der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe scheitern? Als Anstalt des öffentlichen Rechts war das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten und mir folglich auch die Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Immerhin setzten sich die Entscheider des Versorgungswerks vollständig aus Juristen zusammen. Dies alles hegte meine Hoffnung.

Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Mitte Januar 2013 zugestellt worden war, zog mir mal wieder schlagartig den Boden unter den Füßen weg. Das Verwaltungsgericht Dresden verweigerte mir die Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis, für meine Klage fehle die notwendige Erfolgsaussicht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente werde nur Mitgliedern des Versorgungswerks gezahlt. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München habe ich meine Mitgliedschaft verloren.

VG Dresden14.1.2013

Auch die entschädigungslose Enteignung meiner Mitgliedsbeiträge – ich hatte 16 Jahre lang Beiträge zum Versorgungswerk bezahlt und damit „Anwartschaften“ für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente begründet, hielt das Verwaltungsgericht Dresden für zulässig. Dieser Rechtsstandpunkt war in jedem Fall verfassungswidrig. Mir schien es damals, als sei die hybride sächsische Justiz immer noch im Sozialismus verhangen. Denn dort konnte man Bürger zwingen, nicht auszureisen, es sei denn, sie wollten sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche riskieren. Wer seine Anwaltszulassung nach Westdeutschland verlegt, wurde enteignet. Freizügigkeit gab es damit ebenso wenig wie die verfassungsrechtliche Berufsausübungsfreiheit. Vom Eigentumsschutz ganz zu schweigen.

Rechtsstaat sah wieder einmal anders aus.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 3

Das musste ich erst einmal verdauen. Hatte doch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk meine Auffassung, dass wir in einem hybriden Rechtsstaat leben, eindrucksvoll bestätigt. Mit seinem Widerspruchsbescheid wies es meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ab. Und das obwohl ich 18 Jahre lang in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eingezahlt hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Da nutzte es nichts dass ich meine Berufsunfähigkeit mit gleich mehreren Gutachten nachgewiesen hatte. Aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Und das obwohl ich weiterhin in Leipzig tätig war. Mit einer geradezu verfassungswidrigen Impertinenz wurden mir meine Ansprüche verweigert. Nun half es nichts, ich musste vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.

Kampflos aufgeben konnte ich einfach nicht. Und das obwohl ich bei meinem Kampf um die Gewährleistung verfassungsrechtlicher Mindeststandards bislang nur eine Niederlage nach der anderen kassiert hatte. Ich empfand die Haltung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks als eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Wieso sollte ich nun meine Ansprüche verlieren? Immerhin hatte das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk 16 Jahre lang meine Beiträge entgegengenommen und Vertrauen in mir darauf erweckt, man werde im Leistungsfall seinen Verpflichtungen nachkommen.

In meiner Klage legte ich zum wiederholten Mal dar, weshalb mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Bezeichnenderweise hatte mir die Bayerische Versorgungskammer der Rechtsanwälte sogar eine Berufsunfähigkeit für den Zeitraum meiner Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer München gewährt. In Bayern tickten die Uhren nun einmal anders. Dies konnte man von seinem sächsischen Gegenstück nicht behaupten.

Klage beim Verwaltungsgericht Dresden

Da ich über keinerlei Einnahmen verfügte, verband ich die Klage mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu gewähren. Bei der Niederschrift der Klage stieg meine Hoffnung, meine Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht Dresden durchsetzen zu können.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 2

Eigentlich war mir von Anfang an klar, dass ich in Sachsen von einer Behörde nicht die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben erwarten kann, auch wenn diese unserem Grundgesetz zu entnehmen sind. Deshalb sah ich die Erfolgsaussichten meines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kritisch. Normalerweise handelt es sich hier um eine reine Banalität. Natürlich besitzt ein Rechtsanwalt, der berufsunfähig wurde, einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Rente. In Sachsen ticken die Uhren dagegen anders.

Wenig überraschend war daher die Haltung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks, als es mir meinen berechtigten Rentenanspruch verweigerte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nun begann für mich wieder einmal der Weg durch die Mühlen des hybriden Rechtsstaates. Irgendwann werde ich schon Recht bekommen, sagte ich mir. Spätestens – nach vielen Jahren – vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es braucht dazu allerdings ein gehöriges Maß Ausdauer und Durchsetzungsvermögen. Hieran scheitern viele Betroffene, die vor dem Ausmaß staatlicher Willkür kapitulieren, und die von der gelebten Realität unseres Rechtsstaates überfordert werden.

Natürlich legte ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch ein, womit sich andere Personen bei dem als Anstalt öffentlichen Rechts geführten Versorgungswerk der Rechtsanwälte befassen mussten. Es leuchtete mir nicht ein, warum ich – nachdem ich jahrelang der politischen Verfolgung ausgesetzt war – durch die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München auch noch meine Rentenansprüche verlieren sollte. Noch dazu, wo ich 18 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt und so erhebliche Anwartschaften begründet hatte.

Dass die Haltung des sächsischen Versorgungswerks einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Freizügigkeit, Berufsausübung sowie die Eigentumsgarantie begründeten, lag mehr als auf der Hand. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk blieb jedoch bei seiner Auffassung, wonach ich meinen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu einem Zeitpunkt gestellt hatte, als ich nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, sondern der Rechtsanwaltskammer München war. Damit enteignete es mich hinsichtlich meiner langjährigen Beitragszahlungen in voller Höhe. Ich wurde wie jemand behandelt, der noch nie Beiträge entrichtet hatte.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Widerspruchsbescheid

Bezeichnenderweise unterzeichnete Rechtsanwalt Dr. Thietz-Bertram als Vorsitzender des Vorstandes diesen Bescheid. Er hatte bereits den ursprünglichen Versagungsbescheid abgesegnet. Von einer unabhängigen Überprüfung der Angelegenheit konnte daher nicht gesprochen werden.

Da Anstalten des öffentlichen Rechts wie das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht willkürlich handeln dürfen, sondern der staatlichen Aufsicht unterlagen, suchte ich nun Hilfe bei den hierfür zuständigen Ministern Dr. Martens (Justiz) sowie Sven Morlok (Wirtschaft und Arbeit), also bei meinen früheren Parteikollegen. Ich bat diese darum, die Rechtsordnung wiederherzustellen und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte anzuweisen, entsprechend zu handeln.

Schreiben an Justizminister Dr. Martens vom 10.10.2017

Schreiben an Wirtschaftsminister Morlok vom 10.10.2012

Unterstützung erhielt ich von beiden dagegen nicht. Sie übten ihre Aufsichtspflichten durch Untätigkeit aus. Das widersprach eindeutig gesetzlichen Vorgaben.

Vielleicht durfte ich von staatlicher Stelle auch keine Unterstützung erwarten.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel

Nicht nur bei der sächsischen Justiz, sondern auch bei Anstalten des öffentlichen Rechts, wie dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk, tritt der vermeintliche Rechtsstaat in seiner hybriden Erscheinungsform auf. Und wieder einmal war ich selbst hiervon betroffen.

Im November 2010 stellte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Längst war ich nicht mehr in der Lage, meine Tätigkeit als Anwalt auszuüben. Aus Sicht meines behandelnden Neurologen Igor Meridonov aus Leipzig war ich längst berufsunfähig.

Für diesen Fall steht mir eine Berufsunfähigkeitsrente zu, welche ich vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einfordern kann. Immerhin hatte ich viele Jahre meine Beiträge an das Versorgungswerk der Anwälte gezahlt. Soweit so gut.

Allerdings wäre dieses in Sachsen zu einfach. Die geforderte Rente wurde mir durch Bescheid vom 22.11.2011 verweigert. Bei der Begründung griff das Versorgungswerk tief in die Trickkiste. Das Versorgungswerk verweigerte die Zahlung mit der Begründung, ich sei zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bei ihm Mitglied gewesen. Die Berufsunfähigkeitsrente könne jedoch nur an Mitglieder gezahlt werden.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Bescheid vom 22.11

Neun Monate zuvor hatte ich meine Anwaltszulassung aufgrund der perfiden Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und die sächsischen Finanzämter nach München verlegt. Meine anwaltliche Tätigkeit übte ich dagegen weiter in Leipzig aus, soweit das überhaupt möglich war.

Nun sollte ich für die Verlegung meiner Zulassung bestraft werden. Offensichtlich herrschte im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eine eher sozialistische Betrachtungsweise. Dass ich mich in Deutschland frei bewegen und überall meinen Beruf ausüben kann – was übrigens verfassungsrechtlich geschützt ist, spielte in Dresden keine Rolle. Nicht umsonst spricht man vom „Tal der Ahnungslosen“.

Die Angelegenheit hat einen mehr als schalen Beigeschmack. Sicherlich sitzen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Laien. Bei dem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bertram handelte es sich um einen ausgewiesenen Juristen. Man war daher im Versorgungswerk durchaus in der Lage, meinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente rechtlich sauber abzuarbeiten. Nur fehlte es hier an der notwendigen Bereitschaft.

Natürlich legte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Fortsetzung folgt.

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