Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Es war ein deutlicher Fehlgriff in den rechtsstaatswidrigen Sumpf. Im Rahmen der Spielbankenaffäre hatte das Finanzministerium in Dresden unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt mich angezeigt. Ich sollte Kopf einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Selbst das Landeskriminalamt schenkte diesen Vorwürfen keinerlei Glauben. Das hinderte die Staatsanwaltschaft Dresden unter Führung des Staatsanwalts Klein jedoch nicht daran, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich zu beantragen, den er dann auch noch vom Amtsgericht Leipzig erhielt.

Hiergegen legte ich Verfassungsbeschwerde ein und obsiegte vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Anschließend klagte ich gegen den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz und gewann ebenfalls. Der Durchsuchungsbeschluss, so das Landgericht Leipzig, hätte wegen der Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes nie erlassen werden dürfen. Es läge eine Amtspflichtverletzung vor.

Landgericht 10.10.2003

Ich empfehle, dieses Urteil genau zu lesen. Denn es belegt, in welcher absolut rechtsstaatswidrigen Weise der Freistaat Sachsen gegen missliebige Personen vorgeht, um diese mundtot zu machen. Man pflegt in Teilen der sächsischen Justiz seine eigene, hybride Rechtsstaatlichkeit.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Im Jahr 2005 platzte mir endgültig der Kragen. Mal wieder hatte die BILD-Leipzig negativ über mich berichtet. Wieder einmal zeichnete sich ihre Berichterstattung dadurch aus, dass selbst der kleinste Funken Wahrheit fehlte. Also teilte ich der BILD-Redakteurin Martina Kurtz – eine Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung – mit, dass ich mich künftig gegenüber der BILD nicht mehr äußern werde. Ich war es endgültig leid.

Bereits in den Jahren 1999 ff. war die BILD-Leipzig durch eine besonders einseitige Berichterstattung aufgefallen. Damals kämpfte ich mit den Beschäftigten des klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co.KG, einem Staatsunternehmen, für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Eigentlich war dies ein Thema, dessen sich auch die BILD annehmen konnte. Sie tat dies jedoch auf ihre Weise.

Der Freistaat Sachsen zeigte sich anlässlich der hart geführten Verhandlungen durch sein eigenes Verständnis von einem Rechtsstaat aus. Aus heutiger Sicht erinnert man sich da an den türkischen Präsidenten Erdogan. Widerstand ist zwecklos, Gegner werden mit Strafverfahren belegt und einfach ausgeschaltet.

So war das auch in meinem Fall, als ich im September 1999 einen Besuch des Landeskriminalamtes aus Dresden erhielt. Etwa 15 dieser Staatsbediensteten, darunter zwei Staatsanwälte, legten mir einen Durchsuchungsbeschluss vor. Danach war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, was so schwer wiegt, wie ein Terrorismusvorwurf. Angezeigt hatte mich das sächsische Finanzministerium unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt.

Die Vorwürfe waren frei erfunden. Es ging nur darum, mich einzuschüchtern und öffentlich zu diffamieren. Daher verwundert es nicht, dass die BILD-Zeitung sehr schnell Wind von der Angelegenheit bekam. Und diese schlachtete das Thema in Form der für dieses Kampfblatt charakteristischen Berichterstattung aus. Bis zum heutigen Tage diffamiert mich die BILD, indem sie darauf hinweist, dass ich schon früh straffällig geworden wäre.

Nur entbehrten die Vorwürfe sogar des kleinsten Fünkchens an Wahrheit, was die BILD-Leipzig natürlich nicht weiter interessierte. Bereits das Landeskriminalamt hatte intern gegenüber dem sächsischen Finanzministerium klargestellt, dass die Vorwürfe frei erfunden waren. An der Denunziation meiner Person änderte dies allerdings nichts.

Ich ließ mir die Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei nicht gefallen und legte Verfassungsbeschwerde ein. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof gab mir recht und verurteilte den Durchsuchungsbeschluss am 18. Oktober 2001 als eindeutig verfassungswidrig.

Die BILD-Leipzig, allen voran ihre Redakteurin Martina Kurtz, beeindruckte dies allerdings nicht. Sie stigmatisiert mich auch heute noch als kriminell. Vielleicht sollte ich ihr mal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister übermitteln. Der ist bis heute lupenrein. Nur verfolgt Frau Kurtz ihre eigenen Ziele.

Verfassungsgerichtshof 18.10.2001

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