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Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Es ist endlich so weit. Ab heute ist mein Tagebuch, mit welchem ich meine Erlebnisse im Kampf mit der sächsischen Justiz verarbeitet habe, im Handel bestellbar (ISBN-13: 9783752854039). Ich wünsche allen Lesern, die sich für das Werk interessieren, eine spannende Unterhaltung.

https://www.bod.de/buchshop/der-hybride-rechtsstaat-ulrich-kessler-9783752854039

Sachsen und kein Ende 2

Mein Kampf mit dem Freistaat Sachsen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards steht vor einem weiteren Höhepunkt. Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie der Freistaat in der Vergangenheit immer wieder versuchte, mich über die BILD-Zeitung unmöglich zu machen. Bereits die Wahl dieser Zeitschrift für die Verbreitung dieser Falschmeldungen spricht für sich. An einer seriösen Berichterstattung ist der Freistaat Sachsen nicht interessiert. Eine derartige Auseinandersetzung kann er nicht wagen.

siehe hierzu

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Nachdem ich Ende der 90er Jahre mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt hatte, schlug dieser immer wieder zurück und warf mir die unterschiedlichsten Straftaten vor. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, ein anderes Mal soll ich Mandanten in hohem Maße geschädigt haben.

Dass es bis heute keine einzige Verurteilung gibt und mein Bundeszentralregisterauszug immer noch blütenrein ist, spricht dagegen eine klare Sprache. Nur ist der Freistaat Sachsen genauso wenig wie die von ihm immer wieder eingeschaltete BILD-Zeitung bereit, hierüber zu unterrichten.

Nach der letzten öffentlichen Verleumdung, die auf die Leipziger Staatsanwältin Zimmermann zurückgeht,

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

schrieb ich mehrfach den sächsischen Justizminister Gemkow an. In meinen Briefen machte ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend, da die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig mich in besonders schwerwiegender Weise in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 2 GG) verletzt. Bei ihrer Verleumdungskampagne ließen Teile der sächsischen Justiz in der Vergangenheit jeglichen rechtsstaatlichen Anstand vermissen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Aufgrund dieser Verleumdungskampagne erhielt ich bei meiner Suche nach einer erneuten Anstellung mehrere Absagen, die sich ausdrücklich auf die in der BILD publizierten Vorwürfe bezogen. Der Freistaat Sachsen ist rechtlich verpflichtet, mir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Dass die Bearbeitung meines Falles so lange dauert, verwundert dagegen nicht. Denn rechtlich ist der Sachverhalt klar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zog für Veröffentlichungen der Justiz in der Vergangenheit immer wieder enge Grenzen, die der Freistaat allerdings stets deutlich überschritten hat.

Dass die Bearbeitung dieses Falles so lange dauert, ist sicherlich auf die Strategie des Freistaates zurückzuführen, mir keinesfalls Recht geben zu wollen. Wieder einmal dürfte es nur darum gehen, eine Begründung zu finden, mit der rechtsstaatliche Bindungen abgestreift und mein Ansinnen verweigert werden kann. Das ist nun sicherlich deutlich schwieriger, daher nimmt die Bearbeitung auch so viel Zeit in Anspruch.

Ein Bundesland, das die Belange seiner Bürger ebenso ernst nimmt wie die bestehenden rechtlichen Grenzen, hätte längst eingelenkt. Dies erwarte ich im Fall des Freistaates Sachsen allerdings nicht. Daher nutzte ich in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, meine Klage niederzuschreiben, in der ich die Rechtsverletzungen seit 2006 eingehend erörtere. Bei dem Freistaat Sachsen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der nun zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Dass er sich offensichtlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt, stellt eine weitere Bankrotterklärung dar.

Sachsen und kein Ende

Wie perfide die Politik von Teilen der sächsischen Politik ist musste ich sofort am eigenen Leibe erfahren. Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt wieder in meine frühere Heimat verlagert und mich dort auf die Arbeitssuche gemacht. Von zwei Unternehmen erhielt ich dabei eine Einstellungszusage. Ich war mehr als erfreut, dass damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Gerade in meinem Alter ist es nicht einfach, überhaupt einen neuen Job zu finden, da die Einstellungspolitik der Unternehmen für Leute ab dem 50. Lebensjahr sehr zurückhaltend ist.

Bei mir stellt sich die Arbeitssuche jedoch als deutlich schwieriger heraus. Denn die sächsische Justiz hatte in den vergangenen 20 Jahren ständig unwahre Artikel in der Boulevardpresse publiziert. Damit rächte sie sich an mir für mehrere hundert Gerichtsverfahren, die ich erfolgreich gegen sie als Anwalt geführt hatte. Da blieb den Staatsbediensteten in den schwarzen Roben nur die Verleumdung als Antwort.

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Von zwei Unternehmen erhielt ich nun eine Absage. Beide bezogen sich auf die negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, die „Zweifel an meiner persönlichen Eignung“ entstehen lassen. In einem Fall hatte ich sogar einen Anstellungsvertrag unterzeichnet, stand vor einer interessanten Beschäftigung mit einem soliden Gehalt. Damit hätte endlich einmal eine Perspektive bestanden.

Derartige Glücksgefühle lässt der Freistaat Sachsen natürlich nicht aufkommen. Sein Ziel liegt nicht nur in der psychischen, sondern auch der physischen Vernichtung seiner Gegner. Dazu bedient man sich der weißen Folter, so auch kürzlich in meinem Fall.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Ich war noch nie gut darin, staatliches Unrecht hinzunehmen. Die Vorgehensweise der sächsischen Justiz erfüllt die Voraussetzungen für eine sog. Staatshaftungsklage, die gegen den Freistaat Sachsen gerichtet sein wird. Eine entsprechende Mitteilung ließ ich bereits dem sächsischen Justizminister Gemkow zukommen, ohne dass bislang eine Reaktion seinerseits vorliegt.

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Da ich zwischenzeitlich meine Schadensersatzansprüche beziffern kann, machte ich diese nun in einem weiteren Brief an den sächsischen Justizminister geltend.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen wegen Staatshaftung

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider liegt mir bislang keine Reaktion auf mein Schreiben vom 11.06.2018 vor. Dort hatte ich angekündigt, im Wege der Staatshaftungsklage eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung über den Umgang der sächsischen Justiz mit meiner Person herbeizuführen. Sollte ein Einlenken des Freistaates nicht zu verzeichnen sein, so würde ich gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Es geht mir um nichts Geringeres als um die Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Zwischenzeitlich lässt sich der eingetretene Schaden auch beziffern:

In den vergangenen Wochen hatte ich mich unter anderem bei dem Pharmaunternehmen Aenova in Starnberg sowie dem Helmholtz-Zentrum in Oberschleißheim beworben. Meine Bewerbung sowie die Vorstellungsgespräche stießen auf eine positive Resonanz. Im ersteren Fall erhielt ich eine Einstellungszusage, im letzteren Fall unterzeichnete ich sogar einen Arbeitsvertrag. Das Helmholtz-Zentrum wollte mich ab dem heutigen Tag als Referent Arbeitsrecht/Grundsatzfragen in der Entgeltgruppe 14, Stufe 5, beschäftigen. Jährlich hätte ich dabei 72.309,00 € verdient. Aenova bot mir dagegen einen Teilzeitjob (50%) mit einer Vergütung in Höhe von 47.500,00 € an.

Zu meinem Leidwesen wurde ich jedoch unmittelbar vor Arbeitsbeginn von beiden Unternehmen gegoogelt. Hierbei stießen beide Unternehmen auf die Artikel im Internet, welche die sächsische Justiz, allen voran das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig mittels ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfreudigkeit veranlasst hatte. Beide Unternehmen sahen danach von einer Beschäftigung ab. Ihre Absagen erhalten einen klaren Bezug auf die Berichterstattung im Internet. Die entsprechenden Absagen erhalten Sie in der Anlage.

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen sich zurückhaltend äußern. Bei Äußerungen gegenüber der Presse müssen sie abwägen, ob überhaupt ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Bereits dies ist in meinem Fall zu verneinen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Vorwürfe völlig einseitig und überwiegend unzutreffend waren. Gleiches gilt – im Fall der Staatsanwaltschaft Leipzig – im Hinblick auf die Tatsache, dass die vermeintlichen Vorwürfe bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen und zwischenzeitlich wohl auch verjährt sind. An derartigen Vorwürfen besteht natürlich kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Was jedoch die oben genannten Vertreter der sächsischen Justiz vollständig übersehen haben, ist die Tatsache, dass ich gegenüber diesen Vorwürfen nicht rechtslos gestellt bin. Denn gegen eine Publikation spricht eindeutig mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG, welches in meinem Fall eine Veröffentlichung kategorisch ausschließt.

Untermauern lässt sich dies aufgrund der Auswirkungen einer derartigen Berichterstattung auf meine Person sowie meinen beruflichen Werdegang. Es entspricht heute gängiger Praxis, dass künftige Mitarbeiter vor einer möglichen Einstellung gegoogelt werden. Natürlich wissen dies auch das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dennoch waren ihnen die Auswirkungen ihres Handelns völlig egal. Eine derartige Haltung verdient bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen keinerlei Schutz.

Diese Vorgehensweise löst natürlich auch Schmerzensgeldansprüche meinerseits aus. Es handelt sich um eine besonders perfide Form der weißen Folter. Da ich ohnehin aufgrund meiner nun seit 20 Jahren andauernden Verfolgung durch die sächsische Justiz psychisch sehr stark vorbelastet bin – auch dies stellt aufgrund der vorliegenden Gutachten kein Novum dar – belasten mich Absagen künftiger Arbeitgeber und die daraus folgende Perspektivlosigkeit für mein weiteres Berufsleben besonders schwer.

Es mag sein dass eine gewisse Verärgerung über meinen Internetblog http://www.der-hybride-rechtsstaat.blog besteht. Die Verantwortung hierfür weise ich jedoch von mir. Mir blieb aufgrund der Informationsfreudigkeit der sächsischen Justiz gar keine andere Wahl, als die fraglichen Ereignisse ebenfalls im Internet richtig zu stellen. Der Grund liegt jeweils in einer vorausgegangenen Berichterstattung in den Medien. Ohne diese wäre meine Suche nach einer Beschäftigung heute nicht aussichtslos. Im Gegenteil, aufgrund meiner Qualifikation hätte ich längst eine passende Stelle gefunden. Damit war die Informationspolitik der sächsischen Justiz jedenfalls ursächlich für den später eingetretenen Schaden.

Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, sich mit diesen Tatsachen eingehend auseinanderzusetzen. Da ich jedoch nicht mit einem Einlenken des Freistaates Sachsen rechne, bleibt mir wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als in den kommenden Wochen Staatshaftungsklage zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Ein guter Beitrag über die Ermittlungsmethoden der sächsischen Justiz, vor allem darüber, wie „unliebsame Personen“ verfolgt und kaltgestellt werden. Ein weiteres Beispiel für den hybriden sächsischen Rechtsstaat in einem seit mehr als 10 Jahren andauernden Skandal. Eine solide Aufarbeitung hat bis heute nicht stattgefunden. Stattdessen hat der Freistaat Sachsen in großem Umfang Existenzen vernichtet.

https://www.mdr.de/investigativ/sachsensumpf-prozess-106.html

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.

In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.

siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.

Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Hier der Brief im Wortlaut:

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Justizminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 11.6.2018

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.

Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.

Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.

Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.

Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.

Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.

Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.

Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.

Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.

Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.

Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.

Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.

Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:

Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.

Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.

Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.

Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.

Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.

Siehe https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.

Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.

Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).

Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum

25.06.2018

zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.

Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem

Auskunft

darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.

Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Die Worte sind sicherlich hart. Aber sie belegen eine Standardvorgehensweise vieler Staatsanwälte, insbesondere der Staatsanwaltschaft Leipzig. Und sie hat es wieder getan, mit verheerenden Folgen. Verantwortlich dafür war Staatsanwältin Zimmermann.

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Bereits oft habe ich mich über die Eitelkeit von Staatsanwaltschaften beschwert, die Betroffene hemmungslos in der Boulevardpresse verunglimpfen. Vorausgegangen ist meist ein Strafverfahren, in dem völlig einseitig ermittelt wird und in dem sich so mancher Staatsanwalt geradezu ausufernd eigenen Hirngespinsten und Verschwörungstheorien hingibt. Statt in einem Sachverhalt objektiv zu ermitteln, konstruiert man nicht haltbare Vorwürfe, übersteigert diese noch einmal gewaltig, und gibt sie zum Zweck der Vorverurteilung an die Presse weiter. Damit verfolgt der Staatsanwalt das Ziel einer öffentlichen Hinrichtung seines vermeintlichen Gegners. Offensichtlich vertraut er dabei weniger auf die konstruierten Vorwürfe, denn sonst hätte er ein derartiges Verhalten nicht nötig.

In der Vergangenheit ist mir dies sehr oft widerfahren.

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Ich habe längst den Überblick über die vielfältigen Anschuldigungen verloren, mit denen mich die Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden in der Vergangenheit konfrontiert waren. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, oft soll ich Mandanten massiv geschädigt haben. Meistens war es genau umgekehrt, nur dass die Staatsanwaltschaft nie gegen die geistigen Brandstifter vorging, sondern gegen mich selbst. Dass ich früher mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten geführt habe, rundet das Bild ab. Da liegt der Hinweis auf ein übles Revanchefoul nahe. Leider bin ich da kein Einzelfall. Es handelt sich um die übliche Vorgehensweise der politischen und juristischen Kaste in Sachsen.

Egal ob man seine Meinung frei äußern oder Gebrauch von seinen übrigen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten machen will. Für die sächsischen Staatsanwaltschaften ist dies strafbar. Die Strafverfahren gegen kritische Journalisten

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/sachsensumpf-journalisten-freispruch

oder den Jenaer Jugendpfarrer König handelt, der für die Rechte der Bürger eingetreten ist. Im vorgenannten Fall wurden von der Staatsanwaltschaft sogar Beweismittel gefälscht.

https://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/jugendpfarrer-lothar-koenig-durchsuchung-100.html

http://www.fr.de/politik/prozess-jugendpfarrer-koenig-voll-vor-die-wand-a-693603

Doch das steht alles bereits in meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“, das in etwa 4 Wochen erscheinen wird. Vor einigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ein neues Ausrufezeichen gesetzt. Wieder einmal plauderte ein Staatsanwalt intensiv mit der BILD-Zeitung und gab dabei Informationen preis, die nicht nur falsch sind, sondern jeglichem Maß der Zurückhaltung widersprechen.

https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise musste ich gestern am eigenen Leib erfahren. Während ich gegen 15 Uhr noch die Zusage für eine neue Arbeitsaufgabe erhielt, hatte der Personalchef meines neuen Arbeitgebers in der Folgezeit meinen Namen gegoogelt und war auf diesen Artikel gestoßen. Um 19 Uhr erhielt ich dann die Absage.

Email Dr. Frölich vom 7.5.2018

Schon lange geht es der Staatsanwaltschaft nicht mehr um eine unabhängige Aufarbeitung von Vorwürfen. Es wird gelogen was das Zeug herhält, der eigenen Wut sind dabei keine Grenzen gesetzt. Und dass diese gedanklichen Konstrukte, deren Prüfung eigentlich einem Psychologen vorbehalten sein sollten, auch noch in der Boulevardpresse landen bzw. im Internet veröffentlicht werden, rechtfertigt die Annahme, dass die Staatsanwaltschaft jeglichen rechtlichen Rahmen überschreitet. Diese Täter in weißen Kragen wissen natürlich aus eigener Erfahrung, wie die Berichterstattung ausfallen wird. Und genau dies ist ihnen wichtig.

Meine Sicht der Dinge hat sie noch nie interessiert. Sie war nicht einmal Gegenstand unabhängiger Ermittlungen. Viel einfacher und befriedigender scheint es für diese Staatsanwaltschaft zu sein, ihre Gegner mit Nazimethoden zu verfolgen.

Und natürlich berufen sich diese Staatsanwälte und die hinter ihnen stehenden Politiker darauf, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Nur wer soll das noch glauben. In Wirklichkeit geht es um weiße Folter.

 

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Der Betrug am Beitragszahler – Teil 13

Es macht immer wieder fassungslos, wie dreist sich die öffentliche Hand über verfassungsrechtlich garantierte Mindeststandards hinwegsetzt. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – die Altersversorgung der sächsischen Rechtsanwälte – immerhin eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Bindungen besonders verpflichtet ist, stellt ein schillernd leuchtendes Beispiel dar. Es leistet hier wahre Pionierarbeit und konzentriert sich darauf, wie man verfassungsrechtliche Mindeststandards am effizientesten aushebelt.

Schon einmal verweigerte es mir meine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ich fast 20 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt hatte. Dass darin eine eiskalte, verfassungswidrige Enteignung im Hinblick auf meine Beitragszahlungen liegt, interessiert die in diesem Werk organisierten Rechtsanwälte – wahrscheinlich eine white-collar-crime-community – nicht weiter.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 9

Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verweigerte mir die Rentenzahlung mit der Begründung, ich habe am 1.4.2010 meine Anwaltszulassung von Leipzig nach München verlegt. Dies geschah damals, weil ich längst der ständigen Verleumdung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und mehrere meiner dort ansässigen Anwaltskollegen überdrüssig war.

siehe

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Die Satzung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sieht vor, dass ich durch die Verlegung der Anwaltszulassung meine Ansprüche auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verliere. Rechtlich zulässig ist dies natürlich nicht, wäre da nicht das sehr eigene, hybride Rechtstaatsverständnis der herrschenden Kaste in Sachsen. Dort wird jeder, der dem Freistaat den Rücken kehrt und damit sein verfassungs- und europarechtlich garantiertes Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, bestraft und dem Verlust seiner Rechte sanktioniert. Man kann dabei auf die eifrige Hilfe der sächsischen Justiz vertrauen, welche derartige Entscheidungen auch noch dienstbeflissen absegnet.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Durch einen Zufall konnte ich jedoch nachweisen, dass meine Berufsunfähigkeit bereits im Oktober 2008 eingetreten war, also zu einem Zeitpunkt, zu dem an meiner Mitgliedschaft im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk kein Zweifel bestand.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Natürlich interessierte dies das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht weiter und verweigerte mir erneut meine Ansprüche auf Rentenzahlung.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Also musste ich wieder einmal beim Verwaltungsgericht in Dresden klagen.

VG1

Seit dem Eintritt meiner Berufsunfähigkeit sind nun 10 Jahre verstrichen. Es sind 10 Jahre, in denen Richter und Rechtsanwälte in Sachsen nicht bereit bzw. in der Lage sind, mir meine Ansprüche zuzusprechen. Bereits dieser Umstand ist nur mit einem hybriden Rechtsstaatsverständnis zu versehen.

siehe auch:

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Wir sprechen hier nicht über eine Banalität, sondern über absolute Mindeststandards. Wie sonst, wenn nicht durch den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente kann ein Bürger in Sachsen in vergleichbaren Fällen überleben? Ist er erst einmal berufsunfähig, so kämpft er finanziell ums Überleben. Natürlich ist dies auch den Vertretern des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks klar.

Nun hat das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk gegenüber dem Verwaltungsgericht Dresden erneut seine fehlende Bereitschaft erklärt, mir die mir zustehende Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Ein glatter Rechtsbruch! Auf der anderen Seite war vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk und seinem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bartram wohl auch nichts anderes zu erwarten.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Schriftsatz vom 2.5.2018

Das Ganze entwickelt sich immer mehr zu einer peinlichen Provinzposse.

Als Rechtsanwalt ist Dr. Thietz-Bartram auch ein Organ der Rechtspflege. So sehen es die gesetzlichen Regelungen vor. Um keinen falschen Verdacht aufkommen zu lassen: Bei Dr. Thietz-Bartram handelt es sich nicht um einen ostdeutschen Rechtsanwalt. Der studierte in Freiburg und Hamburg und ging erst 1990 in die neuen Bundesländer.

www.thietz-bartram-jus.de/index.php/anwaltskanzlei/ra-dr-jochim-thietz-bartram

Auf seiner Homepage bewirbt er seine Leistungen wie folgt:

„Unser Ziel sind zufriedene Mandanten, für die wir unser fundiertes Fachwissen (Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht) und alle vorhandenen Möglichkeiten und Erfahrungen einsetzen, um ein höchstmögliches Maß an Erfolg zu gewährleisten.

Unser Sekretariat wird von einer Rechtsanwaltsfachangestellten mit 23 Jahren Berufserfahrung geleitet, die unsere Mandanten ebenso menschlich wie fachlich betreut.“

www.thietz-bartram-jus.de/

Wie diese menschliche Betreuung aussieht, wird in seinem Verhalten als Vorsitzender des Vorstandes des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks deutlich.

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.

Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.

Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.

Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.

Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren

Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…

Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.

Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.

Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.

Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.

Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.

MainArbeit – warum nicht gleich so!

In meinem letzten Blog berichtete ich über negative Erfahrungen im Umgang mit unserem Sozialstaat, der bestimmte Leistungen gerne ins Gesetz schreibt, dieses in der Praxis dann jedoch nicht durchgehend anwendet. Die MainArbeit war mir meine monatliche Hartz-IV-Zahlung schuldig geblieben. Auch auf die Kostenübernahme für meinen bevorstehenden Umzug nach Ingolstadt wartete ich vergeblich. Wahrscheinlich wurden meine Anträge von der zuständigen Mitarbeiterin Messina einfach nicht bearbeitet.

Deutschland, wo wir gut und gerne leben

In Deutschland ist es oft mühselig, seine Ansprüche durchzusetzen. Mehrfach beschwerte ich mich beim Geschäftsführer der MainArbeit über Frau Messina und schaltete schließlich den Ombudsmann ein.

Dann kam Bewegung in die Angelegenheit. Ich wurde zu einem Gespräch bei Frau Sengür, der man die Angelegenheit übertragen hatte, eingeladen.

Da saß sie nun vor mir, wahrscheinlich eine Türkin, die besser deutsch sprach als Frau Messina. Sie gab mir von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. An ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement gab es nichts zu zweifeln. So stelle ich mir die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter vor. Schmunzelnd ging mir durch den Kopf, dass eine Türkin ihren deutschen Kollegen zeigen musste, wie die Zusammenarbeit auszusehen hat.

Frau Sengür brauchte für die offenen Fälle ganze 10 Minuten. Bei ihrer Vorgängerin Messina wurden dagegen die Fragen monatelang vor sich hergeschoben. Und am heutigen Tage bekam ich Post von der MainArbeit. Meine monatlichen Zahlungen werden umgehend wieder aufgenommen. Auch die Kosten für den Umzug nach Ingolstadt werden übernommen.

Also auch das gibt es in Deutschland!

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