Die Rentenversicherung funktioniert. Vor allem als Geldautomat der Politik.

Wie der Staat Arbeitnehmer erst zur Kasse bittet, dann in die Rentenkasse greift und ihnen schließlich erklärt, höhere Beiträge und niedrigere Renten seien leider unvermeidlich

Der deutsche Arbeitnehmer finanziert den Staat in nahezu jeder Lebenslage. Er zahlt, wenn er sein Geld verdient. Er zahlt, wenn er es ausgibt. Er zahlt für das Versprechen, im Alter versorgt zu sein. Und wenn er schließlich eine Rente erhält, darf er von dieser Rente erneut Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern abführen.

Das nennt die Politik einen funktionierenden Sozialstaat.

Ein Geldautomat würde bei einem vergleichbaren Verhältnis zwischen Einzahlung und Auszahlung vermutlich wegen eines technischen Defekts außer Betrieb genommen. Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen bekommt ein Gütesiegel, eine Regierungserklärung und bei Bedarf einen höheren Beitragssatz.

Der sagenhafte Arbeitgeberanteil

Beginnen wir mit einem der beliebtesten Märchen der deutschen Sozialpolitik: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilten sich den Rentenversicherungsbeitrag gerecht. Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent. Davon erscheinen 9,3 Prozent auf der Abrechnung als Arbeitnehmeranteil und weitere 9,3 Prozent als Arbeitgeberanteil.

Das klingt, als würde der Arbeitgeber die zweite Hälfte großzügig aus seinem Privatvermögen beisteuern. Tatsächlich gehört auch dieser Betrag zu den Kosten der Arbeit. Er muss durch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erwirtschaftet werden und beeinflusst, welchen Bruttolohn ein Unternehmen überhaupt bezahlen kann. Der Arbeitgeberanteil fällt nicht vom Himmel. Er wächst auch nicht nachts auf dem Betriebsgelände. Er ist Teil dessen, was die Beschäftigung eines Arbeitnehmers kostet.

Ökonomisch lässt sich darüber streiten, wie stark Arbeitgeberbeiträge langfristig auf Löhne, Preise oder Gewinne durchschlagen. Eines lässt sich aber nicht ernsthaft behaupten: Der Arbeitgeberanteil sei ein Geschenk des Arbeitgebers. Er wird durch Arbeit finanziert. Nur wird er vor der Auszahlung des Lohns abgezweigt, damit der Arbeitnehmer ihn möglichst nicht vermisst.

Das ist praktisch. Was nie auf dem Konto war, kann man schließlich schwerer als Verlust empfinden.

400.000 Euro hinein – und dann beginnt das große Hoffen

Im Jahr 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro. Darauf entfallen bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent jährlich rund 9.662 Euro Rentenversicherungsbeiträge – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen. Über 45 Jahre wären das bei heutigen Werten rund 435.000 Euro.

Natürlich ist das eine Modellrechnung. Löhne, Beitragssätze und Rentenwerte verändern sich. Sie zeigt aber die Größenordnung, über die wir sprechen.

Wer 45 Jahre lang jeweils den Durchschnittsverdienst erzielt, erwirbt 45 Entgeltpunkte. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert. Das ergibt eine Standardrente von 1.913,40 Euro brutto im Monat.

Wer lediglich 400.000 Euro Gesamtbeiträge mit dieser Bruttorente wieder herausbekommen wollte, müsste sie fast 17½ Jahre beziehen. Bei einem Rentenbeginn mit 67 wäre die Einzahlungssumme ungefähr im Alter von 84½ Jahren erreicht. Für die modellhaft errechneten 435.000 Euro wären fast 19 Rentenjahre erforderlich. Dann wäre der Rentner ungefähr 86 Jahre alt.

Und wir sprechen weiterhin über die Bruttorente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und eine mögliche Besteuerung sind noch nicht abgezogen.

Stirbt der Versicherte früher, wartet kein persönliches Restguthaben auf die Kinder. Es gibt kein Depot, keinen Kapitalstock und keinen vererbbaren Kontostand. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Hinterbliebenenrenten gezahlt. Das ist etwas anderes als die Auszahlung des nicht verbrauchten Beitragsvermögens – denn ein solches Vermögen existiert für den Einzelnen gar nicht.

Die Rentenversicherung wird nun einwenden, sie sei keine private Kapitalanlage. Das ist richtig. Sie finanziert im Umlageverfahren die laufenden Renten und versichert außerdem Risiken wie Erwerbsminderung, Hinterbliebenenversorgung und Rehabilitation. Deshalb ist die bloße Gegenüberstellung von Beiträgen und Altersrente keine vollständige Renditerechnung.

Sie ist aber eine verdammt berechtigte Vertrauensrechnung. Wer über Jahrzehnte einen sechsstelligen Betrag zwangsweise in ein System einzahlt, darf fragen, welche Gegenleistung er erhält, welche fremden Aufgaben aus seinen Beiträgen finanziert werden und weshalb ihm anschließend ausgerechnet der Staat erklärt, für eine bessere Leistung sei leider kein Geld vorhanden.

Sozialpolitik mit dem Portemonnaie anderer Leute

Die Rentenversicherung bezahlt nicht nur Leistungen, denen entsprechende Beiträge gegenüberstehen. Der Gesetzgeber hat ihr zahlreiche Aufgaben übertragen, die aus sozialpolitischen oder historischen Gründen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten, bestimmte Anrechnungszeiten, der Grundrentenzuschlag und einigungsbedingte Leistungen.

Über die politische Berechtigung dieser Leistungen kann man diskutieren. Kindererziehung anzuerkennen, Menschen mit niedrigen Arbeitseinkommen besserzustellen oder Folgen der deutschen Teilung auszugleichen, kann sozialpolitisch sinnvoll sein. Aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen von der gesamten Gesellschaft aus Steuern finanziert werden. Sie dürfen nicht heimlich auf den kleineren Kreis der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeladen werden.

Genau das geschieht nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung.

Im Jahr 2023 erhielt die allgemeine Rentenversicherung Bundeszuschüsse von 84,3 Milliarden Euro. Die Deutsche Rentenversicherung bezifferte die nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen in einer engen Berechnung auf 68,2 Milliarden Euro. In einer erweiterten Berechnung, die zusätzlich insbesondere die Höherwertung ostdeutscher Entgelte sowie bestimmte Teile der Witwen-, Witwer- und Waisenrenten berücksichtigt, kam sie auf 124,1 Milliarden Euro.

Zwischen 124,1 und 84,3 Milliarden Euro klafft eine Lücke von 39,8 Milliarden Euro.

Fast 40 Milliarden Euro in einem Jahr. Geld für Aufgaben, die nach Auffassung der Rentenversicherung nicht auf entsprechenden Beiträgen beruhen und deshalb vollständig aus Steuern finanziert werden müssten. Weil der Bund die Rechnung nicht vollständig übernimmt, landet sie bei den Beitragszahlern.

Die Bundesregierung hält dagegen. Wegen der umstrittenen Abgrenzung sei lediglich eine Bandbreite zwischen 68,2 und 124,1 Milliarden Euro sinnvoll. Die Bundeszuschüsse dienten außerdem nicht allein dem Ausgleich beitragsfremder Leistungen, sondern auch der allgemeinen Sicherung des Systems und der Begrenzung des Beitragssatzes.

Das ist eine beeindruckend bequeme Argumentation. Wenn nicht eindeutig feststeht, ob 68 oder 124 Milliarden Euro fremdfinanziert werden müssten, erklärt man 84 Milliarden kurzerhand für angemessen. In einem Restaurant würde der Wirt bei einer Rechnung zwischen 68 und 124 Euro vermutlich ebenfalls staunen, wenn der Gast 84 Euro auf den Tisch legt und die Differenz zur „Abgrenzungsfrage“ erklärt.

Die Unsicherheit der Berechnung ist real und muss offengelegt werden. Sie beseitigt aber nicht das Grundproblem. Der Gesetzgeber überträgt der Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Leistungen, ohne für jede neue Leistung eine vollständige, nachvollziehbare und dauerhaft gesicherte Steuerfinanzierung bereitzustellen. Das Risiko der Unterdeckung bleibt bei Versicherten und Arbeitgebern.

Erst die Rechnung abladen, dann den Zuschuss kürzen

Der Staat beschränkt sich nicht darauf, der Rentenversicherung fremde Aufgaben zu übertragen. Wenn der Bundeshaushalt unter Druck gerät, entdeckt die Politik die Rentenkasse zusätzlich als Konsolidierungsreserve.

Für den Zeitraum von 2022 bis 2027 wurden Finanzierungszusagen des Bundes gegenüber der Rentenversicherung um insgesamt rund 6,8 Milliarden Euro gekürzt. Die Ausgaben der Rentenversicherung verschwinden dadurch nicht. Die Rentenansprüche lösen sich nicht aus Rücksicht auf den Bundeshaushalt in Luft auf. Es fehlt lediglich Geld, das zuvor zugesagt war.

Das politische Kunststück besteht also aus drei Schritten:

Zuerst beschließt der Staat Leistungen. Dann lässt er sie über die Rentenversicherung abwickeln. Schließlich kürzt er seine eigenen Zahlungen und erklärt den Beitragszahlern, wegen der schwierigen Finanzlage müsse leider über höhere Beiträge, längeres Arbeiten oder ein niedrigeres Leistungsniveau gesprochen werden.

Wenn ein Unternehmen zweckgebundene Mittel auf diese Weise für andere Aufgaben einsetzte, Finanzierungszusagen striche und anschließend seinen Vertragspartnern die dadurch entstandene Lücke als unabwendbare Sachnotwendigkeit präsentierte, wären Wirtschaftsprüfer, Staatsanwälte und Insolvenzverwalter vermutlich ausgesprochen interessiert.

Beim Staat heißt dasselbe Verfahren Haushaltskonsolidierung.

Das „stabile“ System wird jedes Jahr teurer

Die Politik versichert zuverlässig, die gesetzliche Rente sei stabil. Das stimmt in einem sehr speziellen Sinn: Die Pflicht zur Zahlung ist stabil.

Der Beitragssatz liegt 2026 noch bei 18,6 Prozent. Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 soll er 2028 auf 19,8 Prozent, 2029 auf 20 Prozent und bis 2039 auf 21,2 Prozent steigen. Gleichzeitig wird das Rentenniveau bis 2031 politisch bei 48 Prozent stabilisiert und soll danach bis 2039 auf 46,3 Prozent sinken.

Der Beitragszahler bekommt damit die deutsche Definition von Stabilität vorgeführt: mehr hinein, relativ weniger heraus.

Die demografische Entwicklung ist real. Weniger Beitragszahler müssen mehr Rentner finanzieren. Wer dieses Problem leugnet, betreibt dieselbe Schönfärberei wie die Politik. Aber gerade weil die Demografie die Rentenversicherung belastet, ist es unverantwortlich, zusätzlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Beiträgen zu finanzieren und zugesagte Bundesmittel zur Sanierung des allgemeinen Haushalts zu kürzen.

Man kann nicht zuerst Löcher in ein Boot bohren und sich anschließend darüber beklagen, dass die Passagiere mehr schöpfen müssen.

Betrug, Diebstahl und Untreue?

Im strafrechtlichen Sinne sind die Begriffe nicht ohne Weiteres anwendbar. Der Gesetzgeber schafft die gesetzlichen Grundlagen für Beiträge, Leistungen und Bundeszuschüsse selbst. Eine gesetzlich angeordnete Beitragserhebung ist kein Diebstahl nach § 242 StGB. Politische Schönfärberei erfüllt nicht automatisch den Betrugstatbestand des § 263 StGB. Auch die politische Verwendung gesetzlich erhobener Beiträge ist nicht ohne Weiteres Untreue nach § 266 StGB.

Das ist die juristische Lage.

Die politische und moralische Bewertung kann trotzdem vernichtend ausfallen.

Es trägt Züge des Betrugs, wenn den Arbeitnehmern ein verlässliches Versicherungssystem verkauft wird, während der Gesetzgeber dessen Kasse für gesamtgesellschaftliche Aufgaben nutzt, die Finanzierung nicht sauber trennt und die selbst verursachte Belastung anschließend als unausweichliche Folge der Demografie darstellt.

Es trägt Züge des Diebstahls, wenn Menschen zur Zahlung erheblicher Beiträge gezwungen werden, die Politik einen Teil dieser Mittel für nicht ausreichend steuerfinanzierte Staatsaufgaben bindet und den Betroffenen danach erklärt, sie müssten länger arbeiten, höhere Beiträge zahlen oder sich mit einem niedrigeren Rentenniveau abfinden.

Und es erinnert an Untreue, wenn derjenige, der ein fremdfinanziertes Sicherungssystem schützen soll, diesem System neue Lasten aufbürdet, eigene Finanzierungszusagen kürzt und die Folgen auf diejenigen abwälzt, deren Interessen er angeblich wahrt.

Strafrechtlich mag das alles legal ausgestaltet sein. Moralisch wird es dadurch nicht anständig. Der Staat besitzt schließlich die bemerkenswerte Fähigkeit, sich das Verhalten, das er morgen praktizieren möchte, heute durch ein Gesetz zu erlauben.

Genau an dieser Stelle zeigt sich der hybride Rechtsstaat: Er wahrt die gesetzliche Form und entzieht sich damit dem strafrechtlichen Vorwurf, übernimmt aber zugleich Verhaltensweisen, die er im Verhältnis zwischen Privatpersonen mit Begriffen wie Täuschung, Vermögensentzug und Treuepflichtverletzung beschreiben würde. Nicht das Recht begrenzt hier die Politik. Die Politik verändert das Recht so lange, bis ihr Zugriff rechtmäßig aussieht.

Der Arbeitnehmer zahlt zweimal – und soll sich dafür bedanken

Der Arbeitnehmer finanziert die Rentenversicherung über seinen sichtbaren Arbeitnehmeranteil. Er erwirtschaftet den Arbeitgeberanteil als Bestandteil der Arbeitskosten. Als Steuerzahler beteiligt er sich an den Bundeszuschüssen. Als Verbraucher zahlt er Mehrwertsteuer und weitere Verbrauchsteuern, aus denen der Staat ebenfalls finanziert wird. Und wenn die politische Rechnung nicht aufgeht, trifft ihn die nächste Beitragserhöhung.

Natürlich zahlen auch Unternehmen, Selbständige, Beamte, Rentner und andere Bürger Steuern. „Der Arbeitnehmer zahlt alles“ ist keine haushaltsstatistische Behauptung. Es beschreibt seine politische Rolle: Er steht an nahezu jeder Kasse, aber an kaum einem Entscheidungstisch.

Über neue Leistungen entscheidet der Gesetzgeber. Über die Höhe der Bundeszuschüsse entscheidet der Gesetzgeber. Über die Kürzung dieser Zuschüsse entscheidet der Gesetzgeber. Über Beitragssätze, Rentenalter und Rentenniveau entscheidet ebenfalls der Gesetzgeber.

Der Arbeitnehmer darf die Beschlüsse finanzieren und anschließend in einer Hochglanzbroschüre lesen, dass das System generationengerecht, verlässlich und nachhaltig sei.

So viel politische Fürsorge muss man sich erst einmal leisten können.

Was ein ehrliches Rentensystem leisten müsste

Ein ehrliches System müsste nicht jede Form solidarischen Ausgleichs abschaffen. Es müsste lediglich aufhören, Versicherungsbeiträge und allgemeine Sozialpolitik in einer politisch nützlichen Nebelwand zu vermischen.

Für jede nicht beitragsgedeckte Leistung müsste der Gesetzgeber offen ausweisen:

  • wer sie beschlossen hat,
  • welchem gesamtgesellschaftlichen Zweck sie dient,
  • was sie jährlich kostet,
  • welcher Betrag aus Steuern erstattet wird,
  • welcher Rest aus Beiträgen finanziert werden muss.

Gesamtgesellschaftliche Leistungen müssten vollständig und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Kürzungen der Bundesmittel dürften nicht als folgenlose Haushaltskosmetik behandelt werden. Jeder Versicherte müsste außerdem jährlich verständlich erkennen können, welche Gesamtbeiträge für ihn abgeführt wurden, welche Rentenanwartschaft daraus entstanden ist und welche zusätzlichen Risiken durch die Versicherung abgedeckt werden.

Vor allem müsste die Politik aufhören, jede von ihr selbst geschaffene Finanzierungslücke als Naturereignis zu verkaufen.

Die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht deshalb funktionsfähig, weil der Staat Beiträge zwangsweise einziehen und laufende Renten noch auszahlen kann. Auch ein Selbstbedienungsladen funktioniert technisch, solange sich in den Regalen etwas befindet. Die entscheidende Frage lautet, wer die Regale füllt, wer sich daraus bedient und wer am Ende vor der leeren Kasse steht.

Der Arbeitnehmer hat seinen Teil längst erfüllt. Er arbeitet, zahlt Beiträge und finanziert über seine Steuern zusätzlich den Bundeszuschuss. Wenn die Politik dennoch immer neue Belastungen ankündigt, sollte sie nicht länger von einem stabilen System sprechen.

Sie sollte die Wahrheit sagen:

Die Rentenversicherung ist stabil, solange Arbeitnehmer bereit oder gesetzlich gezwungen sind, jede Rechnung zu bezahlen, die ihnen die Politik auf den Tisch legt.

Das ist kein funktionierendes Versicherungssystem.

Das ist politische Selbstbedienung mit gesetzlicher Einzugsermächtigung.

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