Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

Das Telefonat mit der Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts M. Ende Juni 2011 zählte zu den schlimmsten meines Lebens. Es offenbarte einmal mehr, in welch rechtsstaatswidriger Weise das Insolvenzgericht mit meinen persönlichen Daten umgeht. Was war geschehen?

Der Insolvenzverwalter Rüdiger B, dem ich noch wenige Wochen zuvor sämtliche von ihm geforderten Auskünfte erteilt hatte, lud mich mit neuen Fragen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ich solle, so der ungeheuerliche Vorwurf, Vermögen abgezweigt haben. Insbesondere ging es dabei um eine Rentenversicherung, die ich zur Finanzierung eines Bauvorhabens abgeschlossen hatte und die an meine Bank abgetreten wurde. B. glaubte, ich habe mir den Restwert an der Insolvenzmasse vorbei einverleibt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung war dies nicht möglich. Denn welche Bank würde bei offenen Darlehensforderungen Gelder aus einer Rentenversicherung an mich auskehren? Natürlich hätte B. den Sachverhalt auch von mir erfragen können. Dies tat er aber nicht. Seine Arbeitsweise war für mich ohnehin nur schwer zu verstehen. Stattdessen sollte ich die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Also wurde ich vom Insolvenzgericht durch die Rechtspflegerin M. geladen, allerdings über eine nicht existente Anschrift. Die Ladung ging mir also nicht einmal zu. Und irgendwie bekam die BILD Wind von der Angelegenheit. Sie erkundigte sich bei M. über den Gerichtstermin sowie den Inhalt des Antrags auf Abgabe der Offenbarungsversicherung.

Obwohl sicherlich von Seiten des Insolvenzgerichts äußerste Zurückhaltung angebracht gewesen wäre – schließlich handelte es sich bei meinem Insolvenzverfahren um ein Politikum – gab M. der BILD-Redakteurin Martina Kurtz, einer Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung, bereitwillig Auskunft. Und diese veröffentlichte am 27.6.2011 einen vernichtenden Artikel, der seitdem im Internet auf Platz 1 gerankt ist. „Richter jagen Ex-OB Kandidat Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel war eine einzige Vernichtungsaktion.

http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html

M. räumte mir gegenüber in einem wenige Tage später geführten Telefonat ein, die BILD informiert zu haben. Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise waren ihr offensichtlich egal. Sie bedeuteten für mich die absolute Existenzvernichtung. Denn jedes Unternehmen, das einen Kandidaten einstellen will, sucht vorher über ihn Informationen im Internet. Seitdem blieben mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis – und das trotz einer vorzeigbaren Qualifikation.

Ich hatte mich über diese Vorgehensweise in meinem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie in meiner Petition an den sächsischen Landtag beschwert. Dort sah man keinen Anlass zur Kritik. Aus Sicht der politischen Kaste war die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts also in Ordnung.

Dass darin eine eklatante Verletzung meines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) liegt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der hybride sächsische Rechtsstaat scheint die Verfassung ohnehin nur partiell zur Kenntnis zu nehmen.

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Es gab sie auch, die andere, objektive Berichterstattung. Sie machte sich ein eigenes Bild von den Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen. Sein Atem erreichte die unabhängige Presse nicht. Diese ließ sich nicht, wie die BILD-Leipzig, manipulieren.

Im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen – ich hatte mich als Rechtsanwalt für den Erhalt von 100 Arbeitsplätzen im klassischen Spiel der sächsischen Spielbanken eingesetzt, veröffentlichte die Zeitung „Die Welt“ einen Artikel, der nicht weiter kommentiert werden muss. Er sei jedem, der sich einen unabhängigen Eindruck von der Vorgehensweise des Freistaates Sachsen sowie seinem Umgang mit kritischen Personen verschaffen will, wärmstens empfohlen. Er belegt, dass der Freistaat Sachsen bei Auseinandersetzungen nicht an der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze interessiert ist.

www.welt.de/print-welt/article535320/Sachsens-Kronprinz-unter-Druck.html

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Im Jahr 2005 platzte mir endgültig der Kragen. Mal wieder hatte die BILD-Leipzig negativ über mich berichtet. Wieder einmal zeichnete sich ihre Berichterstattung dadurch aus, dass selbst der kleinste Funken Wahrheit fehlte. Also teilte ich der BILD-Redakteurin Martina Kurtz – eine Anhängerin der besonders perfiden Berichterstattung – mit, dass ich mich künftig gegenüber der BILD nicht mehr äußern werde. Ich war es endgültig leid.

Bereits in den Jahren 1999 ff. war die BILD-Leipzig durch eine besonders einseitige Berichterstattung aufgefallen. Damals kämpfte ich mit den Beschäftigten des klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co.KG, einem Staatsunternehmen, für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Eigentlich war dies ein Thema, dessen sich auch die BILD annehmen konnte. Sie tat dies jedoch auf ihre Weise.

Der Freistaat Sachsen zeigte sich anlässlich der hart geführten Verhandlungen durch sein eigenes Verständnis von einem Rechtsstaat aus. Aus heutiger Sicht erinnert man sich da an den türkischen Präsidenten Erdogan. Widerstand ist zwecklos, Gegner werden mit Strafverfahren belegt und einfach ausgeschaltet.

So war das auch in meinem Fall, als ich im September 1999 einen Besuch des Landeskriminalamtes aus Dresden erhielt. Etwa 15 dieser Staatsbediensteten, darunter zwei Staatsanwälte, legten mir einen Durchsuchungsbeschluss vor. Danach war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, was so schwer wiegt, wie ein Terrorismusvorwurf. Angezeigt hatte mich das sächsische Finanzministerium unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt.

Die Vorwürfe waren frei erfunden. Es ging nur darum, mich einzuschüchtern und öffentlich zu diffamieren. Daher verwundert es nicht, dass die BILD-Zeitung sehr schnell Wind von der Angelegenheit bekam. Und diese schlachtete das Thema in Form der für dieses Kampfblatt charakteristischen Berichterstattung aus. Bis zum heutigen Tage diffamiert mich die BILD, indem sie darauf hinweist, dass ich schon früh straffällig geworden wäre.

Nur entbehrten die Vorwürfe sogar des kleinsten Fünkchens an Wahrheit, was die BILD-Leipzig natürlich nicht weiter interessierte. Bereits das Landeskriminalamt hatte intern gegenüber dem sächsischen Finanzministerium klargestellt, dass die Vorwürfe frei erfunden waren. An der Denunziation meiner Person änderte dies allerdings nichts.

Ich ließ mir die Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei nicht gefallen und legte Verfassungsbeschwerde ein. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof gab mir recht und verurteilte den Durchsuchungsbeschluss am 18. Oktober 2001 als eindeutig verfassungswidrig.

Die BILD-Leipzig, allen voran ihre Redakteurin Martina Kurtz, beeindruckte dies allerdings nicht. Sie stigmatisiert mich auch heute noch als kriminell. Vielleicht sollte ich ihr mal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister übermitteln. Der ist bis heute lupenrein. Nur verfolgt Frau Kurtz ihre eigenen Ziele.

Verfassungsgerichtshof 18.10.2001

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