Die politische Klasse ist inzwischen an einem Punkt angekommen, an dem sie nicht einmal mehr so tut, als würde sie das Grundgesetz noch als verbindlichen Rahmen begreifen. Der neueste Vorschlag aus dem Hause Klöckner lautet sinngemäß: Wer den falschen Abgeordneten unterstützt und beim Verfassungsschutz als politisch unappetitlich auffällt, soll zwar weiter als Mitarbeiter existieren dürfen, aber bitte ohne Bezahlung aus öffentlichen Mitteln. Kurz gesagt: Die Demokratie bleibt, nur die Opposition kann sich ihre Mitarbeiter nicht mehr leisten.
Formal klingt das natürlich wie eine harmlose „Schließung einer Regelungslücke“. Wer keinen Hausausweis oder IT‑Zugang bekommt, soll auch nicht mehr aus dem Mitarbeiterbudget eines Abgeordneten bezahlt werden können. In der politischen Wirklichkeit bedeutet das: Die Hausverwaltung des Bundestages, gefüttert mit Informationen eines weisungsgebundenen Verfassungsschutzes, entscheidet faktisch darüber, welche Opposition sich noch arbeitsfähig organisieren kann. Einmal mehr wird unter dem Etikett „Sicherheit“ das gemacht, was man offen politisch nicht zu tun wagt: missliebige Kräfte so beschneiden, dass das freie Mandat nach Art. 38 GG auf dem Papier weiter existiert, im Alltag aber mit beiden Händen gefesselt wird.
Art. 38 GG garantiert Abgeordneten ein freies Mandat, eine unabhängige Mandatsausübung und eine von staatlicher Einflussnahme freie Kommunikationsbeziehung zu den Wählern. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Abgeordnete ihr Personal selbst auswählen können, weil eine Opposition ohne Mitarbeiter so ungefähr so wirksam ist wie ein Zahnarzt ohne Instrumente. Wenn nun aber die Parlamentspräsidentin fordert, dass Mitarbeiter bei „Zweifeln an der Zuverlässigkeit“ weder Hausausweis noch Gehalt erhalten sollen, dann ist das nichts anderes als ein indirekter Eingriff in das freie Mandat: Die Mehrheit definiert, welches Umfeld der Minderheit noch zugestanden wird. Die Verfassungsgerichtsrechtsprechung betont seit Jahren, dass Eingriffe in die Mandatsausübung nur unter engen Voraussetzungen und mit strenger Abwägung zulässig sind. Klöckners Ansatz macht daraus ein Verwaltungsthema, abzuwickeln über Hausordnung, Sicherheitsprüfung und Zahlungsstopp.
Dabei ist die Pointe kaum zu übersehen: Ein formelles Parteiverbot scheut man wie der Teufel das Weihwasser, weil die Hürden hoch sind und das Bundesverfassungsgericht ein Faible dafür hat, Beweise zu sehen statt Leitartikel. Also zieht man die Schrauben dort an, wo man es sich leichter leisten kann: Hausausweise verweigern, IT‑Zugänge kappen, Mitarbeiter aus den Gebäuden und anschließend aus der Finanzierung schieben. Offiziell geht es natürlich nur um „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigen könnten. Inoffiziell weiß jeder, worum es geht: Die Regelung trifft „zufällig“ vor allem die AfD‑Fraktion und dient als Labor für die Frage, wie weit man im Schatten eines offiziell unantastbaren Parteienspektrums gehen kann, ohne das hässliche Wort „Parteiverbot“ in den Mund nehmen zu müssen.
Die Maske fällt dort, wo das Demokratieprinzip nicht einmal mehr rhetorisch bemüht wird. Statt Politik für ein Land zu machen, das wirtschaftlich zwischen kontrolliertem Absturz und mühsamem Überleben pendelt, beschäftigt sich die Parlamentsspitze mit der Frage, wie man die Mitarbeiter unbequemer Abgeordneter so effektiv wie möglich kaltstellt. Während Betriebe abwandern, Sozialsysteme am Limit laufen und immer mehr Menschen über Auswanderung nachdenken, arbeitet man in Berlin an der feinmotorischen Kunst, die Opposition finanztechnisch zu strangulieren. Die Botschaft an die Bürger: Wirtschaft, Energie, Migration, Bildung – alles schwierig. Aber beim Thema „unzuverlässige“ Mitarbeiter machen wir ernst.
Verfassungsrechtlich ist das Ganze ein Musterbeispiel dafür, wie man offenen Verfassungsbruch als „rechtssichere Grundlage“ verpackt. Das freie Mandat schützt gerade vor staatlicher Steuerung der Arbeitsbedingungen der Abgeordneten. Wenn aber künftig ein Zusammenspiel aus Parlamentsverwaltung, Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutz de facto entscheidet, welcher Abgeordnete welche Unterstützungskraft beschäftigen darf und wer dafür noch Geld bekommt, verschiebt sich der Schwerpunkt der Macht leise weg vom Wähler hin zu einer Mischung aus Exekutive und Parlamentsbürokratie. Die Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und politischer Säuberung verschwimmt – und immer dann, wenn diese Grenze unscharf wird, ist historisch nie etwas Gutes daraus entstanden.
Politisch ist der Vorschlag ein Dokument der Hilflosigkeit. Wer überzeugt, braucht keinen Zahlungsstopp gegen Mitarbeiter der Konkurrenz. Wer eine stabile Mehrheit hat, muss keine Sicherheitsprüfungen vorschieben, um den politischen Gegner funktionsunfähig zu machen. Wer inhaltlich liefern kann, greift nicht zu administrativen Mitteln, um die Schlagkraft der Opposition zu brechen. Hier zeigt sich eine regierende Schicht, die ihre eigene Unfähigkeit, Menschen mit Argumenten zu binden, durch administrative Sanktionen kompensiert. Totalitäres Denken beginnt genau an dieser Stelle: Nicht der Bürger entscheidet, welche Positionen vertreten werden, sondern der Staat entscheidet, welche Positionen noch arbeitsfähig organisiert sein dürfen.
Und so steht am Ende ein Bundestag, der sich selbst „den Raum unserer Demokratie“ nennt, während hinter den Kulissen an Mechanismen gearbeitet wird, um genau diese Demokratie gegen unerwünschte Wählerentscheidungen abzuschirmen. Man scheut den offenen Bruch – ein Parteiverbot wäre zu ehrlich, zu riskant, zu justiziabel –, also zerlegt man das freie Mandat in Einzelteile: Hausausweis hier, IT‑Zugang dort, Mitarbeiterstelle gestrichen, Budget blockiert. Das Ergebnis ist eine Demokratie, in der formal noch alles gilt, was im Grundgesetz steht, praktisch aber immer weniger davon übrig bleibt. Die hässliche Maske, von der so oft die Rede ist, besteht nicht aus einzelnen Personen. Sie besteht aus einem System, das das Volk nur noch als Störfaktor wahrnimmt und die Opposition als Sicherheitsrisiko.
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